Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10391 19. Wahlperiode 21.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9567 – Erstellen von Lagebildern durch Big Data V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Digitalisierung bietet in fast allen Bereichen unserer Gesellschaft viele Möglichkeiten. Auch auf der Ebene des Staates bestehen zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten . Eine davon ist die Nutzung für komplexe Lageszenarien und deren Analyse. Instrumente wie Big Data/Analytics bis hin zur Künstlichen Intelligenz können hier zum Einsatz kommen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich von der Terrorismusprävention bis hin zu Lagebildern der Cyberabwehr oder Krisenfrüherkennung. So will das Auswärtige Amt das Big-Data- Projekt PREVIEW zur Krisenfrüherkennung nutzen (www.bundesregierung.de/ breg-de/themen/digital-made-in-de/einsatz-von-big-data-zur-frueherkennungund -analyse-krisenhafter-entwicklungen-1546866), aber auch die Bundeswehr versucht ähnliches mit IBM-Software (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ bundeswehr-die-krisen-von-morgen-erkennen-15670056.html) sowie durch Big Data eine bessere Material-wartung und -management zu erreichen (www. heise.de/newsticker/meldung/Bundeswehr-will-Ausstattungsprobleme-mit-Big- Data-in-den-Griff-bekommen-4063834.html). Big Data könnte aber auch verwendet werden, um Notlagen aufgrund von Wetterextremen besser vorherzusagen und darauf bestmöglich zu reagieren. Dabei geht es bei den oben beschriebenen Möglichkeiten meist nicht um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Auf der technischen Anwendungsebene gibt es nach Ansicht der Fragesteller theoretisch viele Schnittmengen, die aber nach Ansicht der Fragesteller unter anderem wegen organisatorischen Zuständigkeitsaspekten nicht genutzt werden . Stattdessen bauen einzelne Behörden und Bundesministerien unabhängig von einander Kompetenzen und Systeme zur Lagebilderstellung auf. Für die Erstellung dieser Lagebilder braucht es aus Sicht der Fragesteller aktuell kaum mehr Daten, sondern die Daten, die bereits zur Verfügung stehen, müssen auch genutzt werden. Aus Gründen wie der zeitlichen Umsetzung, der Verfügbarkeit, des Ressourcenverbrauchs und der Haushaltsbelastung wäre die Herstellung von Informationslagebildern unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit für Reaktionen und Maßnahmen im Sinne einer „Einer für alle“-Strategie denkbar und aus Sicht der Fragesteller sinnvoll, insbesondere deshalb, weil es sich nicht um personenbezogene Daten handelt. Drucksache 19/10391 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bereits bestehende Projekte im Nachhinein zu integrieren, ist oft sehr aufwendig und teuer, wie bei der aktuellen IT-Konsolidierung des Bundes zu beobachten ist (www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/kosten-voellig-aus-demruder -merkels-3-5-milliarden-software-debakel-57089588,view=conversionTo Login.bild.html). Datenschutz und die Auswirkungen im Rahmen einer „self fulfilling prophecy“, also das Eintreten bzw. Verstärken eines Szenarios aufgrund der entsprechenden Vorhersage, müssen dabei mitgedacht werden. Auch aus diesen Gründen muss es selbstverständlich eine wirkungsvolle Strategie geben, Datenmissbrauch zu verhindern. Insoweit erscheint es aus Sicht der Fragesteller sinnvoll zusammenzufassen, welche Aktivitäten der Bundesregierung in diesem Bereich bestehen. V o r b e me r k u n g ( 1 ) d e r B u n d e s r e g i e r u n g Unbestritten bietet eine Algorithmen-basierte Auswertung großer Datenmengen erhebliche Potentiale bei der Risikoerkennung und -bewertung. Richtig ist auch, dass eine erhebliche Kraftanstrengung vor uns liegt, um die gesamte Bundesverwaltung zum Vorreiter in Sachen Digitalisierung zu machen. Die Schwierigkeiten auf dem Weg dahin, sind aber nach Auffassung der Bundesregierung keine Frage fehlender Monopolisierung der Digitalzuständigkeiten. Vielmehr zeigen die unterschiedlichen Aktivitäten der Bundesregierung viel Kreativität dort, wo auch die Fachkompetenz sitzt. Die Anfrage stellt die Anwendung von Algorithmen bei der Erstellung von Lagebildern in den Mittelpunkt. Es gibt allerdings keine allgemein verbindliche Definition des Begriffs Lagebild. Regelmäßig ist damit eine Aufbereitung gemeint, die dem Er-kennen, der Analyse und der Prognose relevanter Ereignisse und Entwicklungen dient. Dies beschreibt letztlich die Grundlage jeden politischen Handelns . Daher werden derartige Darstellungen (als Lagebilder Lageübersichten, Lageberichte oder unter einem anderen Begriff) in der Bundesregierung zu vielfältigen Zwecken erstellt. Mit einem solchen Grundverständnis würde eine Zusammenfassung aller Aktivitäten der Bundesregierung einschließlich ihrer Geschäftsbereichsbehörden schnell den Rahmen einer Kleinen Anfrage sprengen. Genereller Zweck von Lagebildern ist es, komplexe Sachverhalte sichtbar zu machen und Handlungsoptionen für ein zielgerichtetes Eingreifen aufzubereiten. Ein Beispiel dafür sind Krisenlagen, die mit Hilfe von Lagebildern für Rettungskräfte beherrschbar gemacht werden. Entscheidend für deren Nutzbarkeit ist, relevante und zweckdienliche Daten zu verknüpfen, nicht benötigte Daten jedoch so weit wie möglich auszublenden, um die Komplexität auch eines digitalen Lagebildes auf ein praktikables Maß zu begrenzen. Auch die Lagedarstellung muss je nach Einsatzzweck und Nutzergruppe nach stark unterschiedlichen Anforderungen ausgestaltet werden. Für alle Bundesressorts sind konkrete Einsatzzwecke der Ausgangspunkt für die Entwicklung von digitalen Unterstützungswerkzeugen für die Darstellung von Lagebildern. Die für diese Zwecke erforderlichen, aufgabenbezogenen Daten variieren stark. Daher würde die Zusammenführung beliebiger Daten in einem umfassenden Lagebild-System dessen Einsatznutzen negativ beeinflussen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10391 Für den Umfang dieser Anfrage haben die Fragesteller daher zwei einschränkende Kriterien in ihrer Vorbemerkung eingeführt, in dem sie den Einsatz von „Big Data Analytics“ in „komplexen Lageszenarien“ in den Mittelpunkt der Abfrage stellen. Dieses Verständnis soll bei der Beantwortung zugrunde gelegt werden . Ausgeklammert in der Beantwortung werden daher Lagebilder, für deren Erstellung Instrumente der Algorithmen-basierten Analyse oder Anwendungen der Künstlichen Intelligenz nicht zum Einsatz kommen. Wegen der Inbezugnahme von „komplexen Lageszenarien“ wird eine Algorithmen-basierte Auswertung interner Verfahrensabläufe (z. B. Steuerung der Eingangsbearbeitung) ausgenommen . V o r b e me r k u n g ( 2 ) d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Einstufung von Teilen der Antworten zu den Fragen 3, 6, 7, 11 und 16 bis 18 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich . Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die-se Fragen würde Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Gemeinsamen Cyber-Abwehrzentrum einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei der Abwehr von Cyber-Angriffen aus dem In- und Ausland und dem Schutz kritischer Infrastrukturen , dem diese Lageberichte dienen, nachteilig sein. Daher wäre dies für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland insgesamt nachteilig. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die Frage 6 würde zudem Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt .* V o r b e me r k u n g ( 3 ) d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort zu den Fragen 2, 16, 17 und 18 kann in Teilen nicht offen erfolgen. Die Einstufung von Teilen der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/10391 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, entsprechend einzustufen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes und insbesondere seiner Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und somit des Staatswohls. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solcher Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben und kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundes-republik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Diese Informationen werden daher als „VS – Geheim“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. 1. In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden werden zu welchen Zwecken (z. B. Kriminalität, Terrorismusabwehr, Cyberbedrohungen , Einsatzbereitschaften, Zustands- und Prognoseerhebungen für Mobilität , Luft, Energie, Gesundheit etc.) bereits heute Lagebilder generiert und/ oder verwendet? Zum Verständnis der Frage wird zunächst auf die Erläuterung in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Regelmäßig, insbesondere bei den zahlreichen in der Bundespolizei, der Generalzolldirektion und dem Bundeskriminalamt erstellten Lagebildern, kommen keine Algorithmen-basierte Analysemethoden oder Anwendungen von Künstlicher Intelligenz (KI) zum Einsatz. Lagebilder für komplexe Lageszenarien, die unter Verwendung von Algorithmen-basierter Analysen oder Anwendung von KI erstellt werden, kommen wie folgt zum Einsatz: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10391 Ressort Verwendungszwecke Bundeskanzleramt Sicherheitsrelevante Ereignisse (Bundesnachrichtendienst) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Sicherheit (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) - Früherkennung zu krisenhaften Entwicklungen in militärischen Zusammenhängen (Prototyp) - „Digitalisierung Lagebilder“ zu den Bereichen Einsatzbereitschaft, Innere Soziale Lage und Fähigkeitslage - Lagebild für den Cyber- und Informationsraum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) - Beschreibungen der Seismizität in Deutschland (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, BGK) - Überwachung der Einhaltung des Vertrags über das umfassende Verbot von Atomtests (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT) (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) radiologisches Lagebild bei einem überregionalen radiologischen Notfall gemäß § 108 Absatz 2 des Strahlenschutzgesetzes 2. In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sollen zukünftig zu welchen Zwecken (z. B. Kriminalität, Terrorismusabwehr, Cyberbedrohungen , Einsatzbereitschaften, Zustands- und Prognoseerhebungen für Mobilität, Luft, Energie, Gesundheit etc.) Lagebilder generiert und/oder verwendet werden? Im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund soll die IT-Maßnahme „Analytics in der Bundesverwaltung“ ein methodisches und technologisches Portfolio für datengetriebene Entscheidungsunterstützung entwickeln. Weiterhin ist geplant, eine Plattform für Vorausschau und Evidenz unter anderem auf der Basis von PREVIEW aufzubauen. Maßgebliches Ziel dieser Plattform ist es, der Bundesregierung den gebündelten und strukturierten Zugang zu Informationen und (Forschungs -)Erkenntnissen und ggf. Lagebildern zu ermöglichen. Zudem wird das Auswärtige Amt das neue Lagezentrum der Bundesregierung für Außen- und Sicherheitspolitik ab Sommer 2019 als ressortgemeinsame Arbeitseinheit im Auswärtigen Amt einrichten. Das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien für Verteidigung sowie Inneres, Bau und Heimat beteiligen sich daran . Dort soll werktäglich ein außen- und sicherheitspolitisches Lagebild zu internationalen Krisen- und Konfliktlagen erstellt werden. Im Bundesministerium der Verteidigung soll zudem zur verbesserten Aufgabenwahrnehmung Krisenfrüherkennung auf der Grundlage einer Forschung und Technologie-Studie noch 2019 ein Projekt begonnen werden, dass zukünftig IT- Drucksache 19/10391 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gestützte prädiktive Hinweise und Beiträge zu Lagebildern in Bezug auf krisenhafte Entwicklungen in militärischen Zusammenhängen generieren kann. Darüber hinaus werden im Rahmen der Fortführung des Projektes „Digitalisierung Lagebilder“ unterschiedliche Lagen in den Kategorien Einsatzbereitschaft, Einsatzverfügbarkeit , Einsatzfähigkeit und Einsatzreife auf der Grundlage einer einheitlichen Datenbasis miteinander harmonisiert und digitalisiert. Die Realisierungsphase soll 2020 beginnen und ist auf mehrere Jahre angelegt. Das Bundesministerium der Finanzen strebt in den nächsten Jahren an, IT-gestützte Analyse- und Risikomanagementsysteme zu realisieren, um die Steuergesetzgebung und den Steuervollzug zu optimieren. Datenbasis sollen anonymisierte Steuervollzugsdaten der Länder sowie Informationen aus dem nationalen und internationalen digitalen Datenaustausch sein. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung 3 verwiesen. 3. Welche Daten werden im Einzelnen durch wen erhoben, und wem werden diese zur Verfügung gestellt? Nachfolgend werden die Datenverarbeitungsprozesse der in Frage 1 aufgeführten Lagebilder dargestellt: Ressort Verwendungszwecke Datenerhebung Datenweitergabe Bundeskanzleramt Sicherheitsrelevante Ereignisse (Bundesnachrichtendienst ) Informationen von externem Dienstleister Datenweitergabe erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben BMVg Früherkennung zu krisenhaften Entwicklungen in militärischen Zusammenhängen öffentlich zugängliche Daten (bspw. World Bank: World Development Indicators , Worldwide Governance Indicator, UN: Population Statistics, WHO: unterschiedliche Gesundheitsstatistiken , Food and Agriculture Organization (FAO): Lebensmittelpreise, Universitäre Daten: Armed Conflict Location and Event Data (ACLED), Global Terrorism Database (GTD), etc.; Geodaten: Global Administrative Areas (GADM) etc., diverse Nachrichtenagenturen : RSS-Feeds) und zukünftig auch eingestufte Daten (Melde- und Berichtswesen des Systems Militärisches Nachrichtenwesen ) genutzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10391 Ressort Verwendungszwecke Datenerhebung Datenweitergabe BMVg „Digitalisierung Lagebilder“ zu den Bereichen Einsatzbereitschaft , Innere Soziale Lage und Fähigkeitslage Die generierten oder noch zu generierenden Lagebilder werden bezüglich ihrer Informationsinhalte hausintern synchronisiert. Dazu greifen alle Lagebilder auf dieselben Quellsysteme zur Datenerhebung zu. Das im GB BMVg führende IT- Verfahren dazu ist SASPF. Sofern notwendige Daten nur in anderen Datensystemen vorliegen, wird eine Überführung der Daten dieser Systeme nach SASPF oder eine Anbindung an SASPF als Grundlage für die Lagebildererstellung geprüft . BMVg Lagebild für den Cyber- und Informationsraum Im Gemeinsamen Lagenzentrum Cyber- und Informationsraum (GLZ CIR) werden öffentliche Informationen von Nachrichtenagenturen , der Presse und aus Fachpublikation, Lageberichte der nachgeordneten Dienststellen (Kommando Strategische Aufklärung, Zentrum für Operative Kommunikation), die Betriebslage IT-Services in den Einsätzen, Störungsmeldungen des Betriebszentrums IT-System der Bundeswehr und Meldungen des Cyber Security Operation Centre der Bundeswehr zusammengefasst. Daraus wird eine Lage für den Cyber- und Informationsraum erstellt, die dem BMVg, den militärischen Organisationsbereichen der Bundeswehr, dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr (EinsFüKdoBw), dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), der Führungsakademie der Bundeswehr (FüAKBw), dem Amt für Militärkunde (AMK), dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum und dem nachgeordneten Bereich des KdoCIR zur Verfügung gestellt wird. BMWi Beschreibungen der Seismizität in Deutschland (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, BGR) Die deutschen Seismometerstationen werden von der BGR in Kooperation mit den Erdbebendiensten der Bundesländer und Hochschulinstituten betrieben. Die Daten zur Beschreibung der Seismizität stehen der Öffentlichkeit frei zur Verfügung. Drucksache 19/10391 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Verwendungszwecke Datenerhebung Datenweitergabe BMWi Überwachung der Einhaltung des Vertrags über das umfassende Verbot von Atomtests (Comprehensive Nuclear- Test-Ban Treaty, CTBT) (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) Meldungen nach dem Vertrag über das umfassende Verbot von Atomtests (Comprehensive Nuclear- Test-Ban Treaty, CTBT) Die Daten des Internationalen Überwachungssystems der CTBT-Organisation stehen nicht frei der Öffentlichkeit zur Verfügung; die Daten von Drittstaaten unterliegen hierbei vertraglich festgelegter Geheimhaltung. BMU radiologisches Lagebild bei einem überregionalen radiologischen Notfall gemäß § 108 Absatz 2 des Strahlenschutzgesetzes Informationen nach den §§ 106, 107 und 161 bis 163 des Strahlenschutzgesetzes und weitere relevante Informationen zu Art, Umfang und zu erwartender Entwicklung der radiologischen Lage Die Daten werden allen für den radiologischen Notfallschutz relevanten Behörden zur Verfügung gestellt. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung 2 verwiesen. a) Werden Datenschutzbehörden hierbei mit eingebunden? Bei den im Zusammenhang mit Frage 3 verarbeiteten Daten handelt es sich überwiegend um nicht-personenbezogene Daten, wie auch die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung feststellen. Sofern jedoch auch personenbezogene Daten in die Erstellung einbezogen werden können, hat eine Beteiligung der Datenschutzaufsichtsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften stattzufinden. Nach Artikel 36 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 35 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die Aufsichtsbehörden vorab zu konsultieren, wenn aus der Datenschutzfolgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos getroffen werden. Eine solche Konsultationspflicht besteht im Hinblick auf die in der Übersicht zu Frage 3 genannten Lagebilder nicht. 4. Wie erfolgen die aktive und passive Verteilung von bereitgestellten Daten und Informationen an welche zuständigen Dienststellen? Die Bereitstellung von Daten und Informationen erfolgt im Regelfall über einen elektronischen Datenaustausch. 5. Wie erfolgt die operative Zusammenarbeit zwischen Dienststellen, Behörden und ressortübergreifend (Prozesse und technische Systeme inkl. Schnittstellen bitte beschreiben)? Die Zusammenarbeit bei den in Frage 1 genannten Lagebildern erfolgt durch telefonischen , schriftlichen (auch E-Mail) und persönlichen Austausch. Technische Schnittstellen sind regelmäßig nicht etabliert. Im Falle der radiologischen Lagebilder erfolgt die Zusammenarbeit unter Nutzung des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS; vgl.: www.imis.bfs.de/geoportal/). Für Krisenfälle werden regelmäßig Krisenstäbe der Bundesregierung als Steuerungsgremien unter Leitung des Auswärtigen Amts einberufen, ansonsten erfolgt die Steuerung über Arbeitsgruppen, soweit erforderlich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10391 6. Wird auf gemeinsamen Plattformen zusammengearbeitet? a) Falls nein, wie wird die Interoperabilität verschiedener, parallel genutzter Systeme sichergestellt? Welche Schnittstellen werden verwendet, und unterliegen diese besonderer Sicherheitsvorkehrungen gegen den Zugriff unberechtigter Dritter? Die Antworten beziehen sich nur auf die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Projekte. Ressort Verwendungszwecke Bundeskanzleramt Es wird auf Vorbemerkung 2 verwiesen. BMI Es wird auf Vorbemerkung 2 verwiesen. BMVg Austausch und Interoperabilität mit anderen Ressorts, Behörden oder Organisationen ist immer dann vorgesehen und in Vereinbarungen geregelt, wenn die Lagebereitstellung Teil des militärischen Beitrags zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge ist. Schnittstellen sind aber grundsätzlich vorgesehen und innerhalb des Geschäftsbereich BMVg (NATO-)standardisiert, so dass eine grundsätzliche Interoperabilität gewährleistet ist. Schnittstellen unterliegen im Geschäftsbereich BMVg dabei immer den Regeln der Informationssicherheit und sind entsprechend gegen unberechtigte Zugriffe Dritter geschützt. BMWi Der Austausch der seismologischen Daten erfolgt nach internationalen Standards und in festgelegten Formaten. Die Webdienste und zugrundeliegenden Datenbanken erfüllen die IT-Sicherheitsstandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie. BMU Es wird auf der gemeinsamen Plattform IMIS gearbeitet. Die Nutzung von IMIS erfolgt über durch Authentifizierung und Transportverschlüsselung gesicherte Zugänge. 7. Gibt es zentrale Pilotvorhaben, von denen alle Bedarfsträger von Lagebildszenarien profitieren oder die diese adaptieren können, und falls nein, warum nicht? Im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) startet aktuell das Pilotvorhaben „Geokompetenz im Bevölkerungsschutz“. Dabei steht die Nutzung von Geoinformationstechnologie inkl. von Big Data und KI im Fokus. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung 2 verwiesen. 8. Welches Ressort hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung zum Abgleich der unterschiedlichen und zum Teil parallellaufenden Aktivitäten inne, und inwiefern achtet dieses dabei darauf, dass größtmögliche Synergieeffekte erzielt werden? Einen solchen Federführer für Abgleich verschiedener Lagebilder gibt es derzeit nicht. Allerdings dient die IT-Maßnahme „Analytics in der Bundesverwaltung“ der IT-Konsolidierung Bund genau dem Zweck, für heutige und zukünftige datengetriebene , analytische Anwendungsszenarien (auch BigData, Advanced Analytics , KI) Synergieeffekte über ein definiertes Portfolio an Methoden und Techniken sowie einer konsolidierten Betriebsumgebung im Verbund der IT-Dienstleister des Bundes nutzbar zu machen. Drucksache 19/10391 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche konkreten Ziele hat die Bundesregierung hinsichtlich der Einsatzbereitschaft solcher Systeme? Das Ziel ist, die bestehenden Instrumentennetzwerke und Algorithmen weiter auszubauen und kontinuierlich hinsichtlich Robustheit und Zuverlässigkeit zu verbessern. 10. Wie und durch wen werden die internationale sowie die europäische Zusammenarbeit , insbesondere im militärischen Bereich, koordiniert? Im Geschäftsbereich des BMVg wird die internationale sowie die europäische Zusammenarbeit zur Erstellung von Lagebildern in den entsprechenden Fachreferaten im BMVg auf der Grundlage von Zusammenarbeitsvereinbarungen sowie Vereinbarungen zum Austausch von Lageinformationen koordiniert. Im Übrigen wird die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung durch die in Artikel 65 Grundgesetz (Kanzlerprinzip, Ressortprinzip) sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (§§ 19 ff. und Abschnitt 8) definierte Kompetenzverteilung geregelt. Der Chef des Kanzleramts koordiniert das Zusammenwirken der Ministerien. Siehe im Übrigen die tabellarische Darstellung zu Frage 3 im Hinblick auf die Weitergabe von einzelnen Lagebildern im Sinne der Fragestellung im internationalen Kontext. 11. Welche Partnerschaften mit Beauftragungen von privaten Unternehmen existieren bezüglich der Erstellung von Lagebildern bzw. Lageszenarien? In der Regel sind bei den in Frage 1 aufgezählten Lagebildern keine privaten Unternehmen beteiligt. Für das radiologische Lagebild des Bundes gemäß § 108 Absatz 2 Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfolgt in Verbindung mit § 106 Absatz 3 StrlSchG erhebliche Zuarbeit durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung 2 verwiesen. 12. Welche Vor- und Nachteile bestehen aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit privaten Anbietern bei der Erstellung von Lagebildern bzw. Lageszenarien? In der Regel erfolgt keine derartige Zusammenarbeit, so dass sich diese Frage nur in Ausnahmefällen stellt. Für einzelne Lagebilder kann eine Zusammenarbeit für die Aufgabenerfüllung aber auch unerlässlich sein, etwa bei der Ermittlung von Sicherheitslagebildern zur Gefahrenabwehr für öffentliche IT-Systeme. 13. In welchen Landesbehörden werden nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Zwecken Lagebilder bzw. Lageszenarien generiert? Die Bundesregierung hat keine umfassenden eigenen Erkenntnisse über die in Landesbehörden generierten Lagebilder bzw. Lageszenarien. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10391 14. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zusammenarbeit bei der Erstellung von Lagebildern bzw. Lageszenarien innerhalb des Bundes sowie zwischen Bund und Ländern zu optimieren? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Hinsichtlich des radiologischen Lagebildes sind Verbesserungspotentiale Gegenstand der Nachbereitung von Übungen – auch gemeinsamen Bund-Länder-Übungen − zum radiologischen Notfallschutz. Die Thematik wird bei Bedarf auch im Arbeitskreis „Umweltradioaktivität und Notfallschutz“ des Fachausschusses „Strahlenschutz“ des Länderausschusses für Atomkernenergie sowie im Ausschuss „Notfallschutz“ der Strahlenschutzkommission behandelt. Für den Bereich Krisenfrüherkennung wird gegenwärtig im BMVg die Etablierung eines Kompetenzzentrums Krisenfrüherkennung unter Rückgriff auf die ressorteigene universitäre Infrastruktur untersucht. Hierbei wird auch geprüft, die Beteiligung an einem solchen Zentrum weiteren Bundesressorts, die am ressortübergreifenden Prozess Krisenfrüherkennung teilnehmen, als Angebot zu eröffnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 7 verwiesen. 15. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Nutzung von Big Data und Künstlicher Intelligenz zur Generierung von Lagebildern bzw. Lageszenarien? Die Bundesregierung ist bestrebt, die Chancen von Big Data und KI zur Generierung von Lagebildern und Lageszenarien zu erschließen und für Staat und Gesellschaft rechtskonform nutzbar zu machen. Ein Handlungsfeld der im November 2018 verabschiedeten KI Strategie der Bundesregierung umfasst auch die Nutzung von KI für hoheitliche Aufgaben. Darin heißt es: „KI und die damit zusammenhängenden Anwendungsmöglichkeiten bieten objektiv betrachtet, wie andere Zukunftstechnologien auch, Chancen und Risiken für die staatliche Sicherheitsvorsorge. Insbesondere in Bereichen, in denen es um die Aufklärung, Analyse und Auswertung von Daten geht, aber auch im Hinblick auf mögliche Angriffe mit KI-basierten Technologien gegen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, besteht die Notwendigkeit , geeignete Maßnahmen zur Gefahrenbewertung und entsprechende Schutzmechanismen zu entwickeln. Durch die Nutzung von KI können neue Bedrohungsszenarien entstehen, beispielsweise zur Manipulation oder Fälschung von Informationen. Selbst wenn wir eine spezifische, technisch denkbare Anwendung aus politischen, rechtlichen oder ethischen Gründen künftig ausschließen sollten, ist es dennoch erforderlich, sich mit den möglichen Auswirkungen ihrer Anwendung durch Dritte zu befassen , um für Deutschland und seine Bevölkerung eine alle Aspekte umfassende staatliche Sicherheitsvorsorge in der inneren und äußeren Sicherheit gewährleisten zu können“ (S. 32). Generell können fortgeschrittene Automatisierungssysteme erhebliche Chancen bieten (z. B. für die Forschung, die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft, die Optimierung von Verwaltungsprozessen und damit eine Entlastung von Ressourcen und Verbesserung von Ergebnissen), bergen aber auch erhebliche Risiken (z. B. für die individuelle Handlungsfreiheit, für informationelle Selbstbestimmung und Privatsphärenschutz sowie auch für Teilhabe und Chancengleichheit einzelner Menschen oder gesellschaftlicher Gruppen). Drucksache 19/10391 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Herausforderung besteht darin, das Recht für das 21. Jahrhundert so fortzuentwickeln , dass die Menschenwürde („ein Mensch darf nicht zum bloßen Objekt werden“) gewahrt bleibt und Grund- und Menschenrechte wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung , die Diskriminierungsfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit, die unternehmerische Freiheit und die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert und zu einem Ausgleich gebracht werden. Dabei bestehen vielfältige Spannungsverhältnisse zwischen Gemeinwohlorientierung, Fortschritt, Innovation und Solidarprinzip . Daher hat die Bundesregierung eine Datenethikkommission eingesetzt, die insbesondere Handlungsempfehlungen für die Nutzung von Algorithmen-basierten Entscheidungssystemen und Anwendungen Künstlicher Intelligenz erarbeiten soll. 16. Wie hoch waren die Kosten der bereits bestehenden Projekte zwischen 2004 und 2018 (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)? Die Frage wird dahingehend verstanden, dass sich der Begriff „Projekte“ auf die unter Frage 1 dargestellten Lagebilder bezieht. Die Antworten der Ressorts sind in der als Anlage beigefügten Übersicht 1 zusammengefasst. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen 2 und 3 verwiesen. 17. Mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für die Fortführung bereits bestehender Projekte bis 2022? Ressort Projektkosten 2019 2020 2021 2022 BMVg: Realisierung IT-U Einsatzbereitschaftslage 3,8 Mio. € BMVg: Realisierung IT-U Digitalisierung Lagebilder 5 Mio. € 5,7 Mio. € 5,8 Mio. € BMVg: GLZ CIR: 10,46 Mio. € 7,1 Mio. € 7,6 Mio. € 7,2 Mio. € BMWi Mit Fortschreibung der Investitionen wie in Antwort zu Frage 16. Zudem wird der Aufbau eines Starkbebenmessnetzes für Deutschland mit etwa 600 Seismometerstationen ein Volumen von ~400.00 €/a und 1 VZÄ/a umfassen. BMU Damit die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ihrer gesetzlichen Aufgabe (§ 108 Absatz 2 in Verbindung mit § 106 Absatz 3 StrlSchG) nachkommen kann, werden weiterhin Kosten in der Größenordnung von ca. 1.000.000 €/a auflaufen Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen 2 und 3 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10391 18. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die in Frage 2 erfragten zukünftigen Projekte zur Lagebildgenerierung (bitte nach Entwicklungs- und Instandhaltungskosten getrennt auflisten)? Bezeichnung des zukünftigen Projekts Kostenplanung Entwicklungskosten Instandhaltungskosten AA-Projekte: PREVIEW und Lagezentrum der Bundesregierung für Außen- und Sicherheitspolitik jeweils noch nicht bezifferbar BMVg-Projekt: IT-Unterstützung Krisenfrüherkennung 6,7 Mio. Euro für 2019 und 12,4 Mio. Euro für 2020 1,14 Mio. Euro für die Jahre 2021 bzw. 2022 (Nutzungskosten) BMVg-Projekt: Digitalisierung Lagebilder 40 Mio. Euro für den Zeitraum 2020 - 2027 Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen 2 und 3 verwiesen. 19. Welche Synergieeffekte und Kostenersparnisse hält die Bundesregierung bei einem ressortübergreifenden Software- und Lizenzmanagement sowie einer Bündelung der Kompetenzen für Big Data und KI zur Lagebilderstellung für möglich? Synergieeffekte und Kostenersparnisse durch ein ressortübergreifendes Softwareund Lizenzmanagement ergeben sich aus der dadurch sichergestellten Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung in Bezug auf immaterielle Vermögensgüter des Bundes sowie aus Bündelungseffekten bei Beschaffung und Pooling von Lizenzen , sofern dies lizenzrechtlich möglich ist. Weitere Synergieeffekte und Kostenersparnisse sind im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes bezogen auf die entsprechenden Dienste im Kontext der Maßnahme „Analytics in der Bundesverwaltung “ zu erwarten, da hier ressortübergreifend nutzbare Betriebsumgebungen für daten-getriebene Anwendungsszenarien geschaffen und ggf. heute dezentrale IT-Lösungen zusammengeführt werden sollen. 20. Inwieweit strebt die Bundesregierung an, das Erstellen von Lagebildern bzw. Lageszenarien in den Prozess der IT-Konsolidierung des Bundes einzubetten , um zusätzliche Synergieeffekte zu nutzen? Grundsätzlich wird mit der IT-Maßnahme „Analytics in der Bundesverwaltung“ im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund das Ziel verfolgt, die systemtechnische Unterstützung für die Beschaffung, Nutzung und Visualisierung von Daten für Lageszenarien über geeignete und zentrale betriebene IT-Lösungen auf Basis eines vordefinierten Portfolios an Methoden und Techniken zu unterstützen. Über die Konsolidierbarkeit von Fachanwendungen der jeweiligen Sicherheitsbehörden , die zum Erstellen von Lagebildern bzw. Lageszenarien genutzt werden, muss im jeweiligen Behördenprojekt im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund entschieden werden. Sofern eine Fachanwendung zur Erzeugung solcher Lagebilder bzw. Lageszenarien eingesetzt wird, die gemäß VSA als „VS – Vertraulich“ oder höher eingestuft werden, unterfällt diese nicht dem Zuständigkeitsbereich der IT- Konsolidierung Bund. Drucksache 19/10391 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Strebt die Bundesregierung an, eigene Kompetenzen auf dem Feld Big Data und KI zur Lagebilderstellung zu entwickeln, oder setzt die Bundesregierung hier auf privatwirtschaftliche Software und Kompetenzen? a) Falls die Bundesregierung eigene Kompetenzen aufbauen möchte, wie will sie dies tun? b) Falls die Bundesregierung keine eigenen Kompetenzen aufbauen möchte, warum nicht? Die Unterfragen werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung strebt so weit wie möglich an, ihre Kompetenzen im Bereich Data Analytics auszubauen. Hierzu sollen eigene personelle Kompetenzen entwickelt werden. Dazu muss in das eigene Personal investiert werden. Zudem wird der Austausch mit öffentlichen Institutionen insbesondere auch auf internationaler Ebene und der wissenschaftlichen Gemeinschaft gefördert, sowie der begleitende Austausch mit privatwirtschaftlichen Experten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10391 Kl e in e A n fra ge d es Ab ge or dn et e n O tto F ric ke u . a . u n d de r F ra kt io n d er FD P Er st e lle n v o n L ag eb ild er n d ur ch B ig D a ta BT - D ru ck sa ch e 19 /9 56 7 An tw o rt zu F ra ge 1 6 (of fe n e r Te il) B ez ei ch n u n g de s La ge bi ld s, - sz en ar io K o st en 20 04 - 20 18 20 04 - 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 B M Vg D ig ita lis ie ru n g La ge bi ld er , Ei n ze lp ro jek te Fa ch ko n ze pt Ei n sa tz be re its ch af ts la ge 4. 30 0. 00 0 € 5. 30 0. 00 0 € R e a lis ie ru n g IT - U Ei n sa tz be re its ch af ts la ge 40 0. 00 0 € 3. 50 0. 00 0 € R e a lis ie ru n g IT - U In n e re So zia le L ag e (IS O LA ) 70 0. 00 0 € 70 0. 00 0 € R e a lis ie ru n g IT - U Fä hi gk e its la ge 10 0. 00 0 € 70 0. 00 0 € 2. 40 0. 00 0 € 1. 30 0. 00 0 € Fa ch ko n ze pt Lo gi st is ch es La ge bi ld 3. 50 0. 00 0 € Fa ch ko n ze pt IT - R e ss o u rc e n la ge 1. 50 0. 00 0 € Fa ch ko n ze pt Au sb ildu ng sla ge 30 0. 00 0 € G LZ CI R 12 .8 00 .0 00 € 22 .4 00 .0 00 € B M W i Es ka n n n u r e in jä hr lic he r M itt e lw e rt ge sc hä tz t w e rd en : r u n d. 21 0. 00 0 € B M U R ad io lo gi sc he s La ge bi ld , G es el ls ch af t f ür An la ge n - u n d R ea kt o rs ic he rh ei t gG m bH (G R S) D ie g es e tz lic he A u fg ab e de r G R S be st e ht e rs t s e it de m e rs te n O kt o be r 2 01 7, di e ta ts äc hl ic he n jäh rli ch en K o st e n fü r d ie Vo rh al tu n ge n de r G R S w e rd en s ic h be i e tw a 1 .0 00 .0 00 € p ro J a hr e in pe nd el n . 21 3. 00 0 € 74 2. 00 0 € Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333