Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 6. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10125 19. Wahlperiode 14.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9445 – Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Operation EUNAVFOR MED – Operation SOPHIA V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2015 sind deutsche Soldaten an der Mission European Union Naval Force Mediterranean – Operation Sophia (EUNAVFOR MED) beteiligt. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben: auf Hoher See Schiffe anhalten und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten , bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden, durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf Hoher See im Einklang mit dem Völkerrecht die Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken zu unterstützen, die Sicherung und der Schutz eigener Kräfte und sonstiger Schutzbefohlener, die Unterstützung der libyschen Küstenwache und Marine durch Ausbildung auf Hoher See oder in einem anderen Drittstaat, Informationsaustausch und Kapazitätsaufbau sowie die systematische Erfassung und Überprüfung der Ausbildungsergebnisse und die Unterstützung sowie Durchführung von Maßnahmen auf Hoher See zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos. Die Bundesregierung stellte dreimal einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission (Bundestagsdrucksachen 18/8878, 18/12491, 19/2381). Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu. Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen von EUNAVFOR MED – Operation Sophia und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell, um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist wünschenswert . Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10125 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Inwieweit hat sich seit Beginn des Mandats die Sicherheitslage im Einsatzgebiet verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage im Mittelmeer evaluiert)? Über die Bewertung und damit auch Entwicklung der Sicherheitslage im Mandatsgebiet der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wird regelmäßig in der fortlaufenden Unterrichtung des Parlaments (UdP) berichtet. Die Kriterien zur Bewertung der Sicherheitslage (einschließlich der verschiedenen Bewertungsstufen) werden in der Anlage 2 der UdP dargestellt. 2. Welche militärischen und administrativen Unterstützungsleistungen erhalten Tunesien und Libyen durch EUNAVFOR MED, um den Bedrohungen im Mittelmeer begegnen zu können (bitte entsprechend nach Nationen auflisten )? Das Mandat der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA sieht keine Unterstützung Tunesiens vor. Nach Artikel 2a des Beschlusses des Rates der Europäischen Union 2015/778/ GASP vom 18. Mai 2015, zuletzt geändert mit 2019/535/GASP vom 29. März 2019, hat EUNAVFOR MED Operation SOPHIA den Auftrag, die libysche Küstenwache und Marine beim Aufbau ihrer Fähigkeiten durch Ausbildungsmaßnahmen zu unterstützen. Nach Artikel 2b Ziffer 4 kann EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zudem die im Rahmen des Einsatzes gesammelten Informationen zum Menschenhandel und zum unerlaubten Handel mit Gütern, einschließlich zu Öl-Schmuggel, an die rechtmäßigen libyschen Behörden weitergeben. 3. Welche Verbesserungen der militärischen und administrativen Fähigkeiten Tunesiens und Libyens konnten im Verlauf des Mandats EUNAVFOR MED seit Einsatzbeginn erzielt werden (bitte entsprechend nach Nationen auflisten )? Hinsichtlich der Fähigkeiten Tunesiens wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen . Bezüglich der im Verlauf der Ausbildungsunterstützung durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA gesteigerten Einsatzfähigkeit der libyschen Küstenwache wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 8a Bundestagsdrucksache 19/3047 vom 28. Juni 2018 sowie zu Frage 18 Bundestagsdrucksache 19/8354 vom 13. März 2019 der Kleinen Anfragen der Bundestagsfraktion DIE LINKE. sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko Bundestagsdrucksache 19/7797 vom 12. Februar 2019 verwiesen. 4. Welche Erkenntnisse zu terroristischen Gefahren, Schmugglerrouten, Fluchtrouten und Schleusernetzwerken konnte die Bundesregierung seit Einsatzbeginn im Rahmen von EUNAVFOR MED gewinnen (bitte entsprechend nach Jahren auflisten)? Im Rahmen der Umsetzung der Mandatsaufgaben Schleuserbekämpfung (mit Beschluss des Rates der Europäischen Union 2015/778/GASP vom 18. Mai 2015), Beitrag zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegenüber Libyen auf Hoher See (mit Beschluss des Rates der Europäischen Union 2016/993/GASP vom 20. Juni 2016) und Lagebilderstellung zum Öl-Schmuggel (mit Beschluss Drucksache 19/10125 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10125 des Rates der Europäischen Union 2017/1385/GASP vom 25. Juli 2017) hat EUNAVFOR MED Operation SOPHIA kontinuierlich Erkenntnisse zum sich dynamisch ändernden Schleusergeschäftsmodell sowie dem zu beobachtenden Verhalten bei Waffen- und Öl-Schmuggel gesammelt und im Rahmen der Berichterstattung mit den Mitgliedstaaten geteilt. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache 18/11102 vom 6. Februar 2017 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegt darüber hinaus keine Auflistung im Sinne der Fragestellung vor. 5. Wie viele Schiffe wurden seit Beginn des Einsatzes durch deutsche Kriegsschiffe angehalten, durchsucht, beschlagnahmt oder weitergeleitet (bitte die entsprechend durchgeführten Maßnahmen nach Jahren auflisten)? Seit Beginn der Operation wurden 2017 und 2018 durch deutsche Einheiten im Rahmen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA bei zwei Schiffen Boardings wegen des Verdachtes von Verstößen gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegenüber Libyen durchgeführt. 6. Zu wie vielen sicherheitsrelevanten Zwischenfällen kam es während des Anhaltens , Durchsuchens, Beschlagnehmens und Weiterleitens von Schiffen durch deutsche Kriegsschiffe (bitte Jahr und Art des sicherheitsrelevanten Vorfalls benennen)? Bei den beiden in der Antwort zu Frage 5 beschriebenen Boardings kam es nicht zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen. 7. Wie oft kam es seit 2015 im Einsatzgebiet zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen auf und mit Schiffen (bitte Jahr, Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls und betroffene Nationen benennen)? Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung der sicherheitsrelevanten Zwischenfälle seit 2015 im Einsatzgebiet der Bundeswehr vor. 8. Wie viele Schutzbefohlene wurden seit Einsatzbeginn durch deutsche Soldaten geschützt (bitte nach Jahren auflisten)? Welche Schutzmaßnahmen gegenüber Schutzbefohlenen übernehmen die deutschen Streitkräfte? Unter Schutzbefohlenen versteht die Bundesregierung in Not geratene Personen (INGP), die durch deutsche Einheiten aus Seenot gerettet wurden. Insgesamt nahmen deutsche Einheiten seit dem 7. Mai 2015 22 534 Personen an Bord, davon 5 673 vor Beginn von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA im Jahr 2015. Aufgeteilt nach Jahren: 2015: 10 528 (davon 4 855 im Rahmen EUNAVFOR MED Operation SOPHIA); 2016: 8 572; 2017: 3 031; 2018: 403. An Bord erhalten die aufgenommenen Personen Witterungsschutz, Bekleidung, Verpflegung, Wasser sowie notfallmedizinische Versorgung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10125 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10125 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Maßnahmen führen deutsche Soldaten auf Hoher See zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos durch? Wie viele Fälle liegen der Bundesregierung vor, bei denen das VN-Waffenembargo missachtet wurde (bitte entsprechend nach Jahren seit Einsatzbeginn auflisten)? Zu den Maßnahmen wird auf den Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA“ auf Bundestagsdrucksache 19/2381 vom 30. Mai 2018 verwiesen. Nach dem in der Antwort zu Frage 5 dargelegten Sachverhalt im Mai 2017, wurden am 19. Juni 2017 durch eine französische Einheit der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA auf demselben Schiff erneut Waffen gefunden und beschlagnahmt . Darüber hinaus sind im Rahmen der EUNAVFOR MED Operation SO- PHIA keine weiteren Verstöße gegen das VN-Waffenembargo gegenüber Libyen auf Hoher See festgestellt worden. 10. Welche Ausbildungsinhalte werden der lybischen Küstenwache und Marine seit Beginn des Einsatzes durch Angehörige der Bundeswehr vermittelt (bitte seit Einsatzbeginn den Zeitraum der Lehrgänge sowie die genaue Bezeichnung der Ausbildungslehrgänge und den darin vermittelten Inhalt angeben)? 11. Wie viele Angehörige der lybischen Küstenwache und Marine wurden seit Beginn des Einsatzes direkt von deutschen Soldaten ausgebildet (bitte nach Ausbildungslehrgängen sowie Zeitraum auflisten und die jeweilige Anzahl der beteiligten deutschen Soldaten angeben)? 12. Wie viele Angehörige der lybischen Küstenwache und Marine haben seit Beginn des Einsatzes einen Ausbildungslehrgang unter Beteiligung deutscher Soldaten besucht und vorzeitig abgebrochen (bitte nach Jahren auflisten )? Die Fragen 10 bis 12 werden zusammen beantwortet. Die Bundeswehr hat sich mit Ausbildern im Rahmen folgender Ausbildungen beteiligt : Grundlagen der Schadensabwehr an Bord. Dies erfolgte vom 26. Oktober bis 28. November 2016 (36 libysche Teilnehmer, fünf deutsche Ausbilder). Training für künftige Ausbilder (Schwerpunkte: Didaktik und Ausbildungsmethodik ) vom 19. September bis 6. Oktober 2017 (sechs libysche Teilnehmer, ein deutscher Ausbilder). Training für Schiffsbesatzungen (Schwerpunkte: Navigation, Sprachausbildung, Grundlagen Technik/Instandsetzung, SAR-Grundlagen) vom 25. September bis 17. November 2017 (59 libysche Teilnehmer, zwei deutsche Ausbilder). Die aufgeführten Lehrgangsteilnehmer haben die jeweiligen Ausbildungen abgeschlossen . Drucksache 19/10125 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10125 13. Wie führt die Bundeswehr eine Erfolgskontrolle nach dem Abschluss der Ausbildungslehrgänge bei den Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine durch? Wie wird der vermittelte Ausbildungsinhalt qualitativ bei den Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine überprüft? Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/3047 vom 28. Juni 2018, zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/253 vom 13. Dezember 2017 sowie zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/11458 vom 7. März 2017 der Kleinen Anfragen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. wird verwiesen. 14. Nach welchen festgelegten Ausbildungsstandards der EU (oder vergleichbaren Standards der NATO) werden die Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine nach Kenntnis der Bundesregierung ausgebildet und zertifiziert ? Die Ausbildung erfolgt in regulären Ausbildungseinrichtungen der EU-Mitgliedstaaten . Die Umsetzung der einzelnen Ausbildungskurse erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit dem Operationshauptquartier der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA in der jeweiligen nationalen Verantwortung. Weitergehende Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Über welchen Ausbildungsstand müssen die Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine vor Ausbildungsbeginn verfügen? Wie und durch wen wird der Ausbildungsstand der Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine nach Kenntnis der Bundesregierung vorab geprüft? Hinsichtlich der Kriterien zur Auswahl der Ausbildungsteilnehmer und der am „Vetting“ beteiligten Akteure wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9965 vom 13. Oktober 2016 verwiesen. Inzwischen wird das „Vetting“ zusätzlich durch Interpol unterstützt. 16. Wie viele Ausbildungsstunden wurden seit Beginn der Mission durch deutsche Soldaten erbracht (bitte nach den jeweiligen Jahren auflisten)? Eine Aufstellung im Sinne der Fragestellung liegt der Bundesregierung nicht vor. 17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine die vermittelten Ausbildungsinhalte in den dafür vorgesehenen Bereichen der lybischen Küstenwache und Marine umsetzen können und ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angehöriger der lybischen Küstenwache und Marine anwenden? 18. Wie lange und in welcher Form findet eine Kontrolle und Betreuung der Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine nach der Ausbildung in ihren endgültigen Verwendungen statt? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10125 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10125 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die zur Ausbildung nominierten Angehörigen der libyschen Küstenwache haben sich dazu verpflichtet, für mindestens zwei weitere Jahre im Dienst der libyschen Küstenwache und Marine zu verbleiben. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9965 vom 13. Oktober 2016 wird verwiesen. Der 2017 eingerichtete „Monitoring and Advising“ Mechanismus der Operation zielt darauf ab, die Ausbildungsergebnisse nachzuverfolgen. Auf den Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA“ auf Bundestagsdrucksache 19/2381 vom 30. Mai 2018 sowie die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3047 vom 28. Juni 2018 wird verwiesen. 19. Wie viele der durch deutsche Soldaten ausgebildeten Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nach ihrer Ausbildung zu oppositionellen militanten Kräften übergelaufen ? Der Bundesregierung sind keine Vorgänge im Sinne der Fragestellung bekannt. 20. Wann waren deutsche Kriegsschiffe seit Einsatzbeginn an der Seenotrettung von Menschen beteiligt (bitte die Form der Beteiligung an der Seenotrettung, Anzahl der geretteten Personen und Datum angeben)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Eine Auflistung der Fälle ist der angefügten Anlage, gegliedert nach aus Seenot geretteten Personen (INGP), die durch die deutsche Marineeinheit direkt aus Seenot gerettet wurden (unmittelbare Rettung), und von anderen Schiffen übernommenen INGP (mittelbare Rettung), zu entnehmen. a) Wie viele der aus Seenot geretteten Personen konnten noch an Bord deutscher Kriegsschiffe identifiziert oder befragt werden (bitte die Anzahl nach Jahren auflisten und die entsprechende Nation angeben)? Auf Punkt 3d des aktuellen Bundestagsmandates auf Bundestagsdrucksache 19/2381 wird verwiesen. Bei allen aus Seenot geretteten Personen erfolgt bei der Anbordnahme die Erfassung ausgewählter Merkmale (z. B. Geschlecht, Alter) sowie eine Kurzbefragung (u. a. nach möglicher Herkunft zur räumlichen Trennung der verschiedenen Ethnien und medizinischen Implikationen). Eine Identifizierung im Sinne einer erkennungsdienstlichen Behandlung erfolgt nicht an Bord, sondern erst durch die zuständigen Behörden nach Ausschiffung der Geretteten. Eine Identifizierung der Geretteten im Sinne der Fragestellung liegt daher nicht vor. b) Wem wurden die aus Seenot geretteten Personen wo übergeben? Die INGP wurden gem. dem Standardverfahren der Operation in unterschiedlichen italienischen Häfen den zuständigen italienischen Behörden übergeben. Drucksache 19/10125 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10125 21. Wann sind aus Sicht der Bundesregierung die lybische und tunesische Küstenwache und Marine nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen? Zu Tunesien wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Bundesregierung nimmt keine spekulativen Bewertungen vor. Wie alle Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) unterliegt die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA regelmäßig einer Strategischen Überprüfung. Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen zudem einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der Mandatierungsprozesse. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10125 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Datum Schiff unmittelbare Rettungen mittelbare Rettungen Seenotrettung DEU Einheiten unter nationaler Führung 08.05.2015 FGS HESSEN 224 08.05.2015 FGS BERLIN 195 14.05.2015 FGS HESSEN 294 28.05.2015 FGS HESSEN 166 29.05.2015 FGS HESSEN 880 02.06.2015 FGS BERLIN 249 06.06.2015 FGS HESSEN 864 06.06.2015 FGS BERLIN 547 15.06.2015 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 544 19.06.2015 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 90 20.06.2015 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 471 21.06.2015 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 522 23.06.2015 FGS WERRA 627 Seenotrettung DEU Einheiten bei EUNAVFOR MED 15.07.2015 FGS WERRA 211 22.07.2015 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 111 172 31.07.2015 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 435 15.08.2015 FGS WERRA 103 19.08.2015 FGS WERRA 105 23.08.2015 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 453 19.09.2015 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 389 378 26.09.2015 FGS WERRA 140 07.10.2015 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 244 208 13.10.2015 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 207 28.10.2015 FGS BERLIN 89 24.11.2015 FGS BERLIN 290 116 05.12.2015 FGS BERLIN 217 07.12.2015 FGS BERLIN 115 23.12.2015 FGS BERLIN 212 24.12.2015 FGS BERLIN 121 25.12.2015 FGS BERLIN 539 22.01.2016 FGS BERLIN 245 28.01.2016 FGS LUDWIGSHAFEN AM RHEIN 121 31.01.2016 FGS LUDWIGSHAFEN AM RHEIN 134 20.02.2016 FGS FRANKFURT AM MAIN 242 21.02.2016 FGS FRANKFURT AM MAIN 355 23.02.2016 FGS LUDWIGSHAFEN AM RHEIN 128 06.03.2016 FGS LUDWIGSHAFEN AM RHEIN 121 15.03.2016 FGS FRANKFURT AM MAIN 361 254 17.03.2016 FGS LUDWIGSHAFEN AM RHEIN 19.03.2016 FGS LUDWIGSHAFEN AM RHEIN 19 29.03.2016 FGS FRANKFURT AM MAIN 105 11.04.2016 FRANKFURT AM MAIN 737 Anlage zu ParlSts bei der Bundes-ministerin der Verteidigung Dr. Tauber 1980027-V190 vom Mai 2019 Drucksache 19/10125 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 28.04.2016 FRANKFURT AM MAIN 117 237 28.04.2016 KARLSRUHE 246 16.05.2016 FRANKFURT AM MAIN 115 24.05.2016 KARLSRUHE 289 5 28.05.2016 KARLSRUHE 123 09.06.2016 FRANKFURT AM MAIN 293 244 23.06.2016 FRANKFURT AM MAIN 84 24.06.2016 FRANKFURT AM MAIN 485 801 05.07.2016 WERRA 520 136 05.07.2016 DATTELN 45 09.07.2016 WERRA 146 22.07.2016 WERRA 122 01.08.2016 DATTELN 133 18.08.2016 WERRA 27 22 19.08.2016 WERRA 3 01.09.2016 DATTELN 156 05.09.2016 DATTELN 273 05.10.2016 MECKLENBURG-VORPOMMERN 144 21.10.2016 WERRA 844 11.12.2016 MECKLENBURG-VORPOMMERN 140 15.04.2017 FGS RHEIN 458 723 12.07.2017 FGS RHEIN 909 10 29.08.2017 MECKLENBURG VORPOMMERN 158 13.09.2017 MECKLENBURG-VORPOMMERN 134 01.11.2017 MECKLENBURG-VORPOMMERN 124 02.11.2017 MECKLENBURG-VORPOMMERN 119 204 23.11.2017 MECKLENBURG-VORPOMMERN 90 13.12.2017 MECKLENBURG-VORPOMMERN 102 22.-23.04.2018 SACHSEN 403 DEU Einheiten Gesamt 17606 4928 Nat. Seenotrettung (2015) 5673 0 bei EUNAVFOR MED Gesamt 11933 4928 ENFM 2015 3093 1762 ENFM 2016 6343 2229 ENFM 2017 2094 937 ENFM 2018 403 0 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10125 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333