Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10344 19. Wahlperiode 20.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9464 – Qualitätsoffensive bei den Integrationskursen starten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2005 trat das mit rot-grüner Mehrheit beschlossene Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit wurde die Integrationspolitik in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt: Während bis dahin weniger als 10 Prozent der Neueinwandernden ein Sprachkurs angeboten wurde, geht seitdem mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs einher. Dieser integrationspolitische Neuanfang wurde maßgeblich durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht (Bundestagsdrucksache 17/7075, Bundestagsdrucksache 18/5606). Insofern fühlt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Gelingen der Integrationskurse in besonderem Maße verpflichtet. Nach mehr als 13 Jahren praktischer Erfahrung mit den Integrationskursen ist festzustellen: Die Integrationskurse sind auf ein beispielloses Interesse gestoßen. Weit über 2 Millionen Menschen haben seither einen Integrationskurs besucht und die Nachfrage steigt ungebrochen. Damit erhöht sich die Zahl der Teilnehmenden, gerade auch die Zahl derjenigen, die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen, stetig. Dennoch lohnt sich aus Sicht der Fragesteller ein kritischer Blick auf das bislang Erreichte, um Möglichkeiten und Notwendigkeiten für eine dynamische Weiterentwicklung des Integrationskursangebotes auszuloten. Nicht zuletzt weil sich die Zielgruppe stetig verändert. Ursprünglich wurden nur neu Zugewanderte adressiert, später wurden auch sog. Alteinwanderer „nachholend integriert “. Seit 2013 und 2014 sind die Flüchtlinge im Fokus des Angebots. Nach bisheriger Rechtslage haben jedoch weder Unionsbürger und Unionbürgerinnen noch Asylsuchende aus den allermeisten Herkunftsländern einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Die Sprachvermittlung der Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist aus Sicht der Fragesteller reformbedürftig. Sowohl die erzielten Ergebnisse der Kursteilnehmenden, als auch die Erfahrungen mit der bisherigen zentralstaatlichen Organisation liefern Argumente dafür. Insbesondere die politische Zuständigkeit, als auch die Organisation und Koordination der Integrationskurse werfen viele Fragen auf. Dies zeigt sich vor allem bei der Verschränkung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen und den daran geknüpften Fragen der Finanzierung und Kostenerstattung. Aber Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auch die zentrale Festlegung inhaltlicher Standards, der Qualitätssicherung sowie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Kursangebotes benötigen mehr Aufmerksamkeit, wie die fortwehrenden Diskussionen um Bestehensquoten zeigen. Darüber hinaus bleibt die wirtschaftliche Situation der Integrationskurslehrkräfte prekär. Unsichere Arbeitsbedingungen mit Honorarverträgen, eine im Vergleich zu anderen lehrenden Berufen sehr niedrige Entlohnung und immer größer werdende Klassen sind nur einige der Probleme. Das vom BAMF vorgegebene System von Zwangsmaßnahmen, das die Lebensrealitäten der Kursteilnehmenden nicht miteinbezieht, führt darüber hinaus zu einem repressiven Kursklima, welches die Teilnehmenden und Lehrenden daran hindert die notwendige , von Vertrauen geprägte Lernatmosphäre herzustellen (Brief mit dem Betreff „Förderung statt Zwang in Integrationskursen!“ des Bündnisses Freier Dozentinnen und Dozenten Berlin vom 18. Dezember 2018). Die Sprachförderung von Zugewanderten und Flüchtlingen durch Integrationskurse erfolgt im bestehenden System nicht allgemein, nicht ebenenübergreifend, nicht durchgängig zielorientiert, sondern in einem Nebeneinander von politisch -administrativen Institutionen, Kompetenzen, Akteuren und Angeboten (Ohlinger/Polat/Schammann/Tränhard, Integrationskurse reformieren – Steuerung neu koordinieren: Schritte zu einer verbesserten Sprachvermittlung in Einwanderungsland Deutschland, Bericht der Kommission „Perspektiven für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Flüchtlings- und Einwanderungspolitik“ der Heinrich-Böll-Stiftung Band 46 der Schriftenreihe Demokratie, 2017, S. 172). Die Bündelung der Ressourcen sowie die ziel- und themenorientierte Organisation der Kurse wäre eine anzustrebende Alternative und könnte bessere Ergebnisse erzielen. Dies würde eine grundlegende Reform der Organisation, der Finanzierung und der Durchführung der Integrationskurse voraussetzen. Die Koalition hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD folgende Vorhaben formuliert: Verbesserte Effizienz, bessere Zielgruppenorientierung und stärkere Kursdifferenzierung nach Vorkenntnissen; bessere Nutzung digitaler Angebote; zusätzliche Anreize setzen und Hilfestellungen ausbauen sowie Mitwirkung beim Spracherwerb stärker einfordern und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen. Ende Februar 2019 wendete sich die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette Widmann- Mauz mit einem Brief an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und den Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), in dem sie diese auffordert EU-Bürger und EU-Bürgerinnen und Asylsuchende zu den Kursen zuzulassen und bei der Ausgestaltung der Kurse die individuellen Bedarfe besser zu berücksichtigen (www.migazin.de/amp/2019/03/14/blauerbrief -seehofer-beauftragte-integrationskurse/). Ende Januar 2019 kündigte das BAMF an, dass ein Projekt „Evaluation der Integrationskurse “ die Wirkungsweise der Integrationskurse mit besonderem Fokus auf die Teilnehmendengruppe der Geflüchteten untersuchen solle (www. bamf.de/SharedDocs/Projekte/DE/DasBAMF/Forschung/Integration/evaluationintegrationskurse .html). Basierend auf bereits bestehenden Erkenntnissen solle hierbei folgenden Fragen nachgegangen werden: „welche durch das Bundesamt steuerbaren oder beeinflussbaren Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Sprachund Wertevermittlung durch den Integrationskurs bestehen, ob sich das Integrationskursangebot sinnvoll in die Integrationslandschaft einfügt und – generell – welche Maßnahmen zur Steigerung seiner Effektivität und Effizienz beitragen können“. Den Haupterhebungen und -auswertungen sollen Analysen aus einer Primärerhebung anhand von Sekundärdaten vorgelagert werden, da die bestehenden Datenquellen „keine ausreichenden Informationen“ beinhalten würden. Die Laufzeit dieser Evaluation ist bis 2022 angelegt, reicht also erkennbar über diese Wahlperiode hinaus. Gleichwohl seien aber laut dem BAMF „Forschungsdesign und Zeitplanung [der Studie] so ausgelegt, dass eine zeitnahe Politikberatung ermöglicht wird.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10344 Nun erscheint jedoch aus Sicht der Fragesteller die Durchführung einer so umfassenden und auf einen Forschungszeitraum von immerhin drei Jahren angelegten Evaluation zumindest nicht selbsterklärend, wenn man sich vergegenwärtigt , dass die Integrationskurse zu den mit am intensivsten untersuchten Integrationsmaßnahmen des Bundes gehören. Nicht weniger als zwölf Evaluations - und Forschungsberichte bzw. Working Paper hat allein das BAMF in den letzten zwölf Jahren hierzu vorlegt (z. B. „Abschlussbericht der Evaluation der Integrationskurse“, 2007, durch: Rambøll Management, „Das Integrationspanel . Entwicklung der Deutschkenntnisse und Fortschritte der Integration bei Teilnehmenden an Alphabetisierungskursen“, Working Paper 54; Stand: Juli 2012; „Schnell und erfolgreich Deutsch lernen – wie geht das? Erkenntnisse zu den Determinanten des Zweitspracherwerbs unter besonderer Berücksichtigung von Geflüchteten“ = Abschluss des Forschungsprojekts „Erklärungsansätze für Unterschiede beim Zweitspracherwerb“, BAMF-Working Paper 72; Stand: Januar 2017). Hinzu kommen noch Forschungsberichte aus anderen Ressorts wie etwa des BMAS. Der Umfang der bisherigen Untersuchungen wirft die Frage auf, ob die Evaluation alle relevanten Fragen beinhaltet, und ob auf Seiten der Bundesregierung wirklich ein Erkenntnis- und nicht vielmehr ein Umsetzungsproblem existiert. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Frühzeitige Sprachvermittlung ist wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration und wird von der Bundesregierung durch ein ausdifferenziertes Gesamtprogramm Sprache unterstützt. Das Gesamtprogramm besteht aus einem modularen Angebot für verschiedene Zielgruppen mit dem Basisangebot des Integrationskurses und den darauf aufbauenden Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung. Für die Integrationskurse ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und für die berufsbezogene Deutschsprachförderung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig . Beide Sprachförderangebote werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) administriert. Je nach Vorkenntnissen und individuellem Lernfortschritt ist im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache eine durchgehende Förderung von „Null“ an bis zur kompetenten Sprachbeherrschung (Sprachniveau C2) möglich. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zahlreiche statistische Sonderauswertungen erforderlich waren. Die durch diese Auswertungen generierten Daten sind regelmäßig nicht in Bezug zu setzen zu den in der Integrationskursgeschäftsstatistik veröffentlichten Daten. In der Vergangenheit ist es häufiger dazu gekommen, dass durch Vergleiche zwischen der Integrationskursgeschäftsstatistik und den durch Sonderauswertung generierten Daten falsche Schlüsse gezogen wurden. Aus diesem Grund weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie die parallele Veröffentlichung von Integrationskursgeschäftsstatistik und anlassbezogenen Sonderauswertungen für nicht zielführend erachtet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit der Integrationskursgeschäftsstatistik auch im Vergleich zu anderen staatlichen Maßnahmen ein hohes Maß an Transparenz hergestellt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zum BAMF-Projekt „Evaluation der Integrationskurse“ 1. Welche Institutionen bzw. Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Form und mit welchem Umfang an der Ausführung des Projekts „Evaluation der Integrationskurse“ beteiligt? Das Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse“ (EvIk) wird durch das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) durchgeführt, das auch qualitative Interviews mit Teilnehmenden, Lehrkräften und Trägern durchführt. Das BAMF-FZ, das den gleichen Kriterien für unabhängige und qualitativ hochwertige Forschung wie externe Einrichtungen unterliegt, hat Zugriff auf die erforderlichen Datensätze des BAMF. Bestandteil des Forschungsprojekts EvIk sind u. a. umfangreiche Primärerhebungen mit (ehemaligen ) Kursteilnehmenden, Lehrkräften und Kursträgern. Dazu wurden 2018 zwei umfangreiche Ausschreibungen veröffentlicht. Im April 2019 wurden die Zuschläge für die Ausschreibung „Befragung zum Projekt „Evaluation der Integrationskurse (EvIk)“ – Teil 1 CASI-Befragungen“ an International Association for the Evaluation of Educational Achievement (IEA Hamburg) und die Ausschreibung „Befragung zum Projekt „Evaluation der Integrationskurse (EvIk)“ – Teil 2 CAPI-Befragung“ an KANTAR vergeben. 2. Wie viele Haushaltsmittel werden für das Projekt „Evaluation der Integrationskurse “ seitens der Bundesregierung insgesamt bereitgestellt (bitte die Haushaltstitel angeben)? Für die beiden Primärerhebungen CAPI und CASI (siehe Antwort zu Frage 1) sind 2 422 782 Euro (inklusive 19 Prozent MwSt.) aus dem Haushaltstitel 0633 544 01 „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ des BAMF veranschlagt. Für die in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen qualitativen Interviews sind rund 15 000 Euro (inklusive 19 Prozent MwSt.) aus dem Haushaltstitel 0633 544 01 „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ des BAMF vorgesehen. 3. Welche Problem- bzw. Fragestellungen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Analyse der Bestehensquoten zugrunde? Bei dem Forschungsprojekt EvIk wird hinsichtlich der Einflussfaktoren auf die Bestehensquoten auf das Modell, wie es bei Scheible, Jana A./Rother, Nina (2017: Schnell und erfolgreich Deutsch lernen – wie geht das? Erkenntnisse zu den Determinanten des Zweitspracherwerbs unter besonderer Berücksichtigung von Geflüchteten. Working Paper 72 des BAMF-FZ, Seiten 10 bis 20), dargestellt ist, angeknüpft. Es sollen also – vereinfacht ausgedrückt – neben individuellen Faktoren der Kursteilnehmenden, fluchtspezifische Faktoren und Faktoren des Kurskontexts berücksichtigt werden. a) Welche Einflussfaktoren sollen der Analyse der Bestehensquoten zugrunde gelegt werden? Die in den Primärerhebungen CASI und CAPI erhobenen Befragungsdaten zu den Interviewten werden vertiefte Auswertungen zur Analyse der Bestehensquoten ermöglichen. Es sollen Faktoren, die auf der individuellen Ebene der Kursteilnehmenden , auf der Ebene der Lehrkraft, auf der Ebene der Kursgruppe und auf der Ebene der unterrichtlichen Rahmenbedingungen liegen, einbezogen werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10344 b) Werden auch die Vergütungspraxis bzw. die häufig prekären Beschäftigungsverhältnisse der Integrationslehrkräfte untersucht werden, und wenn nein, warum nicht? In der Primärerhebung CASI und in den qualitativen Interviews mit Lehrkräften wird voraussichtlich das Beschäftigungsverhältnis der Lehrkräfte angesprochen. c) Welche Problem- bzw. Fragestellungen liegen der Analyse von Kursverläufen und -abbrüchen zugrunde? Im Rahmen der Befragung soll u. a. geklärt werden, welche Gründe zu einem Kursabbruch von Teilnehmenden führen. So soll im Rahmen der CAPI-Befragung auch eine Teilgruppe von ehemaligen Kursteilnehmenden befragt werden, die den Kurs nicht beendet hat. d) Welche Problem- bzw. Fragestellungen sowie Definition von Nachhaltigkeit liegen der „Analyse der Nachhaltigkeit“ zugrunde? Nachhaltig sind erworbene Deutschkenntnisse dann, wenn sie nicht nur am Ende des Kurses bestehen, sondern auch nach Beendigung des Kurses beibehalten/verbessert werden. Aus diesem Grund erfolgt die CAPI-Befragung mit ehemaligen Kursteilnehmenden etwa ein Jahr nach Kursbeendigung. e) Wird in diesem Rahmen untersucht, inwiefern sich die Entscheidung des BAMF (vgl. Trägerrundschreiben vom 23. November 2018), die Höchstteilnehmerzahl auf 25 Personen unbefristet gelten zu lassen, auf die Bestehensquoten bzw. auf die Nachhaltigkeit der Integrationskurse auswirkt, und wenn nein, warum nicht? Durch den in der Antwort zu Frage 3a skizzierten Ansatz soll es ermöglicht werden , auch auf den Ebenen der Kursgruppe und der unterrichtlichen Rahmenbedingungen Merkmale zu untersuchen, so auch, inwieweit sich die Anzahl der Teilnehmenden auf den Kurserfolg auswirkt. f) Wird sich die Evaluation auch mit der Frage beschäftigen, ob ein vorhandenes bzw. fehlendes Angebot einer kursbegleitenden Kinderbetreuung Auswirkungen auf die Bestehensquoten bzw. auf die Nachhaltigkeit der Integrationskurse hat, und wenn nein, warum nicht? Aspekte der Kinderbetreuung sollen bei den Befragungen berücksichtigt werden. g) Wird die Überprüfung der Lerninhalte und der Kursziele Teil der Evaluation sein, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Problembzw . Fragestellungen liegen der Analyse zugrunde? Zu Fragen der Lerninhalte und der Kursziele werden das BMI und das BAMF insbesondere von der Bewertungskommission (www.bamf.de/DE/Infothek/ TraegerIntegrationskurse/Bewertungskommission/bewertungskommissionnode .html) beraten. Ausgewählte Inhalte des Kurses sollen aber auch im Rahmen der CASI-Befragungen aus der Sicht der Kursteilnehmenden tangiert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Problem- bzw. Fragestellungen liegen der Analyse der Schnittstellen mit den Bundes- und Landesangeboten der Sprachförderung und Wertevermittlung zugrunde? In Bezug auf Schnittstellen wird bei dem Forschungsprojekt EvIk insbesondere untersucht, welche Beratungsangebote insbesondere des Bundes und welche Maßnahmen insbesondere des Bundes bekannt sind und genutzt werden. a) Wird in der Evaluation auch die Frage einer Veränderung ggf. auch der föderalen Strukturen und Aufgabenzuweisungen als ein ggf. relevanter Einflussfaktor bei der Durchführung bzw. für die Nachhaltigkeit der Integrationskurse untersucht (wie dies z. B. in dem Abschlussbericht der Kommission zu Flüchtlings- und Einwanderungspolitik der Heinrich Böll Stiftung ebenso angeregt wurde – „Perspektiven für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Flüchtlings- und Einwanderungspolitik“, 2017, S. 172-184 – wie auch von der Stiftung Mercator – „Bessere Verwaltung in der Migrations- und Integrationspolitik. Handlungsempfehlungen für Verwaltungen und Gesetzgebung im föderalen System“, 2018, S. 5 f.), und wenn nein, warum nicht? Die laufende Evaluation der Integrationskurse untersucht das bestehende Integrationskurssystems des Bundes vor dem Hintergrund der im Zuge der Flüchtlingslage erfolgten legislativen und administrativen Anpassungen auf seine Wirksamkeit und Nachhaltigkeit. Dabei werden auch Schnittstellen mit bestimmten anderen Integrationsangeboten des Bundes und teilweise auch der Länder untersucht. Die Frage der Veränderung bestehender Strukturen geht über die Wirkungsevaluation und damit über das Forschungsprojekt EvIk hinaus. b) In welcher Form werden die informationstechnischen Schnittstellen (wie bei der Integrationskursgeschäftsdatei des BAMF) untersucht werden, sowie auch solche Schnittstellen, wie z. B. die zu den Angeboten der berufsbezogenen Sprachförderung oder zu denen der Migrationsberatung? Die informationstechnischen Schnittstellen sind nicht Gegenstand von des Forschungsprojekts EvIk. c) In welcher Form wird die Optimierung der Integrationskurszusteuerung, die Arbeit und die Ergebnisse des mit 903 210 Euro finanzierten Pilotprojektes des BAMF zu diesem Thema (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1949, S. 17) ebenfalls Gegenstand der Evaluierung der Integrationskurse, und wenn nein, warum nicht? Die optimierte Integrationskurszusteuerung ist ein laufendes Pilotprojekt und kein unmittelbarer Gegenstand des Forschungsprojekts EvIk (siehe Antwort zu Frage 48f). 5. In welcher Form werden die möglichen Folge- und Wechselwirkungen des Entwurfes für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit den Integrationskursen des Bundes untersucht (z. B. Ausbau der Deutschsprachförderung in Mitglieds- und Drittstaaten sowie eine Bedarfsentwicklung für die Integrationskurse angesichts verstärkter Sprachnachweise bereits bei Einreise nach Deutschland), und falls nicht, warum nicht? Mit den am 2. Oktober 2018 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten hat die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch weitere Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10344 Maßnahmen zu begleiten und dabei auch die Sprachförderung im Ausland zu intensivieren . Die möglichen Folge- und Wechselwirkungen des Entwurfs für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit den Integrationskursen sind nicht Gegenstand der Evaluation. Das Untersuchungsdesign der Evaluation wurde bereits im Jahr 2018 entwickelt, noch vor dem Vorliegen des Entwurfs eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes . Die Integrationskurse dienen zudem der Sprachförderung im Inland. Eine Sprachförderung im Ausland im Sinne der Fragestellung ist nicht Inhalt der Integrationskurse. Zur Umsetzung der Eckpunkte wurde im Januar 2019 unter dem Dach der Staatssekretärs -Steuerungsgruppe „Kohärenter Ansatz zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ eine Arbeitsgruppe „Fachkräftegewinnung“ eingerichtet, die sich auch mit den möglichen Folge- und Wechselwirkungen der Regelungen im Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes mit den Spracherwerbsangeboten der Bundesregierung im In- und Ausland befasst. 6. Welche Datenquellen des BAMF haben sich als „nicht ausreichend“ erwiesen , um eine Evaluation auch ohne Durchführung einer vorgeschalteten Erhebung von Primärdaten durchzuführen? Wie wird begründet, dass mit der Erhebung dieser Daten erst jetzt begonnen wird und dies in den vergangenen Jahren nicht stattgefunden hat (vgl. Bundestagsdrucksache . 16/725, S. 3, 7 und 9; 16/9222, S. 10f; 17/705, S. 15 ff. sowie 18/5606, S. 12 ff. und 17 ff.)? Bei dem Projekt EvIk handelt es sich um ein wissenschaftliches Forschungsprojekt . Zur Durchführung dieses Forschungsprojekts ist die Erhebung von Befragungsdaten erforderlich. Datenquellen des BAMF beinhalten keine Befragungsdaten . Ihre Erhebung kann nur im Rahmen eines Forschungsprojekts sinnvoll erfolgen . 7. Sind das Projektdesign und die Zeitplanung der Evaluation so ausgelegt, dass eine zeitnahe Befassung der Fachausschüsse des Deutschen Bundestages auch noch in dieser Wahlperiode möglich ist, und wenn nein, warum nicht? Es ist geplant, dass Zwischenberichte des Forschungszentrums des BAMF veröffentlicht werden. Die endgültigen Ergebnisse der Evaluation werden aber voraussichtlich erst Mitte 2022 vorliegen. Vorherige Untersuchungen und Empfehlungen 8. Hat die Bundesregierung die Empfehlungen der „Untersuchung Integrationskurse “ des BAMF aus dem Jahr 2016 umgesetzt (Aussetzen der sog. Dublin- Fall-Prüfung bei Zulassungsanträgen; frühere Ausstellung der Berechtigungsscheine , Flexibilisierung der Möglichkeiten zur Kurswiederholung, bessere Ausrichtung der Lehrkräftequalifizierung auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden mit Fluchterfahrungen)? Wenn ja, wann, und mit welchen Schritten? Wenn nein, warum nicht? Vom Aussetzen der sog. Dublin-Fall-Prüfung bei Zulassungsanträgen wurde abgesehen, da Integrationsmaßnahmen bei Anhaltspunkten für die Zuständigkeit eines anderen Staates für das Asylverfahren und einer möglichen Dublin-Überstellung nicht in Betracht kommen. Die frühere Ausstellung der Berechtigungsscheine ist Teil des Pilotprojektes optimiertes Zusteuerungsverfahren. Um die Qualifikation der Lehrkräfte hinsichtlich der Bedürfnisse der Kursteilnehmenden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode mit Fluchterfahrung zu verbessern, förderte das BAMF im Zeitraum von Oktober 2016 bis März 2019 die individuelle Teilnahme der Lehrkräfte an externen Fortbildungen im Bereich „Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten“. Parallel dazu entwickelte das BAMF die eigene additive Zusatzqualifizierung „Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma“, die in Kürze implementiert werden soll. Da unter Geflüchteten außerdem viele Kursteilnehmende einen Alphabetisierungsbedarf aufweisen, wurden mehrere tausend Lehrkräfte im Zeitraum von 2016 bis 2019 zusätzlich in der additiven Zusatzqualifizierung für Alphabetisierungskurse qualifiziert. Um die Qualifizierung von Lehrkräften weiter zu optimieren , arbeitet das BAMF seit 2017 an der inhaltlichen und strukturellen Überarbeitung der Zusatzqualifizierung von Lehrkräften im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ). Die neue kompetenzorientierte und modularisierte Zusatzqualifizierung soll auch für bereits zugelassene Lehrkräfte mit dem Ziel der Fortbildung geöffnet werden. Unter anderem soll es in der neuen Zusatzqualifizierung DaZ zwei Module geben, die die Lehrkräfte noch stärker auf den Umgang mit nicht-westlich sozialisierten Kursteilnehmenden sowie mit Kursteilnehmenden mit geringen Bildungsvoraussetzungen vorbereiten. a) Hat die Bundesregierung die Empfehlungen des Working Paper 72 des BAMF aus dem Jahr 2017 mit dem Titel „Schnell und erfolgreich Deutsch lernen – wie geht das? Erkenntnisse zu den Determinanten des Zweitspracherwerbs unter besonderer Berücksichtigung von Geflüchteten“ umgesetzt (z. B. mehr Lehrkräfte mit Migrationshintergrund bzw. mehr gleichgeschlechtliche Kursleitende, verstärkter Einsatz der BAMF-Regionalkoordinierenden bei der Vermittlung einer vermehrten Nutzung der deutschen Sprache außerhalb der Integrationskurse, mehr Ausdifferenzierung der Kurse, kleinere Kursgröße, keine Überforderung von Geflüchteten )? Wenn ja, wann, und mit welchen Schritten? Wenn nein, warum nicht? Im Working Papier 72 wird dargestellt, dass insbesondere Kursteilnehmerinnen von weiblichen Kursleitenden profitieren. Da die Mehrheit der Kursleitenden weiblich ist, besteht aus Sicht der Bundesregierung kein weiterer Handlungsbedarf bezüglich gleichgeschlechtlichen Kursleitenden. Bei der zum 1. September 2015 erfolgten Überarbeitung der Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen wurde unter anderem der Zugang von Lehrkräften aus Drittstaaten erleichtert . Dies wurde durch die Gleichstellung der Abschlüsse aus Nicht-EU-Ländern mit EU-Abschlüssen erzielt. Alle EU-Abschlüsse wurden ohnehin immer wie Abschlüsse aus Deutschland behandelt. Im Februar 2017 wurde der Integrationskurs für Zweitschriftlernende (Zweitschriftlernerkurs) als achte Kursart im Integrationskurssystem eingeführt. Der Zweitschriftlernerkurs richtet sich an Teilnehmende, die bereits in ihren Herkunftssprachen auf der Basis eines nichtlateinischen Schriftsystems alphabetisiert sind und nun das lateinische Schriftsystem für den Erwerb der deutschen Sprache kennenlernen müssen. Damit ist das Integrationskurssystem bereits sehr ausdifferenziert. Sowohl im Working Paper 72 als auch in weiteren Studien wird darauf hingewiesen, dass eine kleinere Kursgröße allein noch kein ein effizienteres Lernen befördert und somit ein nur schwacher Zusammenhang zwischen diesem Faktor und dem Kurserfolg besteht. Dies deckt sich auch mit den Erkenntnissen des BAMF. Um den Bedürfnissen der Kursteilnehmenden mit Fluchthintergrund besser zu entsprechen , hat das Bundesamt mehrere Maßnahmen eingeleitet: Im November 2017 startete das Pilotprojekt „Soziale Begleitung“ von Teilnehmenden – unmittelbar Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10344 in Integrationskursen vor Ort. Dieses Projekt wird seit April 2019 mit abgewandelten Schwerpunkten als „Lern- und Sozialbegleitung in Integrationskursen“ fortgeführt. Durch die Fortbildung im Bereich „Umgang mit traumatisierten Geflüchteten “ wurden die Lehrkräfte stärker dazu befähigt, einen traumasensiblen Unterricht durchzuführen und die Problemlagen von Geflüchteten frühzeitig zu erkennen. Auch die Einführung des Kurses für Zweitschriftlernende hat zu einer Entlastung insbesondere der Teilnehmenden am Alphabetisierungskurs und zu einer noch zielgruppenspezifischeren Ausrichtung geführt. Der Orientierungskurs wurde von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten erweitert, um Themen wie Wertevermittlung und kulturelle Orientierung unter besseren zeitlichen Rahmenbedingungen vermitteln zu können. b) Hat die Bundesregierung die Empfehlungen des Abschlussberichts „Regionale Koordinierung der Integrationsförderung“ umgesetzt (z. B. mehr Präsenz bzw. Sichtbarkeit der Regionalen Koordinierung, bessere Erreichbarkeit von Kursangeboten, verbesserter Datenaustausch zwischen BAMF, kommunalen Akteuren und Kursträgern, nahtloses Ineinandergreifen der Regelangebote zur Deutschsprachförderung, allgemeingültige Zertifizierungen des Sprachstands junger Geflüchteter an Berufsschulen)? Wenn ja, wann, und mit welchen Schritten? Wenn nein, warum nicht? Der Abschlussbericht zur „Regionalen Koordinierung der Integrationsförderung“ benennt Gelingensfaktoren, die von den beteiligten Akteuren sowie Expertinnen und Experten im Rahmen des Modellvorhabens identifiziert wurden. Als Ergebnis des Projektes wurden Arbeitshilfen entwickelt, die zur weiteren Nutzung unter www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20180725-006- pm-bayern-pilot.html veröffentlicht sind. 9. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung bereits 2016 1 179 647 Euro für eine „Untersuchung der Integrationskurse des BAMF“ bzw. für eine „Untersuchung der Schnittstellen zwischen den Integrationskursen und der berufsbezogenen Sprachförderung sowie Maßnahmen der BA“ verausgabt hat (also Fragestellungen, die in der jetzigen Evaluation erneut Untersucht werden ; vgl. 19/1949, S. 16), und wenn ja, wo wurden die Ergebnisse dieser Untersuchungen veröffentlicht bzw. wie wurden sie umgesetzt? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Im Jahr 2016 mussten die Kapazitäten der Integrationskurse innerhalb eines Jahres annähernd verdoppelt werden. In diesem Zusammenhang stellten sich zahlreiche Herausforderungen, zu deren Bewältigung auch externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen wurden. Die Evaluierung durch das BAMF-FZ hingegen ist eine langfristig angelegte und wissenschaftlich fundierte Untersuchung. 10. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung 2016 bereits 1 505 350 Euro für die „Unterstützung bei der Umsetzung der Ergebnisse aus der externen Untersuchung der Integrationskurse“ verausgabt hat (ebd.), und wenn ja, für die Umsetzung welcher Ergebnisse und externen Untersuchungen wurden diese Gelder konkret ausgegeben (bitte aufschlüsseln)? Im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse aus der Untersuchung der Integrationskurse des BAMF wurde das BAMF durch externe Beratungsleistungen unterstützt . Gegenstand war angesichts der seit 2015 gestiegenen Teilnehmendenzahl Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Weiterentwicklung des Integrationskurssystems durch die in der Untersuchung der Integrationskurse des BAMF (siehe Antwort zu Frage 9) aufgezeigten Handlungsoptionen. Die entwickelten Ansätze zur Weiterentwicklung des Integrationskurssystems werden im Rahmen von zwei Pilotprojekten, optimierter Zusteuerungsprozess und Ausschreibung von Integrationskursen, erprobt. Zu einigen evaluationsrelevanten Sachverhalten Entwicklung der Teilnahme 11. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2015 bis 2018 eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)? Die Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen in den Jahren 2015 bis 2018 (Abfragestand: 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik) ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Eine Auswertung nach Kursart ist lediglich für neue Kursteilnehmende möglich, da die Kursart erst nach dem Kursbeginn bekannt ist. Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen 2015 2016 2017 2018 Baden-Württemberg 33.381 72.831 52.209 40.103 Bayern 38.527 75.206 50.859 40.006 Berlin 13.620 30.490 22.611 15.692 Brandenburg 2.801 11.277 5.898 4.268 Bremen 5.039 8.115 4.816 3.334 Hamburg 7.581 15.489 11.109 7.521 Hessen 23.251 46.003 40.624 26.320 Mecklenburg-Vorpommern 3.258 7.863 3.682 2.416 Niedersachsen 17.870 46.464 32.013 19.114 Nordrhein-Westfalen 50.378 118.167 90.884 57.967 Rheinland-Pfalz 11.007 27.548 18.328 11.863 Saarland 5.693 10.430 3.807 2.710 Sachsen 6.529 17.792 10.364 7.281 Sachsen-Anhalt 3.481 12.444 6.724 4.144 Schleswig-Holstein 7.589 19.586 13.689 7.421 Thüringen 3.836 11.621 6.939 4.274 Unbekannt 49.563 3.322 1.912 1.804 Insgesamt 283.404 534.648 376.468 256.238 zzgl. Kurswiederholende 26.721 34.523 88.881 120.179 Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen 2015 2016 2017 2018 Männlich 149.425 333.060 196.361 117.489 Weiblich 133.979 201.588 180.107 138.749 Insgesamt 283.404 534.648 376.468 256.238 zzgl. Kurswiederholende 26.721 34.523 88.881 120.179 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10344 12. Wie lange mussten nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen mit einem Anspruch auf einen Integrationskurs in den Jahren 2015 bis 2018 von der Beantragung bis zum Beginn der Kurse durchschnittlich warten (bitte nach Jahren, Statusgruppe, Kursart und Bundeländern aufschlüsseln)? Wie lange mussten die Personen, die lediglich eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ohne gleichzeitig einen Anspruch darauf zu haben, in den Jahren 2015 bis 2018 von der Beantragung bis zum Beginn der Kurse durchschnittlich warten (bitte nach Jahren, Statusgruppe, Kursart und Bundeländern aufschlüsseln)? Eine Auswertung nach Personen, die einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben ist nicht möglich. Eine Auswertung kann nur anhand des Kriteriums Verpflichtung bzw. Berechtigung erfolgen. Die Anzahl der neuen verpflichteten Kursteilnehmenden in den Jahren 2015 bis 2018 nach durchschnittlicher Zugangszeit (Zeitraum zwischen Verpflichtung bis Kursbeginn) in Monaten (ohne Kurswiederholende) ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen 2015 2016 2017 2018 ALGII-Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 22.625 78.004 98.056 52.857 Altzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 1.784 2.650 2.545 1.212 Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassung) 131.202 225.010 99.278 90.751 Neuzuwanderer (Berechtigung durch ABH) 19.718 24.285 14.935 12.109 Neuzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 104.443 200.808 139.132 82.605 Spätaussiedler 3.632 3.891 4.330 4.335 Verpflichtung durch TLA 18.192 12.369 Insgesamt 283.404 534.648 376.468 256.238 zzgl. Kurswiederholende 26.721 34.523 88.881 120.179 Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit Status Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten ALGII-Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 16.678 3,9 46.022 2,6 73.441 3,8 45.104 5,6 Altzuw anderer (Verpflichtung durch ABH) 1.381 6,6 1.574 7,0 1.988 6,9 1.188 9,5 Neuzuw anderer (Verpflichtung durch ABH) 61.609 5,4 136.819 4,9 108.673 7,3 72.448 10,2 Verpflichtung durch TLA 5 0,0 - - 8.952 2,2 10.034 3,7 Insgesamt verpflichtete Teilnehmende 79.673 5,1 184.415 4,3 193.054 5,7 128.774 8,1 2015* 2016** 2017** 2018** Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit Kursart Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Allgemeiner Integrationskurs 57.605 4,9 127.480 4,1 108.237 5,4 77.887 7,3 Eltern- bzw . Frauenintegrationskurs 3.630 6,9 4.207 7,5 4.979 7,9 4.478 11,5 Förderkurs 24 3,5 27 6,8 23 2,7 9 4,0 Integrationskurs mit Alphabetisierung 14.507 5,6 42.120 5,1 62.985 6,3 37.530 9,4 Intensivkurs 270 4,0 564 3,2 270 3,9 280 5,0 Jugendintegrationskurs 3.474 3,5 8.707 3,3 5.913 4,1 3.299 5,4 Zw eitschrif tlernerkurs 9.661 6,2 3.773 9,0 Sonstiger spezieller Integrationskurs 163 5,3 1.310 0,9 986 4,7 1.518 7,7 Insgesamt verpflichtete Teilnehmende 79.673 5,1 184.415 4,3 193.054 5,7 128.774 8,1 2015* 2016** 2017** 2018** Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode * Abfragestand 30. April 2019, aktuelle Fortschreibung und nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar ** Abfragestand 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik Die Anzahl der neuen berechtigten Kursteilnehmenden in den Jahren 2015 bis 2018 nach durchschnittlicher Zugangszeit (Zeitraum zwischen Berechtigung bis Kursbeginn) in Monaten (ohne Kurswiederholende) ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. * Abfragestand 30. April 2019, aktuelle Fortschreibung und nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar ** Abfragestand 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit Bundesland (Wohnort) Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Baden-Württemberg 9.678 5,2 22.314 4,2 21.814 5,7 15.852 7,9 Bayern 11.002 5,1 25.943 3,9 22.983 5,9 17.809 7,6 Berlin 6.596 4,4 10.951 4,1 11.108 4,8 7.124 7,2 Brandenburg 918 4,0 5.006 3,2 3.954 5,2 2.687 6,6 Bremen 1.541 5,2 3.683 5,4 3.185 8,3 2.097 11,4 Hamburg 3.597 4,3 6.555 4,0 5.931 5,2 3.569 7,2 Hessen 7.069 5,6 12.591 4,9 17.222 5,4 12.578 8,2 Mecklenburg-Vorpommern 873 3,5 4.187 3,2 2.298 5,0 1.410 6,5 Niedersachsen 5.860 5,6 14.636 5,1 18.007 7,0 11.991 10,0 Nordrhein-Westfalen 20.955 5,2 41.707 5,0 49.430 5,5 32.577 7,9 Rheinland-Pfalz 3.155 5,0 8.556 3,7 11.019 5,1 5.683 8,1 Saarland 1.654 4,4 5.156 5,0 3.205 9,5 1.299 11,2 Sachsen 1.433 4,6 6.854 3,6 6.877 5,6 4.029 7,2 Sachsen-Anhalt 864 4,5 3.723 3,8 4.165 5,3 1.962 7,3 Schlesw ig-Holstein 2.706 4,5 6.860 4,2 6.927 5,8 5.225 8,6 Thüringen 1.038 3,9 4.966 2,8 4.495 4,4 2.516 6,8 Unbekannt 734 6,4 727 6,1 434 6,7 366 10,7 Insgesamt verpflichtete Teilnehmende 79.673 5,1 184.415 4,3 193.054 5,7 128.774 8,1 2015* 2016** 2017** 2018** Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit Status Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Altzuw anderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassung) 91.228 3,3 136.842 3,1 87.437 4,3 65.082 4,0 Neuzuw anderer (Berechtigung durch ABH) 8.713 5,4 15.340 5,4 8.267 7,6 5.561 7,2 Spätaussiedler 2.707 5,3 2.981 5,4 3.153 5,2 3.516 5,4 Insgesamt freiwillige Teilnehmende 102.648 3,5 155.163 3,4 98.857 4,6 74.159 4,3 2015* 2016** 2017** 2018** Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit Kursart Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Allgemeiner Integrationskurs 84.978 3,4 122.187 3,3 75.793 4,3 60.817 4,0 Eltern- bzw . Frauenintegrationskurs 4.918 4,1 4.436 4,7 3.032 5,5 2.223 5,7 Förderkurs 175 3,4 116 7,4 36 3,9 17 12,7 Integrationskurs mit Alphabetisierung 7.475 5,0 20.568 4,0 13.904 6,1 7.430 6,8 Intensivkurs 747 2,3 719 2,3 302 2,9 317 2,5 Jugendintegrationskurs 4.103 2,6 6.770 2,6 3.094 3,6 1.697 3,0 Zw eitschrif tlernerkurs 2.270 6,2 911 5,8 Sonstiger spezieller Integrationskurs 252 5,5 367 3,2 426 4,7 747 5,0 Insgesamt freiw illige Teilnehmende 102.648 3,5 155.163 3,4 98.857 4,6 74.159 4,3 2015* 2016** 2017** 2018** Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche Anzahl Durchschnittliche der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit der neuen Zugangszeit Bundesland (Wohnort) Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Kursteilnehmenden in Monaten Baden-Württemberg 17.973 3,2 23.759 3,2 16.319 4,2 13.153 3,8 Bayern 16.727 3,3 21.154 3,0 13.035 4,1 11.439 3,7 Berlin 7.610 3,0 11.872 3,0 6.235 4,0 4.975 3,5 Brandenburg 1.044 2,8 2.530 3,0 1.089 3,9 879 3,5 Bremen 1.445 4,5 1.387 5,0 1.076 6,8 878 6,3 Hamburg 3.315 2,8 4.443 3,1 3.030 3,5 2.695 3,3 Hessen 10.183 4,1 15.565 3,9 11.553 5,0 8.328 5,0 Mecklenburg-Vorpommern 653 3,1 1.584 3,4 743 3,7 686 3,2 Niedersachsen 6.408 4,5 9.967 4,2 7.190 5,8 4.696 6,2 Nordrhein-Westfalen 22.990 3,6 37.873 3,3 23.513 4,6 15.491 4,5 Rheinland-Pfalz 5.036 3,8 7.421 3,6 4.918 4,7 3.921 4,5 Saarland 1.019 3,0 1.508 4,6 1.354 6,1 993 5,7 Sachsen 2.296 3,1 4.285 3,2 2.183 4,6 1.831 4,0 Sachsen-Anhalt 1.128 3,5 3.711 3,4 2.432 5,7 1.465 5,2 Schlesw ig-Holstein 2.036 3,8 4.795 3,2 2.695 5,5 1.515 5,8 Thüringen 1.209 2,7 2.543 2,7 1.252 3,6 1.047 3,2 Unbekannt 1.576 4,5 766 4,5 240 6,9 167 7,5 Insgesamt freiw illige Teilnehmende 102.648 3,5 155.163 3,4 98.857 4,6 74.159 4,3 2015* 2016** 2017** 2018** Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10344 13. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2018 ihre Teilnahmeberechtigung nicht wahrgenommen, und wie viele Teilnahmeberechtigungen sind demnach in den Jahren 2015 bis 2018 letztlich verfallen (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)? Die Regelung, wonach die Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs erlischt , wenn der Teilnahmeberechtigte aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht spätestens ein Jahr nach der Anmeldung beim Integrationskursträger mit dem Integrationskurs beginnt, ist zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Aus verfahrenstechnischen Gründen wurde der Zeitpunkt des erstmaligen Erlöschens von Teilnahmeberechtigungen auf 18 Monate festgelegt. Die ersten Fälle des Erlöschens traten somit ab dem 26. Dezember 2018 ein. Der Bundesregierung liegen aufgrund des kurzen Erhebungszeitraumes daher bislang keine validen Erkenntnisse vor. Nach dem Erlöschen kann jederzeit eine neue Zulassung zum Integrationskurs erteilt werden, wenn ein Teilnehmender die Teilnahme am Integrationskurs wieder aufnehmen möchte. 14. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2018 einen begonnenen Integrationskurs ohne Abschluss beendet (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)? Die Anzahl der Personen, die sowohl am DTZ als auch am LiD teilgenommen haben, jedoch mindestens einen der Tests nicht bestanden haben (nicht erfolgreicher Kursaustritt) und die Anzahl der Personen, die an mindestens einem der Tests nicht teilgenommen haben und bei denen mindestens neun Monate seit der letzten Kursaktivität vergangen sind (Inaktivität) können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden (Abfragestand: 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik ). Die Daten können nicht in Bezug gesetzt werden zu den in der Integrationskursgeschäftsstatistik veröffentlichten Daten.  Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl der Kursaustritte wegen Inaktivität bzw. bei nicht erfolgreichem Abschluss 2015 2016 2017 2018 Inaktivität nicht erfolgreich 2015 Inaktivität nicht erfolgreich 2016 Inaktivität nicht erfolgreich 2017 Inaktivität nicht erfolgreich 2018 Baden- Württemberg 9.172 3.153 12.325 11.303 4.452 15.755 15.087 9.487 24.574 15.673 10.172 25.845 Bayern 8.124 3.989 12.113 9.990 6.389 16.379 12.818 12.437 25.255 14.019 11.583 25.602 Berlin 5.339 1.981 7.320 6.688 2.652 9.340 8.354 5.138 13.492 8.471 5.944 14.415 Brandenburg 277 386 663 432 771 1.203 1.043 2.339 3.382 1.564 2.091 3.655 Bremen 1.026 310 1.336 1.384 507 1.891 1.643 1.170 2.813 1.726 1.348 3.074 Hamburg 2.811 886 3.697 3.077 1.331 4.408 3.271 2.668 5.939 3.698 2.430 6.128 Hessen 5.681 1.991 7.672 7.897 3.149 11.046 10.355 6.027 16.382 11.718 6.599 18.317 Mecklenburg- Vorpommern 227 291 518 298 713 1.011 693 1.535 2.228 892 1.217 2.109 Niedersachsen 3.313 2.047 5.360 4.027 3.406 7.433 5.806 7.850 13.656 7.212 8.671 15.883 Nordrhein- Westfalen 13.082 6.815 19.897 16.238 9.749 25.987 21.723 21.736 43.459 24.965 22.566 47.531 Rheinland- Pfalz 2.159 1.075 3.234 2.975 1.736 4.711 4.004 4.335 8.339 4.811 5.505 10.316 Saarland 607 408 1.015 701 890 1.591 993 2.205 3.198 1.319 1.914 3.233 Sachsen 985 442 1.427 1.297 1.082 2.379 2.048 3.228 5.276 2.659 3.278 5.937 Sachsen- Anhalt 224 260 484 437 828 1.265 987 2.368 3.355 1.562 2.513 4.075 Schleswig- Holstein 1.458 512 1.970 1.915 1.144 3.059 2.692 3.447 6.139 3.171 3.156 6.327 Thüringen 490 327 817 658 885 1.543 1.206 2.296 3.502 1.830 2.117 3.947 Unbekannt 3.598 598 4.196 1.760 242 2.002 695 262 957 361 523 884 Insgesamt 58.573 25.471 84.044 71.077 39.926 111.003 93.418 88.528 181.946 105.651 91.627 197.278 zzgl. Kurswiederholende 5.428 10.305 15.733 5.565 13.278 18.843 5.853 34.174 40.027 8.837 54.566 63.403 Anzahl der Kursaustritte wegen Inaktivität bzw. bei nicht erfolgreichem Abschluss 2015 2016 2017 2018 Inaktivität nicht erfolgreich 2015 Inaktivität nicht erfolgreich 2016 Inaktivität nicht erfolgreich 2017 Inaktivität nicht erfolgreich 2018 Männlich 26.320 11.411 37.731 33.702 22.772 56.474 49.420 63.220 112.640 60.142 58.526 118.668 Weiblich 32.253 14.060 46.313 37.375 17.154 54.529 43.998 25.308 69.306 45.509 33.101 78.610 Insgesamt 58.573 25.471 84.044 71.077 39.926 111.003 93.418 88.528 181.946 105.651 91.627 197.278 zzgl. Kurswiederholende 5.428 10.305 15.733 5.565 13.278 18.843 5.853 34.174 40.027 8.837 54.566 63.403 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10344 Anzahl der Kursaustritte wegen Inaktivität bzw. bei nicht erfolgreichem Abschluss 2015 2016 2017 2018 Inaktivität nicht er-folgreich 2015 Inaktivität nicht erfolgreich 2016 Inaktivität nicht erfolgreich 2017 Inaktivität nicht erfolgreich 2018 ALGII-Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 7.367 3.938 11.305 7.300 5.509 12.809 10.504 16.627 27.131 18.246 25.313 43.559 Altzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 967 452 1.419 905 506 1.411 885 600 1.485 862 767 1.629 Altzuwanderer/ EU-Bürger/ Deutsche (Zulassung) 37.068 10.505 47.573 45.037 13.953 58.990 51.208 25.123 76.331 46.147 17.871 64.018 Neuzuwanderer (Berechtigung durch ABH) 2.072 1.236 3.308 2.424 2.145 4.569 3.275 3.759 7.034 3.146 2.997 6.143 Neuzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 10.676 8.811 19.487 14.847 17.147 31.994 26.598 41.075 67.673 34.483 40.993 75.476 Spätaussiedler 423 529 952 564 666 1.230 682 719 1.401 637 822 1.459 Verpflichtung durch TLA 266 625 891 2.130 2.864 4.994 Insgesamt 58.573 25.471 84.044 71.077 39.926 111.000 93.418 88.528 181.946 105.651 91.627 197.278 zzgl. Kurswiederholende 5.428 10.305 15.733 5.565 13.278 18.843 5.853 34.174 40.027 8.837 54.566 63.403   Anzahl der Kursaustritte wegen Inaktivität bzw. bei nicht erfolgreichem Abschluss 2015 2016 2017 2018 Inaktivität nicht erfolgreich 2015 Inaktivität nicht erfolgreich 2016 Inaktivität nicht erfolgreich 2017 Inaktivität nicht erfolgreich 2018 Allgemeiner Integrationskurs 43.712 19.303 63.015 53.173 31.475 84.648 67.293 68.227 135.520 67.898 49.404 117.302 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 4.671 1.783 6.454 4.630 1.920 6.550 4.739 2.102 6.841 4.060 2.364 6.424 Förderkurs 220 32 252 190 36 226 161 32 193 100 27 127 Integrationskurs mit Alphabetisierung 7.723 3.635 11.358 10.290 5.222 15.512 17.416 14.735 32.151 27.106 33.318 60.424 Intensivkurs 283 80 363 310 91 401 290 90 380 173 54 227 Jugendintegrationskurs 1.682 585 2.267 2.237 1.116 3.353 3.323 3.226 6.549 3.689 2.482 6.171 Zweitschriftlernerkurs 4 4 8 2.104 3.763 5.867 Sonstiger spezieller Integrationskurs 282 53 335 247 66 313 192 112 304 521 215 736 Insgesamt 58.573 25.471 84.044 71.077 39.926 111.003 93.418 88.528 181.946 105.651 91.627 197.278 zzgl. Kurswiederholende 5.428 10.305 15.733 5.565 13.278 18.843 5.853 34.174 40.027 8.837 54.566 63.403 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Nichtteilnahme , dem Abbruch und der Beendigung der Kurse ohne Abschluss zu Grunde? a) Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die besondere Lebenssituation der Teilnehmenden (z. B. die Verpflichtung zu regelmäßigen Behördenterminen , Wohnungssuche, beengte Wohnverhältnisse in Gemeinschaftsunterkünften ohne Rückzugsorte zum Lernen, (chronische) Krankheiten , Traumatisierungen etc.)? b) Falls keine Erkenntnisse zu den Gründen vorliegen, warum werden die Gründe weder erfasst noch analysiert? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine systematischen Erkenntnisse zum Abbruch bzw. zur Beendigung des Kurses ohne Abschluss vor. Gründe für die Nichtteilnahme , den Abbruch und die Beendigung von Integrationskursen ohne Abschluss werden nicht erfasst, da diese Gründe weder erhoben noch gespeichert werden dürfen. Aussagen zu der Frage, können allein die verpflichtenden Behörden, d. h. die Ausländerbehörden, die Träger der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und die Träger der Grundsicherung treffen. Eine Trägerbefragung im Jahr 2016 hat ergeben, dass die Hauptursachen für die Nichtteilnahme, den Abbruch und die Beendigung von Integrationskursen ohne Abschluss Umzug, Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung, Mutterschutz/Elternzeit und Krankheit sind. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3c verwiesen. 16. Wie hat sich die freiwillige Kursteilnahme in den Jahren 2015 bis 2018 (im Vergleich zu der verpflichtenden Teilnahme) aus Sicht der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)? Die Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2015 bis 2018 (Abfragestand : 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik) kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Anzahl der neuen Kursteilnehmenden 2015 2016 2017 2018 Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassung) 90.136 136.842 87.437 65.082 Neuzuwanderer (Berechtigung durch ABH) 8.864 15.340 8.267 5.561 Spätaussiedler 2.668 2.981 3.153 3.516 Summe berechtigte Teilnehmende 101.668 155.163 98.857 74.159 ALGII-Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 15.802 46.022 73.441 45.104 Altzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 1.372 1.574 1.988 1.188 Neuzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 60.556 136.819 108.673 72.448 Verpflichtung durch TLA 8.952 10.034 Summe verpflichtete Teilnehmende 77.730 184.415 193.054 128.774 Insgesamt 179.398 339.578 291.911 202.933 zzgl. Kurswiederholende 21.197 25.418 64.775 109.292 Berechtigte Teilnehmende in % 56,7% 45,7% 33,9% 36,5% Verpflichtete Teilnehmende in % 43,3% 54,3% 66,1% 63,5% Insgesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10344 Anzahl der neuen Kursteilnehmenden 2015 2016 2017 2018 Wohnort Land Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Baden-Württemberg 15.813 8.669 23.759 22.314 16.319 21.814 13.153 15.852 Bayern 14.142 9.903 21.154 25.943 13.035 22.983 11.439 17.809 Berlin 6.981 6.125 11.872 10.951 6.235 11.108 4.975 7.124 Brandenburg 890 834 2.530 5.006 1.089 3.954 879 2.687 Bremen 1.385 1.389 1.387 3.683 1.076 3.185 878 2.097 Hamburg 3.101 3.336 4.443 6.555 3.030 5.931 2.695 3.569 Hessen 8.702 6.279 15.565 12.591 11.553 17.222 8.328 12.578 Mecklenburg- Vorpommern 612 928 1.584 4.187 743 2.298 686 1.410 Niedersachsen 6.048 5.448 9.967 14.636 7.190 18.007 4.696 11.991 Nordrhein-Westfalen 21.020 18.564 37.873 41.707 23.513 49.430 15.491 32.577 Rheinland-Pfalz 4.432 2.863 7.421 8.556 4.918 11.019 3.921 5.683 Saarland 933 1.675 1.508 5.156 1.354 3.205 993 1.299 Sachsen 2.126 1.311 4.285 6.854 2.183 6.877 1.831 4.029 Sachsen-Anhalt 1.012 836 3.711 3.723 2.432 4.165 1.465 1.962 Schleswig-Holstein 1.838 2.562 4.795 6.860 2.695 6.927 1.515 5.225 Thüringen 1.092 1.011 2.543 4.966 1.252 4.495 1.047 2.516 Unbekannt 11.541 5.997 766 727 240 434 167 366 Insgesamt 101.668 77.730 155.163 184.415 98.857 193.054 74.159 128.774 Anzahl der neuen Kursteilnehmenden 2015 2016 2017 2018 Geschlecht Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Männlich 44.721 43.765 94.396 129.837 50.454 114.426 30.776 59.952 Weiblich 56.947 33.965 60.767 54.578 48.403 78.628 43.383 68.822 Insgesamt 101.668 77.730 155.163 184.415 98.857 193.054 74.159 128.774 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl der neuen Kursteilnehmenden 2015 2016 2017 2018 Kursart Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Berechtigte Teilnehmende Verpflichtete Teilnehmende Allgemeiner Integrationskurs 83.759 55.970 122.187 127.480 75.793 108.237 60.817 77.887 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 4.871 3.551 4.436 4.207 3.032 4.979 2.223 4.478 Förderkurs 176 23 116 27 36 23 17 9 Integrationskurs mit Alphabetisierung 7.767 14.322 20.568 42.120 13.904 62.985 7.430 37.530 Intensivkurs 739 261 719 564 302 270 317 280 Jugendintegrationskurs 4.075 3.395 6.770 8.707 3.094 5.913 1.697 3.299 Sonstiger spezieller Integrationskurs 281 208 367 1.310 426 986 747 1.518 Zweitschriftlernerkurs 2.270 9.661 911 3.773 Insgesamt 101.668 77.730 155.163 184.415 98.857 193.054 74.159 128.774 17. Wie viele sog. Alteinwandernden, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bzw. wie viele deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015- 2018 im Rahmen von § 44 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (Aufenth G) eine Teilnahmeberechtigung, und wie viele davon haben ihren Integrationskurs begonnen (bitte zum einen nach Jahren, Bundesländern, sowie nach den drei Personengruppen Alteinwanderinnen bzw. Alteinwanderer, EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger und Deutsche aufschlüsseln)? Die Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen (nur Altzuwanderer/EU-Bürger/ Deutsche) in den Jahren 2015 bis 2018 (Abfragestand: 6. Mai 2019, aktuelle Fortschreibung , nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar) ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Kohortenabfragen wie in dieser Frage lassen sich grundsätzlich nicht aus der konsolidierten Geschäftsstatistik beantworten . Auf die Antwort zu Frage 19 wird zudem verwiesen. Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen Zulassung Davon mit Kursbeginn Zulassung Davon mit Kursbeginn Zulassung Davon mit Kursbeginn Zulassung Davon mit Kursbeginn Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassung 125.836 94.352 196.027 141.672 95.884 65.525 90.438 58.866 davon Altzuwanderer 37.695 16.470 123.798 83.931 24.686 17.555 20.761 13.371 davon EU-Bürger 84.180 74.801 69.479 55.686 68.629 46.072 67.040 43.600 davon Deutsche 3.961 3.081 2.750 2.055 2.569 1.898 2.637 1.895 2015 2016 2017 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/10344 18. Ist es zutreffend, dass im Jahr 2018 weniger als 1 Prozent aller Integrationskurse ein sog. KompAS-Kurs („Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb“) waren (Bundestagsdrucksache 19/4155, S. 5), und wenn ja, was tut die Bundesregierung, um mehr von diesen – zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit betriebenen – Kursen anzubieten? Es ist zutreffend, dass im Jahr 2018 weniger als ein Prozent aller Integrationskurse sog. KompAS-Kurse waren. Spezifische Aktivitäten hierzu sind nicht geplant . 19. Wird die Bundesregierung, wie von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette Widmann-Mauz gefordert , EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Asylsuchende zu den Kursen zulassen (die Antwort bitte begründen)? Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden, und wird es als Anspruch ausgestaltet ? Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs gestellt haben, wurden hierzu auch zugelassen . Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, werden aber seit Einführung der Integrationskurse im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme an diesen zugelassen. Anträge auf Zulassung dieser Personengruppe sind – auch ohne einen Teilnahmeanspruch – noch nie wegen unzureichender Kurskapazitäten abgelehnt worden . Aufenthaltsrechtlich ist der Teilnahmeanspruch grundsätzlich an die Möglichkeit gekoppelt, auch zur Integrationskursteilnahme zu verpflichten. Diese Möglichkeit besteht bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern wegen ihres Freizügigkeitsrechts grundsätzlich nicht. Das Bundeskabinett hat am 17. April 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine weitere Öffnung der Sprachförderung für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und die Ausweitung des Zugangs von Geduldeten zur berufsbezogenen Sprachförderung vor. Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen Nach Wohnort Zulassung Davon mit Kursbeginn Zulassung Davon mit Kursbeginn Zulassung Davon mit Kursbeginn Zulassung Davon mit Kursbeginn Baden-Württemberg 23.035 17.425 30.844 22.239 17.279 12.126 16.365 11.151 Bayern 22.060 15.756 28.628 19.351 15.265 10.305 14.694 9.590 Berlin 8.932 7.200 13.522 10.184 5.804 4.283 6.009 4.180 Brandenburg 1.028 827 2.209 1.650 1.110 778 1.163 746 Bremen 2.109 1.422 1.770 1.114 1.120 700 1.156 691 Hamburg 3.518 2.850 5.371 3.995 3.021 2.345 2.885 2.249 Hessen 13.311 9.639 20.901 15.050 11.005 7.295 10.614 6.634 Mecklenburg-Vorpommern 627 496 1.048 792 722 550 753 531 Niedersachsen 8.050 5.633 14.291 9.694 6.499 4.023 5.875 3.214 Nordrhein-Westfalen 27.448 21.364 47.924 36.491 20.943 14.492 18.410 11.990 Rheinland-Pfalz 5.919 4.437 9.209 6.720 4.826 3.214 4.565 2.997 Saarland 1.139 783 1.561 1.086 946 597 956 599 Sachsen 2.225 1.777 4.676 3.399 2.059 1.411 2.047 1.375 Sachsen-Anhalt 1.120 830 3.000 2.168 1.360 910 1.390 829 Schleswig-Holstein 2.765 2.059 7.341 5.098 2.371 1.449 2.069 1.138 Thüringen 1.585 1.137 2.985 2.080 1.340 892 1.292 828 Unbekannt 965 717 747 561 214 155 195 124 Insgesamt Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche 125.836 94.352 196.027 141.672 95.884 65.525 90.438 58.866 2015 2016 2017 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Plant die Bundesregierung auch die Einführung eines Anspruchs auf Integrationskurse für die Personen mit einem Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 Aufenthaltsgesetz, die bisher keinen Anspruch haben (insbesondere Personen mit einem Aufenthaltsrecht gemäß §§ 22, 25 Absatz 3, 25 Absatz 5; die Antwort bitte begründen)? Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden? In der Praxis werden Personen mit einem Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – sofern sie keinen Teilnahmeanspruch haben – auf Antrag zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen. Aus Sicht der Bundesregierung besteht daher kein praktischer Handlungsbedarf auf Einräumung weiterer Teilnahmeansprüche. Situation von Asylsuchenden und Geduldeten 21. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, haben in den Jahren von 2016 bis 2018 einen Antrag gestellt, um am Integrationskurs teilzunehmen (bitte nach Jahren, Bundesländern, Kurstypen und Herkunftsländern aufschlüsseln )? Die Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen (Personen mit guter Bleibeperspektive und Aufenthaltsgestattung) in den Jahren 2017 und 2018 (Abfragestand: 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik, ohne Kurswiederholende) ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Die Erfassung der Aufenthaltstitel bei Berechtigung /Verpflichtung erfolgt erst seit 2017. a) Wie vielen von ihnen wurde die Teilnahme auch ermöglicht (bitte nach Jahren, Bundesländern, Kurstypen und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Es stehen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung, dass alle Personen, die nach § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 AufenthG zur Teilnahme am Integrationskurs berechtigt sind, einen Integrationskurs beginnen können. b) Mit wie vielen teilnehmenden Asylsuchenden, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2019? Die Bundesregierung hat für das Jahr 2019 eine Prognose von rd. 20 000 teilnehmenden Asylsuchenden zugrunde gelegt, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen 2017 2018 Eritrea 3.474 1.002 Irak 6.991 3.689 Iran 4.876 4.798 Somalia 2.431 1.115 Syrien 6.262 2.435 Insgesamt 24.034 13.039 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/10344 22. Wie viele Geduldete haben in den in den Jahren 2016 bis 2018 einen Antrag gestellt, am Integrationskurs teilnehmen zu wollen, und wie vielen von ihnen wurde die Teilnahme auch ermöglicht (bitte nach Jahr der Teilnahme, Herkunftsland und Aufenthaltsdauer in Deutschland sowie Bundesland aufschlüsseln ), und mit wie vielen Geduldeten rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2019? Die Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen mit dem Aufenthaltstitel Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG) in den Jahren 2017 und 2018 (Abfragestand: 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik, ohne Kurswiederholende) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine Erfassung der Aufenthaltstitel bei Berechtigung /Verpflichtung erfolgt erst seit 2017. Es stehen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung, dass alle Personen, die nach § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 AufenthG zur Teilnahme am Integrationskurs berechtigt sind, einen Integrationskurs beginnen können. 23. Wie wird sichergestellt, dass den zur Integrationskursteilnahme Berechtigten , die in Erstaufnahmeeinrichtungen, Ankunftszentren oder AnkER-Zentren leben, der Zugang zu den Kursen effektiv ermöglicht wird? Nach Erhalt einer Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs können die Berechtigten unabhängig von ihrem Wohnort an einem Integrationskurs teilnehmen . 24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden von Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung bei der Abschlussprüfung ihres Integrationskurses in den Jahren 2016 bis 2018? Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. 25. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete, bei denen kein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, hatten 2011 bis 2018 einen Antrag auf Teilnahme an einem sog. Erstorientierungskurs gestellt, und wie viele der Antragstellenden konnten letztlich an einem solchen Erstorientierungskurs teilnehmen (bitte beides nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Erstorientierungskurse werden bundesweit seit Juli 2017 angeboten. Die Teilnahme an diesen Kursen muss nicht beantragt werden. Die Akquise der Teilnehmenden erfolgt vor Ort durch die Träger der Erstorientierungskurse. Nach aktuellem Stand haben seit dem Start der Erstorientierungskurse bis zum ersten Quartal 2019 58 434 Asylsuchende an ihnen teilgenommen. Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen 2017 2018 Duldung 964 1.115 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) An wie vielen Standorten werden diese Erstorientierungskurse angeboten ? Nach aktuellem Stand fanden von Juli 2017 bis zum ersten Quartal 2019 an insgesamt 806 Standorten Erstorientierungskurse statt. Zum Stichtag 1. April 2019 wurden nach Angaben der Kursträger an 260 Standorten Kurse durchgeführt. b) Mit wie vielen Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung, bei denen die Prognose, ob ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, nicht pauschal vorgenommen wird, die im Jahr 2019 den Antrag auf Teilnahme an einem solchen Erstorientierungskurs stellen werden, rechnet die Bundesregierung? Die Teilnahme am Erstorientierungskurs muss nicht beantragt werden (siehe Antwort zu Frage 25). Nach aktuellem Stand haben im ersten Quartal 2019 8 602 Menschen am Erstorientierungskurs teilgenommen. Es ist davon auszugehen , dass sich die Teilnehmendenzahlen in den kommenden Quartalen in derselben Größenordnung bewegen werden. c) Hält die Bundesregierung das jetzige quantitative Angebot dieser Erstorientierungskurse für bedarfsdeckend? Die Haushaltsmittel 2019 und der Vorjahre haben ausgereicht, um die angemeldeten Bedarfe der Träger zu decken. d) Aus welchem fachlichen Grund werden Lehrkräfte dieser Erstorientierungskurse schlechter bezahlt als Integrationslehrkräfte (so erhalten die Honorarkräfte der Erstorientierungskurse nicht 35 Euro, sondern nur 32,50 Euro pro Unterrichtseinheit, BMI-Sachinfo an den Abgeordneten Tobias Lindner vom 9. Oktober 2018)? Wenn möglich, soll in den Erstorientierungskursen mit festangestellten Lehrkräften gearbeitet werden. Diese müssen nach TVöD bezahlt werden und erhalten ein E9-/E10-Gehalt. Sofern es sich um Honorarkräfte handelt, muss das Honorar in seiner Höhe vergleichbar mit einer Vergütung nach TVöD E9/E10 sein. Personalausgaben für Honorarkräfte dürfen daher 32,50 Euro pro Unterrichtseinheit nicht übersteigen. 2019 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 958 1.497 1.631 1.402 1.790 1.076 1.650 10.004 701 1.325 1.438 1.359 1.587 1.487 1.535 9.432 1.203 533 530 389 204 199 319 3.377 435 391 266 152 248 203 340 2.035 147 161 124 62 160 50 148 852 123 166 875 502 368 208 265 2.507 990 796 1.318 465 657 415 835 5.476 29 270 373 163 210 133 127 1.305 298 581 574 405 400 467 397 3.122 434 573 1.080 438 305 204 242 3.276 414 692 685 625 550 600 604 4.170 0 27 177 67 37 44 32 384 78 218 1.511 1.309 1.851 1.669 1.648 8.284 170 390 396 331 283 138 197 1.905 431 201 324 23 102 50 105 1.236 87 145 273 101 223 82 158 1.069 6.498 7.966 11.575 7.793 8.975 7.025 8.602 58.434 2018 Anzahl Teilnehmende Baden-Württemberg Sachsen Gesamt Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Rheinland-Pfalz Saarland Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Bremen Hamburg Teilnehmende nach Bundesland und Quartal Gesamt Bayern Berlin Brandenburg 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/10344 Entwicklung der Prüfungsabschlüsse 26. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2015 bis 2018 in der Abschlussprüfung ihres Kurses welches Sprachniveau erreicht (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? a) Wie viele Personen erreichen das Integrationskursziel (Zertifikat Integrationskurs ) bei dem ersten Versuch (bitte nach Jahren, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)? Die Anzahl der Personen, die das Integrationskursziel (Zertifikat Integrationskurs ) bei dem ersten Versuch der Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und durch Absolvieren des Abschlusstests des Orientierungskurses (Leben in Deutschland, LiD) erreicht haben, ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen (Abfragestand: 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik). Die Daten sind nicht in Bezug zu setzen mit den in der Integrationskursgeschäftsstatistik veröffentlichten Daten. b) Wie viele Personen erreichen das Integrationskursziel (Zertifikat Integrationskurs ) nach dem Besuch eines Wiederholungskurses (bitte nach Jahren , Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)? Die Anzahl der Personen, die das Integrationskursziel (Zertifikat Integrationskurs ) im Rahmen des Wiederholerverfahrens erreicht haben, ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen (Abfragestand: 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik ). Die Daten sind nicht in Bezug zu setzen mit den in der Integrationskursgeschäftsstatistik veröffentlichten Daten. Geschlecht 2015 2016 2017 2018 männlich 22.331 40.088 65.325 28.663 weiblich 37.484 40.459 43.611 40.058 Insgesamt 59.815 80.547 108.936 68.721 Status 2015 2016 2017 2018 ALGII-Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 4.361 6.156 16.057 11.993 Altzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 517 451 539 377 Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassu 30.744 35.500 39.472 23.327 Neuzuwanderer (Berechtigung durch ABH) 3.519 4.876 4.793 2.697 Neuzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 19.373 32.084 45.826 26.772 Spätaussiedler 1.301 1.474 1.569 1.743 Verpflichtung durch TLA 6 680 1.812 Insgesamt 59.815 80.547 108.936 68.721 Kursart 2015 2016 2017 2018 Allgemeiner Integrationskurs 51.317 69.960 94.280 58.635 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 3.509 3.406 3.216 2.921 Förderkurs 48 37 11 6 Integrationskurs mit Alphabetisierung 270 472 1.331 1.084 Intensivkurs 522 686 632 333 Jugendintegrationskurs 2.723 4.243 6.971 3.059 Zweitschriftlernerkurs 10 78 Sonstiger spezieller Integrationskurs 1.426 1.743 2.485 2.605 Insgesamt 59.815 80.547 108.936 68.721 Geschlecht 2015 2016 2017 2018 männlich 2.257 3.336 8.672 13.975 weiblich 3.511 3.642 4.296 7.217 Insgesamt 5.768 6.978 12.968 21.192 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie viele Personen schließen den Integrationskurs mit dem Bestehen der Sprachprüfung auf der Stufe A2 ab (bitte nach Jahren, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)? Das im DTZ erreichte Sprachniveau für die Jahre 2015 bis 2018 (Abfragestand: 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik, ohne Kurswiederholende) ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Status 2015 2016 2017 2018 ALGII-Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 942 996 2.022 4.746 Altzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 124 124 113 133 Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassu 1.880 1.876 3.043 5.048 Neuzuwanderer (Berechtigung durch ABH) 408 512 862 942 Neuzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 2.272 3.274 6.726 9.784 Spätaussiedler 142 196 192 275 Verpflichtung durch TLA 10 264 Insgesamt 5.768 6.978 12.968 21.192 Kursart 2015 2016 2017 2018 Allgemeiner Integrationskurs 4.286 5.190 10.124 15.325 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 503 532 474 527 Förderkurs 22 7 5 6 Integrationskurs mit Alphabetisierung 675 906 1.746 3.270 Intensivkurs 5 2 2 3 Jugendintegrationskurs 138 204 398 749 Zweitschriftlernerkurs 3 786 Sonstiger spezieller Integrationskurs 139 137 216 526 Insgesamt 5.768 6.978 12.968 21.192 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Jahr 2015 erstmalige Kursteilnehmende 73.686 69,9% 24.133 22,9% 7.655 7,3% 105.474 100,0% Jahr 2016 erstmalige Kursteilnehmende 95.385 66,9% 36.366 25,5% 10.721 7,5% 142.472 100,0% Jahr 2017 erstmalige Kursteilnehmende 137.094 58,6% 74.439 31,8% 22.452 9,6% 233.985 100,0% Jahr 2018 erstmalige Kursteilnehmende 115.793 52,0% 73.146 32,9% 33.550 15,1% 222.489 100,0% B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt Anzahl der DTZ Testteilnehmenden A2 2015 2016 2017 2018 Männlich 10.631 20.005 51.394 45.706 Weiblich 13.502 16.361 23.045 27.440 Insgesamt 24.133 36.366 74.439 73.146 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/10344 27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden der Teilnehmenden von Jugend-, Eltern- bzw. Frauenkursen sowie von Alphabetisierungskursen bei der Abschlussprüfung ihres Kurses (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 aufschlüsseln, vgl. Bundestagsdrucksache 18/5606, S. 9 f.)? Das im DTZ erreichte Sprachniveau in den Jahren 2012 bis 2014 für Teilnehmende von Jugend-, Eltern- bzw. Frauenkursen sowie von Alphabetisierungskursen (Abfragestand: 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik, ohne Kurswiederholende ) ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Die DTZ-Ergebnisse können systemseitig erst seit 2012 ausgewertet werden. Anzahl der DTZ Testteilnehmenden A2 2015 2016 2017 2018 ALGII-Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 3.368 4.654 13.271 18.244 Altzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 480 500 563 654 Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassung) 10.201 13.383 22.529 16.712 Neuzuwanderer (Berechtigung durch ABH) 1.230 1.940 3.228 2.561 Neuzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 8.360 15.258 33.690 32.028 Spätaussiedler 494 631 662 768 Verpflichtung durch TLA 496 2.179 Insgesamt 24.133 36.366 74.439 73.146 Anzahl der DTZ Testteilnehmenden A2 2015 2016 2017 2018 Allgemeiner Integrationskurs 19.106 29.522 59.603 46.820 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 1.901 2.018 2.264 2.266 Förderkurs 62 51 42 36 Integrationskurs mit Alphabetisierung 2.387 3.623 9.546 18.953 Intensivkurs 77 94 80 75 Jugendintegrationskurs 536 992 2.808 2.431 Zweitschriftlernerkurs 3 2.382 Sonstiger spezieller Integrationskurs 64 66 93 183 Insgesamt 24.133 36.366 74.439 73.146 2012 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Insgesamt Jugendintegrationskurs 1.197 83,9% 206 14,4% 23 1,6% 1.426 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 6.302 66,4% 2.590 27,3% 603 6,4% 9.495 Integrationskurs mit Alphabetisierung 1.656 26,8% 2.368 38,4% 2.150 34,8% 6.174 B1 A2 unter A2 2013 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Insgesamt Jugendintegrationskurs 1.522 84,5% 238 13,2% 41 2,3% 1.801 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 5.662 66,2% 2.282 26,7% 611 7,1% 8.555 Integrationskurs mit Alphabetisierung 1.485 25,4% 2.261 38,7% 2.094 35,9% 5.840 B1 A2 unter A2 2014 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Insgesamt Jugendintegrationskurs 2.179 83,4% 361 13,8% 72 2,8% 2.612 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 5.413 66,3% 2.143 26,2% 609 7,5% 8.165 Integrationskurs mit Alphabetisierung 1.408 24,0% 2.321 39,5% 2.149 36,6% 5.878 B1 A2 unter A2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden von Asylsuchenden; Geduldeten, Alteinwanderinnen und Alteinwanderern, EU- Bürgerinnen und EU-Bürgern bzw. von Deutschen bei der Abschlussprüfung ihres Integrationskurses in den Jahren von 2015 bis 2018 und den Gründen, die zu diesem Abschneiden führen (bitte nach Jahren und Statusgruppen aufschlüsseln )? Das im DTZ erreichte Sprachniveau von Asylsuchenden, Geduldeten, Alteinwanderinnen und -einwanderern, Unionsbürgerinnen und -bürgern bzw. von Deutschen (Abfragestand: 31. März 2019, konsolidierte Geschäftsstatistik, ohne Kurswiederholende ). Die Erfassung der Aufenthaltstitel bei Berechtigung/Verpflichtung erfolgt erst seit 2017. Erste Erkenntnisse aus der EvIk-Studie zeigen, dass die in der Sprachforschung geläufigen Einflussfaktoren, Motivation, Gelegenheit und Effizienz, auch bei den vom Bundesamt zugelassenen Teilnehmenden wirken. 2017 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Insgesamt Aufenthaltsgestattung 2.337 51,5% 1.792 39,5% 410 9,0% 4.539 Duldung 21 53,8% 16 41,0% 2 5,1% 39 B1 A2 unter A2 2018 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Insgesamt Aufenthaltsgestattung 5.083 46,0% 4.379 39,6% 1.600 14,5% 11.062 Duldung 127 43,9% 127 43,9% 35 12,1% 289 B1 A2 unter A2 2015 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Insgesamt Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassung) 37.527 73,8% 10.201 20,1% 3.129 6,2% 50.857 davon Altzuwanderer 7.751 64,1% 3.150 26,1% 1.187 9,8% 12.088 davon EU-Bürger 27.821 77,4% 6.459 18,0% 1.684 4,7% 35.964 davon Deutsche 1.955 69,7% 592 21,1% 258 9,2% 2.805 B1 A2 unter A2 2016 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Insgesamt Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassung) 42.490 70,9% 13.383 22,3% 4.038 6,7% 59.911 davon Altzuwanderer 11.768 64,2% 4.935 26,9% 1.615 8,8% 18.318 davon EU-Bürger 29.110 74,1% 7.922 20,2% 2.232 5,7% 39.264 davon Deutsche 1.612 69,2% 526 22,6% 191 8,2% 2.329 B1 A2 unter A2 2017 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Insgesamt Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassung) 50.051 63,2% 22.529 28,4% 6.656 8,4% 79.236 davon Altzuwanderer 26.043 57,4% 15.114 33,3% 4.211 9,3% 45.368 davon EU-Bürger 22.912 71,1% 7.000 21,7% 2.314 7,2% 32.226 davon Deutsche 1.096 66,7% 415 25,3% 131 8,0% 1.642 B1 A2 unter A2 2018 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Insgesamt Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassung) 37.959 61,5% 16.712 27,1% 7.044 11,4% 61.715 davon Altzuwanderer 15.537 52,4% 9.808 33,1% 4.326 14,6% 29.671 davon EU-Bürger 21.253 69,8% 6.563 21,6% 2.618 8,6% 30.434 davon Deutsche 1.169 72,6% 341 21,2% 100 6,2% 1.610 B1 A2 unter A2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/10344 Sanktionierung der Teilnahmepflicht 29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, a) wie viele Personen zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sind (§ 44a Absatz 1 Nummer 1 und 3 AufenthG), Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. b) in wie vielen Fällen Personen ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs (§ 44a Absatz 1 AufenthG) aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht nachgekommen sind (bitte jeweils – entsprechend der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/11661, S. 16 – für die Jahre von 2012 bis 2018 aufschlüsseln), und c) welche Gründe für die Nichtteilnahme trotz Verpflichtung vorliegen? Die Fragen 29b und 29c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine validen Kenntnisse darüber, aus welchen Gründen die Betroffenen entgegen ihrer Verpflichtung nicht am Integrationskurs teilnehmen . Für das Nachhalten von Verpflichtungen sind die verpflichtenden Behörden, also Ausländerbehörden, Träger der Grundsicherung und Träger der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Nur diesen Behörden gegenüber sind die verpflichteten Teilnehmenden auch rechenschaftspflichtig. 30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen a) ein Bußgeld angedroht bzw. verhängt wurde (§ 98 Absatz 2 Nummer 4 AufenthG), b) die Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 8 Absatz 3 AufenthG angedroht bzw. vollzogen wurde und c) eine Ausweisung gemäß § 55 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG verfügt bzw. Verwaltungszwang angeordnet wurde (bitte jeweils – entsprechend der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/11661, S. 16 – für die Jahre von 2012 bis 2018 aufschlüsseln)? 31. Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe für den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den o. g. Sanktionsmitteln an (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? 32. In wie vielen Fällen wurde – nach Kenntnis der Bundesregierung – von der im Jahr 2011 eingeführten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufenthaltserlaubnis von Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden sind, jeweils nur um „höchstens ein Jahr“ zu verlängern, solange die Betroffenen den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder nicht den Nachweis erbracht haben, dass ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist (§ 8 Absatz 3 Satz 6 AufenthG)? Sind der Bundesregierung hierbei rechtliche Anwendungsprobleme bekannt geworden (z. B. bei der Beurteilung, ob die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist), und wenn ja, welche? Die Fragen 30 bis 32 werden gemeinsam beantwortet. Zur Teilnahme an einem Integrationskurs können nur die Ausländerbehörden, die Träger der Grundsicherung und die Träger der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz verpflichten, nicht aber Bundesbehörden. Nur die verpflichtenden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Behörden sprechen die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen bei Verstößen gegen die Teilnahmepflicht aus. Aus diesem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 33. Plant die Bundesregierung, die Ankündigungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, also die Mitwirkung beim Spracherwerb, stärker durch Sanktionen einzufordern bzw. vorhandene Sanktionsmöglichkeiten konsequenter zu nutzen, trotz der laufenden Evaluation noch in der laufenden Wahlperiode umzusetzen? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die (Aus-)Wirkungen von Sanktionen auf die Lernmotivation, den Lernerfolg und die insgesamt wirtschaftliche und soziale Situation der Teilnehmenden? Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Verpflichtung von Personen zur Teilnahme am Integrationskurs ist ein wesentliches Anliegen des BMI. Das Nachhalten ausgesprochener Verpflichtungen und das Sanktionsregime sind unabhängig von den Ergebnissen der Evaluierung effektiv zu gestalten. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die (Aus-)Wirkungen von Sanktionen auf die Lernmotivation, den Lernerfolg und die insgesamt wirtschaftliche und soziale Situation der Teilnehmenden vor. Situation der Lehrkräfte der Integrationskurse 34. Wie viele Personen waren in den Jahren von 2015 bis 2018 als Integrationskurslehrkraft zugelassen (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? Die Anzahl der zugelassenen Lehrkräfte zum jeweiligen Stichtag (Abfragestand: 6. Mai 2019) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 35. Wie viele Lehrkräfte haben in den Jahren von 2015 bis 2018 bei den zugelassenen Integrationskursträgern gearbeitet (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln )? a) Wie viele von ihnen waren mit welchem Stundenumfang fest angestellt (bitte nach Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln)? b) Wie viele von ihnen haben in welchem Stundenumfang als Honorarkräfte gearbeitet (bitte nach Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln)? Die Fragen 35 bis 35b werden gemeinsam beantwortet. Die in Integrationskursen tätigen Lehrkräfte sind entweder freiberuflich auf Honorarbasis oder als Angestellte für die Integrationskursträger tätig. Das BAMF lässt die Lehrkräfte lediglich zu, steht darüber hinaus aber in keinem Rechtsverhältnis zu ihnen. Zum Inhalt der ausschließlich zwischen Lehrkraft und Träger geschlossenen Arbeitsverträge liegen der Bundesregierung daher keine Erkenntnisse vor. 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 Weiblich 23.846 31.599 37.898 41.120 Männlich 4.522 6.772 8.796 9.929 Insgesamt 28.368 38.371 46.694 51.049 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/10344 36. Welche Honorare erhielten Integrationskurslehrkräfte – nach Kenntnis der Bundesregierung – im Jahr 2018 pro Unterrichtseinheit (bitte nach Bundesland und nach den Schritten 20-25 Euro, 26-30 Euro, 31-35 Euro, 36-38 Euro und über 38 Euro aufschlüsseln)? Integrationskursträger sind verpflichtet, im Rahmen des Trägerzulassungsverfahrens Angaben zur Höhe der Vergütung ihrer Honorarlehrkräfte zu machen. Es handelt sich dabei um die Angabe einer Vergütungsuntergrenze, das heißt die Träger verpflichten sich, mindestens das von ihnen genannte Lehrkräftehonorar im Zulassungszeitraum zu bezahlen. Die tatsächlich gezahlten Honorare können abweichend davon auch über dem im Zulassungsverfahren genannten Honorar liegen. Die Angabe eines Lehrkräftehonorars im Trägerzulassungsverfahren entfällt außerdem für Träger, die ausschließlich festangestellte Lehrkräfte beschäftigen . Bundesweit zahlen von 1 677 derzeit zugelassenen Integrationskursträgern (Stand: 8. Mai 2019) 1 639 Träger 35 Euro, 24 unter 35 Euro und 10 über 35 Euro. 37. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass – bezogen auf das derzeitige Mindesthonorar von 35 Euro pro Unterrichtseinheit (UE) – eine Honorarkraft selbst bei einer Vollzeitarbeitsleistung von 25 UEs letztlich nur auf ein Nettomonatseinkommen von rund 1 500 Euro kommen kann (aus einem Gespräch mit dem Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte in Hannover am 16. November 2018)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, hält sie das für eine angemessene Vergütung? Bei einem Mindesthonorar von 35 Euro pro Unterrichtseinheit (UE) und 25 UE pro Woche ergeben sich monatliche Brutto-Einnahmen von rund 3 790 Euro (35 Euro x 25 UE x 13 Wochen pro Quartal/drei Monate im Quartal). Da der Rechenweg einer Nettovergütung von 1 500 Euro nicht dargelegt ist, kann das Ergebnis nicht nachvollzogen werden. 38. Müsste nach Ansicht der Bundesregierung das derzeitige Mindesthonorar von 35 Euro nicht allein schon deswegen zumindest auf 38 Euro erhöht werden , weil der ihm zugrundeliegende Mindestlohn in der Weiterbildung bereits zum 1. Januar 2018 um 0,66 Euro auf 15,26 Euro angehoben worden ist, und wenn nein, warum nicht? a) Warum wird kein dynamisiertes Mindesthonorar eingeführt, um ein Zurückfallen hinter die der Berechnung zugrundeliegenden Honorare zu gewährleisten ? Die Fragen 38 und 38a werden gemeinsam beantwortet. Der Mindestlohn für die Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) liegt der für den Bereich der Integrationskurse festgelegten Vergütungsuntergrenze für selbständig tätige Integrationskurslehrkräfte nicht zugrunde. Entwicklungen dieses Mindestlohns betreffen die für den Bereich der Integrationskurse festgelegte Vergütungsuntergrenze für selbständig tätige Integrationskurslehrkräfte daher nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. Ist die Bundesregierung bzw. das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch das „Bündnis DaF/FaZ-Lehrkräfte“ darüber unterrichtet worden, dass Integrationskursanbieter Lehrkräfte häufig zwar fest anstellen, diese dann aber zu einer Arbeitsleistung von bis zu 40 UEs verpflichten (was aufgrund der notwendigen Vor- und Nachbereitung de facto eine Arbeitsleistung von 50 bis 60 Stunden bedeutet), und dass hierfür regelmäßig dann nur ein Bruttogehalt von 2 500 Euro vorgesehen ist? Und wenn ja, Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte hat dem BMI im Rahmen eines Gespräches mitgeteilt, dass es Fälle gäbe, in denen Lehrkräfte mit einem Stundenumfang von 40 UE bei Kursträgern angestellt wurden. a) hält die Bundesregierung eine vertraglich vorgesehene Arbeitsleistung von 40 UEs für zulässig bzw. für sachgerecht, b) sieht die Bundesregierung bei solchen Arbeitsverträgen eine Gefahr des Unterlaufens des Mindestlohns, und wenn nein, warum nicht, c) inwiefern prüft das BAMF im Zuge seiner Vor-Ort-Kontrollen auch die Inhalte der jeweiligen Arbeitsverträge (mit Blick auf die Einhaltung des Mindestlohns), und d) wie bewertet die Bundesregierung eine einheitliche Faktorisierung bei Festanstellung als Instrument zur Verhinderung der Umgehung des Mindesthonorars ? Die Fragen 39a bis 39d werden gemeinsam beantwortet. Die Antworten beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse, für die das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt. Ob eine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung sachgerecht und zulässig ist, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sind einzuhalten. Soweit Lehrkräfte im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden, gelten für sie die Vorgaben des MiLoG. Sie haben dann Anspruch darauf, dass jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde zum Mindestlohn vergütet wird. Abweichende arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind nach § 3 Satz 1 MiLoG unwirksam. Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig, § 14 MiLoG. 40. Wie viele Lehrkräfte bezogen in den Jahren von 2015 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende Sozialleistungen, und welche Gesamtkosten sind dadurch nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung für die öffentliche Hand entstanden (bitte nach Geschlecht und nach Angestelltenverhältnis oder Honorarkraft, Jahr und Bundesland unterscheiden)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Integrationskurslehrkräfte in den Jahren 2015 bis 2018 ergänzende Sozialleistungen bezogen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/10344 41. Sind der Bundesregierung aus den Jahren von 2015 bis 2018 Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung oder arbeitsgerichtliche Verfahren bekannt, in denen die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Integrationskurslehrkräften verhandelt worden ist? Wenn ja, welche, und wie wurden sie abgeschlossen? In wie vielen Fällen ist beim Goethe-Institut in den Jahren von 2017 bis 2018 seitens der Rentenversicherungsträger der Verdacht einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Integrationskurslehrkräften erhoben bzw. belegt worden, und mithilfe welcher Maßnahmen hat das Goethe-Institut auf das Problem einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Integrationskurslehrkräften reagiert? Der Bundesregierung liegen keine Statistiken oder Auswertungen zu Statusfeststellungsverfahren , die sich spezifisch auf Integrationskurslehrkräfte beziehen, vor. Im Übrigen wird dazu auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8a der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8476 verwiesen. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Deutsche Rentenversicherung seit 2015 die Arbeitsverhältnisse sämtlicher freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft, die im Zeitraum 1. Oktober 2011 bis Januar 2017 als Honorarlehrkräfte des Goethe-Instituts im Inland tätig waren. Das Verfahren wurde noch nicht abgeschlossen. Eine besondere Prüfung für die Gruppe der Integrationskurslehrkräfte erfolgte nicht. Nähere Angaben liegen deshalb nicht vor. Im Januar 2017 entschied das Goethe-Institut, zunächst keine Aufträge an Honorarlehrkräfte mehr zu erteilen, also auch nicht an Lehrkräfte in Integrationskursen. Sodann wurden die Auftragsformulare mit der Grundsatzabteilung der Deutschen Rentenversicherung abgestimmt und ab Juni 2017 wieder eingesetzt. Die bestehenden Verfahrensregelungen im Umgang mit Honorarlehrkräften wurden überarbeitet , es wurde ein Compliance-Handbuch aufgesetzt, Schulungen durchgeführt und weitere Maßnahmen eingeleitet. 42. Was hält die Bundesregierung von einer Umstellung der Finanzierung von der Individualförderung auf eine Gruppenförderung und der Möglichkeit, damit die wirtschaftlichen Interessen der Kursträger und Lehrkräfte zu unterstützen ? Das BAMF ist für die Gewährleistung eines flächendeckenden und am Bedarf orientierten Angebotes an Integrationskursen zuständig. Das Integrationskurssystem ist nachfrageorientiert ausgestaltet. In der Abrechnungsrichtlinie sind Vergütungsinstrumente definiert, die eine wirtschaftliche Kursdurchführung für die Träger zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Angebotes ermöglichen. Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit einer Umstellung der Finanzierung . Die Umstellung der Finanzierung auf eine Gruppenförderung wäre zudem mit ganz erheblichen Mehrkosten verbunden. 43. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Individualförderung im Gegensatz zu der Gruppenförderung auf die Zulassung von kleineren Kursträgern? Die Zulassung von Integrationskursträgern erfolgt unabhängig von ihrer Größe. Das Finanzierungssystem hat darauf keine Auswirkungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Fahrtkostenerstattung 44. Wie haben sich die Ausgaben für die Fahrtkosten (u. a. mit Blick auf die seit das 1. Januar 2018 neu geregelte Fahrtkostenvergütungsverfahren) in den Jahren von 2017 bis 2018 entwickelt (bitte nach Fahrtkosten – gesamt –, reine Fahrtkosten, Fahrtkosten nach dem Kooperationsmodell, Verwaltungsausgaben aufschlüsseln)? Die Entwicklung der Ausgaben für die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses nach § 4a Absatz 1 der Integrationskursverordnung (IntV) in den Jahren 2017 bis 2018 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Ist 2017 Ist 2018 a Fahrtkosten gesamt, davon: 61.148.109,71 Euro 60.522.005,88 Euro b reine Fahrtkosten 52.667.709,02 Euro 56.302.270,72 Euro c Fahrtkosten-Kooperationsmodell 4.201.504,45 Euro 575.736,71 Euro d Verwaltungskosten für Fahrtkosten 4.278.896,24 Euro 3.643.998,45 Euro Hinweis: Die Zahlen sind dem Haushaltssystem MACH entnommen 45. In wie vielen Fällen hat sich die Fahrtkostenpauschale im Jahr 2018 als zu niedrig erwiesen, so dass das BAMF mithilfe eines Trägerrundschreibens vom 29. Januar 2019 das Fahrtkostenvergütungsverfahren Anfang 2019 ändern musste? Die Anpassungen bei Gewährung des Fahrtkostenzuschusses waren eine Reaktion auf Hinweise von Integrationskursteilnehmenden, Integrationskursträgern sowie aus dem parlamentarischen Raum. Der Bundesregierung liegen aber keine Erkenntnisse dazu vor, in wie vielen Fällen sich die Fahrtkostenpauschale im Jahr 2018 als zu niedrig erwiesen hat. Da der Fahrtkostenzuschuss seit dem 1. Januar 2018 in Form einer Pauschale gewährt wird, wird bei der Berechnung die Höhe der tatsächlichen Kosten nicht mehr erfasst. Vor diesem Hintergrund ist eine Quantifizierung der Fälle, in welchen die Pauschale unter den tatsächlich aufgewendeten Fahrtkosten lag, nicht möglich. a) Ist es zutreffend, dass nunmehr Teilnehmende, die außerhalb von Großstädten leben, regelmäßig „bereits mit dem Fahrtkostenantrag einen Härtefallantrag einreichen“ sollen (aus einem Gespräch mit Integrationskursträgern in Krefeld am 6. Dezember 2018)? Teilnehmende, die außerhalb von Großstädten leben, können einen Härtefallantrag nur ausnahmsweise bereits mit dem Antrag auf Gewährung des Fahrtkostenzuschusses gemeinsam stellen, wenn bereits von vornherein absehbar ist, dass ein Härtefall eintreten wird. b) Ist es zutreffen, dass für Teilnehmende, die in Großstädten leben, die Tagespauschale von 2,50 Euro (einem Betrag mit dem man z. B. in Berlin gerade mal einen Einzelfahrschein lösen kann) künftig regelmäßig die Kosten für ein Sozial- bzw. Monatsticket übernommen werden sollen (aus einem Gespräch mit Integrationskursträgern in Krefeld am 6. Dezember 2018)? Die in Großstädten gewährte Pauschale orientiert sich am jeweils kostengünstigsten verfügbaren Ticket. Seit der Anpassung der Pauschale für Teilnehmende in Großstädten mit Sozialticketangebot zum 1. Februar 2019 werden bei Vorliegen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/10344 der Voraussetzungen die Kosten eines monatlichen Sozialtickets durch den Fahrtkostenzuschuss gedeckt. In Berlin bemisst sich die Pauschale entsprechend am „Berlin-Ticket S“, das derzeit 27,50 Euro pro Monat kostet. Projekt des BAMF „Soziale Begleitung im Integrationskurs“ 46. Wie viele Kursträger bzw. wie viele Teilnehmende haben an diesem Begleitprojekt im Jahr 2018 partizipiert? Zwischen November 2017 und November 2018 haben ca. 550 Integrationskursträger am Modellprojekt „Soziale Begleitung im Integrationskurs“ teilgenommen . Die soziale Begleitung wurde für 1 649 Kurse bewilligt. Durchschnittlich nahmen an den Integrationskursen mit sozialer Begleitung zwischen 15 und 16 Personen teil. Eine Auswertung danach, wie viele Teilnehmende in den einzelnen Integrationskursen die soziale Begleitung in Anspruch genommen haben, ist nicht möglich. a) Wurde dieses Projekt – wie angekündigt – evaluiert, und wenn ja, welche Erfahrungen wurden mit diesem Projekt gemacht? Das Projekt wurde evaluiert. Die Evaluation enthielt folgende Bestandteile: Auswertung der Anträge und teilweise der Kursabschnitte, Online-Befragung von teilnehmenden Integrationskursträgern, Lehrkräften und sozialen Begleitenden, Telefonische Befragung von teilnehmenden Integrationskursträgern, Lehrkräften und sozialen Begleitenden, Workshop mit Teilnehmenden aus den Bereichen Integrationskursträger, Lehrkräfte , soziale Begleitenden und Mitarbeiter des BAMF. Die Evaluation ist zum folgenden Ergebnis gekommen: Die soziale Begleitung wurde am intensivsten in Alphabetisierungskursen und in allgemeinen Integrationskursen angeboten. Sie hatte einen positiven Effekt auf die Teilnehmenden (Lernbereitschaft, Motivation, reduzierte Fehlzeiten), aber auch einen Entlastungseffekt für die Lehrkräfte (stärkere Fokussierung auf die Unterrichtsinhalte). Eine Fortführung der sozialen Begleitung wurde von allen Seiten erwünscht. Das Projekt wird auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt. b) Wurde dieses Projekt für das Jahr 2019 verlängert, und wenn ja, wie viele Mittel hat das BMI aus seinem Einzelplan hierfür für 2018 bzw. 2019 zur Verfügung gestellt? Das Projekt wird im Jahr 2019 unter dem erweiterten Titel „Lern- und Sozialbegleitung “ fortgeführt. Für das Jahr 2019 wurden für die Fortführung des Projekts 15 Mio. Euro eingeplant. 47. Wie werden die Aufgaben und Ziele von denen der Migrationsberatung für Erwachsene abgegrenzt? Das Ziel der Lern- und Sozialbegleitung ist es, denjenigen Teilnehmenden, die Schwierigkeiten beim Erlernen der deutschen Sprache oder ihrer Lebensbewältigung haben, ein begleitendes Angebot zur Verfügung zu stellen und damit auch ihren Verbleib im Integrationskurs zu sichern. Schwerpunktmäßig richtet sich das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Projekt an lernungewohnte Teilnehmende, die Unterstützung beim „Lernen lernen “ benötigen, um erfolgreich am Integrationskurs teilnehmen zu können. In Form von regelmäßigen Lernbegleitungsgesprächen sollen die Problemlagen der Teilnehmenden individuell und/oder in der Gruppe behandelt und gemeinsam an deren Verbesserungen gearbeitet werden. Diese Fokussierung unterscheidet sich von den Zielen der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und den Jugendmigrationsdiensten (JMD). Eine klarere Abgrenzung zur MBE bzw. zu den JMD wird in der zweiten Projektphase der „Lern- und Sozialbegleitung“ durch eine aktivere Verweisberatung in komplexeren Fällen mit Fragestellungen wie zum Beispiel zur Wohnungssuche oder Behördengängen sowie mit einem regelmäßigen Austausch mit Vertretern der MBE/JMD sichergestellt. Pilotprojekt des BAMF „Ganzheitliches Integrationskursmanagement“ 48. An welchen 24 Standorten wird dieses Pilotprojekt durchgeführt? Das Pilotprojekt wird an den Standorten Lebach, Braunschweig, Hamburg, Bamberg , Bielefeld, Chemnitz, Dortmund, Düsseldorf, Gießen, Bonn, Mönchengladbach , Berlin, Bremen, München, Chemnitz, Frankfurt (Oder), Sternbuchholz, Bramsche, Bielefeld, Heidelberg, Münster, Suhl, Leipzig und Neumünster durchgeführt . Das Pilotprojekt wurde Anfang 2019 um die Standorte Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Osnabrück, Stuttgart, Mannheim und Nürnberg erweitert. An diesen Standorten wird die Zusteuerung im Rahmen einer stärkeren Zusammenarbeit des BAMF mit bestehenden kommunalen Koordinierungsstrukturen erprobt. a) Ist es zutreffend, dass eine Zielvorgabe dieses Pilotprojektes ist, die Wartezeiten (und damit auch die sog. Drop-out-Quote) zu reduzieren, indem die Frist zwischen einer Teilnahmeverpflichtung und dem Kursbeginn halbiert werden soll, bzw. dass Teilnahmeberechtigte sich innerhalb von drei Tagen bei dem Kursträger melden sollen, auf den das BAMF sie bzw. ihn verwiesen hat (Gespräch mit dem Bündnis Freier Dozentinnen und Dozenten Berlin am 14. Februar 2019)? Ziel des Verfahrens ist es, den Teilnehmenden im Rahmen eines frühzeitigen, zentralisierten Einstufungstests ein passgenaues Kursangebot konkret aufzuzeigen und den tatsächlichen Start des Kurses nachzuhalten. Auf diese Weise sollen mehr Teilnehmende zeitnah mit dem jeweils passenden Kurs beginnen. Eine Zielvorgabe , die Frist zwischen Teilnahmeverpflichtung und Kursbeginn zu halbieren , besteht nicht. Zutreffend ist, dass Personen, die einem Kursträger zugesteuert wurden, sich innerhalb von drei Tagen bei diesem Kursträger melden müssen. b) Inwiefern werden bei der Zuweisung auch die Erfahrungen berücksichtigt , die das BAMF insbesondere auch hinsichtlich der Test- und Meldestellen (TuM) mit dem jeweiligen Kursträger gemacht hat (Lernmethoden , Erfolgsquote, Abbrecherquote), und wenn nein, warum nicht? Die Zu- beziehungsweise Verweisung von Teilnehmenden in Integrationskurse im Rahmen des Pilotprojekts erfolgt ausschließlich zu Trägern, die über eine gültige Zulassung als Träger für Integrationskurse verfügen und die ihre Zuverlässigkeit , Gesetzestreue und Leistungsfähigkeit im Rahmen des Zulassungsverfahrens nachgewiesen haben. Weitere Faktoren werden aufgrund der komplexen Interpretation und der individuellen Einflussfaktoren bei der Zu- beziehungsweise Verweisung nicht berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/10344 c) Wie bewertet die Bundesregierung die durch die zentrale Zuweisung möglicherweise entstehende Inflexibilität, wenn ein Wechsel des Kurses nach der Zusteuerung und dem Kursantritt notwendig wird, um einen Lernerfolg zu ermöglichen? Der Wechsel eines Kursträgers richtet sich im Rahmen des Pilotprojekts nach den allgemeinen Regelungen der Integrationskursverordnung. Auswirkungen auf den Kursträgerwechsel hat das Pilotprojekt daher nicht. d) Anhand welcher Parameter wird bei der Zusteuerung die Frage der Erreichbarkeit eines Kursträgers beurteilt? Zu- beziehungsweise Verweisungen in ein passendes Kursangebot erfolgen unter Beachtung der örtlichen Nähe des Kursortes zu dem Wohnort des Teilnehmenden . Darüber hinaus wird möglichst darauf geachtet, dass der Kursort in einer angemessenen Zeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen ist. e) Bis wann soll dieses Pilotprojekt durchgeführt werden? Ein Termin zur Beendigung des Pilotprojekts steht noch nicht fest. f) Wird dieses Pilotprojekt evaluiert? Wenn ja, bis wann, und durch wen? Wenn nein, warum nicht? Das Pilotprojekt wird projektbegleitend durch das BAMF evaluiert. 49. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die „Zentrale Zusteuerung“ bisher a) für die in den Kommunen und Ländern gewachsenen Strukturen der Integrationskursangebote und der Verschränkung von Bundes- und Länderangeboten , Mit der Erweiterung des Pilotprojekts um Standorte mit einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen BAMF und bestehenden kommunalen Koordinierungsstrukturen (siehe hierzu Antwort zu Frage 48) soll erprobt werden, welches Potential in einer solchen Kooperation zwischen Bund und Kommune liegt. Die Verschränkung von Bundes- und Länderangeboten ist durch die Zusteuerung nicht betroffen . b) für Träger mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen von Integrationskursen , Die Wirkungsweisen des optimierten Zusteuerungsprozesses in Bezug auf die Trägerlandschaft sind unter anderem Gegenstand der projektbegleitenden Evaluation . Der Bundesregierung liegen bislang jedoch keine Erkenntnisse zu diesem Aspekt vor. c) auf die Qualität der Integrationskurse und Mit dem optimierten Zusteuerungsprozess erprobt das BAMF ein nachfrageorientiertes Steuerungsinstrument (siehe hierzu Antwort zu Frage 48a). Die inhaltliche Ausgestaltung der Integrationskurse ist kein integraler Bestandteil des Pilot- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode projektes und wird deswegen nicht evaluiert. Durch die derzeit laufende Einstellung pädagogischer Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren wird eine Vereinheitlichung und Verbesserung des Einstufungstests angestrebt. Bislang liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse diesbezüglich vor. Die Evaluation des Einstufungstests ist allerdings Bestandteil der projektbegleitenden Evaluation. d) auf die Wartezeiten von Integrationsberechtigten mit und ohne Anspruch (bitte nach Statusgruppe, Kursart und Projektstandorten aufschlüsseln)? Die Auswirkung des optimierten Zusteuerungsprozesses auf die Wartezeiten von Integrationskursberechtigten ist Gegenstand der projektbegleitenden Evaluation. Der Bundesregierung liegen bislang noch keine statistisch validen Erkenntnisse zu diesem Aspekt vor. Pilotprojekt des BAMF „Schaffung erweiterter finanzieller Anreize“ 50. An welchen Standorten wird dieses Pilotprojekt durchgeführt? a) Ist es zutreffend, dass es die Intention dieses Pilotprojektes ist, das bestehende Vergütungssystem der Integrationskurse um zwei finanzielle Anreize zu ergänzen, zum einen durch eine an die Einhaltung des Kursbeginns gekoppelte, kursbezogene Garantievergütung, wie die Einführung eines sog. Flexibilitätsbonus (für die in Absprache mit dem BAMF vorgenommene Anpassung des gemeldeten Kursbeginns angesichts einer veränderten Bedarfssituation) und zum anderen, indem die Durchführung von Alphabetisierungskursen durch qualifizierte Lehrkräfte durch Zahlung eines Bonus an den Kursträger honoriert werden (so sollen Honorarlehrkräfte hier eine Mindestvergütung in Höhe von 40 Euro erhalten, Anlage 3 zum Trägerrundschreiben 09/18 vom BAMF www.bamf.de/ SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse /Kurstraeger/Traegerrundschreiben/Anlagen/traegerrundschreiben-09_ 20181112-anlage3.pdf?__blob=publicationFile)? b) Bis wann soll dieses Pilotprojekt durchgeführt werden? c) Wird dieses Pilotprojekt evaluiert? Wenn ja, bis wann, und durch wen? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 50 bis 50c werden gemeinsam beantwortet. Das Pilotprojekt zur Schaffung erweiterter finanzieller Anreize im Integrationskurssystem wurde vom BAMF als Ergänzung des Pilotprojekts zur Ausschreibung von Integrationskursen geplant. Mit Hilfe einer kursbezogenen Garantievergütung sowie eines Flexibilitätsbonus sollte überprüft werden, ob die Wartezeiten in einer Region mit zu geringem Angebot an Kursen verkürzt werden können. Als Pilotstandort wurde der Landkreis Trier-Saarburg ausgewählt. Seit der Konzipierung des Pilotprojekts im Jahr 2017 hat sich die Ausgangslage sowohl im Landkreis Trier-Saarburg als auch an den anderen in Betracht kommenden Standorten jedoch erheblich verändert. Insbesondere der Rückgang der Teilnehmerzahlen und die positive Wirkung der Zusteuerung von Integrationskursteilnehmenden haben dazu beigetragen, dass an den Standorten nunmehr ein ausreichendes Kursangebot besteht. Hinzu kommt, dass inzwischen die Garantievergütung für Regionen mit geringem Teilnehmerpotenzial sowie das Anreizsys- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/10344 tem Alphabetisierungskurse, die ähnliche Zielrichtung wie die geplanten erweiterten finanziellen Anreize haben, bundesweit eingeführt wurden. Unter diesen Umständen erscheinen sowohl die kursbezogene Garantievergütung als auch der Flexibilitätsbonus überflüssig. Vor diesem Hintergrund hat das BAMF in Abstimmung mit dem BMI entschieden , dass die Erprobung von erweiterten finanziellen Anreizen nicht mehr sinnvoll ist und auf die Durchführung des Pilotprojekts daher verzichtet wird. Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD 51. Gedenkt die Bundesregierung, die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – trotz der laufenden Evaluation – noch in der Wahlperiode umzusetzen, nämlich a) die Verbesserung der Effizienz der Integrationskurse, Das BMI und das BAMF arbeiten fortwährend an der Verbesserung der Effizienz der Integrationskurse. b) die Ermöglichung einer besseren Zielgruppenorientierung, Das Integrationskurssystem ist mit dem allgemeinen Integrationskurs und den speziellen Integrationskursen bereits sehr ausdifferenziert. Eine weitere Ausdifferenzierung für bestimmte Zielgruppen prüft die Bundesregierung zurzeit. Die Praktikabilität ist allerdings fraglich. Auch die Bewertungskommission, die u. a. die Fortentwicklung des Integrationskurskonzepts begleitet, hat teilweise Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer weiteren Ausdifferenzierung geäußert. Das BMI hält die stärkere Nutzung der schon bestehenden Ausdifferenzierung des Integrationskurssystems für sinnvoll. c) eine stärkere Kursdifferenzierung nach Vorkenntnissen sowie In Abhängigkeit von den im Rahmen des Einstufungstests erzielten Ergebnissen werden die Teilnehmenden in einen ihren Vorkenntnissen entsprechenden Integrationskurs und in einen ihren Vorkenntnissen entsprechenden Kursabschnitt dieses Integrationskurses eingestuft. Die Vorkenntnisse der Teilnehmenden werden so mithilfe des Einstufungstests berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 51b verwiesen. d) den besseren Einsatz digitaler Angebote innerhalb der Integrationskurse? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Der Einsatz digitaler Angebote im Integrationskurs wird durch die Bundesregierung unterstützt. Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, digitale Angebote zu nutzen und im Unterricht einzusetzen. Auch die durch das BAMF zugelassenen kurstragenden Lehrwerke beinhalten digitale Angebote (www.bamf.de/SharedDocs/ Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Lehrkraefte/liste-zugelassenerlehrwerke .html). Der weitere Ausbau des Einsatzes digitaler Angebote im Integrationskurs ist vom BAMF unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten bei Kursteilnehmenden und Kursträgern vor Ort vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10344 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Umgang mit den Beschlüssen der 13. Integrationsministerkonferenz 2018 52. Teilt die Bundesregierung die Feststellung der 13. Integrationsministerkonferenz (Ergebnisprotokoll der Integrationsministerkonferenz am 15. und 16. März 2018 in Nürnberg, S. 18) a) dass sowohl die Differenzierung, als auch die Erfolgsquote der Integrationskurse „zu gering“ sei Auf die Antwort zu Frage 51b wird verwiesen. Ob Teilnehmende den Integrationskurs mit dem Sprachniveau B1 abschließen, hängt von vielen Faktoren ab. Die im Vergleich zu früheren Jahren gesunkenen Quote von Teilnehmenden, die den Integrationskurs mit dem Sprachniveau B1 abschließen, als „zu gering“ zu bezeichnen , greift deutlich zu kurz. Das Integrationskurssystem hat in den vergangenen Jahren insbesondere durch die Flüchtlingslage eine substantielle Veränderung der Teilnehmerstruktur erlebt. Das BAMF-FZ hat festgestellt, dass sich die Ergebnisse beim Abschlusstest DTZ zu einem beträchtlichen Teil durch die veränderte Teilnehmerstruktur im Integrationskurs erklären lassen. Die zum Teil multiplen Problemlagen der neuen Teilnehmergruppe beeinträchtigen den erfolgreichen und schnellen Spracherwerb. Es macht einen Unterschied, ob die Integrationskurse mehrheitlich von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern besucht werden oder von Menschen, die wenig bis gar nicht mit dem lateinischen Schriftsystem vertraut und teils nicht alphabetisiert sind. Nichtsdestotrotz ist die Bundesregierung selbstverständlich bestrebt, die Quote der Teilnehmenden, die den Integrationskurs mit dem Sprachniveau B1 abschließen, weiter zu verbessern. Erreichen Teilnehmende das Sprachniveau B1 im Integrationskurs nicht, ist dies zudem nicht das Ende der bundesgeförderten Sprachförderung. Das BMI hat gemeinsam mit dem BMAS das sog. Gesamtprogramm Sprache entwickelt, bei dem die beiden bundesgeförderten Sprachfördermaßnahmen Integrationskurs und berufsbezogene Deutschsprachförderung modular miteinander verbunden sind. Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung werden auch für Personen angeboten, die den Integrationskurs nicht mit dem Sprachniveau B1 absolviert haben. Dies ist Teil einer Förderkette, die sich an dem individuellen Bedarf der Teilnehmenden orientiert. b) und dass mit Blick auf die Durchführung der Integrationskurse valide Daten häufig „fehlen“ würden, und wenn ja, welche Daten stehen hierfür regelmäßig nicht zur Verfügung? Auf die Antwort zu Frage 53 wird verwiesen. 53. Gedenkt die Bundesregierung, der Aufforderung der 13. Integrationsministerkonferenz noch in der Wahlperiode nachzukommen, nämlich „eine grundlegende Überprüfung der Qualität und Effizienz der Integrationskurse vorzunehmen und notwendige Reformen einzuleiten“ sowie „fortan entsprechende Daten zu Abbruchgründen zu erheben und den Ländern für eine gemeinsame Bewertung zur Verfügung zu stellen“? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Das BMI und das BAMF überprüfen laufend die Qualität und Effizienz der Integrationskurse . Durch das Projekt „Evaluation der Integrationskurse“ wird das Integrationskurssystem darüber hinaus wissenschaftlich fundiert überprüft. Die daraus folgenden Erkenntnisse werden im Rahmen der weiteren Fortentwicklung des Integrationskurssystems berücksichtigt. Das BAMF kann zur Teilnahme am Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/10344 Integrationskurs nicht verpflichten. Dies können nur Ausländerbehörden, die Träger der Grundsicherung und die Träger der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz . Diese Behörden sind auch für das Nachhalten der von ihnen ausgesprochenen Verpflichtungen zuständig. Die zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichteten Kursteilnehmer sind auch nur diesen Behörden – nicht aber dem BAMF – gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Bundesregierung liegen die entsprechenden Informationen daher nicht vor. Auf Landes- bzw. Kommunalebene müssten die entsprechenden Informationen über Kursabbrüche den jeweils verpflichtenden Behörden bereits vorliegen. 54. Gedenkt die Bundesregierung, dem Appell der 13. Integrationsministerkonferenz noch in der Wahlperiode nachzukommen, nämlich a) die im Gesamtprogramm Sprache zusammengefassten Integrationskurse und Kurse der berufsbezogenen Sprachförderung bereits vor Ablauf der Wartezeit auch für solche Asylsuchenden sowie Geduldeten zu öffnen, die nicht aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia stammen, die jedoch über einen Arbeitsmarktzugang verfügen, und hierfür die notwendigen Kapazitäten zu schaffen, sowie b) Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationskurs einzuräumen? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 54a und 54b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Fachkräfteeinwanderungsgesetz 55. Inwiefern ist mit Blick auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz insofern (mit Blick auf die Integrationskurse) ein Paradigmenwechsel verbunden, als künftig bereits für die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden, die bislang doch eigentlich erst nach einem Zuzug in einem Integrationskurs erworben werden sollten? Der Regierungsentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes enthält keinen Paradigmenwechsel mit Blick auf die Integrationskurse oder die erforderlichen Sprachkenntnisse. Sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Fachkräfte auch weiterhin nicht an ein Spracherfordernis gebunden . Sprachkenntnisse werden demgegenüber insbesondere bei den neu eingeführten Titeln zur Suche eines Ausbildungsplatzes, zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung sowie für den Aufenthalt zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen zum Zweck der Ankerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen verlangt. Ohne deutsche Sprachkenntnisse sind allerdings weder die Suche eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes noch die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen zielführend. Bei der Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht an Spracherfordernisse gebunden ist. Auch ist das Spracherfordernis vor Einreise im Aufenthaltsrecht bereits jetzt verankert. So sind für den Ehegattennachzug und den Kindernachzug in bestimmten Konstellationen Sprachkenntnisse nach § 30 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG erforderlich . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333