Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10210 19. Wahlperiode 15.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9391 – Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in the Republic of South Sudan (UNMISS) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2011 sind deutsche Soldaten an der Unterstützungsmission United Nations Mission in South Sudan (UNMISS) beteiligt. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben: Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungsund Unterstützungsaufgaben und Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen. Weitere Aufgaben im Rahmen des Mandats UNMISS sind: die Umsetzung des Friedensabkommens von 2015 zu unterstützen, für den Schutz von durch Gewalt bedrohten Zivilpersonen zu sorgen und für die Unterstützung und den Schutz des Waffenstillstandsüberwachungsmechanismus der Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) zu sorgen. Die Bundesregierung stellte neunmal einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission. Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu. Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen von UNMISS und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell , um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend. Drucksache 19/10210 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in den Fragen 1 und 10 bis 14 aufgeworfenen Punkte sind Gegenstand der regelmäßigen, derzeit alle 90 Tage erfolgenden Berichterstattung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, zuletzt mit Bericht vom 28. Februar 2019 (VN-Dokumentennummer S/2019/ 191). Auf diese VN-Berichterstattung wird verwiesen. 1. Inwieweit hat sich seit Beginn des Mandats die Sicherheitslage im Südsudan verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage im Südsudan evaluiert)? Über die Bewertung und damit auch Entwicklung der Sicherheitslage im Südsudan wird regelmäßig in der fortlaufenden Unterrichtung des Parlaments (UdP) berichtet. Die Kriterien zur Bewertung der Sicherheitslage (einschließlich der verschiedenen Bewertungsstufen) werden in der Anlage 2 der UdP dargestellt. 2. Wie oft wurden seit 2015 Stabsrahmenübungen durch deutsche Soldaten durchgeführt, und wie viele deutsche Soldaten waren daran beteiligt (bitte den Zeitraum der Übungen und das Jahr der Durchführung angeben)? Seit 2015 wurde für UNMISS eine Stabsrahmenübung (Command Post Exercise; CPX) durch acht deutsche Soldaten durchgeführt. Die Übung fand statt vom 30. Januar bis 1. Februar 2019. 3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden in der Stabsrahmenübung durch das deutsche „In-Mission-Trainingsteam“ gesetzt? Die Schwerpunkte der Stabsrahmenübung wurden durch UNMISS festgelegt. Diese waren der UN Military Planning Process und allgemeine Abläufe in der Stabsarbeit sowie Maßnahmen des Hauptquartiers bei einer angenommenen Verschärfung der Lage in einer Region des Landes. Den internationalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mission wurden zudem die Grundlagen einer effizienten und effektiveren Stabsarbeit verdeutlicht. 4. Sind weitere Stabsrahmenübungen unter der Beteiligung deutscher Soldaten geplant? Die Stabsrahmenübungen (CPX) werden auf Nachfrage durch die VN durchgeführt . Derzeit liegt für UNMISS keine weitere Nachfrage vor. 5. Wie viele Übungsstunden wurden bei der Durchführung der Stabsrahmenübung durch deutsche Soldaten erbracht? Im Übungszeitraum wurden die Teilnehmenden in insgesamt 27 Übungsstunden ausgebildet. 6. Wie viele südsudanesische Streit- und Sicherheitskräfte haben seit Einsatzbeginn an einer Stabsrahmenübung deutscher Soldaten teilgenommen? An der durch deutsche Soldaten und Soldatinnen seit Einsatzbeginn durchgeführten Stabsrahmenübung haben keine Angehörigen der südsudanesischen Streitund Sicherheitskräfte teilgenommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10210 7. Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen erhalten südsudanesische Sicherheitskräfte durch deutsche Soldaten? Südsudanesische Sicherheitskräfte erhalten keine Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch deutsche Soldaten und Soldatinnen. 8. Welche Streitkräfte anderer truppenstellender Nationen erhalten seit 2015 durch deutsche Soldaten Unterstützung bei der technischen Ausrüstung? a) Welche Hilfeleistungen bei technischer Ausrüstung erhalten truppenstellende Nationen durch deutsche Soldaten seit 2015 (bitte entsprechend nach Jahr und Nation auflisten)? Die Fragen 8 und 8a werden zusammen beantwortet. Truppenstellende Nationen haben im Rahmen ihres UNMISS-Einsatzes von deutschen Soldaten und Soldatinnen im Südsudan seit 2015 keine Hilfeleistung bei technischen Ausrüstungen erhalten. b) Welche technischen Ausrüstungsgüter wurden seit 2015 durch die Bundesregierung für die Sicherheitskräfte des Südsudans und truppenstellenden Nationen zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahr, Art und Anzahl der Ausrüstung sowie Nation auflisten)? Den Sicherheitskräften des Südsudans wurden durch die Bundesregierung seit 2015 keine technischen Ausrüstungsgüter zur Verfügung gestellt. Truppenstellenden Nationen wurden im Rahmen ihres UNMISS-Einsatzes von der Bundesregierung keine technischen Ausrüstungsgüter im Südsudan zur Verfügung gestellt. 9. Welche truppenstellenden Nationen wurden seit 2015 durch deutsche Soldaten ausgebildet? Wie viele Angehörige truppenstellender Nationen wurden seit 2015 durch deutsche Soldaten ausgebildet? Eine Unterscheidung bzw. Nachverfolgung, welche Teilnehmende mit welcher Nationalität als Angehöriger der jeweiligen VN-Mission an der Ausbildung teilnimmt , ist nicht vorgesehen und entspricht nicht der gelebten Multilateralität der VN. Während der in der Antwort zu Frage 2 genannten Stabsrahmenübung wurden 36 VN-Soldaten und Soldatinnen ausgebildet. 10. Mit welchen Maßnahmen unterstützen die internationalen Streitkräfte die Umsetzung der Friedensabkommen von 2015 und 2018? Die Mission UNMISS unterstützt den im September 2018 zuletzt erneuerten Friedensprozess (Revitalised Agreement on the Resolution of the Conflict in South Sudan; R-ARCSS) durch Bereitstellung Guter Dienste, einschließlich Beratung und technischer Hilfe insbesondere der in der Antwort zu Frage 11 aufgeführten Unterstützungsleistungen. Dies umfasst Treffen der UNMISS-Leitung mit hochrangigen Regierungs- und Oppositionsvertretern sowie mit staatlichen und lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft zur Einhaltung des dauerhaften Waffenstillstandes und Aufrechterhaltung des Friedensprozesses. Die Mission UNMISS ist neben den fortbestehenden Aufgaben in den Bereichen Schutz der Zivilbevölkerung und humanitärer Hilfe sowie Menschenrechten insbesondere aufgerufen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass der Friedensprozess möglichst inklusiv und nachhaltig verfolgt wird. Drucksache 19/10210 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In diesem Zusammenhang ist UNMISS für die inhaltliche Gestaltung des neu aufgelegten „South Sudan Multi-Partner Trustfund for Reconciliation, Stabilization, Resilience“ mit zuständig, zu dem die Bundesregierung fünf Millionen Euro beiträgt . Daneben setzt UNMISS weiterhin Multimedia-Kommunikation ein, einschließlich Radio Miraya, um Informationen über den Friedensprozess bereitzustellen. Kernauftrag des militärischen Anteils UNMISS ist der Schutz der Zivilbevölkerung („Protection of Civilians (PoC))“. Hierzu hat der militärische Anteil UNMISS beispielsweise folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. unterstützt: Bau, Einrichtung und Schutz von Lagern (Protection of Civilians (PoC)-Sites) aktuell noch knapp 200 000 Binnenflüchtlinge; Transport bzw. Schutz von Gütern des Welternährungsprogramms (WFP) und anderer ziviler Vertragsunternehmer; Mediation durch Militärbeobachter auf politischer Ebene (Key Leader Engagement ); Bau bzw. Instandsetzung von wichtiger Infrastruktur. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Unterzeichnung des Friedensabkommens von 2015 und des Waffenstillstands- und Friedensvertrags von 2018 zu Missachtungen der jeweiligen Abkommen (bitte die entsprechenden Fälle nach Jahren auflisten)? Der Waffenstillstand vom Dezember 2017 ist in den erneuerten Friedensvertrag (R-ARCSS) vom 12. September 2018 übergegangen. In Bezug auf eine Einzelerfassung und Auflistung von Verletzungen dieses Vertrages wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. In der Tendenz ist in den letzten Monaten ein deutlicher Rückgang von politisch motivierten Kampfhandlungen zwischen den Vertragsparteien zu beobachten. Nach wie vor gibt es jedoch verbreitete Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in unterschiedlichen Formen. 11. Welche Maßnahmen zum Schutz der Waffenstillstandsabkommen von 2015 und 2018 werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die internationalen Streitkräfte durchgeführt? Die Mission UNMISS unterstützt die Implementierung des R-ARCSS im Rahmen ihres Mandates zur Beobachtung und Verifikation sowie durch Teilnahme am Mechanismus zur Überwachung des Waffenstillstandes (Ceasefire and Transitional Security Arrangements Monitoring and Verification Mechanism CTSAMVM) und aktive Unterstützung der Arbeit des RJMEC (Reconstituted Joint Monitoring and Evaluation Commission), insbesondere auf lokaler Ebene. Die Mission UNMISS nimmt an den Sitzungen des Monitorings- und Verifikationsmechanismus teil und leistet logistische Unterstützung für den Mechanismus, einschließlich Schutz, Lufttransport und Unterbringung. UNMISS verfügt über einen Beobachterstatus in den verschiedenen Mechanismen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10210 12. Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der Mission UNMISS eine Verbesserung der Menschenrechtslage im Südsudan festgestellt werden (wenn ja, bitte entsprechende Merkmale auflisten, anhand derer eine Verbesserung der Menschenrechtslage belegt werden kann)? Zur Entwicklung der Menschenrechtslage wird auf die regelmäßige Berichterstattung an den Menschenrechtsrat der VN durch die von diesem eingesetzte Kommission zu Menschenrechten im Südsudan, zuletzt mit Bericht vom 21. Februar 2019 (VN-Dokumentennummer A /HRC/40/69), verwiesen. Diese Kommission ist bei ihrer Arbeit „im Feld“ auf UNMISS angewiesen, beide arbeiten eng zusammen, da UNMISS mandatsgemäß mit der Beobachtung von und Berichterstattung über Menschrechtsverletzungen beauftragt ist. 13. Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle gab es seit 2015 im Einsatzgebiet (area of responsibility) der Bundeswehr (bitte Jahr, Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls und betroffene Nationen benennen)? Im Hinblick auf die Entwicklung der Sicherheitslage im Einsatzgebiet von UNMISS wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 14. Wann ist aus Sicht der Bundesregierung das Einsatzgebiet nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen? Wie alle Friedensmissionen der VN unterliegt auch UNMISS regelmäßig einer Überprüfung im Rahmen des Mandatierungsprozesses im VN-Sicherheitsrat. Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen zudem einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der Mandatierungsprozesse oder durch Erstellung anlassbezogener Berichte. Für die Bundesregierung ist das Vorliegen eines Mandates des VN-Sicherheitsrates sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages Voraussetzung für eine nationale Beteiligung an UNMISS. Die erfolgreiche Umsetzung des Mandates zum Schutz der Zivilbevölkerung durch UNMISS bleibt bis auf weiteres unverzichtbar. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333