Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10124 19. Wahlperiode 13.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9382 – Verbraucherschutzministerkonferenz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) tagt jährlich und befasst sich als Fachministerkonferenz mit verbraucherpolitischen Themen. Mitglieder sind die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder und des Bundes. Die 15. Verbraucherschutzministerkonferenz tagt in diesem Jahr vom 22. bis zum 24. Mai 2019 unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz. Eines der Hauptthemen soll die Digitalisierung darstellen, daneben wird sich den Themenbereichen „starke Verbraucherrechte“ und „effektive Rechtsdurchsetzung “ gewidmet (www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/). In diesen Bereichen hat es bereits auf nationaler und europäischer Ebene Veränderungen gegeben. Fraglich ist aus Sicht der Fragesteller vor diesem Hintergrund, welche Ziele erreicht und umgesetzt wurden. Außerdem stellt sich die Frage, welche Pläne die Bundesregierung für die nachfolgenden Verbraucherschutzministerkonferenzen hat. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder und des Bundes auf dem Gebiet der Verbraucherpolitik . Sie berät und beschließt über wichtige sowie grundsätzliche Angelegenheiten des gesundheitlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes einschließlich der Verbraucherbildung. Die Bundesregierung nimmt die Beschlüsse der VSMK auf und setzt sich mit diesen auseinander. Die auf der VSMK zu beratenden Themen werden überwiegend von dem Vorsitzland und den Ländern bestimmt. Eigene Themen bringt die Bundesregierung im Rahmen des Berichts des Bundes ein, in dessen Rahmen zu aktuellen Vorhaben und Gesetzesinitiativen berichtet wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10124 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Tagesordnung der 15. VSMK umfasst die folgenden Themen (Stand: 26. April 2019): Novellierung der Geschäftsordnung der VSMK Hohes Verbraucherschutzniveau nach Brexit erhalten Für mehr Transparenz und effektive Schutzmechanismen bei Algorithmen. Gegen digitale Diskriminierung Digitale Souveränität – Stärkung des digitalen Persönlichkeitsrechts Interoperabilität von Messengerdiensten Cyber-Sicherheit voranbringen, Verbraucherrisiken absichern Zertifizierung digitaler Dienste und Anwendungen Leistung von Breitband- und Mobilfunkanschlüssen konkretisieren und Abweichungen sanktionieren Notruffunktion bei Voice-over-IP gewährleisten Smart Toys – Daten- und verbraucherschützende Vorkehrungen für besonders schutzwürdige Verbraucher/-innen treffen Bekämpfung von Fakeshops Ticketbörsen und besserer Schutz vor unseriösen Methoden bei Online-Plattformen Neutraler Daten-Treuhänder für Fahrzeugdaten Transparenz und Verbraucherrechte im Fernwärmemarkt sicherstellen Verbraucherfreundliche Mindeststandards für Energievergleichsportale Schutz vor ungewolltem Wechsel der Strom- und Gasanbieter: Anpassung der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität und der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas an die Vorgaben des § 312h BGB Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten und im Versicherungssektor stärken Telematiktarife bei Versicherungen – Abschlussbericht der Projektgruppe und Beschlussvorschlag zur VSMK Verbraucherschutz bei der Übertragung von Lebensversicherungspolicen und Pensionsfonds an so genannte Run-Off-Gesellschaften Verpflichtende Insolvenz-Absicherung für Fluggesellschaften Ergänzung der Fluggastrechte-VO: Einführung einer Regulierungsfrist für Luftfahrtunternehmen bei Entschädigungsforderungen wegen Flugverspätungen Missstände bei Abmahnungen – Schadensersatzforderungen deckeln Besserer Schutz vor unseriösem Inkasso Informationspflichten bei Inkasso verbessern Verbraucherschutz bei telefonischen Vertragsabschlüssen verbessern – Einführung einer umfassenden Bestätigungslösung Einführung eines Widerrufsrechts im stationären Telekommunikationshandel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10124 Erfolgsmodell Online-Schlichter – Stärkung und Erweiterung Verbraucherkompetenzen in Zeiten der digitalen Umwälzung stärken Verbraucherschutz in der ambulanten Pflege stärken – Transparenz der Verträge erhöhen Langlebigkeit von Produkten fördern – Maßnahmen gegen Obsoleszenz Plastikmüll vermeiden: Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen zu Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff Nanopartikel in Lebensmitteln und Verbraucherprodukten Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: Gemeinsame Aktionswoche von Bund und Ländern Lebensmittelverschwendung Veröffentlichung von Kontroll- und Untersuchungsergebnissen der Lebensmittel - und Futtermittelüberwachung bei Verstößen Bundeseinheitliches Modell zur Transparenzmachung der Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen Zentrale Länderdatenbank für Kontrolldaten mehrerer oder aller Länder Abschluss des Pilotprojekts AVV DatA – Bereitstellung finanzieller Mittel Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln – Einführung NutriScore Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln – Weiterentwicklung des vereinfachten Nährwertkennzeichnungssystems Kennzeichnung des Ursprungs bzw. der Herkunft von Fleisch als Zutat in anderen Lebensmitteln Verpflichtende Kennzeichnung eihaltiger Lebensmittel mit der Haltungsform der Legehennen Transparente Regionalangaben auf Lebensmitteln Mehr Transparenz bei der Gestaltung von Lebensmittelverpackungen Nachweis der Sachkunde für Lebensmittelunternehmer – sog. Sachkundenachweis Reduzierung von Zucker in Lebensmitteln und Getränken Verbesserung der Qualität der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie zur Intensivierung der vorschulischen und schulischen Ernährungsbildung Ernährungssituation von Flüchtlingen – Handlungsbedarfe und Chancen Minimierung der Mineralölbelastung von Lebensmitteln – gemeinsames Projekt der Wirtschaft und der Überwachung zur Erarbeitung von Orientierungswerten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10124 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Inwieweit hat die Bundesregierung die Ergebnisse aus dem Ergebnisprotokoll der 14. VSMK umgesetzt oder plant sie umzusetzen? Aus der 14. VSMK vom 14. bis 15. Juni 2018 haben sich für die Bundesregierung Berichtspflichten zu den Themen Langlebigkeit von Produkten fördern – Maßnahmen gegen Obsoleszens Besserer Schutz vor unseriösem Inkasso Missstände bei Abmahnungen – Schadensersatzforderungen deckeln Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht Verbraucherschutz bei der Übertragung von Lebensversicherungspolicen und Pensionsfonds an so genannte Run-Off-Plattformen stärken Verbraucherfreundliche Mindeststandards für Energiepreisvergleichsportale Verpflichtende Insolvenz-Absicherung für Fluggesellschaften Verbraucherkompetenzen in Zeiten der digitalen Umwälzung stärken Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln – Weiterentwicklung des vereinfachten Nährwertkennzeichnungssystems Kennzeichnung des Ursprungs bzw. der Herkunft von Fleisch als Zutat in anderen Lebensmitteln Nachweis der Sachkunde für Lebensmittelunternehmer – sog. Sachkundenachweis Reduzierung von Zucker in Lebensmitteln und Getränken Verbesserung der Qualität der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie zur Intensivierung der vorschulischen und schulischen Ernährungsbildung Ernährungssituation von Flüchtlingen – Handlungsbedarfe und Chancen zur diesjährigen VSMK ergeben. Der Bund wird diesen Berichtspflichten nachkommen . Ebenfalls haben sich aus den Beschlüssen der 14. VSMK Berichtspflichten für den Bund zur 32. und 33. Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) zu folgenden Themen ergeben: IT-Sicherheit von Telemedien „Gender-Pricing“ verhindern – Verbraucherinnen und Verbraucher gleich behandeln Fernwärmemarkt verbraucherfreundlich gestalten Verbraucherfreundlicher Rechtsrahmen für Algorithmen und Künstliche Intelligenz , Schutz vor Diskriminierung Maßnahmen gegen an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel Bedarfsgerechte Restschuldversicherung Geoblocking-VO verbraucherfreundlich ausgestalten Rahmenbedingungen für Wearables verbraucherfreundlich gestalten Verbesserung des Datenschutzes bei digitalen Sprachassistenten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10124 Der Bund hat hierzu im Rahmen der 32. und 33. LAV am 19./20. November 2018 bzw. am 21./22. Februar 2019 berichtet. 2. Welche Impulse der 14. VSMK hat die Bundesregierung zum Anlass genommen , Maßnahmen zu ergreifen, und wie sahen diese Maßnahmen aus? Die Beschlüsse und Diskussionen im Rahmen der VSMK sind wichtiger Bestandteil des Willensbildungsprozesses der Bundesregierung. Wie stark einzelne Beschlüsse und Berichtspflichten Einfluss auf konkrete Maßnahmen der Bundesregierung haben, ist nicht statistisch erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Impulse nimmt die Bundesregierung aus der vergangenen VSMK mit in die 15. VSMK? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 wird verwiesen. 4. Welche Verbraucherschutzangelegenheiten verfolgt die diesjährige Ministerkonferenz nach Kenntnis der Bundesregierung? a) Welche Rolle spielen Fluggastrechte auf der VSMK? b) Welche Rolle spielen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr auf der VSMK? c) Welche Rolle spielen Fahrgastrechte im Omnibusverkehr auf der VSMK? d) Welche Rolle spielen Verbraucherrechte im Reisewesen im Allgemeinen und bei Pauschalreisen im Speziellen auf der VSMK? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. e) Welche Kooperationen bzw. welche Austauschkonzepte gibt es bereits in diesen Bereichen zwischen dem Bund und den Ländern? Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit den Ländern und behandelt diese Bereiche u. a. in der LAV und der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftlicher Verbraucherschutz (AG WV). 5. Inwieweit und inwiefern nimmt die Bundesregierung auf die Themen, die bei der VSMK behandelt werden, Einfluss? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der diesjährigen VSMK? a) Welche Themen plant die Bundesregierung im Rahmen der VSMK anzusprechen und zu behandeln? Die Bundesregierung wird im Rahmen des Tagesordnungspunkts „Bericht des Bundes“ über zahlreiche verbraucherschutzrelevante Themen berichten, unter anderem über die Inanspruchnahme der Musterfeststellungsklage und die Einführung des Bestellerprinzips sowie über Potenziale und Projekte der Digitalisierung im Bereich Ernährung, Lebensmittel- und Produktsicherheit. Darüber hinaus wird die Bundesregierung den von der 14. VSMK erbetenen Bericht über den aktuellen Stand zur Insolvenzabsicherung von Flugreisenden, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, vorlegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10124 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Was plant die Bundesregierung im Rahmen der diesjährigen VSMK umzusetzen ? Die Bundesregierung wird die Beschlüsse der diesjährigen VSMK aufgreifen und entsprechend der Berichtspflichten umsetzen. 7. Welche Beschlüsse der VSMK sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang umgesetzt worden? Inwiefern wurde durch diese Beschlüsse das Verbraucher- und Reiserecht (Fahr- und Fluggastrechte) tangiert? Das Verbraucher- und Reiserecht (Fahr- und Fluggastrechte) wurde durch den Bericht zur Insolvenz-Absicherung für Fluggesellschaften tangiert. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 8 verwiesen. 8. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die 15. VSMK auch über Änderungen und Maßnahmen im Fahr- und Fluggastrecht beraten? a) Wenn ja, welche, und in welcher Hinsicht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. b) Wenn ja, welche Ansicht vertritt die Bundesregierung zu diesen Themen? c) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung vertritt zur Frage eines Insolvenzschutzes für Flugreisende die Auffassung, dass der Schutz von Flugreisenden, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden kann. Europäische Lösungen sind dabei allerdings vorzugswürdig, denn sie gewährleisten ein einheitliches europäisches Verbraucherschutzniveau und sind wettbewerbsneutral. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu einer möglichen Ergänzung der Fluggastrechte-VO um eine Regulierungsfrist für Luftfahrtunternehmen bei Entschädigungsforderungen wegen rechtserheblicher Ankunftsverspätungen ist derzeit noch nicht abgeschlossen. 9. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die 15. VSMK auch über Änderungen und Maßnahmen im Verbraucherschutz beraten? a) Wenn ja, welche, und in welcher Hinsicht? b) Wenn ja, welche Ansicht vertritt die Bundesregierung zu diesen Themen? c) Wenn nein, warum nicht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Inwieweit wird sich die Bundesregierung für Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung auf der VSMK einsetzen? Die Bundesregierung hat im Rahmen der Berichterstattung einen schriftlichen Bericht über die Maßnahmen der Stärkung von Verbraucherkompetenzen in Zeiten der digitalen Umwälzung erstellt. Verbraucherbildung an Schulen ist vor dem Hintergrund der föderalen Aufgabenverteilung Teil der durch das Grundgesetz gesicherten Kulturhoheit der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10124 11. Welche Rolle spielt die Entwicklung und gesetzgeberische Einbindung von Legal Tech nach Kenntnis der Bundesregierung auf der VSMK? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 12. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Beschlüssen der VSMK für den Bund und die Bundespolitik bei? Die Bundesregierung misst den Beschlüssen der VSMK hohe Bedeutung zu. 13. Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung an Ergebnisse der VSMK gebunden ? Die Bundesregierung greift die Ergebnisse der VSMK auf und setzt sich mit diesen auseinander. 14. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der VSMK? a) Wie schlüsseln sich diese auf? b) Wer hat die Kosten zu übernehmen, und zu welchen Teilen? c) Sieht die Bundesregierung Einsparpotentiale? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis dazu, welche Kosten im Rahmen der VSMK entstehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333