Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10365 19. Wahlperiode 21.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9823 – Stadtentwicklungspolitik und Städtebauförderung ab 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die seit 1971 bestehende Städtebauförderung wurde seit ihrem Bestehen regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und an neue Herausforderungen angepasst. In jüngster Zeit sind hier die Einführung des neuen Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung „Zukunft Stadtgrün“ und die Zusammenlegung der Programme der Städtebauförderung „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ in dem Programm „Stadtumbau“ zu nennen. Beide Änderungen erfolgten 2017. Die Programmlandschaft der Städtebauförderung ist also im stetigen Wandel und besteht aktuell aus sechs Teilprogrammen und zwar den Programmen Stadtumbau , Soziale Stadt, Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortszentren , Kleine Städte und Gemeinden sowie Zukunft Stadtgrün. Die Programme adressieren verschiedene Problemlagen und Herausforderung in unseren Städten und Gemeinden. Diese reichen von städtebaulichen und sozialen Missständen wie erheblichen Sanierungsstau, Infrastruktur für fließenden und ruhenden Verkehr mit Sanierungs- und/oder Anpassungsbedarfen, Wohnungsleerstand oder Leerstand im Einzelhandel und Gewerbe, besonderer sozialer Entwicklungsbedarf, mangelhaftes Wohnumfeld und öffentlicher Raum, ausbaufähige technische Infrastruktur, Brachflächen, soziale Infrastruktur mit Ergänzungsbedarfen oder historische Bausubstanz mit Sanierungsbedarf. Die Programme bieten aber auch Hilfestellungen bei entstehenden oder existierenden Funktionsverlusten im zentralen Versorgungsbereich, bei Gewerbe und Industrie , Verkehrsflächen oder militärischen Flächen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die die Bundesregierung tragenden Parteien angekündigt die Programme der Städtebauförderung zu flexibilisieren, zu entbürokratisieren und weiterzuentwickeln. Weiterhin wurde angekündigt, mit den Ländern die der Städtebauförderung zu Grunde liegende Grundvereinbarung neu zu verhandeln und den Verfügungsrahmen für gewährte Mittel der Städtebauförderung zu verlängern. Zur Vorbereitung einer Weiterentwicklung der Städtebauförderung will die Bundesregierung Modellprojekte gemeinsam mit einzelnen, unterschiedlich großen Kommunen realisieren und beispielhaft Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den klima- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10365 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gerechten Umbau, für Infrastruktur für neue Mobilitätsformen, für Nachverdichtung und Nebeneinander von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe und den sozialen Zusammenhalt entwickeln (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode Seite 112–113, www. bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31 c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1). Städtebauliche Herausforderungen gibt es nach Ansicht der Fragesteller auch im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung, der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme , der Digitalisierung und Smart Cities, der Mobilitätswende , dem Neubau und der städtebaulichen energetischen Modernisierung von Stadtvierteln, Freiräume für Erholung und Bewegung, dem Barriereabbau, dem Milieuschutz, der gemeinwohlorientierten Bodenpolitik und der Baulandaktivierung , um nur einige zu nennen. Es soll daher gefragt werden, welche städtebaulichen Herausforderungen berücksichtigt werden sollen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit der Städtebauförderung unterstützen Bund und Länder die Kommunen bei ihrer nachhaltigen Entwicklung sowie der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten. Dazu gehört beispielsweise die Beseitigung von Brachflächen in Innenstädten. Darüber hinaus zielt die Städtebauförderung unter anderem auf die Verbesserung der (sozialen) Infrastrukturen und öffentlicher Räume, der Förderung des sozialen Zusammenhalts sowie der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Gemäß Koalitionsvertrag soll die Städtebauförderung mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen und einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickelt werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei unter Berücksichtigung der ländlichen Regionen auf der Belebung von Orts- und Stadtkernen. Als ein eigenständiges, eng an lokalen Problemlagen orientiertes Förderinstrument soll sie neben den Gemeinschaftsaufgaben beibehalten und die finanzielle Ausstattung in der laufenden Legislaturperiode mindestens auf dem bestehenden Niveau fortgeführt werden. Die Programme sollen weiterentwickelt, flexibler ausgestaltet und entbürokratisiert werden. Zudem soll die im Programm Soziale Stadt begonnene ressortübergreifende Zusammenarbeit mit einer besseren Abstimmung von Förderprogrammen und -instrumenten fortgeführt werden. Insgesamt geht es damit um die Stärkung der Städtebauförderung als Förderinstrument einer gestalterischen und ökologischen Stadt- und Ortsentwicklung, die auch den sozialen Zusammenhalt unterstützen soll. 1. Inwieweit hat die Bundesregierung den Prozess zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung gestartet, und welche Verbände wurden bisher in welcher Weise eingebunden (bitte Art und Datum der Einbindung angeben)? In einem ersten Schritt zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und im Ergebnis der Wohngipfels vom Herbst 2018 haben sich Bund und Länder mit der am 30. April 2019 in Kraft getretenen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019 darauf geeinigt, den Erhalt und die Revitalisierung von Stadtund Ortskernen und Quartieren einschließlich der Stärkung der Innenentwicklung besonders mit der Förderung zu adressieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10365 Zudem hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Herbst 2018 einen Diskussionsprozess mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren für die Stadtentwicklung und Städtebauförderung relevanten Verbänden eingeleitet. In diesem Rahmen erfolgten ein Verbändegespräch sowie eine schriftliche Abfrage, um die weiteren Notwendigkeiten und Bedarfe bei einer Weiterwicklung zu eruieren. Folgende Verbände haben sich aktiv beteiligt: Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) Deutscher Caritasverband e. V. DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e. V. GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. Handelsverband Deutschland Haus & Grund Deutschland Intiative Stadt von Unten Netzwerk immovielien SRL – Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e. V. Städte- und Gemeindebund NRW ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. BAG Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit e. V. Deutsches Institut für Urbanistik Bundesarbeitsgemeinschaft Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit Der Diskussionsprozess wurde und wird auf der Basis der Ergebnisse zwischen Bund und Ländern fortgeführt, denen die jährlichen Verhandlungen zur Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung obliegen. 2. Was sind die Zukunftsthemen und Schlüsselherausforderungen der Stadtentwicklung bzw. Stadtentwicklungspolitik? Die Städte und Gemeinden in Deutschland befinden sich aktuell in einer Phase vielfältiger und sehr unterschiedlicher Herausforderungen. Wachstum und Schrumpfung stehen nebeneinander. Im Ergebnis der bisherigen Diskussionen wird ein Schwerpunkt in der Belebung von Stadt- und Ortskernen, der Stärkung des sozialen Zusammenhalts in den Städten und Gemeinden sowie einer zukunftsgerechten klimaresilienten Entwicklung gesehen. Die Herausforderungen in städtischen und ländlichen Räumen können künftig nur bewältigt werden, wenn diese integriert betrachtet, geplant und gefördert werden. Städte und Regionen sind unter enger Bürgermitwirkung und der Beteiligung Privater zu gestalten. Die anstehenden großen Umbauprozesse bedürfen darüber hinaus der Einbeziehung von Anforderungen durch den digitalen Wandel sowie gesteigerten Anforderungen an die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit in öffentlichen Räumen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10365 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Decken die bestehenden Programme der Städtebauförderung diese Themen und Herausforderungen ab? a) Wenn ja, inwieweit? b) Wenn nein, welche Themen fehlen? 4. Wie müssten die Programme der Städtebauförderung inhaltlich und strukturell angepasst werden, damit sie den Zukunftsthemen und Herausforderungen der Stadtentwicklung bzw. Stadtentwicklungspolitik gerecht werden können? a) Wenn ja, welche, und inwiefern? b) Wenn nein, welche Themen fehlen? 5. Welche der Themen sind programmspezifisch, welche Themen sind Querschnittsthemen ? 6. Welche künftigen Förderschwerpunkte ergeben sich daraus für die Städtebauförderung ? Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Die Städtebauförderung hat sich als wirkungsvolles Instrument von Bund und Ländern zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Städte und Gemeinden bewährt. Die bestehenden Programme der Städtebauförderung bieten dabei einen weiten thematischen und zugleich die städtebaulichen, funktionalen und sozialen Problemlagen vor Ort abdeckenden Rahmen. In den aktuell sechs Programmen der Städtebauförderung werden einerseits typische Problemlagen fokussiert, andererseits aber auch Themen hervorgehoben, die als Querschnittsthemen die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung insgesamt betreffen. Die Programme sollen zur Weiterentwicklung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung gebündelt , neu strukturiert und mit Blick auf neue Herausforderungen akzentuiert werden . Aus der bisherigen Diskussion mit Ländern und Verbänden wird eine mögliche Konzentration der Förderung auf drei Themen gesehen: dem Erhalt von Stadt- und Ortskernen als identitätsstiftende Bereiche (Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und Stärkung der Funktionsvielfalt; behutsame, erhaltende Erneuerung von Innenstädten und Stadt- und Ortskernen, Erhaltung historischer sowie sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz und baukulturellem Erbe, städtebauliche Denkmalschutz; Konzentration auf die Innenentwicklung etc.), der sozialen Stadtentwicklung und der Stärkung des sozialen Zusammenhalts (Förderung der sozialen Quartiersentwicklung zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts für alle Bevölkerungsgruppen; Verbesserung der Wohnund Lebensqualität und Nutzungsvielfalt in Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf; Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit , Integration, Bildung und Teilhabe, Schaffung von Orten für Begegnung und Austausch; demografische Anpassung), der nachhaltigen Modernisierung der Städte und Gemeinden (klimagerechter Umbau/Klimaanpassung; Umstrukturierung einschließlich Brachenrevitalisierung und Leerstandsbeseitigung/Abriss; Flankierung der Entwicklung und Erschließung neuer Gebiete, insbesondere für den Wohnungsbau; Stadtgrün, demografische Anpassung; Mobilität; bedarfsgerechte Anpassung und Modernisierung der städtischen Infrastruktur etc.). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10365 Mögliche Querschnittsthemen sind unter anderem Ökologie, energetische Modernisierung , Digitalisierung, Baukultur, Barrierefreiheit/-armut, Sicherheit und Ordnung, Stärkung der interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften . Auch die Aktivierung, Beteiligung und partnerschaftliche Zusammenarbeit von und mit Bürgerinnen und Bürgern und allen weiteren an der Entwicklung eines Stadtteils oder Quartiers beteiligten Personen ist ein programmübergreifendes Thema. Es spiegelt sich vor allem in den Verfahren und Instrumenten wieder, die zu einer besseren Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen beitragen (vergleiche Antwort zu Frage 23). Eine abschließende Antwort zu künftigen Schwerpunkten in der Städtebauförderung , zur Programmstruktur und zu Querschnittsthemen ist aufgrund der andauernden Abstimmung zwischen Bund und Ländern noch nicht möglich, die verbindlichen Regelungen obliegen der im IV. Quartal 2019 abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020. 7. Sollte das Thema Smart City künftig Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung sein und wird die Smart-City-Charta dafür die Grundlage bilden (siehe www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen /Sonderveroeffentlichungen/2017/smart-city-charta-dl.pdf?__blob=publication File&v=2)? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann? Ein eigener Förderschwerpunkt Smart City in der Städtebauförderung setzt einen gewissen fachlichen Standard voraus, der den Bezug des Themas Smart City beziehungsweise von investiven Maßnahmen in diesem Bereich zur städtebaulichen , sozialen und funktionalen Erneuerung von Stadtquartieren herstellt und klare Abgrenzungsmöglichkeiten der förderfähigen Kosten (Unrentierlichkeit) und zu Finanzierungsquellen anderer Investitionsprogramme (Subsidiaritätsprinzip der Städtebauförderung) leistet. Aus Sicht der Bundesregierung besteht ein solcher fachlicher Standard noch nicht. Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer Umsetzungsstrategie zur Gestaltung des digitalen Wandels im Schwerpunktvorhaben „Digitale Stadtentwicklung und Förderung von Smart Cities“ ab 2019 Smart-City-Modellprojekte und baut den nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch zu stadtentwicklungspolitischen Fragen der Digitalisierung aus (Smart-City-Dialog). Grundlage für diese Maßnahmen ist die von der nationalen Dialogplattform Smart Cities vorgelegte Smart City Charta. Mit den Modellprojekten sollen integrierte Smart-City-Strategien und deren Umsetzung mit Investitionen gefördert werden. Eine wesentliche Komponente ist dabei der Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Projekten , aber auch mit nicht-geförderten Kommunen und mit nationalen und internationalen Experten, sowie eine Begleitforschung und Evaluation der Projekte.“ Dafür plant das BMI in den kommenden 10 Jahren in vier Staffeln etwa 50 Modellprojekte zu fördern und bis zu 750 Millionen Euro Fördervolumen einzusetzen . Zu den Modellprojekten Smart City wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8341 verwiesen. Aus den Ergebnissen der in diesem Jahr startenden Smart-City-Modellprojekte werden Schlüsse auch für das Bedingungsverhältnis zur Städtebauförderung zu ziehen sein. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung sind bereits jetzt unter Beachtung der Regelungen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung und der Städtebauförderrichtlinien der Länder förderfähig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10365 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Sollte das Thema Klimaschutz künftig Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung sein, und inwieweit wird das „Übereinkommen von Paris – Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über den Klimaschutz“ dafür die Grundlage bilden? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann? Das Handlungsfeld Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels sind bereits aktuell in den für die Städtebauförderung geltenden Regelungen verankert und als wichtiges Ziel hervorgehoben (vgl. z. B. § 171 des Baugesetzbuches , der Präambel der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung). Sie werden durch die Formulierung von entsprechenden Fördertatbeständen und von Programmzielen in den Programmstrategien der einzelnen Programme untersetzt. Auf Quartiersebene lassen sich die Handlungsfelder Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels nicht immer analytisch voneinander trennen und werden häufig implizit verfolgt. Der strategische Bezug zu den Handlungsfeldern Klimaschutz und -anpassung in den integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten der Kommunen gewinnt – befördert durch einen intensiven Wissensund Erfahrungstransfer zwischen den Kommunen – zunehmend an Bedeutung. Die Bündelung weiterer Programme in den Quartieren und die Verschneidung mit stadtweiten Strategien sind hierbei wichtige Bausteine. Die Handlungsfelder Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels werden weiterhin eine wichtige Stellung in der Städtebauförderung haben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 9. Sollte das Thema energetische Quartierssanierung künftig Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung sein? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann? c) Welche Rolle spielt die Ökobilanzierung von Quartieren als Förderkriterium ? Für das Thema Energetische Stadtsanierung bestehen bereits drei bewährte KfW- Förderprogramme: KfW 432 und KfW 201/202, die bereits aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden. Antragsteller können Kommunen und kommunale Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet sein. Anders als bei der Städtebauförderung sind diese Programme nicht auf innerhalb von Städten und Gemeinden räumlich abgegrenzte Gebiete mit städtebaulichen, funktionalen oder sozialen Missständen beschränkt. In der Breitenwirkung sind die bei den Förderadressaten gut eingeführten KfW-Programme daher zur Umsetzung von Konzepten zur Senkung des Primärenergiebedarfs auf Quartiersebene als Beitrag zum Klimaschutz geeignet. Im Übrigen gilt das Subsidiaritätsprinzip der Städtebauförderung (vergleiche Antwort zu Frage 7). In der Praxis kommt in vielen Quartieren das KfW-Programm 432 (Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager) und die Städtebauförderung gemeinsam zum Einsatz. Bei der Verknüpfung von Städtebauförderung mit dem KfW-Programm sind verschiedene Synergien sowohl bei der Erstellung von Konzepten als auch bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10365 Ein Nachweis über die konzipierten bzw. erzielten Einsparungen wird von allen Antragstellern der KfW-Programme gefordert. Eine komplette Ökobilanz wird nicht gefordert. Dies würde dem niedrigschwelligem Ansatz der Programme widersprechen . Die Programme sollen explizit auch so genannten „Einsteigerkommunen “ offenstehen, die sich bislang noch nicht mit dem Thema Klimaschutz oder Ökobilanzierung beschäftigt haben. 10. Sollte das Thema Stadt-Umland-Beziehungen künftig Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung sein? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann? 11. Sollten Konzepte interkommunaler Kooperation künftig Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung sein? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann? 12. Sollten interkommunale Kooperation künftig Förderbedingung in bestimmten Teilprogrammen der Städtebauförderung sein, und wenn ja, in welchen? 13. Sollte das Thema Stadtumbau künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht? 14. Sollte das Thema Soziale Stadt künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 15. Sollte die nationale Kofinanzierung des ESF-Bundesprogramms (ESF = Europäischer Sozialfonds) „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht? In der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020 ist die nationale Kofinanzierung des ESF-Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die Projekte der aktuellen Förderrunde 2019-2022 laufen bis max. 31. Dezember 2022. Die Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Gesamtausstattung des Mehrjährigen Finanzrahmens, auch für die EU-Kohäsionspolitik in der kommenden EU- Förderperiode 2021 bis 2027 und zur Aufteilung dieser Mittel auf die Mitgliedstaaten und Regionen, sind noch nicht abgeschlossen. Erst danach wird über die Aufteilung der EU-Strukturfondsmittel zwischen Bund und Länder und innerhalb des Bundes sowie die Fortführung und nationale Kofinanzierung einzelner ESF- Bundesprogramme entschieden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10365 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Plant die Bundesregierung weiter die Einrichtung einer Stiftung Soziale Stadt, wie von Dr. Barbara Hendriks auf der Bundesbauministerkonferenz im Oktober 2015 vorgeschlagen (www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/ SharedDocs/Publikationen/StBauF/SozialeStadt/NL_2015-11-13_3.pdf?__ blob=publicationFile&v=4)? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn ja, wie ist der Stand, und wann wird die Stiftung gegründet? Die Einrichtung einer Stiftung Soziale Stadt wird durch die Bundesregierung weiter geprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 17. Sollte das Thema Städtebaulicher Denkmalschutz künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht? 18. Sollte das Thema Aktive Stadt- und Ortsteilzentren künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht? 19. Sollte das Thema Kleine Städte und Gemeinden künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht? 20. Sollte Zukunft Stadtgrün und Grün in der Stadtentwicklung künftig als Förderschwerpunkt Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 21. Sollte der Investitionspakt Soziale Integration im Quartier künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben , und wenn nein, warum nicht? Der Investitionspakt Soziale Integration im Quartier stellt ein Sonderprogramm außerhalb der Städtebauförderung dar. Die Umsetzung erfolgt vorrangig in Städtebaufördergebieten und ist in begründeten Einzelfällen auch außerhalb möglich. Der Bund wirkt im Rahmen einer Bundesfinanzhilfe bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder (und Kommunen) mit. Das Programm ist in der mittelfristigen Finanzplanung derzeit bis zum Jahr 2020 abgesichert. Es ist nicht vorgesehen, das Programm in die Städtebauförderung zu integrieren. 22. Sollte das Projekt „Wohnen leitet Mobilität“, welches durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und die Nationale Klimaschutzinitiative noch bis Dezember 2019 gefördert wird, eine Anschlussförderung erhalten, um zu verhindern, dass bereits eingeleitete kommunale Projekte weitergeführt und verstetigt werden können, und wenn nein, warum nicht? Das Verbundprojekt „Wohnen leitet Mobilität“ mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis 31.Dezember 2019 wird vom Bundesministerium für Umwelt (BMU) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) als ein innovatives Klimaschutzprojekt mit insgesamt 1 069 410 Euro gefördert. Ein Ziel der Förderung der innovativen Klimaschutzprojekte ist es auch, die Verstetigung der in den geförderten Projekten erprobten innovativen Herangehensweisen und Methoden unabhängig von den Fördermitteln zu erreichen. Das Verstetigungspotenzial ist ein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10365 wichtiges Auswahlkriterium für eine Förderentscheidung. Hierdurch soll auch erreicht werden, dass Projektinhalte nach Projektende fortgeführt und Dauerförderungen vermieden werden. In der verbleibenden Projektlaufzeit wird die Schaffung von Möglichkeiten zur Verstetigung der Projektinhalte eine wichtige Aufgabe der Projektnehmer sein. 23. Welche Verfahren und Instrumente tragen besonders zum Erfolg der Städtebauförderprogramme bei? a) Wie kann deren Anwendung breiter und intensiver erfolgen? Die integrierte, fachübergreifende Herangehensweise zur Entwicklung von Stadtund Ortsteilen, die sich unter anderem in integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept niederschlägt, trägt besonders zu einem zielgerichteten und nachhaltigen Mitteleinsatz bei und ist daher schon heute Fördervoraussetzung in allen Programmen der Städtebauförderung. Ein wichtiges Element bei der Erstellung der Konzepte und damit bereits in der Frühphase der Umsetzung ist die Beteiligung der Menschen vor Ort. Sie sind aufgefordert, den Prozess der Veränderung eines Quartiers, eines Stadt- oder Ortsteils aktiv mit zu gestalten. Zudem haben sich neue Kooperations- und Managementstrukturen in den Kommunen etabliert und wichtige innovative Impulse angestoßen. Diese Managementstrukturen werden von anderen Fachpolitiken zunehmend übernommen. Die Ausgestaltung der Instrumente ist entsprechend der unterschiedlichen Ausgangslagen und Ressourcen vor Ort sehr unterschiedlich und verändert sich im Zeitverlauf der Umsetzung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Mit der in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung verankerten Fördermöglichkeit von Verfügungsfonds und investitionsbegleitenden Quartiers- bzw. Citymanagements haben Bund und Länder einen ausschlaggebenden Impuls für die Etablierung dieser Instrumente gegeben. Bund und Länder geben mit Arbeitshilfen, Praxisbeispielen, Veranstaltungen etc. umfangreiche inhaltliche Unterstützung für die Kommunen, so zum Beispiel auf dem Bundesportal der Städtebauförderung : www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Home/home_node.html. Es ist ein ausgesprochenes Ziel der Städtebauförderung insgesamt, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen an den Prozessen der Stadtentwicklung weiter zu stärken und eine bessere Beteiligung von Privaten an der Städtebauförderung zu erreichen. Dies kann beispielsweise das Engagement von Immobilien- bzw. Interessen- und Standortgemeinschaften in Innenstädten genauso betreffen wie das Engagement von Unternehmen und Stiftungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Es wird seitens des Bundes aktiv eingefordert durch begleitende Forschung, wie „Unternehmen und Stiftungen für die soziale Quartiersentwicklung“. 24. Inwieweit bestehen in den Teilprogrammen der Städtebauförderung, der Verwaltungsvereinbarung oder anderen Bereichen der Städtebauförderung nicht gesetzliche Anforderungen, die eine flexible Anwendung der Programme einschränken? Untergesetzliche Vorgaben zur Umsetzung der Städtebauförderung sind im Wesentlichen die Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Bund- Länder-Grundvereinbarung Bundesfinanzhilfen vom 19. September 1986. Diese Regelungen beziehen sich insbesondere auf die haushaltsmäßige Behandlung der Bundesmittel und sichern den ordnungsgemäßen Vollzug. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10365 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Wo besteht die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen für eine flexiblere und einfachere Umsetzung der Städtebauförderung? Die gesetzlichen Grundlagen für die Städtebauförderung des Bundes ergeben sich aus Artikel 104b Grundgesetz, dem jährlichen Haushaltsgesetz sowie dem Baugesetzbuch (BauGB). Dem Einsatz der Bundesfinanzhilfen auch für nicht investive Maßnahmen sind im Grundgesetz über die Vorgabe allein für Investitionen Grenzen gesetzt. Dies gilt auch für eine längerfristige Förderung. 26. Wurde, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt , für die Unterstützung des Wohnungsbaus die Sanierung und Herrichtung von Industriebrachen als eigenen Förderschwerpunkt geprüft, und wenn ja, was hat die Prüfung ergeben (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode Seite 113, www.bundes regierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad 672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1)? 27. Wenn nein, wann wird die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein? Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Bundesregierung unterstützt die Länder und Kommunen schon seit vielen Jahren mit Bundesfinanzhilfen aus den Programmen der Städtebauförderung, um Brachflächen zu revitalisieren und um den Wohnungsneubau zu unterstützen. Die Revitalisierung innerörtlicher Brachflächen wurde als besonderes Förderziel in die Präambel der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019 aufgenommen (vergleiche Antwort zu Frage 1). Die Prüfung von weiteren Fördermöglichkeiten durch den Bund erfolgt im Rahmen des aktuellen Prozesses zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung. 28. Wurde, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt , zur Förderung der Revitalisierung von Industrie- und Konversionsbrachflächen das Bundesimmissionsschutzgesetz und damit in Verbindung stehende Technische Anleitungen auf Anpassungsbedarfe in Bezug auf bestehende Hindernisse bei der Brachflächenaktivierung überprüft, und wenn ja, was hat die Prüfung ergeben (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode Seite 113, www.bundesregie rung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672 b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1)? 29. Wenn nein, wann wird die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein? Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Gestaltungsspielraum der Kommunen zur Festsetzung von Wohnbebauung in städtischen Innenbereichen wurde in der vergangenen Legislaturperiode durch die Einführung der neuen Baugebietskategorie des „Urbanen Gebiets“ deutlich erweitert. Aufgrund der erhöhten Immissionsrichtwerte, die die TA Lärm für „Urbane Gebiete“ nun zulässt, ist es möglich, Wohnbebauung auch in städtischen Bereichen zu realisieren, die Industrie- und Gewerbelärm ausgesetzt sind. Darüber hinaus trägt die TA Lärm durch die erhöhten Lärmwerte für Gemengelagen dem Leitbild der kompakten und multifunktionalen Stadt Rechnung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10365 Der in der TA Lärm konkretisierte Ansatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sieht vor, dass die zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte notwendige Lärmminderung primär an der Quelle selbst erfolgt. Vorgesehen ist die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bauministerkonferenz und Umweltministerkonferenz . 30. Welche Modellprojekte bzw. -vorhaben wurden über das Modellvorhaben nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende hinaus gemeinsam mit einzelnen, unterschiedlich großen Kommunen realisiert und beispielhafte Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den klimagerechten Umbau, für die Infrastruktur für neue Mobilitätsformen, für Nachverdichtung und Nebeneinander von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe und den sozialen Zusammenhalt entwickelt (bitte nach Kommune, Projekt und Projektmittel aufschlüsseln)? Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2018 die Förderung von Modellvorhaben (MV) zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung in Hamburg und Saarbrücken mit 100 Mio. Euro Verpflichtungsrahmen im Kapitel 0604/Titel 893 52 beschlossen. Diese sollen gemäß Koalitionsvertrag beispielhaft Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den klimagerechten Umbau, Infrastruktur für neue Mobilitätsformen, für Nachverdichtung und Nebeneinander von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe und den sozialen Zusammenhalt entwickeln und umsetzen.. Für den Bundeshaushalt 2019 wurden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Als Modellstandorte wurden unmittelbar Rostock, Erfurt, Plauen und Duisburg bestimmt. 31. Welche Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Städtebaus wurden zu welchen Themen durchgeführt, sind noch in der Durchführung oder sind noch geplant (bitte Thema des Forschungsvorhabens, Ergebnisse und Empfehlungen des Forschungsvorhabens, Zeithorizont, Höhe des Finanzvolumens und durchführende Institute bzw. Organisationen entsprechend der bestehenden Teilprogramme der Städtebauförderung angeben)? Die Programme des Städtebaus und insbesondere die Städtebauförderungsprogramme werden fortlaufend durch begleitende Forschungsvorhaben evaluiert und verbessert. Zudem werden wichtige städtebauliche Themenkomplexe intensiv mit dem Ziel einer verbesserten Umsetzung in der Praxis beforscht. Zu einzelnen Forschungsvorhaben wird auf die Internetpräsenz des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie auf das Bundesportal der Städtebauförderung verwiesen: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/bbsr_node.html www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Home/home_node.html. Zwei aktuelle Projekte betreffen die Fortentwicklung der Städtebauförderung im engeren Sinne: Projekt „Weiterentwicklung der Städtebauförderung 2020“ Ergebnisse/Empfehlungen: Datenerhebung, Moderationsprozess Zeithorizont: 08/2018 – 10/2019 Höhe des Finanzvolumens: bis zu 20 000 Euro Auftragnehmer: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. in Kooperation mit dem Büro „Urban Expert“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10365 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Projekt „Städtebaulicher Investitions- und Förderbedarf 2020-2030“ Ergebnisse/Empfehlungen: Keine, da laufend Zeithorizont: 01/2019 – 06/2020 Höhe des Finanzvolumens: 250 000 Euro Auftragnehmer: Bergische Universität Wuppertal, Fachgebiet Ökonomie des Planens und Bauens in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und der GEFRA – Gesellschaft für Finanzund Regionalanalysen als Unterauftragnehmer. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333