Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10278 19. Wahlperiode 16.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9714 – Unterstützung des BKA bei falschen Geständnissen in isländischen Mordermittlungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das weiterhin ungeklärte Verschwinden von Guðmundur Einarsson und Geirfinnur Einarsson von 1974 gilt als spektakulärster Kriminalfall Islands. Die Ermittlungen und anschließende Verurteilungen haben sich im Nachhinein als Justizirrtum herausgestellt (https://www.outofthinairfilm.com). Weil die Leichen der beiden Vermissten nie gefunden wurden, konzentrierten sich die Ermittler auf Aussagen der teilweise zufällig verhafteten Verdächtigen S. C., K. V. V., T. R. L., A. K. S., G. S. und E. B. Sie wurden im Jahr 1977 zu Haftstrafen von bis zu 16 Jahren verurteilt („An End To The Neverending Nightmare ?“, https://grapevine.is vom 15. April 2013). Die polizeilichen Ermittlungen ergaben eine mögliche Verwicklung des damaligen Justizministers Olafur Johannsson in Kreise der organisierten Kriminalität und führten deshalb zu einer Regierungskrise. Wäre die Opposition deshalb an die Regierung gelangt, hätte die NATO-Mitgliedschaft Islands auf dem Spiel gestanden („Ein deutscher Agentenjäger rettet Islands Regierung“, Abendpost zum Sonntag vom 13. März 1977). Die Ermittlungen wurden auch von den USA, respektive dem damaligen Staatssekretär Henry Kissinger, aufmerksam beobachtet, unter anderem weil der Beschuldigte S. C. die amerikanische Staatsbürgerschaft besaß (https://stundin.is/grein/6209). Ab Juli 1976 wurde die isländische Ermittlungskommission vom dem Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) und Pensionär Karl Schütz angeführt (vgl. „Rest Unbehagen“, DER SPIEGEL vom 24. September 1979). Dieser hatte zuvor die Ermittlungs- und Auswertungsreferate im BKA geleitet und unter anderem in der „Spiegel-Affäre“, den Soldatenmorden in Lebach und zur Roten Armee Fraktion ermittelt (http://gleft.de/2My). Das BKA hat für die isländische Ermittlungskommission außerdem Beweismittel forensisch untersucht, darunter Stoff- und Teppichreste sowie Blut- und Schriftproben (BKA-Schreiben vom 14. Januar 1977, Aktenzeichen KT 3 – 404/77). Drucksache 19/10278 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auch Karl Schütz, der in Deutschland den Spitznamen „Kommissar Kugelblitz“ erhielt, hat Verhöre durchgeführt. Berichten zufolge wurden gegen die sechs Verhafteten unter seiner Verantwortung Isolationshaft, Nötigung und Waterboarding eingesetzt („Out of Thin Air: Documentary Charts Alleged Murder & The End Of Innocence”, www.grapevine.is vom 30. August 2017). Den Tatverdächtigen wurden hypnotische und psychoaktive Drogen (Mogadon, Diazepam und Chlorpromazin) verabreicht. Auf diese Weise wurden schließlich Geständnisse erzielt, die die Beschuldigten jedoch später zurückgenommen haben . Karl Schütz erhielt für die vermeintliche Aufklärung des Falles und die damit verbundene Rettung der Regierung den Orden „Grand Knight‘s Cross“, eine der höchsten Auszeichnungen der Regierung Islands („Schutz fékk fálkaorðu vegna Geirfinnsmálsins“, www.frettabladid.is vom 31. Dezember 2018). Ebenfalls ausgezeichnet wurde der Regierungskriminaldirektor Dr. C. L., der Leiter der wissenschaftlichen Abteilung im BKA H. D. und der Kriminaldirektor Dr. E. K. (http://gleft.de/2NK). Der damalige BKA-Präsident Horst Herold wurde mit der Medaille „Grand Cross with a Star“ bedacht. Er soll der isländischen Regierung bei einem Treffen mit dem isländischen Botschafter Pétur Eggerz in Athen den Kontakt zu Karl Schütz vermittelt und die Unterstützung durch die BKA-Labore angeboten haben (http://gleft.de/2NL). Schließlich erhielt der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Siegfried Fröhlich, das „Grand Cross“. Dabei handelt es sich um die zweithöchste Auszeichnung in Island, die gewöhnlich nur an Regierungschefs vergeben wird. Fröhlich hat Schütz bei den Ermittlungen assistiert („The Psychology of False Confessions: Forty Years of Science and Practice“, Gisli H. Gudjonsson, April 2018). Die BBC nennt den Fall einen der „schockierendsten Fehlschläge der Justiz, den Europa je gesehen hat“ („The Reykjavik Confessions“, www.bbc.co.uk vom Mai 2014). Die Verurteilten bemühten sich vergeblich um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Recherche der isländischen Journalistin Helga Arnardóttir brachte den Fall ab 2011 wieder in die Öffentlichkeit (http://gleft.de/2Mw). Der zu dieser Zeit amtierende Innenminister Ogmundur Jonasson hatte anschließend eine Untersuchungskommission eingerichtet, an der unter anderem der forensische Psychologe Gísli Guðjónsson, der als Experte für die Erkennung falscher Geständnisse gilt, beteiligt war. Der Fall wurde schließlich vor dem Obersten Gericht Islands neu verhandelt. Sogar der Staatsanwaltschaft forderte Freispruch für die Angeklagten. Am 27. September 2018 hat das Gericht alle Urteile gegen S. C., K. V. V., T. R. L., A. K. S. und G. S. aufgehoben und die Beschuldigten rehabilitiert. Lediglich die Verurteilung von E. B. wegen Meineids hat noch Bestand. Einige der Betroffenen sind mittlerweile verstorben. Jetzt könnten die Ermittlungen zum Verschwinden von Guðmundur Einarsson und Geirfinnur Einarsson neu eröffnet werden („Guðmundur and Geirfinnur Cold Case Re-Opened?“, www.iceland review.com vom 2. Oktober 2018). Dabei muss aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Mitwirkung des BKA bei den falschen Geständnissen aufgeklärt werden. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben und die in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Die erfragten Informationen betreffen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10278 im Wesentlichen die Jahre 1974 bis 1977. Betroffen ist angesichts des lange zurückliegenden Zeitraums vor Allem Archivgut. Nach dem – hier gegebenen – Ablauf der Schutzfristen steht Archivgut nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes grundsätzlich jedermann zur Verfügung, so dass die Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag weder einen Wissensvorsprung noch weitergehende Rechte bei der Informationserhebung hat. Sie verweist deshalb auf die Möglichkeit selbständiger Informationserhebung aus den Beständen des Bundesarchivs und sonstiger der historischen Forschung zugänglicher Quellen. Die Bundesregierung beantwortet die nachfolgend gestellten Fragen soweit ihr dies auf Grundlage persönlichen und schriftlichen Wissens möglich ist. 1. Welche weiteren Details kann das Bundeskriminalamt zu seiner Beteiligung an den isländischen Ermittlungen zu den mutmaßlichen Morden an Guðmundur Einarsson und Geirfinnur Einarsson mitteilen, wozu unter anderem der pensionierte Ermittler Karl Schütz zur Leitung einer Taskforce gebeten wurde und schließlich Verdächtige zu Geständnissen bewegte („Mord, Verschwörungstheorien und Elfen: Der seltsamste Kriminalfall Islands“, www.vice.com vom 22. Oktober 2016)? Alle Details, die der Bundesregierung zur Beteiligung des Bundeskriminalamtes (BKA) an den isländischen Ermittlungen zu den mutmaßlichen Morden an Guðmundur Einarsson und Geirfinnur Einarsson vorliegen, werden in den nachfolgenden Fragen beantwortet. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 2. Welchen Austausch hatte die damalige Bundesregierung mit dem damaligen isländischen Justizminister Olafur Johannsson zu den mutmaßlichen Morden an Guðmundur Einarsson und Geirfinnur Einarsson? Aus einem Schreiben des Staatssekretärs Dr. Siegfried Fröhlich im Bundesministerium des Innern (BMI) an den Justizminister Olafur Johannesson vom 15. Juli 1976 geht hervor, dass er bezüglich der gewünschten kriminaltechnischen Untersuchungen mit dem Präsidenten des BKA, Dr. Horst Herold, gesprochen habe und dieser gerne bereit sei, die notwendigen Untersuchungen vornehmen zu lassen. Dies erfolgte als Antwort auf ein Schreiben des Justizministers Islands, Olafur Johannesson, vom 7. Juli 1976. 3. Inwiefern lässt sich rekonstruieren, auf welchem Wege die isländische Regierung um die Unterstützung durch Karl Schütz sowie die Mithilfe des BKA nachgesucht hat? Der Staatssekretär Dr. Siegfried Fröhlich wurde mit Beginn des Jahres 1975 zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Wiedereingliederungsfonds (jetziger Name: Fonds für Soziale Entwicklung) des Europarates bestellt. Isländisches Mitglied dieses Gremiums war damals Pétur Eggerz, der später Botschafter Islands in Bonn wurde. Pétur Eggerz fragte Dr. Siegfried Fröhlich, ob dieser ihm eine Unterstützung der isländischen Polizei durch das BKA bei der Aufklärung mehrerer Mordfälle vermitteln könne. Da Dr. Siegfried Fröhlich eine unmittelbare Einschaltung des BKA nicht für durchführbar hielt, schlug er vor, einen qualifizierten Ruhestandsbeamten des BKA zu benennen, der die isländischen Kollegen bei den Ermittlungen beraten könne. Dr. Siegfried Fröhlich hatte dabei den nicht lange vorher in den Ruhestand getretenen Leiter der Sicherungsgruppe des BKA, Drucksache 19/10278 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Karl Schütz, im Auge, der ihm aus langjähriger Zusammenarbeit bekannt war. Auf die Anfrage von Dr. Siegfried Fröhlich erklärte sich Karl Schütz interessiert und fuhr auf Einladung der Isländer nach Reykjavik, wo dann alle Modalitäten der Zusammenarbeit geklärt wurden. 4. Welche Angehörigen des Bundesministeriums des Innern oder des BKA haben in der Angelegenheit den isländischen Botschafter Pétur Eggerz getroffen ? Zu dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Wer forderte die „Untersuchung von Beweismaterial i. S. Mord z. N. Geirfinnur Einarsson“ sowie in der „Mordsache z. N. Goudmundur und Geirfinnur“ an (BKA-Schreiben vom 14. Januar 1977, Aktenzeichen KT 3 – 404/77)? Aus einem Vermerk vom 13. Januar 1977 geht hervor, dass Ragnar Vignir von der Kriminalpolizei Reykjavik am 12. Januar 1977 Beweismaterial in der Mordsache Geifinnur Einarsson an das BKA übergeben hat. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Wer führte die forensischen Untersuchungen durch, und wer übernahm die Kosten? Der Wissenschaftliche Direktor Dr. E. K. und Dr. C. L. haben die kriminaltechnischen Untersuchungen durchgeführt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob in dieser Angelegenheit Kosten für die Untersuchungen in Rechnung gestellt wurden . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Auf welche Weise war der Regierungskriminaldirektor Dr. C. L., der Leiter der wissenschaftlichen Abteilung im BKA H. D. und der Kriminaldirektor Dr. E. K. in die isländischen Ermittlungen unter Leitung von Karl Schütz involviert (http://gleft.de/2NK)? Zu dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Für welche Verdienste in den Ermittlungen hat der damalige BKA-Präsident Horst Herold nach Kenntnis der Bundesregierung die isländische Medaille „Grand Cross with a Star“ erhalten, und inwiefern trifft es zu, dass er der Regierung in Rejkjavik die Nutzung der BKA-Labore anbot? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, für welche Verdienste die genannte Medaille vergeben wurde. Die Nutzung der BKA Labore bzw. die Zusage der Durchführung der kriminaltechnischen Untersuchungen erfolgte gem. Schreiben des Staatssekretärs Dr. Siegfried Fröhlich (BMI) an den Justizminister Olafur Johannesson vom 15. Juli 1976 in direkter Absprache des Staatssekretärs Dr. Siegfried Fröhlich mit dem damaligen BKA Präsidenten Dr. Horst Herold (vgl. Frage 2). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10278 9. Auf welche Weise hat der damalige Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Siegfried Fröhlich, Karl Schütz bei den isländischen Ermittlungen assistiert („The Psychology of False Confessions: Forty Years of Science and Practice“, Gisli H. Gudjonsson, April 2018)? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Inwiefern gehörten Nötigung, Waterboarding oder die Verabreichung hypnotischer und psychoaktiver Drogen in den 70er Jahren zum Repertoire bei Vernehmungen durch Angehörige des BKA? Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass solche Methoden angewandt wurden. 11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Waterboarding oder Verabreichen hypnotischer und psychoaktiver Drogen an die sechs Verdächtigen der Morde an Guðmundur Einarsson und Geirfinnur Einarsson in Kenntnis von, auf Veranlassung oder mit Billigung durch Karl Schütz erfolgten? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Wie wurde im Bundeskriminalamt aufgearbeitet, dass die unter Leitung ihres pensionierten Ermittlers Karl Schütz („Kommissar Kugelblitz“, vgl. „Rest Unbehagen“, DER SPIEGEL vom 24. September 1979) mithilfe von Isolationshaft , Nötigung und Waterboarding erzielten Geständnisse zwar zu einer Verurteilung führten, diese Urteile aber im Jahr 2018 vom Obersten Gericht Islands fast alle widerrufen und die Betroffenen (teils posthum) rehabilitiert wurden („Out of Thin Air: Documentary Charts Alleged Murder & The End Of Innocence“, www.grapevine.is vom 30. August 2017)? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren der isländischen Behörden in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Da Karl Schütz als pensionierter BKA-Beamter und deshalb als Privatperson ohne offiziellen Ermittlungsauftrag des BKA tätig war und von Seiten der isländischen Behörden bisher keine offizielle Anfrage oder Kontaktaufnahme erfolgt ist, fand im BKA keine Aufarbeitung des Sachverhaltes im Sinne der Anfrage statt. Im Übrigen liegen dem BKA keinerlei Erkenntnisse zu den einzelnen Unterstützungsleistungen des Karl Schütz vor. 13. Inwiefern hat das BKA in dieser Angelegenheit eines nach Ansicht der Fragesteller offensichtlichen, unter deutscher Leitung bzw. Mithilfe entstandenen Justizirrtums Kontakt zur isländischen Regierung aufgenommen oder wurde von dort angefragt? Seitens der isländischen Regierung bzw. des BKA hat es keine Anfrage oder Kontaktaufnahme im Sinne der Frage gegeben. 14. Gehörte Karl Schütz nach Kenntnis der Bundesregierung zum Kreis der sogenannten Charlottenburger im BKA („Die braunen Wurzeln des BKA“, www.sueddeutsche.de vom 17. Mai 2010)? Der Bundesregierung sind keine näheren Bezüge von Karl Schütz zu den sog. Charlottenburgern bekannt. Drucksache 19/10278 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob der vermutlich mittlerweile verstorbene Karl Schütz, der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Siegfried Fröhlich oder der damalige BKA-Präsident Horst Herold Aufzeichnungen über die Ermittlungsarbeit in Island angefertigt haben, und welche entsprechenden Schriftstücke finden sich hierzu in Archiven des BKA oder des Bundes? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Auf welche Weise kann und will das BKA bei der Klärung seiner Mitwirkung bei den falschen Geständnissen im Rahmen der Ermittlungen zum Verschwinden von Guðmundur Einarsson und Geirfinnur Einarsson behilflich sein? Aufgrund der seit den in Rede stehenden Ermittlungen vergangenen Zeit kann das BKA, wie oben bereits erfolgt, entsprechende Fragen lediglich durch Recherche in ggf. noch vorhandenen Unterlagen beantworten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333