Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 21. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10445 19. Wahlperiode 23.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9873 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2019) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen . Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten , Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen . Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei , bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Drucksache 19/10445 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018 (Bundestagsdrucksache 19/01912),vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577), vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) sowie vom 5. März 2019 (Bundestagsdrucksache 19/8118). Stichtag für die Beantwortung ist der 31. März 2019. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache18/676), Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10445 vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2.November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6. November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521) sowie vom 27. März 2019 (Bundestagsdrucksache 19/8783) verwiesen. 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, Bundeskriminalamt – BKA – u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Die Antwort zu den Fragen 1, 1a1, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Mission Gesamt-stärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatsende UNMIK Kosovo 351 1 0 0 0 1 Pristina offen UNAMID Darfur/Sudan 10.693 6 0 0 0 6 El Fasher, Shangil Tobaya, Saraf Omra 30. Juni 2019 MINUSMA Mali 16.453 10 3 Bamako 0 0 7 Bamako, Gao, Mopti 30. Juni 2019 MINUJUSTH Haiti 1.301 1 0 0 0 1 Port- au- Prince 15. Oktober 2019 UNSOM Somalia 597 4 2 Mogadischu 0 0 2 Mogadischu 31. März 2020 EUPOL COPPS Palästinensische Gebiete 59 1 0 0 0 1 Ramallah 30. Juni 2019 EUCAP Sahel Mali 176 0 0 0 0 0 14. Januar 2021 1 Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung tätig sind („contracted “). Drucksache 19/10445 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mission Gesamt-stärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatsende EUCAP Sahel Niger 179 4 1 Niamey 0 0 3 Niamey 30. September 2020 EUBAM Moldau/ Ukraine 120 6 2 Odessa 0 4 Kuchurhan, Otach, Chisinau , Podilsk 0 30. November 2020 EUAM Ukraine 298 7 0 0 0 7 Kiew, Kharkiv, Brüssel 31. Mai 2019 OSZE SMM Ukraine 1.311 0 0 0 0 0 31. März 2020 EULEX Kosovo 483 7 0 0 0 7 Pristina 14. Juni 2020 EUMM Georgien 315 7 0 0 0 7 Gori, Mtskheta, Zugdidi 14. Dezember 2020 EUAM Irak 48 2 1 Bagdad 0 0 1 Bagdad 17. April 2020 EUBAM Rafah 8 0 0 0 0 30. Juni 2019 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung im Sinne der Fragestellung neu hinzugekommen. f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)? Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationalen Polizeimissionen und beabsichtigt, dies auszubauen. 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern , Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben )? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10445 d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben ? Die Antworten zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Einsatz Gesamtstärke davon BPOL davon BKA davon Zoll davon LaPo davon Andere GPPT Afghanistan 55 Funktionen: Sicherheit, Administration, Stab, Akademie, Flughafen, Civilian Police Advisor, Gender Advisor (Standorte: Kabul, Mazar-e-Sharif) 23 0 0 32 Bilaterales Projekt Saudi Arabien 5 PVB – Funktion: Projektleitung und Administration (Standort: Riad) 5 0 0 0 0 Bilaterales Projekt Tunesien 3 Funktion: Projektleitung und Administration2 (Standort: Projektbüro BPOL in Tunis) 3 0 0 0 0 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Eine (zur Veröffentlichung bestimmte) Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zur Tätigkeit der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dabei würde die Gefahr entstehen, dass bestehende Sicherheitsmaßnahmen aufgeklärt werden. Dies könnte Nachteile für die Sicherheitsmaßnahmen des Personals vor Ort und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Daher ist die Antwort auf die Frage 3 gemäß § 2 Ziffer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern , für Bau und Heimat zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) in den Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.* 2 Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen und Niger. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/10445 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen )? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt. EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfällen . Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Die Ukraine hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu reformieren. OSZE SMM Ukraine Der Waffenstillstand wird immer wieder verletzt. Dadurch besteht in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ost-Ukraine und entlang der Kontaktlinie eine erhöhte Gefährdungslage. Sicherheitsbedenken für einen Einsatz in Kiew und in den westlichen Oblasten der Ukraine bestehen nicht. Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die in Teilen des Landes zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen, da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen. Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) kontrollieren weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege. Die Zahl der zivilen Opfer war im ersten Quartal 2019 zurückgegangen, weil vor allem in der afghanischen Hauptstadt deutlich weniger schwere Anschläge durchgeführt wurden, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dennoch ist es den Taliban gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen in einzelnen Landesteilen auszudehnen. Ein Einflussgewinn der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Afghanistan konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unterstützung internationaler Kräfte, sowie dem Verfolgungsdruck durch die Taliban jedoch bisher hinreichend verhindert werden. Die politische Lage ist von den verstärkten Bemühungen um einen Friedensprozess , von der Vorbereitung der für den 28. September 2019 geplanten Präsidentschaftswahlen sowie von den Verzögerungen bei der Auswertung der Parlamentswahlen vom Oktober 2018 geprägt. Für westliche Staatsangehörige, internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige der staatlichen Administration wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert mit „erheblich“ bewertet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10445 Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort. Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist stabil, bleibt aber angespannt. Es kommt in unregelmäßigen Abständen weiterhin zum Beschuss von saudi-arabischem Gebiet durch die jemenitischen Huthi-Rebellen. Die Flugkörper werden in der Regel von der saudi-arabischen Luftabwehr abgeschossen , sofern sie nicht in unbewohntem Gebiet einschlagen. Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt insgesamt hoch. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. UNAMID (Sudan) Im Berichtszeitrum (1. Januar bis 31. März 2019) hat sich die Sicherheitslage in Darfur trotz weiterer Reduktion der militärischen Komponente von UNAMID, wie vom Sicherheitsrat im Sommer 2017 beschlossen, nicht verschlechtert. Allein in der Dschebel-Marra-Region kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen . Trotz der verbesserten Sicherheitslage bleibt die humanitäre Lage und die Menschenrechtssituation volatil; die rechtsstaatlichen Institutionen sind schwach. Nach Absetzung von Präsident Baschir durch das Militär am 11. April 2019 kam es zu einzelnen Zwischenfällen in Darfur. Proteste für eine zivile Regierung dauern an. UNSOM Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt. Regelmäßig kommt es zu terroristischen Anschlägen, unter anderem in der Hauptstadt Mogadischu. In den vergangenen Monaten führte die volatile politische Lage zu einer weitgehenden Stagnation des Reformprozesses im politischen und Sicherheitsbereich. Nach Ausweisung des VN-Sondergesandten Haysom im Januar 2019 durch die somalische Regierung arbeiten VN und Gebergemeinschaft an einen Neustart der Zusammenarbeit mit der somalischen Regierung. Weiterhin bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der Sicherheitslage neben föderalen Staatsaufbau, Verfassungsreform und Vorbereitung der Wahlen 2020/21 sowie fortwährende prekäre humanitäre Lage die drängendsten Herausforderungen für Somalia. Seit 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al- Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Somalia . EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die allgemeine Sicherheitslage bleibt weiter angespannt. Von Ägypten vermittelte Verhandlungen über eine langfristige Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas führten bislang ebenso wenig zu einem Ergebnis wie die erneut ins Stocken geratenen Aussöhnungsbemühungen zwischen Fatah und Hamas. Seit Mai 2018 ist der Grenzübergang Rafah häufiger geöffnet. Als Reaktion auf soge- Drucksache 19/10445 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nannte „Feuerdrachen“ (d. h. mit Sprengsätzen versehene Flugdrachen oder Ballons ) und Proteste an der Gaza-Grenzabsperranlage schloss Israel mehrfach die Grenzübergänge Kerem, Shalom und Erez. Nach VN-Angaben wurden im Rahmen von Protesten an der Sperranlage („Marsch der Rückkehr“) seit dem 30. März 2018 insgesamt 217 Palästinenser getötet und knapp 23 000 verletzt. Ferner wurde ein israelischer Staatsangehöriger getötet und 40 verletztet. Im Westjordanland blieb es vergleichsweise weniger fragil. EUMM (Georgien) Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt angespannt , aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien war im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen worden. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Verwaltungslinie zu Südossetien etabliert. Die Treffen im Rahmen des IPRM, bei denen unter anderem sicherheitsrelevante Zwischenfälle behandelt werden sollen, unterstützen die Bemühungen, Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven). Aktuell sind beide IPRM suspendiert , da beim letzten Treffen in Ergneti am 14. September 2018 die südossetischen und russischen Teilnehmer bzw. beim Treffen in Gali am 27. Juni 2018 die abchasischen und russischen Teilnehmer die Sitzung als Zeichen des Protests gegen eine vom georgischen Parlament verabschiedete Sanktionsliste verließen. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen, wird grundsätzlich jedoch von allen Teilnehmern gewünscht. Die Schließung von zwei der vier Übergänge an der Verwaltungslinie (Abchasien ) wird als problematisch angesehen. MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali) Die Sicherheitslage in Mali gestaltet sich weiterhin landesweit regional unterschiedlich . Im Norden des Landes bleibt sie trotz der Präsenz der MINUSMA- Kräfte angespannt. In Zentralmali ist sie nach wie vor fragil. Dort ist die Situation weiter geprägt von der Ausweitung ethnischer und sozialer Konflikte, terroristischen Angriffen und organisierter Kriminalität. Die malische Regierung ist bemüht, mehr Präsenz der Streit- und Sicherheitskräfte sicherzustellen , um so die Voraussetzungen für eine Rückkehr staatlicher Verwaltungsstrukturen zu schaffen. EUCAP Sahel Niger In den Grenzgebieten zu Mali, Nigeria und jüngst verstärkt auch zu Burkina Faso stellen terroristische Angriffe dschihadistischer Gruppen punktuell eine erhebliche Gefahr für die nigrische Bevölkerung sowie staatliche Bedienstete und Angehörige der Sicherheitskräfte dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land eine Teilreisewarnung aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überland-Fahrten ist den in Niger tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine Polizeieskorte vorgeschrieben. Zwischen den größeren Städten, insbes. zwischen Niamey und Agadez gibt es Flugverbindungen. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe Konzentration nigrischer Sicherheitskräfte gesichert. Ausländer können sich dort frei bewegen und meiden lediglich die Außenbezirke bei Nacht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10445 MINUJUSTH (Haiti) Die Sicherheitslage in Haiti bleibt fragil und aufgrund der anhaltenden und sich zunehmend verschärfenden Bedrohungslage durch Aktivitäten krimineller Einzeltäter und Banden kritisch. Insbesondere in der Hauptstadt Port-au-Prince herrscht eine anhaltend hohe Kriminalitätsrate. EUAM Irak Nach den irakischen Parlamentswahlen (Mai 2018) trat Ende Oktober 2018 die neue irakische Regierung unter Premierminister Abdul-Mahdi ihr Amt an. Der irakische Staatshaushalt wurde im Januar 2019 vom irakischen Parlament verabschiedet . Das Verhältnis zwischen Zentralirak und der Region Kurdistan-Irak (RKI) hat sich in den vergangenen Monaten schrittweise verbessert. In direkten Gesprächen konnten die beiden Seiten Lösungen für strittige Fragen finden. Zuletzt wurden die Zollkontrollen zwischen Zentralirak und der RKI aufgehoben. Weiter strittig ist die Frage der Grenzkontrollen zur Türkei. Am 30. September 2018 haben in der RKI Wahlen zum Regionalparlament stattgefunden. In diesen wurde die politische Dominanz der kurdischen Regierungsparteien KDP und PUK bestätigt. Die beiden Parteien unterzeichneten ein Abkommen zur Regierungsbildung in der RKI, diese dauert an. Der sogenannte Islamische Staat (IS) ist in Irak in der Fläche militärisch besiegt, asymmetrische Bedrohungen durch IS bestehen jedoch landesweit fort. Inzwischen sind etwas mehr als vier Millionen Binnenvertriebene in die von IS befreiten Gebiete zurückgekehrt, Weiterhin leben 1,7 Millionen Menschen als Vertriebene in Irak, hinzu kommen ca. 250 000 syrische Flüchtlinge. Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum vierten Quartal 2018. Für Afghanistan hat sich die Bedrohungslage im ersten Quartal 2019 jedoch verschlechtert . 5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten angeben )? Das Bundeskriminalamt verfügte im ersten Quartal 2019 über 62 Verbindungsbeamte (VB) an 50 Standorten in 48 Staaten im Ausland. Land Ort Anzahl BKA-VB Ägypten Kairo 1 Albanien Tirana 1 Algerien Algier 1 Argentinien Buenos Aires 1 Belgien Brüssel 1 Brasilien Brasilia 1 Brasilien Sao Paulo 1 Drucksache 19/10445 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Ort Anzahl BKA-VB Bulgarien Sofia 1 China Peking 2 Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Frankreich Paris 2 Georgien Tiflis 1 Ghana Accra 1 Griechenland Athen 1 Großbritannien London 1 Indien Neu Delhi 1 Indonesien Jakarta 1 Italien Rom 2 Jordanien Amman 2 Kasachstan Astana 1 Kenia Nairobi 2 Kolumbien Bogotá 2 Kosovo Pristina 1 Kroatien Zagreb 1 Lettland Riga 1 Libanon Beirut 1 Marokko Rabat 1 Mexiko Mexiko-City 1 Niederlande Den Haag 1 Österreich Wien 1 Pakistan Islamabad 1 Panama Panama-Stadt 1 Nigeria Lagos 1 Peru Lima 1 Polen Warschau 1 Portugal Lissabon 1 Rumänien Bukarest 2 Russische Föderation Moskau 2 Saudi Arabien Riad 1 Schweden Stockholm 1 Serbien Belgrad 2 Spanien Madrid 2 Thailand Bangkok 2 Tunesien Tunis 1 Tschechische Republik Prag 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10445 Land Ort Anzahl BKA-VB Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 1 Ukraine Kiew 1 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Vereinigte Staaten von Amerika Washington 2 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Zum Stichtag waren 54 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespolizei an 34 Einsatzorten in 26 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land Einsatzort Anzahl DVB Ägypten Kairo 3 Algerien Algier 1 Äthiopien Addis Abeba 1 China Kanton 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Delhi 3 Indien Mumbai 1 Irak Erbil 2 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 3 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 2 Malaysia Kuala Lumpur 1 Nigeria Lagos 2 Panama Panama City 1 Russland Moskau 3 Russland St. Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Süd Korea Seoul 1 Südafrika Pretoria 2 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 4 Ukraine Kiew 1 Drucksache 19/10445 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Einsatzort Anzahl DVB Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2 Vereinigte Staaten von Amerika Miami 1 Vereinigte Staaten von Amerika New York 1 Vietnam Hanoi 1 Weißrussland Minsk 1 Gesamt 54 b) Sicherheitsbeamte, Zum Stichtag waren 178 Sicherheitsbeamte der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amts zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land / Ort Anzahl Afghanistan / Kabul 10 Afghanistan / Masar-e-Sharif 1 Ägypten / Kairo 5 Albanien / Tirana 1 Algerien / Algier 5 Armenien / Eriwan 1 Aserbaidschan / Baku 1 Äthiopien / Addis Abeba 1 Belarus / Minsk 4 Belgien / Brüssel (inkl. Brüssel Nato) 6 Bosnien und Herzegowina / Sarajewo 1 Bulgarien / Sofia 1 Burkina Faso / Ouagadougou 2 Burundi / Bujumbura 0 China / Peking 6 Elfenbeinküste / Abidjan 0 Frankreich / Paris 5 Georgien / Tiflis 1 Griechenland / Athen 2 Großbritannien / London 4 Indien / Neu-Dehli 3 Indonesien / Jakarta 2 Irak / Bagdad 8 Irak / Erbil 6 Iran / Teheran 6 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10445 Land / Ort Anzahl Italien / Rom 1 Jordanien / Amman 2 Kasachstan / Almaty 1 Kasachstan / Astana 1 Kenia / Nairobi 2 Kirgisistan / Bischkek 1 Kongo / Kinshasa 1 Korea DR / Pjöngjang 0 Kosovo / Pristina 1 Kuba / Havanna 2 Kuwait / Kuwait 1 Libanon / Beirut 7 Mali / Bamako 3 Mauretanien / Nouakchott 2 Mazedonien / Skopje 1 Moldau / Chişinău 1 Niger / Niamey 0 Nigeria / Abuja 2 Nigeria / Lagos 3 Pakistan / Islamabad 4 Pakistan / Karachi 2 Palästinensische Autonomiegebiete / Ramallah 1 Russland / Kaliningrad 0 Russland / Moskau 10 Russland / St. Petersburg 1 Russland /Jekaterinburg 0 Saudi Arabien / Riad 4 Senegal / Dakar 1 Serbien / Belgrad 3 Spanien / Madrid 1 Sri Lanka / Colombo 1 Sudan / Khartum 1 Thailand / Bangkok 1 Tschechische Republik / Prag 1 Tunesien / Tunis 3 Türkei / Ankara 7 Türkei / Istanbul 4 Türkei / Izmir 2 Drucksache 19/10445 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land / Ort Anzahl Ukraine / Kiew 3 Ungarn / Budapest 1 Usbekistan / Taschkent 1 Vereinigte Staaten von Amerika / New York 5 Vereinigte Staaten von Amerika / Washington 6 Vietnam / Hanoi 1 Vietnam / Ho-Chi-Minh-City 0 Weißrussland / Minsk 0 Gesamt 178 Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amts zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen 31 Polizeibeamte als Sicherheitsberater, 20 Beamte als Sicherheitsbeamte 2.0 (SAV 2.0) und 28 Personenschutzbeamte (PSA) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein. Land/ Ort Anzahl Afghanistan / Kabul 10 PSA Afghanistan / Kabul 2 (je 1, abwechselnd) Afghanistan / Masar-e-Sharif 6 PSA Afghanistan / Masar-e-Sharif 2 Ägypten / Kairo 1 Algerien / Algier 1 (SAV 2.0) Äthiopien / Addis Abeba 1 Bahrain / Manama 1 (SAV 2.0) Baku / Aserbaidschan 1 (SAV 2.0) Bangladesch / Dhaka 1 SAV 2.0 Brasilien / Sao Paolo 1 (SAV 2.0) Burkina Faso / Ouagadougou 1 (SAV 2.0) Burundi / Bujumbura 1 (SAV 2.0) China / Peking 1 Elfenbeinküste / Abidjan 1 (SAV 2.0) Frankreich / Paris 1 Griechenland / Athen 1 Großbritannien / London 1 (SAV 2.0) Guatemala / Guatemala-Stadt 1 Haiti / Port-au-Prince 1 PSA Indien / Neu-Delhi 1 Indonesien / Jakarta 1 Irak / Bagdad 10 PSA Irak / Bagdad 2 (je 1, abwechselnd) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10445 Land/ Ort Anzahl Irak / Erbil 1 Iran / Teheran 1 Israel / Tel Aviv 1 (SAV 2.0) Jordanien / Amman 1 SAV 2.0 Kenia / Nairobi 1 Kolumbien / Bogota 1 Kongo / Kinshasa 1 (SAV 2.0) Libanon / Beirut 1 Libyen / DO Tunis 1 PSA Madrid / Spanien 1 Mali / Bamako 1 Marokko / Rabat 1 (SAV 2.0) Niger / Niamey 1 (SAV 2.0) Nigeria / Lagos 1 Pakistan / Islamabad 1 Polen / Warschau 1 (SAV 2.0) Russland / Moskau 1 Saudi Arabien / Riad 1 Südafrika / Pretoria 1 Sudan / Khartum 1 (SAV 2.0) Tadschikistan / Duschanbe 1 (SAV 2.0) Tschad / N´Djamena 1 (SAV 2.0) Türkei / Ankara 1 Türkei / Istanbul 1 (SAV 2.0) Usbekistan / Taschkent 1 Venezuela / Caracas 1 Vereinigte Staaten von Amerika / New York 1 Vietnam / Hanoi 1 (SAV 2.0) Drucksache 19/10445 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Zum Stichtag waren 33 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL) sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkungen im Ausland gemäß der nachstehenden Übersicht eingesetzt. Land Anzahl Ägypten 1 Albanien 1 Äthiopien 1 Belgien 1 Bosnien und Herzegowina 1 Bulgarien 1 China 1 Frankreich 1 Griechenland 2 Großbritannien 1 Italien 1 Jordanien 1 Kroatien 1 Libanon 1 Litauen 1 Marokko 1 Niger 1 Nigeria 1 Polen 1 Rumänien 1 Russland 1 Serbien 1 Spanien 1 Tschechische Republik 1 Tunesien 2 Türkei 2 Ukraine 1 Ungarn 1 Vereinigte Arabische Emirate 1 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in folgenden 20 Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Niger, Libyen, Niederlande, Sudan, Senegal, Gambia, Ghana, Georgien, Katar und Oman. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10445 d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)? Zum Stichtag waren 11 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater im Ausland eingesetzt. Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt. Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart Frankreich Paris 1 GUA Griechenland Athen 3 GUA Griechenland Heraklion 1 GUA Griechenland Igoumenitsa 1 GUA Griechenland Patras 1 GUA Griechenland Rhodos 1 GUA Griechenland Thessaloniki 1 GUA Italien Mailand 1 GUA Italien Rom 1 GUA Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten zu den Fragen 7e und 7g verwiesen. e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden? VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sogenannten International Liaison Officer (ILO)-Netzwerken gemäß der Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten Ägypten, China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Albanien, Republik Nordmazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. 7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) Die als „Frontex“ bekannte europäische Agentur trägt seit Inkrafttreten der VO(EU) 1624/2016 den offiziellen Namen „Europäische Grenz-und Küstenwache “. a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern im Rahmen von Frontex-Maßnahmen. Drucksache 19/10445 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Funktion Anzahl European Centre for Returns 1 Field Deployment Unit 1 Pooled Resources Unit 1 Risk Analysis Unit 2 Training Unit 2 Vulnerability Assessment Unit 1 c) im Rahmen von Operationen, bei denen sie Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei mit bis zu 27 Beamten Besatzung wurden temporär im Februar 2019 auf ein Kontroll- und Streifenboot und bis zu 14 Besatzungsmitglieder reduziert und stehen den griechischen Behörden weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Poseidon 2019 zur Verfügung. Seit 31. Oktober 2016 werden der bulgarischen Grenzbehörde zehn Streifenfahrzeuge mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung gestellt . Seit dem 13. Februar 2017 werden der griechischen Polizei fünf Streifenfahrzeuge mit zehn Polizeibeamten zur Überwachung der nordgriechischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Kilkis im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung gestellt. d) im Einsatzstaat für Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen, die ohne erforderliche Einreise- oder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Zum Stichtag wurden insgesamt 34 deutsche Polizeibeamte als „Screener“ eingesetzt . e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen), Für die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) waren zum Stichtag insgesamt 93 deutsche Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Die Bundespolizei wurde dabei durch 32 Beamte der Polizeien der Länder bzw. der Zollverwaltung oder des Bundeskriminalamtes unterstützt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/10445 Maßnahme Anzahl Frontex JO CP Air 2 Frontex JO FOA Land 38 Frontex JO FP Air 2 Frontex JO FP Land 10 Frontex JO Indalo 1 Frontex JO Poseidon 30 Frontex JO Themis (ehemals Triton) 10 f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte des Bundes Nigeria, Gambia Deutschland, Österreich, Norwegen, Schweden, Italien, Schweiz 39 Pakistan Deutschland, Österreich 24 Russland Deutschland, Österreich 17 Nigeria Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweden, Schweiz 39 Sudan Deutschland, Schweiz 4 Armenien Deutschland, Österreich 2 Guinea, Demokratische Republik Kongo Belgien, Deutschland, Österreich, Niederlande, Ungarn, Schweiz, Portugal , Bulgarien 4 Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt. g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben) eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen . Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 wurden insgesamt 436 Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthalten Informationen zu Drucksache 19/10445 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Im Einzelnen erfolgten 436 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 180 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der unerlaubten Einreise 123 Fälle Urkundendelikte - Ausweismissbrauch 57 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 28 Fälle Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/Zurückweisung 18 Fälle Kfz - Kriminalität 9 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe 2 Fälle Reise in den Verfolgerstaat 4 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug 0 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise von in Deutschland registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze , Fundsachen) 1 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz , Verdacht Geldwäsche 0 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis 10 Fälle Verdacht Visumerschleichung 4 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend die Auflistung der konkreten Einsatzorte und Tätigkeiten: Land Ort Maßnahme PVB An-zahl Einsatzart/Profil Bulgarien Bolyarovo JO FOA Land 2 Grenzüberwachung Bulgarien Elhovo JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Bulgarien Kapitan Andreevo JO FP Land 2 Grenzkontrolle Bulgarien Lesovo JO FP Land 1 Grenzkontrolle Bulgarien Malko Tarnovo JO FOA Land 6 Grenzüberwachung Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 8 Grenzüberwachung Griechenland Alexandropoli JO FOA Land 2 Grenzüberwachung Griechenland Chios JO Poseidon 1 Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Delvinaki JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Griechenland Kasatnies JO FP Land 1 Grenzkontrolle Griechenland Kilkis JO FOA Land 8 Grenzüberwachung Griechenland Kipi JO FP Land 2 Grenzkontrolle Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/10445 Land Ort Maßnahme PVB An-zahl Einsatzart/Profil Griechenland Leros JO Poseidon 1 Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Lesbos JO Poseidon 7 Organisation Grenzkontrolle Registrierung Rückführung Griechenland Orestiada JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Griechenland Piräus JO Poseidon 2 Organisation Griechenland Samos JO Poseidon 19 Grenzkontrolle Italien Crotone JO Themis 2 Grenzkontrolle Registrierung Italien Lampedusa JO Themis 1 Grenzkontrolle Registrierung Italien Messina JO Themis 3 Grenzkontrolle Registrierung Italien Pozzallo JO Themis 3 Grenzkontrolle Registrierung Italien Rom JO Themis 1 Organisation Kroatien Bajakovo JO FP Land 1 Grenzkontrolle Kroatien Tovarnik JO FP Land 1 Grenzkontrolle Kroatien Zagreb JO FP Air 1 Grenzkontrolle Serbien Belgrad JO CP Air 2 Grenzkontrolle Spanien Algeciras JO Indalo 1 Grenzkontrolle Registrierung Spanien Barcelona JO FP Air 1 Grenzkontrolle Ungarn Röszke JO FP Land 2 Grenzkontrolle 8. Welche Gerätschaften ist von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Die Bundespolizei stellt Frontex im Technical Equipment Pool weiterhin folgende Einsatzmittel zur Verfügung: ein mobiler Herzschlagdetektor drei Einsatzhubschrauber ein Einsatzschiff zwei Kontroll- und Streifenboote zehn Wärmebildkameras zwei Einsatzfahrzeuge Drucksache 19/10445 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016 bis auf weiteres im Rahmen der Frontex JO Poseidon 2019 zur Wahrnehmung von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen. 9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile), haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen? a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? d) Von wem ging das Ersuchen aus? e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt? Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im 1. Quartal 2019 an folgenden weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung teilgenommen: Bundeskriminalamt c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben)? Im vergangenen Quartal haben keine Bedienstete des Bundeskriminalamtes an internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/10445 Bundespolizei Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein Führungs-/ Einsatzmittel Frankreich Gemischte bilaterale Streifen einschließlich Zugstreifen zur Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben (Ziel: Erhöhung der Bahnsicherheit und die Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Reisenden, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität) im Deutsch-Französischen Grenzgebiet sowie auf den Fernbahnstrecken Paris–Stuttgart/Frankfurt Täglich im Grenzgebiet + je mindestens 1 mal pro Monat auf den genannten Fernbahnstrecken; Streifenteams aus mindestens 2 französischen + mindestens 2 deutschen PVB Deutschland/ Frankreich Nein Die Beamten waren grundsätzlich in Uniform eingesetzt. Die Ausstattung umfasst die dienstlich zugelassenen Ausrüstungsgegenstände einschließlich Schusswaffen. Italien Zugstreifen trilateral Deutschland- Österreich-Italien: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität /Schleusungskriminalität/ Unerlaubte Binnenmigration Täglich 1-2 Streifen (je Streife 1 PVB) , partielle Beteiligung von Beamten des Freistaat Bayern Deutschland Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Italien Güterzugkontrollen trilateral Deutschland-Österreich-Italien am Bahnhof Brenner: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität /Schleusungskriminalität/ Unerlaubte Binnenmigration Mittwoch – Freitag 4 PVB BPOL, unter Beteiligung von Beamten Italien und Beamten Österreich Deutschland/ Österreich Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Österreich Güterzugkontrollen trilateral Deutschland-Österreich-Italien an der Kontrollstelle Brennersee: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/ Schleusungskriminalität/Unerlaubte Binnenmigration Montag und Dienstag – Leitung Österreich unter Beteiligung Deutschland (4 PVB BPOL) und Italien Deutschland/ Österreich Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Ungarn Zugstreifen trilateral Deutschland- Österreich-Ungarn: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/ Schleusungskriminalität/Unerlaubte Binnenmigration Täglich Streife (je Streife 1 PVB) Deutschland Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Drucksache 19/10445 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten? e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen)? f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten? Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder haben im ersten Quartal 2019 folgende Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran beteiligt: Bundeskriminalamt Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum / Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten / HH-Stelle Albanien Lehrgang Analyse Bekämpfung der organisierten Kriminalität 18.03.19 - 29.03.19 Albanien 4.000,00 € / 0610-687 07 Albanien Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 3.051,20 € / 0610-687 07 Algerien Arbeitsbesuch Informationsaustausch in Staatsschutzangelegenheiten 25.02.19 - 27.02.19 Deutschland 4.690,37 € / 0610-687 07 Brasilien Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 2.602,29 € / 0624-687 01 Chile Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 2.532,65 € / 0624-687 01 China Arbeitsbesuch Expertenaustausch Betäubungsmittelanalyse/ Methodenharmonisierung 11.03.19 - 15.03.19 China 3.500,00 € / 0624-687 01 Costa Rica Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 3.120,22 € / 0624-687 01 Ecuador Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 3.840,65 € / 0624-687 01 Georgien Lehrgang Kfz-Kriminalität 18.03.19 - 22.03.19 Georgien 10.000,00 € / 0624-687 01 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/10445 Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum / Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten / HH-Stelle Jordanien Lehrgang Analyse in der Terrorismusbekämpfung 17.02.19 - 28.02.19 Jordanien 16.545,40 € / 0501-687 23 Jordanien Arbeitsbesuch Fahrsicherheitstraining, Vorreise 25.03.19 - 29.03.19 Jordanien 3.090,82 € / 0501-687 23 Jordanien Arbeitsbesuch Schmuggel von Kunst und Antiquitäten, Bedarfserhebung I 11.03.19 - 13.03.19 Jordanien 2.288,60 € / 0501-687 23 Jordanien Lehrgang Analyst´s Notebook Grundlehrgang 17.03.19 - 21.03.19 Jordanien 5.161,32 € / 0501-687 23 Jordanien Arbeitsbesuch Informations- & Erfahrungsaustausch zum Thema Internationale Polizeiliche Zusammenarbeit und Betreuung ausländischer Verbindungsbeamter 25.02.19 - 27.02.19 Deutschland 4.411,26 € / 0501-687 23 Jordanien Arbeitsbesuch Bedarfserhebung zum Fluggastdaten -Informationssystem PNR 18.02.19 - 21.02.19 Jordanien 2.229,44 € / 0501-687 23 Kenia Arbeitsbesuch Fachaustausch zu Al Shabab und Islamischer Staat 04.03.19 - 08.03.19 Deutschland 13.739,19 € / 0610-687 07 Kenia Arbeitsbesuch Beratungsleistung Kriminaltechnik 1 11.03.19 - 15.03.19 Kenia 5.449,66 € / 0610-687 07 Kenia Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 5.165,23 € / 0610-687 07 Kolumbien Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 3.659,96 € / 0624-687 01 Kosovo Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 4.383,58 € / 0610-687 07 Marokko Arbeitsbesuch Rechtsstaatliches Verwaltungshandeln , Evaluierung Module 1-3 aus 2018 04.02.19 - 05.02.19 Marokko 6.588,52 € / 0501-687 23 Marokko Arbeitsbesuch Teilnahme am ETUTU-Treffen I 25.03.19 - 27.03.19 Luxemburg 1.792,37 € / 0501-687 23 Nordmazedonien Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 2.717,41 € / 0610-687 07 Moldau Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 3.596,58 € / 0610-687 07 Nigeria Arbeitsbesuch Teilnahme am ETUTU-Treffen I 25.03.19 - 27.03.19 Luxemburg 3.455,41 € / 0501-687 23 Nigeria Lehrgang Diensthundführerausbildung, Train the Trainer – Aufbaulehrgang 04.03.19 - 12.04.19 Deutschland 12.292,38 € / 0501-687 23 Nigeria Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 2.733,75 € / 0501-687 23 Palästinensische Gebiete Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 2.929,86 € / 0501-687 23 Peru Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 2.705,81 € / 0624-687 01 Serbien Arbeitsbesuch Schmauchspurenanalyse 26.02.19 - 28.02.19 Serbien 0,00 € / 0624–532 04 Drucksache 19/10445 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum / Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten / HH-Stelle Serbien Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 3.928,34 € / 0610-687 07 Tunesien Arbeitsbesuch Automatisiertes ballistisches Identifikationssystem – Beschulung 05.02.19 - 06.02.19 Tunesien 900,73 € / 0501-687 23 Uganda multinationaler Lehrgang Beweissicherung im Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten 18.02.19 - 01.03.19 Uganda 56.813,71 € / 0610-687 07 Uganda Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19 Deutschland 1 3.129,65 € / 0610-687 07 Ukraine Lehrgang Fortführung von Sprachlehrgängen deutsch 12.03.19 - 06.06.19 Ukraine 0,00 € / 0610-687 07 Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen Kräften: In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des Bundeskriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe um Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen. Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den einzelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiatenprogramm des Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden. Allgemein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten polizeilichen Ausbildungshilfen (PAH) -Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher kleinere Teilnehmerzahlen üblich sind. EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe) Aus der folgenden Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedsstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-Kommission getragen. Der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/10445 Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISF-dezentral 2015 (ISF=Internal Security Fund) 0,00 € IK25-5793-2015-01 Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PoMigra) 01.07.2016 - 30.06.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 16.000,00 € IK25-5793-2016-09 Projekt Prinz - Bekämpfung der international organisierten Eigentumskriminalität 01.09.2016 - 31.08.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 47.000,00 € IK25-5793-2016-14 Bekämpfung des Nigerianischen Menschenhandels in Europa THB ETUTU 2017 - 2019 01.01.2017 - 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 12.000,00 € IK25-5793-2016-11 Research Network on Organised Crime 2017-2019 01.01.2017 - 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 2.400,00 € IK25-5793-2016-07 Weiterentwicklung und Verbreitung der Europäischen Fahrzeug-Identifizierungs-Datei (EuFID) 01.01.2017 - 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 96.000,00 € IK25-5793-2016-08 Organisierte Finanzdelikte - Chipkarten - Analysen mit Ermittlerunterstützung (CheckCard) 01.03.2017 - 29.02.2020 ISF-Dezentral 2017 ca. 186.000,00 € IZ25-5793-2017-50 Cyber Police Training (CPT) 01.01.2018 - 31.12.2020 ISF-Zentral 2017 ca. 770.000,00 € ISFP-2017-AG-IBA-UMF-827944 Universal Message Format 3plus (UMF3plus) 03.09.2018 - 02.09.2021 ISF-Zentral 2017 ca. 500,00 € ISFP-2017-AG-XClanLab-815359 Application for mobile devices to identify a clandestine laboratory for homemade explosives (XCanLab) 01.11.2018 - 31.10.2021 ISF-Zentral 2017 ca. 22.000,00 € ISFP-2017-AG-BeCanet-821962 Best practice, capacity building and networkinginitiative among public and private actors against Terrorism Financing (BeCaNet) 01.11.2018 - 31.10.2020 ISF-Dezentral 2018 ca. 75.000,00 € IK25-5793-2018-50 KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt „Organisierte Rauschgiftkriminalität Kosovo Albanien“ (ORKA) 01.11.2018 - 29.02.2020 Drucksache 19/10445 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISF-Dezentral 2018 ca. 31.000,00 € IK25-5793-2018-34 Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung zum Nachteil von Kindern, Jugendlichen und Heranwaschsenden in Deutschland und Europa THB LIBERI 2018-2021 01.07.2018 - 30.06.2021 Bundespolizei Land Bezeichnung der Maß-nahme Zeitraum / Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle / Kosten Vereinigte Arabische Emirate Informations-/Erfahrungsaustausch im Bereich Luftsicherheit 17. - 20. März 2019 / ARE ARE Police 0610 68707 / keine Kosten Bulgarien Aufbaulehrgang Polizeitraining für Muliplikatoren 17. - 30. März 2019 / BGR Direktion Innere Sicherheit im BGR Innenministerium 0625 53999 / 3.510,14 € Bosnien und Herzegowina Schulungsmaßnahme mobile grenzpolizeiliche Kontrollund Überwachungseinheiten 2. - 8. März 2019 / BIH BIH Grenzpolizei 0610 68707 / 3.346,98 € Algerien Erste Hilfe Training 6. Februar 2019 / DZA Algerische Grenzpolizei 0610 68707 / 107,81 € Georgien Besuch einer GEO Delegation bei der BPOLD B 26. März 2019 / DEU GEO Grenzschutz 0610 68707 / 484,99 € Jordanien Grundlehrgang Urkunden 1 10. - 11. März 2019 / JOR Amman GID 0501 68723 / 114,65 € Jordanien Grundlehrgang Urkunden 2 12. - 13. März 2019 / JOR Amman GID 0501 68723 / 114,65 € Jordanien Experten LG Imposter 16. - 28. März 2019 / JOR Amman GID 0501 68723 / 10.624,17 € Kirgisistan Grundlehrgang Dokumentenund Urkundensicherheit 7. Februar 2019 / KGZ KGZ Grenzdienst 0610 68707 / keine Kosten Marokko Grundlehrgang Dokumentenund Urkundensicherheit 26. - 29. März 2019 / MAR Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSN) 0501 68723 / 2.606,40 € Marokko Lehrgang Urkundenfachkraft 4. - 15. Februar 2019 / MAR DGSN 0501 68723 / 10.720,95 € Marokko Darstellung Kontrollprozesse im Bereich Luftsicherheit in Vorbereitung der Implementierung einer LuSi-Musterkontrollspur in MAR 26. - 28. Februar 2019 / DEU DGSN und DAC (Direction de l'Aviation Civile) 0501 68723 / 6.820,54 € Mazedonien „Grenzpolizeiliche Maßnahmen im Streifendienst (Identitätsüberprüfung, Fahndungsmaßnahmen , Kontrollstellen etc.)“ 5. - 6. März 2019 / MKD MKD Grenzpolizei 0610 68707 / 1.149,90 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/10445 Land Bezeichnung der Maß-nahme Zeitraum / Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle / Kosten Malediven 4 Schulungen in Bereich Schengenrecht, Urkunden, Impostertraining und Profiling 24. - 27. März 2019 / MLE Immigration (örtl. Grenzpolizei ) 0610 68707 / keine Kosten Niederlande Besuch der Leitung der BPOLD FRA am Flughafen Amsterdam 6. März 2019 / NLD KMar 0625 53999 / 1.052,37 € Palästinensische Gebiete Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Reiterstaffel - Grund-Lehrgang für Reiter und Pferde, sowie Ausbildung von Trainern (T-o-T) 7. Januar - 16. März 2019 / PSE Palästinensische Zivilpolizei, Palestinian Guard Unit, Reiterstaffel 0501 68723 / 61.527,70 € Palästinensische Gebiete Schulung im Bereich polizeilicher Kommunikation und Deeskalation zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 28. Februar - 14. März 2019 / PSE Palästinensische Zivilpolizei, Special Police Force, Bereitschaftspolizei 0501 68723 / 13.402,62 € Katar Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich Luftsicherheit anlässlich der Vorbereitung der Fußball WM 2022 26. - 27. März 2019 / DEU QAT Police 0610 68707 / 990,90 € Russische Föderation Erfahrungsaustausch Grenzpolizei mit Schwerpunkt moderne Grenzkontrolltechnik (u. a. Automatisierte Grenzkontrolle) 11. - 15. März 2019 / DEU Grenzdienst des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation 0610 68707 / 8.130,26 € Senegal Evaluierung des senegalesischen Bedarfs an Polizeilicher Aufbauhilfe 4. - 7. März 2019 / SEN SEN (Grenz-) Polizei 0610 68707 / 1.980,17 € Serbien Vorbereitende Besprechung mit BKA und anschl. Evaluierung des SRB Wissensstands und technischen Bedarfs im Bereich der Fahndungs- und Observationstechnik zur gefahrenabwehrenden und kriminalpolizeilichen Fahndung- und Observation im Aufgabenbereich des Grenzschutzes 7. März 2019 / DEU Grenzpolizei SRB 0610 68707 / noch nicht abgerechnet Tunesien Modul Grenze/ bedrohliche Lagen 4. - 15. März 2019 / TUN Nationalgarde 0501 68723 / 5.447,43 € Tunesien Workshop TP1 28. - 31. Januar 2019 / TUN Nationalgarde 0501 68723 / noch nicht abgerechnet Drucksache 19/10445 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Bezeichnung der Maß-nahme Zeitraum / Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle / Kosten Tunesien Mentoring Multiplikatoren Erste Hilfe zugleich Aufrüstung RTW und Erste Hilfe Raum Oued Zarga 5. - 10. März 2019 / TUN Nationalgarde 0501 68723 / 3.675,58 € Tunesien Qualifizierung von Multiplikatoren Erste Hilfe, Teil 1-Basisausbildung 11. - 15. März 2019 / TUN Nationalgarde 0501 68723 / 350,82 € Tunesien Schulung Fahrsicherheit zgl. Mentoring FaSi-Multis 27. - 28. März 2019 / TUN Nationalgarde 0501 68723 / 2.391,40 € Tunesien Vertiefung Anwenderschulung Urkundenfälschung 18. - 22. März 2019 / TUN Grenzpolizei (DFE) 0501 68723 / 2.310,91 € Tunesien Zwischenevaluierung 1, einschl. Kassenprüfung 23. - 25. Januar 2019 / TUN Nationalgarde 0501 68723 / 885,57 € Tunesien Beratung im Bereich strategischer/organisatorischer Gestaltung der Aus- und Fortbildung für maritime Aufgaben 25. Februar - 8. März 2019 / TUN Garde Nationale Maritime 0501 68723 / 2.917,88 € Ukraine Grundlehrgang Dokumentenund Urkundensicherheit 4. - 7. März 2019 UKR Staatlicher Grenzdienst der Ukraine 0610 68707 / 522,12 € Ergänzung: Eine Quantifizierung der Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann nicht erhoben werden. Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes, der tunesischen Grenzpolizei und Nationalgarde sowie des bilateralen Projekts mit Afghanistan (GPPT) dauern weiterhin an. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/10445 Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Tln. Anzahl DEU Tln. Kosten in € Kroatien Ausbildungshilfe (ABH) Erfahrungsaustausch Führungskräfte zur Ausrichtung der technischen Einsatzeinheiten 30.01. - 02.02.2019 Deutschland 6 3.947,30 Rumänien ABH Erfahrungsaustausch zum G20-Kommunikationsmodell 27.02. - 01.03.2019 Rumänien 2 809,26 Serbien ABH Strategie- und Abstimmungsgespräche zur Umsetzung der in diesem Jahr geplanten Maßnahmen und Ausstattungshilfen 07.03. - 08.03.2019 Serbien 1 979,88 Rumänien ABH Seminar Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Polizeiorganisationen 10.03. - 12.03.2019 Rumänien 4 4.957,70 Kroatien ABH Seminar Korruptionsprävention und Übergabe Präventionsmobil 18.03. - 23.03.2019 Kroatien 3 14.950,80 Kroatien ABH Erfahrungsaustausch Arbeitsweise von Polizeitauchern bei Großveranstaltungen und Staatsbesuchen 24.03. - 30.03.2019 Deutschland 6 7.800,35 Rumänien ABH Seminar Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Polizeiorganisationen 24.03. - 27.03.2019 Rumänien 4 5.126,97 11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen , und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)? Bundeskriminalamt Die für das zweite Quartal 2019 geplanten Maßnahmen des Bundeskriminalamtes befinden sich in der Umsetzung. Bundespolizei Es ist beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit den ausländischen Sicherheitskräften fortzusetzen. Die Maßnahmenplanung befindet sich aktuell in der Abstimmung bzw. Umsetzung. Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Die weiteren Planungen für das Jahr 2019 sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 19/10445 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw. Bundespolizei aufgliedern)? Zoll Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten , kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 18 Zollverbindungsbeamte in 17 Ländern eingesetzt , mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. Bundeskriminalamt Land Ort Funktion davon BKA davon BPol davon Zoll davon LaPo Andere Belgien Brüssel Interpol - Entsandter Beamter (seconded) 1 0 0 0 0 Belgien Brüssel EU-KOM - Personenschutz 2 0 0 0 0 Frankreich Lyon Interpol - Entsandte Beamte (seconded) 8 0 1 4 0 Frankreich Lyon Interpol - Vertragspersonal 2 0 0 0 0 Luxemburg Luxemburg Europäische Investitionsbank 1 Niederlande Den Haag Europol - Verbindungsbeamte 6 1 1 3 0 Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Bereich Operations Directorate – Bereich Staatsschutz 2 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Legal Affairs 1 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Seconded National Expert im Rahmen des Hospitationsprogramms 1 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Seconded National Expert im Rahmen der „Hot Spot“ Initiative - Migrationsbekämpfung in Griechenland und Italien 1 0 0 0 0 Bundespolizei Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Vereinigte Staaten von Amerika / Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen Vereinigte Staaten von Amerika / New York Belgien/Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union Belgien / Brüssel Europol Entsendung von nationalen Experten sowie Verbindungsbeamten Niederlande / Den Haag Kofi Annan Peace Keeping Trainingcenter KAIPTC Fachliche Beratung bei der Entwicklung, Planung und Durchführung von polizeilichen Fortbildungsmaßnahmen , (zwei Landesbeamte, Hessen und Baden-Württemberg , mit Abordnung zum BMI/BPOL für Zeit der Entsendung zum KAIPTC) Ghana / Accra Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/10445 Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort L’Ecole de Maintien de la Paix „Alioune Blondin Beye“ (EMPABB) Polizeiberater für Kommunikation und institutionelle Entwicklung der Polizeischule (ein Landesbeamter Niedersachsen mit Abordnung zum BMI/BPOL für die Zeit der Entendung zur EMP) Bamako / Mali Palästinensische Gebiete Polizeiberater für Aus- und Fortbildung Palästinensische Gebiete / Ramallah Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern Austausch, Analyse und Steuerung von Informationen zwischen Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet (Deutschland, Italien, Österreich, Slowenien) Österreich / Thörl-Maglern Generaldirektion der Albanischen Staatspolizei Beratung des albanischen Generaldirektors Albanien / Tirana Österreich Gemeinsame Besprechung der Entsendebehörden des Gemeinsamen Zentrum Passau Passau / DEU Österreich Fortbildungsveranstaltung „Terroristische Anschläge in Europa - Akteure, Ideologie und Bedrohungsszenarien“ Wien / AUT Tschechische Republik Erfahrungsaustausch DEU - CZE Besprechung zur Organisation der Gemeinsamen DEU - POL Dienstelle Ludwigsdorf / DEU Tschechische Republik Vorbesprechung zur Schengenevaluierung (VO (EU) 1053/2013) der Tschechischen Republik 2019 im GZ PET-SAD Petrovice / CZE Tschechische Republik Vorbesprechung zur gemeinsamen Übung der Bezirksdirektion der Polizei des Bezirkes Pilsen Pilsen / CZE Tschechische Republik Fortbildungsveranstaltung DEU - CZE Praxisseminar für Polizeitrainer zu Lebensbedrohlichen Einsatzlagen (LebEL) Jöhstadt / DEU Tschechische Republik Expertentreffen Arbeitsbesprechung mit Vertretern des AnaCen Prag / CZE Tschechische Republik Besprechung Nachbesprechung / Abschlussbesprechung zur Grenzüberschreitende Nacheile- und Fahndungsübung der BPOL und der Polizei der Tschechischen Republik Waidhaus / DEU Tschechische Republik Expertentreffen Tagung der Unterarbeitsgruppe (UAG) Aus- und Fortbildung der Regionalen sächsisch-Tschechischen Arbeitsgruppe Berggießhübel / DEU Tschechische Republik Veranstaltung auf Leitungsebene 43. Sitzung der Regionalen bayerisch- tschechischen Arbeitsgruppe bei der Bezirksdirektion in Südböhmen Olsina / CZE Europäische Union Expertentreffen Expertentreffen zum Thema „Entry-Exit-System“ Wien / AUT Europäische Union Übung Planübung am Flughafen London-Stanstedt London / GBR Finnland Border Management Cooperation Module - Bachelor Studies Einladung der finnischen Polizeiakademie Imatra / FIN Frankreich Veranstaltung auf Leitungsebene Besprechung mit der BCF Metz anlässlich gemeinsamer Taschendiebstahlsprävention Metz / FRA Frankreich Veranstaltung auf Leitungsebene Besprechung anlässlich gemeinsamer Fortbildungsvorhaben BPOLI OG, BPOLI BXB DCPAF/SNPF Metz / FRA Drucksache 19/10445 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Frankreich Fortbildungsveranstaltung Gemeinsame Fortbildung Rechtsgrundlagen, Urkunden, Polizeiliche Verhaltenserkennung, Einsatztraining Metz / FRA Frankreich Fortbildungsveranstaltung Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der BCF Metz, SNPF Paris sowie der BPOLI BXB und OG Metz / FRA Frankreich Veranstaltung auf Leitungsebene Feierstunde zum 20-jährigen Bestehen des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-französischen Polizei- und Zollzusammen-arbeit Kehl / DEU Frankreich Fortbildungsveranstaltung Sprachfortbildung (Phase I) für die Deutsch-Französische Einsatzeinheit Rochefort / FRA Frankreich Expertentreffen Expertengruppe Prävention und Sicherheit des Eurodistrikts Kehl / DEU Großbritannien Expertentreffen Arbeitsbesprechung mit Vertretern des National Assesment Center London / GBR Großbritannien Expertentreffen Arbeitsbesprechung mit Vertretern (10 Personen) des NCA, IE und Border Force Berlin – Potsdam / DEU Griechenland Schulungsmaßnahme 2nd Residental Phase Blended Englisch Course Promachonas / GRC Kroatien Training EBCGT FRONTEX Support Officer Training I/ 2019 Valbandon / HRV Italien / Österreich Veranstaltung auf Leitungsebene Besprechung zu trinationalen Streifen, Durchführung trinationaler Güterzugkontrollen sowie zur Migrationslage Bozen / ITA Italien / Österreich Veranstaltung auf Leitungsebene Besprechung zu trinationalen Streifen, Durchführung trinationaler Güterzugkontrollen sowie zur Migrationslage Bozen / ITA Luxemburg Veranstaltung auf Leitungsebene Fortentwicklung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit im Rahmen der „Freisener Gespräche“; 18. Arbeitstreffen Mainz / DEU Niederlande Festakt zum Ende der Förderung des GPT Bad Bentheim Nach über zehn Jahren endet am 31. März 2019 die Förderung des Grenzüberschreitenden Polizeiteams Bad Bendheim durch die EUREGIO Ahaus / DEU Niederlande Fortbildungsveranstaltung Englischseminar für Auslandsverwender Doorn / NLD Polen Expertentreffen Fertigstellung gemeinsames deutsch- polnisches Lagebild Swiecko / POL Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/10445 Die Bundespolizei führt seit dem 1. September 2018 ein dreijähriges Projekt zur Stärkung der Zusammenarbeit in Gemeinsamen Zentren (GZ) in Europa durch. Das Projekt wird aus dem Internal Security Fund – Police der EU – kofinanziert. Das Projekt unterstützt Personalaustauschmaßnahmen, Seminare und Fortbildungen für Mitarbeiter der GZ und Workshops zum Austausch gemeinsamer Erfahrungen und Arbeitsmethoden. Ebenso beinhaltet es eine jährliche Konferenz der verantwortlichen GZ-Koordinatoren. Darüber hinaus wird die Aufgabe des Leiters der Standing Police Capacity (Unterstützungselement der VN) in Brindisi/Italien durch einen Angehörigen der Bundespolizei wahrgenommen. Bis Februar 2019 war ein Beamter der Bundespolizei innerhalb der Polizeiabteilung der Vereinten Nationen in New York eingesetzt . 13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt , aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)? Bundeskriminalamt: Land Bezeichnung Empfänger Wert der Aus-stattungshilfe Albanien Informations- und Kommunikationstechnik – PC-Arbeitsplatz inklusive Monitor/Beamer/Drucker, Scanner /Mobiltelefone/Kameraausstattung Albanische Staatspolizei 9.000,00 € Albanien Kraftfahrzeuge zu Observations- und Ermittlungszwecken Albanische Staatspolizei 200.000,00 € Dominikanische Republik Kraftfahrzeug zu operativen Ermittlungszwecken Direccion Nacional de Control de Drogas 25.000,00 € Dominikanische Republik Kraftfahrzeug für die Tatortarbeit Policía Nacional -Policía Cientifica 40.000,00 € Jordanien Erste-Hilfe-Sets Gendarmerie 55.000,00 € Jordanien Schulinfrastruktur Public Security Directorate - Special Branch 32.000,00 € Jordanien Kraftfahrzeuge für die Tatortarbeit Public Security Directorate - Forensic Laboratories Department 165.800,00 € Jordanien Einsatz- und Führungsmittel – Einsatzmaterial zur Rauschgiftmittelbekämpfung, Kameraausstattung Public Security Directorate - Anti Narcotics Department 8.000,00 € Kenia Kraftfahrzeuge und Motorräder für die Kriminalpolizei Directorate of Criminal Investigations 100.000,00 € Marokko Mobiles Analysesystem für Drogen/Medikamente (FTIR) Direction Générale de la Sûreté Nationale 50.000,00 € Montenegro Einsatzfahrzeuge Montenegrinische Nationalpolizei 38.000,00 € Nigeria Schulinfrastruktur Economical & Financial Crime Com-mission 2.500,00 € Nigeria Rauschgiftspürhunde National Drug Law Enforcement Agency 8.980,00 € Drucksache 19/10445 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Bezeichnung Empfänger Wert der Aus-stattungshilfe Palästinensische Gebiete Anstellung von 2 externen IT-Experten Palestinian Civil Police 5.160,00 € Palästinensische Gebiete Tatorttaschen Palestinian Civil Police 18.302,20 € Serbien Kraftfahrzeug für den Bereich Terrorismusbekämpfung Serbische Nationalpolizei 18.000,00 € Serbien Kraftfahrzeuge für die regionalen Rauschgiftbekämpfungsdienststellen Serbische Nationalpolizei 150.000,00 € Serbien Kraftfahrzeug (Kleintransporter) und Motorroller für das Mobile Einsatzkommando Serbische Nationalpolizei 40.000,00 € Serbien Einsatztechnik - Taschen zur verdeckten Trageweise von Audio- und Videotechnik Serbische Nationalpolizei 6.500,00 € Serbien Informations- und Kommunikationstechnik -Monitor 50 Zoll (für Großlagen), PC-Arbeitsplätze (inkl. Monitor ), Drucker, Scanner, Mobiltelefone Polizeipräsidium Belgrad 31.000,00 € Serbien Einsatzfahrzeug für verdeckte Einsätze Polizeipräsidium Belgrad 18.000,00 € Serbien UFED-Geräte - Geräte zum Auslesen von Mobiltelefonen Kriminaltechnisches Institut der serbischen Nationalpolizei 52.000,00 € Tansania Kraftfahrzeuge und Motorräder für die Kriminalpolizei Tanzania Police Force - Criminal Investigations Department 100.000,00 € Tunesien Informationstechnik – Auswertetechnik und Speichermedien Sûreté Nationale / Garde Nationale / Pôle Securitaire 100.000,00 € Tunesien Führungs- und Einsatzmittel - Tatorttaschen Direction Générale de la Sûreté Nationale / Garde Nationale 4.500,00 € Uganda Kraftfahrzeuge und Motorräder für die Kriminalpolizei Directorate of Criminal Investigations 100.000,00 € Uganda Kriminaltechnik – Foto- und Videoausstattung Criminal Investigations Directorate 15.000,00 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/10445 Bundespolizei Albanien Übergabe von 10 Streifenwagen Grenzpolizei ALB 0610 68707 / 134.000,00 € Albanien Übergabe von 20 Wärmebildkameras Grenzpolizei ALB 0610 68707 / 126.960,00 € Albanien Übergabe von 10 Nachtsichtgeräten Grenzpolizei ALB 0610 68707 / 30.000,00 € Albanien Übergabe von 10 Ferngläsern inkl. Zubehör Grenzpolizei ALB 0610 68707 / 10.000,00 € Albanien Übergabe von 100 Taschenlampen Grenzpolizei ALB 0610 68707 / 5.396,35 € Albanien Übergabe von 100 Dokumentenlupen Grenzpolizei ALB 0610 68707 / 4.153,00 € Irak Lieferung von: 1 Dokumentenprüfbox, 68 Dokumentenprüfgeräte , 200 Dokuviewer IRQ Immigration 0610 68707 / 15.792,81 € Tunesien Lieferung von Werkstattausstattung tun. Nationalgarde 0501 68723 / noch nicht abgerechnet Marokko Übergabe von Urkundendatenbank Keesing DGSN 0501 68723 / 736,00 € Marokko Übergabe von Hard- und Software im Bereich Ermittlungsunterstützung DGSN 0501 68723 / 381.000,00 € Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstattungshilfe Bulgarien Beschaffung zwei Fahrzeuge Direktion Innere Sicherheit Sofia/Bulgarien 39.201,77 € Kroatien Beschaffung Präventionsfahrzeug mit optimierter Ausstattung Polizeidirektion Split 79.698,89 € 14. Was waren aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse aus den EU-Projekten mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes a) Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awareness und Beim Projekt CONTRA (Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awareness), welches durch Gelder der EU finanziert wird, stand im Fokus die Sensibilisierung Jugendlicher gegenüber Manipulationsversuchen und extremistischen Botschaften im Internet. Als konkretes Ergebnis bzw. handlungspraktisches Produkt war die Entwicklung und Erprobung eines Programmes zur Befähigung junger Menschen zu kritischer Medienkompetenz vorgesehen. Die entsprechende Handreichung für die Schulen wurde nunmehr erstellt und kann auf Drucksache 19/10445 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Homepage des BKA oder auf der Homepage des Projektes CONTRA heruntergeladen werden (www.project-contra.org/Contra/DE/Handreichung/handreichung_ node.html S. 37). b) Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra), und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? Das ebenfalls durch die EU-finanzierte Projekt PoMigra (Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen) verfolgt insbesondere das Ziel, näher zu ergründen, inwieweit es möglich ist, ein europäisches, international vergleichbares Lagebild zu Erscheinungen sogenannter ‚Politisch motivierter Kriminalität‘ (PMK) bzw. ‚Hatecrime‘ erstellen zu können . Das Projekt wurde um ein Jahr bis 30. Juni 2019 verlängert, weil sich abzeichnete , dass ein Vergleich der Daten der beteiligten Länder, wenn überhaupt, nur in Ansätzen zu einzelnen Phänomenbereichen vorgenommen werden kann. In der Verlängerungsphase sollen deshalb erste Perspektiven und Ansätze für ein europäisches Monitoring im Bereich der politisch motivierten Kriminalität erarbeitet und gemeinsam mit europäischen Partnern sondiert werden. Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse der Projekte und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen noch nicht benennen. 15. Was war Anlass und Ziel der Factfinding-Reise der Bundespolizei vom 5. bis 9. März 2018 in Äthiopien, mit welchen Gesprächspartnern kam die Bundespolizei dabei zusammen, welche Erkenntnisse erbrachte die Reise, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3782 verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333