Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10143 19. Wahlperiode 14.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9395 – Beteiligung der Bundeswehr am NATO-geführten Einsatz Resolute Support in Afghanistan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2001 sind deutsche Soldaten in Afghanistan im Einsatz. Im Jahr 2014 wurde die Mission International Security Assistance Force (ISAF) beendet. Anschließend folgte die weitere Beteiligung deutscher Soldaten unter Resolute Support. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben: − Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs - und Sicherheitskräfte vorrangig auf ministerieller und strategischer Ebene sowie auf national-institutioneller Ebene, der Korps- oder auf vergleichbarer Ebene und auch auf niedrigeren Führungsebenen der afghanischen Spezialkräfte und − Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit leisten. Die Bundesregierung stellte viermal einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission. Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu. Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen von Resolute Support und damit eine Erfolgskontrolle ist essentiell, um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend. 1. Inwieweit hat sich seit Beginn des Mandats Resolute Support die Sicherheitslage in Afghanistan verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan evaluiert)? Über die Bewertung und damit auch Entwicklung der Sicherheitslage in Afghanistan (AFG)/Resolute Support (RS) wird regelmäßig in der fortlaufenden Unterrichtung des Parlaments (UdP) berichtet. Drucksache 19/10143 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Kriterien zur Bewertung der Sicherheitslage (einschließlich der verschiedenen Bewertungsstufen) werden in der Anlage 2 der UdP dargestellt. 2. Wie begründet die Bundesregierung die Aufstockung des deutschen Truppenkontingents in Afghanistan in ihrem Antrag auf „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan“ (Bundestagsdrucksache 19/1094) aus dem Jahr 2018? Auf den Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven des deutschen Afghanistan-Engagements von Februar 2018, insbesondere Absatz 32, Bundestagsdrucksache 19/1120 vom 12. März 2018, wird verwiesen. 3. Welche Ausbildungsinhalte werden den afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräften seit Beginn des Einsatzes Resolute Support durch Angehörige der Bundeswehr vermittelt (bitte seit Einsatzbeginn den Zeitraum der Lehrgänge sowie die genaue Bezeichnung der Ausbildungslehrgänge und den darin vermittelten Inhalt angeben)? Der Schwerpunktauftrag der Bundeswehr ist die Beratung und Unterstützung der afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte (Afghan National Defence and Security Forces – ANDSF) auf Korps-Ebene im Norden Afghanistans. Dieser Auftrag wird vom multinationalen Train Advise Assist Command North (TAAC-N) unter deutscher Führung durchgeführt. Für die eigentliche Ausbildung der afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte im Norden ist das afghanische 209. ANA-Korps sowie zukünftig auch das derzeit in der Aufstellung befindende 217. ANA-Korps zuständig. Für die Ausbildung der Soldaten steht dem 209. ANA-Korps ein regionales militärisches Ausbildungszentrum (Regional Military Trainingscenter (RMTC)) zur Verfügung. Am RMTC des 209. ANA-Korps werden ein Basic Warrior Training (Grundausbildung), Leader Training Courses (Führerausbildung), das Coy Collective Training (Kompanieausbildung), militärische Kraftfahrausbildung und Sanitätsausbildung durchgeführt. Bis vor zwei Jahren führte das RMTC auch Alphabetisierungskurse durch. Die Beratung am RMTC zielt auf die Organisation und Planung der Lehrgänge ab. Vereinzelt werden auch Ausbildungen durch Angehörige des TAAC-N unterstützt , so zum Beispiel bei der Ausbildung der afghanischen Ausbilder. Dem 209. ANA-Korps zugeordnet sind weiterhin die örtliche Fernmelde-, die Pionier - und die Militärpolizeischule. Die Beratung und Unterstützung gilt den derzeitigen Kommandeuren. Auch hier wird bei Bedarf vereinzelt Ausbildung durch multinationale Partner begleitet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10143 Des Weiteren berät ein Team (Joint Fire Support-Adviserteam – JFS-AT) den Air-Ground-Integration-Leader (AGIL) bei Planung und Durchführung der Ausbildung . Der AGIL ist für die Weiterbildung der in Kabul am TAAC-Air ausgebildeten Afghan Tactical Air Coordinator (ATAC) verantwortlich. Bezüglich der Aktivitäten der Spezialkräfte der Bundeswehr bei RS wird auf die regelmäßige Durchführung der vertrau-lichen Obleuteunterrichtung (OU) hierzu verwiesen (quartalsweise Durchführung; zuletzt 15. März 2019). 4. Wie viele afghanische Verteidigungs- und Sicherheitskräfte wurden seit Einsatzbeginn von Resolute Support direkt von deutschen Soldaten ausgebildet (bitte nach Ausbildungslehrgängen sowie Zeitraum auflisten)? Kräfte des deutschen Einsatzkontingents RS bilden grundsätzlich nicht direkt aus. Die vereinzelten Ausbildungsunterstützungen, Antwort zu Frage 3, werden in den Antworten zu den Fragen 4 ff. dementsprechend nicht berücksichtigt. Bezüglich der Aktivitäten der Spezialkräfte der Bundeswehr bei RS wird auf die regelmäßige Durchführung der vertraulichen OU hierzu verwiesen (quartalsweise Durchführung; zuletzt 15. März 2019). 5. Wie viele Ausbildungsstunden wurden seit Beginn der Mission Resolute Support durch deutsche Soldaten erbracht (bitte nach den jeweiligen Jahren auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Wie viele afghanische Verteidigungs- und Sicherheitskräfte haben seit Einsatzbeginn von Resolute Support einen Ausbildungslehrgang unter Beteiligung deutscher Soldaten besucht und vorzeitig abgebrochen (bitte nach Jahren auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Wie führt die Bundeswehr eine Erfolgskontrolle nach dem Abschluss der Ausbildungslehrgänge bei den afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräften durch, und wie wird der vermittelte Ausbildungsinhalt qualitativ bei den afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräften überprüft? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 8. Nach welchen festgelegten Ausbildungsstandards der NATO werden die afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte durch die Soldaten der Resolute -Support-Mission ausgebildet und zertifiziert? Für die Umsetzung der Ausbildung sind ausschließlich die afghanischen Streitkräfte selbst verantwortlich. Die Soldaten der ANDSF werden nicht nach den Standards der NATO ausgebildet und zertifiziert. Drucksache 19/10143 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Über welchen Ausbildungsstand müssen die afghanischen Verteidigungsund Sicherheitskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung vor Ausbildungsbeginn verfügen? Wie und durch wen wird der Ausbildungsstand der afghanischen Verteidigungs - und Sicherheitskräfte vorab geprüft? Die Festlegung und Überprüfung des jeweiligen Ausbildungsstands für die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen liegt in der Verantwortung des 209. ANA- Korps. Bezüglich der Aktivitäten der Spezialkräfte der Bundeswehr bei RS wird auf die regelmäßige Durchführung der vertraulichen OU hierzu verwiesen (quartalsweise Durchführung; zuletzt 15. März 2019). 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die afghanischen Verteidigungsund Sicherheitskräfte die vermittelten Ausbildungsinhalte in den dafür vorgesehenen Bereichen der afghanischen Streitkräfte umsetzen können und ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angehörige der afghanischen Streitkräfte anwenden? Für die Umsetzung der Ausbildung sind ausschließlich die afghanischen Streitkräfte selbst verantwortlich. Inwieweit eine anderweitige Anwendung der erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse als im Dienst der ANDSF erfolgt, kann nicht beantwortet werden. 11. Wie lange und in welcher Form findet eine Kontrolle und Betreuung der afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte nach der Ausbildung in ihren endgültigen Verwendungen statt? Eine Betreuung und Kontrolle nach der Ausbildung in den jeweiligen Verwendungen wird durch das deutsche Einsatzkontingent RS nicht durchgeführt. Bezüglich der Aktivitäten der Spezialkräfte der Bundeswehr bei RS wird auf die regelmäßige Durchführung der vertraulichen OU hierzu verwiesen (quartalsweise Durchführung; zuletzt 15. März 2019). 12. Wie viele der durch deutsche Soldaten ausgebildeten Angehörigen der afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nach ihrer Ausbildung zu oppositionellen militanten Kräften übergelaufen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Für die Umsetzung der Ausbildung sind ausschließlich die afghanischen Streitkräfte selbst verantwortlich . 13. Welchen Beitrag leisten deutsche Soldaten zur zivil-militärischen Zusammenarbeit (bitte die durchgeführten Maßnahmen benennen sowie inhaltlich beschreiben)? Auftrag der Bundeswehr in Afghanistan ist es, Kräfte und Fähigkeiten für einen Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit einzusetzen. Die zivil-militärische Zusammenarbeit in Afghanistan trägt in der Operationsplanung und Operationsführung zur Erhöhung der militärischen Wirkung im Einsatz sowie zur Reduzierung ungewollter negativer Auswirkungen militärischer Operationen auf das zivile Umfeld bei. Dazu wird das zivile Lagebild durchgehend erfasst und ausgewertet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10143 Um zivile Belange im Sinne des ressortgemeinsam vernetzten Ansatzes (Comprehensive Approach) zielgerichtet in militärische Entscheidungsprozesse einbringen zu können, liegt der Schwerpunkt auf der Erarbeitung und Bereitstellung eines zivilen Lagebildes. 14. Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden seit Einsatzbeginn für die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte auf ministerieller und strategischer Ebene sowie auf national-institutioneller Ebene, der Korps- oder auf vergleichbarer Ebene und auch auf niedrigeren Führungsebenen der afghanischen Spezialkräfte durch die deutschen Streitkräfte erbracht (bitte die Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die entsprechenden Personengruppen detailliert beschreiben)? Eine Beratung und Unterstützung auf ministerieller, strategischer oder nationalinstitutioneller Ebene wird durchgeführt. Ein Berater ist im AFG Verteidigungsministerium eingesetzt. Weiterhin werden die Command and Staff Academy der AFG Streitkräfte und das Unified Training Education Doctrine Command beraten . Die deutschen Kräfte des TAAC-N führen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Korpsebene und vergleichbaren Führungsebenen durch. Im Schwerpunkt erfolgt die Beratung innerhalb der einzelnen Führungsgrundgebiete und der Kommandeure der militärischen Einheiten und Ausbildungseinrichtungen . Grundsätzlich umfasst die Beratung und Unterstützung alle Angelegenheiten des Tagesdienstgeschäfts sowie bei der Anwendung von Verfahren und Prozessen der Führungsgrundgebiete. Dies beinhaltet zum Beispiel die Anwendung von logistischen Planungsprozessen oder Prozesse zur Abfrage und Planung von Feuerunterstützung . Darüber hinaus wird auch bei der Umsetzung von verschiedenen Vorhaben unterstützend beraten. Exemplarisch sind hierbei die Aufstellung der ANA Territorial Forces, einer Neuaufstellung von Verbänden, sowie die Integration von Soldaten in einem afghanischen System zur Erfassung von Soldaten sowie deren Bezahlung genannt. Für weitergehende Information wird auf den Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven des deutschen Afghanistan-Engagements, Bundestagsdrucksache 19/1120 vom 12. März 2018, verwiesen. Bezüglich der Aktivitäten der Spezialkräfte der Bundeswehr bei RS wird auf die regelmäßige Durchführung der vertraulichen OU hierzu verwiesen (quartalsweise Durchführung; zuletzt 15. März 2019). 15. Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle (IED, Selbstmordangriffe, Raketen - und Mörserbeschuss, Angriffe mit Handwaffen, Hinterhalte, Einschüchterung , Sabotage etc.) gab es seit Einsatzbeginn im Einsatzgebiet (area of responsibility) der Bundeswehr (bitte jeweils Jahr, Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls und betroffene Nationen benennen)? Hierzu wird auf die als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen. Die Einstufung erfolgt aufgrund der Sensitivität der bereitgestellten Daten aus dem Einsatz des deutschen Einsatzkontingents. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/10143 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wann sind aus Sicht der Bundesregierung die afghanischen Verteidigungsund Sicherheitskräfte nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen? Wie alle Missionen der NATO unterliegt auch RS regelmäßig einer Überprüfung im Rahmen der etablierten NATO-Verfahren. Die fortgesetzte Beteiligung der Bundeswehr sowie anderer Nationen an der Mission ist abhängig von einem Mandat des Nordatlantikrats (NAC). Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen zudem einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der nationalen Mandatierungsprozesse oder durch Erstellung anlassbezogener Berichte. Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 17. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, wann der Abzug amerikanischer Truppen im Rahmen des Einsatzes Resolute Support stattfinden wird? 18. Ist der militärische Beitrag durch deutsche Soldaten auch nach dem Abzug der amerikanischen Truppen und der entsprechenden militärischen Fähigkeiten zu gewährleisten? 19. Auf welche Fähigkeiten der amerikanischen Streitkräfte sind die deutschen Streitkräfte in Afghanistan zwingend angewiesen? Die Fragen 17 bis 19 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist keine US-Entscheidung bekannt, welche eine Verringerung der Präsenz von US-Truppen in Afghanistan bedeuten würde. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8126 vom 5. März 2019, verwiesen. 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