Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10326 19. Wahlperiode 17.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9759 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/ 41758/einstiegsdroge-musik). 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im ersten Quartal 2019 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2019 im Bundesgebiet 47 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 15 Konzerte und 32 Liederabende statt. Drucksache 19/10326 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu folgenden zehn Konzerten und 18 Liederabenden liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 05.01.2019 unbekannt SN „FreilichFrei“ 05.01.2019 Büdingen HE „Die Lunikoff-Verschwörung“, „Oidoxie“, „Germanium“, Frank Rennicke 18.01.2019 Allstedt-Sotterhausen ST „Blue Eyed Devils“, „D.S.T.“, „Uwocaust“, „Heiliger Krieg“ 18.01.2019 Lieberose BB zwei Liedermacher 19.01.2019 Torgau-Staupitz SN „Hate & Guns“, „D.S.T.“, „Uwocaust“, „Heiliger Krieg“ 02.02.2019 Dahme SH „Kategorie C“ 02.02.2019 Apolda TH „Exzess“, „12 Golden Years“, „Treueorden“ 03.02.2019 Annaberg-Buchholz SN „Lunikoff“ 04.02.2019 Ludwigshafen RP „Lunikoff“ 08.02.2019 unbekannt SN „Hermunduren“ 11.02.2019 Raum Franken BY „Lunikoff“ 16.02.2019 Torgau-Staupitz SN „Hobbit“, „Volksnah“, „Thematik 25“, „Handstreich“ 16.02.2019 Halle ST unbekannt 23.02.2019 Ronneburg TH „Todesmarsch“, „Acherontas“ 23.02.2019 Bad Gottleuba SN „Blutgruppe“, „Heiliger Krieg“, „Katastrof“, „Uwocaust“, „Legion S“ 24.02.2019 Lunzenau SN Michael Regener 02.03.2019 Raum Bruchsal BW „Renitenz“ 02.03.2019 Berlin BR „FreilichFrei“, Martin Böhne 02.03.2019 Bitz BW „Kommando 192“, „Germanium“, „Kodex Frei“ 09.03.2019 Hamm NW „Hermunduren“ 09.03.2019 Hoyerswerda SN „Komplott“, „Bloody 32“, Chris Ares 09.03.2019 Burgdorf NI Ken Mc Lellan, David Braddon 15.03.2019 Kloster Veßra TH „Sleipnir“ 19.03.2019 Schwedt BB Michael Regener 23.03.2019 Ostritz SN „Kraft durch Froide“, „Endstufe“, „Berlin Breed“, „Irreductibles“, „Last Chance“, „Eskalation“ 23.03.2019 Kamp Lintfort NW „Villain051“, „Reichstrunkenbold“ 30.03.2019 Braunschweig NI unbekannt 30.03.2019 unbekannt ST „Blutstraße“, „Fight Tonight“, „Mortuary“ Zu den weiteren 19 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren . Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10326 und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger Hinweis gebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Im ersten Quartal 2019 trat nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem Konzert und drei Liederabenden die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator in Erscheinung. Dabei handelt es sich um ein Konzert am 5. Januar 2019 in Büdingen (HE) sowie Liederabende am 11. Februar 2019 im Raum Franken (BY), am 2. März 2019 im Raum Bruchsal (BW) und am 2. März 2019 in Berlin. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2019 zu musikalischen Darbietungen , und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei fünf Veranstaltungen der NPD/ JN, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 erfragten Musikveranstaltungen zählen, auch zu musikalischen Darbietungen. Zu folgenden drei Veranstaltungen liegen offen verwertbare Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 25.01.2019 Bad Harzburg NI „FreilichFrei“ 04.03.2019 Raum Rhein-Neckar BW „Renitenz“ 06.03.2019 Brebach-Fechingen SL Frank Rennicke Zu zwei weiteren Veranstaltungen liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Drucksache 19/10326 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2019 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im ersten Quartal 2019 bei einer Veranstaltung der Partei „DIE RECHTE“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 erfragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelt es sich um die "Jahresauftaktveranstaltung" des Landesverbandes Baden- Württemberg am 26. Januar 2019 im Raum Karlsruhe (BW) mit Auftritten der Liedermacher „Aria“ und „Fregeos“. 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im ersten Quartal 2019, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2019 38 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die in der Antwort zu Frage 3 erwähnten Veranstaltungen der NPD und die in der Frage 4 erwähnten Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“. Zu folgenden 17 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 12.01.2019 Erfurt TH „Der Dritte Weg“ „Studio 3“ 19.01.2019 Erfurt TH „Der Dritte Weg“ „Vom Funke zum Brande“ 25.01.2019 Bad Harzburg NI JN, NPD „FreilichFrei“ 26.01.2019 Blaubeuren BW „Der Dritte Weg“ „Wegbereiter“ 26.01.2019 Raum Karlsruhe BW „DIE RECHTE“ „Aria“, „Fregeos“ 26.01.2019 Memmingen BY „Voice of Anger“ „Abtrimo“, „Kommando Skin“ 09.02.2019 Köthen ST unbekannt „Kriegsberichter“ 09.02.2019 Eisenach TH Patrick Weber „Torstein“ 16.02.2019 Pirna SN unbekannt „FLAK“ 02.03.2019 Memmingen BY „Voice of Anger“ „Der Metzger/Kahlkopf“, „Unbeliebte Jungs“ 04.03.2019 Raum Rhein-Neckar BW NPD „Renitenz“ 06.03.2019 Brebach-Fechingen SL NPD Frank Rennicke 08.03.2019 Halle ST Sven Liebich „Julia Juls“ 16.03.2019 Hückelhoven NW „Outlaws MC“ „Kategorie C“ 18.03.2019 Kloster Veßra TH Tommy Frenck „Sleipnir“ 23.03.2019 Magdeburg ST unbekannt „Gassenraudi“ 30.03.2019 Raum Allgäu BY unbekannt zwei Liedermacher Zu den weiteren 21 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10326 6. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu drei Konzerten liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 12 Konzerte wurden von insgesamt 2 171 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 181 Personen. Zu zehn Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 22 Liederabende wurden von insgesamt 1 276 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 58 Personen. Zu sieben sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 31 Veranstaltungen wurden von insgesamt 1 710 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 55 Personen. 7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im ersten Quartal 2019 im Ausland organisiert ? Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/ -terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im ersten Quartal 2019 kein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . 8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im ersten Quartal 2019 bei neun Konzerten bzw. Liederabenden im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Zu folgenden sechs Musikveranstaltungen liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 07.02.2019 Budapest Ungarn „Griffin“ 09.02.2019 Raum Lyon Frankreich „Absurd“, „Stahlfront“ 09.02.2019 Linz Österreich „Komplott“ 09.02.2019 Budapest Ungarn „Blutzeugen“ 09.02.2019 Puerto Monnt Chile „Smart Violence“ 09.03.2019 Brno Tschechien „Prolligans“ Zu drei weiteren Veranstaltungen im Ausland liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Drucksache 19/10326 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Quartal 2019 von der Polizei aufgelöst? Im ersten Quartal 2019 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Konzert am 9. Februar 2019 in Mühltal (HE) polizeilich aufgelöst – nachdem der Vermieter den Mietvertrag der Veranstaltungsörtlichkeit zurückgenommen hatte. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Quartal 2019 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im ersten Quartal 2019 kein Konzert im Vorfeld verboten. Allerdings wurde eine am 16. Februar 2019 geplante Musikveranstaltung in Sonneberg (TH) durch polizeiliches Eingreifen im Vorfeld verhindert. 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im ersten Quartal 2019 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das erste Quartal 2019 die nachfolgenden Meldungen vor: Datum Ort Land Straftaten 05.01.2019 Büdingen HE 1x § 120 StGB, Gefangenenbefreiung 1x § 224 StGB, Gefährliche Körperverletzung 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 23.03.2019 Magdeburg ST 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1x § 130 StGB, Volksverhetzung 1x §§ 113, 114 StGB, Widerstand/Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte 2x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 1x § 242 StGB, Diebstahl 21.-24.03.2019 Ostritz SN 1x § 185 StGB, Beleidigung 1x § 130 StGB, Volksverhetzung 2x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1x § 303 StGB, Sachbeschädigung 1x Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz * StGB: Strafgesetzbuch Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10326 12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das vierte Quartal 2018 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Folgende Straftaten, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen wurden, sind für das vierte Quartal 2018 nachgemeldet worden: Datum Ort Land Straftaten 06.10.2018 Apolda TH 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 02.-03.11.2018 Ostritz SN 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1x § 185 StGB, Beleidigung 1x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 1x Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz Zu den weiteren Fragen ergaben sich für das vierte Quartal 2018 keine Nachmeldungen . 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten Quartal 2019 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das erste Quartal 2019 folgende Erkenntnisse über beschlagnahmte Tonträger im Rahmen von Konzerten der rechtsextremistischen Szene vor: Datum Ort Land Stückzahl strafrechtliche Relevanz 09.02.2019 Mühltal HE einzelne Musikträger Überprüfung auf indiziertes Liedgut 23.03.2019 Magdeburg ST einzelne Speichermedien (sechs CDs, ein USB-Stick), ein Laptop unbekannt 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im ersten Quartal 2019, und welchen Inhalts waren diese Tonträger , bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Drucksache 19/10326 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im ersten Quartal 2019 liegen diese Informationen zu einem Fall vor: Datum Ort Land Stückzahl strafrechtliche Relevanz 28.01.2019 Krummhörn NI 14 Langspielplatten § 130 StGB, Volksverhetzung 15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2019 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2019 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2019 indizierten Tonträger? Im Jahr 2019 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 16 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/ oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte (folge-)indiziert. Die Tonträger wurden in den in untenstehender Tabelle angegebenen Jahren veröffentlicht : Jahr Zahl der Tonträger 1983 1 1990 2 1991 1 1992 1 2005 1 2015 1 2016 2 2017 4 2018 2 nicht bekannt 1 16. Gegen wie viele der 2019 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Beschlagnahmebeschlüssen zu im Jahr 2019 indizierten und in Listenteil B eingetragenen Tonträgern. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333