Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10136 19. Wahlperiode 14.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9398 – Beteiligung der Bundeswehr an der Stabilisierungsmission United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (MINUSMA) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2013 sind deutsche Soldaten in Mali im Einsatz. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben: Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben, Wahrnehmung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben, auch zur Unterstützung von Personal in den EU-Missionen in Mali und Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit. Weitere Aufgaben im Rahmen des Mandats MINUSMA sind: Unterstützung zur Wiederherstellung der staatlichen Autorität, Förderung und Schutz der Menschenrechte, Unterstützung für humanitäre Hilfe, Unterstützung für die Erhaltung des Kulturguts, Unterstützung für die nationale und internationale Justiz, Unterstützung für die Umsetzung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali, Anbieten guter Dienste, Schutz von Zivilpersonen, auch vor „asymmetrischen Bedrohungen“, aktiver Schutz des Mandats von MINUSMA durch das Bekämpfen asymmetrischer Angriffe und Projekte zur Stabilisierung im Norden Malis. Die Bundesregierung stellte sechsmal einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission. Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10136 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen von MINUSMA und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell , um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können . Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung versteht den in der Anfrage genutzten Begriff „internationale Streitkräfte“ als die an MINUSMA mit Streitkräften beteiligten Nationen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/7038 verwiesen. 1. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Mandats MINUSMA die Sicherheitslage in Mali verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage in Mali evaluiert)? Die Sicherheitslage in Mali ist regional unterschiedlich. Es wird darüber hinaus auf die regelmäßige, fortlaufende Unterrichtung des Parlamentes und deren Anlage 2 mit Kriterien zur Bewertung der Sicherheitslage (einschließlich der verschiedenen Bewertungsstufen) verwiesen. 2. Auf welcher Evaluationsgrundlage hat die Bundesregierung die Aufstockung des deutschen Truppenkontingents in Mali in ihrem Antrag auf „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)“ vom 7. März 2018 (Bundestagsdrucksache 19/1098) beschlossen? Um den im Bundestagsmandat verankerten und den Vereinten Nationen zugesagten Aufgaben nachkommen zu können, war eine Anhebung der Obergrenze notwendig . Weiterhin wird auf die Begründung des Antrages auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) vom 7. März 2018, Bundestagsdrucksache 19/1098, verwiesen. 3. Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen erhalten malische Sicherheitskräfte seit Einsatzbeginn durch deutsche Soldaten? Malische Sicherheitskräfte erhalten durch deutsche Soldatinnen und Soldaten des Einsatzkontingentes MINUSMA im Einzelfall notfallmedizinische Versorgung. 4. Welche Unterstützungsleistungen erhalten truppenstellende Nationen seit Einsatzbeginn durch deutsche Soldaten? Das deutsche Einsatzkontingent MINUSMA leistet den anderen an der VN-Mission MINUSMA beteiligten Nationen Unterstützung im Rahmen der auf Grundlage des VN-Mandates für MINUSMA im Mandat des Deutschen Bundestages für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an MINUSMA definierten Aufgaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10136 5. Welche Schutzaufgaben werden seit Einsatzbeginn durch deutsche Soldaten übernommen? Übernehmen deutsche Soldaten den Schutz von Personen? Wenn ja, wie viele Personen wurden seit 2015 geschützt? Deutsche Soldatinnen und Soldaten schützen das Camp Castor und eigene Operationen . Der Schutz von Personen wird gemäß VN-Mandat und dem Mandat des Deutschen Bundestages geleistet. Daten über die Anzahl der geschützten Personen seit 2015 liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Zu wie vielen asymmetrischen Angriffen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn (bitte nach Art der Vorfälle und Jahr auflisten)? Seit dem Beginn der Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an der VN- Mission MINUSMA waren keine gezielt gegen deutsche Soldatinnen und Soldaten gerichteten Angriffe zu verzeichnen. 7. Welchen Beitrag leisten deutsche Streitkräfte zur zivil-militärischen Zusammenarbeit (bitte die durchgeführten Maßnahmen benennen und inhaltlich beschreiben )? Welche Erfolge konnten seit Einsatzbeginn in der zivil-militärischen Zusammenarbeit verzeichnet werden? Anhand welcher Kriterien wird der Erfolg evaluiert? Das deutsche Einsatzkontingent MINUSMA bildet sich im Rahmen seiner Kontakte zur örtlichen Verwaltung, Entscheidungsträgern sowie zur Zivilbevölkerung und den vor Ort tätigen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen ein Lagebild . Durch die gesammelten Informationen können mögliche Projekte und Maßnahmen identifiziert werden, welche entweder durch das Kontingent veranlasst oder den vor Ort tätigen Hilfsorganisationen zur Umsetzung vorgeschlagen werden. Eine enge Abstimmung zwischen Militär, Vertretern des Auswärtigen Amts und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Rahmen des ressortübergreifenden Ansatzes sowie den Hilfsorganisationen vor Ort dient dabei der Verbesserung von Kohärenz und Effektivität von Projektmaßnahmen. In der folgenden Übersicht sind die Maßnahmen von 2018 bis 17. April 2019 dargestellt: Maßnahme/Projekt Beschreibung Ort Radiostation Nataa Austausch von Solarakkumulatoren der Radiostation zur Gewährleistung des Sendebetriebes Gao Schule Tacharan Fertigstellung der Schule und Ausstattung mit Mobiliar Tacharan Regional Krankenhaus Gao Verbesserung der Stromversorgung Gao Verbindungsroute zw. Warabia und umliegender Ortschaften Instandsetzung der Straße Warabia Monat der Solidarität Verteilung von Nahrungsmittelpaketen im Krankenhaus Gao Radiostation AadarKoima Wiederaufbau der Photovoltaikanlage Gao Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10136 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Maßnahme/Projekt Beschreibung Ort Kommunale Bildungsbehörde Instandsetzung des Lehrgebäudes für die Lehrerausbildung Gao Schule Ifalaw-Law Cash for work – Instandsetzung von Dach und Wänden eines Schulgebäudes Ifalaw- Law Ethnienfestival Unterstützung bei der Durchführung Gao Schule Aljanbandia Instandsetzung der Einfriedung (laufende Maßnahme) Gao Wasserwerk Gao Instandsetzung der Einfriedung (laufende Maßnahme) Gao Blinden Association Gao Ausstattung mit einem Blindendrucker Gao Die Maßnahmen und Projekte werden regelmäßig evaluiert. Das hohe Ansehen des deutschen Einsatzkontingentes ist auch auf die Maßnahmen und Projekte im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit zurückzuführen. 8. Inwieweit unterstützen die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali (bitte die genauen Maßnahmen benennen und inhaltlich beschreiben )? Welche Erfolge konnten seit Einsatzbeginn im malischen Friedens- und Aussöhnungsprozess verzeichnet werden? Anhand welcher Kriterien wird der Erfolg evaluiert? Die an MINUSMA beteiligten Streitkräfte unterstützen die Umsetzung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali; wie in Resolution 2423 (2018) des VN-Sicherheitsrates detailliert beschrieben. Seit Einrichtung der VN-Mission MINUSMA im Jahr 2013 konnten zahlreiche Erfolge im malischen Friedens- und Aussöhnungsprozess verzeichnet werden. Dazu zählt insbesondere die 2015 erfolgte Unterzeichnung des Friedensabkommens von Algier sowie 2018 des „Pacte pour la Paix“, aber auch die Durchführung von Präsidentschaftswahlen, der Beginn des Prozesses Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR-Prozess) sowie einer umfassenden Reformagenda (u. a. Dezentralisierung, Verfassungsreform) durch die malische Regierung . Die Stabilisierung Nord-Malis und die Einstellung von Kampfhandlungen zwischen bewaffneten Gruppen in weiten Teilen des Landes sind weitere Erfolge. Der VN-Generalsekretär berichtet dem VN-Sicherheitsrat alle drei Monate über die Lage in Mali und bewertet die Fortschritte bei der Umsetzung des malischen Friedensabkommens, zuletzt am 26. März 2019. Zudem hat der VN-Generalsekretär am 5. März 2019 den in Resolution 2423 (2018) des VN-Sicherheitsrates geforderten Fortschrittsbericht vorgelegt. Das Friedensabkommen von Algier hat zudem einen Unabhängigen Beobachter beauftragt, alle vier Monate einen Umsetzungsbericht vorzulegen. Diese Aufgabe wird derzeit vom Carter Center wahrgenommen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10136 9. Welche konkreten „guten Dienste“ (Bundestagsdrucksache 19/8972, Seite 2) werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die internationalen Streitkräfte angeboten und durchgeführt (bitte die konkreten Maßnahmen und das entsprechende Jahr benennen)? Seit 2013 leistet MINUSMA mandatsgemäß gute Dienste, wie in den regelmäßigen Dreimonatsberichten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen beschrieben . Eine Aufschlüsselung nach dem Anteil der hierbei ausschließlich von militärischer Seite geleisteten guten Diensten liegt der Bundesregierung nicht vor. 10. Mit welchen Maßnahmen unterstützen die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung den Erhalt des Kulturguts in Mali (bitte die konkreten Maßnahmen und das entsprechende Jahr benennen)? Welche Erfolge konnten seit Einsatzbeginn beim Erhalt des Kulturgutes in Mali verzeichnet werden? Durch die Schaffung eines stabilen und sicheren Umfeldes tragen die an MINUSMA beteiligten Streitkräfte auch zum Erhalt der Kulturgüter in Mali bei. Für konkrete Maßnahmen wird auf die Dreimonatsberichte des VN-Generalsekretärs verwiesen. 11. Welche Unterstützungsleistungen für die nationale und internationale Justiz erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die internationalen Streitkräfte (bitte die konkreten Maßnahmen und das entsprechende Jahr benennen )? Die an MINUSMA beteiligten Streitkräfte unterstützen gemeinsam mit dem zivilen Anteil der Mission die nationale und internationale Justiz gemäß Resolution 2423 (2018) des VN-Sicherheitsrates. Für die konkreten Maßnahmen wird auf die Dreimonatsberichte des VN-Generalsekretärs verwiesen. 12. Welche Unterstützungsleistungen zur humanitären Hilfe in Mali erbringen die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die konkreten Maßnahmen und den entsprechenden Zeitraum benennen)? Konnte im Verlauf der Mission MINUSMA eine Verbesserung der humanitären Lage in Mali festgestellt werden (wenn ja, bitte entsprechende Merkmale auflisten, anhand derer die Verbesserung der humanitären Lage belegt werden kann)? Wie durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen autorisiert, umfasst das Mandat von MINUSMA unter anderem die Schaffung eines sicheren Umfeldes für die Erbringung humanitärer Hilfe. Das MINUSMA-Mandat umfasst nicht das Erbringen humanitärer Hilfsleistungen durch internationale Streitkräfte selbst. Die humanitäre Krise in Mali hält weiter an. Andauernde bewaffnete Auseinandersetzungen , akute Ernährungsnot und Nahrungsmittelunsicherheit bedingen vielfältige humanitäre Bedarfe in verschiedenen Landesteilen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10136 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Mit welchen Maßnahmen fördern und schützen die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschenrechte in Mali (bitte die konkreten Maßnahmen und den entsprechenden Zeitraum benennen)? Konnte im Verlauf der Mission MINUSMA eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Mali festgestellt werden (wenn ja, bitte entsprechende Merkmale auflisten, anhand derer die Verbesserung der Menschenrechtslage belegt werden kann)? Gemäß Resolution 2423 (2018) des VN-Sicherheitsrates unterstützt MINUSMA die malischen Behörden bei der Förderung und der Einhaltung der Menschenrechte . Die Menschenrechtslage in Mali hat sich seit der Krise von 2012/2013 stabilisiert. Die Präsenz von MINUSMA leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und trägt dazu bei, dass der Zugang zu Schulen für Mädchen, der Zugang von Menschenrechtsschützern und das Bewusstsein für Menschenrechte sich verbessert hat. 14. An welchen Projekten zur Stabilisierung des Nordens in Mali sind die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt (bitte die Laufzeit der entsprechenden Projekte nennen)? a) Seit wann besteht eine Beteiligung der internationalen Streitkräfte an den jeweiligen Projekten? b) In welcher Form findet eine Beteiligung der internationalen Streitkräfte an den jeweiligen Projekten statt? c) Anhand welcher Merkmale wird der Erfolg der Zusammenarbeit an den Projekten evaluiert? d) Welche konkreten Erfolge konnten bereits erzielt werden? Die Fragen 14 bis 14d werden zusammen beantwortet. Die an MINUSMA beteiligten Streitkräfte sind seit 2013 gemäß dem jährlich angepassten Mandat des VN-Sicherheitsrates gemeinsam mit dem zivilen Anteil der Mission an Projekten zur Stabilisierung des Nordens beteiligt. Die Beteiligung findet vor allem in Form von Schutz, logistischer Unterstützung und im Rahmen zivil-militärischer Zusammenarbeit statt. Zu konkreten Projekten wird auf die Dreimonatsberichte des VN-Generalsekretärs verwiesen. 15. Welche Zivilpersonen werden durch die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung vor „asymmetrischen Bedrohungen“ geschützt ? a) Nach welchen Kriterien wird die Schutzbedürftigkeit einer Zivilperson festgelegt? b) Wie viele Zivilpersonen wurden seit Einsatzbeginn geschützt? c) Welche Schutzmaßnahmen gegenüber Zivilpersonen übernehmen die internationalen Streitkräfte? Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet. Zu den vorrangigen Aufgaben von MINUSMA gehört gemäß Resolution 2423 (2018) des VN-Sicherheitsrates der Schutz von Zivilpersonen, einschließlich des Schutzes vor asymmetrischen Bedrohungen. In der Resolution werden Kriterien und Maßnahmen eingehend beschrieben. Zur Anzahl seit Einsatzbeginn geschützter Zivilpersonen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10136 16. Wie definiert die Bundesregierung den „aktiven Schutz des Mandats MINUSMA“, und was unterscheidet ihn gegenüber dem passiven Schutz? Der aktive Schutz des Mandates von MINUSMA besteht gemäß Resolution 2423 (2018) des VN-Sicherheitsrates darin, „Bedrohungen vorauszusehen, von ihnen abzuschrecken und robuste und aktive Schritte gegen asymmetrische Angriffe auf Zivilpersonen oder Personal der Vereinten Nationen zu unternehmen, rasche und wirksame Gegenmaßnahmen zu gewährleisten, wenn Zivilpersonen Gewalt droht, und eine Rückkehr bewaffneter Elemente in diese Gebiete zu verhindern und Direkteinsätze nur dann zu führen, wenn schwere und glaubwürdige Bedrohungen vorliegen“. 17. Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle gab es seit 2015 im Einsatzgebiet (area of responsibility) der Bundeswehr (bitte Jahr, Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls und betroffene Nationen benennen)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 18. Wann ist aus Sicht der Bundesregierung die staatliche Autorität in Mali nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen? Wie alle Friedensmissionen der VN unterliegt auch MINUSMA regelmäßig einer Überprüfung im Rahmen des Mandatierungsprozesses im VN-Sicherheitsrat. Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen zudem einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der Mandatierungsprozesse. Für die Bundesregierung ist das Vorliegen eines Mandates des VN-Sicherheitsrates sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages Voraussetzung für eine nationale Beteiligung an MINUSMA. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333