Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1013 19. Wahlperiode 01.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Berengar Elsner von Gronow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/739 – Erkenntnisse und Neubewertung durch die Bundesregierung im Fall des Oberleutnants Franco A. V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. November 2017 wurde der Haftbefehl gegen den bis dahin unter Terrorverdacht stehenden Oberleutnant Franco A. vom Bundesgerichtshof aufgehoben . Der Bundesgerichtshof sieht keinen ausreichenden Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (AK 58/17). Der Offizier wurde mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft entlassen. Gleichwohl dauern die Ermittlungen an (www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/ haftbefehl-gegen-franco-a-aufgehoben-100.html). In Zusammenhang mit der Verhaftung des Oberleutnants Franco A. am 26. April 2017 und bereits vor dem Ermittlungsergebnis der Bundesanwaltschaft zu diesem Fall wurden durch das Bundesministerium der Verteidigung umfangreiche Maßnahmen beschlossen und durchgeführt, um gegen vermutete rechtsextreme Soldaten oder gar Netzwerke vorzugehen. So führte das Bundesministerium bereits am 3. Mai 2017 eine öffentlich-mediale Begehung in Franco A.s Kaserne im französischen Illkirch durch. Nach der Inspektion der Kaserne prognostizierte Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen vor Journalisten: „Es wird noch einiges hochkommen“ (https://de.reuters.com/article/deutschland-bundeswehr -extremismus- idDEKBN1800DG). Des Weiteren ordnete Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen die Durchsuchung aller militärischen Liegenschaften an. Nach dieser Durchsuchung, die teilweise ohne die Anwesenheit der betroffenen Soldaten stattfand, wurde eine detaillierte Liste mit den Funden erstellt. Im Rahmen dieser Durchsuchungsaktionen wurden unter anderem Bilder des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt in Wehrmachtsuniform und des Generalobersten und Widerstandkämpfers gegen das NS-Regime, Kurt von Hammerstein-Equord, entfernt (www. focus.de/politik/deutschland/altkanzler-in-wehrmachtsuniform-bundeswehrfoto -von-helmut-schmidt-entfernt_id_7125160.html). In einem Interview im ZDF am 30. April 2017 zum „Fall Franco A.“ attestierte Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen der Bundeswehr ein „Haltungsproblem “ und „Führungsschwäche auf verschiedenen Ebenen“. Zudem sprach sie von einem „Dunkelfeld […], das ausgeleuchtet werden muss.“ Dazu hat Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1013 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen die sogenannte Dunkelfeldstudie in Auftrag gegeben (www.tagesspiegel.de/politik/verteidigungsministerin-zumfall -franco-a- bundeswehr-hat-ein-haltungsproblem/19738436.html). Aus Sicht der Fragesteller wurde im Zusammenhang mit dem Verdacht gegen Oberleutnant Franco A. die gesamte Bundeswehr, trotz anders lautender Äußerungen der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, einem Generalverdacht ausgesetzt. Aus Sicht der Fragesteller ist dadurch das Vertrauensverhältnis der Truppe in die Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung nachhaltig gestört worden. Zudem ist aus Sicht der Fragesteller das Vertrauensverhältnis innerhalb der Truppe massiv gestört worden, da bereits das bloße Aufbewahren von historischen Militärgegenständen und Büchern, wie beispielsweise „Abschiedsgeschenk Schwert“ oder „Fachliteratur Panzer, Flugzeuge und Hubschrauber von 1900 bis heute“ (siehe Anhang zum Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Gübel vom 30. Mai 2017; darin Position 45 und 243), zu Unsicherheit und Denunziation führt. Nach Auffassung der Fragesteller ist der gesamten Bundeswehr durch die Maßnahmen des Bundesministeriums und öffentlichen Äußerungen von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen wegen des Verdachts der Planung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und der Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen Oberleutnant Franco A. schwerer Schaden zugefügt worden. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Entlassung des Oberleutnants Franco A. aus der Untersuchungshaft in Bezug auf die oben beschriebenen und zitierten Maßnahmen und Äußerungen nach dessen Verhaftung? Die Bundesregierung bewertet grundsätzlich keine Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden . 2. Sieht sich die Bundesministerin der Verteidigung aufgrund der Haftentlassung des Franco A. dazu veranlasst, öffentlich eine Neubewertung ihrer Aussagen im ZDF-Interview vom 30. April 2017 vorzunehmen? Ungeachtet der Aufhebung der Untersuchungshaft dauern die strafrechtlichen Ermittlungen des Generalbundesanwaltes an. Die bereits laufenden disziplinaren Ermittlungen in der Bundeswehr werden aufgrund der bestehenden Vorwürfe ebenfalls fortgeführt. 3. Warum nahm Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen zum Fall Franco A. öffentlich Stellung, obwohl es sich um ein laufendes Verfahren handelte? Die Bundesministerin der Verteidigung hat sich nicht zu einem möglichen Ausgang des Strafverfahrens geäußert. 4. Wie definiert die Bundesministerin das Wort „Einiges“ im Zusammenhang mit der von ihr getroffenen Aussage, da werde „noch Einiges hochkommen“ vom 3. Mai 2017? Inwiefern hat sich diese Prognose der Bundesministerin in diesem Zusammenhang erfüllt? Die Formulierung bezog sich auf sog. Wehrmachtsdevotionalien in den Liegenschaften der Bundeswehr. Die Bestandsaufnahme bestätigte, dass unzureichende Kenntnisse der Geschichte und des Traditionsverständnisses der Bundeswehr zu Handlungsunsicherheiten im Umgang mit solchen Gegenständen geführt haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1013 5. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem öffentlichen Zeigen von Bildern des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt in Wehrmachtsuniform und des Generalobersten und Widerstandkämpfers gegen das NS-Regime Kurt von Hammerstein-Equord in Liegenschaften des Bundes? Beide Bilder entsprechen dem Traditionsverständnis der Bundeswehr. Eine erklärende historische Kontextualisierung beugt einer möglichen Fehlinterpretation vor und dient der historischen Bildung des Betrachters der Bilder. 6. Welche Meldewege für Soldaten gibt es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, um militärhistorische Gegenstände und Abbildungen , die in Diensträumen, Privatstuben und Gemeinschaftsräumen militärischer Liegenschaften aufbewahrt werden, anzuzeigen? Verantwortlich ist die bzw. der jeweilige Disziplinarvorgesetzte. An diese bzw. an diesen haben sich die Soldaten zu wenden. Disziplinarvorgesetzte können sich bei Fragen Rat bei der Ansprechstelle militärhistorischer Rat am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr einholen. 7. Welche Meldewege für Soldaten gibt es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, um Äußerungen von Kameraden anzuzeigen, die jenen in Bezug auf das Wertebild der Bundeswehr verdächtig erscheinen ? Grundsätzlich hat jede Soldatin und jeder Soldat die Möglichkeit, Meldung an seine Disziplinarvorgesetzten zu machen. Die bzw. der Disziplinarvorgesetzte ist verantwortlich für Meldungen nach der Zentralen Dienstvorschrift A-2640/34 „Meldewesen Innere und Soziale Lage der Bundeswehr“. Diese beinhaltet unter anderem Meldungen bei Verdacht auf Extremismus oder Verstoß gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung. 8. Welche vertrauensbildenden Maßnahmen hat die Bundesregierung für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung bisher getroffen , um den Soldaten im Umgang mit der deutschen Militärtradition Handlungssicherheit zu geben? Die „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege aus dem Jahr 1982“, die Bestandteil der Dienstvorschrift „Innere Führung“ sind, werden unter breiter Beteiligung innerhalb und außerhalb der Bundeswehr seit Juni 2017 überarbeitet. Ein Entwurf des neuen Traditionserlasses liegt dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages vor. Zudem ist die in der Antwort zu Frage 6 genannte Ansprechstelle militärhistorischer Rat eingerichtet worden. 9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die geäußerte Annahmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur „Existenz einer Gruppe gewaltbereiter Soldaten, die Anschläge plante“ (Bundestagsdrucksache 18/12578), richtigzustellen? Die Ermittlungen im Fall Franco A. sind noch nicht abgeschlossen. Dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) liegen bisher keine Erkenntnisse vor, die auf ein rechtsextremistisches Netzwerk innerhalb der Bundeswehr hindeuten. Die zuständigen Behörden gehen bei ihren Ermittlungen allen Hinweisen nach. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1013 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das BAMAD wird das Parlamentarische Kontrollgremium auch weiterhin regelmäßig über den jeweils aktuellen Sachstand informieren. In der Bundespressekonferenz haben Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung wiederholt darauf hingewiesen, dass es bisher keine Hinweise auf das Bestehen eines rechtsextremistischen Netzwerkes innerhalb der Bundeswehr gebe. 10. Welche Kasernen sollen durch das Bundesministerium der Verteidigung umbenannt werden? Was ist die Begründung jeder einzelnen geplanten Umbenennung? Bei der Benennung von Liegenschaften wird dem partizipatorischen Grundsatz gefolgt, Meinungsbildungsprozesse zu Benennungen am Standort unter Einbeziehung der Kommune anzustoßen. Ziel ist es dabei zu prüfen, ob die Benennung heute noch dem Traditionsverständnis der Bundeswehr entspricht oder ob eine Umbenennung einzuleiten ist. Derzeit laufen Meinungsbildungsprozesse zur „Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne“, „Lent-Kaserne“, „Marseille-Kaserne“, „Schulz-Lutz-Kaserne“ und „Feldwebel- Lilienthal-Kaserne“. Im Fall der „Emmich-Cambrai-Kaserne“ liegt ein Antrag auf Umbenennung vor. 11. Welche personellen Konsequenzen (Versetzungen, Disziplinarverfahren, Disziplinarstrafen) wurden im Zusammenhang mit dem „Fall Franco A.“ durch das Bundesministerium der Verteidigung eingeleitet? Wie ist der aktuelle Sachstand etwaiger disziplinarischer Ermittlungen? Zu laufenden disziplinaren Ermittlungen äußert sich die Bundesregierung nicht. Um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, muss derzeit eine Beantwortung unterbleiben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333