Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1044 19. Wahlperiode 02.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/742 – Lage von christlichen Asylbewerbern in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einer Studie mehrerer Menschenrechtsorganisationen von 2016 kam es im Zuge der Einwanderungskrise vermehrt zu Repressionen gegen Christen in deutschen Asylbewerberunterkünften. Gewalt und Drohungen gingen dabei insbesondere von muslimischen Asylbewerbern aus. Darunter litten vor allem ehemalige Muslime, die zum Christentum konvertiert sind (www.faz.net/aktuell/ politik/fluechtlingskrise/christliche-fluechtlinge-bis-zu-40-000-nicht-muslimeim -fluechtlingsheim-drangsaliert-14223089.html; www.opendoors.de/sites/ default/files/2016_10_erhebung_Mangelnder_Schutz_religioeser_Minderheitem_ Auflage4_04_2017.pdf). Die Drangsalierung von Konvertierten durch ehemalige muslimische Glaubensbrüder ist nach Auffassung der Fragesteller ein Produkt islamischer Wertevorstellungen . Unter anderem aus Sure 4, 89 ergibt sich ein direkter Aufruf zur Tötung von Apostaten. Dort heißt es: „Kehren sie sich jedoch ab, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch von ihnen weder Schutzherrn noch Helfer“ (http://islam.de/13827.php?sura=4). Im Islam gilt die Abkehr vom „wahren Glauben“ als Hochverrat, und zwar nicht nur an „Allah“ und der Religion, sondern in den Augen vieler Muslime auch an der umgebenden Gesellschaft und sogar der Familie. Sogenannte Ehrenmorde können daraufhin die Folge sein (www.igfm.de/themen/scharia/apostasie/wennmuslime -christen-werden-glaubensabfall-und-todesstrafe-im-islam/). Auf dem Abfall vom Glauben (Apostasie) kann speziell im Iran, im Sudan und im Jemen sowie in Afghanistan, Katar, Saudi-Arabien, Pakistan, Nigeria und Mauretanien die Todesstrafe verhängt werden (www.bundestag.de/blob/413722/7e5b4cf1052 bd6cdba9ddefb9708ba57/wd-1-076-06-pdf-data.pdf, S. 22). In den letzten Jahren sind nach Auffassung der Fragesteller verstärkt Personen , die solche islamischen Praktiken begrüßen, in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert, wie zahlreiche Fälle belegen (www.br.de/nachrichten/ oberbayern/inhalt/frau-erstochen-prien-chiemsee-100.html; www.shz.de/ regionales/hamburg/schlagstock-attacke-auf-iraner-afghane-wegen-totschlagsvor -gericht-id3727636.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1044 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Asylbewerber waren im Zeitraum von 2014 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung christlichen Glaubens? Die erbetenen Angaben können nachfolgender Tabelle entnommen werden: Erst- und Folgeantragsteller Jahr 2014 49.676 Jahr 2015 69.591 Jahr 2016 93.721 Jahr 2017 46.194 Die berichtete Religionszugehörigkeit beruht auf Angaben der Antragsteller. 2. Wie viele Asylbewerber sind im Zeitraum von 2014 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung zum Christentum konvertiert? a) Wie viele Asylanträge wurden in diesem Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Begründung gestellt, dass im Herkunftsland des Asylbewerbers die Verfolgung aufgrund der Abkehr vom Islam droht? b) Wie viele Konversionen zum Christentum fanden in diesem Zeitraum während des Asylverfahrens statt? c) Wie viele abgelehnte Asylbewerber, die zum Christentum konvertiert sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2014 bis 2017 abgeschoben (bitte nach Herkunftsstaat und Rückführungsstaat aufschlüsseln)? Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. 3. Wie wirken sich die Abkehr vom Islam und die Konversion zum Christentum nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Asylverfahren aus? Die Konversion eines Asylbewerbers wird im Asylverfahren berücksichtigt, wenn sie glaubhaft vorgetragen wird. Sie führt grundsätzlich zur Schutzgewährung , wenn dem Asylbewerber wegen seines Glaubensübertritts im Heimatland Verfolgung droht. Im Rahmen der persönlichen Anhörung prüft der Entscheider (Asylsachbearbeiter) die näheren Umstände des Einzelfalls. 4. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2014 bekannt, in denen die Konvertiten (vgl. Frage 2) Opfer von islamisch motivierter Gewalt wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Aufgrund der Einführung des Themenfeldes „Christenfeindlich“ im Themenfeldkatalog zur KTA-PMK des KPMD-PMK mit Wirkung vom 1. Januar 2017 ist es seit diesem Zeitpunkt jedoch möglich, Straftaten mit einer christenfeindlichen Motivation trennscharf abzubilden. Vor diesem Zeitpunkt begangene christenfeindlich motivierte Straftaten wurden und werden als Teil der Hasskriminalität mit dem Unterthema „Religion“ gemeldet. Sie können jedoch nicht automatisiert ausgewertet werden. Somit existieren aus den Jahren vor 2017 keine unmittelbar vergleichbaren Fallzahlen. Bei den Fallzahlen für das Jahr 2017 ist zudem zu beachten, dass diese noch nicht abschließend feststehen und es noch zu geringfügigen Änderungen kommen kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1044 Für das Jahr 2017 ergibt sich aus den politisch motivierten Straftaten damit folgendes vorläufiges Ergebnis: Tatzeit 2017 Religiöse Ideologie Tötungsdelikte (1.1) 1 Körperverletzungen (1.2) 12 Brandstiftungen (1.3) 0 Sprengstoffdelikte (1.4) 0 Landfriedensbruch (1.5) 0 Gefährlicher Eingriff (1.6) 0 Freiheitsberaubung (1.6) 0 Raub (1.8.1) 0 Erpressung (1.8.2) 0 Widerstandsdelikte (1.9) 0 Sexualdelikte (1.10) 0 Summe Gewaltdelikte (1.1 bis 1.10) 13 Sachbeschädigungen (1.11) 0 Nötigung/Bedrohung (1.12) 3 Propagandadelikte (1.13) 0 Störung Totenruhe (1.14) 0 Volksverhetzung (1.15) 0 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (1.16) 0 Verstoß gegen das Waffengesetz (1.17) 0 Andere Straftaten (1.18) 2 Gesamtsumme 18 Die 18 erfassten Fälle betreffen Straftaten mit einer christenfeindlichen Motivation . Ob diesen Fällen auch ein Sachverhalt der Konversion zum christlichen Glauben zu Grunde liegt, wird statistisch nicht erfasst. 5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Christen, insbesondere Konvertiten , vor muslimischen Asylbewerbern in Asylbewerberunterkünften geschützt werden? Die Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber fällt in die Zuständigkeit der Länder. Die Zuständigkeit umfasst auch die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterkünften. Den Ländern obliegt dabei die Einschätzung und Entscheidung darüber, welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1044 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie sollen muslimische Asylbewerber, die andersgläubige Asylbewerber bedrohen, nach Auffassung der Bundesregierung in die deutsche Gesellschaft integriert werden? Zunächst ist festzustellen, dass eine Bedrohung die Verwirklichung eines Straftatbestandes darstellen kann, die gemäß § 241 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Die Zuständigkeit für die die justizielle Strafverfolgung obliegt grundsätzlich den Ländern. Damit Integration in unsere Gesellschaft gelingt, sind die Kenntnis von und die Auseinandersetzung mit den in Deutschland geltenden Gesetzen und Wertevorstellungen von grundlegender Bedeutung. Diese Inhalte werden im Rahmen des Erstorientierungskurses sowie des Integrationskurses vermittelt und diskutiert. Um der gestiegenen Bedeutung einer stärkeren Wertevermittlung Rechnung zu tragen, wurde der Orientierungskurs als Bestandteil des Integrationskurses im Jahr 2016 durch das Integrationsgesetz von 60 auf 100 Stunden ausgeweitet. Im Hinblick auf die zahlreichen Aktivitäten der Bundesregierung zur Integrationsförderung, die sich auch an den in der Frage angesprochenen Personenkreis richten, wird auf die Darstellung der Maßnahmen der Bundesregierung für Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen (abrufbar unter www.bundesregierung.de/Content/ Infomaterial/BMAS/massnahmen-der-bundesregierung-fuer-sprachfoerderungund -integration-von-fluechtlingen_625220.html) verwiesen. Zur Integrationspolitik der Bundesregierung allgemein wird auf die Meseberger Erklärung zur Integration (Kabinettsklausur am 25. Mai 2016) verwiesen (www.bmi.bund.de/ SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2016/mesebergererklaerung. html, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2016/ meseberger-erklaerung.html). 7. Sind der Bundesregierung seit 2014 Fälle bekannt geworden, in denen Asylbewerber nur zum Schein zum Christentum konvertiert sind, um die Chancen auf eine Anerkennung als Asylberechtigter nach Artikel 16a des Grundgesetzes oder Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zu erhöhen? Falls ja, wie viele (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Asylgründe werden nicht statistisch erfasst. Es kann daher nicht ermittelt werden, in welchen Fällen eine Konversion vorgetragen worden ist, die nicht zu einer Schutzgewährung geführt hat (wobei auch im Falle einer solchen statistischen Erfassung damit nicht belegt wäre, dass eine Konversion nur zum Schein erfolgt ist). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333