Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10209 19. Wahlperiode 15.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9390 – Beteiligung der Bundeswehr an der African Union/United Nations Hybrid Operation in Darfur (UNAMID) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2007 sind deutsche Soldaten an der African Union/United Nations Hybrid Operation in Darfur (UNAMID) im Einsatz. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben: − Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben und − Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen. Weitere Aufgaben im Rahmen des Mandats UNAMID sind: − Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und Gewährleistung der Sicherheit des humanitären Personals, − Beobachtung und Berichterstattung in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte , − Förderung einer schnellen und effektiven Umsetzung des Darfur-Friedensabkommens und − Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Konflikten zwischen Bevölkerungsgruppen oder anderen lokalen Konflikten, die die Sicherheitslage beeinträchtigen könnten, einschließlich durch Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer tieferen Ursachen, in Zusammenarbeit mit der Regierung des Sudans, dem Landesteam der Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft. Die Bundesregierung stellte zwölfmal einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission. Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu. Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen von UNAMID und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essenziell , um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Drucksache 19/10209 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in den Fragen 1 und 10 bis 12 aufgeworfenen Punkte sind Gegenstand der regelmäßigen, derzeit alle 90 Tage erfolgenden Berichterstattung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, zuletzt mit Bericht vom 10. April 2019 (VN-Dokumentennummer S/2019/305). Auf diese Berichterstattung wird verwiesen. 1. Inwieweit hat sich seit Beginn des Mandats UNAMID die Sicherheitslage im Sudan verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage im Sudan evaluiert)? Über die Bewertung und Entwicklung der Sicherheitslage im Einsatzgebiet wird regelmäßig in der fortlaufenden Unterrichtung des Parlaments (UdP) berichtet. Die Kriterien zur Bewertung der Sicherheitslage (einschließlich der verschiedenen Bewertungsstufen) werden in Anlage 2 der UdP dargestellt. 2. Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen erhalten sudanesische Sicherheitskräfte durch deutsche Soldaten? Sudanesische Sicherheitskräfte erhalten keine Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch deutsche Soldatinnen oder Soldaten. 3. Welche Streitkräfte anderer truppenstellender Nationen erhalten seit 2015 durch deutsche Soldaten Unterstützung bei der technischen Ausrüstung? a) Welche Hilfeleistungen bei technischer Ausrüstung erhalten truppenstellende Nationen durch deutsche Soldaten (bitte entsprechend nach Nationen auflisten)? b) Welche technischen Ausrüstungsgüter wurden seit 2015 durch die Bundesregierung für die Sicherheitskräfte des Sudans und truppenstellenden Nationen zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahr, Art und Anzahl der Ausrüstung sowie Nation auflisten)? Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet. Truppenstellende Nationen haben im Sudan bei UNAMID seit 2015 keine Hilfeleistung bei technischen Ausrüstungen von deutschen Soldatinnen und Soldaten erhalten. Die Bundesregierung hat keine technischen Ausrüstungsgüter zur Verfügung gestellt. Den Sicherheitskräften des Sudans wurden ebenfalls durch die Bundesregierung seit 2015 keine technischen Ausrüstungsgüter zur Verfügung gestellt. 4. Welche truppenstellenden Nationen wurden seit 2015 durch deutsche Soldaten ausgebildet? Wie viele Angehörige truppenstellender Nationen wurden seit 2015 durch deutsche Soldaten ausgebildet? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine Nachverfolgung, welche Angehörigen der jeweiligen VN-Mission an einer Ausbildung teilnehmen , ist nicht vorgesehen und entspricht nicht den Verfahrensweisen der VN. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10209 5. Welchen Beitrag leisten die internationalen Streitkräfte als Vermittlungsakteur zwischen der Regierung des Sudans und den bewaffneten Bewegungen, die das Doha-Dokument nicht unterzeichnet haben? Unter Leitung des Gemeinsamen Beauftragten des VN-Generalsekretärs und des Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union (AU) unterstützt UNAMID gemäß Mandat des VN-Sicherheitsrates und auf der Grundlage des Doha-Dokumentes Vermittlungsbemühungen zwischen der Regierung des Sudans und den bewaffneten Bewegungen, die das Doha-Dokument nicht unterzeichnet haben („non-signatory movements“). Die an UNAMID beteiligten internationalen Streitkräfte treten nicht alleine als Vermittlungsakteur im Sinne der Frage auf, vielmehr kommt gemäß Mandat dem Gemeinsamen Beauftragten von VN und AU mit der Zivilkomponente von UNAMID die entscheidende Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt die Vermittlungsbemühungen von UNAMID. Zuletzt wurde im Dezember 2018 in Berlin durch die Bundesregierung eine Plattform für eine weitere Annäherung der Regierung des Sudans sowie der Gruppierungen , die das Doha-Abkommen nicht gezeichnet haben, bereitgestellt. 6. Inwieweit konnte das Konfliktpotenzial zwischen der Regierung des Sudans und den bewaffneten Bewegungen, die das Doha-Dokument nicht unterzeichnet haben, seit Einsatzbeginn reduziert werden? Woran, und wie wird dieser Erfolg evaluiert? Eine Reduzierung des Konfliktpotenziales zeigt sich an der Abnahme der Kampfhandlungen in Intensität und in der Fläche sowie einem Rückgang der Menschenrechtsverletzungen im Vergleich zum Beginn des Konfliktes. In den 90-Tages- Fortschrittsberichten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen werden die Lage und Tätigkeit der Mission anhand der mandatierten Tätigkeiten dargestellt: Schutz der Zivilbevölkerung, Überwachung und Bericht über die humanitäre Situation, sexuelle und geschlechtsbasierte Gewalt sowie Gewalt gegen Kinder, Unterstützung humanitärer Hilfe und die Sicherheit von humanitärem Personal; dauerhafte Konfliktlösungen; Menschenrechte; Rechtsstaatlichkeit; Reform des Sicherheitssektors; Unterstützung bei der Lösung interkommunaler Konflikte; Mediation zwischen der Regierung des Sudans und bewaffneten nicht-unterzeichner -Gruppierungen des Doha-Dokumentes für Frieden im Darfur. Die Berichte sind unter https://unamid.unmissions.org/sg-reports veröffentlicht. 7. Mit welchen Maßnahmen fördern und schützen nach Kenntnis der Bundesregierung die internationalen Streitkräfte die Menschenrechte im Einsatzgebiet (bitte die Maßnahmen benennen)? Die an UNAMID beteiligten internationalen Streitkräfte tragen durch ihre Präsenz im Verbund mit polizeilichen und zivilen Akteuren der Mission zum Schutz Drucksache 19/10209 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Menschenrechte im Einsatzgebiet bei. Die Grundlage hierfür bilden die aktuelle Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2429 (2018) und die in der Antwort zu Frage 6 beschriebenen Kriterien. 8. Konnte im Verlauf der Mission UNAMID nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verbesserung der Menschenrechtslage festgestellt werden (wenn ja, bitte entsprechende Merkmale auflisten, anhand derer eine Verbesserung der Menschenrechtslage belegt werden kann)? Im Darfur konnte im Verlauf der Mission eine Verbesserung der Menschenrechtslage festgestellt werden. Die Grundlage für die Einschätzung bilden die 90-Tages- Fortschrittsberichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. Die Merkmale hierfür werden in der Antwort zu Frage 6 beschrieben. 9. Welchen Beitrag leisten die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung zur humanitären Hilfe (bitte exakt das Leistungsspektrum auflisten und inhaltlich beschreiben)? Auf Grundlage der Resolution 2429 (2018) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umfasst das Mandat von UNAMID insbesondere den Schutz von Zivilpersonen , die Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Gewährleistung von Sicherheit des humanitären Personals in der Region Darfur. Durch Erfüllung dieser Aufgaben leistet UNAMID einen wichtigen Beitrag, damit humanitäre Hilfe in Darfur geleistet werden kann. 10. Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der Mission UNAMID eine Verbesserung der humanitären Lage im Sudan festgestellt werden (wenn ja, bitte entsprechende Merkmale auflisten, anhand derer die Verbesserung der humanitären Lage belegt werden kann)? Die humanitäre Lage im Sudan, insbesondere im Darfur, bleibt komplex. Bewaffnete Konflikte, die Versorgung von Flüchtlingen aus Nachbarländern, chronische Mangelernährung und Dürre sowie die wirtschaftliche Lage bedingen humanitäre Bedarfe in verschiedenen Landesteilen des Sudans. Die Mission UNAMID leistet durch die Erfüllung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatierten Aufgaben einen wesentlichen Beitrag, damit humanitäre Hilfe die Hilfsbedürftigen im Darfur erreichen kann. 11. Welchen Erfolg konnten die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn bei der Umsetzung des Darfur-Friedensabkommens erzielen? Wie viele Fälle von Missachtungen des Darfur-Friedensabkommens gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 (bitte die Art des Vorfalls und das entsprechende Jahr benennen)? Die Umsetzung des Darfur-Friedensabkommens obliegt den Parteien, die das Abkommen unterzeichnet haben. Die Mission UNAMID hat den Verhandlungsprozess technisch unterstützt. Zur weiteren Unterstützung durch UNAMID, mit dem Ziel der Einbindung der Nichtunterzeichner, wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10209 12. Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle gab es seit 2015 im Einsatzgebiet (area of responsibility) der Bundeswehr (bitte Jahr, Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls und betroffene Nationen benennen)? Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung der sicherheitsrelevanten Zwischenfälle seit 2015 im mandatierten Einsatzgebiet der Bundeswehr vor. 13. Wann ist aus Sicht der Bundesregierung der Sudan nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen? Vor dem Hintergrund der verbesserten Sicherheitslage befindet sich UNAMID auf Grundlage der Resolutionen 2363 (2017) und 2429 (2018) sowie der Vorsitzerklärung des Sicherheitsrates 19 (2018) in einem Übergangs- und Umstrukturierungsprozess . Mit Resolution 2429 (2018) wurde der Fokus der internationalen Unterstützung von Friedenssicherung auf Friedenskonsolidierung (Peacebuilding ) und Entwicklung in Darfur verlagert. Der VN-Sicherheitsrat hat für diesen Übergang ein umfassendes und das gesamte VN-Engagement im Darfur betreffendes Konzept zur Kenntnis genommen, welches von den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union am 1. Juni 2018 vorgelegt worden war. Eine Beendigung des UNAMID-Mandates zum 30. Juni 2020 (mit logistischer Abwicklung bis Dezember 2020) wird durch die VN angestrebt, unter der Voraussetzung , dass sich die Sicherheitslage im Darfur nicht wesentlich verschlechtert und Schlüsselindikatoren erfüllt sind. Hierzu gehört die Gewährleistung des Schutzes von Zivilpersonen, einschließlich Binnenvertriebener und zurückkehrender Flüchtlinge, die Einhaltung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit , eine Verbesserung der humanitären Lage sowie die weitere Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung bewaffneter Gruppierungen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333