Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10211 19. Wahlperiode 15.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9392 – Beteiligung der Bundeswehr an dem NATO-geführten Einsatz Sea Guardian im Mittelmeer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2016 sind deutsche Soldaten an der Mission Sea Guardian beteiligt. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben: − Patrouillen auf und über der Hohen See im Einklang mit dem Völkerrecht zur Aufdeckung von Bedrohungen in der Mittelmeerregion, − Unterstützen der Sicherheitskräfte von Anrainerstaaten in der Mittelmeerregion durch Informationsaustausch und Kapazitätsaufbau zur Verbesserung der inneren und äußeren Sicherheit und Stabilität, − Unterstützen sowie Durchführen von Maßnahmen auf Hoher See zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos durch Überprüfen von Schiffen und Booten , die des Waffenschmuggels bzw. der Terrorismusunterstützung verdächtigt werden, − Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahme und Umleiten von Schiffen und Booten und damit im Zusammenhang stehende Sicherungsmaßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht auch unter Bedrohung, − Aufklärung und Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus und Waffenschmuggel im maritimen Umfeld und − Sichern und Schützen eigener Kräfte, Unterstützterkräfte und sonstiger Schutzbefohlener. Die Bundesregierung stellte dreimal einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission. Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu. Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen von Sea Guardian und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell , um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können . Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend. Drucksache 19/10211 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche militärischen und administrativen Unterstützungsleistungen erhalten die Mittelmeeranrainerstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung durch Sea Guardian, um Bedrohungen im Mittelmeer begegnen zu können (bitte entsprechend nach Nationen auflisten)? Der Einsatz Maritime Security Operation SEA GUARDIAN (MSO SG) wird von der NATO durch das Maritime Command (HQ MARCOM) in Northwood, Großbritannien geführt. Auf Grundlage der Beiträge der an der Operation beteiligten Alliierten und Partner wird ein gemeinsames Lagebild erstellt. Auf Grundlage des Lagebilds können auch Schiffe durchsucht werden. Der Einsatz von Marinekräften im Rahmen der Operation wird regelmäßig durchgeführt und entsprechende Einheiten werden für den Einsatzfall in Reserve gehalten. Damit leistet die Operation einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Meereswege im Mittelmeer und zum Kampf gegen den Terrorismus. Darüber hinaus wird auf den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer, vom 13. Februar 2019, auf Bundestagsdrucksache 19/7727, verwiesen . 2. Welche Verbesserung der militärischen und administrativen Fähigkeiten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf des Mandats Sea Guardian bei den Mittelmeeranrainerstaaten erzielt werden (bitte entsprechend nach Nationen auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. An wie vielen Patrouillenfahrten waren deutsche Kriegsschiffe im Rahmen von Sea Guardian seit Beginn des Einsatzes auf und über der Hohen See beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)? Die Bundesregierung berichtet in den wöchentlichen Unterrichtungen des Parlaments regelmäßig über die Beteiligung der Bundeswehr an der Operation SEA GUARDIAN. Die Einheiten der Deutschen Marine beteiligen sich grundsätzlich im sog. associated support am Lagebildaustausch der Operation SEA GUARDIAN. Hierbei unterstehen die Einheiten nicht unmittelbar der Operation, sondern tragen im Rahmen des allgemeinen Überwachungs- und Informationsaufkommens zur Lagebilderstellung bei. 4. Welche Mittelmeeranrainerstaaten werden seit Einsatzbeginn durch deutsche Soldaten beim Kapazitätsaufbau ihrer Sicherheitskräfte unterstützt (bitte nach Nationen und Jahren auflisten)? Deutsche Soldaten sind am Kapazitätsaufbau im Rahmen MSO SG nicht beteiligt . a) Mit welchen Maßnahmen unterstützen deutsche Soldaten den Kapazitätsaufbau der Sicherheitskräfte von Anrainerstaaten in der Mittelmeerregion (bitte nach Nationen auflisten)? Der regionale Kapazitätsaufbau wird durch HQ MARCOM zentral gesteuert und beinhaltet unter anderem die Teilnahme an Ausbildung und Übungen, Durchführen von Key Leader Engagements, Bereitstellung von Mobile Training Teams (MTT) usw. Diese wurden bisher ausschließlich durch die NATO durchgeführt bzw. koordiniert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10211 b) Welche Erfolge konnten bei der Verbesserung der inneren und äußeren Sicherheit und Stabilität der Anrainerstaaten in der Mittelmeerregion erzielt werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Welche Erkenntnisse zu terroristischen Gefahren, Schmugglerrouten, Fluchtrouten und Schleusernetzwerken konnte die Bundesregierung seit Einsatzbeginn im Mittelmeer gewinnen? Die Erkenntnisse aus den Daten der Operation SEA GUARDIAN werden laufend durch die entsprechenden NATO-Stellen ausgewertet und fließen in die Operationsführung ein. Zu Details dieser Informationen, welche auch durch Partnernationen eingebracht werden, gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft . Die im Rahmen Operation SEA GUARDIAN eingesetzten Seekriegsmittel der Deutschen Marine liefern nur einen Teilbeitrag zur Lageerstellung für das ihnen durch HQ MARCOM zugewiesene Überwachungsgebiet. Dieser Beitrag und die Beiträge von Kräften anderer NATO-Nationen werden durch HQ MARCOM zu einem gemeinsamen Lagebild korreliert. a) Wie viele Sicherheitsbedrohungen konnten seit Einsatzbeginn festgestellt werden (bitte nach Jahren auflisten)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. b) Inwieweit hat sich seit Beginn des Mandats Sea Guardian die Sicherheitslage im Mittelmeer verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage im Einsatzgebiet evaluiert)? Es wird auf den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer, vom 13. Februar 2019, auf Bundestagsdrucksache 19/7727, und die dort vorgenommene Einschätzung der Sicherheitslage verwiesen. Nach Einschätzung der Bundesregierung hat sich seit Februar 2019 keine signifikante Änderung der darin beschriebenen Sicherheitslage im Mittelmeer ergeben. 6. Wie viele Schutzbefohlene wurden seit Einsatzbeginn durch deutsche Soldaten geschützt (bitte nach Jahren auflisten)? Welche Schutzmaßnahmen gegenüber Schutzbefohlenen übernehmen die deutschen Streitkräfte? Seit Beginn der Operation SEA GUARDIAN sind der Bundesregierung keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Im Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 9 verwiesen. Drucksache 19/10211 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Schiffe wurden seit Beginn des Einsatzes durch deutsche Kriegsschiffe angehalten, durchsucht, beschlagnahmt oder weitergeleitet (bitte entsprechend nach Jahren auflisten)? Zu wie vielen sicherheitsrelevanten Zwischenfällen kam es während des Anhaltens , Durchsuchens, Beschlagnehmens und Weiterleitens von Schiffen durch deutsche Kriegsschiffe (bitte die Art des sicherheitsrelevanten Vorfalls benennen und das entsprechende Jahr angeben)? Seit Beginn der Operation SEA GUARDIAN wurden durch deutsche Kriegsschiffe keine Schiffe angehalten. 8. Welche Maßnahmen führen deutsche Soldaten auf Hoher See zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos seit Einsatzbeginn durch? Wie viele Fälle liegen der Bundesregierung vor, bei denen das VN-Waffenembargo missachtet wurde (bitte entsprechend nach Jahren seit Einsatzbeginn auflisten)? Seit Beginn der Operation SEA GUARDIAN wurden auf Hoher See keine exekutiven Maßnahmen durch deutsche Soldaten durchgeführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden von SEA GUARDIAN bisher keine Waffen beschlagnahmt oder sichergestellt. 9. Wann waren deutsche Kriegsschiffe seit Einsatzbeginn an der Seenotrettung von Menschen beteiligt (bitte die Form der Beteiligung an der Seenotrettung, die Anzahl der geretteten Personen und das Datum angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung waren keine im Rahmen von SEA GUARDIAN eingesetzten deutschen Kriegsschiffe bisher an einer Seenotrettungsaktion beteiligt. a) Wie viele der aus Seenot geretteten Personen konnten noch an Bord deutscher Kriegsschiffe identifiziert oder befragt werden (bitte die Anzahl nach Jahren auflisten und die entsprechende Nation angeben)? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. b) Wem wurden die aus Seenot geretteten Personen wo übergeben? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 10. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 im gesamten Einsatzgebiet zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen auf und mit Schiffen (bitte nach Jahren auflisten und die vom Zwischenfall betroffenen Nationen benennen)? Die Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN wurde am 7. Juli 2016 vom NATO-Rat beschlossen. Der Einsatz hat am 9. November 2016 begonnen und Deutschland beteiligt sich seit dem 15. November 2016. Seitdem waren deutsche Einheiten nicht an sicherheitsrelevanten Zwischenfällen beteiligt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10211 11. Wann sind aus Sicht der Bundesregierung die jeweiligen Mittelmeeranrainerstaaten nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen? Wie alle Missionen der NATO unterliegt auch MSO SG regelmäßig einer Überprüfung im Rahmen der etablierten NATO-Verfahren. Die fortgesetzte Beteiligung der Bundeswehr sowie anderer Nationen an der Mission folgt der Beschlusslage des Nordatlantikrats (NAC). Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen zudem einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der nationalen Mandatierungsprozesse. Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333