Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10135 19. Wahlperiode 14.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9396 – Beteiligung der Bundeswehr am Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2015 sind deutsche Soldaten im Irak im Einsatz. Im Jahr 2018 wurde die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan -Irak und der irakischen Streitkräfte durch das Mandat zur „nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ weitergeführt . Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben: − Durchführung von spezialisierten militärischen Ausbildungslehrgängen (im Schwerpunkt Ausbildung der Ausbilder) und Maßnahmen des Fähigkeitsaufbaus für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte mit Fokus auf die zentralirakischen Streitkräfte und − Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber irakischen Regierungsinstitutionen, für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte unter besonderer Berücksichtigung der zentralirakischen Streitkräfte und Hauptquartiere der multinationalen Partner. Die Bundesregierung hat bisher einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission gestellt. Der Deutsche Bundestag stimmte diesem Antrag zu. Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte zur „nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell, um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist nach Ansicht der Fragesteller wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10135 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Mandats „Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ im Jahr 2015 die Sicherheitslage im Irak verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage im Irak evaluiert)? Über die Bewertung und damit auch Entwicklung der Sicherheitslage zur „Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte“ wurde regelmäßig in der fortlaufenden Unterrichtung des Parlaments (UdP) berichtet. Einzelheiten sowie die Kriterien zur Bewertung der Sicherheitslage (einschließlich der verschiedenen Bewertungsstufen ) werden in der Anlage 2 der UdP dargestellt. Es wird ferner auf den „Bericht der Bundesregierung zur Lage in Irak und zum deutschen Irak-Engagement“ (Bundestagsdrucksache 19/4070) verwiesen. 2. Welche Ausbildungsinhalte werden den regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräften seit Beginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ durch Angehörige der Bundeswehr vermittelt (bitte seit Einsatzbeginn den Zeitraum der Lehrgänge sowie die genaue Bezeichnung der Ausbildungslehrgänge und den darin vermittelten Inhalt angeben)? a) Wie viele reguläre irakische Streit- und Sicherheitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ direkt von deutschen Soldaten ausgebildet (bitte nach Ausbildungslehrgängen sowie Zeitraum auflisten und die jeweilige Anzahl der beteiligten deutschen Soldaten angeben)? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundeswehr hat in den vergangenen sechs Monaten von den 22 geplanten Lehrgängen insgesamt 21 Lehrgänge (Ausbildung der Ausbilder und Spezialistenausbildungen ) in den Bereichen ABC-Abwehr, Ausbildung von Führungsund Ausbildungspersonal, Logistik sowie Hochbau/Feldlagerbetrieb durchgeführt bzw. führt diese derzeit durch. Ein in Erbil geplanter Lehrgang wurde terminlich verschoben. Dabei wurden bis zum 30. April 2019 von den geplanten 433 Angehörigen der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte einschließlich der kurdischen Peshmerga insbesondere infolge der Verschiebung eines Lehrgangs sowie z. B. Nichtbeenden des Lehrgangs infolge von Erkrankung insgesamt 386 ausgebildet. Es wurden hierbei bis zu sechs deutsche mobile Trainingsteams mit bis zu 32 Ausbilderinnen und Ausbildern eingesetzt. Wie im Mandat festgelegt, wurde der regionale Schwerpunkt der Ausbildung weiter zugunsten der zentralirakischen Streitkräfte verlagert. So wurden im Zeitraum seit der Mandatsverlängerung im Oktober 2018 bis Ende April 2019 13 Lehrgangsmodule am Ausbildungsort Taji durchgeführt bzw. begonnen. Acht weitere Lehrgänge fanden am Standort Erbil statt bzw. werden derzeit durchgeführt, wo auch das Unterstützungselement der Bundeswehr verbleibt, welches seinen Auftrag jedoch für alle in Irak eingesetzten deutschen Soldatinnen und Soldaten erfüllt. Darüber hinaus wird auf die UdP seit Beginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10135 b) Wie viele reguläre irakische Streit- und Sicherheitskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ einen Ausbildungslehrgang unter Beteiligung deutscher Soldaten besucht und vorzeitig abgebrochen? Im Zeitraum gemäß der Fragestellung haben 41 Angehörige der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte die Ausbildung vorzeitig abgebrochen. c) Wie führt die Bundeswehr eine Erfolgskontrolle nach dem Abschluss der Ausbildungslehrgänge bei den regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräften durch? Wie wird der vermittelte Ausbildungsinhalt qualitativ bei den regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräften überprüft? Die Bundeswehr führt während und bei Abschluss der Lehrgänge Erfolgskontrollen mittels schriftlicher Tests, praktischer Überprüfungen und Lehrproben durch. d) Nach welchen Ausbildungsstandards werden nach Kenntnis der Bundesregierung die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausgebildet und zertifiziert? Die Ausbildungen der irakischen Streitkräfte orientiert sich, wie im Rahmen der Koalitionsmitglieder der Operation Inherent Resolve (OIR) abgestimmt, am USamerikanischen Standard. e) Über welchen Ausbildungsstand müssen die regulären irakischen Streitund Sicherheitskräfte vor Ausbildungsbeginn nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen? Wie und durch wen wird der Ausbildungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung vorab geprüft? Die Lehrgangsteilnehmer (LT) werden durch die irakischen Streitkräfte ausgewählt und in die Lehrgänge eingeplant. Zu Lehrgangsbeginn erfolgt eine Kontrolle der für die Ausbildung erforderlichen Abholpunkte und Voraussetzungen. Die Lehrgangsteilnehmer werden durch das irakische „Ministry of Defence“ (MoD) bzw. das „Ministry of Peshmerga“ (MoP) identifiziert, überprüft und ihre Lehrgangsteilnahme abschließend durch den jeweiligen irakischen Schulkommandeur gebilligt. f) Wie viele Ausbildungsstunden zur Ausbildung der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS- Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ durch deutsche Soldaten erbracht? Zur Durchführung der Lehrgänge wurden insgesamt 2 146 Ausbildungsstunden aufgewendet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10135 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte die vermittelten Ausbildungsinhalte in den dafür vorgesehenen Bereichen der irakischen Streitkräfte umsetzen können und ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angehörige der irakischen Streit- und Sicherheitskräften anwenden? Die Gewährleistung der inneren Ordnung der irakischen Sicherheitskräfte liegt in der Verantwortung Iraks. h) Wie lange und in welcher Form findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kontrolle und Betreuung der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nach der Ausbildung in ihren endgültigen Verwendungen statt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2g verwiesen. i) Wie viele der durch deutsche Soldaten ausgebildeten Angehörigen der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nach ihrer Ausbildung zu oppositionellen militanten Kräften übergelaufen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 3. Welche weiteren Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Soldaten ausgebildet (bitte die jeweiligen Gruppierungen, z. B. kurdische Milizen, schiitische Milizen usw., und die entsprechenden Ausbildungslehrgänge benennen )? Die Bundeswehr leistet Ausbildungsunterstützung ausschließlich für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte. a) Wie viele Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören ) wurden seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ nach Kenntnis der Bundesregierung direkt von deutschen Soldaten ausgebildet (bitte nach Ausbildungslehrgängen sowie Zeitraum auflisten und die jeweilige Anzahl der beteiligten deutschen Soldaten angeben)? b) Wie viele Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören ) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ einen Ausbildungslehrgang unter Beteiligung deutscher Soldaten besucht und vorzeitig abgebrochen? c) Wie führt die Bundeswehr eine Erfolgskontrolle nach dem Abschluss der Ausbildungslehrgänge bei den Sicherheitskräften (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) durch? Wie wird der vermittelte Ausbildungsinhalt qualitativ bei den weiteren Sicherheitskräften (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) überprüft? d) Nach welchen Ausbildungsstandards werden die Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) nach Kenntnis der Bundesregierung ausgebildet und zertifiziert? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10135 e) Über welchen Ausbildungsstand müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die weiteren Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) vor Ausbildungsbeginn verfügen? Wie und durch wen wird der Ausbildungsstand vorab geprüft? f) In welchen Bereichen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch deutsche Soldaten ausgebildeten Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) eingesetzt? g) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) die vermittelten Ausbildungsinhalte in ihren vorgesehenen Bereichen umsetzen und ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angehörige der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte anwenden? h) Wie lange und in welcher Form findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kontrolle und Betreuung der Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) nach der Ausbildung in ihren endgültigen Verwendungen statt? i) Wie viele der durch deutsche Soldaten ausgebildeten Angehörigen der Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nach ihrer Ausbildung zu oppositionellen militanten Kräften übergelaufen? Die Fragen 3a bis 3i werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 4. Welche weiteren Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte mit Fokus auf die zentralirakischen Streitkräfte werden durch deutsche Soldaten erbracht? Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung werden im Zentralirak Fähigkeiten in den Bereichen ABC-Abwehr, Kampfmittelabwehr und Sanitätswesen unterstützt. Darüber hinaus wird auf das Schreiben des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Verteidigung an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. Februar 2019 verwiesen. 5. Welche Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben werden seit Einsatzbeginn für irakische Regierungsinstitutionen und die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte durch deutsche Streitkräfte erbracht (bitte nach Jahren auflisten)? Seit 2016 leistet die Bundeswehr auf bilateraler Basis Unterstützung für das Ministry of Peshmerga (MoP) zur Unterstützung der weiteren Integration der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak in die irakischen Streitkräfte. Darüber hinaus besetzt die Bundeswehr ebenfalls seit 2016 multinationale Dienstposten im Hauptquartier der Anti-IS-Koalition in Bagdad (HQ CJTF OIR), deren Aufgaben ebenfalls der Beratung des irakischen Ministry of Defence (MoD) dienen. Es wird ferner auf das Schreiben des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. Februar 2019 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10135 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle gab es seit Einsatzbeginn im Einsatzgebiet (area of responsibility) der Bundeswehr (bitte das Jahr, die Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls und die betroffenen Nationen benennen )? Die Bundeswehr hat in diesem Einsatz keine Raumverantwortung im Sinne einer „area of responsibility“ übernommen. Der Bundesregierung liegt daher keine entsprechende Aufstellung der sicherheitsrelevanten Zwischenfälle vor. Darüber hinaus wird auf die regelmäßige Unterrichtung des Parlamentes (UdP) seit Einsatzbeginn verwiesen. 7. Wann sind aus Sicht der Bundesregierung die regulären irakischen Streitund Sicherheitskräfte nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen? Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen des nationalen Mandatierungsprozesses. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333