Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1011 19. Wahlperiode 01.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/529 – Prüftätigkeit beim Arbeitsschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Arbeitswelt hat sich beschleunigt und verdichtet. In der Folge steht neben der physischen Gesundheit mittlerweile vor allem auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten im Mittelpunkt. Dem muss der Arbeitsschutz gerecht werden. Denn gute und gesunde Arbeitsbedingungen sind eine Zukunftsinvestition , die sich für die Betriebe und die Menschen gleichermaßen lohnen. Sie sind nicht nur eine Verpflichtung den Menschen gegenüber, sondern auch betriebs - und volkswirtschaftlich sinnvoll. Nur mit guten und gesunden Arbeitsbedingungen sowie angemessen ausgestalteten Arbeitsplätzen werden die Beschäftigten ihrer Arbeit bis zum Renteneintrittsalter nachgehen können. Deshalb ist der Bedarf an guter Beratung und effektiven Kontrollen seitens der Aufsichtsbehörden groß. Eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/10229) hatte 2012 deutlich gemacht , dass die Arbeitsschutzbehörden in den Bundesländern für effektive Kontrollen personell nicht ausreichend ausgestattet waren. Mit dieser Kleinen Anfrage soll erneut eine Bestandsaufnahme gemacht und überprüft werden, ob sich an der Handlungsfähigkeit der Behörden im Arbeitsschutz seit 2012 etwas verbessert hat. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutz werden durch Gesetz und Verordnungen auf Bundesebene getroffen. Nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Überwachung des Arbeitsschutzes eine staatliche Aufgabe. Die Länder führen gemäß Artikel 83 Grundgesetz (GG) die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus. Die Länder haben damit die umfassende Verwaltungszuständigkeit . Sie sind verpflichtet, zur Ausführung von Bundesgesetzen in eigener Verantwortung verwaltend tätig zu werden. Die Länder sind nach Artikel 84 GG zudem befugt, die Einrichtungen der Behörden und das Verwaltungsverfahren als eigene Angelegenheit zu regeln. Die Unfallversicherungsträger überwachen die Einhaltung der von ihnen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften als Teilaufgabe ihres unfallversicherungsrechtlichen Präventionsauftrags nach dem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1011 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Dieser Präventionsauftrag entspricht weitgehend dem Auftrag der staatlichen Arbeitsschutzbehörden im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes. Er bezieht sich auf die Verhütung von Arbeitsunfällen , Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§§ 14 Absatz 1, 17 Absatz 1 SGB VII). Beide Aufsichtsdienste sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die Antworten der Bundesregierung auf die Fragestellungen der Kleinen Anfrage basieren auf den Zulieferungen der zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger. Personelle Ausstattung der Arbeitsschutzbehörden 1. Wie viele Personalstellen standen den Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung für den Arbeitsschutz 2006 und jeweils in den Jahren von 2011 bis 2017 zur Verfügung, und wie viele dieser Stellen waren nicht besetzt (bitte differenziert nach Bundesländern sowie nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen Berufsgenossenschaften – BG –, Unfallversicherungsträgern (UVT) der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG angeben)? Der Bundesregierung liegen die Daten für das Jahr 2017 noch nicht vor. Zahlen zu Personalstellen liegen der Bundesregierung nicht vor. Es können lediglich die in den Berichten zum Stand von „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit “ (SuGA) dargestellten Personalressourcen der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger dargestellt werden. Ein Ausweis der unbesetzten Stellen ist damit nicht möglich. Für die Aufsichtsbehörden der Länder liegen in den Jahren 2014 bis 2016 die Personalressourcen als Vollzeitäquivalente vor, für die Jahre 2006 und 2011 bis 2013 hingegen als „besetzte Stellen zum Stichtag“, so dass diese nicht vergleichbar sind. Daher werden diese auch in je zwei Tabellen dargestellt (vgl. Tabellen 1 bis 4). Die Aufsichtsbehörden der Länder geben für das Jahr 2016 insgesamt 3 185 Vollzeitäquivalente an. Diese Zahl ist seit dem Jahr 2014 leicht zurückgegangen, wobei die Entwicklung in den Ländern nicht einheitlich ist (vgl. Tabelle 1). Die grundlegend anders gezählten Zahlen für die Jahre 2006 bis 2013 weisen einen deutlichen Rückgang der Beschäftigtenzahlen aus (vgl. Tabelle 2), der sich ebenfalls stark nach Ländern unterscheidet. Bei den Unfallversicherungsträgern werden die Personalzahlen in Vollzeitäquivalenten ausgewiesen. Es zeigen sich von 2006 bis 2016 (vgl. Tabelle 3) nur leichte Veränderungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1011 Tabelle 1: Personalressourcen der Arbeitsschutzbehörden der Länder 2014-2016 dargestellt in Vollzeiteinheiten1 Land Aufsichtsbeamte/-innen2 2016 2015 2014 Beschäftigte gesamt 3.185 3.186 3.229 Baden-Württemberg 544 534 512 Bayern 360 374 325 Berlin 102 98 105 Brandenburg 78 88 92 Bremen 32 33 34 Hamburg 61 63 66 Hessen 234 237 243 Mecklenburg-Vorpommern 84 86 87 Niedersachsen 638 630 732 Nordrhein-Westfalen 507 495 466 Rheinland-Pfalz 172 169 169 Saarland 29 29 25 Sachsen 124 126 144 Sachsen-Anhalt 93 98 104 Schleswig-Holstein 54 52 52 Thüringen 71 73 73 Quelle: Ämter für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsämter (aus SuGA TG 2, verschiedene Jahre) 1 Vollzeiteinheiten sind Vollzeitbeschäftigte sowie entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnete Teilzeitbeschäftigte. 2 Aufsichtsbeamte/-innen (AB) sind – unabhängig von ihrem Beamtenstatus als Angestellte oder Beamte – diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Arbeitsschutzbehörde, denen die Befugnis zum hoheitlichen Handeln (u. a. Anordnungsbefugnis) erteilt worden ist und die zum Vollzug der den Arbeitsschutzbehörden insgesamt übertragenen Aufgaben (Gruppen A, B und C gemäß Ziffer 2.4.4 der LV 1) eingesetzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1011 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 2: Personalstand der Gewerbeaufsicht nach Ländern 2006 und 2011-2013 Land Gewerbeaufsichtspersonal 2013 2012 2011 2006 Personal gesamt 2.935 3.007 3.053 3.521 Baden-Württemberg1 577 576 579 581 Bayern 356 348 384 454 Berlin 96 102 95 123 Brandenburg 111 120 129 161 Bremen1 37 29 25 41 Hamburg 61 63 62 79 Hessen 150 151 132 156 Mecklenburg-Vorpommern 83 79 82 124 Niedersachsen1 450 472 474 418 Nordrhein-Westfalen 416 436 451 633 Rheinland-Pfalz1 184 186 192 188 Saarland1 24 25 28 27 Sachsen 151 153 154 194 Sachsen-Anhalt 98 108 108 171 Schleswig-Holstein 31 31 30 46 Thüringen 110 127 129 124 Quelle: Ämter für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsämter (aus SuGA TG 2, verschiedene Jahre) 1 Personal ist neben Arbeitsschutz auch zuständig für Umweltschutz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1011 Tabelle 3: Beschäftigte in der Prävention der Unfallversicherungsträger ab 2014 dargestellt in Vollzeiteinheiten1 Jahr Beschäftigte insgesamt Gewerbliche Berufsgenossenschaften 2 Landwirtsch. Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand2 2016 5.501 4.428 465 608 2015 5.517 4.368 481 668 2014 5.538 4.373 504 661 2013 5.463 4.278 519 666 2012 5.393 4.255 482 656 2011 5.439 4.296 483 660 2006 5.356 4.215 493 648 Quelle: Arbeitsschutzbehörden der Unfallversicherungsträger (aus SuGA TM 14 und TH 1, verschiedene Jahre) 1 Vollzeiteinheiten sind Vollzeitbeschäftigte sowie entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnete Teilzeitbeschäftigte . 2 Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (Gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr) fusioniert. Dadurch kommt es zu Verschiebungen zwischen den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und der neuen BG Verkehr. 2. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Aufsichtsbehörden mit dem zur Verfügung stehenden Personal ihre Verpflichtungen beim Arbeitsschutz tatsächlich erfüllen können? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen ist Aufgabe der Länder (Artikel 30 und 83 GG, § 21 ArbSchG). Die Länder nehmen diese Aufgabe als eigene Angelegenheit wahr (Artikel 83 GG). Sie legen die im Einzelnen hierfür zuständigen Aufsichtsbehörden durch Landesrecht fest und organisieren das Verwaltungsverfahren. Die Bundesregierung wirkt im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) darauf hin, dass durch das gesetzlich vorgegebene abgestimmte Vorgehen der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe eine qualitativ hochwertige Erfüllung der Aufgaben der Arbeitsschutzaufsicht erreicht wird. 3. Wie viel Prozent des Personals in den Aufsichtsbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine berufliche Qualifikation mit technischem Hintergrund bzw. sozialem Ausbildungshintergrund (psychologische und sozialpädagogische Berufe), die der Begutachtung von psychischen Gefährdungen gerecht wird (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)? 4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Aufsichtspersonal mittlerweile ausreichend qualifiziert ist, um den Anforderungen bei der Besichtigung psychischer Gefährdungen gerecht zu werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1011 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Aufsichtspersonen der Aufsichtsbehörden der Länder sind wie folgt qualifiziert : 76 Prozent mit technischer Ausbildung, 16 Prozent mit naturwissenschaftlicher Ausbildung, 3 Prozent mit sozialwissenschaftlicher/psychologischer Ausbildung, 5 Prozent mit sonstiger Ausbildung. Die Angaben stammen aus dem Scoreboard der Länder 2017 (bisher unveröffentlicht ). Nach den Angaben der SVLFG haben in der SVLFG ca. 95 Prozent der Außendienstmitarbeiter einen technischen Hintergrund. Zu den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und den gewerblichen Berufsgenossenschaften liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass das Aufsichtspersonal ausreichend qualifiziert ist, um den Anforderungen bei der Besichtigung der Betriebe hinsichtlich psychischer Belastungen gerecht zu werden. Im Rahmen der GDA wurde für den Umsetzungszeitraum 2014 bis 2017 als ein zentrales Ziel die Basisqualifizierung des gesamten Aufsichtspersonals von Ländern und Unfallversicherungsträgern formuliert. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms „Psyche“ wurden die erforderlichen Kompetenzen des Aufsichtspersonals festgelegt und beschrieben, ein entsprechendes Seminarkonzept in Form eines Leitfadens ausgearbeitet, Schulungsmaterialien für die Länder und Unfallversicherungsträger bereitgestellt sowie Qualifizierungen von Dozentinnen/Dozenten entsprechender Schulungen durchgeführt . Eine aktuelle Abfrage bei allen GDA Trägern zur Umsetzung der Qualifizierungen bis Ende 2017 ist noch nicht abgeschlossen. Aus den bisher rückgemeldeten Zahlen zeichnet sich aber ab, dass das Ziel, dass das Aufsichtspersonal flächendeckend zur Thematik geschult ist, erreicht wird. Die Qualifizierungen des Aufsichtspersonals werden im Rahmen der GDA evaluiert . Nach Selbstaussage der Aufsichtspersonen bestätigen diese, dass sie nach der Qualifizierung dazu in der Lage sind, im Betrieb einführend zum Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz zu beraten und zu informieren sowie einführend zum methodischen Vorgehen bei einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu beraten. Da im Zuge der umfangreichen Thematisierung der psychischen Belastung in den Betrieben mit einem erhöhten Beratungsbedarf zu rechnen war, wurde im Rahmen des Arbeitsprogramms „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“ der GDA neben der Ebene der Aufsichtspersonen in der Beratung und Überwachung auch eine zweite Ebene („Second Level“) aus Fachexperten oder entsprechend qualifiziertem Aufsichtspersonal mit eigenen personellen Ressourcen bereitgestellt. Diese kann bei Bedarf vom Aufsichtspersonal hinzugezogen werden. Das „Second Level“ ist mittlerweile bundesweit etabliert. Aufsichtspersonen und „Second Level“ sind flächendeckend für die Überwachung und Beratung im Themenbereich psychische Gefährdungen qualifiziert . Es finden regelmäßig Erfahrungsaustausche statt, die der Verbesserung der weiteren Arbeit dienen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1011 Betriebsbesichtigungen 5. Wie viele Betriebsbesichtigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2006 und jeweils in den Jahren von 2011 bis 2017 durchgeführt und wie viele davon in kleinen, mittelgroßen und großen Betrieben (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)? Der Bundesregierung liegen die Daten für das Jahr 2017 noch nicht vor. Die Arbeitsschutzaufsicht der Länder berichtet im Jahr 2016 von 200 564 durchgeführten Betriebsbesichtigungen. Die Gesamtzahl der Besichtigungen ist seit dem Jahr 2006 deutlich rückläufig. Eine Aufteilung nach Betriebsgröße kann nur für etwa 60 Prozent der Besichtigungen vorgenommen werden (s. Fußnote 1 der Tabelle 4). Der Rückgang zeigt sich bei allen Betriebsgrößen, ist aber bei den kleinen Betriebsgrößen besonders deutlich (-52 Prozent). Tabelle 4: Besichtigungstätigkeit der Gewerbeaufsicht in den Jahren 2006 und 2011 bis 2016 Gewerbeaufsicht der Länder Betriebe mit … Beschäftigten Aufsichtstätigkeit Jahr 1 bis 19 20 bis 499 500 und mehr Sonstige1 Gesamt Gesamtzahl der Besichtigungen 2016 71.637 41.963 5.758 81.206 200.564 2015 72.077 41.039 5.325 87.756 206.197 2014 79.169 42.716 5.364 93.291 220.540 2013 89.518 47.804 5.667 99.514 242.503 2012 100.698 53.693 6.068 106.549 267.008 2011 112.608 58.054 6.884 120.371 297.917 2006 149.924 70.543 9.063 140.949 370.479 Quelle: Ämter für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsämter (aus SUGA TG1, verschiedene Jahre) 1 Hierbei handelt es sich um Besichtigungen von Baustellen, überwachungsbedürftigen Anlagen außerhalb von Betrieben u. ä. Auch bei den Unfallversicherungsträgern zeigen sich Rückgänge in den Zahlen der Besichtigungen (vgl. Tabelle 5 bis 7) – wenn auch in geringerem Ausmaß zumindest bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften (2016: 471 876; -22 Prozent) und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (2016: 9 569; -35 Prozent). Bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist der Rückgang ähnlich deutlich wie bei der Länderaufsicht (2016: 81 020; -49 Prozent ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1011 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 5: Besichtigungstätigkeit der Gewerblichen Berufsgenossenschaften in den Jahren 2006 und 2011 bis 2016 Gewerbliche Berufsgenossenschaften Betriebe mit … abhängig beschäftigten Vollarbeitern Aufsichtstätigkeit Jahr 0 1-9 10- 49 50- 249 250- 499 500 und mehr unbekannte Unternehmensgröße Gesamt Zahl der von Aufsichtspersonen vorgenommenen Besichtigungen gesamt 20161 29.800 167.542 130.771 68.964 17.354 39.218 18.227 471.876 2015 25.649 191.285 138.668 73.166 17.960 19.855 22.484 489.067 2014 25.743 188.765 138.883 67.269 16.186 22.222 20.521 479.589 2013 23.752 197.056 140.371 72.533 16.532 20.671 19.215 490.130 2012 25.022 193.218 138.688 74.575 16.270 20.989 19.129 487.891 2011 35.810 200.559 139.711 78.526 16.803 22.878 15.062 509.349 2006 43.207 244.400 158.446 86.604 20.823 27.571 21.932 602.983 Quelle: Unfallversicherungsträger (aus SUGA TH3, verschiedene Jahre) 1 Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (Gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr) fusioniert. Dadurch kommt es zu Verschiebungen bei den hier dargestellten Zahlen zwischen den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und den Gewerblichen Berufsgenossenschaften Tabelle 6: Besichtigungstätigkeit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in den Jahren 2006 und 2011 bis 2016 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft1 Aufsichtstätigkeit Jahr Gesamt Zahl der von Aufsichtspersonen vorgenommenen Besichtigungen gesamt 2016 81.020 2015 86.062 2014 93.558 2013 98.384 2012 104.672 2011 119.675 2006 157.371 Quelle: Unfallversicherungsträger (aus SUGA TH3, verschiedene Jahre) 1 Eine Aufteilung nach Größe der Unternehmen liegt nicht vor Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1011 Tabelle 7: Besichtigungstätigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in den Jahren 2006 und 2011 bis 2016 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Betriebe mit … abhängig beschäftigten Vollarbeitern Aufsichtstätigkeit Jahr 0 1-9 10-49 50-249 250-499 500 und mehr unbekannte Unternehmensgröße Gesamt Zahl der von Aufsichtspersonen vorgenommenen Besichtigungen gesamt 20161 611 1.120 1.357 1.773 949 3.490 269 9.569 2015 560 1.086 1.234 1.805 896 4.201 220 10.002 2014 738 1.296 1.509 1.954 1.084 4.845 0 11.426 2013 663 1.306 1.693 1.828 934 4.657 10 11.091 2012 830 1.408 1.596 1.677 1.068 4.341 0 10.920 2011 698 1.170 1.682 1.711 1.092 4.264 0 10.617 2006 2.355 1.428 1.992 1.968 1.540 5.119 235 14.637 Quelle: Unfallversicherungsträger (aus SUGA TH3, verschiedene Jahre) Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (Gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr) fusioniert. Dadurch kommt es zu Verschiebungen bei den hier dargestellten Zahlen zwischen den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und den Gewerblichen Berufsgenossenschaften 6. Wie viel Prozent der kleinen, mittelgroßen und großen Betriebe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2006 und jeweils in den Jahren von 2011 bis 2017 besichtigt (bitte mit den Angaben: Gesamtzahl der Betriebe/aufgesuchte Betriebe/Prozentzahl aufgesuchte Betriebe und nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)? Für die Länder lassen sich nur Prozentzahlen für die Jahre 2014 bis 2016 und nur über alle Betriebsgrößen hinweg angeben: Jahr Anzahl der besichtigten Betriebe zur Gesamtzahl der Betriebe in Prozent 2014 4,2 2015 3,9 2016 3,8 Quelle: Die Angaben stammen aus der SLIC-Evaluation 2017 (bisher unveröffentlicht). Die Prozentangaben für die Gewerblichen Berufsgenossenschaften sind in Tabelle 8 dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1011 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 8: Besichtigte Betriebe der Gewerblichen Berufsgenossenschaften 2006 und 2011 bis 2016 Betriebe mit ... abhängig beschäftigten Vollarbeitern Jahr 20161 2015 2014 2013 2012 2011 2006 0 aufgesuchte Unternehmen 21.497 18.038 17.586 15.052 18.356 24.332 32.334 Anzahl Unternehmen 856.882 868.012 887.882 869.284 848.812 863.256 844.440 bes. Betriebe in % 2,51% 2,08% 1,98% 1,73% 2,16% 2,82% 3,83% 1-9 aufgesuchte Unternehmen 106.390 107.623 112.757 124.936 131.629 135.200 189.828 Anzahl Unternehmen 2.044.222 2.058.366 2.022.463 1.974.446 1.966.509 1.973.851 1.742.809 bes. Betriebe in % 5,20% 5,23% 5,58% 6,33% 6,69% 6,85% 10,89% 10-49 aufgesuchte Unternehmen 54.559 57.484 54.332 58.481 62.886 62.041 72.811 Anzahl Unternehmen 331.340 328.652 325.843 324.279 315.579 305.912 281.280 bes. Betriebe in % 16,47% 17,49% 16,67% 18,03% 19,93% 20,28% 25,89% 50-249 aufgesuchte Unternehmen 24.026 27.183 27.175 28.188 29.705 25.858 27.544 Anzahl Unternehmen 69.287 68.184 67.497 67.092 65.438 64.645 58.116 bes. Betriebe in % 34,68% 39,87% 40,26% 42,01% 45,39% 40,00% 47,39% 250-499 aufgesuchte Unternehmen 5.174 5.623 5.203 5.383 5.341 5.233 5.005 Anzahl Unternehmen 8.798 8.724 8.630 8.578 8.468 8.435 7.395 bes. Betriebe in % 58,81% 64,45% 60,29% 62,75% 63,07% 62,04% 67,68% 500 und mehr aufgesuchte Unternehmen 4.546 4.481 4.057 4.134 4.048 4.047 4.311 Anzahl Unternehmen 6.728 6.539 6.468 6.378 6.246 6.234 5.508 bes. Betriebe in % 67,57% 68,53% 62,72% 64,82% 64,81% 64,92% 78,27% Gesamt aufgesuchte Unternehmen 216.192 220.432 221.110 236.174 251.965 256.782 332.553 Anzahl Unternehmen 3.322.947 3.344.253 3.323.046 3.252.774 3.218.515 3.228.380 3.003.122 bes. Betriebe in % 6,51% 6,59% 6,65% 7,26% 7,83% 7,95% 11,07% Quelle: Unfallversicherungsträger (aus SUGA TH3, verschiedene Jahre) 1 Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (Gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr) fusioniert. Somit sind in dieser Tabelle für 2016 erstmals auch Zahlen der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom aufgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1011 Zu den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 7. In welchen Zeiträumen werden nach Kenntnis der Bundesregierung kleine, mittelgroße und große Betriebe rein rechnerisch im Durchschnitt von den Arbeitsschutzbehörden besichtigt (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder , gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung nur Informationen der Unfallversicherungsträger (UVT) vor. Die Präventionsdienste der gewerblichen Berufsgenossenschaften besichtigten im Jahr 2016 große Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten durchschnittlich 5 mal pro Jahr, mittlere Betriebe mit 50 bis 250 Beschäftigten im Durchschnitt 1 mal pro Jahr, kleine Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten im Mittel alle 2,5 Jahre und Kleinstbetriebe mit 1 bis 9 Beschäftigten etwa alle 12 Jahre. Die Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand besichtigten im gleichen Zeitraum große Betriebe mit mehr als 500 Betrieben im Schnitt 2,5 mal pro Jahr, mittlere Betriebe mit 50 bis 250 Beschäftigten im Mittel alle 2,7 Jahre und Kleinbetriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten im Durchschnitt etwa alle 6 Jahre und Kleinstbetriebe mit 1 bis 9 Beschäftigten ebenfalls etwa alle 6 Jahre. Die durchschnittliche Besichtigungshäufigkeit der Unternehmen differenziert nach Jahren ist in der nachfolgenden Tabelle 9 zusammengefasst. Tabelle 9: Durchschnittliche Besichtigungshäufigkeit der Unternehmen in Jahren * inkl. der Unternehmen mit unbekannter Unternehmensgröße und Unternehmen ohne abhängig Beschäftigte 8. Welche konkreten Aspekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Sachgebiet „psychische Belastungen“ geprüft (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)? Im November 2015 wurde von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz die GDA- Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz “ verabschiedet. Diese ist seitdem die Grundlage für ein abgestimmtes Grundverständnis und einer gemeinsamen, gleichgerichteten Vorgehensweise in den Betrieben und Bildungseinrichtungen, bei der Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Die Leitlinie legt Anforderungen an das Vorgehen im Betrieb und das Verwaltungshandeln fest. Entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen stehen auch beim Thema „Psychische Belastung“ die verhältnispräventiven Ansätze im BG UVTöH BG UVTöH BG UVTöH BG UVTöH BG UVTöH BG UVTöH BG UVTöH mit 1 - 9 abhängig beschäftigten Vollarbeitern 7,1 5,2 9,8 5,5 10,2 4,5 10,0 4,7 10,7 5,0 10,8 5,9 12,2 5,8 mit 10 - 49 abhängig beschäftigten Vollarbeitern 1,8 4,2 2,2 4,9 2,3 5,2 2,3 4,9 2,3 5,5 2,4 6,8 2,5 6,2 mit 50 - 249 abhängig beschäftigten Vollarbeitern 0,7 2,1 0,8 2,7 0,9 2,8 0,9 2,6 1,0 2,4 0,9 2,7 1,0 2,7 mit 250 - 499 abhängig beschäftigten Vollarbeitern 0,4 0,8 0,5 1,0 0,5 1,0 0,5 1,2 0,5 1,1 0,5 1,5 0,5 1,2 mit 500 und mehr abhängig beschäftigten Vollarbeitern 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,2 0,4 Insgesamt * 5,0 1,8 6,3 2,4 6,6 2,3 6,6 2,3 6,9 2,2 6,8 2,6 7,0 2,7 2014 Unternehmensgrößenklasse 2006 2011 2012 2013 2015 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1011 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vordergrund. Das Hauptaugenmerk richtet sich auf die gute, das heißt menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe. Der erste Ansatzpunkt für die Beratung und Überwachung ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Für die Gefährdungsbeurteilung enthält die GDA-Leitlinie eine Auflistung zu berücksichtigender Merkmale aus den Themenbereichen „Arbeitsaufgabe“, „Arbeitsorganisation “, „erkennbare soziale Faktoren“ sowie „Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel“. www.gda-portal.de/de/pdf/Leitlinie-Psych-Belastung.pdf?__blob=publication File&v=10 9. In welchem prozentualen Verhältnis wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Besichtigungen das Sachgebiet „psychische Belastungen“ im Vergleich zu technischen Sachgebieten geprüft, und rein rechnerisch bei der wie vielten Besichtigung werden die Sachgebiete „Arbeitsplatz, Arbeitsstätte , Ergonomie“ bzw. „psychische Belastungen“ durchschnittlich behandelt (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)? Die Daten liegen nur von den Arbeitsschutzbehörden der Länder vor. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder erfassen ihre Überwachungs- und Beratungstätigkeiten jährlich nach einem vorgegebenen Schema. Unter anderem werden die im Rahmen einer Betriebsbesichtigung behandelten Sachgebiete erfasst. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle 10 dargestellt. Tabelle 10: Produktorientierte Darstellung der Arbeitsschutzbehörden der Länder (2016) Pos. Tätigkeiten absolut Tätigkeiten in % 1 Technischer Arbeitsschutz, Unfall-verhütung und Ge-sundheitsschutz 346.030 83,29% 1.1 Arbeitsschutzorganisation 81.073 19,51% 1.2 Arbeitsplätze, Arbeitsstätten, Ergonomie 94.862 22,83% 1.3 Arbeitsmittel, Medizinprodukte 79.733 19,19% 1.4 überwachungsbedürftige Anlagen 21.171 5,10% 1.5 Gefahrstoffe 36.001 8,67% 1.6 explosionsgefährliche Stoffe 9.701 2,34% 1.7 Biologische Arbeitsstoffe 4.085 0,98% 1.8 Gentechn. veränderte Organismen 940 0,23% 1.9 Strahlenschutz 5.198 1,25% 1.10 Beförderung gefährlicher Güter 3.503 0,84% 1.11 psychische Belastungen 9.763 2,35% 2 Technischer Arbeits- und Verbraucherschutz 15.943 3,84% 2.1 Geräte- und Produktsicherheit 11.508 2,77% 2.2 Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen 3.518 0,85% 2.3 Medizinprodukte 917 0,22% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1011 Pos. Tätigkeiten absolut Tätigkeiten in % 3 Sozialer Arbeitsschutz 46.625 11,22% 3.1 Arbeitszeit 19.145 4,61% 3.2 Sozialvorschriften im Straßenverkehr 5.744 1,38% 3.3 Kinder- und Jugendarbeitsschutz 5.146 1,24% 3.4 Mutterschutz 12.004 2,89% 3.5 Heimarbeitsschutz 4.586 1,10% 4 Arbeitsmedizin 6.752 1,63% 5 Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt 104 0,03% Summe Position 1 bis 5 415.454 100,00% 10. Sieht die Bundesregierung bei der Prüfhäufigkeit des Sachgebiets „psychische Belastungen“ Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum, und welche gesetzlichen Maßnahmen wären notwendig? Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass bei den größeren Betrieben und Verwaltungen in den letzten Jahren zunehmend geeignete Schritte im Hinblick auf die notwendige Integration psychischer Belastungsfaktoren in die Gefährdungsbeurteilung unternommen worden sind, dies aber bei den kleineren und mittleren Betrieben (KMU) immer noch vergleichsweise wenig der Fall ist. Die zum Teil noch nicht ausreichende Betrachtung psychischer Gefährdungsfaktoren in den Gefährdungsbeurteilungen bedingt auch noch einen erhöhten Überwachungs -, vor allem aber einen großen Beratungsbedarf. Die KMU benötigen meist noch Unterstützung durch einfache Werkzeuge und Handlungshilfen, mit deren Hilfe psychische Belastungsfaktoren erkannt werden und Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung von Gesundheitsrisiken ergriffen werden können. Die Entwicklung und Verbreitung konkreter Handlungshilfen speziell für KMU wird eine besondere Aufgabe der nächsten GDA-Periode ab dem Jahr 2019 sein. Eine besondere Verantwortung bei der Verbreitung dieser Handlungshilfen kommt den Sozialpartnern zu, die wie auch in der laufenden GDA-Periode vielfältige Aktivitäten zu unternehmen haben, um Betriebe und Beschäftigte entsprechend zu informieren und zu sensibilisieren. Die Umsetzung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung bedarf keiner weiteren gesetzlichen Maßnahmen, sondern konsequenter Maßnahmen der Beratung und Überwachung durch Aufsichtsdienste von Ländern und UVT sowie der gezielten Ansprache der Betriebe durch die Sozialpartner . 11. Wie viele Anordnungen, Verwarnungen, Bußgeldbescheide und Strafanzeigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2006 und jeweils in den Jahren von 2011 bis 2017 aufgrund der Besichtigungen ausgesprochen (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)? Der Bundesregierung liegen die Daten für das Jahr 2017 noch nicht vor. Von den Aufsichtsbehörden der Länder wurden im Jahr 2016 9 688 Anordnungen , 1 188 Verwarnungen, 2 471 Bußgeldbescheide und 245 Strafanzeigen ausgesprochen . Die Entwicklung über die Jahre verlaufen uneinheitlich (vgl. Tabelle 11). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1011 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 11: Durchsetzungsmaßnahmen der Gewerbeaufsicht in den Jahren 2006 und 2011 bis 2016 Durchsetzungsmaßnahmen der Gewerbeaufsicht1 Jahr Anordnungen Verwarnungen² Bußgeldbescheide Strafanzeigen² 2016 9.688 1.188 2.471 245 2015 8.850 1.081 2.125 251 2014 12.286 960 2.167 183 2013 14.663 926 1.898 121 2012 14.695 1.110 2.383 233 2011 13.991 1.172 2.040 195 2006 10.343 1.072 1.099 117 Quelle: Ämter für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsämter (aus SUGA TG4, verschiedene Jahre) 1 Auf den Gebieten „Unfallverhütung und Gesundheitsschutz“ sowie „Arbeitsschutz in der Seefahrt “ 2 ohne Baden-Württemberg Die Unfallversicherungsträger (Tabelle 12) melden für das Jahr 2016 1 437 Bußgeldbescheide gegen Mitglieder und 899 Bußgeldbescheide gegen Versicherte. Beide Zahlen sind höher als im Jahr 2006. Bei den Anordnungen nach § 19 Absatz 1 SGB VII ergeben sich 37 881 nach Satz 1 (d. h. Erfüllung der Pflichten aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften) und 6 347 nach Satz 2 (d. h. Abwendung besonderer Unfall- und Gesundheitsgefahren). Während erstere deutlich rückläufig sind, ist bei den Anordnungen nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB VII ein Zuwachs sichtbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1011 Tabelle 12: Durchsetzungsmaßnahmen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in den Jahren 2006 und 2011 bis 2016 Maßnahmen BG Jahr 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2006 Bußgeldbescheide gegen Mitglieder (Unternehmer ) nach § 209 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 SGB VII Gewerbliche Berufsgenossen - schaften 836 793 755 612 721 437 802 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 601 284 255 322 550 342 316 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand -- -- -- -- -- -- -- UVT Gesamt 1.437 1.077 1.010 934 1.271 779 1.118 Bußgeldbescheide gegen Versicherte nach § 209 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 SGB VII Gewerbliche Berufsgenossen - schaften 895 944 929 809 755 465 574 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 4 -- 4 9 30 1 7 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand -- -- -- -- -- -- -- UVT Gesamt 899 944 933 818 785 466 581 Anordnungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VII Gewerbliche Berufsgenossen - schaften 4.000 2.757 3.606 9.814 10.514 12.385 22.101 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 33.143 36.810 32.300 33.106 44.539 54.279 41.226 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 738 922 1.190 1.188 1.267 1.345 2.437 UVT Gesamt 37.881 40.489 37.096 44.108 56.320 68.009 65.764 Anordnungen nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB VII Gewerbliche Berufsgenossen - schaften 6.144 6.276 5.479 4.873 3.836 3.946 4.200 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 167 232 396 351 600 893 850 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 36 57 40 33 111 139 271 UVT Gesamt 6.347 6.565 5.915 5.257 4.547 4.978 5.321 Quelle: Unfallversicherungsträger (aus SUGA TH5, verschiedene Jahre), eigene Berechnungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1011 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn wichtigsten Mängel für Anordnungen, Verwarnungen, Bußgelder und Strafanzeigen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Gefährdungsbeurteilungen 13. Wie viel Prozent der Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2006, 2011 und 2016 tatsächlich Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, und wie viele dieser Betriebe haben dabei auch psychische Belastungen berücksichtigt (bitte nach kleinen, mittelgroßen und großen Betrieben differenzieren)? Nur für die Jahre 2011 und 2015 liegen über die repräsentative Telefonbefragung von 6 500 Betrieben im Rahmen der Dachevaluation der GDA (GDA-Betriebsbefragung ) Daten zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vor. Für das Jahr 2015 liegen darüber hinaus Angaben zur Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung vor. 2011 Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebsgröße Anteil in % Gesamt 1 – 9 Beschäftigte 10 – 49 Beschäftigte 50 -249 Beschäftigte >250 Beschäftigte ja 51 41 70 90 98 nein 46 55 28 9 2 weiß nicht 3 4 2 1 0 keine Angabe 0 0 0 0 0 2015 Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebsgröße Anteil in % Gesamt 1 – 9 Beschäftigte 10 – 49 Beschäftigte 50 -249 Beschäftigte >250 Beschäftigte ja 52 42 71 91 98 nein 45 55 27 7 2 weiß nicht 2 2 2 1 0 keine Angabe 1 1 1 0 0 2015 Berücksichtigung psychischer Belastung bei der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen Gesamt 1 – 9 Beschäftigte 10 – 49 Beschäftigte 50 -249 Beschäftigte >250 Beschäftigte Basis gew. 3.404 1.903 1.163 285 52 Anteil in % 41 35 46 58 72 Von den Betrieben, die im Jahr 2015 die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bejaht haben, berücksichtigten 41 Prozent die Gefährdungsart psychische Belastungen. Auch hier variieren die Angaben mit der Betriebsgröße: 72 Prozent der Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen, gaben an, psychische Belastungen zu berücksichtigten. Bei den Betrieben mit einem bis neun Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen, waren es 35 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/1011 14. In prozentual wie vielen Fällen ziehen nach Kenntnis der Bundesregierung kleine, mittelgroße und große Betriebe aus Gefährdungsbeurteilungen betriebliche Konsequenzen (bitte nach physischen und psychischen Belastungen differenzieren)? Zu dieser Frage liegen nur Informationen auf der Basis der GDA-Betriebsbefragung 2015 vor. Nach den Daten der GDA-Betriebsbefragung 2015 stellt knapp die Hälfte derjenigen Betriebe, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen, die Notwendigkeit von Verbesserungsmaßnahmen fest. Von diesen Betrieben setzen nahezu alle (95 Prozent) Maßnahmen um. Inwieweit diese Maßnahmen physische und psychische Belastungen adressieren, lässt sich nicht ableiten. Eine Unterscheidung nach der Größe der Betriebe ist nicht möglich. Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 15. Welche Unterstützungsmaßnahmen erhalten kleine, mittelgroße und große Betriebe bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung? Die Beratung zur Gefährdungsbeurteilung gehört zu den Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2. Im Rahmen der GDA-Arbeitsprogramme Organisation, MSE (Muskelskelett-Erkrankungen ) und Psyche wurden vielfältige und umfangreiche Materialien und Aktivitäten zur Sensibilisierung, Information, Qualifizierung sowie Gute-Praxis- Beispiele zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen entwickelt und verbreitet . Bei der Konzeption wurde ein Schwerpunkt auf die Zielgruppe KMU gelegt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1011 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu nennen sind insbesondere: GDA-ORGAcheck – Selbstbewertungstool zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation (Print und online: www.gda-orgacheck.de/daten/gda/index.htm) www.gdabewegt.de – branchenübergreifendes MSE-Portal; Bündelung von Handlungshilfen zur Beurteilung und Prävention von MSE Schulungsangebot für Führungskräfte und Multiplikatoren zum Themenfeld „Physische Belastungen praxisgerecht beurteilen“ Empfehlungen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen www.gda-psyche.de Handlungshilfen und Praxisbeispiele zum Thema psychische Belastungen www.gda-psyche.de/DE/Handlungshilfen/Praxisbeispiele/inhalt.html Erklärfilme zur Gefährdungsbeurteilung (www.gda-orgacheck / Videoplattform und www.gda-psyche.de) Darüber hinaus bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Ihren Internetseiten eine Datenbank zu Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen an: www.baua.de/SiteGlobals/Forms/ Suche/BAuA/DE/Handlungshilfensuche_Formular.html?nn=8706934 Die Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger beraten die Betriebe und Einrichtungen im Rahmen ihres Überwachungsauftrages vor Ort zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Ein vergleichsweise neues Präventionsinstrument der Unfallversicherung sind die Branchenregeln. Sie stellen alle maßgeblichen Informationen zum Arbeitsschutz einer Branche bereit und richten sich in erster Linie an KMU. Bisher sind für acht Branchen entsprechende Branchenregeln veröffentlicht worden. Von Seiten der SVLFG wurde eine umfangreiche Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung erstellt. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung wird den Versicherten über das Unternehmermodell, aber auch durch zahlreiche Seminare gezeigt. Bei einer Besichtigung im Betrieb steht das Thema an erster Stelle und dem Unternehmer werden entsprechende Handlungshilfen ausgehändigt. 16. Beurteilt die Bundesregierung die Zahlen, in wie vielen Betrieben Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden, als zufriedenstellend, oder sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, beispielsweise in der Form, dass Sanktionen für den Fall eingeführt werden, dass Betriebe Gefährdungsbeurteilungen grundsätzlich und regelmäßig nicht durchführen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was sollte gesetzlich auf den Weg gebracht werden? Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und ein wesentlicher Prozess der betrieblichen Prävention. Die Förderung und Verbesserung der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung ist eine kontinuierliche Aufgabe aller Akteure des institutionellen Arbeitsschutzes. So setzt die aus Bund, Ländern, Unfallversicherungsträgern und Sozialpartnern zusammengesetzte Nationale Arbeitsschutzkonferenz für den Umsetzungszeitraum der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie ab dem Jahr 2019 einen Schwerpunkt auf die Gefährdungsbeurteilung . Die GDA-Dachevaluation hat gezeigt, dass die Zahl der Betriebe , die eine umfassende Gefährdungsbeurteilung erstellt haben, in den Jahren 2011 bis 2015 nur von 50,9 auf 52,4 Prozent der Betriebe angestiegen ist. Insbesondere bei den KMU ist die Entwicklung bisher nicht zufriedenstellend. Hier Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/1011 besteht noch weiterer Handlungsbedarf. Die GDA hat darauf bereits reagiert und stellt für ihr Arbeitsprogramm 2019 bis 2024 die Rolle einer guten Gefährdungsbeurteilung für die Prävention in den Mittelpunkt. Unter dem strategischen Ziel „Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung “ soll die quantitative und qualitative Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung weiter gefördert und verbessert werden. Im Mittelpunkt stehen dabei der systematische Prozess sowie die Berücksichtigung von physischen und psychischen Arbeitsbedingungsfaktoren sowie Gefährdungen durch krebserzeugende Gefahrstoffe. Die Bundesregierung hält die im Arbeitsschutzrecht vorgesehenen Sanktionsinstrumente für grundsätzlich ausreichend. Verstöße gegen die in Arbeitsschutzverordnungen normierte Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sind unmittelbar bußgeldbewehrt. Im Arbeitsschutzgesetz ist der Verstoß gegen eine auf Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gerichtete vollziehbare Anordnung Grundlage für eine Sanktionierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333