Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 16. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10375 19. Wahlperiode 20.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9807 – Deutsche Rüstungsgüter und der mutmaßliche Rüstungsexportstopp nach Saudi- Arabien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2009 hat die Bundesregierung Rüstungsexporte im Wert von mehr als 3,7 Mrd. Euro nach Saudi-Arabien genehmigt (Rüstungsexportberichte). Vor dem Hintergrund des seit 2015 von Saudi-Arabien geführten Jemen-Krieges beschlossen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag einen Exportstopp für alle Länder, die „unmittelbar“ am Jemen-Krieg beteiligt sind (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018, S. 149). Zu der von Saudi-Arabien geführten Koalition im Jemen-Krieg werden Ägypten , Bahrain, Kuwait, Jordanien, Senegal, der Sudan und die Vereinigten Arabischen Emirate gezählt (www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brenn punkte_nt/article173838736/Ruestungsexporte-in-Milliardenhoehe-an-Jemen- Kriegsallianz.html). Katar soll seine Truppen im Juni 2017 aus der Kriegsallianz abgezogen haben (www.reuters.com/article/us-gulf-qatar-alliance/qatari-forces-insaudi -led-coalition-return-home-idUSKBN18Y2YH). Marokko verließ die Kriegskoalition im Februar 2019 (www.sueddeutsche.de/politik/jemen-kriegwaffen -allianz-1.4386594). Die Kriegsführung der saudi-arabisch geführten Militärallianz im Jemen wurde seitens einer Expertenkommission der Vereinten Nationen (www.zeit.de/politik/ausland/2018-08/saudi-arabien-jemen-kriegs verbrechen-vereinte-nationen-vorwuerfe-regierung) aber auch seitens Amnesty International (www.sueddeutsche.de/politik/ruestungsexporte-jemen-bundes republik-1.4403488) zum Teil als Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzung kritisiert. Bis Mitte Oktober 2018 wurden von der Bundesregierung Rüstungsexportgenehmigungen an Saudi-Arabien erteilt. In ihrem ersten Amtsjahr (März 2018 bis März 2019) genehmigte die aktuelle Bundesregierung Rüstungslieferungen im Wert von 255 Mio. Euro (www.tagesschau.de/ausland/exporte-jemen-10 1.html). Für das Jahr 2018 waren es Einzelausfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 416 Mio. Euro, davon Kriegswaffen im Wert von 147 Mio. Euro und sonstige Rüstungsgüter im Wert von 269 Mio. Euro (Schriftliche Frage 70 an die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5282). Drucksache 19/10375 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung stoppte erst im Herbst 2018 den Export von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien als Reaktion auf die Ermordung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi (www.heise.de/tp/features/Jemen-Beispielfuer -den-Zynismus-des-Westens-4219821.html). Die wichtigsten Partner Frankreich, Großbritannien und Spanien hatten sich dem deutschen Rüstungsstopp für Saudi-Arabien nicht angeschlossen. Nicht betroffen von dem deutschen Rüstungsexportstopp waren das aktivste Mitglied der Allianz neben Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) oder andere Staaten der Allianz. Den VAE wurden seit 2009 Rüstungsexporte im Wert von mehr als 2 Mrd. Euro genehmigt (Rüstungsexportberichte). Die aktuelle Bundesregierung genehmigte den VAE in ihrem ersten Amtsjahr Rüstungsexporte im Wert von 57 Mio. Euro (www.tagesschau.de/ausland/ exporte-jemen-101.html). Laut „Verständigung der Bundesregierung zu Ruhensanordnungen und Gemeinschaftsprogrammen “ vom 28. März 2019 werden ab April 2019 nur noch rein deutsche Rüstungslieferungen und Neuanträge für weitere sechs Monate, bis zum 30. September 2019, nicht genehmigt. Gemeinschaftsprojekte etwa mit Paris oder London, die einen Bezug zu Saudi-Arabien und den VAE haben, laufen aber weiter bis Ende des Jahres. Darüber hinaus gilt der mutmaßliche Rüstungsexportstopp rein deutscher Rüstungsgüter nicht für die VAE (www.bundes regierung.de/breg-de/aktuelles/verstaendigung-der-bundesregierung-zu-ruhens anordnungen-und-gemeinschaftsprogrammen-1595750). Die Bundesregierung will sich bei den Partnern der Gemeinschaftsprogramme einsetzen, dass sie nicht im Jemen-Konflikt genutzt werden. Auch sollen sich die Unternehmen verpflichten, bis Ende des Jahres dennoch keine „endmontierten Rüstungsgüter“ an Saudi-Arabien oder die VAE auszuliefern. Die Ausfuhrgenehmigungen für die Firmen werden verlängert, weil sie ansonsten bei auslaufenden Exporterlaubnissen neue Lizenzen beantragen müssten (www.bundes regierung.de/breg-de/aktuelles/verstaendigung-der-bundesregierung-zu-ruhens anordnungen-und-gemeinschaftsprogrammen-1595750). 1. Inwieweit basiert die Verlängerung des Stopps rein deutscher Rüstungslieferungen und Genehmigungen von Neuanträgen für weitere sechs Monate, bis zum 30. September 2019, seitens der Bundesregierung ausschließlich auf der Ermordung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi, oder ist sie auch Reaktion auf die bekanntgewordenen konkreten Hinweise auf den Einsatz deutscher Rüstungsgüter im Jemenkrieg (www.tagesschau.de/aus land/tornados-jemen-101.html) sowie den von den VN der saudischen Kriegsallianz vorgeworfenen Kriegsverbrechen? Die Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10375 2. Trifft es zu, dass der Exportstopp im Rahmen der „Ruhensanordnung“ vom 28. März 2019 sowohl hinsichtlich der Genehmigungen als auch der tatsächlichen Ausfuhr nicht für die VAE, weder für rein deutsche Rüstungsgüter noch für Komponenten bzw. Bauteile aus Deutschland, gilt? Ja. 3. Trifft es zu, dass die Bundesregierung im Zuge der „Ruhensanordnungen“ vom 28. März 2019 bezüglich der Lieferung von Komponenten bzw. Bauteilen aus Deutschland an Frankreich von Frankreich eine Liste mit 16 Projekten erhalten hat, für die Frankreich eine Ausnahme vom deutschen Rüstungsexportverbot erbeten hat (www.morgenpost.de/politik/article21676 5625/Keine-Einigung-bei-Ruestungsexportstopp-fuer-Saudi-Arabien.html)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Trifft es zu, dass Frankreich eine Ausnahme vom deutschen Rüstungsexportverbot für Kampfpanzer und Artilleriegeschütze mit deutschen Teilen erbeten hat (www.morgenpost.de/politik/article216765625/Keine-Einigung-bei- Ruestungsexportstopp-fuer-Saudi-Arabien.html)? Wenn ja, betraf das unter anderem Reaktivpanzerungen von Dynamit Nobel Defence für Leclerc-Panzer? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Trifft es zu, dass die Bundesregierung Genehmigungen zur Auslieferung von fünf der Rüstungsprojekte erteilt hat, die auf der Liste mit 16 Projekten standen (www.morgenpost.de/politik/article216765625/Keine-Einigung-bei- Ruestungsexportstopp-fuer-Saudi-Arabien.html)? Wenn ja, die Ausfuhr welcher deutschen Rüstungsgüter wurde für welche „endmontierten“ Waffensysteme genehmigt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag bereits über alle im Jahr 2019 getroffenen abschließenden Genehmigungsentscheidungen, denen eine Entscheidung des Bundessicherheitsrats vorausgegangen ist, unterrichtet. Auf die entsprechenden Unterrichtungen gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats wird Bezug genommen. 6. Haben analog zu Frankreich auch andere Staaten wie Großbritannien, Spanien und Italien im Zuge der „Verständigung der Bundesregierung zu Ruhensanordnungen und Gemeinschaftsprogrammen“ vom 28. März 2019 konkrete Ausnahmen vom deutschen Rüstungsexportverbot mit Bezug zu Saudi- Arabien und den VAE erbeten? Wenn ja, ist die Bundesregierung diesen Bitten nachgekommen? Wenn ja, die Ausfuhr welcher deutschen Rüstungsgüter wurde für welche „endmontierten“ Waffensysteme genehmigt (bitte nach Ländern auflisten)? Mit dem Vereinigten Königreich, Spanien und Italien wurden im Zusammenhang mit der „Verständigung der Bundesregierung zu Ruhensanordnungen und Gemeinschaftsprogrammen “ Konsultationen durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 19/10375 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Genehmigungen in welchem Wert wurden für welche deutschen Komponenten bzw. Bauteile für welche Kampfflugzeuge und Lenkflugkörper seitens der Bundesregierung verlängert (Plenarprotokoll 19/91, Mündliche Frage 32)? Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. 8. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen, die derzeit gültig sind, gibt es für Saudi-Arabien und die VAE (bitte entsprechend der Länder unter Angabe des Datums der Erteilung, des Endes und der Laufzeit, des Gesamtwertes, der Güterliste sowie der jeweiligen Inhaber der Sammelausfuhrgenehmigung auflisten) (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6312, Antwort zu Frage 3)? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen für Saudi-Arabien im Zusammenhang mit dem Bau des „Eurofighter“ bzw. „Tornado“ wurden seit 2010 erteilt (bitte unter Angabe des Datums der Erteilung, des Endes und der Laufzeit , des jeweiligen Wertes auflisten)? Sammelausfuhrgenehmigungen werden überwiegend erteilt, um wehrtechnische Kooperationsprojekte (z. B. sog. Gemeinschaftsprogramme) umzusetzen, an denen Deutschland mit NATO- und anderen Staaten beteiligt ist. Zu jedem Kooperationsprojekt besteht eine Kette mehrerer parallel laufender Sammelausfuhrgenehmigungen , die nötigenfalls durch erneute Genehmigung verlängert oder ersetzt werden. Jede Sammelausfuhrgenehmigung erlaubt die Ausfuhr von Waren bis zu einem bestimmten Genehmigungswert in Euro. Sammelausfuhrgenehmigungen enthalten jeweils eine Liste von Empfängerländern, die ganz überwiegend der EU und der NATO angehören, aber auch andere Staaten enthalten können. Im kooperativen Herstellungsprozess werden die Güter üblicherweise mehrmals eingeführt , ausgeführt und zwischen den Beteiligten weitergeleitet. Die Genehmigungswerte gelten jeweils für den Gesamtwert der im Rahmen einer Sammelausfuhrgenehmigung realisierbaren Ausfuhren und können nicht einzelnen Empfängerländern zugeordnet werden. Saudi-Arabien ist, neben anderen Ländern, in den im Folgenden aufgeführten Sammelausfuhrgenehmigungen als Empfänger genannt. Wird in der Tabelle der Gesamtwert der Genehmigung angegeben, gilt er für sämtliche an der Sammelausfuhrgenehmigung beteiligten Empfängerländer, nicht allein für Saudi-Arabien . Die Tabelle gibt erteilte Genehmigungen für Eurofighter und Tornado seit 2010 mit Saudi-Arabien-Bezug zum Stichtag 5. Mai 2019 wieder. Sie ist kein Indiz für tatsächliche Güterbewegungen. Bei Sammelausfuhrgenehmigungen ohne Genehmigungswert handelt es sich um Technologietransfer ohne Güterbewegung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10375 Genehmigungsdatum Wert TORNADO 31. Januar 2011 23 000 000 TORNADO 31. Januar 2011 0 TORNADO 31. Januar 2011 0 TORNADO 22. November 2011 1 000 000 TORNADO 22. November 2011 0 TORNADO 22. November 2011 0 TORNADO 22. September 2011 204 000 000 TORNADO 22. September 2011 0 TORNADO 22. September 2011 0 EUROFIGHTER 10. September 2012 0 EUROFIGHTER 4. Oktober 2012 240 000 000 EUROFIGHTER 4. Oktober 2012 0 EUROFIGHTER 4. Oktober 2012 0 EUROFIGHTER 10. Mai 2012 21 000 000 EUROFIG 11. Mai 2012 1 000 000 EUROFIGHTER 11. Mai 2012 0 EUROFIGHTER 11. Mai 2012 0 EUROFIGHTER 6. Juni 2012 400 000 000 EUROFIGHTER 6. Juni 2012 0 EUROFIGHTER 6. Juni 2012 0 EUROFIGHTER 14. Juni 2012 5 000 000 EUROFIGHTER 23. August 2012 217 000 000 EUROFIGHTER 23. August 2012 0 EUROFIGHTER 23. August 2012 0 EUROFIGHTER 12. September 2012 82 000 000 EUROFIGHTER 12. September 2012 0 EUROFIGHTER 12. September 2012 0 EUROFIGHTER 12. Dezember 2012 10 000 000 EUROFIGHTER 12. Dezember 2012 0 EUROFIGHTER 12. Dezember 2012 0 TORNADO 13. Dezember 2012 30 000 000 TORNADO 13. Dezember 2012 0 TORNADO 13. Dezember 2012 0 EUROFIGHTER 14. März 2013 600 000 EUROFIGHTER 14. März 2013 0 EUROFIGHTER 14. März 2013 0 EUROFIGHTER 20. November 2013 0 EUROFIG 20. November 2013 0 TORNADO 17. Oktober 2013 12 000 000 Drucksache 19/10375 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Genehmigungsdatum Wert TORNADO 17. Oktober 2013 0 TORNADO 17. Oktober 2013 0 TORNADO 12. Dezember 2013 0 TORNADO 12. Dezember 2013 0 TORNADO 15. November 2013 20 000 000 TORNADO 15. November 2013 0 EUROFIGHTER 10. Juni 2014 2 000 000 TORNADO 8. Mai 2015 1 000 000 TORNADO 8. Mai 2015 0 TORNADO 8. Mai 2015 0 10. Trifft es zu, dass die „Konsultationen“, in denen sich die Bundesregierung „gegenüber den Partnern dafür einsetzen [wird], dass die gemeinsam produzierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg nicht zum Einsatz kommen und dass während der neunmonatigen Verlängerung keine endmontierten Rüstungsgüter aus diesen Gemeinschaftsprogrammen an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emiraten ausgeliefert werden“ (www.bundesregierung.de/ breg-de/aktuelles/verstaendigung-der-bundesregierung-zu-ruhensanordnungenund -gemeinschaftsprogrammen-1595750), ergebnisoffen sind, also der Nichteinsatz der mit deutschen Komponenten endmontierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg sowie die Nichtauslieferung an Saudi-Arabien und die VAE nicht verpflichtend, also unabhängig von den Komponentenlieferungen sind? Die Konsultationen werden auf Grundlage der dafür mit den Programmpartnern vereinbarten Regularien durchgeführt. Dabei wird sich die Bundesregierung gegenüber den Partnern dafür einsetzen, dass die gemeinsam produzierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg nicht zum Einsatz kommen und dass während der neunmonatigen Verlängerung keine endmontierten Rüstungsgüter aus diesen Gemeinschaftsprogrammen an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate ausgeliefert werden. 11. Mittels welcher Instrumente will die Bundesregierung entsprechende Zusicherungen seitens Saudi-Arabien und der VAE, keine endmontierten Rüstungsgüter aus Gemeinschaftsprogrammen im Jemen-Krieg einzusetzen, überprüfen bzw. kontrollieren, vor dem Hintergrund, dass die Post- Shipment-Kontrollen nach ihrer zweijährigen Pilotphase im Mai 2019 enden (Bundestagsdrucksache 19/4350, Antwort zu Frage 9) und diese ohnehin nur bei Empfängern von kleinen und leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver und Scharfschützengewehre) durchgeführt werden (Bundestagsdrucksache 19/334, Antwort zu Frage 4)? Der Kontrolle des Endverbleibs dient grundsätzlich das Instrument der Post- Shipment-Kontrolle. Die „Eckpunkte für die Einführung von Post-Shipment- Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten“ sehen vor, dass das Instrument zwei Jahre nach der ersten Vor-Ort-Kontrolle evaluiert werden soll. Die erste Vor-Ort-Kontrolle wurde im Mai 2017 durchgeführt. Die Evaluierung ist daher ab Mai 2019 vorgesehen. Entscheidungen über die weitere Ausgestaltung des Instruments der Post-Shipment-Kontrollen werden nach Abschluss der Pilotphase, im Lichte der Ergebnisse der Evaluierung, getroffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10375 Weitere Vor-Ort-Kontrollen werden auch während der Evaluierung der Post- Shipment-Kontrollen geplant und durchgeführt. Klarstellend wird darauf hingewiesen , dass mit dem Ende der Pilotphase das Instrument nicht „ausgelaufen“ ist. Entsprechend den „Eckpunkten für die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten“ richten sich die Folgen von Verstößen gegen Endverbleibserklärungen nach Ziffer IV Nummer 4 der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern “ vom 19. Januar 2000. Konkrete Hinweise auf Missbrauch oder Nichteinhaltung der Verpflichtung über den Endverbleib nimmt die Bundesregierung stets sehr ernst und geht ihnen nach. Der Bundesregierung liegen jedoch aktuell keine Erkenntnisse zu einem Verstoß gegen Endverbleibserklärungen für aus Deutschland ausgeführte Rüstungsgüter in die Vereinigten Arabischen Emirate oder nach Saudi-Arabien vor. 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über eine „Betriebsstätte Saudi- Arabien eines Konzernunternehmens“ der L.-Gruppe, wie sie im den Fragestellern vorliegenden Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 erwähnt ist, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob sich diese Betriebsstätte in der Hafenstadt Jeddah befindet, wo nach Kenntnis der Fragesteller regelmäßig vier bis fünf der von Deutschland gelieferten Patrouillenboote im Hafen liegen? Der Bundesregierung ist eine personelle Vertretung der Lürssen-Gruppe in der saudi-arabischen Stadt Djidda bekannt. 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Firmen der L.-Gruppe mit ihrer Betriebstätte in Saudi-Arabien Dienstleistungen für den Betrieb und/oder die Unterhaltung der bisher von L. an Saudi-Arabien gelieferten Patrouillenboote zur Verfügung stellen, und wenn ja, a) in welcher Form und welchem Umfang und über wie viele Jahre hinweg werden diese Dienstleistungen nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt , und b) sind diese Leistungen der L.-Gruppe von dem Exportstopp für Rüstungsgüter berührt? Wenn sie nicht davon berührt sind, mit welcher Begründung nicht? Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung erbrachte die Lürssen-Gruppe 2018 in Djidda Dienstleistungen im Zusammenhang mit bereits gelieferten Patrouillenbooten . Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung Nr. 99/19 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 28. März 2019 zur „Verständigung der Bundesregierung zu Ruhensanordnungen und Gemeinschaftsprogrammen“ und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 19/10375 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich ein Gefechtsübungszentrum (GÜZ), für das der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall an die VAE „Teile und Komponenten“ verkauft hat, deren Ausfuhr durch die Bundesregierung genehmigt wurde, in bzw. bei Al Hamra westlich von Abu Dhabi befindet (www.stern.de/politik/ausland/soldaten-der-emirate-trainierenmit -deutscher-technologie-fuer-den-krieg-8599658.html)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Multinationale Nutzung des Gefechtsübungszentrums Heer in der Altmark“ auf Bundestagsdrucksache 18/5025 und auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob in dem GÜZ bestimmte später im Jemen eingesetzte Truppenteile trainiert wurden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse 16. Hat die Bundesregierung bezüglich der von ihr laut Informationen über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates und des Vorbereitenden Ausschusses vom 11. April 2019 genehmigten Rüstungsgüter (Technologie für Satteltiefladerfertigung an Saudi-Arabien sowie drei Artillerie-Ortungsradarsysteme COBRA, Ersatzteile für COBRA und Software-Upgrade für COBRA für die VAE) die Zusicherung von Frankreich , dass diese in den kommenden neun Monaten nicht in die Empfängerländer ausgeführt werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 17. Hat die Bundesregierung bezüglich der von ihr laut Informationen über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates und des Vorbereitenden Ausschusses vom 11. April 2019 genehmigten Rüstungsgüter (Technologie für Satteltiefladerfertigung an Saudi-Arabien sowie drei Artillerie-Ortungsradarsysteme COBRA, Ersatzteile für COBRA und Software-Upgrade für COBRA für die VAE) die Zusicherung der Empfängerländer , nicht im Jemen-Krieg eingesetzt zu werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333