Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10454 19. Wahlperiode 24.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9937 – Position der Bundesregierung beim G20-Gipfel bezüglich Kryptoassets V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf dem G20-Gipfel in Japan sollen unter anderem Absprachen hinsichtlich neuer internationaler Regulierungen für Kryptowährungen und Kryptoassets getroffen werden. Bereits auf dem vorangegangen G20-Gipfel in Argentinien waren die Auswirkungen von Blockchain-basierten Anwendungen für den Finanzmarkt thematisiert worden (www.btc-echo.de/bitcoin-regulierung-g20-gipfel-sollstriktere -richtlinien-bringen/). Auf dem G20-Treffen in Japan sollen jetzt anscheinend vor allem Geldwäscheverordnungen und die Gefahr durch Cyberangriffe auf Kryptobörsen adressiert werden. So gibt es laut Medienberichten Hinweise darauf, dass z. B. die nordkoreanische Regierung gezielt Kryptowährungen stiehlt, um Regierungsvorhaben zu finanzieren (www.wired.co.uk/article/north-korea-hackers-apt38-crypto currency). 1. Welche Fortschritte wurden nach Ansicht der Bundesregierung im Bereich der internationalen Kryptoassets-Regulierung seit dem G20-Gipfel in Argentinien 2018 erreicht? Bereits auf dem Treffen der G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure am 19./20. März 2018 wurde auf deutsch-französische Initiative hin das Financial Stability Board (FSB) zusammen mit den anderen internationalen Standardsetzern aufgefordert, notwendigen Handlungsbedarf bei Kryptoassets zu untersuchen und hierüber den G20 zu berichten. FSB, das Basel Committee for Banking Supervision (BCBS), das Committee for Payments and Market Infrastructure (CPMI), die International Organisation of Securities Commissions (IOSCO) und die Financial Action Task Force (FATF) arbeiten intensiv an dem Thema Kryptoassets: Im Juni 2018 hat der FSB zusammen mit anderen Standardsetzern u. a. ein Rahmenwerk, entwickelt, mit dem die Auswirkungen der Entwicklungen auf den Märkten für Kryptoassets auf die Finanzstabilität überwacht werden können (siehe www.fsb.org/2018/07/fsb-reportsets -out-framework-to-monitor-crypto-asset-markets/). Auf dieser Grundlage ist Drucksache 19/10454 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der FSB im Oktober 2018 zu dem Schluss gekommen, dass Kryptoassets derzeit kein wesentliches Risiko für die globale Finanzstabilität darstellten. Angesichts der Geschwindigkeit der Marktentwicklungen sei jedoch eine aufmerksame Überwachung erforderlich (siehe www.fsb.org/2018/10/fsb-sets-out-potentialfinancial -stability-implications-from-crypto-assets/). Der nächste Bericht der internationalen Standardsetzer ist für das G20-Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure am 8./9. Juni 2019 vorgesehen. Dieser wird sich mit dem Stand der laufenden Arbeiten und einer Darstellung verschiedener regulatorischer und aufsichtlicher Ansätze auf internationaler Ebene befassen. Daneben wird der FSB den G 20 einen Bericht zu dezentralen Finanztechnologien vorlegen, in dem mögliche Auswirkungen dieser Technologien auf die Finanzstabilität, die Regulierung und die Governance untersucht werden. Zum Treffen der G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure am 11./12. April 2019 hat der FSB bereits ein Verzeichnis der internationalen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden für Kryptoassets vorgelegt. Am 13. März 2019 hat BCBS Anforderungen in Bezug auf die Risikopositionen von Banken in Kryptoassets und damit verbundenen Dienstleistungen veröffentlicht (siehe www.bis.org/publ/bcbs_nl21.htm). Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die FATF im Oktober 2018 auf Aufforderung der G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure vom Juli 2018 eine grundsätzliche Ergänzung der FATF-Standards um eine explizite Aufnahme von Vorgaben für „virtual assets“ beschlossen. Auf dem G20-Gipfel in Buenos Aires am 30. November/1. Dezember 2018 haben die Staats- und Regierungschefs angekündigt, Kryptoassets zum Zweck der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung im Einklang mit den Standards der FATF zu regulieren und nach Bedarf weitere Maßnahmen in Erwägung zu ziehen. Die FATF arbeitet derzeit an der Konkretisierung ihrer Vorgaben für „virtual assets“. Über die Fortschritte dieser Arbeiten wird die FATF zum G20- Gipfel in Osaka am 28./29. Juni 2019 den Staats- und Regierungschefs Bericht erstatten. 2. Welche neuen Regularien für Kryptowährungen und Kryptoassets sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem G20-Gipfel besprochen bzw. beschlossen werden? Es liegt noch keine endgültige Agenda für den G20-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Osaka am 28./29. Juni 2019 vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich Kryptowährungen und Kryptoassets auf G20-Ebene? Aufgrund der internationalen Handelbarkeit von Kryptoassets und der regelmäßig grenzübergreifenden angewendeten Distributed Ledger Technologie (DLT) bedarf es eines international koordinierten Vorgehens im Umgang mit Kryptoassets. Dieses muss darauf gerichtet sein, das Potenzial der DLT-Technologie zu erschließen und Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10454 4. Wer vertritt Deutschland bei den entsprechenden Gesprächen zu Kryptoassets auf G20-Ebene? Bei den Treffen der G20 Finanzminister und Notenbankgouverneure, die sich auf G20-Ebene federführend mit dem Thema Kryptoassets befassen, wird Deutschland durch den Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, und den Bundesbankpräsidenten , Dr. Jens Weidmann, sowie auf Ebene der G20-Stellvertreter durch den Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Wolfgang Schmidt, und die Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, Prof. Dr. Claudia Buch, vertreten . 5. Gibt es eine gemeinsame Position der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Regulierung von Kryptowährungen und Kryptoassets auf G20-Ebene? Die EU-Mitgliedstaaten verständigen sich im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) auf eine gemeinsame Position zu den auf der Agenda der Treffen der G20 Finanzminister und Notenbankgouverneure stehenden Themen. Daneben gibt es bilaterale Initiativen wie der Deutsch-Französischen Initiative im März 2018. 6. Wie plant die Bundesregierung, die Beschlüsse auf dem G20-Gipfel in ihrer „Blockchain-Strategie“ zu berücksichtigen? Die Bundesregierung hält sich an internationale Vereinbarungen und Beschlüsse der G20. Dies gilt auch für mögliche Beschlüsse der G20 zu Kryptoassets, die in den Arbeiten zur Blockchain-Strategie berücksichtigt würden. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU- Geldwäscherichtlinie (RL (EU) 2018/843), die bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Die Änderungsrichtlinie sieht vor, dass Umtauschplattformen , die gesetzliche Zahlungsmittel in Kryptowerte und umgekehrt tauschen , sowie elektronische Geldbörsen (sog. Wallet Provider) geldwäscherechtlich Verpflichtete werden. Damit wird insbesondere auch dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs auf dem G20-Gipfel in Buenos Aires am 30. November /1. Dezember 2018 zu Kryptoassets Rechnung getragen. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der Geldwäsche durch Kryptowährungen in Deutschland, innerhalb der Europäischen Union bzw. weltweit? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Empfehlungen der ESMA zu Initial Coin Offerings und Kryptoassets“ auf Bundestagsdrucksache 19/10321 wird verwiesen. Der weltweite Umfang der Geldwäsche durch Kryptowerte bewegt sich nach Einschätzung der Bundesregierung im unteren einstelligen Prozentbereich des Gesamtumfangs der weltweiten Geldwäsche. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und den Schaden durch Cyberangriffe auf Kryptobörsen in Deutschland, innerhalb der Europäischen Union bzw. weltweit? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Empfehlungen der ESMA zu Initial Coin Offerings und Kryptoassets“ auf Bundestagsdrucksache 19/10321 wird verwiesen. Drucksache 19/10454 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu weltweiten Cybervorfällen mit Kryptobörsen hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die nordkoreanische Regierung bzw. Personen aus Nordkorea Kryptowährungen gestohlen haben? a) In welcher Höhe wurden Kryptowährungen seitens der nordkoreanischen Regierung bzw. Personen aus Nordkorea gestohlen? b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um etwaige Aktivitäten zu unterbinden? Welche Maßnahmen sind auf EU- bzw. G20-Ebene dazu geplant? c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Nordkorea Kryptowährungen nutzt, um Wirtschaftssanktionen zu umgehen? Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der gehaltenen Kryptowährungen seitens Nordkoreas? Die Fragen 9 bis 9c werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Konkrete Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass andere Staaten gezielt Kryptowährungen stehlen bzw. nutzen, um Wirtschaftssanktionen zu umgehen (www.tagblatt.ch/schweiz/mit-bitcoins-die-iran-sanktionenumgehen -ld.1114107)? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333