Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10429 19. Wahlperiode 23.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Markus Herbrand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9334 – Studie der deutschen Kreditwirtschaft zum Handlungsbedarf bei MiFID II und PRIIPs V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Kreditwirtschaft hat eine Studie zur europäischen Wertpapierrichtlinie MiFID II in Auftrag gegeben. Prof. Stephan Paul (Ruhr-Universität Bochum) hat für diese Studie ca. 3 000 Kunden und über 150 Banken und Sparkassen in Deutschland befragt (https://die-dk.de/media/files/DK_ Auswirkungsstudie_Mifid_Mifir__AoWorAE.pdf). MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) ist eine mehrere tausend Seite umfassende Finanzmarktregulierung. Ziele sind die Verbesserung der Markteffizienz sowie der Anleger- und Verbraucherschutz. So soll für den Kunden mehr Transparenz geschaffen werden, beispielsweise durch einen besseren Überblick über die Kosten von Finanzdienstleistungen. MiFID II ist seit dem 3. Januar 2018 in Kraft. Die Studie der Deutschen Kreditwirtschaft kommt bei der Evaluierung zu folgendem Ergebnis: Es kam durch die Finanzmarktregulierungen zu einem steigenden Zeitaufwand für Kunden, was zu einer Unzufriedenheit führt. „Die Fülle der Pflichtinformationen überfordert und verunsichert die Kunden.“ Es kommt zu weniger Flexibilität und Individualität in der Kundenberatung. „Kunden ziehen sich in erheblichem Maß von den Kapitalmärkten zurück.“ Dies widerspreche der eigentlichen Zielsetzung, die Kapitalmarktunion zu stärken . Die Finanzmarktregulierungen MiFID II und PRIIPs führen zu einer erheblichen Steigerung der direkten und indirekten Kosten auf Seiten der Institute. Als Fazit stellt die Studie fest: „Den hohen Kosten steht ein bestenfalls zweifelhafter und tendenziell sogar negativer Nutzen entgegen. Sind die erheblichen Belastungen damit nicht durch einen substantiellen Nutzenzuwachs auf Seiten der Verbraucher gerechtfertigt, sind die Neuregelungen in ihrer derzeitigen Aus- Drucksache 19/10429 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gestaltung stark fragwürdig, eher gegen die Verbraucherinteressen gerichtet.“ (https://die-dk.de/media/files/DK_Kernergebnisse_und_Kernbotschaften_zu_ MiFID_2.pdf). Nach Ansicht der Fragesteller ist – nach Rückmeldungen von Kunden, Finanzinstituten und Vermögensberatern – ein Handlungsbedarf bei dem Themenkomplex schon seit dem Frühjahr 2018 erkennbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Ziel verfolgt werden soll, den Verbraucherschutz sowie die Wertpapierkultur zu stärken. Die Fragesteller hatten in einigen Kleinen Anfragen an die Bundesregierung das Thema bereits mehrfach aufgegriffen (vgl. z. B. Bundestagdrucksachen 19/5942, 19/5094, 19/1809, 19/1232). 1. Wer hat nach Meinung der Bundesregierung bislang von der MiFID-II- Richtlinie profitiert? Welche Zielsetzungen sind bei welchen Personengruppen oder Institutionen bislang nicht erfüllt worden? Die im Zuge der MiFID II-Umsetzung eingeführten neuen Regelungen ermöglichen es Kunden, Wertpapiergeschäfte auf einer besser informierten Grundlage durchzuführen und nachzuvollziehen. Insoweit wurde die Zielsetzung eines verbesserten Anlegerschutzes aus Sicht der Bundesregierung durch MiFID II grundsätzlich erreicht. Um die Auswirkungen der MiFID II besser einschätzen zu können, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im ersten Quartal 2019 eine Konsultation zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf im Hinblick auf die MiFID II/MiFIR und deren Verzahnung mit anderen Vorschriften (z. B. der PRIIPs-VO) durchgeführt. Es sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die derzeit analysiert werden. Soweit sich aus den laufenden Evaluationsmaßnahmen zu MiFID II Nachbesserungsbedarf ergibt, wird die Bundesregierung diesen gegenüber der Europäischen Kommission adressieren. 2. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass die MiFID-II- Richtlinie unter dem Strich – trotz guter Absichten – bislang in Teilen eher kontraproduktiv hinsichtlich des Vermögensaufbaus der Bürgerinnen und Bürger wirkt? Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine eindeutigen Erkenntnisse darüber vor, wie sich Regelungen der MiFID II auf den Vermögensaufbau der Bürgerinnen und Bürger ausgewirkt haben. 3. Hat sich die Bundesregierung mittlerweile auf europäischer Ebene (vgl. Antwort zu den Fragen 33 bis 36 auf Bundestagsdrucksache 19/6360) für Änderungen an der MiFID-II-Richtlinie eingesetzt? a) Wenn ja, bei welchen Gesprächen bzw. Verhandlungen, auf welcher Arbeitsebene ? b) Wie sehen die Meinungen bzw. Positionen der anderen europäischen Gesprächs - bzw. Verhandlungsteilnehmer aus? c) Ist die Bundesregierung optimistisch, Änderungen zeitnah herbeiführen zu können? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10429 d) Gibt es gegebenenfalls einen Zeitplan, bis wann die Gespräche abgeschlossen sein sollen? Das BMF hat jüngst eine Konsultation zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf im Hinblick auf die MiFID II/MiFIR und deren Verzahnung mit anderen Vorschriften (z. B. der PRIIPs-VO) durchgeführt (siehe Antwort zu Frage 1). An dieser Konsultation haben sich Unternehmen und Verbände der Finanzindustrie , Verbraucherschutzorganisationen sowie einzelne Anleger mit schriftlichen Stellungnahmen beteiligt. Das BMF hat dazu am 29. April 2019 auch eine mündliche Anhörung durchgeführt, an der zahlreiche Teilnehmer teilgenommen haben. Die Auswertung der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der Auswertung wird die Bundesregierung möglichen Nachbesserungsbedarf gegenüber der Europäischen Kommission adressieren. Da es sich weitgehend um EU-Vorgaben handelt, müssen eventuelle Nachbesserungen vor allem auf EU-Ebene erfolgen. 4. Hat sich die Bundesregierung mit den Ergebnissen der Studie der Deutschen Kreditwirtschaft auseinandergesetzt? Hält die Bundesregierung die Ergebnisse für plausibel und nachvollziehbar? Die Deutsche Kreditwirtschaft hat dem BMF die Studie von Prof. Dr. Paul im Zusammenhang mit ihrer Stellungnahme im Rahmen der vorgenannten Konsultation übersandt. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen mit der Studie im Einzelnen auseinander. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. 5. Teilt die Bundesregierung die Aussage der Studie, dass die Ergebnisse nicht mit den ursprünglichen Zielen der Regulierung – transparente Aufklärung von Kosten und Risiken – vereinbar seien, die Regulierung also zu gegenteiligen Effekten vom Beabsichtigten geführt habe? Eine Auseinandersetzung mit der Studie erfolgt im Einzelnen im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur vorgenannten Konsultation des BMF (vgl. Antwort zu Frage 4). Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die mit der MiFID II implementierten Instrumente (wie z. B. die Ex-ante-Kosteninformationen oder das Verlustschwellen-Reporting) Anlegern ausführlichere und transparentere Informationen zur Verfügung stellen, die diesen eine informierte Entscheidung erleichtern . Darüber hinaus wird auch die Vergleichbarkeit von Produkten und Wertpapierdienstleistungen verbessert. 6. Sind der Bundesregierung zwischenzeitlich andere Studien bekannt, die MiFID II hinsichtlich einer etwaigen Veränderung des Anlageverhaltens untersuchen , oder bleibt es bei der Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/6360, dass der Bundesregierung bislang keine Informationen dazu vorlagen? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine eigene Studie zu ausgewählten Regelungen der MiFID II und der PRIIPs-VO aus Sicht der Anleger in Auftrag gegeben. Die Auswertung dieser Studie ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Drucksache 19/10429 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich von Kunden, Verbraucherschutzorganisationen , Finanzinstituten und Vermögensberatern Feedback erhalten, welches die Ergebnisse der Studie von Prof. Stephan Paul belegt? Die Bundesregierung hat im Rahmen der vorgenannten Konsultation des BMF Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden der Finanzindustrie, Verbraucherschutzorganisationen sowie einzelnen Anlegern erhalten, welche derzeit ausgewertet werden. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kosten einerseits und den Nutzen andererseits durch die MiFID-II-Richtlinie, insbesondere für den Verbraucher? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 9. Wird nach Ansicht der Bundesregierung bei MiFID II ein Mehrwert für den Kunden geschaffen? Wenn ja, welcher? Ist der Nutzen in Sachen Aufklärung nach Ansicht der Bundesregierung für den Kunden größer als der Disnutzen? Auf die Antwort zu Frage 5 sowie die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1543 wird verwiesen. Im Rahmen der aktuellen Auswertung der Stellungnahmen der Konsultation und der Verbraucherumfrage der BaFin überprüft die Bundesregierung auch, inwieweit die Vorgaben der MiFID II in einem ausgewogenen Verhältnis zu ihrem Nutzen für die Anleger stehen. 10. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung durch MiFID II die Abhängigkeit vom Kundenberater gesenkt werden, um eigenständigere Entscheidungen zu treffen, Produkte besser vergleichen zu können und Empfehlungen des Beraters kritischer zu überprüfen? Sofern ja, sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Regulierung dahingehend kontraproduktiv wirkt, dass aufgrund der Informationsmenge und der als nicht hilfreich empfunden Informationen die Abhängigkeit vom Kundenberater gewachsen ist? Ziel der Vorgaben der MiFID II war es, den Anlegerschutz zu verbessern, nicht aber das Verhältnis zwischen Kunde und Anlageberater grundsätzlich zu verändern . Im Rahmen der Evaluation der MiFID II wird anhand der Stellungnahmen auch überprüft, wie sich die MiFID II konkret auswirkt. 11. Haben sich nach Meinung der Bundesregierung die umfangreichen Dokumentationspflichten in der Praxis für den Kunden hinsichtlich Geeignetheitserklärung , Ex-ante-Kosteninformation sowie Informationsblätter über Produkte (PRIIPs) bewährt? Wo hat die Bundesregierung bislang etwaigen Verbesserungsbedarf bei den Dokumentationspflichten ausgemacht? Die Geeignetheitserklärung, die Ex-ante-Kosteninformationen sowie die Basisinformationsblätter nach der PRIIPs-VO ermöglichen es Kunden, Anlageentscheidungen auf einer besseren Grundlage zu treffen und stellen aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich einen Nutzen für den Anleger dar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10429 Nach den von der BaFin durchgeführten Untersuchungen besteht bei der Umsetzung der Geeignetheitserklärung in der Praxis noch Verbesserungsbedarf, sofern Institute pauschale, formelhafte Empfehlungsbegründungen, die den individuellen Verhältnissen und Anlagezielen der Kunden nicht gerecht werden, verwenden . Im Übrigen sind die Auswertung der Stellungnahmen zur Konsultation des BMF sowie die Auswertung der im Auftrag der BaFin durchgeführten Studie zu MiFID II gegenwärtig noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit noch keine weitergehende Beurteilung, insbesondere zu einem etwaigen Nachbesserungsbedarf, erfolgen kann. Das PRIIPs-Basisinformationsblatt gehört nicht zu den Dokumentationspflichten im eigentlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich um vorvertragliche Informationsunterlagen , die dem Anleger zur Verfügung zu stellen sind. Zu Anwendungsproblemen der PRIIPs-Verordnung und möglichem Verbesserungsbedarf wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9600 verwiesen. 12. Schließt die Bundesregierung aus, dass sich potenzielle neue Investoren (z. B. auch Kleinaktionäre) durch die MiFID-II-Richtlinie und PRIIPs-Verordnung sich nicht an den Kapitalmarkt gewagt haben? Sofern sie dies nicht ausschließt, welchen Effekt kann dies auf den Vermögensaufbau der Bürgerinnen und Bürger haben? Der Bundesregierung liegen keine eindeutigen Erkenntnisse dazu vor, ob potenzielle Anleger aufgrund der Regelungen der MiFID II und/oder der PRIIPs-VO von einer Investition in Produkte des Kapitalmarkts Abstand genommen haben. Das ist Teil der Konsultation, die noch ausgewertet wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 13. Schließt die Bundesregierung aus, dass sich Investoren (z. B. auch Kleinaktionäre ) von den Kapitalmärkten durch MiFID II und PRIIPs zurückgezogen haben? Sofern nein, sieht die Bundesregierung darin einen dringenden Handlungsbedarf , dies zu korrigieren? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob sich Anleger aufgrund der Regelungen der MiFID II und/oder der PRIIPs-VO von den Kapitalmärkten zurückgezogen haben. Das ist Teil der Konsultation, die noch ausgewertet wird. 14. Welchen Input liefern die Ergebnisse der Studie für die Bundesregierung, um die europäische Kapitalmarktunion zu stärken? Die Bundesregierung wird die zur Konsultation eingegangen Stellungnahmen auswerten und die dabei gewonnenen Erkenntnisse auch mit Blick auf die Kapitalmarktunion im Rahmen weiterer Arbeiten berücksichtigen und auf europäischer Ebene adressieren. Drucksache 19/10429 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass über 80 Prozent der befragten Kunden angeben, die Gespräche mit dem Berater würden nun deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen (vgl. Seite 15 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Sofern ja, plant die Bundesregierung, diesbezüglich Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf europäischer Ebene für Änderungen einzusetzen? 16. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass ca. 70 Prozent der Kunden den Aufwand für eine Order-Erteilung als nichtangemessen empfinden (vgl. Seite 15 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Sofern ja, plant die Bundesregierung, diesbezüglich Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf europäischer Ebene für Änderungen einzusetzen? 17. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass die umfangreichen Informationen nicht helfen, die besprochenen Inhalte besser zu verstehen und dass ca. 62 Prozent der Kunden sogar von der Informationsmenge überfordert seien (vgl. Seite 15 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Sofern ja, plant die Bundesregierung, diesbezüglich Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf europäischer Ebene für Änderungen einzusetzen? 18. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass man früher flexibler und individueller auf ihre Bedürfnisse der Kunden eingegangen sei (vgl. Seite 16 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Sofern ja, plant die Bundesregierung, diesbezüglich Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf europäischer Ebene für Änderungen einzusetzen? 19. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass die Angst bei den Kundenberatern gestiegen sei, formale Fehler zu machen (vgl. Seite 17 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Sofern ja, beeinflusst dies die Kundenberatung negativ? Plant die Bundesregierung, diesbezüglich Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf europäischer Ebene für Änderungen einzusetzen? Die Fragen 15 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Eine Auseinandersetzung mit der Studie erfolgt im Einzelnen im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur vorgenannten Konsultation des BMF (vgl. Antwort zu Frage 4), so dass die Bundesregierung gegenwärtig keine Aussage dazu treffen kann, ob sie einzelne Ergebnisse der Studie teilt oder ihr ähnliche Ergebnisse vorliegen. 20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kosten einerseits und den Nutzen andererseits durch MiFID II insbesondere für Finanzinstitute? Da u. a. die Auswertung der Stellungnahmen der Konsultation des BMF noch nicht abgeschlossen ist, kann die Bundesregierung gegenwärtig die Kosten und den Nutzen der neuen Regelung der MiFID II für Wertpapierdienstleistungsunternehmen noch nicht abschließend beurteilen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10429 21. Welche Kosten hat MiFID II auf Seiten der Institute nach Ansicht der Bundesregierung durchschnittlich verursacht? a) Hält die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie von durchschnittlich 3,7 Mio. Euro pro Institut bei der Implementierung und durchschnittlich jährlich 508 000 Euro pro Institut bei den laufenden Kosten für nachvollziehbar , oder liegen der Bundesregierung andere Zahlen vor (vgl. Seite 7 f. der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? b) Sofern die Zahlen nach Ansicht der Bundesregierung einigermaßen gut abbilden, hält die Bundesregierung die Kosten für gerechtfertigt? c) Sofern nein, wie kann die Bundesregierung dazu beitragen, die laufenden Kosten für die Institute zu senken? Im Rahmen der Umsetzung der MiFID II wurden die zu erwartenden Kosten für die Institute geschätzt (siehe Regierungsentwurf des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes , Bundestagsdrucksache 18/10936, S. 194 bis 215). Die dort ermittelten Zahlen sind erheblich niedriger als die in der Studie aufgeführten Kosten pro Institut. Der zu erwartende Aufwand wurde zum damaligen Zeitpunkt nach einem Standardkostenmodell ermittelt. Eine Nachmessung der laufenden Kosten erfolgt regelmäßig zwei Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes, im Falle des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes also Anfang 2020 (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente auf Bundestagsdrucksache 19/1543). Inwieweit die in der Studie angegebenen Zahlen repräsentativ sind, kann momentan nicht abschließend beurteilt werden. 22. Unter der Annahme, dass die Kosten auf natürliche Personen überwälzt werden , welche Personengruppe wird nach Einschätzung der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten der vorgehenden beiden Fragen tragen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Wertpapierdienstleistungsunternehmen möglicherweise bestimmte einmalige oder laufende Kosten, die auf Regelungen der MiFID II zurückzuführen sind, an natürliche Personen weitergeben. 23. Welche ökonomisch negative Allokation erwartet die Bundesregierung, wenn ein Großteil der Mitarbeiter der Finanzinstitute umdisponiert wird oder wenn gar andere Aktivitäten der Institute reduziert werden, um den regulatorischen Mehrbelastungen durch MiFID II gerecht zu werden (vgl. Seite 9 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Wertpapierdienstleistungsunternehmen möglicherweise Mitarbeiter umdisponieren. Nach Angaben der BaFin gibt es vereinzelt Institute, die das Wertpapierdienstleistungsgeschäft aufgrund der erhöhten regulatorischen Anforderungen durch MiFID II einschränken bzw. nicht mehr anbieten. Bei diesen Wertpapierdienstleistungsunternehmen handelt es sich um Institute, die das Wertpapiergeschäft bisher nur in geringem Umfang angeboten haben (so schon die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente auf Bundestagsdrucksache 19/1543). Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse über allokative Auswirkungen derartiger Änderungen vor. Drucksache 19/10429 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Studie, dass das beratungsfreie Geschäft bei Finanzinstituten an Bedeutung gewinnt, da es – aufgrund der Regulierung beim Beratungsgeschäft – attraktiver wird (vgl. Seite 10 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? 25. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass Institute aufgrund sinkender Margen ihr Produkt- und Leistungsangebot einschränken (vgl. Seite 11 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? a) Wie bewertet die Bundesregierung dahingehend das Ergebnis der Studie, dass in Relation eher kleinere Institute ihr Produkt- und Leistungsangebot einschränken? b) Wie bewertet die Bundesregierung dahingehend das Ergebnis der Studie, dass es sich bei den Produkten vor allem um Aktien, Zertifikate und Währungen handelt? 26. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Studie angesprochene Problemstellung , dass es aufgrund von MiFID II zu einer Angebotsstandardisierung komme, da auf Seiten der Finanzinstitute versucht werde, den Beratungsaufwand zu minimieren, es dadurch aber weniger passende individuell zugeschnittene Produkte für den Kunden gäbe (vgl. Seite 11 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? 27. Teilt die Bundesregierung die Sorge, der in der Studie aufgeworfenen Frage, dass bei weiteren Verschärfungen der Finanzmarktregulierung die Gefahr bestünde, ganze Bevölkerungsschichten vollständig von der Wertpapierberatung abzuschneiden (vgl. Seite 12 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Die Fragen 24 bis 27 werden gemeinsam beantwortet: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 28. Sieht die Bundesregierung durch die Ergebnisse der Studie die Gefahr, dass sich Institute von der Wertpapierberatung in der Fläche zurückziehen und diese nur noch in wenigen ausgewählten Filialen anbieten (vgl. Seite 12 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Welche Auswirkungen hätte dies auf den Vermögensaufbau der Bürgerinnen und Bürger? Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 wird verwiesen. 29. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass die Bedeutung des Telefongeschäfts deutlich abgenommen hat (vgl. Seiten 13, 24 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? a) Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung dabei die Tatsache , dass Telefongespräche aufgezeichnet werden müssen? b) Liegen der Bundesregierung andere als in der Studie aufgezeigte Zahlen vor, nach denen Kunden die Vertraulichkeit beim Telefongeschäft gefährdet sehen? c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass wesentliche Informationsdokumente bereitgestellt werden müssen, diese allerdings nicht telefonisch übermittelt werden können und somit eine Order zunächst nicht telefonisch durchgeführt werden kann? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10429 d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Studie, dass nahezu drei Viertel der Befragten den Wunsch haben, auf die Aufzeichnung zu verzichten (vgl. Seite 24 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? e) Welche rechtlichen Anpassungen kann sich die Bundesregierung vorstellen , um einerseits Rechtssicherheit sowie Anlegerschutz und andererseits die Praktikabilität besser aufeinander abzustimmen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 30. Wann soll die angedachte Evaluation des finanziellen Verbraucherschutzes des Bundesministerium der Finanzen (BMF) in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stattfinden (vgl. Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen zum Forschungsgutachten „Evaluierung finanz- und gesamtwirtschaftlicher Effekte der europäischen Finanzmarktregulierung im deutschen Finanzsektor seit der Finanzkrise “)? a) Bis wann soll diese Untersuchung abgeschlossen sein? b) Gibt es schon nähere Details zur geplanten Evaluation (z. B. Fragebögen, Teilnehmer etc.)? c) Weshalb hat die Bundesregierung die Evaluierung nicht vorgezogen, nachdem nach Ansicht der Fragesteller schon seit ca. einem Jahr Verbesserungsbedarf beim finanziellen Verbraucherschutz erkennbar ist? 31. Handelt es sich bei der Evaluation um die in der Antwort zu den Fragen 33 bis 36 auf Bundestagsdrucksache 19/6360 angedachte Konsultation? Hat diese Konsultation mit Anlegern, Verbraucherschutzorganisationen und Verbänden der Finanzindustrie bereits stattgefunden? 32. Wurden zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem BMF zwischenzeitlich konkrete Fragestellungen für die angedachte Konsultation erarbeitet (vgl. Antwort zu den Fragen 33 bis 36 auf Bundestagsdrucksache 19/6360)? Wenn ja, welche Fragen wurden erarbeitet bzw. ggf. Anlegern, Verbraucherschutzorganisationen und Verbänden der Finanzindustrie schon gestellt? 33. Bleibt es dabei, dass die Bundesregierung die Konsultation bis Sommer 2019 abschließen möchte, oder ist – auch aufgrund der veröffentlichten Ergebnisse durch Prof. Stephan Paul und der Deutschen Kreditwirtschaft – ein schnelleres Abschließen der Konsultation angedacht, um etwaigen Handlungsbedarf frühzeitig anzupacken? Die Fragen 30 bis 33 werden gemeinsam beantwortet. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Einleitung der Konsultation zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf im Hinblick auf MiFID II und MiFIR sind, ebenso wie die eingegangenen Stellungnahmen der Unternehmen und Verbände unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzes vorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/Konsultationen-zur- EU-Finanzmarktrichtlinie.html abrufbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Drucksache 19/10429 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Bleibt die Bundesregierung bei ihrem Zeitplan, die laufenden Kosten der Finanzinstitute durch die MiFID-II-Richtlinie Anfang 2020 zu untersuchen (vgl. Antwort zu Frage 1 der Bundestagsdrucksache 19/5455), oder bietet sich aufgrund der an die Politik herangetragenen Kritik eine vorzeitige Untersuchung an? Eine Nachmessung der laufenden Kosten erfolgt regelmäßig zwei Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes, um keinen zu kurzen Zeitraum abzudecken. Daher bleibt es bei dem Zeitplan. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333