Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 14. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10294 19. Wahlperiode 15.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Brigitte Freihold, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9792 – Deutschlands Beitrag zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung – Folgen einer Globalen Bildungskrise V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Welt steckt nach Auffassung der Fragesteller in einer permanenten Bildungskrise . 262 Millionen Kinder und Jugendliche gehen nicht zur Schule (www.globalpartnership.org/content/results-report-2018, Seite 1). Sie haben kaum eine Chance auf angemessene Teilhabe an wirtschaftlicher Entwicklung und ein Leben in Würde. Bildung trägt signifikant zur Verringerung von Armut und zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei, ein zusätzliches Schuljahr erhöht das persönliche Einkommen um etwa 10 Prozent, bei Mädchen sogar um bis zu 20 Prozent (GEM Report, Education Counts, Toward the Millennium Development Goals, p. 7 2011). Die globale Bildungskrise droht sich zu verschärfen. Bis 2030 werden in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen voraussichtlich 1,4 Milliarden Kinder im Schulalter leben (https://report.educationcommission.org/report/). Mit der Agenda 2030 haben sich 193 Staaten zu 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) verpflichtet. SDG 4 fordert, allen Menschen bis 2030 Zugang zu einer hochwertigen, inklusiven und chancengerechten Bildung zu ermöglichen. Trotzdem fehlen laut Weltbildungsbericht der UNESCO für die Umsetzung jährlich etwa 39 Mrd. US-Dollar (www. unesco.de/presse/pressematerial/unesco-weltbildungsbericht-20172018). Auf der Seite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung heißt es zum SDG 4 (www.bildungskampagne.org/deutschlandsfairer -beitrag): „Bildung ist ein Menschenrecht – sie befähigt Menschen, ihre politische, soziale, kulturelle, und wirtschaftliche Situation zu verbessern. Jedes Kind hat das Recht auf eine Schulausbildung und jeder Mensch ein Anrecht darauf, seine grundlegenden Lernbedürfnisse zu befriedigen – ein Leben lang. Bildung ist der Schlüssel für eine zukunftsfähige Entwicklung und deshalb ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik.“ Deutschland ist seit 2005 Mitglied der Globalen Bildungspartnerschaft (Global Partnership for Education, GPE). Sie unterstützt insbesondere die ärmsten Länder der Welt beim Aufbau funktionierender Bildungssysteme, damit insbesondere Mädchen und Kinder aus anderen benachteiligten Gruppen endlich Zugang Drucksache 19/10294 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zu guter Schulbildung bekommen. Dass die Organisation erfolgreich arbeitet zeigen folgende Zahlen: Im Jahr 2016 gingen 77 Millionen Kinder in GPE-Partnerländern mehr in die Grundschule als noch 2002. 76 Prozent der Kinder in GPE-Partnerländern schlossen 2016 die Grundschule ab, gegenüber 63 Prozent im Jahr 2002 (www.globalpartnership.org/content/results-report-2018, S. 3). Die GPE ist die einzige multilaterale Organisation, die sich auf den Zugang zu Grundbildung in den ärmsten Ländern der Welt spezialisiert hat. Ohne sie ist aus Sicht der Fragesteller SDG 4 kaum zu erreichen. Die Bundesregierung beteiligt sich seit 2005 an der GPE. Im Jahr 2017 lag der deutsche Beitrag bei 9 Mio. Euro, 2018 bei 18 Mio. Euro und 2019 bei 37 Mio. Euro. Nach Berechnungen von Nichtregierungsorganisationen, die sich in der Globalen Bildungskampagne organisiert haben, müsste Deutschland – um seinem volkswirtschaftlichen Anteil innerhalb der OECD-Geberländer gerecht zu werden – die GPE im Zeitraum von 2018 bis 2020 mit etwa 316 Mio. US-Dollar unterstützen. Umgerechnet würde ein solcher fairer Beitrag bei etwa jährlich 100 Mio. Euro liegen (www.bildungskampagne.org/deutschlands-fairerbeitrag ). Dass ein deutlich stärkeres multilaterales Engagement für Bildung möglich ist, zeigt nach Ansicht der Fragesteller ein Blick nach Frankreich. Im neuen deutsch-französischen Freundschaftsvertrag von Aachen heißt es: „Beide Staaten setzen sich dafür ein, eine immer engere Partnerschaft zwischen Europa und Afrika zu errichten, indem sie ihre Zusammenarbeit in den Bereichen der Entwicklung […] der Bildung und Berufsbildung sowie der Gleichstellung der Geschlechter […] stärken […]“. Im Bereich globale Bildung hat der französische Präsident Emmanuel Macron als Co-Gastgeber der GPE-Geberkonferenz von Dakar die französischen Beiträge zu GPE von 17 Mio. Euro im Förderzeitraum 2015 bis 2017 auf 200 Mio. Euro im Förderzeitraum von 2018 bis 2020 erhöht (www.globalpartnership.org/about-us/donor/france). Bei der Finanzierungskonferenz der GPE für die Jahre 2018 bis 2020 in Dakar war Deutschland nur mit einem Vertreter der deutschen Botschaft vertreten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1754, Antwort zu Frage 22). Frankreich hat die Themen Bildung und Gleichberechtigung zudem als Themen auf die G7-Agenda gesetzt. Zudem hat Bundesminister Dr. Gerd Müller nach Kenntnis der Fragesteller bis heute keine einzige Anfrage der GPE für ein Treffen mit ihm positiv beantwortet, so dass er nie die politische Ebene der GPE getroffen hat. 1. Wieso war die Bundesregierung bei der Finanzierungskonferenz der GPE in Dakar nicht höherrangig vertreten, und wann wird der Bundesminister persönlich den GPE-Vorstand treffen? Die Bundesregierung steht mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen zum Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele in einem fortlaufenden Austausch. Im Übrigen wird auf die o. g. Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1754 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10294 2. Wie hoch waren die ODA-fähigen Bildungsausgaben (ODA = Official Development Assistance) in der Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2018 für die Bereiche a) Grundbildung bzw. Primärbildung, b) weiterführende Bildung bzw. Sekundärbildung, c) Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie tertiäre Bildung? d) Wie viel geht davon an die ärmsten Länder, und wie viel an Schwellenländer ? Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. Die ODA-Daten nach Förderbereichen sind bis zum Jahr 2017 in der OECD-Datenbank unter https://stats.oecd.org/ veröffentlicht. Detaildaten für 2018 werden nicht vor Ende 2019 vorliegen. Die deutsche ODA umfasst neben den Leistungen der Bundesregierung auch die Leistungen weiterer öffentlicher Stellen auf gesamtstaatlicher , teilstaatlicher und kommunaler Ebene wie Bundesländer und Kommunen. Das BMZ ist das zuständige Fachressort für die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung. Mit Mitteln anderer Ressorts geförderte Maßnahmen finden, auch wenn sie nach den Kriterien der OECD ODA-anrechenbar sein können (z. B. humanitäre Hilfe, Friedenssicherung), nicht im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit statt. 3. Inwiefern berücksichtigt die vierte Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung “ von Bundesminister Dr. Gerd Müller die Grundbildung, so dass die globale Bildungskrise, aufgrund derer 262 Millionen Kinder weltweit nicht in die Schule gehen können, reduziert werden kann? Ist die Globale Bildungspartnerschaft Teil dieser Sonderinitiative? Falls, nicht, weshalb nicht? Es wird auf die die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3439 verwiesen. Die globale Bildungspartnerschaft wird nicht im Rahmen der Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ gefördert, sondern aus dem BMZ-Titel „Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen“. 4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Globale Bildungspartnerschaft mit ihrem Augenmerk auf Grundbildung in den ärmsten und fragilsten Ländern ihrem Ansatz zur Stärkung von Bildungssystemen, ihrem Fokus auf Qualität, Gleichberechtigung und Inklusion sowie dem Partnerschaftsmodell , das auf Eigenverantwortung und eine ergebnisorientierte Finanzierung baut, eine Erfolgsgeschichte ist, deren Unterstützung seitens Deutschland ausgebaut werden sollte? Die Bundesregierung hat die Education For All – Fast Track-Initiative und die anschließende Gründung der Globalen Bildungspartnerschaft (GPE) von Beginn an aktiv unterstützt und dazu beigetragen, die Partnerschaft zu stärken und weiterzuentwickeln . Der von GPE verfolgte Ansatz ist in der Strategie „GPE 2020 – Lernen und Chancengleichheit durch stärkere Bildungssysteme verbessern“ verankert , an der das BMZ mitgewirkt und den es als Mitglied des Verwaltungsrates (Board of Directors) mitgetragen hat. Der jährliche finanzielle Beitrag der Bundesregierung wurde zuletzt bereits substanziell erhöht (2017: 7 Mio. Euro, 2018: 18 Mio. Euro, 2019: 37 Mio. Euro). Drucksache 19/10294 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Mit welchem finanziellen Volumen soll die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ jeweils in den ersten fünf Jahren nach Beginn ausgestattet werden? Werden bilaterale und multilaterale Projekte für Grundbildung im Rahmen dieser Sonderinitiative reduziert oder ausgesetzt? Für die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ sind im Haushalt 2019 120 Mio. Euro vorgesehen. Zudem sind Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 110 Mio. Euro mit Abflüssen von jeweils 40 Mio. Euro in 2020 und 2021 bzw. 30 Mio. Euro in 2022 vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. In welchem Maße soll die Globale Bildungspartnerschaft von der von Bundesminister Dr. Gerd Müller angekündigten Steigerung der Ausgaben für Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf 25 Prozent des Gesamtetats des Ressorts profitieren (www.bildungskampagne.org/mehr-geld-fuerglobale -bildungspartnerschaft)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/9660 verwiesen. 7. Welche bestehenden Maßnahmen zur Bildungsförderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollen in die Sonderinitiative übernommen werden, und welche weiteren Maßnahmen plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hierin aufzunehmen? Die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ integriert u. a. das bestehende Instrument „Praxispartnerschaften mit der Wirtschaft“ des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in den Partnerländern der Sonderinitiative . Geprüft wird eine zusätzliche Förderung von Stipendien mit Praxiskomponente , ebenfalls über den DAAD. Die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ finanziert darüber hinaus auch folgende Maßnahmen, die Ausbildungskomponenten enthalten: Berufs-, Kammer und Verbandspartnerschaften, „DeveloPPP for Jobs“, Jobpartnerschaften Zivilgesellschaft und Wirtschaft (private Träger). Neu geschaffene Projekte der Sonderinitiative sind Jobpartnerschaften und Mittelstandsförderung in den Partnerländern und eine regionale Fazilität „Finanzierung und Beschäftigung“. Auch diese Projekte beinhalten Ausbildungsmaßnahmen . 8. Welche dieser Maßnahmen sollen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt werden und welche im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit? Die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ plant eine Zusammenarbeit mit der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) und prüft eine Zusammenarbeit mit weiteren multilateralen Organisationen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10294 9. Welche Schritte plant die Bundesregierung, a) um möglichst bald den von der Zivilgesellschaft geforderten aus Sicht der Fragesteller fairen Beitrag zur Globalen Bildungspartnerschaft von 100 Mio. Euro pro Jahr zu erreichen und b) um deutliche Aufwüchse von aktuell 37 Mio. Euro für den Beitrag zur Globalen Bildungspartnerschaft bereits im Haushaltsjahr 2020 zu ermöglichen ? Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat ihr multilaterales Engagement für Bildung in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert: Seit 2017 ist das BMZ mit insgesamt 31 Millionen Euro am Fonds „Education Cannot Wait“ beteiligt. Für die Globale Bildungspartnerschaft hat das BMZ den jährlichen finanziellen Beitrag ebenfalls substanziell erhöht (2017: 7 Mio. Euro, 2018: 18 Mio. Euro, 2019: 37 Mio. Euro). Im Übrigen macht sich die Bundesregierung die von den Fragestellern übernommene Rechnung für einen Beitrag Deutschlands nicht zu eigen, zumal sie sich auch an anderen globalen Initiativen zur Erreichung des globalen Nachhaltigkeitsziels Bildung beteiligt. 10. Bis zu welchem Jahr plant die Bundesregierung den angemessenen Beitrag von 100 Mio. Euro pro Jahr für die GPE zu erreichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Mit welchem finanziellen Beitrag plant Deutschland Maßnahmen zur Grundbildung durch die Globale Bildungspartnerschaft im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2020 zu fördern? Der Bundeshaushalt 2020 befindet sich noch im regierungsinternen Aufstellungsverfahren . Eine Überweisung an den Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung erfolgt – wie üblich – in der parlamentarischen Sommerpause. 12. In welchem Maße sollen jeweils die Bereiche a) Grundbildung bzw. Primärbildung, b) Weiterführende Bildung bzw. Sekundärbildung und c) Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie tertiäre Bildung im Jahr 2020 gefördert werden? Grundsätzlich richtet sich die Auswahl der einzelnen Bereiche der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit nach den Bedarfen der Partnerländer und wird im Dialog mit den jeweiligen Partnerregierungen entschieden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der verstärkten deutsch-französischen Zusammenarbeit und des aktuellen G7-Programms auf die französischen Vorstöße für ein stärkeres weltweites Engagement bei den Themen Grundbildung, Lehrerausbildung und Gleichberechtigung einzugehen? Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der französischen Präsidentschaft. Drucksache 19/10294 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie möchte die Bundesregierung angesichts des hohen Anteils von bilateralen ODA-Zahlungen in G20-Staaten ihrer Ankündigung nachkommen, das Prinzip „Leave no one behind“ in den ärmsten Ländern stärker ernst zu nehmen, im Allgemeinen und hinsichtlich Bildung im Besonderen (www. bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier 457_10_2018.pdf)? 15. Welche Rolle soll dabei multilateralen Initiativen mit einem Fokus auf die ärmsten Länder, wie etwa der Globalen Bildungspartnerschaft, zukommen? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland unterstützt die 47 von den Vereinten Nationen als Least Developed Countries (LDCs) klassifizierten Länder. Für diese Länder sind die ODA-Leistungen seit 2013 von 2,5 Mrd. Euro (ODA-Anteil der LDC am BNE: 0,09 Prozent ) auf 3,6 Mrd. Euro 2017 (ODA-Anteil der LDC am BNE: 0,11 Prozent) gestiegen . Die Bundesregierung strebt an, 0,15 bis 0,20 Prozent des BNE bis 2030 für ODA für LDCs aufzuwenden. Dies entspricht internationalen Vorgaben wie der Agenda 2030 (siehe SDG 17), der Addis Ababa Action Agenda von 2015 und dem EU-Konsens über Entwicklungspolitik aus dem Jahr 2017. Als LDCs eingeordnete Staaten wie Afghanistan, Äthiopien, Niger, Mali, Burkina Faso oder Ruanda befanden sich im Zeitraum 2017 bis 2018 unter denjenigen Partnern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, mit denen im jeweiligen Jahr besonders hohe Zusagen in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit vereinbart wurden. Der Schwerpunkt in der Förderung hochwertiger Grundbildung liegt auf LDC und fragilen Staaten. Dabei kommen alle Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit zum Einsatz, von der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit , den Sonderinitiativen und der Not- und Übergangshilfe, über die multilaterale Zusammenarbeit bis hin zur Förderung von Bildungsprojekten der Kirchen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen und zur Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft. Die Unterstützung multilateraler Initiativen wie der Globalen Bildungspartnerschaft ist insofern wichtiger Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit. 16. Wird die Bundesregierung die „Back-Up Initiative for Education/GPE“ nach 2020 weiterführen? Eine Fortführung der „deutschen Backup-Initiative Bildung für Afrika“ wird derzeit geprüft. 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