Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10401 19. Wahlperiode 22.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9908 – Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) können elektronische Dokumente und Akten bereits seit Dezember 2004 sicher, doppelt verschlüsselt und rund um die Uhr an alle teilnehmenden Gerichte und Behörden übermittelt werden. Seit 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Teil der EGVP-Infrastruktur. Am 1. Januar 2018 wurden das besondere Behördenpostfach (beBPo) und das besondere Notarpostfach (beN) angeschlossen . Der elektronische Rechtsverkehr soll zu einer Beschleunigung der Verfahren und zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung führen. Bürgern und Unternehmen soll der Zugang zu Gerichten und Behörden unter Wahrung der Rechtssicherheit erleichtert werden. Es sind keine aktuellen Informationen verfügbar , wie das System angenommen wird und ob das System zuverlässig nutzbar ist. 1. Wie viele Nachrichten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 bis 31. März 2019 im EGVP übermittelt, und wie viele davon im Behördenpostfach (beBPo) (bitte nach dem Sitz der Empfänger je Bundesland darstellen)? Statistische Angaben zum Nachrichtenaufkommen über das EVGP liegen der Bundesregierung für das gesamte angefragte Zeitintervall gegenwärtig nicht vollständig vor. Drucksache 19/10401 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die der Bundesregierung bekannten Zahlen zu eingegangenen Nachrichten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet und gelten für das Kalenderjahr 2018, wenn nicht anders angegeben: Nachrichteneingänge der Justiz Bundesgerichte 27.538 Baden-Württemberg 1.787.055 Bayern 950.703 Berlin 453.426 Brandenburg 212.002 Bremen 69.523 Hamburg 246.897 Hessen 634.137 Mecklenburg-Vorpommern 108.416 Niedersachsen 546.399 Nordrhein-Westfalen 2.868.148 Rheinland-Pfalz 539.014 Saarland 130.572 Sachsen 672.363 Sachsen-Anhalt 224.240 Schleswig-Holstein 427.917 Thüringen 118.584 Nachrichteneingänge anderer Kommunikationsteilnehmer Bundesbehörden1 491.944 Bundesnotarkammer 2.922.023 Bundesrechtsanwaltskammer 510.985 Industrie- und Handelskammern 49.027 Behörden Berlin 37.695 Behörden Hessen 196 Behörden Mecklenburg-Vorpommern 9.088 Behörden NRW 2.647 Behörden Saarland 37 Behörden Thüringen 22 Inhaber von Bürgerpostfächern 5.039.404 Gesamt 19.080.002 1 Angegeben ist die Zahl der auf dem Bundesintermediär eingegangenen Nachrichten für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2019. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10401 Die Anzahl der Nachrichten, die an besondere elektronische Behördenpostfächer übermittelt wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 2. Wie viele Nachrichten gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum bei Bundesgerichten (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht , Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof), Oberlandesgerichten , Oberverwaltungsgerichten, Landesozialgerichten, Landesarbeitsgerichten , Finanzgerichten (bitte einzeln darstellen), Landgerichten und Amtsgerichten (bitte entsprechend der Oberlandesgerichtsbezirke darstellen ) ein? Für die Bundesgerichte ergibt sich die Anzahl der eingehenden Nachrichten im Kalenderjahr 2018 aus folgender Tabelle: Eingehende Nachrichten Bundesarbeitsgericht 1.639 Bundesfinanzhof 712 Bundesgerichtshof 16.761 Bundespatentgericht 91 Bundessozialgericht 794 Bundesverwaltungsgericht 924 Das Nachrichtenaufkommen bei den Gerichten auf Länderebene ist der Bundesregierung nicht im Einzelnen bekannt. 3. Wie viele Nachrichten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem oben genannten Zeitraum von den Gerichten versandt (bitte wie in Frage 2 darstellen)? Die Anzahl der ausgehenden Nachrichten ist nicht bekannt, eine Einzelerfassung findet insoweit nicht statt. 4. Wie viele Nachrichten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit und ohne E-Signatur übermittelt? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang Nachrichten mit elektronischer Signatur versandt werden. Hierüber wird keine Statistik geführt, außerdem sind die empfangenen Nachrichten in der Datenbank des Intermediärs verschlüsselt abgelegt. 5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebskosten des EGVP-Systems einschließlich der Intermediäre? Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach umfasst als wesentliche Systembestandteile Sende- und Empfangskomponenten bei den Kommunikationsteilnehmern, Intermediäre zur Zwischenspeicherung und Weiterleitung von Nachrichten in Postfächern sowie Verzeichnisdienste zur Zuordnung der Postfächer zu Identitäten der Kommunikationsteilnehmer . Drucksache 19/10401 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Kosten für die in justizseitiger Bund-Länder-Kooperation bei dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) betriebenen Intermediäre betragen ca. 639 000 Euro jährlich. Der beim ITZBund betriebene Bundesintermediär befindet sich im Projektstatus, d. h. der Intermediär wird je neu aufgeschaltetem Kunden stetig erweitert. Eine belastbare Kostenermittlung kann erst erfolgen, wenn jede der infrage kommenden mittelbaren und unmittelbaren Bundesbehörden aufgeschaltet ist. Die Kosten für den Betrieb der übrigen Intermediäre in den Ländern sind der Bundesregierung nicht bekannt. Für den Betrieb des SAFE-Verzeichnisdienstes betragen die Kosten 200 000 Euro jährlich. Zu den Kosten des dezentralen Betriebs der Sende- und Empfangskomponenten bei den Kommunikationsteilnehmern sind der Bundesregierung keine übergreifenden Zahlen bekannt. 6. Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung für Hardund Software sowie Wartung? Bislang belaufen sich die Kosten für die Hardware und für Wartungsarbeiten am ITZBund auf ca. 2 Mio. Euro. Davon entfällt allerdings nur ein kleiner, nicht genau zu beziffernder Betrag auf den elektronischen Rechtsverkehr. Auf Bundesebene liegt für die verwendete Software der Firma Governikus eine Bundeslizenz vor, die jedem Bundesprojekt kostenfrei zur Verfügung steht und zentral beim BMI veranschlagt wird. Eine Verteilung der Pflegekosten beider Komponenten ist nicht möglich, da Fallzahlen in den einzelnen Anwendungsfallszenarien nicht erhoben werden. Die Höhe der an anderer Stelle für Hardware entstandenen Kosten ist der Bundesregierung nicht bekannt, diese sind Teil der Betriebskosten. Für die Weiterentwicklung und Pflege der EGVP-Sende- und Empfangskomponenten der Justiz sowie des SAFE-Verzeichnisdienstes der Justiz sind im Zeitraum vom vierten Quartal 2017 bis einschließlich zum dritten Quartal 2018 ca. 1 651 000 Euro angefallen. Weiterhin sind für das BMJV sowie für dessen Geschäftsbereich bezogen auf den angefragten Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2019 Softwarelizenzkosten für Komponenten des EGVP in Höhe von 47 250 Euro angefallen. Aufgrund der dezentralen Struktur des EGVP-Systems sind der Bundesregierung nicht sämtliche Kosten für Software und Wartung bekannt. 7. Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung im EGVP- System tätig? Der Arbeitsaufwand für die Betreuung der EGVP-Infrastruktur im Bund und den Ländern entspricht ca. einer halben Stelle je Bundesland bzw. im Bund, was insgesamt zu 8,5 Vollzeitstellen äquivalent ist. Im Rahmen der Bund-Länder-Kooperation ist außerdem für den Betrieb des EGVP ein zentrales Projektbüro eingerichtet worden, das mit 2,5 Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen besetzt ist. Im ITZBund sind für den Betrieb des Bundesintermediärs zwei Vollzeitkräfte des gehobenen Dienstes tätig, die durch drei externe Kräfte unterstützt werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10401 Zur Anzahl der Mitarbeiter, die auf Anwenderseite für den Betrieb der EGVP- Sende- und Empfangskomponenten zuständig sind, liegen der Bundesregierung keine übergreifenden Informationen vor. Gleiches gilt für die Zahl der Mitarbeiter , die für die BNotK mit Angelegenheiten der Verzeichnisdienste SAFE befasst sind. 8. Wie viele Störungsmeldungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem genannten Zeitraum registriert? Als Störungen werden unerwartet eintretende Ereignisse verstanden, die zu einer nicht ganz unerheblichen Beeinträchtigung des Betriebs des EGVP-Systems führen . Geplante Wartungen, Beeinträchtigungen, die auf einem fehlerhaften Nutzerverhalten beruhen, sowie Störungen EGVP-naher Systeme (z. B. Aktensysteme ) sind nicht umfasst. Ebenso sind Störungen im Betriebsbereich des beAs und beNs nicht berücksichtigt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. März 2019 insgesamt 18 Störungen registriert. 9. Wie lang war der durchschnittliche Zeitbedarf zur Beseitigung einer Störung ? Hierzu liegen keine statistisch belastbaren Erkenntnisse vor. Insbesondere kann die Zeitspanne zwischen der Feststellung einer Störung und einer formalen „Erledigt “-Feststellung nicht schematisch herangezogen werden, weil vielfach Beeinträchtigungen des Systems zwar über einen längeren Zeitraum, dafür aber nur mit sehr sporadischen Auswirkungen zu verzeichnen waren. 10. Wie viele Störungen führten zu einer Außerbetriebsetzung des Systems? Eine Außerbetriebsetzung des EGVP als Gesamtsystem ist der Bundesregierung nicht bekannt. 11. Wann und über welchen Zeitraum war das EGVP-System außer Betrieb? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Drucksache 19/10401 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Störungen gab es bei Intermediären (bitte einzeln aufführen)? Störungen, die die Intermediäre betrafen, ergeben sich aus folgender Tabelle: Datum/Uhrzeit betroffene Komponente Beschreibung 26.03.2019 20:30 Uhr bis 23:30 Uhr Intermediär Rheinland-Pfalz Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit der Intermediäre 21.02.2019 ca. 08:50 Uhr bis 10:20 Uhr Intermediäre IT.NRW Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit der Intermediäre 08.02.2019 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr Intermediäre IT.NRW Intermediär vorübergehend nicht erreichbar 25.01.2019 8.30 Uhr bis 9.45 Uhr Bundesintermediär Intermediär nicht erreichbar 13.10 2018, 19.00 Uhr bis 15.10.2018 ca. 9:40 Uhr Intermediär Baden-Württemberg Intermediär nicht erreichbar 28.08.2018, 17.30 Uhr bis 29.08.2018 12.45 Uhr Intermediär Baden-Württemberg Kein Nachrichtenversand an Gerichte in Baden-Württemberg möglich 27.08.2018 10.05 Uhr bis 13.23 Uhr Intermediär Berlin außerplanmäßige Betriebsunterbrechung infolge von Wartungsarbeiten 27.08.2018 08.20 Uhr bis 14.46 Uhr Intermediär Hamburg/Schleswig- Holstein Intermediär für einige Nutzer nicht erreichbar 14.08.2018, ca. 21.00 Uhr bis 16.08.2018 ca. 17.50 Uhr Intermediär Hessen Versandprobleme bei einigen Gerichtsvollziehern nach Downtime wegen notwendiger Wartungsarbeiten 16.07.2018, ca. 16.00 Uhr bis 17.07.2018 ca. 09.45 Uhr Intermediäre IT.NRW (Bürgerintermediär) Fehler beim Versenden an Bürgerpostfächer 21.06.2018, 13.34 Uhr bis 22.06.2018, 8:00 Uhr Bundesintermediär Bundesintermediär war nicht erreichbar 05.06.2018 ca. 09.15 Uhr bis 14.20 Uhr Bundesintermediär Der Versand an Postfächer auf diesem Intermediär scheitert 05.04.2018 11.19 Uhr bis 15.46 Uhr Intermediäre IT.NRW Postfächer nur eingeschränkt erreichbar 01.03.2018 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr Intermediär Mecklenburg -Vorpommern Störung Intermediär 23.01.2018 01.00 Uhr bis ca. 09.40 Uhr Intermediär IT.NRW Probleme in der Erreichbarkeit des Intermediärs NRW sowie des Verifikationsservers NRW 13. Welche Kosten entstanden für die Störungsbeseitigung im EGVP-System? Im ITZBund entstanden Kosten von 2 000 Euro für die Störungsbeseitigung. Separate Kosten für die Störungsbeseitigung sind der Bundesregierung im Übrigen nicht bekannt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10401 14. Ist die EGVP-Infrastruktur von den Schwachstellen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) betroffen? Sicherheitsrelevante Schwachstellen des EGVP-Systems sind der Bundesregierung nicht bekannt. 15. Wann werden EGVP-Postfächer gesperrt? Jeder EGVP-Postfachinhaber kann sein Postfach selbst über eine Funktion der Sende- und Empfangskomponente löschen. Sollte ein Nutzer nicht mehr über die Zugangsdaten zu seinem EGVP-Postfach verfügen, kann das EGVP-Postfach im Verzeichnisdienst gesperrt werden. Für diesen Fall wird ein Sperrdienst angeboten . Nicht authentifizierte EGVP-Postfächer, für die die Sperrung erbeten wird, werden zunächst lediglich deaktiviert. Bürgerpostfächer, die in ihrem Namen eine Justizinstitution angeben, werden gesperrt . Hierzu findet regelmäßig eine Überprüfung aller Bürgerpostfächer statt. 16. Für welche konkrete Last wurde die EGVP-Infrastruktur ausgelegt? Die EGVP-Infrastruktur ist darauf ausgerichtet, eine Vielzahl von Nachrichten empfangen und versenden zu können, um den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs gerecht zu werden. Es werden regelmäßig Lasttests durchgeführt, im Bedarfsfalle wird die EGVP-Infrastruktur den Erfordernissen angepasst. 17. Welche Maßnahmen werden getroffen, um DDoS-Angriffe (Denial-of-Service bzw. Distributed-Denial-of-Service) abzuwehren? Das Risiko von DDoS-Attacken betrifft ausnahmslos alle Anbieter von Internetdiensten . Alle Komponenten der EGVP-Infrastruktur der Justiz werden in hochleistungsfähigen und sicheren Rechenzentren betrieben, die Vorkehrungen zur Abwehr etwaiger DDoS-Attacken nach dem Stand der Technik getroffen haben. Der Bundesintermediär wird ausschließlich für die Kommunikation zwischen Behörden und Justiz verwendet. Die gesamte Kommunikation findet somit in einer geschlossenen Benutzergruppe statt. Jeder Teilnehmer muss sich gemäß Handreichung des BSI ordnungsgemäß anmelden und wird erst nach Authentisierung mit Unterschrift und Dienstsiegel durch die jeweilige obere Behörde zur Kommunikation freigeschaltet. Daher ist es unwahrscheinlich, dass von diesen Mitgliedern DDoS-Angriffe gestartet werden. Sollte dennoch ein Angriffsfall eintreten, dann wird dieser durch rechenzentrumsspezifische Gegenmaßnahmen des ITZBund abgewehrt. 18. Welche Vorkehrungen werden für den „Worst Case“ getroffen, wenn eine DDoS-Attacke die Infrastruktur über einen längeren Zeitraum lahmlegt? Für den Fall eines erfolgreichen DDoS-Angriffes auf die Intermediäre am ITZ- Bund besteht die Möglichkeit, in kurzer Zeit auf ein Ersatzsystem zu schwenken, welches sich an einem anderen Rechenzentrumsstandort befindet. Die Prozessordnungen sehen außerdem alternative Kommunikationsmöglichkeiten vor, sodass ein Ausfall der EGVP-Infrastruktur zu keinen unlösbaren prozessualen Schwierigkeiten führt. Drucksache 19/10401 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Ist die Sicherheit des von EGVP verwendeten Verschlüsselungsverfahrens durch unabhängige Dritte geprüft? Die im Rahmen des EGVP verwendeten Verschlüsselungsverfahren entsprechen anerkannten krypografischen Standards und dem Stand der Technik. Insbesondere beruht das EGVP auf dem OSCI-Standard des IT-Planungsrats. Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) stellt sicher, dass der OSCI-Standard immer alle Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllt. Wenn bekannt wird, dass ein bisher im EGVP verwendetes Verschlüsselungsverfahren seine Sicherheit verloren hat, wird es durch ein anderes Verfahren ersetzt. Die Expertise Dritter wird dabei nur im Bedarfsfalle herangezogen . 20. Welche technischen und tatsächlichen Probleme verursacht das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Länder haben geltend gemacht, dass im Zusammenhang mit dem Strukturdatensatz des elektronischen Empfangsbekenntnisses technische Fehler auftreten können. Inwieweit gesetzlicher Änderungsbedarf besteht, wird derzeit geprüft. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de