Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10434 19. Wahlperiode 23.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9890 – Etatisierung Technisches Hilfswerk V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Technische Hilfswerk (THW) wird mit seinen 78 756 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern (Quelle: THW, Stand 2017) zu 99 Prozent durch das Ehrenamt getragen. Das THW erbringt einen wichtigen Beitrag für Menschen in Notsituationen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Durchschnittlich 42 Menschen begannen pro Jahr einen Bundesfreiwilligendienst in den hauptamtlichen Organisationseinheiten des THW. Seit August 2011 bis zum laufenden Jahr 2019 traten rund 300 Menschen einen Bundesfreiwilligendienst beim THW an. Der Bundesfreiwilligendienst wird im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, geregelt. Die Gesetzgebung zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes liegt federführend beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es trägt die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA, vgl. § 14 BFDG). Hierbei handelt es sich um die Zentralstelle des Bundesfreiwilligendienstes , die in Kooperation mit dem THW den Bundesfreiwilligendienst durchführt . Dazu wird dem THW ein festes Kontingent an Bundesfreiwilligen bewilligt . Während ihrer Dienstzeit sollen ihnen soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden. Dahinter liegt der Anspruch, so das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Das THW legt größten Wert auf die qualifizierte Begleitung der Bundesfreiwilligen an ihren diversen Einsatzstellen, die im Bereich haupt- und ehrenamtlicher Einsatzfelder des Zivil- und Katastrophenschutzes liegen. Dabei werden auch die unterschiedlichen Lebenssituationen der Teilnehmenden im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes berücksichtigt. § 17 Absatz 3 BFDG besagt, dass den „Einsatzstellen […] der Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel erstattet [wird]“. Hierfür legt „das Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend […] im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen einheitliche Obergrenzen für die Erstattung fest.“ Im Nachvollzug der Beschlüsse zum Haushalt 2018 wurden 299 zusätzliche hauptamtliche Stellen für das THW geplant. Der neu entstandene Aufbaustab Bundesfreiwilligen- Drucksache 19/10434 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dienst der Leitung des THW arbeitet daran, künftig circa 2 000 Menschen zusätzlich im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes engagieren zu können. „Der Aufbaustab schafft dafür entsprechende nachhaltige Strukturen, die es bisher für den Bundesfreiwilligendienst im THW nicht gab. Das umfasst unter anderem ein Ausbildungszentrum für Bundesfreiwilligendienstleistende, Werbeund PR-Maßnahmen sowie die Einbindung des THW-Ehrenamtes: Ab Herbst 2019 soll es Interessierten erstmals möglich sein, einen Bundesfreiwilligendienst auch in teilnehmenden THW-Ortsverbänden – den ehrenamtlichen Organisationseinheiten des THW – zu absolvieren“ (Quelle: THW). Das „Freiwilligenjahr “ gleicht in den meisten Fällen dem Schuljahr und ist auch bei den sogenannten Lebensälteren nur ganz selten nicht identisch mit dem Kalenderjahr. Daraus ergibt sich, dass für Vereinbarungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und den damit verbundenen Regel- und Sonderförderungen eine überjährige Finanzierungssicherheit gegeben sein muss. 1. Wie viele Vereinbarungen hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für das Technische Hilfswerk (THW) für das Jahr 2019 geschlossen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat bislang fünf Vereinbarungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für Einsatzstellen des Technischen Hilfswerks (THW) mit einem Dienstbeginn im Jahr 2019 abgeschlossen, davon drei in Baden-Württemberg, eine in Niedersachsen und eine in Bayern. 2. Wie viele Vereinbarungen plant das BAFzA im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für das THW für das Jahr 2020 (bitte nach Bundesland aufschlüsseln )? Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für den Bundeshaushalt 2020 gibt es bislang keine spezifische Mittelabgrenzung für Bundesfreiwilligendienstvereinbarungen des THW. Die Einsatzstellen des THW können aber auch ohne eine solche spezifische Mittelabgrenzung in 2020 BFD-Vereinbarungen innerhalb des regulären Kontingents der Zentralstelle BAFzA abschließen. Alle Einsatzstellen, die der Zentralstelle BAFzA angeschlossen sind, können über die BFD-Online-Anwendung BFD-Vereinbarungen buchen, solange ein Kontingent zur Verfügung steht. Im vergangenen Jahr konnten die Einsatzstellen der Zentralstelle BAFzA im Rahmen der Steuerung der verfügbaren Mittel über das gesamte Haushaltsjahr hinweg problemlos BFD-Vereinbarungen abschließen. Die Zentralstelle BAFzA nimmt keinen Einfluss auf die regionale Verteilung der abgeschlossenen BFD-Vereinbarungen. 3. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die das BMFSFJ für Vereinbarungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im THW für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt hat, und wie hoch sind die Mittel, die es für die Jahre 2019 und 2020 bereitstellt? Auf wie viele Personalstellen verteilen sich diese finanziellen Mittel? Die meisten Vereinbarungen im Bundesfreiwilligendienst werden überjährig geschlossen und binden daher Haushaltsmittel für mehr als ein Haushaltsjahr. Im Jahr 2018 haben Einsatzstellen des THW für die von ihnen abgeschlossenen Bundesfreiwilligendienstvereinbarungen Kostenerstattungen aus Haushaltsmitteln i. H. v. insgesamt rd. 210 000 Euro erhalten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10434 Nach dem aktuellen Stand erhalten Einsatzstellen des THW für das Jahr 2019 insgesamt Haushaltsmittel i. H. v. rd. 143 200 Euro (für die im Jahr 2018 und 2019 geschlossenen Vereinbarungen). Nach aktuellem Stand werden Einsatzstellen des THW auf Grundlage der bisher genehmigten und bei der Zentralstelle BAFzA vorgemerkten Vereinbarungen für das Jahr 2020 Haushaltsmittel i. H. v. rd. 24 000 Euro erhalten. Die Zahlen für 2019 und 2020 können sich durch weitere Vereinbarungen in den Jahren 2019 und 2020 noch wesentlich verändern. Den Einsatzstellen wird nur der Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel gemäß § 17 Absatz 3 BFDG erstattet, eine direkte Finanzierung von Personalstellen erfolgt im Rahmen des BFD nicht. 4. Mit welchem finanziellen Nachlaufeffekt der abgeschlossenen Vereinbarungen ist im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für das Jahr 2019 und für das Jahr 2020 zu rechnen? Ein finanzieller Nachlaufeffekt für 2019 ist nicht gegeben. Der Nachlaufeffekt für das Jahr 2020 ist abhängig von der Anzahl der tatsächlich im Jahr 2019 vom THW abgeschlossenen BFD-Vereinbarungen, deren Dienstbeginn und deren Dienstdauer . Eine Schätzung ist aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich . 5. Welche Mittel hat die Bundesregierung für den Haushalt 2020 für die Verstetigung von den bis zu 2 000 zusätzlich avisierten Bundesfreiwilligendienst -Plätzen in THW-Einsatzstellen eingeplant? Falls keine Mittel für die Verstetigung zusätzlicher Vereinbarungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes eingeplant wurden, wie begründet die Bundesregierung dies? Die Finanzierung des Bundesfreiwilligendienstes ist Gegenstand des laufenden regierungsinternen Haushaltsaufstellungverfahrens, das erst mit dem Kabinettbeschluss für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 und dem Finanzplan bis 2023 am 26. Juni 2019 endet. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333