Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10120 19. Wahlperiode 13.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8778 – Ein Jahr Samtene Revolution in Armenien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Von internationalen Beobachterinnen und Beobachtern weitgehend unerwartet, kam es im Frühjahr 2018 zur sogenannten Samtenen Revolution in Armenien. Angeführt von dem damaligen Oppositionspolitiker Nikol Paschinjan, demonstrierten im ganzen Land hunderttausende Menschen über mehrere Wochen friedlich für ein Ende von autokratischer Herrschaft und Selbstbereicherung der politischen Elite. Konkreter Auslöser der Massenproteste war der Versuch des ehemaligen Präsidenten Sersch Sargsjan, durch einen Wechsel in das Amt des Ministerpräsidenten seine Macht zu sichern. Hauptforderung der Protestierenden war entsprechend der Rücktritt Sersch Sargsjans (vgl. www.boell.de/ de/2018/04/25/armeniens-samtene-revolution). Unter den ehemaligen sowjetischen Funktionären Sersch Sargsjan und seinem Vorgänger Robert Kotscharjan war Armenien 20 Jahre lang von systemischer Korruption und einem Mangel an Grundfreiheiten geprägt. Freie und faire Wahlen hatte es nach ihrem Amtsantritt in den 1990er Jahren nicht mehr gegeben. Im Jahr 2008 wurden Proteste gegen Wahlfälschungen brutal niedergeschlagen. Über Jahrzehnte litt Armenien unter weit verbreiteter Armut und Massenauswanderung (vgl. www.boell.de/de/2018/06/15/armeniens-samtene-revolution -wie-geht-es-nun-weiter). Am 23. April 2018 beugte sich Ministerpräsident Sersch Sargsjan den Massenprotesten und trat zurück. Am 8. Mai 2018 wurde Nikol Paschinjan zum Ministerpräsidenten gewählt und seine Regierung durch Parlamentswahlen am 9. Dezember 2018, bei denen das Parteienbündnis um Paschinjan mehr als 70 Prozent der abgegebenen Stimmen erhielt, bestätigt (siehe Taz.die Tageszeitung, 11. Dezember 2018). Internationale Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE sprachen von fairen Wahlen und einem echten Wettbewerb (siehe Süddeutsche Zeitung, 11. Dezember 2018). Ministerpräsident Nikol Paschinjan hat umfangreiche Reformen zur Bekämpfung von Korruption und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angekündigt . Auf internationaler Ebene bestehen zudem Hoffnungen auf neuen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10120 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Schwung in den Verhandlungen zur Lösung des Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan um die Region Bergkarabach. Maßgeblich für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Armenien ist das 2017 unterzeichnete Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft mit der Europäischen Union (vgl. https://oc-media.org/taxes-corruption -nagorno-eitenumbruch karabakh-and-turkey-pashinyan-s-vision-for-thenew -armenia/). 1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die armenische Revolution von 2018 eine historische Chance für die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und damit Stabilität in Armenien und dem Südkaukasus bedeutet? a) Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der armenischen Revolution von 2018 für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Armenien? b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der armenischen Revolution für Stabilität im Südkaukasus? Die Bundesregierung sieht in der so genannten Samtenen Revolution einen möglichen Ausgangspunkt für umfassende Reformen zur Stärkung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Armenien. Neben der Umsetzung des bereits zuvor eingeleiteten Übergangs von einer präsidialen zur parlamentarischen Demokratie sind die Sicherstellung von richterlicher Unabhängigkeit und Transparenz des Regierungshandelns zentrale Reformvorhaben. Dies eröffnet neue Perspektiven für gesellschaftliche Teilhabe und den Aufbau demokratischer Institutionen auf rechtsstaatlicher Grundlage. Mit dem Regierungswechsel gingen auch auf höchster Ebene eine merkliche Entspannung der Rhetorik um den Bergkarabach-Konflikt und ein deutlicher Rückgang der Zwischenfälle an der Kontaktlinie einher. Die jüngsten Treffen des neuen armenischen Ministerpräsidenten mit dem aserbaidschanischen Staatspräsidenten sowie der Außenminister beider Länder senden begrüßenswerte Signale der Entspannung und tragen damit auch zur Stabilität in der Region bei. Damit kann ein positives Umfeld für die Wiederaufnahme von substantiellen Verhandlungen der am Bergkarabach-Konflikt beteiligten Seiten unter der Leitung der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) geschaffen werden. 2. Welche konkreten Vorhaben zur Zusammenarbeit wurden im Rahmen bzw. in Folge der Reise der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (www. tagesschau.de/ausland/merkel-armenien-101.html) nach Armenien formuliert ? a) Welche Ressorts innerhalb der Bundesregierung sind zuständig? b) Wie ist jeweils der Umsetzungsstand dieser Vorhaben? In Folge der Reise der Bundeskanzlerin wurden und werden verschiedene Vorhaben zur Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen armenischen Stellen und der Bundesregierung besprochen. die Projekte befinden sich teilweise bereits in der Umsetzung, die Projektagenda entwickelt sich stetig weiter. Anfang März 2019 fand eine Unternehmerreise des Ost-Ausschusses – Osteuropaverein der Deutschen Wirtschaft (OAOEV) nach Armenien statt. Zwischen dem OAOEV und dem armenischen Wirtschaftsverband „Union of Advanced Enterprises“ wurde eine Absichtserklärung zur Entwicklung einer Innovationspartnerschaft unterzeichnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10120 Mögliche Kooperationen im Bereich Bildung und Forschung werden derzeit eruiert . Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) plant unter anderem noch für dieses Jahr die Veröffentlichung einer Förderrichtlinie für Wissenschaftlich -Technische Zusammenarbeit mit Armenien und ist grundsätzlich bereit zu unterstützender Beratung für Sektorreformen im Bereich Hochschulbildung , Wissenschaft und Forschung. Einzelne Länder haben Interesse an der Ansiedlung eines sogenannten TUMO-Zentrums für kreative Technologien nach dem Vorbild des TUMO-Zentrums in Eriwan bekundet. Brandenburg engagiert sich für die Vertiefung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit Armeniens mit dem Deutschen Elektronen-Synchrotron (DESY). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lotet mit dem armenischen Gesundheitsministerium mögliche Felder der Zusammenarbeit aus. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in Abstimmung mit dem armenischen Wirtschaftsministerium unter anderem eine Studie in Auftrag gegeben, wie Armenien seine Attraktivität für Investitionen steigern kann. 3. Warum hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ihrer Reise den Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern und anderen christlichen Minderheiten, den der Deutsche Bundestag 2016 als solchen anerkannt hat, nicht als solchen benannt (www.tagesschau.de/ausland/merkel-armenien- 101.html)? Bei ihrem Besuch in Eriwan am 24. August 2018 hat die Bundeskanzlerin das Gedenken an die Gräueltaten im Geiste der Resolution des Deutschen Bundestages vom 2. Juni 2016 vorgenommen. 4. Wie oft ist der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, seit der armenischen Revolution nach Armenien gereist? Zuletzt hat der Bundesaußenminister a. D. Dr. Frank-Walter Steinmeiner Armenien vom 29. Juni bis zum 1. Juli 2016 besucht. 5. Welche anderen Bundesministerinnen und Bundesminister sind seit der armenischen Revolution nach Armenien gereist? Im Jahr 2018 und im ersten Quartal 2019 sind keine Bundesministerinnen und Bundesminister anderer Ressorts nach Armenien gereist. 6. Welche konkreten bilateralen Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Unterstützung von politischen Reformen in Armenien seit der Revolution neu initiiert? Der armenische Ministerpräsident führte seit den Umbrüchen im Mai 2018 bis zu den Parlamentswahlen im Dezember 2018 eine Minderheitsregierung. Aufgrund der fehlenden parlamentarischen Mehrheit hatte er nur begrenzten Handlungsspielraum für Reformen. Die Bundesregierung hat das Projekt des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) zur Durchführung der Wahlen finanziell unterstützt. Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) dabei, die Kontrolle des armenischen Parlaments über den Sicherheitssektor zu erhöhen und qualitativ zu verbessern. Die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte unterstützt Armeniens Anstrengungen zur Sicherheitssektorreform und soll zur Konsolidierung der Demokratie im Land beitragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10120 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drängendsten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Reformherausforderungen in Armenien, und welchen konkreten Beitrag möchte die Bundesregierung zu deren Bewältigung jeweils leisten? Aus Sicht der Bundesregierung sind die wichtigsten Herausforderungen die Institutionalisierung der Demokratisierungsfortschritte, die Korruptionsbekämpfung, die Aufarbeitung der Vergangenheit, der Transformationsprozess hin zu einer sozialen Marktwirtschaft, die Förderung der Annäherung an die Europäische Union (EU) sowie die Konfliktprävention und Stabilisierung der Region des Südkaukasus . Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung mit der armenischen Regierung vereinbart, einen entwicklungspolitischen Beitrag in den Schwerpunkten Demokratie , Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sowie Umweltpolitik zu leisten. Dieser entwicklungspolitische Ansatz wird im Rahmen der Kaukasusinitiative der Bundesregierung gemeinsam mit Aserbaidschan und Georgien umgesetzt. 8. Hat die Bundesregierung nach der armenischen Revolution ihre entwicklungspolitische Unterstützung für das Land erhöht? a) Wenn ja, in welchem Maße? b) Was sind die Schwerpunkte der entwicklungspolitischen Arbeit im Land? c) Wenn nein, beabsichtigt sie dies, und wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sagt der Republik Armenien im zweijährigen Rhythmus entwicklungspolitische Unterstützung zu. Während die Zusage im Jahre 2016 rund 55 Mio. Euro betrug, erhöhte die Bundesregierung nach den politischen Umbrüchen in Armenien ihre Zusage im Jahre 2018 auf rund 68 Mio. Euro. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Februar 2019 auf Anfrage der armenischen Parlamentsverwaltung hin weitere Mittel für die Fortsetzung einer Maßnahme zur Stärkung der Parlamentsverwaltungen der Länder der Östlichen Partnerschaft zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung seit der armenischen Revolution auf Ebene der Europäischen Union eingebracht, um seitens der EU den Reformprozess in Armenien zu unterstützen? Die Bundesregierung hat sich in der Europäischen Union erfolgreich dafür eingesetzt , ein von UNDP koordiniertes Projekt zur Durchführung der Wahlen finanziell zu unterstützen. Des Weiteren hat sich die Bundesregierung ebenfalls erfolgreich für die Umwidmung von EU-Mitteln aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument zugunsten von Armenien ausgesprochen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10120 10. Wie schätzt die Bundesregierung die Potentiale Armeniens für einen Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz ein? Armenien verfügt über gute natürliche Voraussetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dieses Potenzial wird auch zunehmend erschlossen, seitdem Armenien bereits Ende 2016 das Fördersystem für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen reformiert und einen attraktiven Einspeisetarif eingeführt hat. Für große industrielle Photovoltaikanlagen wird die Vergütungshöhe in wettbewerblichen Verfahren festgelegt. Zum Stand der Energieeffizienz in Armenien liegen der Bundesregierung keine weitergehenden Informationen vor. Von einem erheblichen Einsparpotenzial kann analog zu anderen Ländern der Region ausgegangen werden. Inwieweit diese Einsparungen umgesetzt werden können, liegt an regulatorischen Rahmenbedingungen, Energiepreisen sowie Finanzierungsmöglichkeiten für effizienzsteigernde Maßnahmen. a) Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien in Armenien? Die Bundesregierung hat der Republik Armenien seit 2004 im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) 135 Mio. Euro zinsvergünstigte Darlehen sowie Begleitmaßnahmenzuschüsse in Höhe von 8,3 Mio. Euro zugesagt. Diese Kreditlinien fördern den Bau und die Rehabilitierung von Wasserkraftwerken und Solaranlagen . b) Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung eine Steigerung der Energieeffizienz in Armenien? Im Rahmen der FZ werden verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Armenien gefördert: Zwei Kreditlinien von 35 Mio. Euro unterstützen gemeinsam mit Begleitmaßnahmen in Höhe von rund 703 000 Euro kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) bei der energieeffizienten Modernisierung ihrer Anlagen. Die Begleitmaßnahme hat darüber hinaus lokale Banken bei der Entwicklung von passenden Finanzierungsprodukten unterstützt und Beratungsangebote für KKMU und Energieaudits umgesetzt. Seit 2014 wurden der Republik Armenien zinssubventionierte Darlehen zur Wohnraumfinanzierung/Wohnraumsanierung von 40 Mio. Euro zugesagt. Diese fördern insbesondere die energieeffiziente Sanierung des bestehenden, überalterten Wohnbestands. Eine Begleitmaßnahme von rund 875 000 Euro unterstützt lokale Banken dabei, geeignete Finanzierungsangebote und Bewusstseinskampagnen zu Energieeinsparungspotenzialen zu entwickeln, Fachwissen aufzubauen sowie Energieaudits durchzuführen. Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit (TZ) wird derzeit geprüft, wie die Energieeffizienz von Haushalten in ländlichen Gebieten Armeniens erhöht werden kann. Entsprechende Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10120 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beziehungen zwischen Russland und Armenien? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der engen Bindung Armeniens an Russland für den von der armenischen Zivilgesellschaft und Regierung angestrebten, umfassenden Reformprozess (vgl. www. deutschlandfunk.de/armenien-im-umbruch-der-spagat-zwischen-russlandund -der-eu.724.de.html?dram:article_id=423554)? Die armenische Regierung pflegt enge Beziehungen zu Russland (siehe https:// www.mfa.am/en/ bilateral-relations/ru). Ob und inwieweit die bilateralen Beziehungen zu Russland einen Einfluss auf den Reformprozess in Armenien haben, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. 12. Hat die Bundesregierung nach der armenischen Revolution verstärkt Mitarbeitende von staatlichen Institutionen Armeniens oder Angehörige der armenischen Zivilgesellschaft nach Deutschland eingeladen, um durch Fortbildungen oder Austausch den Reformprozess zu unterstützen? a) Wenn ja, in welchem Umfang, und zu welchen Anlässen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Fachinformationsreisen sind ein regelmäßig eingesetztes Instrument der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), sofern sie einen wirkungsvollen Beitrag zur Erreichung des jeweiligen Vorhabenziels leisten können. Folgende Fachinformationsreisen fanden seit Mai 2018 nach Deutschland im Rahmen der technischen Zusammenarbeit statt: 17. bis 22. Juni 2018 Fachinformationsreise mit Vertretern der Stadt Vanadzor zum Partnerlandkreis Regen zu Fragen des Kommunalen Abfallmanagements. 1. bis 6. Juli 2018 Fachinformationsreise mit Vertretern der Region Tavush zum Partnerlandkreis Regen zu Fragen der Tourismusentwicklung. 17. bis 19. September 2018 Teilnahme an der jährlichen Konferenz des Städtenetzes Südkaukasus in Rostock durch Vertreter verschiedener Kommunen und der Regionalverwaltung der Region Tavush sowie der Tavush Development Agency. Im Mittelpunkt standen Fragen zum Regiopolis Konzept in Vorbereitung auf die 42. Weltkonferenz der „International Urban Development Association“ (INTA) für Stadtentwicklung, die vom 19. bis 21. September 2018 ebenfalls in Rostock stattfand zum Thema „The Value of Small and Medium -Sized Cities“. 24. bis 30. März 2019 Teilnahme von zwei Vertretern aus der Verwaltung der armenischen Nationalversammlung an einer Studienreise zum Deutschen Bundestag in Berlin zum Thema Parlamentarische Aufsicht. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Westfälische Wilhelms- Universität Münster mit dem Projekt „Strukturelle Unterstützung Krebsmedizin in Armenien – Staatliche Medizinische Universität Jerewan – Yerevan State Medical University YSMO“ mit insgesamt 49 897 Euro (12 596 Euro für das Haushaltsjahr 2017 und 37 301 Euro für das Haushaltsjahr 2018) unterstützt. Das Projekt ermöglichte sechs Hospitationen (drei davon in 2018) für Mediziner nach Deutschland und Lehrveranstaltungen durch deutsche Experten in Armenien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10120 13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der internationalen Nichtregierungsorganisation Transparency International, dass einschneidende Reformen zur Stimulierung von Wirtschaftswachstum in Armenien von Sozialund Bildungsprogrammen begleitet werden müssten, um die breite Unterstützung aus der Bevölkerung für Reformen auch zukünftig gewährleisten zu können (siehe https://oc-media.org/taxes-corruption-nagorno-karabakh-andturkey -pashinyan-s-vision-for-the-new-armenia/)? Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit von Reformen zur Stimulierung von Wirtschaftswachstum, wie auch zur Verbesserung des Gesundheits- und Bildungssystems . Eine dauerhafte Unterstützung des Reformkurses hängt aus Sicht der Bundesregierung mit einer spürbaren Verbesserung der Lebensumstände für breite Bevölkerungsschichten zusammen. 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Entwicklungen in den letzten Monaten für den andauernden Konflikt um Bergkarabach? 15. Sieht die Bundesregierung nach der armenischen Revolution neue Möglichkeiten zur Lösung des Bergkarabach-Konfliktes? a) Wenn ja, worin bestehen diese? b) Mit welchen eigenen Maßnahmen oder Initiativen (auch auf Ebene der Zivilgesellschaft) beabsichtigt die Bundesregierung, nach der armenischen Revolution kurz- und mittelfristig den jahrelangen Bemühungen zur Lösung des Bergkarabach-Konfliktes neuen Schwung zu verleihen? c) Welche Schlussfolgerungen für die Lösung des Bergkarabach-Konfliktes zieht die Bundesregierung aus der engen politischen und militärischen Anbindung Armeniens an Russland einerseits und den umfangreichen russischen Rüstungsexporten an Aserbaidschan andererseits (vgl. www. deutschlandfunk.de/armenien-im-umbruch-der-spagat-zwischen-russlandund -der-eu.724.de.html?dram:article_id=423554 und www.zeit.de/politik/ ausland/2016-04/berg-karabach-kaukasus-armenien-aserbaidschan-konflikt/ seite-2)? Die Fragen 14, bis 15c werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt die merkliche Entspannung der Rhetorik um den Bergkarabach-Konflikt und sieht nach dem Treffen der Ko-Vorsitzenden der OSZE Minsk-Gruppe mit dem aserbaidschanischen Präsidenten und dem armenischen Ministerpräsidenten am 29. März 2019 in Wien bessere Chancen für eine Wiederaufnahme substantieller Verhandlungen zur Lösung des Konflikts. Die Bundesregierung hält die OSZE-Minsk-Gruppe für das geeignete Forum zur Beilegung des Bergkarabach-Konflikts und begrüßt, dass sich sowohl die aserbaidschanische als auch die armenische Regierung zu diesem Forum bekennen. Beide Seiten haben in einem gemeinsamen Statement (https://www.osce.org/ minsk-group/409220) vom 16. Januar 2019 betont, dass es wichtig sei, die Bevölkerung auf die Lösung des Konflikts vorzubereiten. Diese Aufgabe muss durch die nationalen Regierungen und Entscheidungsträger umgesetzt werden, wo möglich unter enger Einbindung der Zivilgesellschaft. Die Bundesregierung wird diesen Prozess eng begleiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10120 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Russland hat einen der drei Ko-Vorsitze in der Minsk-Gruppe inne und damit eine zentrale Rolle in den Bemühungen um die Beilegung des Konflikts übernommen. 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer nationalen Möglichkeiten die Visavergabe für Bürgerinnen und Bürger aus Armenien oder zumindest für bestimmte Gruppen zu erleichtern, um den gesellschaftlichen Austausch zu intensivieren und die europäische Orientierung der Armenierinnen und Armenier durch ein Signal der Öffnung zu unterstützen? Die Bundesregierung unterstützt den gesellschaftlichen Austausch mit Armenien und erwartet, dass künftig das Fachkräfteeinwanderungsgesetz dazu beitragen wird, auch den gesellschaftlichen Austausch mit armenischen Staatsangehörigen weiter zu fördern. Die Gesetzgebungskompetenz für die Visumpolitik im Bereich der Kurzaufenthalte und somit auch für Erleichterungen im Bereich der Visumvergabe für ein Schengen-Visum liegt bei der Europäischen Union. In dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung , in Kraft seit dem 1. Januar 2014, sind auf der Basis der Gegenseitigkeit Erleichterungen bei der Visumerteilung vereinbart. Dieser Rahme ermöglicht den deutschen Auslandsvertretungen anderem das Einräumen von Erleichterungen beim Nachweis des Reisezwecks, verstärkte Erteilung von Kurzzeitvisa mit einer längerfristigen Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren zur mehrfachen Einreise , eine Gebührenreduzierung und eine kürzere Bearbeitungszeit. 17. Setzt sich die Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union dafür ein, die Visumspflicht für Kurzzeitvisa für Bürgerinnen und Bürger aus Armenien zeitnah ganz aufzuheben? Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft („Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement“/CEPA) der Europäischen Union mit Armenien sieht die Aufnahme eines Visadialoges mit dem Ziel einer Aufhebung der Visumpflicht für Kurzzeitvisa vor. Dabei wurde zugesagt, dass der Beginn des Visadialoges zu gegebener Zeit erwogen wird, sofern die Voraussetzungen für eine gut gesteuerte und gesicherte Mobilität erfüllt sind. Hierzu gehört die wirksame Umsetzung des zwischen der Europäischen Union und Armenien geschlossenen Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommens, die seit dem 1. Januar 2014 in Kraft sind. Das Initiativrecht für die Aufnahme eines Visadialogs liegt bei der EU Kommission. Die Bundesregierung steht zu dieser Frage mit allen beteiligten Stellen in Kontakt. 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Revolution in Armenien für die von ihr postulierte „Neue Ostpolitik“? a) Wie positioniert sich die „Neue Ostpolitik“ im Spannungsfeld zwischen der (scheinbaren) Stabilität autoritärer Regime in einigen Staaten Osteuropas und dem Streben von Bürgerinnen und Bürgern dieser Staaten nach Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit? b) Was genau unterscheidet die „Neue Ostpolitik“ im Umgang mit demokratischen Umbrüchen wie 2018 in Armenien vom bisher verfolgten Ansatz der Bundesregierung? Ziel der europäischen Ostpolitik ist die Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU mit Blick auf ihre östlichen Nachbarn. Die EU unterstützt die Staaten Osteuropas, des Südlichen Kaukasus und Zentralasiens, die durch Reformen Demokratie, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10120 Rechtsstaatlichkeit und Freiheit voranbringen wollen, bei ihren Transformationsanstrengungen auch im Rahmen der „Östlichen Partnerschaft“. Die Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen und der Aufbau unabhängiger, transparent agierender Institutionen leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stabilität dieser Staaten. Eine europäische Ostpolitik wendet sich gegen Loyalitätskonflikte in den Außenbeziehungen . Der Abschluss des Umfassenden und Verstärkten Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und Armenien (CEPA) unterstreicht, dass eine intensive Zusammenarbeit mit der EU und eine enge wirtschaftsund sicherheitspolitische Anbindung an Russland vereinbar sind. 19. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag das am 24. November 2017 unterzeichnete Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Armenien zur Ratifizierung vorzulegen? Der Entwurf für das Vertragsgesetz, das für die Ratifizierung Voraussetzung ist, wurde dem Bundestag bereits zugeleitet. Die 1. Lesung im Bundestag erfolgte am 21. Februar 2019. In der Schlussabstimmung am 4. April 2019 stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf zu. Nach Inkrafttreten des Vertragsgesetzes können die formellen Schritte für die Hinterlegung der Ratifikationsersatzmitteilung bei der Europäischen Union durchgeführt werden. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für einen schnellstmöglichen Abschluss des Ratifizierungsprozesses ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333