Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10453 19. Wahlperiode 24.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9879 – Unternehmensnachfolge im Hotel- und Gaststättengewerbe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Unternehmensnachfolge und der damit verbundene Generationenwechsel eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Laut einer aktuellen Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) plant über eine halbe Million Inhaber von KMU eine Unternehmensübergabe bis zum Jahr 2022 (www.kfw.de/PDF/Download-Center/ Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2018/ Fokus-Nr.-197-Januar-2018-Generationenwechsel.pdf). Um den Prozess der Unternehmensübergabe positiv abschließen zu können, sind eine langjährige Planung und günstige Rahmenbedingungen notwendig. Eine ungeklärte Nachfolge hat für die betroffenen Unternehmen zahlreiche negative Begleiteffekte zur Folge. Insbesondere die Investitionstätigkeit wird in einer solchen Situation gebremst. Im schlimmsten Fall wird eine erfolglose Nachfolgersuche zur Existenzbedrohung für den Betrieb und die bestehenden Arbeitsplätze. Vor allem viele Kleinstunternehmer ziehen laut der Studie der KfW eine Stilllegung ihres Betriebs in Betracht. Diese zunehmenden Schwierigkeiten für KMUs, rechtzeitig die Unternehmensnachfolge sicherzustellen, bestehen insbesondere für das Hotel- und Gaststättengewerbe . Vor allem in ländlichen Gebieten sind inhabergeführte Unternehmen typisch für die Branche. Hotels und Gaststätten stellen für die lokale Bevölkerung und für den Tourismus eine zentrale Infrastruktur dar. Der Tourismus in Deutschland verzeichnet seit Jahren positive Wachstumszahlen, vor allem im Bereich des Städtetourismus. Damit ländliche Regionen in Zukunft noch stärker von steigenden Tourismuszahlen profitieren können, muss sichergestellt werden , dass die gesamte Kette des touristischen Angebots vorhanden ist. Die bestehende Investitionstätigkeit des Bundes und der Länder in touristische Infrastruktur droht ins Leere zu laufen, wenn vor Ort kein oder kein ausreichendes Angebot an Hotellerie bzw. Gastronomie mehr vorhanden ist. Drucksache 19/10453 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung unterstützt die Unternehmensnachfolge und den Generationswechsel vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Informations-, Förder- und Unterstützungsangebote richten sich an Unternehmerinnen und Unternehmer , die ihren Betrieb oder ihre freiberufliche Tätigkeit übergeben wollen sowie an einer Nachfolge interessierte Personen, insbesondere an Gründerinnen und Gründer. Die Maßnahmen sind nicht auf einzelne Wirtschaftsbereiche und Branchen fokussiert, sondern umfassen die gesamte gewerbliche Wirtschaft sowie die Freien Berufe. Frühzeitige Sensibilisierung, Information und Beratung sowie gründliche Planung ermöglichen eine erfolgreiche Nachfolgeregelung in kleinen und mittleren Betrieben. Die Gründungsoffensive „GO!“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (www.bmwi.de/GO) sieht deshalb einen Schwerpunkt „Unternehmensnachfolgen erleichtern“ vor, mit konkreten Maßnahmen sowie zusätzlicher Öffentlichkeitsarbeit. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Unternehmensnachfolge im Hotel- und Gaststättengewerbe in Deutschland insgesamt? a) Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Unternehmensnachfolge im Hotel- und Gaststättengewerbe im ländlichen Raum? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Unternehmensnachfolge im Hotel- und Gaststättengewerbe in Hinblick auf die Stärkung des Tourismus im ländlichen Raum? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung stehen zur Beobachtung der Entwicklung von Unternehmensnachfolgen in Deutschland verschiedene Analysen und Auswertungen zur Verfügung, die u a. vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn), der KfW und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethoden weichen die Daten voneinander ab. Nach Schätzung des IfM Bonn stehen im Zeitraum 2018 bis 2022 rund 150 000 Unternehmen in Deutschland zur Übergabe an. Durchschnittlich werden je 1 000 Unternehmen in diesem Zeitraum 43 Unternehmen die Übergabe vorbereiten (bzw. in Ostdeutschland rund 40 Unternehmen). Die Zahl der anstehenden Unternehmensnachfolgen nimmt im aktuellen Zeitraum im Vergleich zu früheren Analysen des IfM Bonn zu. Im vorgenannten Zeitraum ist mit keiner generellen Nachfolgelücke zu rechnen, jedoch sind regionale und branchenspezifische Engpässe nicht auszuschließen. Detaillierte Auswertungen speziell für das Hotel- und Gaststättengewerbe liegen nicht vor. Der DIHK berichtet im Unternehmensnachfolgereport 2018 (www.dihk.de), dass 18 Prozent aller Senior-Unternehmer in den IHK-Beratungen, die ihr Unternehmen weitergeben möchten, im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig sind. Dagegen streben nur 13 Prozent der Nachfolgeinteressierten in den IHK-Beratungen eine Übernahme im Hotel- und Gaststättenbereich an. Darüber hinaus geht aus dem Report hervor, dass im Hotel- und Gaststättengewerbe bei der Nachfolgesuche Herausforderungen insbesondere durch ein verändertes Freizeitverhalten, rückläufige Stammkunden bzw. lokale Begrenzungen, veraltete Einrichtungen und Investitionsstaus bestünden. Auch die hohe Arbeitsbelastung in kleineren Betrieben und die schwierige Fachkräftegewinnung werden als Hemmnisse bewertet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10453 Die vorgenannten Analysen der KfW und des DIHK zeigen, dass nicht alle in Kürze anstehenden Unternehmensnachfolgen bereits eine passende Nachfolgerin bzw. einen passenden Nachfolger in Sicht haben. Auch im Zuge des demografischen Wandels wird die Zahl der übergabewilligen Unternehmen steigen und der übernahmewilligen Nachfolgerinnen und Nachfolger tendenziell sinken. Deshalb zielen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vor allem darauf, den Generationswechsel frühzeitig und strukturiert vorzubereiten sowie die Aufmerksamkeit für das Thema Unternehmensnachfolge im Mittelstand zu erhöhen. Im Übrigen ist es schwer zu bestimmen, aus welchen Gründen ein Unternehmen letztlich stillgelegt wird. Eine Stilllegung mangels Interesses an der Übernahme oder Fortführung eines Betriebes ist nicht unbedingt auf Nachfolgeprobleme zurückzuführen . Insbesondere betriebliche oder branchenspezifische Entwicklungen haben erheblichen Einfluss, z. B. fehlende Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. 2. Steht die Bundesregierung im Austausch mit den Ländern und Kommunen in Bezug auf das Thema Unternehmensnachfolge im Hotel- und Gaststättengewerbe ? a) Falls ja, in welchem institutionellen Rahmen findet dieser Austausch statt, wie regelmäßig ist dieser, und welche Ressorts sind jeweils beteiligt? b) Falls nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Länderministerien, u. a. in verschiedenen Bund-Länder -Ausschüssen. Die Entwicklungen des Gründungsgeschehens und der Unternehmensnachfolge wird regelmäßig im Bund-Länder-Ausschuss Mittelstand erörtert . Auch im Bund-Länder-Ausschuss Tourismus kann das Thema Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe diskutiert werden. Beide Ausschüsse kommen zweimal im Jahr zusammen. 3. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes bestehen bereits, um Unternehmen beim Prozess der Unternehmensnachfolge zu unterstützen (bitte Förderprojekte , Fördersummen, bisheriger Abruf dieser Mittel und Zuordnung zum jeweiligen Ressort angeben)? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt in Kooperation mit rund 30 bundesweiten Partnern die Erleichterung der Unternehmensnachfolge insbesondere im Rahmen der Nachfolgeinitiative „nexxt“. Ziel der Initiative ist es zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Die Unternehmensnachfolge, sowohl die familieninterne als auch die externe Betriebsübergabe, sind komplexe Prozesse, die einen erheblichen Zeitbedarf und eine gründliche Vorbereitung erfordern . Daher wird oftmals der benötigte zeitliche Vorlauf unterschätzt. Die Nachfolgeinitiative „nexxt“ setzt deshalb bereits bei der Sensibilisierung für das Thema an, um etablierte Unternehmerinnen und Unternehmer möglichst früh dafür zu sensibilisieren, sich mit der Nachfolgeplanung zu befassen. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umfangreiche Informationen zur Unternehmensnachfolge unter www.existenz gruender.de sowie durch Publikationen und Veranstaltungs- und Messebeteiligungen an. Drucksache 19/10453 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Insbesondere die Unternehmensnachfolgebörse www.nexxt-change.org des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der KfW erleichtert die Vermittlung zwischen Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern und interessierten Nachfolgerinnen und Nachfolgern, damit der Generationswechsel im Mittelstand gelingt. Potenzielle Käuferinnen und Käufer sowie Verkäuferinnen und Verkäufer von Unternehmen und weitere Interessentinnen und Interessenten können kostenlos Inserate in der „nexxt-change“-Unternehmensnachfolgebörse einstellen sowie über eine Suchmaske nach für sie relevanten Unternehmensangeboten suchen . Zur Betreuung der Inserate sowie zur Kontaktvermittlung zwischen den Nutzerinnen und Nutzern steht ein bundesweites Netzwerk von derzeit 732 Regionalpartnern , insbesondere Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammern, Sparkassen sowie Kreditgenossenschaften zur Verfügung. Der Nutzen der Börse wird von den Übergeberinnen und Übergebern und Übernehmerinnen und Übernehmern als hoch eingeschätzt. Eine Evaluation zeigte, dass durch die nexxtchange -Börse vor allem viele Klein- und Kleinstunternehmen den Generationswechsel erfolgreich umsetzen konnten. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ab Mai 2019 ein neues Projekt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (STARTS Start to Succeed! Unternehmensnachfolge erfolgreich umsetzen) bewilligt (Titel 0902 68608; Laufzeit: 2019 bis 2022; insgesamt: 713 000 Euro). Ziele des Projekts sind es insbesondere, zielgruppenspezifische Maßnahmen wie Onlineangebote für Nachfolgeinteressierte und Übergeber zu entwickeln, die Unternehmensbewertung durch ein Onlinetool (KMUrechner) zu erleichtern sowie strukturierte Nachfolgeprozesse (u. a. Nachfolgefahrplan) aufzuzeigen und für die Zielgruppen nutzerfreundlich zugänglich zu machen (weitere Informationen: www.nachfolge-in-Deutschland.de). Daneben erleichtert auch die ERP-Gründungsfinanzierung die Nachfolgeregelung in Unternehmen. Neben dem eigentlichen Erwerbs- und Nachfolgevorgang können hieraus auch Festigungsinvestitionen bis zu fünf Jahre nach der Übernahme finanziert werden. Hierfür stehen aus der ERP-Förderung die Programme „ERP-Kapital für Gründung“, „ERP-Gründerkredit Startgeld“ und „ERP-Gründerkredit Universell“ zur Verfügung. Der Anteil von Übernahmen und Nachfolgen am Fördervolumen beträgt rund 38 Prozent und nimmt kontinuierlich zu. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass bei einem Gesamtfördervolumen von rund 22,2 Mrd. Euro im Zeitraum 2012 bis 2018 rund 8,4 Mrd. Euro für die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen eingesetzt wurden. Ferner stehen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge auch die Beratungs-, Förder- und Finanzierungsangebote zur Verfügung, die sich an Gründerinnen und Gründer allgemein richten. a) Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Förderprogramme in Hinblick auf die Übersichtlichkeit und einen einfachen Zugang durch Inhaber von KMU? Der Bundesregierung ist beispielsweise durch den aktuellen Projektbericht „Beraten in der Nachgründungsphase“ (März 2019; www.destatis.de) bekannt, dass sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine zentrale Informationsquelle über alle Fördermittel in Deutschland im Internet wünschen. Die Förderdatenbank des Bundes, www.foerderdatenbank.de, sowie weitere Onlineplattformen , u. a. www.existenzgruender.de, www.gruenderplattform.de, und Informationsangebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie schaffen deshalb Transparenz über die zur Verfügung stehenden Förderprogramme Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10453 und Informationen zu den zuständigen Ansprechpartnern bzw. zur Antragstellung . Die Internetangebote werden kontinuierlich weiterentwickelt, u. a. auch im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. b) Plant die Bundesregierung, bestehende Fördermöglichkeiten besser zu koordinieren, damit die Inanspruchnahme durch die Inhaber von KMU vereinfacht werden kann? Die Förderprogramme und Projekte werden regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt , insbesondere auch mit den Ziel, die Transparenz der Unterstützungsangebote insgesamt zu erhöhen und den Zugang für die Zielgruppen zu erleichtern. c) Welche Möglichkeiten bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, um bestehende Fördermöglichkeiten leichter zugänglich zu machen und den in Frage kommenden Empfängerkreis frühzeitig und gezielt auf die Existenz der Programme und die Regularien zur erfolgreichen Beantragung hinzuweisen? Neben der Nachfolgebörse www.nexxt-change.org tragen insbesondere die im Rahmen der Gründungsoffensive „GO!“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ergriffenen Maßnahmen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge dazu bei, dass Unternehmerinnen und Unternehmer frühzeitig für den Generationenwechsel sensibilisiert und informiert werden. Analysen und Praxiserfahrungen belegen, dass erfolgreiche Unternehmensnachfolgen sowohl innerhalb der Familie als auch durch externe Übernehmerinnen oder Übernehmer einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf erfordern, damit die einzelnen Schritte gründlich vorbereitet und strukturiert umgesetzt werden können. Der notwendige zeitliche Vorlauf wird von den Übergeberinnen und Übergebern häufig unterschätzt, so dass viele Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber die Nachfolgeplanung zu spät beginnen. Um insbesondere die Aufmerksamkeit für das Thema Unternehmensnachfolge zu erhöhen und spezifische Zielgruppen anzusprechen, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dazu u. a. einen bundesweiten Aktionstag Unternehmensnachfolge sowie weitere Projekte. Weitere Informationen: www. bmwi.de/GO. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Probleme bei der Unternehmensnachfolge im Hotel- und Gaststättengewerbe in Hinblick auf die Notwendigkeit, für Touristen ein umfassendes Angebot an Leistungen vorzuhalten ? a) Wie bewertet die Bundesregierung eine Situation, in der zwar in die touristische Infrastruktur investiert wird, jedoch kein ausreichendes Angebot an Hotel- bzw. Gaststätten mehr vorhanden ist? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Ein ausreichendes Angebot der Hotellerie und Gastronomie mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis ist eine wichtige Voraussetzung für die Attraktivität der Destinationen und für das Reiseland Deutschland insgesamt. Daher hält die Bundesregierung verschiedene Fördermöglichkeiten und Informationsangebote vor (siehe Antwort zu Frage 3) um zu verhindern, dass die in Frage 4a skizzierte Situation eintritt. Drucksache 19/10453 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, in dieser Legislaturperiode Projekte umzusetzen, um den Prozess der Unternehmensnachfolge zu fördern? Wenn ja, wann sollen diese Projekte in Kraft treten, und welche Fördersummen sind vorgesehen? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant keine Projekte zur Förderung der Unternehmensnachfolge. 6. Wie viele Vermittlungen von Unternehmensnachfolgern im Bereich des Hotel - und Gaststättengewerbes fanden seit Einführung der Onlinebörse „nexxtchange “ statt? a) Findet ein gesondertes Erfolgsmonitoring von Vermittlungen der Börse in Bezug auf Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes statt? b) Falls nein, warum nicht? c) Falls nein, ist ein solches Erfolgsmonitoring zukünftig geplant? Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet. Seit dem Start der Unternehmensnachfolgebörse www.nexxt-change.org im Jahr 2006 wurden insgesamt rund 16 500 Vermittlungen (2018: 969) von Verkaufsangeboten und Kaufgesuchen von Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen über die Plattform erfolgreich eingeleitet. Jährlich werden durch die Fortführung der Betriebe rund 8 000 bis 10 500 Arbeitsplätze gesichert. Für das Gastgewerbe ist eine Abschätzung der erfolgreichen Vermittlungen in der Unternehmensnachfolgebörse www.nexxt-change.org ab dem technischen Relaunch 2015 möglich. Seit Oktober 2015 wurden 312 (jährlich: rund 90) Inserate aus dem Gastgewerbe über die Unternehmensnachfolgebörse w w w . n e x x t - change.org erfolgreich vermittelt. Darüber hinaus wurden im vorgenannten Zeitraum 73 Inserate aus dem Gastgewerbe mit dem Hinweis „Verhandlungen laufen “ gelöscht. 7. Plant die Bundesregierung, in ihrer nationalen Tourismusstrategie gesondert auf das Thema der Unternehmensnachfolge im Hotel- und Gaststättengewerbe einzugehen? a) Falls ja, wie, und für wann ist die Vorlage der Strategie geplant? b) Falls ja, sollen dabei insbesondere die Belange der ländlichen Räume miteinbezogen werden? c) Falls nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Die vom Bundeskabinett am 30. April 2019 beschlossenen Eckpunkte für eine nationale Tourismusstrategie sehen verschiedene Handlungsfelder vor. Im weiteren Entwicklungsprozess der Strategie wird die Bundesregierung gemäß ihren Kompetenzen im Tourismus zu diesen Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen entwickeln. Das Handlungsfeld „Beschäftigung im Tourismus Zukunft und Perspektive geben“ schließt ausdrücklich das Thema Unternehmensnachfolge mit ein. Ob zu diesem Einzelaspekt der Tourismuspolitik gesonderte Maßnahmen entwickelt werden und wenn ja, ob diese zwischen Städten und dem ländlichen Raum differenzieren werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Grundsätzlich stellt die Stärkung ländlicher Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10453 Räume durch Tourismus ein wichtiges Thema und eigenes Handlungsfeld der nationalen Tourismusstrategie dar. Ziel ist, im Jahr 2020 einen Aktionsplan vorzulegen . 8. Plant die Bundesregierung, in ihrem nächsten tourismuspolitischen Bericht auf das Thema Unternehmensnachfolge im Hotel- und Gaststättengewerbe einzugehen? a) Falls ja, welche Schwerpunkte sind dabei geplant? b) Falls nein, warum nicht? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Der tourismuspolitische Bericht der Bundesregierung hat in der Vergangenheit retrospektiv wichtige Entwicklungen und Akteure sowie die tourismuspolitischen Aktivitäten der Bundesressorts in der jeweils ablaufenden Legislaturperiode dargestellt . Da die Fördermöglichkeiten beim Thema Unternehmensnachfolge nicht nach Branchen differenziert werden (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung), wurde über das Nachfolgethema hinsichtlich des Hotel- und Gaststättengewerbes nicht als Teil der Tourismuspolitik der Bundesregierung berichtet. Wie sich dies zukünftig angesichts der Ausarbeitung einer nationalen Tourismusstrategie darstellt , kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. 9. Beschäftigt sich das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes mit dem Thema der Unternehmensnachfolge im Hotel- und Gaststättengewerbe? a) Falls ja, wie (bitte Projekte, Veranstaltungen zu diesem Thema usw. aufschlüsseln )? b) Falls nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Das Thema Unternehmensnachfolge im Hotel- und Gaststättengewerbe gehört nicht zu den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgelegten Arbeitsschwerpunkten des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333