Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 23. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1014 19. Wahlperiode 27.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/704 – Förderung von Open Access in der Wissenschaft und Umsetzung der Open- Access-Strategie des Bundeministeriums für Bildung und Forschung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter dem Begriff „Open Access“ wird der freie Zugang – im Sinne einer allgemeinzugänglichen Onlinepublikation und der freien Nachnutzbarkeit – zu wissenschaftlichen Dokumenten verstanden. Dieses Modell, das die Möglichkeiten digitaler Technik nutzt, um die für die Wissenschaft zentralen Aspekte der Öffentlichkeit und des freien Informationsaustauschs zu stärken, hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, ausgehend insbesondere von der Budapester Erklärung von 2002 und der Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen von 2003 (http://irights-media. de/webbooks/dasnetz1314/chapter/open-access-zehn-jahre-nach-der-berlinererklarung /). Unterschieden wird zwischen dem „Goldenen Weg“ der Primärpublikation im Rahmen von Open Access, etwa in einer Open-Access-Zeitschrift, und dem „Grünen Weg“ der offenen Parallelpublikation neben einer Veröffentlichung auf dem klassischen Publikationsweg (https://open-access.net/informationenzu -open-access/open-access-strategien/). Seit 2014 ist im Urheberrecht ein Zweitveröffentlichungsrecht verankert, das solche Veröffentlichungen bei öffentlich geförderten Vorhaben nach einer Frist ermöglichen soll; dies gilt aber nur für die institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Projektförderung, nicht für die grundfinanzierte Hochschulforschung als solche. Mit dem damaligen Beschluss hat der Deutsche Bundestag 2013 in Form einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Förderung von Open Access zu ergreifen (Bundestagsdrucksache 17/14194). Im September 2016 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine eigene Strategie „Open Access in Deutschland“ verabschiedet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1014 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Anteils von Open-Access-Publikationen (differenziert nach „Goldenem“ und „Grünem Weg“) an wissenschaftlichen Publikationen in Deutschland seit 2012? a) Welche entsprechenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung über wissenschaftliche Publikationen, die im Rahmen von durch das BMBF geförderten Projekten entstanden sind? b) Welche entsprechenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung über wissenschaftliche Publikationen, die im Rahmen von durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. geförderten Projekten entstanden sind? c) Welche entsprechenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung über wissenschaftliche Publikationen, die im Rahmen von durch die vier im Pakt für Forschung und Innovation einbezogenen Wissenschaftsorganisationen (Max-Planck-Gesellschaft zu Förderung der Wissenschaften e. V., Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Leibniz-Gemeinschaft) geförderten Projekten entstanden sind (bitte getrennt ausweisen)? Die Fragen 1a bis 1c werden im Zusammenhang beantwortet. Es gibt eine Vielzahl von öffentlich zugänglichen Quellen, die unterschiedliche Zahlen zur Entwicklung von Open Access-Publikationen in Deutschland liefern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beobachtet diese Veröffentlichungen. Belastbare einheitliche Zahlen liegen nicht vor. Schon aufgrund der hohen Zahl von geförderten Projekten ist es kaum möglich, den Anteil an Open Access-Veröffentlichungen aus BMBF-geförderten Projekten zentral zu erfassen. Zu Publikationen nach Ende der Projektlaufzeit, die durch den Post-Grant-Fund des BMBF gefördert und seit September 2017 erfasst werden , wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Nach dem Monitoringbericht 2017 zum Pakt für Forschung und Innovation (PFI) verzeichnet die Fraunhofer-Gesellschaft im Jahr 2015 einen Anteil von 20,3 Prozent Open Access-Veröffentlichungen. Die Helmholtz-Gemeinschaft verzeichnet im Jahr 2015 einen Open Access-Anteil von knapp 40 Prozent. Von den weiteren Einrichtungen sind keine Anteile bekannt. 2. Welche Bundesländer verfügen über oder planen nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Open-Access-Strategien, ggf. als Teil umfassenderer Digitalisierungsstrategien ? Die Einführung von Open Access-Strategien auf Landesebene fällt in die Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. In welcher Form genau hat das BMBF eine Open-Access-Klausel für seine Projektförderung aufgenommen? Seit November 2016 enthalten die Förderbekanntmachungen und die Bescheide der Projektförderung des BMBF regelmäßig eine Open Access-Klausel. In dieser wird festgelegt, dass Beiträge aus geförderten Vorhaben in wissenschaftlichen Zeitschriften so veröffentlicht werden sollen, dass der unentgeltliche elektronische Zugriff möglich ist. Sofern im Einzelfall keine Open Access-Veröffentlichung erfolgt, soll – ggf. nach Ablauf von höchstens zwölf Monaten – der Beitrag unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1014 4. Welche Mittel bezogen auf wie viele Publikationen sind seit Einführung des Post-Grant-Fund des BMBF im September 2017 abgerufen worden? Mit Stand vom 9. Februar 2018 wurden 38 diesbezügliche Anträge mit einem Gesamtvolumen von rd. 80 000 Euro bewilligt. Da der Mittelabruf erst am Ende des Publikationsverfahrens erfolgt, wurden bisher noch keine Mittel abgerufen. 5. Wie weit verbreitet sind nach Kenntnis der Bundesregierung Publikationsfonds für Open-Access-Veröffentlichungen bei Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Fördermittelgebern, und wie hat sich diese Verbreitung nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren entwickelt? Publikationsfonds zur Finanzierung von Open-Access-Gebühren sind ein wichtiger Baustein, um die Verbreitung von Open Access zu fördern. So unterstützt beispielsweise die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mit dem Programm „Open Access Publizieren“ Hochschulen bei der Einrichtung von Publikationsfonds . Zudem haben die Leibniz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft und einzelne Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft Publikations-fonds eingerichtet. Die Max-Planck-Gesellschaft unterstützt Open-Access durch die zentrale Übernahme von Publikationskosten für Open Access-Zeitschriften. Nicht zuletzt hat das BMBF als Forschungsförderer mit dem Post-Grant-Fund 2017 eine Fördermöglichkeit für Publikationskosten BMBF-geförderter Projekte geschaffen. 6. Wann und wie oft ist das Open-Access-Dialogforum des BMBF bisher zusammengekommen ? a) In welcher Zusammensetzung fanden diese Treffen statt? b) Welche Themen wurden dabei behandelt, und mit welchen Ergebnissen? c) Welche weiteren Treffen mit welchen Themen sind geplant? Die Fragen 6a bis 6c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BMBF hat im Jahr 2017 zwei Workshops zum Thema Open Access veranstaltet . Im August 2017 waren Vertreterinnen und Vertreter von Länderministerien eingeladen. Im November 2017 waren Expertinnen und Experten zum Thema Open Access aus der Wissenschaft und Open Access-Beauftragte aus verschiedenen Einrichtungen eingeladen. Erörtert wurde, wie Hindernisse bei der Implementierung von Open Access abgebaut werden können. Das BMBF hat aus den Workshops Impulse für die weitere Entwicklung seiner Maßnahmen gewonnen. Die Fortsetzung des Dialogs ist vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1014 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Maßnahmen hat das BMBF bisher im Rahmen seiner Informationsoffensive zu Open Access (Punkt VIII der Open-Access-Strategie) durchgeführt bzw. plant es? 8. Welchen Zeitplan verfolgt das BMBF bezüglich der Einrichtung einer Nationalen Kompetenz- und Vernetzungsstelle für Open Access (Punkt IX der Open-Access-Strategie), und wie soll diese ausgestaltet sein? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BMBF bereitet derzeit entsprechende Maßnahmen vor. Die Erkenntnisse aus den Workshops fließen in die Planung mit ein. 9. Welche Projekte werden in welchem Umfang und über welchen Zeitraum gemäß der Förderrichtlinie des freien Informationsflusses in der Wissenschaft – Open Access vom 26. Mai 2017 des BMBF finanziert? 10. Welche Pläne verfolgt das BMBF, um Erfolgsbeispiele im Bereich von Open Access mit einem Wettbewerb sichtbar zu machen (Punkt IX der Open-Access -Strategie)? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit seiner Förderrichtlinie des freien Informationsflusses in der Wissenschaft – Open Access hat das BMBF einen Wettbewerb gestartet, um u. a. Erfolgsbeispiele von Open Access sichtbar zu machen. In diesem Kontext fördert das BMBF innovative Projekte, die die Verbreitung von Open Access in Deutschland voranbringen . Eine tabellarische Übersicht über die geförderten Vorhaben ist als Anlage beigefügt. 11. Was ist der aktuelle Stand zur Etablierung eines Open-Access-Monitors (Punkt X der Open-Access-Strategie), und welche Werte sollen darin erfasst werden? Das BMBF fördert im Rahmen der Förderrichtlinie des freien Informationsflusses in der Wissenschaft – Open Access zwei Projekte, die sich mit Monitoringmaßnahmen befassen und der Verbesserung der Datengrundlage für einen Open Access -Monitor dienen. Die wissenschaftsbasierte Auswahl der Werte ist unter anderem Gegenstand der Projekte. 12. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der angemessenen Berücksichtigung von Open-Access-Publikationen bei Förderungs- und Personalentscheidungen , und wenn ja, in welcher Form? Personalentscheidungen obliegen der jeweiligen wissenschaftlichen Einrichtung. Die Bundesregierung teilt die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Bewertung und Steuerung von Forschungsleistung vom November 2011, nach denen eine wissenschaftsinterne Verständigung über Qualitätsstandards erforderlich ist und dabei ein breiter Leistungsbegriff zur Anwendung kommen sollte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1014 13. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem anhaltenden Versuch deutscher Wissenschaftsorganisationen, im Rahmen des Projektes DEAL bundesweite Lizenzverträge mit großen Wissenschaftsverlagen wie Elsevier GmbH abzuschließen, die insbesondere eine umfassende Open-Access- Komponente vorsehen? Bei DEAL handelt es sich um ein Vorhaben der Wissenschaftsorganisationen. Die Bundesregierung verfolgt das Projekt DEAL mit Interesse. 14. Welche Rolle spielt die Verwendung von freien Lizenzen im Rahmen der Open-Access-Strategie des BMBF und ihrer Umsetzung? Freie Lizenzen sind nach dem Verständnis der Bundesregierung ein wichtiges Instrument , um Open Access rechtssicher zu ermöglichen. Voraussetzung für eine Förderung von Open Access-Publikationen im Rahmen des Post-Grant-Fund des BMBF ist, dass die Publikation unter einer Lizenz veröffentlicht wird, die der Leserin und dem Leser mindestens das entgeltfreie, unwiderrufliche, weltweite Recht einräumt, die Beiträge in elektronischer Form zu lesen, die Beiträge in elektronischer Form zu vervielfältigen, die Kopien in elektronischer Form weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen. 15. Welche Rolle spielt der freie Zugang zu Forschungsdaten im Rahmen der Open-Access-Strategie des BMBF und ihrer Umsetzung? Die Open Access-Strategie des BMBF befasst sich mit wissenschaftlichen Publikationen . In Horizont 2020, dem Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation, ist Open Access schon heute fester Bestandteil der Regeln zur Publikation von Forschungsergebnissen, sowohl bei Textpublikationen als auch bei Forschungsdaten. 16. Hat die Bundesregierung evaluiert, inwieweit das in § 38 Absatz 4 des Urheberrechtsgesetzes eingeführte Zweitveröffentlichungsrecht zur Förderung von Open Access beigetragen hat? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Sieht die Bundesregierung hier weiteren Handlungsbedarf? Die Fragen 16a bis 16b werden im Zusammenhang beantwortet. Mit der Regelung zum Zweitveröffentlichungsrecht gemäß § 38 Absatz 4 des Urheberrechtsgesetzes , die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, wurden die Voraussetzungen geschaffen, wissenschaftliche Beiträge nach einer Karenzfrist von zwölf Monaten nach Veröffentlichung in einem Verlagsprodukt auch im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Bundesregierung wird die Nutzung dieser Bestimmung im Rahmen ihrer Urheberrechtspolitik und Open-Access-Strategie auch in Zukunft beobachten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1014 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Geförderte Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinie des freien Informationsflusses in der Wissenschaft – Open Access FKZ Thema Laufzeit- beginn Laufzeitende Zuwendung (Bundesmittel ) 16OA005 Open Knowledge Interface – OKI 01.04.2018 30.09.2019 113.420,40 € 16OA018 Synergien für Open Access – Open Access-Monitoring – SynOA 01.01.2018 31.12.2019 298.525,00 € 16OA022(A,B) Verbundprojekt: Open Pattern Tool for Higher Education Research and Practice – OPTion 01.03.2018 29.02.2020 353.438,40 € 16OA025(A,B) Verbundprojekt: Digital REseArch Mining – DREAM 01.01.2018 31.12.2019 298.477,00 € 16OA027(A,B,C) Verbundprojekt: Open Access und Open Educational Re-sources in den Ingenieurwissenschaften – OpenIng 01.01.2018 31.12.2019 358.761,60 € 16OA031 Hoch-aufgelöste Referenzierung von Aussagen zu generegulatorischen Interaktionen von Bakterien in Open-Access -Publikationen mittels Wikidata – InteractOA 01.02.2018 31.01.2019 80.432,40 € 16OA033 Förderung von Open Access in den Geistes- und Sozialwissenschaften mit dem Schwerpunkt Monografien – OGeSoMo 01.01.2018 31.12.2019 355.096,80 € 16OA034 Strategische und operative Handlungsoptionen für wissenschaftliche Einrichtungen und Fachgesellschaften zur Gestaltung der Open-Access-Transformation – Options4OA 01.01.2018 31.12.2019 234.070,00 € 16OA039 Publikationsinfrastrukturen für Open-Access-Gold und Open-Access-Grün – SynOA-PUB 01.04.2018 31.03.2020 291.457,00 € 16OA041(A,B) Verbundprojekt: Plattform für die Open-Access-Publikation von Dissertationen, Möglichkeit zur webbasierter Texterstellung und Orientierung im gesamten Promotionsvorhaben – duzDOC 01.01.2018 31.12.2019 476.519,00 € 16OA044(A,B,C) Verbundprojekt: Fachspezifische OA-Workshops und Bereitstellung von OA-Materialien – OA-FWM 01.04.2018 31.03.2020 288.309,60 € 16OA047 Förderung des Umstiegs deutschsprachiger geisteswissenschaftlicher Zeitschriften in Kooperation mit der Open Library of Humanities – OLH-DE 01.01.2018 31.12.2019 298.603,20 € 16OA053 Chancen und Herausforderungen der nationalen Umsetzung eines internationalen Open Access Transformationsprojektes am Beispiel der Hochenergiephysik – CHOAT-HEP 01.01.2018 31.12.2019 170.725,00 € 16OA058 Onlineplattform für barrierefreies Open Access academic publishing für Hochschulen und Forschende "unipress publisher" – up 01.01.2018 31.12.2019 320.132,00 € 16OA060 Sichtbarmachung von Open-Access-Publikationen in den Nachweisinstrumenten einer Bibliothek – visOA 01.01.2018 31.12.2019 178.475,00 € 16OA061 Plattform Edition Open Access – EOA2 01.01.2018 31.12.2019 285.564,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333