Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 23. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10464 19. Wahlperiode 24.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10030 – Mutmaßlich rechtsextrem motiviertes Tötungsdelikt am 17. April 2018 in Aue (Sachsen) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2018 waren nach Angaben des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V. 1 789 Menschen Opfer von Angriffen durch Rechte in Ostdeutschland und Berlin. Simone Rafael schreibt im Newsletter der Amadeu-Antonio Stiftung in dem Artikel „Im Osten Deutschlands werden jeden Tag fünf Menschen Opfer rechtsextremer Gewalt“ weiter dazu: „Ein Todesopfer rechtsextremer Gewalt gab es in Sachsen. Der 27- jährige Ch. W. wurde von drei Tätern, die der rechten Szene zuzuordnen sind, am 17. April 2018 brutal ermordet. Er ist das 17. Todesopfer rechter Gewalt in Sachsen seit der Wiedervereinigung“ (www.amadeu-antonio-stiftung.de/im-ostendeutschlands -wurden-jeden-tag-5-menschen-opfer-rechtsextremer-gewalt-46479/). In den Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur „Politisch motivierten Kriminalität rechts“ für die Monate April bis Dezember 2018 hieß es stets: „Es wurde kein Todesopfer rechter Gewalt gemeldet“ (vgl. beispielsweise die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Politisch motivierte Kriminalität rechts im April 2018“, Seite 5). Mindestens ein Tötungsdelikt aus rechter Motivation hat es jedoch gegeben. Kira Ayyadi schreibt in dem Artikel „Ein Todesopfer rechter Gewalt in Sachsen 2018: Neonazis foltern Ch. W. zu Tode – weil er schwul war“ in „Belltower News – Netz für digitale Zivilgesellschaft“: „Ch. W., ein stetes Mobbingopfer, wird von S... (22), T... (27) und J... (22) so lange gefoltert, bis er schließlich stirbt. Sein lebloser Körper ist so übel zugerichtet, dass die Polizei anfangs Schwierigkeiten hat, ihn zu identifizieren“. Der Grund dafür war, dass Ch. W. schwul war, denn Ch. W. passte nicht in das rechtsextreme Weltbild der mutmaßlichen Täter. Kira Ayyadi schreibt weiter: „S..., T... und J... sind rechtsextrem , auch wenn sie offenbar nicht in organisierten Neonazi-Strukturen vernetzt sind. Aber mindestens zwei von ihnen tragen ihre Ideologie als Tattoos offen zur Schau. […] T. H. hatte bereits 27 Akteneinträge in seiner Polizeiakte, unter anderem wegen Rufens antisemitischer Parolen, gefährlicher Körperverletzung und Zeigen eines Hakenkreuz-Tattoos auf der Brust. […] Bei der Länge ihrer Drucksache 19/10464 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorstrafenregister stehen S... und J... ihrem Kameraden um nichts nach. Auch sie haben bereits Einträge, die sie als politisch motiviert rechts ausweisen. Auch hier geht es um antisemitische Parolen, Heil-Hitler-Rufe und das Verbreiten von verfassungsfeindlichen Symbolen. S... ist in seiner Ausbildung aufgefallen, da er einen Hakenkreuz-Schlüsselanhänger geschnitzt hat, außerdem beschallte er seine Nachbarn mit indizierter Rechtsrock-Musik“ (www.belltower.news/eintodesopfer -rechter-gewalt-in-sachsen-2018-neonazis-foltern-christopher-w-zutode -weil-er-schwul-war-82293/). Seit Dezember 2018 müssen sich die drei mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Das Urteil wird im Juni 2019 erwartet. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in den Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur „Politisch motivierten Kriminalität rechts“ für die Monate April bis Dezember 2018 aufgeführten Zahlen stellen keine abschließende Statistik dar und wurden jeweils mit den Hinweisen beantwortet, dass sich die vorläufigen Zahlen aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise erheblich) verändern können . Eine automatisierte Erhebung der Nachmeldungen für die einzelnen Monate ist aus der Bundeskriminalamt-Fallzahlendatei nicht möglich. In den bundesweit veröffentlichten Jahresfallzahlen der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) für das Jahr 2018 sind alle bis zum 31. Januar 2019 gemeldeten Delikte erfasst und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/05/pmk-2018.html) in der Übersicht „PMK 2018 – Deliktsbereiche“ veröffentlicht. 1. Wurde der Fall des getöteten Ch. W. am 17. April 2018 in Aue (Sachsen) in der PMK-rechts erwähnt? 2. Wurde der Bundesregierung dieses Tötungsdelikt für den Bereich PMKrechts gemeldet? Wenn ja, wann? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit Meldung vom 6. Dezember 2018 übermittelte das Landeskriminalamt Sachsen eine entsprechende Mitteilung im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) an das Bundeskriminalamt . Das Delikt (Totschlag gemäß § 212 Strafgesetzbuch [StGB]) wurde dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- zugeordnet . 3. Wie viele vollendete Tötungsdelikte aus dem Bereich PMK-rechts wurden der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2016 insgesamt gemeldet (bitte nach Tatzeitpunkt, Tatort und Opfern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung wurden im Rahmen des KPMD-PMK seit dem 1. Januar 2016 zwei vollendete Tötungsdelikte gemeldet, welche dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- zugeordnet wurden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10464 Dabei handelt es sich um folgende Fälle: Tatzeit Tatort Delikt Opfer 19.10.2016 Georgensgmünd Mord § 211 StGB* ein Todesopfer 17.04.2018 Aue Totschlag § 212 StGB* ein Todesopfer * StGB: Strafgesetzbuch Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333