Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10406 19. Wahlperiode 22.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Brigitte Freihold, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9426 – Gedenken der Bundesregierung an 80 Jahre Beginn Zweiter Weltkrieg in Europa V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Überfall auf Polen 1939 war der Beginn eines Krieges, der von Nazi- Deutschland im Osten immer auch unter rassistischer Maßgabe geführt wurde. Die systematische Ermordung von Teilen der polnischen Bevölkerung, insbesondere von Jüdinnen und Juden als größte Minderheit, und die Aufstellung von Einsatzgruppen zur Durchführung dieser Verbrechen waren der Auftakt für einen Vernichtungsfeldzug, der sich weiter fortsetzte. Die Ideologie vom „Untermenschen “ nahm im Krieg gegen Polen erstmals umfassende praktische und mörderische Züge an und setzte sich von hier im ganzen von Deutschland besetzten Ost- und Südosteuropa fort. Die Errichtung des Generalgouvernements und die „Germanisierungspolitik“ der Nazis entsprachen der rassistisch grundierten Gesamtplanung des Krieges im Osten. Nach der Besetzung Dänemarks und Norwegens begann am 10. Mai 1940 mit der deutschen Westoffensive die Eroberung der Benelux-Staaten und Frankreichs . Der am 22. Juni 1941 erfolgte Überfall auf die Sowjetunion war der von Hitler und dem NS-Regime immer gewollte Weltanschauungskrieg, mit dem die weltanschaulichen , „rassenpolitischen“ und Herrschaftsziele der Nazis umgesetzt werden sollten. Mit der ideologischen Figur des „jüdischen Bolschewismus“ definierten die Nazis einen Feind, gegen den alle Beschränkungen des Völkerrechts und zivilisatorischen Standards fallen sollten. Der Krieg gegen die Sowjetunion wurde als Vernichtungskrieg geplant und geführt, was die systematische Tötung definierter und vorab festgelegter Gruppen – Jüdinnen und Juden, Partisanen, die politischen Kommissare der Roten Armee – und die vorsätzliche „Ausmerzung“ großer Gruppen der Zivilbevölkerung beinhaltete. Im „Kommissarbefehl “ sowie im „Kriegsgerichtsbarkeitserlass“ und weiteren Planungen wurden die völkerrechtswidrigen Grundlagen des Vernichtungskrieges dokumentiert (www.dhm.de/lemo/kapitel/der-zweite-weltkrieg/kriegsverlauf/ueberfallauf -die-sowjetunion-1941.html). Der systematische Vernichtungsfeldzug gegen die Sowjetunion, in dessen Folge mehr als 26 Millionen Menschen starben, hatte in absoluten Zahlen die meisten Opfer aller von Deutschland überfallenen Länder zu verzeichnen, zwei Drittel davon waren Zivilisten. Einige russische Experten gehen aber von noch höheren Opferzahlen aus (http://de.euronews.com/ Drucksache 19/10406 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2015/05/04/wie-der-zweiteweltkrieg-russland-gepragt-hat/). Mit 6 Millionen getöteter Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (20 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner) hatte Polen den höchsten prozentualen Bevölkerungsverlust zu beklagen. Der Vernichtungskrieg der Deutschen hat eine unvorstellbare Spur menschlichen Leids hinterlassen und auch nachkommende Generationen der Opfer traumatisiert . Neben der planmäßigen Ermordung europäischer Jüdinnen und Juden und den Sinti und Roma war es vor allem der Vernichtungskrieg im Osten, der das Zerstörungspotenzial des NS-Regimes zeigte und Millionen Menschen zu Opfern seiner rassistischen Politik machte. Geltende und anerkannte Zivilisationsstandards und Abkommen, wie z. B. die Haager Landkriegsordnung, wurden von den Nazis bewusst außer Kraft gesetzt. Das Massaker von Wola, Orte wie Ciepielów und Przemyśl (Polen), Oradour in Frankreich, Lidice (Tschechien), Distomo (Griechenland), Marzabotto (Italien) und Babi Yar (Sowjetunion/Ukraine ) und Leningrad (Sowjetunion/Russland) stehen als Chiffre für die Verbrechen der Wehrmacht, der SS und der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD). „Mehr als anderthalb Jahre lang sah es so aus, als seien die Deutschen unbesiegbar . Die Wehrmacht überrannte 1939 Polen, 1940 eroberte sie Dänemark und Norwegen und binnen weniger Wochen Frankreich, 1941 besetzte sie Jugoslawien und Griechenland. Zum Verhängnis wurde den Deutschen erst der Angriff auf die Sowjetunion, den das Großdeutsche Reich am 22. Juni 1941 ohne Not und ohne Kriegserklärung eröffnete. Erst jetzt begann Hitlers Stern zu sinken. Erst in der Roten Armee traf die Wehrmacht auf einen am Ende überlegenen Gegner. Erst in der Unendlichkeit des sowjetischen Kriegsschauplatzes kam es zur militärischen Wende“ (www.zeit.de/zeit-geschichte/2011/02/Kriegsverlauf ). Vor dem Hintergrund der Debatte über die Tradition der Bundeswehr, was sie ausmacht, ob und wie Soldatinnen und Soldaten auch der Wehrmacht eine Rolle spielen dürfen und „der Geschichtsklitterung“ bezogen auf die Rolle der Wehrmacht im Rahmen des Vernichtungskrieges insbesondere gegen die Sowjetunion (www.zeit.de/politik/deutschland/2017-09/rede-alexander-gauland-kritikvolker -beck) sowie „rechtsextremer Umtriebe in der Bundeswehr“ (www. handelsblatt.com/politik/deutschland/bundeswehr-auf-der-suche-nach-helden/ 20662704.html)gilt es, des 80. Jahrestages des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa durch den Überfall auf Polen mit ihren vielen Opfern zu erinnern. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Zweite Weltkrieg ist elementarer Bestandteil der deutschen Erinnerungskultur . 80 Jahre nach Kriegsbeginn, 30 Jahre nach den friedlichen Revolutionen in Mitteleuropa und 15 Jahre nach dem EU-Beitritt Polens ist es der Bundesregierung ein Anliegen, sich mit dem Nachbarn Polen noch stärker um eine gemeinsame Erinnerungskultur zu bemühen und die Aufarbeitung der deutschen Schreckensherrschaft in Polen zu vertiefen. Zur Eröffnung der zweitägigen deutsch-polnischen Konferenz „Ein Jahrhundert deutsche Polenpolitik: Tradition – Zivilisationsbruch – Verständigung – Partnerschaft “ stellte Bundesminister Maas am 15. November 2018 fest: „Die unfassbaren Verbrechen, die Deutsche in den folgenden sechs Jahren nach dem brutalen Überfall auf Polen an und in Polen verübt haben, sie beschämen uns bis heute. Wir haben uns zum Ziel gesetzt gemeinsam eine angemessene Erinnerungskultur zu schaffen.“ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10406 Im Sinne dieses gemeinsamen Erinnerns erklärten Bundesminister Heiko Maas und der polnische Außenminister Jacek Czaputowicz am Rande der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen am 2. November 2018: „Angesichts des tragischen Erbes des Zweiten Weltkriegs, der durch den Einmarsch Deutschlands in Polen am 1. September 1939 ausgelöst wurde, ist der deutsch-polnische Aussöhnungsprozess von wesentlicher Bedeutung für die weitere Vertiefung unserer bilateralen Beziehungen. In Vorbereitung des 80. Jahrestags des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs am 1. September 2019 und im Hinblick auf die Stärkung unserer Beziehungen und die Förderung der Verständigung im Geiste der Aussöhnung erkennen wir die fortdauernde Notwendigkeit an, ein Bewusstsein für die Geschichte der deutsch-polnischen Beziehungen, unter besonderer Berücksichtigung der tragischen Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg, zu schaffen. Wir begrüßen entsprechende Initiativen, der polnischen Opfer der deutschen Besatzung Polens zwischen 1939 und 1945 zu gedenken.“ In diesem Sinne unterstützt die Bundesregierung eine zivilgesellschaftliche Initiative zur Errichtung eines Polen-Denkmals in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945. Teil der von den Regierungen Deutschlands und Polens angestrebten gemeinsamen Erinnerungskultur sind im Jahr 2019 die zentralen Gedenkveranstaltungen in Polen an historischen Orten deutscher Schreckensherrschaft. Der polnische Staatspräsident Andrzej Duda hat den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier zur Teilnahme an den zentralen Gedenkveranstaltungen am 1. September 2019 nach Wieluń sowie nach Warschau eingeladen. Der polnische Außenminister Jacek Czaputowicz hat den Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas zum 75. Jahrestag des Beginns des Warschauer Aufstands am 1. August 2019 nach Warschau eingeladen. Weitere Einladungen der polnischen Regierung liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. Ein weiterer Teil der von den Regierungen Deutschlands und Polens angestrebten gemeinsamen Erinnerungskultur ist das Programm „Jugend erinnert“, in dessen Rahmen das deutsch-polnische Schülerbegegnungsprojekt „menschen gedenken – jugend macht zukunft“ von der Bundesregierung gefördert wird. 1. Worin liegt für die Bundesregierung der Unterschied zwischen ihrer Erinnerungspolitik bezogen auf das Gedenken an 100 Jahre Erster Weltkrieg, an dem die Bundesregierung im In- und Ausland Veranstaltungen in Eigenregie durchführte (Bundestagsdrucksache 18/686, Antwort zu Frage 1f) und ihrer Erinnerungspolitik bezogen auf den 75. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion (2016), zu dem die Bundesregierung mit Verweis darauf, dass es nicht im Verständnis der Gedenkstättenkonzeption des Bundes läge, dass die Bundesregierung die Aufarbeitung von Geschichte sowie entsprechende Gedenkveranstaltungen nicht in Eigenregie durchführt, sondern deren Konzeption und Durchführung den fachkundigen (insbesondere bundesunmittelbaren ) Einrichtungen der politischen, historischen und kulturellen Bildung überlässt, um ein wissenschaftlich fundiertes und gesellschaftlich verankertes Erinnerungswesen zu fördern, und deshalb weder im Inland noch im Ausland von der Bundesregierung entsprechende Gedenkveranstaltungen in Eigenregie ausgerichtet werden (Bundestagsdrucksache 18/8532, Antwort zu Frage 2)? Die Stärkung der Gedenk- und Erinnerungskultur ist ein Kernanliegen der Bundesregierung . Zentrale Gedenkanlässe sind unter anderem die Erinnerung an 100 Jahre Ende des Ersten Weltkriegs und 75 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs. Ob Gedenkveranstaltungen durch die Bundesregierung oder über institutionelle Drucksache 19/10406 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und projektbezogene Förderung erinnerungspolitisch engagierter Institutionen und Organisationen durchgeführt werden, ist für die Bedeutung des jeweiligen Erinnerungsanlasses nicht maßgeblich. 2. Welche Veranstaltungen zum 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa führt die Bundesregierung im Inland in den Jahren 2019 und 2020 in Eigenregie durch (bitte entsprechend nach Ressort, Veranstaltung, Ort und finanziellen Kosten einschließlich der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten ? a) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen? b) An welchen Veranstaltungen wird die Kulturstaatsministerin teilnehmen? c) Welche anderen Bundesministerinnen und Bundesminister werden an den entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilnehmen? d) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident teilnehmen? 3. Welche Veranstaltungen zum 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa führt die Bundesregierung im Ausland in den Jahren 2019 und 2020 in Eigenregie durch (bitte entsprechend nach Ressort, Veranstaltung, Ort und finanziellen Kosten einschließlich der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden , auflisten)? a) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen? b) An welchen Veranstaltungen wird die Kulturstaatsministerin teilnehmen? c) Welche anderen Bundesministerinnen und Bundesminister werden an den entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilnehmen? d) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident teilnehmen? Die Fragen 2 bis 3d werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung plant keine solchen Veranstaltungen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 4. Ist eine Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung an Veranstaltungen anlässlich der Bombardierung der polnischen Stadt Wieluń oder des Angriffs auf die Westerplatte, mit denen der Überfall auf Polen begann, geplant? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 5. Inwieweit wird es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Gedenkens anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa in den Jahren 2019 und 2020 spezielle Veranstaltungen zu diesem Thema in Liegenschaften der und durch die Bundeswehr geben (bitte mit Kurzangabe des Themas, ggf. des Veranstalters, der Art der Veranstaltung, Ort und Zeitpunkt, Art der Unterstützung sowie der bereitgestellten finanziellen Mittel aufführen)? Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) plant in Potsdam für den Herbst 2019 eine öffentliche Buchpräsentation für die Publikation von Michael Epkenhans und John Zimmermann „Die Wehrmacht – Krieg und Verbrechen“. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10406 Die Bundeswehr unterstützt das Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft im Rahmen der Politischen Bildung und der Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Die Entscheidung über Ort, Art und Umfang einer Teilnahme oder Unterstützung der Bundeswehr obliegt den jeweiligen Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleitern vor Ort und wird nicht zentral erfasst. 6. Was unternimmt die Bundesregierung, um das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betreffend der Geschichte der deutschen Besatzung in Polen sowie deren Nachwirkungen bis in die Gegenwart in der kulturellen und politischen Bildung sowie historischen Vermittlung zu stärken (vgl. die Ergebnisse der Umfrage des „Deutsch-Polnischen Barometers“, des Institut für Öffentliche Angelegenheiten – ISP –, der Konrad-Adenauer-Stiftung in Polen und der Körber Stiftung, www.kas.de/wf/doc/kas_52649- 1522-1-30.pdf?180530151831.)? Gemeinsam mit der polnischen Regierung hat die Bundesregierung 1991 das Deutsch-Polnische Jugendwerk gegründet. Gegenseitiges Kennenlernen und Verstehen der jungen Generationen soll Verständigung und Versöhnung fördern als Fundament für gute Beziehungen. Dementsprechend steht auch die deutsch-polnische Geschichte, insbesondere der Zweite Weltkrieg, thematisch oft im Mittelpunkt deutsch-polnischer Jugendbegegnungen. Die gemeinsame Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist eine notwendige Grundlage für die Gestaltung einer gemeinsamen Gegenwart und Zukunft. Spezielle Programme zur Förderung deutsch-polnischer und trilateraler Gedenkstättenprojekte sind Teil der Arbeit des Jugendwerks, die von der Bundesregierung hoch geschätzt und gefördert wird (derzeit mit 7 Mio. Euro jährlich). Für die Bundesregierung setzt das Auswärtige Amt im Schuljahr 2019/20 im Rahmen des Programms „Jugend erinnert“ das Pilotprojekt „menschen gedenken – jugend macht zukunft“ um. Jungen Menschen in Deutschland soll anhand von Einzelschicksalen von Opfern des nationalsozialistischen Terrorregimes das Leiden der Bevölkerung durch die Kriegsverbrechen nahegebracht werden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert die Aufarbeitung des Nationalsozialismus und die historisch-politische Bildung in diesem Bereich umfassend. Insbesondere fördert sie institutionell die großen KZ- Gedenkstätten, die Stiftung Topographie des Terrors mit dem Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit, die Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand, die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz und das Deutsch-Russische Museum Berlin Karlshorst. Im Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm all dieser Einrichtungen wird die deutsche Besatzung in Polen umfassend dargestellt und erörtert. Insbesondere die Stiftung Topographie des Terrors setzt zu dieser Thematik in ihrem Programm einen deutlichen Schwerpunkt. a) Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, damit die Aufklärung und historische Wissensvermittlung über die deutschen Verbrechen während der Besatzung der Republik Polen in die schulischen Curricula aufgenommen werden? Die Zuständigkeit für die schulischen Curricula liegt bei den Ländern. Drucksache 19/10406 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, damit eine öffentliche Einrichtung, namentlich ein deutsch-polnisches Museum, wie es von dem Experten für deutsch-polnische Beziehungen, Prof. Dr. Stephan Lehnstaedt (Touro College Berline) vorgeschlagen wurde (vgl. „Die Nachbarn verstehen lernen“, DER TAGESSPIEGEL vom 2. August 2018), zur Vermittlung des Bewusstseins über die jahrzehntelangen Beziehungen und den kulturellen, wirtschaftlichen und kulturellen Austausch mit unserem polnischen Nachbarland ermöglicht wird? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Welche Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, staatliche Institutionen , Museen etc.) fördert die Bundesregierung bezüglich welcher Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln speziell für das Gedenken an den 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa in den Jahren 2019 und 2020 (bitte entsprechend nach Datum, Organisation, Förderintention bzw. Projekt und finanziellen Mitteln auflisten)? Mit der umfangreichen institutionellen Förderung im Bereich der Aufarbeitung des Nationalsozialismus stellt die BKM den Einrichtungen auch Etats für Veranstaltungen zur Verfügung. Es fällt in die autonome Gestaltung der Einrichtungen, aus Anlass von Jahrestagen – hier dem 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf Polen – spezifische Veranstaltungen zu realisieren. Die BKM fördert außerdem kontinuierlich das von Deutschland, Polen, Ungarn, der Slowakei und Rumänien getragene Europäische Netzwerk (EN) Erinnerung und Solidarität mit Sitz in Warschau, das der transnationalen Aufarbeitung der Geschichte des 20. Jahrhunderts im Geist der Versöhnung gewidmet ist. Die Geschichte des Zweiten Weltkrieges bildet in der Arbeit des EN und seiner Partnereinrichtungen einen wesentlichen Aspekt. Das EN führt laufend Bildungs-, Kultur - und Wissenschaftsprojekte durch. Projekte im laufenden Jahr mit besonderer Ausrichtung auf den Kriegsbeginn sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: 23.08.2019 (jährlich), überregional; „Remember. August 23” – Europäischer Tag des Gedenkens an die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus Veranstalter Europäisches Netzwerk; Volumen : ca. 5.000 € (jährlich ) Die an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtete Veranstaltung ruft insbesondere den am 23. August 1939 unterzeichneten deutschsowjetischen Nichtangriffspakt in Erinnerung. 30.09. - 07.10.2019, Bremen Interdisziplinäres Bildungsprojekt : „Sound in the Silence – Denkort Bunker Valentin“ Veranstalter Europäisches Netzwerk, Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Kulturzentrum MOTTE, Hamburg; Volumen ca. 25.000 € Bildungsprojekt für Schülerinnen und Schüler aus Deutschland, Polen und der Slowakei. Sie befassen sich mit der Geschichte der Ruine der NS-U-Boot-Werft und setzen sich mit den Schicksalen dort eingesetzter polnischer und anderer Zwangsarbeiter auseinander. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10406 14.10.2019, Berlin Vortrag und Podiumsdiskussion : „1919–1939– 1989. Europäische Wendepunkte im Rückblick auf ein Jahrhundert“; Veranstalter Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen , Europäisches Netzwerk, Katholische Akademie, Berlin. Volumen: ca. 6.000 € Die an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtete Veranstaltung ist u. a. dem 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf Polen gewidmet , bezieht aber auch weitere ‚europäische Schicksalsjahre‘ des 20. Jahrhunderts ein. 18.11.2019, Warschau Internationale Konferenz : „The Beginning of Nazi Occupation: Patterns of Continuity and Changes in Jewish and Polish Life, 1939-1941“ Veranstalter Europäisches Netzwerk, The Warsaw Ghetto Museum , Polish Association for Jewish Studies, Emanuel Ringelblum Jewish Historical Institute, Warsaw, Touro College Berlin; Volumen: ca. 20.000 € Die an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gerichtete Konferenz anlässlich des 80. Jahrestags des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs befasst sich mit der NS-Besatzung in Polen. Es soll ein breites Spektrum an Themen aus unterschiedlichen Disziplinen diskutiert werden, um den Beginn der deutschen Besatzung in Polen, und ihre Folgen auf das jüdische und polnische Leben darzulegen. 8. Inwiefern ist das Bundesministerium der Verteidigung in die Erinnerungsarbeit zum Gedenken an den 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa eingebunden? Auf die Antwort zu Frage 5 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 9. Welche Publikationen planen Dienststellen des Bundesverteidigungsministeriums speziell anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 10. Welche Veranstaltungen werden durch die Bundeszentrale für Politische Bildung anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa durchgeführt (bitte mit Kurzangabe des Themas, ggf. des Veranstalters, der Art der Veranstaltung , Ort und Zeitpunkt, Art der Unterstützung sowie der bereitgestellten finanziellen Mittel aufführen)? Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) beabsichtigt in diesem Kontext die Publikation „80 Jahre danach: Der deutsche Überfall und Menschheitsverbrechen in Polen 1939-1945. Erinnern und Gedenken an die Opfer“ (Hrsg. Dieter Bingen, Deutsches Polen-Institut/Simon Lengemann; Erscheinungstermin: September 2019)“ aufzulegen. Der Sammelband ist mit 30 000 Euro budgetiert. Zeitnah zum Erscheinungstermin ist eine öffentliche Präsentationsveranstaltung geplant . Drucksache 19/10406 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche internationalen Gedenkveranstaltungen sind der Bundesregierung anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa bekannt (z. B. Polen, Russland, Frankreich, Großbritannien, Tschechien)? Die zentralen internationalen Gedenkveranstaltungen zum Gedenken an diesen Jahrestag sind die Gedenkfeierlichkeiten in Wieluń und in Warschau am 1. September 2019. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist darüber hinaus eine Gedenkveranstaltung am 1. September an der Westerplatte in der Nähe von Danzig geplant. Weitere Veranstaltungen dieser Art sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt. 12. Gibt es internationale Gedenkveranstaltungen, zu denen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung eingeladen sind, und wenn ja, welche sind das, und wer nimmt seitens der Bundesregierung teil? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Wie ist der Stand der Beratungen im Hinblick auf die vom ehemaligen Bundesaußenminister Sigmar Gabriel angekündigte deutsch-polnische Experten- Kommission bezüglich möglicher Reparationszahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die Republik Polen (vgl.: Karl Heinz Roth, Die neue Reparationsdebatte in Polen, Institut for Western Affairs Nr. 27 (II), S. 13)? Weder von Seiten der deutschen noch der polnischen Regierung wurde eine solche Kommission angekündigt. 14. Welchen Beitrag zur Beseitigung offener Reparationsforderungen gegenüber Polen erwägt die Bundesregierung im Hinblick auf den am 7. Februar 2018 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in dem eine Stärkung der „Versöhnung zwischen Deutschen und Polen“ und der „gemeinsame[n] Verantwortung für Europa“ vereinbart wurde? Die Frage zwischenstaatlicher Reparationen für Kriegsschäden wurde im Verhältnis zu Polen nach dem Zweiten Weltkrieg umfassend und abschließend geregelt . Polen hat im August 1953 verbindlich und mit Wirkung für ganz Deutschland auf weitere Reparationsleistungen verzichtet. Auf die Antworten der Bundesregierung zu mehreren Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu diesem Thema wird verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2423 vom 21. August 2006, Bundestagsdrucksache 17/709 vom 11. Februar 2010, Bundestagsdrucksache 17/2340 vom 29. Juni 2010, Bundestagsdrucksache 18/451 vom 6. Februar 2014, Bundestagsdrucksache 18/3492 vom 9. Dezember 2014 und Bundestagsdrucksache 16/1634 vom 30. Mai 2016). 15. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bislang angestellt, um vor dem Hintergrund des „Abkommens zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind“ vom 5. Dezember 2014, ähnliche Regelungen zu schaffen, welche die Auszahlung einer Rente aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung an polnische zivile Arbeitskräfte ermöglichen, auch wenn das Arbeitsverhältnis auf Zwangsarbeit beruhte, diese dennoch der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Arbeiter unterlagen (vgl. das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Rentenleistungen für Fremd- und Ostarbeiter im Zweiten Weltkrieg, WD 6 – 3000 – 083/15)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10406 16. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung über die auf Bundestagsdrucksache 18/13571 aufgeführten Möglichkeiten hinaus, um die in der deutschen Rentenversicherung während der NS-Zeit erworbenen Beitragszeiten in Form einer Rente gegenüber Personen mit Wohnsitz in Polen auszuzahlen, die während der NS-Verfolgung als Polen rassisch oder politisch verfolgt wurden und nachweislich, insbesondere als Opfer der Germanisierung , im sogenannten Deutschen Reich bzw. in einem Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs beschäftigt waren? 17. Welche konkreten rechtlichen oder politischen Erwägungen sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, die einvernehmlich mit der polnischen Seite gefundene rechtliche Lösung bei dem deutsch-polnischen „Abkommen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind“ vom 5. Dezember 2014 auch auf jene Personen anzuwenden, welche als Opfer der Germanisierung, im sogenannten Deutschen Reich bzw. in einem Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs beschäftigt waren? Die Fragen 15 bis 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Zahlung deutscher Renten an in Polen lebende Personen ist vollumfänglich geregelt. Wurden nachweislich Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt, werden Renten aufgrund dieser Beiträge grundsätzlich ohne Einschränkungen ins Ausland gezahlt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, wie zum Beispiel Mindestversicherungszeit und Mindestalter, erfüllt sind. Das gilt auch für deutsche Beiträge, die von heute in Polen lebenden Personen entrichtet wurden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn das zwischen Polen und Deutschland im Jahr 1975 geschlossene Sozialversicherungsabkommen einschlägig ist. In diesem Abkommen haben Polen und Deutschland vereinbart, dass ausschließlich der Staat, in dem die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine Rente aus den in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten zahlt. Das Abkommen von 1975 gilt heute noch für Personen, die am 31. Dezember 1990 im jeweiligen Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und ihn seitdem dort ununterbrochen haben. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13571 vom 13. September 2017 wird insoweit verwiesen. Haben die in den Fragen angesprochenen zivilen polnischen Arbeitskräfte oder verfolgten Personen während des Zweiten Weltkrieges nachweislich deutsche Beiträge entrichtet, so handelt es sich dabei um reguläre deutsche Beitragszeiten, über deren Anerkennung der deutsche Rentenversicherungsträger zu entscheiden hatte. Hatten die betreffenden Personen am 31. Dezember 1990 und seitdem ununterbrochen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Polen, so hat die Deutsche Rentenversicherung im Falle eines Rentenantrages bzw. auf Anforderung des polnischen Versicherungsträgers die deutschen Beitragszeiten an diesen übermittelt. Der polnische Versicherungsträger hat daraufhin die deutschen Beitragszeiten bei der Berechnung berücksichtigt und auch aus diesen Zeiten eine Rente gezahlt. Die betreffenden, in Polen wohnhaften Personen erhalten somit aus während des Zweiten Weltkrieges gezahlten deutschen Beiträgen eine Rentenzahlung. Hatten die betreffenden Personen am 31. Dezember 1990 und seitdem ununterbrochen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, zahlt dagegen die Deutsche Rentenversicherung aus diesen und aus den polnischen Versicherungszeiten eine Rente. Damit sind sämtliche in beiden Staaten zurückgelegte Beitragszeiten abgegolten . Eine zusätzliche Rentenzahlung aus Polen nach Deutschland aus den polnischen Zeiten oder aus Deutschland nach Polen aus den deutschen Zeiten Drucksache 19/10406 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode würde gegen das deutsch-polnische Abkommen von 1975 verstoßen und dazu führen, dass Zeiten doppelt abgegolten würden. Der Abschluss eines Abkommens mit Polen, welches einseitig eine zusätzliche Zahlung aus deutschen Beitragszeiten nach Polen ermöglichen würde, wird deshalb von der Bundesregierung nicht befürwortet. Die Sachverhalte, die im „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen , die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind“ vom 5. Dezember 2014 geregelt sind, sind mit den hier angesprochenen Sachverhalten nicht vergleichbar. Vorliegend handelt es sich um in Polen wohnhafte Personen, die offenbar während des Zweiten Weltkrieges Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, sodass reguläre Beitragszeiten entstanden waren. Wie bereits ausgeführt, wurden bzw. werden diese gemäß dem deutsch-polnischen Abkommen von 1975 durch den polnischen Versicherungsträger mit abgegolten. Die in dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 genannten Leistungen basieren dagegen auf Zeiten, die erst aufgrund eines im Jahr 2002 beschlossenen deutschen Gesetzes, dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG), als deutsche Beitragszeiten anerkannt werden konnten. Beiträge wurden während dieser Ghetto-Beitragszeiten überwiegend nicht tatsächlich gezahlt, sondern gelten als gezahlt. Deutschland und Polen haben daher mit dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 beschlossen, dass Deutschland die „besonderen Leistungen“ aus den Ghetto-Beitragszeiten, die nachträglich unter das Abkommen von 1975 gefallen sind und somit im Falle eines seit 1990 ununterbrochen in Polen bestehenden Wohnsitzes allein von Polen abgegolten werden müssten, ungeachtet dessen nach Polen exportieren kann. 18. Wie ist der Stand der Umsetzung des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den Zugang der sogenannten Polonia in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des polnischen Muttersprachunterrichtes (Artikel 21 Absatz 2) sowie bei der Berücksichtigung der polnischen Geschichte und Kultur im Unterricht (Artikel 21 Absatz 2)? Der deutsch-polnische Ausschuss für Bildungszusammenarbeit unter dem Dach der deutsch-polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit hat unter Beteiligung polnischer Organisationen in Deutschland das Strategiepapier „Förderung der Herkunftssprache Polnisch“ erarbeitet. Es sieht unter anderem vor, dass die Länder herkunftssprachlichen Polnisch-Unterricht in den Schulen anbieten. Das Strategiepapier wurde von der Kultusministerkonferenz am 20. Juni 2013 beschlossen. Am 8. Dezember 2016 und am 1. Juni 2017 wurde beschlossen, dass die Länder ihre Anstrengungen für ein nachfragegerechtes Angebot an Polnisch-Unterricht fortsetzen werden. Die Ausgestaltung des Unterrichts, auch zu Fragen der Berücksichtigung der polnischen Geschichte und Kultur, liegt in der Zuständigkeit der Länder. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333