Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10207 19. Wahlperiode 15.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9393 – Beteiligung der Bundeswehr am Einsatz Kosovo Force (KFOR) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 1999 sind deutsche Soldaten im Kosovo im Einsatz. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben: einen Beitrag zu einem sicheren Umfeld leisten und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Unterstützung zur Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo und Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) bzw. der Kosovo Armed Forces (KAF) und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen. Die Bundesregierung stellte 19-mal einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission. Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu. Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen von KFOR und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell, um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend. 1. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Mandats die Sicherheitslage im Kosovo verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage im Kosovo evaluiert)? Über die Bewertung und damit auch die Entwicklung der Sicherheitslage im Kosovo wird regelmäßig in der fortlaufenden Unterrichtung des Parlamentes (UdP) berichtet. Die Kriterien zur Bewertung der Sicherheitslage (einschließlich der verschiedenen Bewertungsstufen) werden in der Anlage 2 der UdP dargestellt. Drucksache 19/10207 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welchen Beitrag leisteten deutsche Soldaten seit dem 3. Juni 2015 zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung? Deutsche Soldatinnen und Soldaten leisten durch ihren Einsatz im Rahmen von KFOR einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der gesamten Region. Darüber hinaus leisteten deutsche Soldatinnen und Soldaten Beiträge durch ihre Beteiligung am NATO Beratungs- und Verbindungsteam (NATO Advisory and Liaison Team – NALT) bzw. durch ihren Einsatz als Militärische Berater für Logistik für die multiethnischen kosovarischen Sicherheitskräfte KSF beim Aufbau eigener leistungsfähiger Strukturen und Prozesse. 3. Welche Unterstützungsleistungen erbringen deutsche Soldaten seit dem 3. Juni 2015 zur Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo? Deutsche Soldaten als Bestandteil des NALT (siehe Antort zu Frage 4) unterstützen die multiethnischen kosovarischen Sicherheitskräfte KSF beim Aufbau eigener leistungsfähiger Strukturen. 4. Welche Unterstützungsleistungen, im Sinne von Beratung und Ausbildung, werden seit dem 3. Juni 2015 durch deutsche Soldaten erbracht? Zwei deutsche Militärische Berater unterstützen die multiethnischen kosovarischen Sicherheitskräfte KSF beim Aufbau eigener leistungsfähiger Strukturen und Prozesse im Bereich der Logistik. Seit August 2016 hat das NALT den Auftrag, die „Kosovo Security Organisations “ mit Fokus auf KSF zu beraten. Schwerpunkt der Arbeit ist das sogenannte Capacity Building. Das NALT wird durch einen deutschen Brigadegeneral geführt. Innerhalb des NALT sind Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als Berater in den Bereichen Militärische Sicherheit, Ausbildungs-, Übungs- und Operationsplanung sowie medizinische Versorgung und Sanitätsdienst eingesetzt. Die Beratungsleistung des NALT erfolgt entlang der gebilligten „Terms of Reference “. 5. Welche militärischen und administrativen Unterstützungsleistungen erhält die Republik Kosovo nach Kenntnis der Bundesregierung durch die KFOR seit dem 3. Juni 2015? Der aktuelle Auftrag von KFOR leitet sich aus der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VNSR 1244) aus dem Jahre 1999 ab und sieht als primäre Aufgabe die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung vor. Die KFOR erfüllt diesen Auftrag gegenwärtig als sog. 3rd responder. Falls erforderlich werden Operationen der Kosovo Police (sog. 1st responder) und der EU Rechtsstaatsmission EULEX (sog 2nd responder) unterstützt, um das sichere Umfeld im Kosovo aufrechtzuerhalten. Das Aufgabenspektrum von KFOR enthält ergänzende Aufgaben bei der Unterstützung des Aufbaues selbsttragender Sicherheitsstrukturen. Weiterhin übernimmt KFOR als „International Military Presence“ anteilige Aufgaben bei der Verwaltung des Frequenzmanagements im Kosovo und ist verantwortlich für die Verwaltung des kosovarischen Luftraumes. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10207 Darüber hinaus besitzt KFOR zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Bewegungsfreiheit Expertise und finanzielle Mittel, um kurzfristig Straßen und Brücken bei Bedarf instand setzen zu können. 6. Zu wie vielen sicherheitsrelevanten Zwischenfällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 3. Juni 2015, bei denen die Kosovo Security Force bzw. Kosovo Armed Forces auf die militärische und/oder administrative Unterstützung durch KFOR angewiesen waren? Eine Einbindung von KFOR, in Ergänzung zu den kosovarischen Polizeikräften und zur „Formed Police Unit“ im Rahmen der EU-Rechtsstaatsmission EULEX, war seit dem 3. Juni 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erforderlich. 7. Wann sind aus Sicht der Bundesregierung die Kosovo Security Force (KSF) bzw. Kosovo Armed Forces (KAF) nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen? Wie alle Missionen der NATO unterliegt auch KFOR regelmäßig einer Überprüfung im Rahmen der etablierten NATO-Verfahren. Die fortgesetzte Beteiligung der Bundeswehr sowie anderer Nationen an der Mission folgt der Beschlusslage des Nordatlantikrates (NAC). Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen zudem einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der nationalen Mandatierungsprozesse. Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333