Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10345 19. Wahlperiode 20.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augsburg), Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9498 – Auswirkungen der Klimakrise auf die Sicherheitslage und die humanitäre Situation in der Tschadsee-Region V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Tschadsee ist ein Binnensee am Südrand der Sahara, dessen Fläche sich auf die Republik Tschad, die Bundesrepublik Nigeria, die Republik Kamerun und die Republik Niger aufteilt. In der Tschadsee-Region leben etwa 30 Millionen Menschen. Da die Wasserfläche seit 1963 aufgrund von verminderten Regenfällen , Dürren und fortschreitender Desertifikation verursacht durch die Klimakrise um mehr als 90 Prozent geschrumpft ist, verteilt sich die verbleibende Wasserfläche nur noch auf Tschad und Kamerun. Diese Folgen der Klimakrise wirken verstärkend auf bestehende bewaffnete Konflikte, Ernährungsunsicherheit und Unterentwicklung. Die Klimakrise hat zudem massive sozio-ökonomische Auswirkungen auf die Benachteiligten in ohnehin benachteiligten Gesellschaften. So gehören Niger und Tschad zu den ärmsten Ländern der Welt (Platz 186 und 189 von 189 Ländern des UNDP Human Development Index 2017). Unter anderem in diese Länder sind über 750 000 Menschen vor Übergriffen der islamistischen Terrorgruppe Boko Haram aus dem Nordosten Nigerias geflohen. Insgesamt sind mehr als 2,6 Millionen Menschen in der Region vertrieben und mehr als 14 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Als Folge sind der grenzüberschreitende Handel, der Fischfang als Hauptnahrungsquelle und die Ernten der Region stark eingebrochen (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/ humanitaerehilfe/projektbeispiele-node/-/205150). Das Zusammenspiel von Gewalt, Vertreibung, Armut, starkem Bevölkerungswachstum und Konflikten um natürliche Ressourcen bei gleichzeitig geringer staatlicher Präsenz machen die Menschen im Tschadseebecken besonders verwundbar für die Folgen von Extremwetterereignissen verursacht, verstärkt oder beschleunigt durch die Klimakrise (vgl. www.adelphi.de/de/publikation/climatefragility -profile-lake-chad-basin). Laut der International Organization of Migration erhöht ein niedriger Entwicklungsstand auch die Wahrscheinlichkeit der klimabedingten Migration, Flucht und Vertreibung. So gehe jede bzw. jeder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10345 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dritte Erwachsene im Tschad davon aus, wegen Dürren, Überflutungen oder Hitzewellen den eigenen Wohnort verlassen zu müssen (vgl. http://publications. iom.int/system/files/pdf/mrs43.pdf). Die Bundesregierung war im September 2018 Mitgastgeberin der Berliner Tschadsee-Konferenz, unterstützt humanitäre Hilfe in der Region und hat das Thema Klimawandel und Sicherheit zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit der kommenden zwei Jahre im VN-Sicherheitsrat erklärt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort zu den Fragen 12 und 14 kann nicht oder in Teilen nicht offen erfolgen . Nach § 2 Absatz 2 Nummer 2, 3 und 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen . Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 1. Inwiefern verschärfen die Folgen der Klimakrise nach Kenntnis der Bundesregierung die humanitäre Lage und die Sicherheitslage rund um den Tschadsee insgesamt und im Speziellen für vulnerable Gruppen, insbesondere vor dem Hintergrund des starken Rückgangs der Wasserfläche des Tschadsees sowie der Gewalt durch islamistische Gruppen in der Region? Der Klimawandel wirkt in der Region um den Tschadsee wie auch in anderen Regionen weltweit als Risikomultiplikator. Das Weißbuch 2016 stellt dazu fest: „In Verbindung mit Ressourcenknappheit und demographischem Wachstum wirken klimatische Veränderungen insbesondere in Regionen mit fragiler Staatlichkeit zusätzlich destabilisierend und konfliktverstärkend.“ Das bedeutet, dass die Folgen des Klimawandels im Zusammenspiel mit anderen Faktoren die humanitäre und die Sicherheitslage in der Region verschärfen können. Inwiefern die Veränderung des Wasserstandes des Tschadsees tatsächlich durch den Klimawandel bedingt ist, ist umstritten, da der Tschadsee-Wasserstand traditionell Schwankungen unterliegt. In den letzten Jahren ist der Wasserstand tendenziell wieder steigend . Die fortschreitende Dürre in der Region spitzt den Konflikt um Boko Haram sowie den Konflikt zwischen Hirten und Bauern in Zentralnigeria weiter zu. Durch die steigende Wüstenbildung zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächen ziehen nomadischen Hirten immer weiter in den Süden, wo traditionell sesshafte Bauern ansässig sind, so dass sich Konflikte um Land und Lebensraum zwischen den Gruppen verschärfen. * Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/10345 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10345 2. Welche konkreten Bedrohungen durch die Folgen der Klimakrise sind nach Einschätzung der Bundesregierung für die weitere Entwicklung der Region zu identifizieren, auch im Hinblick auf klimabedingte Migration, Flucht und Vertreibung (bitte begründen)? Die Ursachen für die Krise in der Tschadseeregion sind vielfältig. Neben klimabedingten Faktoren bedingen auch unter anderem das Fehlen staatlicher Strukturen , Vernachlässigung der Grenzregionen, Bevölkerungswachstum, Kriminalität und Extremismus die seit Jahrzehnten bestehende extreme Armut und die problematische Sicherheitslage mit. Bisher finden im Tschadseeraum durch die Aktivitäten terroristischer Gruppen Flucht und Vertreibung vor allem innerhalb des Tschadsee-Raumes (Kamerun, Niger, Nigeria, Tschad) statt. 3. Wie gedenkt die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, die betroffenen Regierungen dabei zu unterstützen, für Menschen, die aufgrund der Klimakrise gezwungen sind und sein werden, ihr Zuhause zu verlassen, eine frühzeitige , weitestgehend selbstbestimmte und geordnete Migration überhaupt zu ermöglichen, und wie plant die Bundesregierung dies finanziell zu unterfüttern ? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 4. Welche Untersuchungen und Forschungsarbeiten hat die Bundesregierung in Hinblick auf die Auswirkungen der Klimakrise auf die Tschadsee-Region in Auftrag gegeben (bitte Zeitpunkt der voraussichtlichen Veröffentlichung nennen), und werden dabei Genderaspekte untersucht und die besondere Situation marginalisierter Gruppen in den Blick genommen (bitte begründen)? Zusammen mit dem niederländischen Außenministerium und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) fördert das die Bundesregierung das „Lake Chad Risk Assessment“, durch das Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheitslage in der Region identifiziert werden sollen. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter ist eine große Herausforderung in der Tschadseeregion . Die Studie zeigt auf, dass dominante Geschlechternormen und sozio-ethnische Ungleichheiten zu den Konfliktfaktoren gehören und empfiehlt deshalb ganzheitliche Ansätze. Planungen für Stabilisierung, Friedenskonsolidierung und nachhaltige Entwicklung in der Region sollten diese sozio-ethnischen Aspekte einbeziehen. Im Rahmen des abgeschlossenen Vorhabens „Anpassung an den Klimawandel im Tschadseebecken“ wurde im Jahr 2015 eine Studie zu den physischen Auswirkungen des Klimawandels auf die Tschadseeregion erstellt. Sie wurde unter dem Titel „Adaptation to Climate Change in the Lake Chad Basin CLIMATE CHANGE STUDY“ veröffentlicht. Die Studie fokussiert auf die physischen Auswirkungen und Klimaszenarien. Sozioökonomische Auswirkungen auf die Bevölkerung waren nicht Gegenstand der Untersuchung. Im Rahmen des Vorhabens „Grundwasserberatung der Tschadseebeckenkommission “ werden bei Bedarf Untersuchungen durchgeführt, die den Aspekt Klimawandel und Wasser als thematischen Schwerpunkt haben. Die Tschadseebeckenkommission wird dadurch zu den Themen Grundwasserverfügbarkeit und -qualität unterstützt, um die notwendigen Informations- und Datengrundlagen für eine an den Klimawandel angepasste Wasserbewirtschaftung im Tschadseebecken zu kommunizieren. Von der verbesserten Bewirtschaftung der Grundwasserressourcen profitiert die Bevölkerung in den grenzüberschreitenden Interventionszonen Niger, Nigeria, Tschad-Kamerun sowie Tschad-Zentralafrikanische Republik, da Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10345 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10345 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sie sich durch nachhaltige Nutzung der Trinkwasserversorgung und landwirtschaftlichen Bewässerung besser an die Auswirkungen des Klimawandels anpassen kann. Marginalisierte Gruppen und deren Situation sowie Genderaspekte werden je nach Konzeption der Untersuchung berücksichtigt. 5. Berücksichtigt die Bundesregierung in ihren klimapolitischen Vorhaben die Umsetzung des Genderaktionsplanes, der auf der VN-Klimakonferenz COP23 in Bonn 2017 verabschiedet wurde, und inwiefern werden dementsprechend sämtliche klimapolitischen Prozesse grundlegend daraufhin überprüft , ob sie auch die gerechte Beteiligung von Frauen und marginalisierten Gruppen der Region ermöglichen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 50b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/6991 verwiesen. Der Gender-Aktionsplan (GAP) umfasst die Umsetzung von 16 bestehenden Mandaten zu Gender und Klima in 16 Aktivitäten auf internationaler und nationaler Ebene. Die Umsetzung des GAP liegt bei den Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention , beim Klimasekretariat und weiteren Gremien der Vereinten Nationen. Das Mandat des GAP ist auf zwei Jahre mit zwei Workshops zur Umsetzung im Rahmen der Klimaverhandlungen datiert. Die Bundesregierung nahm an diesen Workshops teil, ernannte eine nationale Anlaufstelle und leistete einen Beitrag gemäß dem GAP unter der Schirmherrschaft der Verhandlungsgruppe der Europäischen Union. Zudem setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des Grünen Klimafonds für eine ambitionierte Genderpolitik ein und unterstützt die Weiterentwicklung des existierenden initialen Genderpolitik- und Aktionsplanes, der 2015 verabschiedet wurde und bereits wertvolle Grundlagen legt. Außerdem richtete die Bundesregierung ihre Vorhaben auf Klimaanpassung und Geschlechtergerechtigkeit aus durch die Unterstützung von gendersensiblen Projekten mit der Internationale Klimaschutzinitiative. Im Falle der Tschadseeregion wird die Genderperspektive in entwicklungspolitischen Vorhaben berücksichtigt und nach Möglichkeit konzeptionell verankert. Beispielhaft hat die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Grundlage für die Angebotserstellung Genderanalysen für die drei Vorhaben „Organisationsberatung der Tschadseebeckenkommission“, „angewandtes Wasserressourcenmanagement im Tschadseebecken“ und „Unterstützung der ländlichen Entwicklung“ erstellt. Auf Basis dieser Analysen wurden in den genannten Vorhaben jeweils eigene Aktivitäten zur Förderung der Chancengleichheit der Geschlechter verankert. 6. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Mitgliedschaft Deutschlands im VN-Sicherheitsrat für die Entwicklung angemessener Strategien der Risikobewertung und des Risikomanagements, wie in Resolution 2349 (2017) gefordert, ein, die klimatische und ökologische Veränderungen als tiefere Ursachen der Entwicklung in der Tschadsee-Region benennt ? In den Vereinten Nationen (VN) tritt die Bundesregierung regelmäßig für entsprechende Berichterstattung ein. So hat der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, diese Erwartung der Bundesregierung an das System der Vereinten Nationen am 25. Januar 2019 noch einmal ausdrücklich im VN-Sicherheitsrat anlässlich der Offenen Debatte „Addressing the Impacts of Climate-related Disasters on International Peace and Security“ zum Ausdruck gebracht. Drucksache 19/10345 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10345 Die Bundesregierung arbeitet eng mit dem kürzlich geschaffenen „Climate and Security Mechanism“ der VN zusammen, der mit der Zusammenführung der im VN-System und bei externen Expertinnen und Experten vorliegenden Informationen zu den Sicherheitsimplikationen des Klimawandels und der Erstellung integrierter Risikoanalysen zu Klimawandelfolgen für den VN-Sicherheitsrat und andere VN-Gremien betraut ist. So war das Auswärtige Amt im April 2019 Gastgeber eines Workshops für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Climate and Security Mechanism“ und weiterer Institutionen, um Wege zur Stärkung der Analysefähigkeiten des VN-Systems zu Sicherheitsrisiken infolge des Klimawandels aufzuzeigen. 7. Welche konkreten Vorhaben plant die Bundesregierung im Rahmen des selbstgewählten Schwerpunktes Klimawandel und Sicherheit während Deutschlands VN-Sicherheitsratsmitgliedschaft, und wie werden diese sich auf die Tschadsee-Region auswirken (bitte auf mögliche präventive Maßnahmen und Instrumente des Sicherheitsrates in diesem Bereich sowie diplomatische und finanzielle Ressourcen für die Vorhaben eingehen)? Anknüpfend an ihre Schwerpunktsetzung auf Klima und Sicherheit während der Mitgliedschaft Deutschlands im VN-Sicherheitsrat hat die Bundesregierung im August 2018 gemeinsam mit Nauru die Freundesgruppe Klima und Sicherheit gegründet. Diese dient in New York als Plattform, um zu diesem Thema besonders engagierte Staaten zusammenzubringen, die bisher eher punktuelle Befassung des Sicherheitsrats zu verstetigen und neue Lösungsansätze zu diskutieren. Die Arbeit der Freundesgruppe soll Vorschläge für eine vertiefte Behandlung der Sicherheitsimplikationen des Klimawandels im Sicherheitsrat erwirken. Ziel der Bundesregierung ist der Ausbau der Informationsbasis der Vereinten Nationen im Bereich Klima und Sicherheit. Dazu unterstützt die Bundesregierung den am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York neu geschaffenen „Climate Security Mechanism“ (siehe Antwort zu Frage 6). Die Bundesregierung ist überzeugt davon, dass bei Risikoanalysen zu sicherheitsrelevanten Klimawandelfolgen auch die Auswirkungen auf besonders schutzbedürftige Gruppen mitgedacht und abgefragt werden müssen. Der „Climate Security Mechanism“ arbeitet derzeit daran, einen entsprechenden Analyserahmen zu entwickeln. Die Bundesregierung setzt sich auch dafür ein, Expertise zu Klima und Sicherheit im Feld wie auch in anderen Bereichen des VN-Systems aufzubauen. Ziel ist es, den Klimawandel und seine sicherheitspolitischen Implikationen stärker systematisch zu berücksichtigen. Frühwarnsysteme und Präventionsmechanismen zur besseren Erfassung sicherheitsrelevanter Klimawandelrisiken befinden sich derzeit im Aufbau. Das Auswärtige Amt fördert in diesem Kontext ein Projekt des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung zur Entwicklung eines Frühwarnsystems für die Sahelzone. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat im Laufe des Jahres 2019 in zwei Resolutionen Sprache zu Klima und Sicherheit neu aufgenommen oder vertieft: Resolution 2457 (2019) vom 27. Februar 2019 zur Konflikten in Afrika und Resolution 2461 (2019) vom 27. März 2019 zur Mandatsverlängerung von UNSOM in Somalia. Die Bundesregierung hat sich in den jeweiligen Mandatsverhandlungen mit Nachdruck für die Stärkung der Sprache zu Klima und Sicherheit eingesetzt . Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 9c und die Anlage 1 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10345 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10345 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Ist im Kontext der VN-Sicherheitsratsmitgliedschaft eine Initiative zu den Auswirkungen der Klimakrise auf die Sicherheits- und humanitäre Lage in der Tschadsee-Region geplant (bitte begründen)? Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit internationalen Partnern, den Ländern der Region und den Vereinten Nationen zur Umsetzung der Ergebnisse der Tschadseekonferenz, um eine Verbesserung der auch klimawandelbedingten Sicherheits- und humanitären Lage in der Tschadsee-Region zu erreichen. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die regelmäßige Berichterstattung des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Westafrika (UNOWAS), die die Auswirkungen des Klimawandels aufgreift. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus regelmäßig und mit Nachdruck für eine angemessene Berücksichtigung der daraus folgenden Sicherheitsimplikationen ein, beispielsweise im Rahmen der Sitzung des Sicherheitsrates zur Friedenskonsolidierung in Westafrika am 10. Januar 2019. Den Rahmen für das Engagement der internationalen Gemeinschaft bildet die Resolution 2349 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Auf die Antwort zu Frage 11 wird ergänzend verwiesen . 9. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der Tschadseebeckenkommission , in der neben den vier Anrainerstaaten auch die Zentralafrikanische Republik, die Demokratische Volksrepublik Algerien, die Republik Sudan und der Staat Libyen Wasser- und Landnutzung sowie Regionalentwicklung koordinieren? Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit der Tschadseebeckenkommission („Lake Chad Basin Commission“/LCBC), unter anderem durch Förderung der Erstellung und Bekanntmachung der Regionalen Stabilisierungsstrategie. In diesem Rahmen unterstützt die Bundesregierung mit insgesamt rund 12,2 Mio. Euro (2017 bis 2020) ein Vorhaben des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) zur Etablierung eines politischen Prozesses, in dessen Zentrum die Tschadseebeckenkommission steht. Die Tschadseebeckenkommission ist als Träger der im September 2018 verabschiedeten regionalen Stabilisierungsstrategie, die im Dezember 2018 von der Afrikanischen Union (AU) indossiert wurde, zentraler Akteur für Stabilisierung und Entwicklung in der Region. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung die LCBC seit 2005. Zur Stärkung der LCBC werden schwerpunktmäßig Maßnahmen in folgenden Bereichen durchgeführt: Organisationsentwicklung, strategische Planung und Tschadseebecken-Informationssystem und Anpassungsmaßnahmen in der Landwirtschaft an den Klimawandel. Anschließend an das gegenwärtige Engagement mit einem Gesamtmittelvolumen von 8 Mio. Euro sind der LCBC Neuvorhaben in Höhe von 8,5 Mio. Euro zugesagt. Der Fokus liegt hierbei auf der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der LCBC und den Mitgliedstaaten und einer praxisorientierten Anwendung des überregionalen Wassermanagements . Darüber hinaus wird das Vorhaben „Stabilisierung und Versöhnung im Tschadseebecken“ (Finanzielle Zusammenarbeit, 10 Mio. Euro 2019 bis 2021) finanziert, dessen politischer Träger die LCBC ist und über die Nicht-Regierungsorganisation „Catholic Relief Service“ durchgeführt wird. Damit wird die LCBC auch im Themenbereich Stabilisierung und Versöhnung im Tschadseebecken gestärkt und aufgewertet. Drucksache 19/10345 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10345 a) Welche Projekte unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des Aktionsplans der Tschadseebeckenkommission für die Entwicklung der Region (bitte mit Laufzeit, personeller Ausstattung und Höhe der Förderung auflisten)? Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro Technische Zusammenarbeit: Organisationsberatung der Tschadseebeckenkommission (Durchführer: GIZ) 07/2014 - 06/2019 2 internationale und 1 nationale Fachkraft 6.000.000 Technische Zusammenarbeit: Angewandtes Wasserressourcenmanagement im Tschadseebecken (Durchführer: GIZ) 05/2019 - 06/2022 2 internationale Fachkräfte (geplant) und 1 nationale Fachkraft 5.000.000 b) Welche Projekte der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung außerhalb der Analyse und Empfehlungen der Tschadseebeckenkommission (bitte mit Begründung, Laufzeit, personeller Ausstattung und Höhe der Förderung auflisten)? Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro Technische Zusammenarbeit: Sozio-ökonomische Resilienz benachteiligter Jugendlicher in Nord-Kamerun (PARSE) (Durchführer: GIZ) 10/2016 - 12/2019 4 internationale und 6 nationale Fachkräfte 10.000.000 (davon 3.000.000 BMZ und 7.000.000 EU-Kofinanzierung – EUTF) Geplante Maßnahme der Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren (SI Flucht): Verbesserung der Lebensgrundlagen im westlichen Tschad (PAMELOT) (Durchführer: GIZ) 04/2019 - 12/2023 2 internationale und 18 nationale Fachkräfte 11.500.000 Maßnahme der SI Flucht: Unterstützung von Binnenvertriebenen und der Resilienz von Aufnahmegemeinden im Norden und Nord-Osten von Nigeria (Durchführer GIZ) 06/2016 - 08/2021 53 Fachkräfte Gesamt 54.500.000 (davon 19.000.000 BMZ und 35.500.000 Euro EU-Kofinanzierung – EEF) Maßnahme der SI Flucht: Stabilisierung und Versöhnung im Tschadseebecken (Durchführer: KfW) 2019 - 2021 2 internationale und 47 nationale Fachkräfte 10.000.000 Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft : Stärkung der Dorfsparkassen, CVECA, in (Nord-)Kamerun über die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation e. V. 01.08.2013 - 31.12.2021 1 Langzeitexperte Einsatz von Kurzzeitexperten ; 2016 zusätzlich 1 Junior-Langzeitexperte 2.772.400 Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad: Katastrophenrisikomanagement und Ernährungssicherung zur Steigerung der Resilienz (PRCPT) (Durchführer: GIZ) 05/2016 - 06/2020 5 internationale und 38 nationale Fachkräfte 23.700.000 (davon 5.700.000 BMZ und 18.000.000 EU-Kofinanzierung EUTF) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10345 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10345 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad: Stärkung der Resilienz der Gemeinden am Tschadsee zum Umgang mit dem Klimawandel und zur sozio-ökonomischen Integration der von der Boko Haram Krise betroffenen Bevölkerung (Durchführer: CARE) 2017 - 2020 k. A. 2.500.000 Maßnahme der Übergangshilfe: Nigeria: Behinderungsinklusiver Wiederaufbau von medizinischer Basis-Infrastruktur und WASH-Einrichtungen in Adamawa State, Borno State und Yobe State (Durchführer: Christoffel Blindemission) 2018 - 2021 k. A. 2.300.000 Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad: Stärkung der Resilienz und Ernährungssicherung für von Trockenheit und Vertreibung betroffene Bevölkerungsgruppen am Tschadsee und der Nachbarregion Kanem (Durchführer: Deutscher Caritasverband) 2018 - 2022 k. A. 3.308.000 Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad: Verbesserung der Ernährungssicherungssituation und Lebensgrundlagen der Bevölkerung in der Region Lac Tchad im Hinblick auf die durch Boko Haram ausgelöste Krise (Durchführer: help e. V.) 2017 - 2019 k. A. 2.000.000 Maßnahme der Übergangshilfe: Nigeria: Wiederaufbauprojekt zur Verbesserung von Basis- und sozialen Dienstleistungen sowie zur Sicherung der Existenzgrundlagen der vom Konflikt betroffenen Bevölkerungsgruppen in den Staaten Borno und Adamawa in Nigeria. (Durchführer: Plan International) 2018 - 2021 k. A. 2.670.000 Maßnahme der Übergangshilfe: Nigeria: Integriertes Bildungs- und Resilienzstärkungsvorhaben für Kinder und Gemeinden im Nordosten Nigerias (Durchführer: KfW/UNICEF) 2018 - 2023 k. A. 15.000.000 Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad: Verbesserung der Überlebenschancen und der Entwicklung von Kindern II (Durchführer : KfW/UNICEF) 2018 - 2023 k. A. 11.000.000 Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad: Sahelresilienz (Durchführer: WFP) 2018 - 2022 k. A. 17.750.000 Maßnahme der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe: Förderung der Menschenrechte und der friedlichen Zusammenlebens in ländlichen Regionen der Diözese Garoua (Kamerun) 4/2018 - 3/2022 k. A. 183.000 Drucksache 19/10345 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10345 Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro Maßnahme der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe: Dezentrale Trinkwasserversorgung und Bau von basissanitären Anlagen in ländlichen Regionen, Diözese Yagoua (Kamerun) 4/2018 - 3/2022 k. A. 350.000 Maßnahme der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe: Stärkung autonomer Erzeugerorganisationen und -verbände in den Regionen Agadez und Zinder (Niger) 12/2018 - 11/2022 k. A. 312.000 Maßnahme der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe: Integriertes Projekt für nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Landwirtschaft in der Diözese Yola (Nigeria) 11/2016 - 10/2020 k. A. 225.000 Maßnahme der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe: Verbesserung der Ernährungssituation der Bevölkerung der Regionen Guéra, Batha und Salamat 1/2017 - 12/2020 k. A. 370 000 o c) Welche der Projekte in der Region dienen dem Ziel der Klimawandelanpassung (bitte mit Laufzeit, personeller Ausstattung und Höhe der Förderung auflisten)? Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro Technische Zusammenarbeit: Organisationsberatung der Tschadseebeckenkommission (Durchführer: GIZ) 07/2014 - 06/2019 2 internationale und 1 nationale Fachkräfte 6.000.000 Technische Zusammenarbeit: Grundwasserberatung der Tschadseebeckenkommission (Durchführer: BGR) 07/2014 - 06/.2019 2,5 internationale und 3 nationale Fachkräfte 2.430.000 Technische Zusammenarbeit: Unterstützung der ländlichen Entwicklung (Nord-Kamerun und Adamaoua) (Durchführer: GIZ) 07/2016 - 06/2020 4 internationale und 10 nationale Fachkräfte 14.000.000 Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad: Katastrophenrisikomanagement und Ernährungssicherung zur Steigerung der Resilienz (PRCPT) (Durchführer: GIZ) 05/2016 - 06/2020 5 internationale und 38 nationale Fachkräfte 23.700.000 Mio. (davon 5.700.000 BMZ und 18.000.000 EU-Kofinanzierung – EUTF) Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad: Stärkung der Resilienz der Gemeinden am Tschadsee zum Umgang mit dem Klimawandel und zur sozio-ökonomischen Integration der von der Boko Haram Krise betroffenen Bevölkerung (Durchführer: CARE) 2017 - 2020 k. A. 2.500.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10345 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10345 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad: Stärkung der Resilienz und Ernährungssicherung für von Trockenheit und Vertreibung betroffene Bevölkerungsgruppen am Tschadsee und der Nachbarregion Kanem (Durchführer: Deutscher Caritasverband) 2018 - 2022 k. A. 3.308.000 Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad: Sahelresilienz (Durchführer: Welternährungsprogramm ) 2018 k. A. 17.750.000 Maßnahme der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe: Förderung der Menschenrechte und der friedlichen Zusammenlebens in ländlichen Regionen der Diözese Garoua (Kamerun) 4/2018 - 3/2022 k. A. 183.000 Maßnahme der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe: Dezentrale Trinkwasserversorgung und Bau von basissanitären Anlagen in ländlichen Regionen, Diözese Yagoua (Kamerun) 4/2018 - 3/2022 k. A. 350.000 Maßnahme der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe: Stärkung autonomer Erzeugerorganisationen und -verbände in den Regionen Agadez und Zinder (Niger) 12/2018 - 11/2022 k. A. 312.000 Maßnahme der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe: Integriertes Projekt für nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Landwirtschaft in der Diözese Yola (Nigeria) 11/2016 - 10/2020 k. A. 225.000 Maßnahme der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe: Verbesserung der Ernährungssituation der Bevölkerung der Regionen Guéra, Batha und Salamat 1/2017 - 12/2020 k. A. 370.000 Regionalvorhaben des BMU: Anpassung an den Klimawandel in humanitären Situationen in Subsahara-Afrika (Tschad, Sudan und Burundi) 09/2018 - 08/2020 3.500.000 d) Inwiefern verankert die Bundesregierung die Genderperspektive in den klimapolitischen Vorhaben und der Klimafinanzierung in der Region? Es wird auf Antwort zu Frage 5 verwiesen. Drucksache 19/10345 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10345 e) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Schutz des Lake Chad Game Reserve (der Tschadsee-Überflutungssavanne) als dem ersten grenzüberschreitenden Schutzgebiet in Afrika gemäß der Ramsar-Konvention zum Schutz weltweiter Feuchtgebiete? Die Bundesregierung setzt keine Projekte zum Schutz des „Lake Chad Game Reserve “ um. 10. Welche humanitären Maßnahmen zur Stabilisierung und Konfliktprävention fördert das Auswärtige Amt in der Tschadsee-Region (bitte mit Laufzeit, personeller Ausstattung und Höhe der Förderung auflisten)? Maßnahmen der humanitären Hilfe zielen nicht auf Stabilisierung und Konfliktprävention , sondern sind ausgerichtet am jeweiligen humanitären Bedarf. Das Engagement der Bundesregierung in der humanitären Hilfe ist der tabellarischen Übersicht in der Anlage 1 zu entnehmen. 11. Welche Ergebnisse brachte die von Deutschland, Nigeria, Norwegen und den VN veranstaltete Tschadsee-Konferenz vom 3. und 4. September 2018 in Berlin? Ziel der Konferenz war es, die Bewältigung der Krise in der Tschadseeregion zu unterstützen und Bemühungen im Bereich der humanitären Hilfe, Maßnahmen der Krisenprävention, Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung besser miteinander zu verzahnen. Erzielt werden konnten neue finanzielle Zusagen in Höhe von etwa 1,9 Mrd. Euro für humanitäre Hilfe, Stabilisierung und nachhaltige Entwicklung für 2018 bis 2021 (davon deutsche Zusagen in Höhe von 265 Mio. Euro). a) In welcher Hinsicht konnten Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit besser miteinander verzahnt werden? Krisenprävention setzt nach dem Verständnis der Bundesregierung an den strukturellen politischen und sozialen Ursachen und Treibern von Konflikten an und soll Eskalation und Gewaltausbruch verhindern sowie langfristig zu einem friedlichen Zusammenleben beitragen. Je nach Ausprägung von Fragilität sind unterschiedliche Ansätze und Instrumente gefordert (vgl. Leitlinien „Krisen verhindern , Konflikte bewältigen, Frieden fördern“, S. 67). Entwicklungszusammenarbeit ist in diesem Sinne auch ein Instrument der Krisenprävention. Die Bundesregierung hat unter anderem die Verabschiedung der „AU-LCBC Regional Stabilisation Strategy“ unterstützt, die mit ihren insgesamt neun Säulen einen integrierten Ansatz bildet und den Versuch unternimmt, das Krisenengagement umfassend in einer Strategie abzubilden. Hierzu gehören auch Ansätze der Entwicklungszusammenarbeit. Zudem ergibt sich aus Mandat und Funktionsweise des mit Unterstützung der Bundesregierung eingerichteten „Lake Chad Basin Governors’ Forum for regional cooperation on stabilization, peacebuilding and sustainable development in the regions affected by Boko Haram“ eine enge Abstimmung der Maßnahmen zur Krisenprävention, Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10345 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10345 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Für welche Projekte sollen die zusätzlich von Gebern bereitgestellten Mittel verwendet werden (bitte mit Trägern, Laufzeit, personeller Ausstattung und Höhe der Förderung auflisten)? Welche Projekte sind bereits angelaufen? Eine Gesamtübersicht über die im Rahmen der Tschadseekonferenz 2018 insgesamt für humanitäre Hilfe zugesagten Mittel wird vom Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen („United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs“/OCHA) erstellt. Details zur Verwendung oder Umsetzung der von Gebern bereitgestellten Mittel für humanitäre Hilfe sind im Financial Tracking System der Vereinten Nationen erfasst (https:// fts.unocha.org/). Im Auftrag der internationalen Gebergemeinschaft erstellt das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen („United Nations Development Programme“/UNDP) derzeit eine Übersicht der zugesagten Mittel in den Bereichen Stabilisierung und Entwicklung und deren Verwendung. Der Bundesregierung liegen hierzu derzeit keine weiteren Informationen vor. c) Warum wird die Klimakrise als Verstärker der humanitären Problemlage und Verschärfer der Sicherheitslage in der Region im Abschluss-Statement der Konferenzveranstalter nicht erwähnt? Die Herausforderungen der Tschadsee-Region sind vielfältig. Daher gibt es verschiedene , parallele Veranstaltungsreihen mit jeweils spezifischen Schwerpunkten . Thematischer Fokus der Teilnehmer der Tschadsee-Konferenz in Berlin war der Nexus zwischen humanitärer Hilfe, Maßnahmen zur Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenhandel und -schmuggel im und durch das militärische Sperrgebiet im Norden des Landes ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der Goldschürfer im Dreiländereck, von denen viele auf dem Weg nach Europa waren und sich bei diesem Zwischenstopp Geld mit Goldschürfen verdienten und nun aufgrund der Luftangriffe durch die libysche Armee keinen Weg aus dem isolierten Wüstenort haben? Inwiefern unterstützt die Bundesregierung diese vulnerablen Personengruppen , und welche Kenntnisse hat sie über deren Lebensbedingungen? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zur Lage dortiger Goldschürfer. 14. Welche Auswirkungen hat der innerkamerunische bewaffnete Konflikt nach Einschätzung der Bundesregierung auf das Engagement Kameruns im Kampf gegen Boko Haram? Die kamerunische Regierung sieht die Krisensituation in den anglophonen Regionen mittlerweile als prioritär an, entsprechend wurden auch Kräfte aus dem Extremen Norden dorthin verlegt, die zuvor dem Kampf gegen Boko Haram gedient hatten. Die Anstrengungen im Rahmen der Multinationalen Eingreiftruppe („Multinational Joint Task Force“/MNJTF) im Kampf gegen Boko Haram werden nach Erklärung kamerunischer Vertreter fortgeführt. Darüber hinaus wird auf Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 19/10345 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10345 15. Welche ökonomischen und sozialen Auswirkungen hat das Engagement zur Unterstützung des Grenzmanagements auf die Bewohner und Bewohnerinnen der Grenzregion Tschadsee und Kamerun? Im Rahmen eines überregionalen Ansatzes zur Verbesserung des Grenzmanagements unterstützt die Bundesregierung grenzübergreifenden Austausch und Kooperation auf verschiedenen Ebenen, in der Tschadseeregion unter anderem an den Grenzen zwischen Niger, Nigeria und Tschad. Die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zivilbevölkerung trägt zu Transparenz, und Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Grenzgebieten bei und schafft so ein stabiles Umfeld, das für ökonomische und soziale Entwicklungen von zentraler Bedeutung ist. 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Fischfangverbot, welches die tschadische Regierung für den Tschadsee ihm Rahmen der Bekämpfung von Boko Haram erlassen hat, und ist die Bundesregierung bei der Unterstützung der lokalen Fischerinnen und Fischer aktiv? Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Schulstreik im Tschad, der gegen das nach Ansicht der Fragesteller massiv unterfinanzierte Schulwesen demonstriert? Der Schulstreik im Jahr 2018 in Tschad ist seit Dezember 2018 beendet. Eine Unterfinanzierung des Bildungswesens bleibt weiterhin ein Problem. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10345 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Übersicht über laufende Maßnahmen in den Bereichen Stabilisierung und Konfliktprävention sowie Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts in der Tschadseeregion Maßnahmen der Stabilisierung und Konfliktprävention Land/Region Projekttitel Durchführer Laufzeit Gesamtvolumen Niger Unterstützung von Gemeinschaftsinitiativen zur Prävention von religiösem Extremismus CARE 01.05.2017 - 30.06.2019 3.339.458,25 € Nigeria Peace by the People: Youthled reconciliation in northeast Nigeria Conciliation Resources 01.09.2018 - 31.03.2020 801.742,05 € Überregional Polizeiprogramm Afrika Phase III (hier: Länderkomponenten Nigeria, Niger, Tschad, Kamerun) Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) 01.01.2016 - 31.12.2019 Gesamtprogramm: 39.697.000,00 €; Für CMR, NER, NGA, TCD: 19.220.773,61 € Überregional Grenzmanagementprogramm Phase III "From Barriers to Bridges"- Support to the African Union Border Programme (hier: Länderkomponenten Niger, Nigeria, Tschad) Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) 01.01.2016 - 31.12.2019 Gesamtprogramm: 21.500.000,00 € Für NER, NGA, TCD: 9.350.000,00 € Subregional Integrierte regionale Stabilisierung im Tschadseebecken (Phase II) United Nations Development Programme (UNDP) 01.01.2019 - 31.03.2020 6.264.726,51 € Nigeria Prävention von Gewalt bei Wahlen und Förderung der Inklusion (PEV-EDI) in Nigeria European Center for Electoral Support (ECES) 01.01.2019- 30.06.2019 337.830,00 € Niger Projekt zur Lagersicherheit von Waffen und Munition, Markierung und Registrierung von Waffen, Entwicklung von Gesetzen im Einklang mit int. Standards Handicap International 01.08.2018 - 31.12.2019 705.443,00 € Nigeria Ertüchtigung und Befähigung Nigerias zu eigenständiger Prävention und Bewältigung von Krisen durch epidemische Gefahren Bernhardt Nocht Institut (BNI) 01.02.2019 - 31.12.2020 348.800,00 € Nigeria Trainings- und Dialogmaßnahmen mit Vertretern der NGA Sicherheitsorgane Konrad Adenauer Stiftung 01.01.2019 - 31.12.2019 1.065.672,00 € Niger Verbesserung der mobilen Grenzüberwachung EUCAP Sahel Niger 2019-2020 1.056.115,00 € Niger Stärkung des Sicherheitssektors, Phase II DCAF 2019-2020 1.200.000,00 € Drucksache 19/10345 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Nigeria Polizeiliches Ausbildungsund Ausstattungshilfeprogramm (AAH-P) BPOL, BKA 1.1.2017 - 31.12.2019 1.160.206,00 € Nigeria Militärisches Ausbilungs- und Ausstattungshilfeprogramm (AH-P) Bundeswehr 1.1.2017 - 31.12.2020 11.600.000,00 € Maßnahmen der Humanitären Hilfe Land/Region Projekttitel Durchführer Laufzeit Gesamtvolumen Nigeria medizinische Nothilfe für Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden in Nordost-Nigeria Ärzte der Welt 01.01.2019 - 31.12.2020 2.565.000,00 € Nigeria Nothilfe für konfliktbetroffene Binnenvertriebene, Rückkehrer und aufnehmende Gemeinden FAO 01.10.2018 - 31.12.2019 2.500.000,00 € Nigeria Nothilfe im Bereich Nahrungsmittelhilfe und Schutz für von Boko Haram Betroffene inkl. (Binnen-) Vertriebene und aufnehmende Gemeinden Deutscher Caritasverband 01.01.2018 - 31.12.2020 3.599.868,64 € Nigeria Nothilfe zur Verbesserung der Ernährungssituation für von der Boko Haram-Krise Betroffenen Deutsche Welthungerhilfe 01.01.2018 - 31.12.2019 1.300.000,00 € Nigeria Nahrungsmittelnothilfe und früher Wiederaufbau durch bargeldbasierte Programme zur Existenzsicherung für bedürftige Binnenvertriebene und Rückkehrer in Borno, Nigeria ADRA Deutschland 01.08.2018 - 31.08.2019 1.400.000,00 € Nigeria Nothilfe im Bereich psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung, Unterkünfte und Haushaltsgegenstände für Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden, Koordinierung und Management, Datenbank zur Erfassung von Vertriebenen (Displacement Tracking Matrix) IOM 01.08.2018 - 31.12.2020 4.300.000,00 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10345 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Nigeria Schutz-, Wasser-, Sanitärund Hygienemaßnahmen sowie multi-purpose-cash- Programme zur Deckung dringenster Bedarfe von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und aufnehmenden Gemeinden. Norwegion Refugees Council 01.10.2018 - 31.12.2019 1.125.000,00 € Nigeria Schutzmaßnahmen für Kinder und von geschlechtsbasierte Gewalt Betroffenen Plan International 01.11.2018 - 30.10.2021 6.400.000,00 € Nigeria Medizinische Basisgesundheitsversorgung für Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden sowie Unterstützung der Koordinierung im humanitären Gesundheitssektor WHO 01.08.2018 - 30.11.2019 3.000.000,56 € Nigeria Wasser-, Sanitär- und Hygienemaßnahmen, Versorgung mit Haushaltsgegenständen und Nahrungsmitteln für nigerianische Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden HELP e.V. 01.10.2018 - 30.06.2020 2.970.000,00 € Nigeria Einzahlung in den humanitären Länderfonds (NHF) OCHA 01.01.2019 - 31.12.2019 6.000.000,00 € Nigeria Unterstützung des OCHA Länderbüros Nigeria OCHA 01.01.2017 - 31.12.2020 3.000.000,00 € Nigeria Behandlung schwerer akuter Unterernährung und Schutzmaßnahmen für hilfsbedürftige Kinder UNICEF 01.06.2017 - 31.12.2019 10.000.000,00 € Nigeria Hilfs-, Schutz- und Präventionsmaßnahmen für bedürftige Vertriebene und aufnehmende Gemeinden IKRK 09.02.2017 - 31.12.2020 23.500.000,00 € Nigeria Hilfe für Binnenvertriebene und von der Krise betroffene Flüchtlinge und Binnenvertriebene in Kamerun, Niger und Tschad. UNHCR 21.02.2016 - 31.12.2019 35.000.000,00 € Drucksache 19/10345 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333