Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10134 19. Wahlperiode 14.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9389 – Beteiligung der Bundeswehr an der Mission United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2006 sind deutsche Soldaten bei der Mission UNIFIL im Libanon im Einsatz . Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben: Aufklärung und Überwachung des Seegebietes innerhalb des durch die Vereinten Nationen festgelegten maritimen Einsatzgebietes (Area of Maritime Operations, AMO), seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer, Kontrolle des Seeverkehrs in der AMO inklusive Kontrolle der Ladung bzw. Personen an Bord von Schiffen, Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall, Unterstützung der humanitären Hilfe, technische Ausrüstungshilfe, militärische Beratung bzw. Ausbildungshilfe für die libanesischen Streitkräfte und maritime Abriegelungsoperationen innerhalb der AMO. Die Bundesregierung stellte zwölfmal einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission. Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu. Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen von UNIFIL und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essenziell , um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10134 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Inwieweit hat sich seit Beginn des Mandats UNIFIL die Sicherheitslage an der libanesischen Küste, den Küstengewässern und dem vorgelagerten Seegebiet verbessert (bitte Angaben dazu, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage in den genannten Gebieten evaluiert, machen)? Das Parlament wird fortlaufend über die aktuelle Sicherheitslage im Einsatzraum deutscher UNIFIL-Kräfte und deren Bewertung im Rahmen der Unterrichtung des Parlaments (UdP) informiert. Die Kriterien zur Bewertung der Sicherheitslage (einschließlich der verschiedenen Bewertungsstufen) werden in der Anlage 2 der UdP dargestellt. 2. Inwieweit sind die libanesischen Sicherheits- und Streitkräfte ohne die Unterstützung der Mission UNIFIL nach Kenntnis der Bundesregierung in der Lage, Bedrohungen an der libanesischen Küste und den Küstengewässern selbstständig zu begegnen? Die libanesische Marine ist mittels ihrer Küstenradarorganisation in der Lage, die libanesischen Hoheitsgewässer landseitig zu überwachen. Ohne die Unterstützung des maritimen Einsatzverbandes UNIFIL verfügt der Libanon jedoch noch nicht über ausreichende seegehende Einheiten, um die seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer durchgehend sicherzustellen. 3. Welche Maßnahmen zur Ausbildungshilfe führen deutsche Soldaten für die libanesischen Sicherheits- und Streitkräfte durch? Deutsche Soldatinnen und Soldaten leisten theoretische und praktische Ausbildungshilfe für libanesische Marineangehörige (Besatzungen libanesischer Boote, Techniker, Boardingteams, Radarbediener und im Rahmen der Kadettenausbildung ). Die Ausbildung wird in Form von Unterricht und praktischen Übungen sowohl an Bord als auch an Land durchgeführt. Darüber hinaus wird Ausbildung auch als „Ausbildung der Ausbilder“ angeboten, um die Nachhaltigkeit zu stärken . Teile der Ausbildung finden unter Einbindung des UNIFIL-Flottenverbandes in See statt. 4. Wie viele libanesische Sicherheits- und Streitkräfte wurden seit Einsatzbeginn direkt von deutschen Soldaten ausgebildet (bitte seit 2015 den Zeitraum der Lehrgänge sowie die genaue Bezeichnung der Ausbildungslehrgänge und den darin vermittelten Inhalt angeben)? Die Anzahl der auszubildenden Kadetten pro Kalenderjahr liegt bei ca. 20. Über die Anzahl der unmittelbar durch deutsche Soldatinnen und Soldaten ausgebildeten libanesischen Soldaten insgesamt wird keine Statistik geführt. Die Ausbildungsabschnitte werden als Mehrfachausbildungen im Rahmen des Kompetenzaufbaus und -erhalts genutzt und umfassen grundlegende Bereiche wie Schiffsicherung, Nautik, Seemannschaft, technische Instandsetzung, operationelle Verfahren, Boarding sowie Sanität. Im Jahr 2018 wurden durch das deutsche Ausbildungskommando 650 Ausbildungsabschnitte an Land und in See durchgeführt. Von diesen entfielen 350 auf das Training der Radarbediener der Küstenradarstationen. Inhalte des Ausbildungsprogramms leiten sich aus dem zwischen beiden Seiten abgestimmten „Training Concept Lebanese Navy“ ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10134 5. Wie viele Stunden zur Ausbildungshilfe wurden seit Beginn der Mission durch deutsche Soldaten erbracht (bitte nach den jeweiligen Jahren auflisten )? Die durchschnittliche Zahl der Ausbildungsstunden gestaltet sich nach der 2015 erfolgten Neustrukturierung der Ausbildung wie folgt: 2015: 6 720 Stunden, 2016: 6 720 Stunden, 2017: 5 040 Stunden, 2018: 5 040 Stunden, 2019: 3 050 Stunden (bis einschließlich April). 6. Wie führt die Bundeswehr eine Erfolgskontrolle nach dem Abschluss der Ausbildungslehrgänge bzw. der Ausbildungshilfen bei den libanesischen Sicherheits - und Streitkräften durch? Wie wird der vermittelte Ausbildungsinhalt qualitativ bei den libanesischen Sicherheits- und Streitkräften überprüft? Im Rahmen der deutschen Ausbildungshilfe wird der Ausbildungsstand einer Bootsbesatzung im kontinuierlichen Prozess der Einsatzausbildung kontrolliert und schließt mit dem Nachweis der erlernten Inhalte ab. Während der Ausbildungszeit von 12 Wochen wird der theoretische und praktische Wissensstand im Rahmen von Ausbildungen und Übungen an Bord überprüft. Teile der Ausbildungsinhalte (z. B. Maritime Interdiction- Sprechfunkverfahren) werden im multinationalen Rahmen des UNIFIL-Flottenverbandes – so auch mit deutscher Beteiligung – überprüft. Im Rahmen der Kadettenausbildung erfolgt die Nachweisführung durch ein personengebundenes Task Book, in welchem alle durchgeführten Ausbildungsabschnitte einzeln aufgeführt und durch den Ausbilder signiert werden. 7. Nach welchen Ausbildungsstandards werden die libanesischen Sicherheitsund Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Soldaten der UNIFIL-Mission ausgebildet und zertifiziert? Die Standards für die Ausbildung der libanesischen Marine orientieren sich an den Ausbildungsstandards der deutschen Marine. Die Zertifizierung erfolgt im Rahmen einer Seefahrt, während der die erfolgreiche Umsetzung aller Ausbildungsinhalte anhand einer Checkliste geprüft wird. Grundlage bilden u. a. international verbindliche Standards (z. B. Gültigkeit der Betriebs- und Sicherheitszertifikate, SOLAS-Bestimmungen). 8. Über welchen Ausbildungsstand müssen die libanesischen Sicherheits- und Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung vor Ausbildungsbeginn verfügen ? Wie, und durch wen wird der Ausbildungsstand der libanesischen Sicherheits - und Streitkräfte vorab geprüft? Der notwendige Ausbildungsstand der libanesischen Soldaten ist abhängig von der durchzuführenden Ausbildung. Die Sicherstellung der Eingangsvoraussetzungen erfolgt durch die libanesischen Streitkräfte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10134 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die libanesischen Sicherheitsund Streitkräfte die vermittelten Ausbildungsinhalte in den dafür vorgesehenen Bereichen der libanesischen Streitkräfte umsetzen können und ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angehörige der libanesischen Streitkräfte anwenden? Der Libanon als souveräner Staat entscheidet über die Verwendungsplanung seiner Soldaten. Das deutsche UNIFIL-Einsatzkontingent weist gegenüber den libanesischen Streitkräften auf die Notwendigkeit eines langfristigen Einsatzes der ausgebildeten Soldaten auf ihrem Posten bei der libanesischen Marine hin, um erworbene Expertise zu stärken. 10. Wie lange und in welcher Form findet eine Kontrolle und Betreuung der libanesischen Sicherheits- und Streitkräfte nach der Ausbildung in ihren endgültigen Verwendungen nach Kenntnis der Bundesregierung statt? Durch die Präsenz des deutschen Ausbildungskommandos vor Ort sowie im Rahmen von Maßnahmen zum Fähigkeitserhalt ist eine Betreuung sowie Ansprechbarkeit kontinuierlich gewährleistet. 11. Welchen Beitrag leisten deutsche Soldaten zur humanitären Hilfe (bitte exakt das Leistungsspektrum auflisten und inhaltlich beschreiben)? 12. Konnte im Verlauf der Mission UNIFIL eine Verbesserung der humanitären Lage im Libanon festgestellt werden (wenn ja, bitte entsprechende Merkmale , anhand derer die Bundesregierung eine Verbesserung der humanitären Lage belegen kann, auflisten)? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Das Einsatzgebiet von UNIFIL zu Land befindet sich zwischen dem Litani-Fluss und der Blauen Linie. UNIFIL ist auf der Grundlage der Resolution 1701 (2006) und Nachfolgeresolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen u.a. mandatiert, Hilfe zur Sicherstellung des Zugangs humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung zu leisten. Der humanitäre Zugang ist im Einsatzgebiet von UNIFIL maßgeblich auch dank des Einsatzes der Mission möglich. Auf die regelmäßige Berichterstattung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen an den Sicherheitsrat, zuletzt mit Bericht vom 14. März 2019 (VN-Dokumentennummer S/2019/237), wird verwiesen . 13. Wie oft fanden seit 2015 Kontrollen und Durchsuchungen von Ladungen und Personen an Bord von Schiffen durch deutsche Soldaten statt (bitte nach Jahren auflisten)? a) Wie oft haben deutsche Soldaten bei Durchsuchungen illegale Ladungen ausfindig gemacht (bitte angeben, um welche Art der Ladung es sich handelte und das entsprechende Jahr benennen)? b) Haben deutsche Soldaten Personen bei Durchsuchungen entdeckt, die sich illegal an Bord des Schiffes befanden (bitte die Anzahl der Personen entsprechend nach Jahren auflisten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10134 c) Wie oft kam es bei Durchsuchungen und Kontrollen von Schiffen durch deutsche Soldaten zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen (bitte Jahr und Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls benennen)? Die Fragen 13 bis 13c werden zusammen beantwortet. Seit 2015 erfolgte keine Durchsuchung von Schiffen durch deutsche Soldaten. Sollte ein Schiff des Waffenschmuggels verdächtig sein, beantragt UNIFIL die Kontrolle durch die libanesischen Behörden. 14. Wie oft fanden seit 2015 Umleitungen von Schiffen aufgrund von Verdachtsfällen durch deutsche Kriegsschiffe statt (bitte nach Jahren auflisten)? Wie oft kam es bei der Umleitung von Schiffen durch deutsche Soldaten zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen (bitte Jahr und Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls benennen)? Seit 2015 erfolgten keine Umleitungen unter deutscher Beteiligung. 15. Welche Streitkräfte anderer truppenstellender Nationen erhalten seit 2015 durch deutsche Soldaten Unterstützung bei der technischen Ausrüstung? Ghana, Nigeria und Tansania gehören zu den truppenstellenden Nationen der Mission UNIFIL. Diese Nationen sind auch Partnerländer des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) und werden als solche im Sinne der Fragestellung (seit 2015) durch eine technische Beratergruppe der Bundeswehr bei der technischen Ausrüstung unterstützt. a) Welche Hilfeleistungen bei technischer Ausrüstung erhalten truppenstellende Nationen und die libanesischen Streitkräfte durch deutsche Soldaten seit 2015 (bitte Jahr und entsprechende Nation angeben)? Das deutsche Einsatzkontingent berät die libanesische Marine bei der Identifikation von benötigter technischer Ausstattung. Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. b) Welche technischen Ausrüstungsgüter wurden seit 2015 durch die Bundesregierung für die libanesischen Streitkräfte und truppenstellenden Nationen zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahr, Art und Anzahl der Ausrüstung sowie Nation auflisten)? Ghana, Nigeria und Tansania waren Partnerländer des AH-P im Programmzeitraum von 2013 bis 2016. Die Kooperation mit Ghana, Nigeria und Tansania im Rahmen des AH-P wird auch im folgenden Programmzeitraum 2017 bis 2020 fortgesetzt. Zu den Inhalten der Programme wird auf die Bundestagsdrucksache 18/8086 verwiesen. In Bezug auf die technischen Ausrüstungsgüter wird hierzu auf die als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlagen an die Doppelkopfschreiben vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses vom 16. Mai 2018 und 26. Februar 2019 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10134 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie oft kam es seit 2015 durch deutsche Kriegsschiffe zu maritimen Abriegelungsoperationen innerhalb des Mandatsgebiets (bitte nach Jahren auflisten )? Wie oft kam es bei Abriegelungsoperationen durch deutsche Kriegsschiffe zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen (bitte Jahr und Art des sicherheitsrelevanten Vorfalls benennen)? Seit 2015 erfolgte keine Sperrung der libanesischen Häfen. 17. Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle gab es seit 2015 im Einsatzgebiet (area of responsibility) der Bundeswehr (bitte Jahr, Art des sicherheitsrelevanten Vorfalls und betroffene Nationen benennen)? Im Einsatzgebiet deutscher UNIFIL-Kräfte, dem Seegebiet vor der libanesischen Küste – bestehend aus dem libanesischen Küstengewässern sowie dem Seeraum bis ca. 50 Seemeilen westlich der libanesischen Küsten – kam es im angefragten Zeitraum zu keinen sicherheitsrelevanten Zwischenfällen unter Beteiligung der Bundeswehr. Darüber hinaus liegen keine Informationen über sicherheitsrelevante Zwischenfälle unter Beteiligung anderer Nationen in diesem Gebiet vor. 18. Wann sind aus Sicht der Bundesregierung die libanesischen Sicherheits- und Streitkräfte nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen? Die Bundesregierung nimmt keine spekulativen Bewertungen vor. Wie alle Friedensmissionen der VN unterliegt auch UNIFIL regelmäßig einer Überprüfung im Rahmen des Mandatierungsprozesses im VN-Sicherheitsrat. Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen zudem einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der Mandatierungsprozesse. Für die Bundesregierung ist das Vorliegen eines Mandats des VN-Sicherheitsrats sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages Voraussetzung für eine nationale Beteiligung an UNIFIL. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333