Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10465 19. Wahlperiode 24.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christian Wirth, Armin-Paulus Hampel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9198 – Nigerianische Asylbewerber in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2014 ist eine stetig anwachsende Flüchtlingswelle aus Subsahara-Afrika über das Mittelmeer zu beobachten. Nach Forschungsberichten haben in den vergangenen zehn Jahren rund 1 Million Menschen aus der Subsahara-Zone in Europa Asyl beantragt. Allein seit 2014 wurden 667 000 Asylanträge gestellt (www.pewglobal.org/2018/03/22/at-least-a-million-sub-saharan-africans-movedto -europe-since-2010/). So leben jeweils zwischen 300 000 und 400 000 Menschen aus Nigeria und Südafrika, dazu 270 000 Menschen aus dem Senegal, 250 000 aus Ghana und 180 000 aus Kenia in Europa. Aufgrund von hoher Arbeitslosigkeit , niedrigen Löhnen, prekärem Lebensstandard und steigendem Bevölkerungswachstum ist die Wanderungsbereitschaft in der Region stark gewachsen . Laut einer Umfrage würden zwei Drittel der befragten Volljährigen in Ghana und Nigeria sowie etwa die Hälfte der Befragten in Kenia, Tansania, dem Senegal und Südafrika am liebsten auswandern. Ein bedeutender Teil der Befragten plant sogar konkret, in den kommenden fünf Jahren ihre Heimat zu verlassen , vor allem im Senegal (44 Prozent), in Ghana (42 Prozent) und in Nigeria (38 Prozent) (www.pewglobal.org/2018/03/22/at-least-a-million-sub-saharanafricans -moved-to-europe-since-2010/). Diese hohe Migrationsbereitschaft ist nach Ansicht der Fragesteller für Europa insbesondere angesichts der explodierenden Bevölkerungszahlen bedenklich. In den Subsahara-Ländern leben insgesamt 1,1 Milliarden Menschen, und sollten sich auch nur 10 Prozent von ihnen tatsächlich auf den Weg nach Europa machen, wären das 110 Millionen Menschen . Deutschland merkt aus Sicht der Fragesteller diese Migrationsbereitschaft insbesondere durch den zunehmenden Zustrom von nigerianischen Asylbewerbern . Die Anzahl an Asylanträgen von Nigerianern stieg von 2017 auf 2018 um 34 Prozent (2017: 8 216 Erst- und Folgeanträge, 2018: 11 073 Erst- und Folgeanträge ) (BAMF Asylstatistik, www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/ Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/hkl-antrags-entscheidungs-bestandsstatistiklkumuliert -2018.pdf?__blob=publicationFile). Im Januar 2019 gingen 1 248 Anträge von Nigerianern ein, dies lässt die Prognose auf eine weitere Zunahme der Gesamtzahl an Bewerbungen im Laufe des Jahres 2019 zu. Damit rangiert die Bewerberanzahl aus Nigeria auf einer Ebene mit den Bewerberzahlen aus dem Iran und Afghanistan und ist die viertstärkste Gruppe von Asylbewerbern in Drucksache 19/10465 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutschland. Die Anerkennungsraten sind allerdings sehr gering: Im Jahr 2018 erhielten nur insgesamt 1 809 Nigerianer ein Bleiberecht nach Artikel 16a des Grundgesetzes und Familienasyl, § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes und § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (ebd.). Die Schutzquote liegt also bei unter 10 Prozent. Doch nur ein sehr kleiner Teil der nicht schutzberechtigten Nigerianer konnte wieder außer Landes gebracht werden (www.welt.de/ politik/deutschland/article189127145/Asylsystem-Wie-es-bei-der-illegalen- Zuwanderung-aus-Nigeria-versagt.html). Nigeria verfügt als die zweitgrößte Volkswirtschaft Afrikas mit stetigen Wirtschaftswachstumszahlen über politische und wirtschaftliche Stabilität. Die Terrormiliz Boko Haram gilt seit 2015 als technisch besiegt und hat sich weitestgehend zurückgezogen, die allgemeine Sicherheitslage hat sich konsolidiert. Doch die Ungleichverteilung von Ressourcen durch Korruption und Vetternwirtschaft , hohe Arbeitslosenraten und die Antizipation von Chancenlosigkeit schafft eine hohe Bereitschaft zur Wirtschaftsmigration in den unteren Bevölkerungsschichten (www.dw.com/de/warum-kehren-so-viele-nigerianer-ihrerheimat -den-r%C3%BCcken/a-43448660). Der größte Anteil des Flüchtlingsstroms stammt aus Nigerias Süden, den Provinzen Edo und Delta. Dort ist auch die organisierte Bandenkriminalität, die sogenannte nigerianische Mafia, sehr verbreitet. Bruderschaften wie der „Black-Axe“-Clan kontrollieren große Teile der Region (www.welt.de/politik/ausland/article189516909/Nigeria-BND-warntvor -brutalen-Mafia-Banden-in-Europa.html). Durch die Migrationsbewegungen ist nach Ansicht der Fragesteller zu erwarten, dass auch Clan-Mitglieder, die sich zur lebenslangen Treue und Mitarbeit verpflichtet haben, nach Deutschland einreisen und so Kriminalitätsstrukturen importieren . In den Medien war am 25. Februar 2019 eine Warnung des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor Ausbreitung der nigerianischen Mafia durch Asylsuchende zu lesen (www.welt.de/politik/ausland/article189516909/Nigeria- BND-warnt-vor-brutalen-Mafia-Banden-in-Europa.html). Es sei zu befürchten, dass der Zuzug von Asylbewerbern aus Nigeria zu einer Ausbreitung der „äußerst brutal agierenden nigerianischen Strukturen der organisierten Kriminalität “ in Europa und Deutschland führen werde. Insbesondere warne der BND vor der Supreme Eiye Confraternity und Black-Axe-Bruderschaft als „kriminelle Netzwerke“, die sich in den vergangenen Jahren in Italien bereits fest etabliert hätten. Im Zentrum ihrer kriminellen Aktivitäten stehen Schleusung und Menschenhandel . Über physische und psychische Gewalt, oft verbunden mit Voodoo -Ritualen, werden Frauen in die Prostitution gezwungen. Nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration würden bis zu 80 Prozent der aus Nigeria nach Europa geschleusten Frauen sexuell ausgebeutet (www.spiegel.de/ panorama/justiz/bundesnachrichtendienst-warnt-vor-nigerianischer-mafia-a- 1254963.html). Aus Italien wird berichtet, dass die nigerianischen Menschenhändler Abgaben an Mafiaorganisationen wie die Cosa Nostra, die ‘Ndrangheta oder die Camorra entrichten und der Staat dem Wachstum der organisierten Verbrechen hilflos gegenübersteht (www.sueddeutsche.de/panorama/italien-ciaosumpf -1.3808654). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10465 1. Wie viele Asylanträge wurden in den Jahren 2010 bis 2019 in Deutschland von Personen mit nigerianischer Herkunft – aufschlüsselt nach Geschlecht und Altersgruppen der Antragsteller und Bundesländer der Antragstellung – gestellt? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Asylanträge nigerianischer Staatsangehöriger nach Altersgruppe und Geschlecht Jahr Asylanträge Insgesamt Altersgruppe unter 18 18+ 2010 Insgesamt 775 170 605 Männlich 500 95 405 Weiblich 275 75 200 2011 Insgesamt 809 236 573 Männlich 495 124 371 Weiblich 314 112 202 2012 Insgesamt 967 315 652 Männlich 533 150 383 Weiblich 434 165 269 2013 Insgesamt 1.979 578 1.401 Männlich 1.118 286 832 Weiblich 861 292 569 2014 Insgesamt 3.989 1.247 2.742 Männlich 2.345 638 1.707 Weiblich 1.644 609 1.035 2015 Insgesamt 5.302 1.539 3.763 Männlich 3.417 812 2.605 Weiblich 1.885 727 1.158 2016 Insgesamt 12.916 3.145 9.771 Männlich 8.272 1.645 6.627 Weiblich 4.644 1.500 3.144 2017 Insgesamt 8.261 2.385 5.876 Männlich 4.781 1.220 3.561 Weiblich 3.480 1.165 2.315 2018 Insgesamt 11.073 3.958 7.115 Männlich 6.055 1.985 4.070 Weiblich 5.018 1.973 3.045 01.01. – 31.03.2019 Insgesamt 4.036 1.236 2.800 Männlich 2.396 622 1.774 Weiblich 1.640 614 1.026 Drucksache 19/10465 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Asylanträge nigerianischer Staatsangehöriger nach Bundesländern Jahr 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 1. 1. – 31 .0 3. 20 1 9 Bundesland insgesamt 775 809 967 1.979 3.989 5.302 12.916 8.261 11.073 4.036 Baden-Württemberg 191 156 196 475 824 1.129 2.880 1.976 2.418 911 Bayern 226 324 453 969 1.908 2.635 4.923 3.418 4.112 1.291 Berlin 10 11 21 23 21 12 28 47 86 33 Brandenburg 7 10 3 18 12 10 26 47 138 63 Bremen 4 1 6 2 12 4 9 16 46 24 Hamburg 7 10 4 5 9 3 6 26 66 35 Hessen 22 17 16 34 12 16 12 168 507 236 Mecklenburg-Vorpommern - - 1 1 5 5 6 34 33 23 Niedersachsen 32 26 13 19 31 20 49 134 327 148 Nordrhein-Westfalen 194 220 236 407 1.130 1.446 4.923 2.050 1.952 607 Rheinland-Pfalz 71 32 12 7 2 6 8 119 554 335 Saarland 1 - - - 2 - - 15 57 22 Sachsen - 1 - 3 11 30 217 84 Sachsen-Anhalt 7 1 5 8 8 12 20 47 136 57 Schleswig-Holstein 1 - - 3 2 1 9 22 147 71 Thüringen 2 - - - 1 3 3 74 245 89 unbekannt - 1 8 7 - 3 38 32 7 2. Wie viele der Antragsteller nigerianischer Herkunft hatten nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor bereits in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt bzw. bewilligt bekommen (bitte detaillierte nach EU- Ländern auflisten)? Die folgende Tabelle enthält Daten zu nigerianischen Asylerstantragstellern in Deutschland im Alter von 14 Jahren und älter mit einem Eurodac-Treffer der Kategorie 1 (Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat). Es ist darauf hinzuweisen, dass Asylantragstellern unter 14 Jahren gemäß Artikel 9 der Eurodac-VO keine Fingerabdrücke genommen werden. Die folgenden Daten können daher unvollständig sein. Zudem liegen die Daten zu Eurodac-Treffern erst seit dem Jahr 2015 vor. Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über die Zahl nigerianischer Antragsteller mit einem bereits zuerkannten Schutzstatus in anderen europäischen Mitgliedstaaten vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10465 Eurodac-Treffer der Kategorie 1 (CAT-1-Treffer) bei Asylerstantragstellern aus Nigeria Mitgliedstaat 2016 2017 2018 2019 (Jan. bis März) Belgien 24 7 4 6 Bulgarien 3 - 1 - Dänemark 18 9 5 8 Finnland 9 3 10 3 Frankreich 105 112 295 160 Griechenland 110 22 12 5 Irland 1 - - - Island 2 1 - - Italien 3.966 3.040 4.340 1.872 Kroatien - 1 - - Litauen 1 - 4 1 Luxemburg 10 5 2 1 Malta 11 2 1 2 Niederlande 39 19 24 14 Norwegen 40 18 14 4 Österreich 217 212 176 57 Polen 2 1 - - Portugal 1 2 2 1 Rumänien 2 - - - Schweden 41 27 30 7 Schweiz 648 366 310 92 Slowenien 1 3 - - Spanien 58 24 22 10 Tschechien 5 2 4 - Ungarn 260 27 5 - Vereinigtes Königreich 6 3 1 2 Zypern 1 - - - CAT-1-Treffer insgesamt 5.581 3.906 5.262 2.245 3. Wie vielen nigerianischen Asylantragstellern wurde eine Duldung nach § 60a AufenthG zugesprochen, und welche Gründe liegen den Duldungen zugrunde (bitte nach den Gründen der Duldung – Passlosigkeit, Schwangerschaft etc. –, sowie nach Geschlecht, Altersgruppen und Bundesland exakt aufschlüsseln)? Zum Stichtag 31. März 2019 waren insgesamt 7 347 nigerianische Staatsangehörige im AZR erfasst, die jemals einen Asylantrag gestellt haben und aktuell eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) haben. Drucksache 19/10465 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Derzeitige Duldung und das Stellen eines Asylantrags müssen in keinem zeitlichen Zusammenhang stehen. In der Auswertung wurde nicht berücksichtigt, wann ein Asylantrag gestellt wurde, lediglich dass eine Antragstellung in der Vergangenheit vorliegt. Die einzelnen Ausprägungen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Nach Geschlecht: Duldungsgründe weiblich männlich unbekannt Gesamt (1) Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 3 4 7 (2) Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 29 77 106 (3) Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 2 2 (4) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 1 3 4 (5) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 5 9 14 (6) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 49 212 261 (7) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 794 1.773 3 2.570 (8) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen 13 27 40 9) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente ( 1.189 2.716 10 3.915 (10) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldunginh. fehlende Reisedokumente oder medizinische Gründe) 194 233 1 428 Insgesamt 2.279 5.054 14 7.347 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10465 Nach Bundesländern: Duldungsgründe (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) Gesamt Bayern 18 1 2 121 810 14 1.858 121 2.945 Berlin 2 2 21 6 5 36 Bremen 1 1 17 2 2 23 Hessen 2 2 64 64 132 Hamburg 31 5 2 38 Sachsen 2 5 12 19 Saarland 1 15 12 28 Thüringen 3 36 52 2 93 Brandenburg 4 1 2 3 41 55 2 108 Niedersachsen 2 12 2 1 11 64 58 9 159 Sachsen-Anhalt 1 1 5 25 42 2 76 Rheinland-Pfalz 1 17 9 82 3 52 2 166 Baden-Württemberg 1 7 1 30 491 2 771 134 1.437 Schleswig-Holstein 4 1 46 4 55 Nordrhein-Westfalen 3 40 5 72 813 19 915 149 2.016 Mecklenburg-Vorpommern 9 7 16 Insgesamt 7 106 2 4 14 261 2.570 40 3.915 428 7.347 Nach Altersgruppen: Anzahl unter 18 18 + Insgesamt (1) Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 3 4 7 (2) Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 14 92 106 (3) Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 2 2 (4) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 1 3 4 (5) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 14 14 (6) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 36 225 261 (7) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 521 2.049 2.570 (8) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen 7 33 40 9) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente ( 925 2.990 3.915 (10) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldunginh. fehlende Reisedokumente oder medizinische Gründe) 176 252 428 Insgesamt 1.683 5.664 7.347 Drucksache 19/10465 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele Personen nigerianischer Herkunft erhielten – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Angaben für die Jahre 2010 bis 2017 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zahlen für das Jahr 2018 liegen voraussichtlich im dritten Quartal 2019 vor, für das Jahr 2019 im dritten Quartal 2020. Jahresende 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Deutschland 2.116 2.332 2.718 4.175 8.101 16.194 21.870 22.780 Brandenburg 43 42 50 58 62 46 63 84 Berlin 75 74 105 120 147 102 122 148 Baden-Württemberg 353 406 453 814 1.531 3.108 4.335 4.612 Bayern 404 572 811 1.606 3.596 7.207 9.969 10.876 Bremen 15 18 27 44 95 107 99 117 Hessen 54 51 67 67 81 70 79 204 Hamburg 71 77 70 79 95 67 67 75 Mecklenburg-Vorpommern * * 3 * 5 8 11 31 Niedersachsen 110 109 107 133 177 165 151 257 Nordrhein-Westfalen 669 707 791 1.035 2.129 5.166 6.852 6.004 Rheinland-Pfalz 153 126 94 76 53 42 31 134 Schleswig-Holstein 15 16 24 31 29 18 20 41 Saarland . . 7 . 6 5 3 17 Sachsen 15 9 13 10 10 13 7 41 Sachsen-Anhalt 121 111 89 87 80 66 55 74 Thüringen 11 7 7 6 5 4 6 65 Quelle: Statistisches Bundesamt * Aus Datenschutzgründen können einzelne Werte für die Jahre bis 2014 nicht genannt werden. 5. Wie viele Personen nigerianischer Herkunft waren – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern – in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Zum 30. Juni 2018 gab es in Deutschland 15 296 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit nigerianischer Staatsangehörigkeit, darunter 811 Auszubildende . Zum 30. Juni 2010 waren es 5 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit nigerianischer Staatsangehörigkeit, darunter 73 Auszubildende. Daten für die übrigen Jahre (jeweils zum Stand 30. Juni) sowie für die Bundesländer können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Aufgrund der sechsmonatigen Wartezeit in der Beschäftigungsstatistik liegen für das Jahr 2019 noch keine endgültigen Daten vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10465 Entwicklung der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit nigerianischer Staatsangehörigkeit Bundesländer nach Arbeitsort Beschäftigungsstatus Zeitreihe 2010 bis 2018 (Stand jeweils 30.6.) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Insgesamt sozialversicherungspflichtig 5.250 5.796 6.094 6.406 6.944 8.019 10.192 13.111 15.296 darunter Auszubildende 73 110 137 173 198 216 322 563 811 Schleswig-Holstein sozialversicherungspflichtig 126 128 158 170 173 173 219 240 255 darunter Auszubildende - 4 7 6 4 * 5 * 6 Hamburg sozialversicherungspflichtig 403 406 409 445 469 489 502 561 564 darunter Auszubildende 3 4 4 5 7 7 12 10 10 Niedersachsen sozialversicherungspflichtig 422 466 451 467 501 563 604 693 805 darunter Auszubildende 3 11 13 10 11 11 14 17 17 Bremen sozialversicherungspflichtig 124 148 171 171 174 210 256 280 307 darunter Auszubildende * * * 4 * * * * 5 Nordrhein-Westfalen sozialversicherungspflichtig 1.243 1.408 1.422 1.489 1.547 1.724 2.039 2.979 3.889 darunter Auszubildende 16 23 37 43 36 34 66 125 201 Hessen sozialversicherungspflichtig 338 398 409 406 487 555 593 714 812 darunter Auszubildende 11 9 10 7 7 12 12 9 18 Rheinland-Pfalz sozialversicherungspflichtig 238 257 279 270 307 331 362 376 406 darunter Auszubildende 3 8 8 9 15 8 5 9 8 Baden-Württemberg sozialversicherungspflichtig 820 941 986 1.061 1.178 1.343 1.777 2.430 2.951 darunter Auszubildende 13 22 24 35 54 63 68 154 239 Bayern sozialversicherungspflichtig 1.037 1.109 1.190 1.283 1.360 1.707 2.616 3.333 3.561 darunter Auszubildende 15 17 26 44 48 59 114 210 263 Saarland sozialversicherungspflichtig 29 33 54 53 38 48 53 51 57 darunter Auszubildende * * * * - * * * * Berlin sozialversicherungspflichtig 323 336 377 412 471 611 802 1.022 1.170 darunter Auszubildende * 4 4 8 8 12 10 17 28 Brandenburg sozialversicherungspflichtig 34 42 57 46 59 73 121 112 133 darunter Auszubildende - * - - 3 3 3 - * Mecklenburg-Vorpommern sozialversicherungspflichtig 3 4 5 5 8 7 15 19 20 darunter Auszubildende * * - - - - * * * Sachsen sozialversicherungspflichtig 28 39 47 52 73 80 92 114 154 darunter Auszubildende * * - - * * 4 * 5 Sachsen-Anhalt sozialversicherungspflichtig 62 62 58 53 73 72 101 124 135 darunter Auszubildende * * * * * * 5 4 5 Thüringen sozialversicherungspflichtig 18 18 21 22 25 33 38 60 77 darunter Auszubildende - - - - - - - - * Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Zeichenerläuterung: *Zahlen kleiner als 3; - nichts vorhanden Drucksache 19/10465 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie viele Personen aus Nigeria waren in den Jahren 2010 bis 2019 vollziehbar ausreisepflichtig? Informationen zum Vorliegen einer vollziehbaren Ausreisepflicht können nur zu bestimmten Stichtagen für die fünf zurückliegenden Jahre ausgewertet werden. Aktuell liegen Informationen rückwirkend nur bis zum 31. Dezember 2014 vor. Angaben zur Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen zu den jeweiligen Stichtagen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Stichtag aufhältige Ausreisepflichtige 31.12.2014 2.420 31.12.2015 2.897 31.12.2016 2.937 31.12.2017 6.540 31.12.2018 9.641 31.03.2019 10.377 a) Wie viele von ihnen reisten freiwillig aus? Angaben zu vollziehbar ausreisepflichtigen nigerianischen Staatsangehörigen, die in den Jahren 2010 bis 2019 freiwillig mit REAG/GARP gefördert ausgereist sind, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Freiwillig mit REAG/GARP ausgereiste Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig waren Freiwillig mit REAG/GARP ausgereiste Personen insgesamt (Staatsangehörigkeit Nigeria) 2010 28 38 2011 37 44 2012 35 42 2013 20 26 2014 25 32 2015 20 40 2016 35 83 2017 62 177 2018** 65 153 2019 Jan-März** 16 31 Gesamt 343 666 **vorläufige Zahlen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10465 b) Wie viele von ihnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in ihr Heimatland abgeschoben bzw. in andere EU-Länder überstellt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Im Zeitraum von Januar 2010 bis Februar 2019 sind nach Kenntnis der Bundesregierung 941 nigerianische Staatsangehörige in das Heimatland abgeschoben worden. 1 510 nigerianische Staatsangehörige wurden in andere EU-Staaten abgeschoben. Die Verteilung nach Jahren und EU-Staaten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Als Grundlage für die retrograde Auswertung sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Stand 11. April 2019 berücksichtigt worden. Zielstaat 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 1. 1. -2 8. 2. 20 19 1: Nigeria 138 133 122 71 37 50 43 110 195 42 2: EU-Land Österreich 3 3 1 9 2 5 17 4 Belgien 1 4 2 1 1 Zypern 1 1 1 Tschechische Republik 1 1 2 1 Dänemark 3 1 2 2 Spanien 16 7 12 19 17 12 21 10 9 Finnland 2 Frankreich 3 3 1 3 8 3 5 26 3 Vereinigtes Königreich 1 1 Griechenland 1 1 1 Ungarn 2 1 1 4 1 2 Italien 30 20 20 19 46 71 114 380 497 96 Luxemburg 2 1 1 Lettland 1 Malta 2 1 1 Niederlande 1 2 1 1 2 2 5 4 Polen 1 1 2 1 2 Portugal 1 10 3 Rumänien 1 1 Schweden 2 1 1 2 1 8 2 Irland 1 1 Drucksache 19/10465 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie viele von ihnen sind danach wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingereist? Von den in den Jahren 2010 bis 2019 über REAG/GARP-Programm ausgereisten nigerianischen Staatsangehörigen sind bis zum 11. April 2019 insgesamt 9 Personen wieder in das Bundesgebiet eingereist. Weitere Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Staatsangehörigkeit Nigeria Erfolgte Ausreisen über REAG/GARP-Programm Davon gemeldete Wiedereinreisen nach Deutschland bis zum 11.04.2019 Jahr der Ausreise Anzahl ausgereiste Personen Anzahl wiedereingereiste Personen 2010 38 1 2011 44 1 2012 42 3 2013 26 1 2014 32 - 2015 40 - 2016 83 2 2017 177 1 2018* 153 - Jan.-März 2019* 31 - Gesamt 666 9 *Die Zahlen der Ausreise sind vorläufige Zahlen und können sich noch nach Erstellung des Verwendungsnachweises ändern. 7. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für ausgesetzte Abschiebungsversuche (z. B. Nichtantreffen der Person, Widerstandshandlungen , Flucht oder Fluchtversuch, Nichtzuführung der betreffenden Person, Stornierung der Maßnahmen im Vorfeld)? In wie vielen Fällen ist den zuständigen Behörden der momentan aktuelle Aufenthaltsort der abzuschiebenden Person unbekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind folgende Gründe für die Nichtfortführung einer geplanten Rückführung nigerianischer Staatsangehöriger maßgeblich gewesen: Stornierung des Ersuchens durch die jeweilige veranlassende Landesbehörde, nicht erfolgte oder verspätete Zuführung durch die jeweilige Landesbehörde am Flugtag, passive und aktive Widerstandshandlungen des Rückzuführenden, Beförderungsverweigerung durch die Luftverkehrsgesellschaft/Luftfahrzeugführer, den Flug betreffende Gründe, medizinische Gründe, Selbstverletzung bzw. -versuch , fehlende/ungültige Heimreisedokumente, Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei, Übernahmeverweigerung durch Begleiter der Luftverkehrsgesellschaften , Übernahmeverweigerung im Zielstaat, Flucht-/Fluchtversuch, Scheitern während eines Transitaufenthalts sowie fehlendes Begleitpersonal. Zur zweiten Teilfrage liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10465 8. Wie viele Personen nigerianischer Herkunft, deren Asylantrag in den Jahren 2010 bis 2019 ablehnend beschieden wurde und die sich gegenwärtig mit einer Duldung in Deutschland aufhalten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung a) bei der Beschaffung von Passdokumenten oder Passersatzpapieren nicht kooperiert, In den Jahren 2016, 2017 und 2018 wurden insgesamt 1 958 nigerianische Staatsangehörige zu Sammelanhörungen zur Identitätsfeststellung/Passersatzbeschaffung geladen; erschienen sind hiervon insgesamt 941 Personen was einer Erscheinensquote von 48,1 Prozent entspricht. b) falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung in Bezug auf die erfolgreiche Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern aus Ländern der Subsahara -Zone im Allgemeinen und Nigeria im Speziellen unternommen, und welche tatsächlichen Verbesserungen wurden erreicht (bitte nach vertraglichen Abkommen und den einzelnen Maßnahmen und nach Bundes- und Landeszuständigkeiten auflisten)? Bei der Gestaltung der Rückkehrpolitik verfolgt die Bundesregierung einen kohärenten Ansatz und setzt zur Erhöhung der Rückübernahmebereitschaft die gesamte Bandbreite der Politikfelder aller Ressorts ein. Seit dem Jahr 2015 wurden die Kontakte der Bundesregierung mit den jeweils zuständigen Ansprechpartnern der Herkunftsländer zur Verbesserung der Rückübernahmebereitschaft erheblich intensiviert. Die Bundesregierung vermittelt den Herkunftsländern dabei, dass die Verbesserung der Rückübernahmeverfahren ein zentraler Bestandteil des umfassenden Ansatzes der Bundesregierung in der Flucht- und Migrationspolitik ist. Mit Nigeria wurde bereits im Jahr 2012 eine bilaterale Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der irregulären Migration geschlossen. Deren Anpassung an die aktuellen Bedarfe erfolgt in einer jährlich tagenden Arbeitsgruppe der gemeinsam mit Nigeria begründeten Binationalen Kommission. Seit 2016 konnten unter anderem monatliche Anhörungsrunden zur Identifizierung von nigerianischen Staatsangehörigen vereinbart werden sowie eine Gültigkeitsdauer der Passersatzpapiere von drei Monaten. Seit Juli 2018 werden regelmäßig nationale Charterrückführungen aus Deutschland nach Nigeria durchgeführt. 10. Welche konkreten gemeinsamen Maßnahmen zur Rückführung abgelehnter nigerianischer Asylbewerber aus Deutschland – insbesondere für jene Fälle, die ohne Ausweisdokumente einreisten – konnten während des Besuchs der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei Nigerias Staatspräsidenten Buhari im August 2018, neben der Zusage von Entwicklungshilfen, vereinbart werden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/presse konferenz-von-bundeskanzlerin-merkel-und-dem-praesidenten-der-bundes republik-nigeria-muhammadu-buhari-1526768)? Nigeria bestätigte die Bereitschaft zur weiteren konstruktiven Zusammenarbeit, etwa durch bessere Nutzung der Möglichkeiten biometrischer Identifizierung. Drucksache 19/10465 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie viele Asylbewerber nigerianischer Herkunft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt? Wie viele Asylbewerber nigerianischer Herkunft wurden zu einer Haftstrafe verurteilt (wenn möglich, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln )? Seit 2010 wurden insgesamt 34 842 Asylbewerber mit nigerianischer Herkunft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Landeserstaufnahmeeinrichtungen oder die Polizei im Rahmen der Asylantragstellung oder Äußerung eines Asylgesuchs erkennungsdienstlich behandelt. 21 822 Personen waren männlich, 12 981 weiblich und 39 unbestimmten Geschlechts. 34 840 Personen waren volljährig, zwei Personen hatten das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ferner wurden seit 2010 insgesamt 6 996 polizeiliche erkennungsdienstliche Behandlungen bei Personen mit nigerianischer Herkunft durchgeführt. 5 908 Personen waren männlich, 1 082 weiblich und sechs unbestimmten Geschlechts. 6 994 Personen waren volljährig, zwei Personen hatten das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Bei 2 994 Personen wurde neben einer asylrechtlichen auch eine polizeiliche erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt. Statistiken zu Verurteilungen von Asylbewerbern liegen nicht vor. Die insoweit einschlägige Strafverfolgungsstatistik, die jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird, erfasst keine Angaben zum Aufenthaltsstatus der abgeurteilten Personen. 12. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Bundesnachrichtendienst, wie es z. B. in dem Artikel im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ (www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesnachrichtendienst-warnt-vornigerianischer -mafia-a-1254963.html) beschrieben wird, vor einer Expansion mafiöser Organisationen infolge des Zuzugs nigerianischer Asylbewerber warnt? Wenn ja, b) Zu welchem Zeitpunkt erlangte die Bundesregierung Kenntnis über diese Untersuchungsergebnisse des BND? Die Fragen 12 (erster Absatz) und 12b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesnachrichtendienst gewinnt entsprechend seines gesetzlichen Auftrags (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst [BNDG] § 1 Absatz 2) Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Hierunter fallen auch Informationen zu illegaler Migration und Organisierter Kriminalität. Diese Informationen fließen in das Lagebild des Bundesnachrichtendienstes ein. Der Bundesnachrichtendienst informiert die Bundesregierung und gibt ggf. Prognosen für künftige Entwicklungen ab. Die weitere Beantwortung der Frage 12 (erster Absatz) und 12b kann nicht offen erfolgen, da sie grundsätzlich zu den Inhalten von BND-Berichterstattung gemäß der zitierten Veröffentlichung Stellung nimmt. Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des ge- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10465 setzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte , Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags gesondert übersandt.* a) aufgrund welcher Tatbestände und Indizien kam der Bundesnachrichtendienst zum Schluss, eine Warnung vor der Ausbreitung der nigerianischen Mafia durch Asylbewerber auszusprechen? Die Beantwortung der Frage 12a kann nicht erfolgen. Gegenstand des Informations - bzw. Auskunftsersuchens sind auch solche Informationen zu der Methodik und den Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes, die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine weitergehende Stellungnahme zur vorliegenden Frage birgt die konkrete Gefahr , dass Einzelheiten zu der Methodik und zu besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes bekannt würden, infolge dessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und Methoden des Bundesnachrichtendienstes schließen könnten. Dies würde für den Bundesnachrichtendienst eine höchst folgenschwere Einschränkung der Informationsgewinnung bedeuten, wodurch der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes, die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) nicht mehr sachgerecht erfüllt werden kann. Die Gewinnung und Auswertung auslandsspezifischer Informationen durch den Bundesnachrichtendienst ist jedoch für die Sicherheits - und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland unerlässlich – würde der Bundesnachrichtendienst in seinen Möglichkeiten der Informationsgewinnung beeinträchtigt, drohten empfindliche Informationslücken im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten weiteren Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall nicht ausreichen: Eine Stellungnahme würde so detaillierte Schlussfolgerungen auf die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des Bundesnachrichtendienstes zulassen, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 19/10465 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung getragen werden kann. Bei einem Bekanntwerden von Informationen zu Quellen und Arbeitsweise des Bundesnachrichtendienstes wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen zu der Methodik und den spezifischen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 13. Wie groß schätzt die Bundesregierung den Personenkreis nigerianischer Mafiaorganisationen derzeit ein, und wie hat sich dieser seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahren und Organisationen aufschlüsseln)? Zwischen 2010 und 2017 bewegte sich die Zahl der nigerianisch dominierten OK- Gruppierungen in Deutschland auf konstant niedrigem Niveau (8-19 Gruppen). Die entsprechenden Zahlen für 2018 ergeben sich aus dem „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2018“, das in den kommenden Wochen veröffentlicht wird. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl von in Deutschland ermittelten OK-Gruppierungen, welche durch nigerianische Tatverdächtige dominiert werden/wurden: Nigerianisch dominierte OK-Gruppen in Deutschland (2010-2017): 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 OK-Gruppen gesamt 572 563 566 571 580 568 589 606 Anzahl nigerian. dom. OK-Gruppen 16 7 9 8 14 15 17 19 Anteil nigerian. dom. OK-Gruppen an OK-Gruppen gesamt 2,8 % 1,2 % 1,6 % 1,4 % 2,4 % 2,6 % 2,9 % 3,1 % Wie viele dieser Gruppen tatsächlich aus Mitgliedern der Nigerianischen Bruderschaften , den sog. Confraternities, bestehen, ist der Bundesregierung nicht bekannt . Eine weitergehende Aufschlüsselung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Bei der Beurteilung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass dieselbe OK-Gruppierung in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren in die Statistik einfließen kann, solange die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind (sog. Fortschreibung ). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10465 14. Wie viele Straftaten konnten diesem Personenkreis seit 2010 zugeordnet werden (bitte nach Bundesländern, Straftatbestand und Jahren aufschlüsseln )? Die Angaben zu kriminellen Betätigungsfeldern nigerianisch dominierter OK- Gruppen in Deutschland, aufgeschlüsselt nach Strafverfahren in den Bundesländern (bzw. der ermittlungsführenden Stelle) für die Jahren 2010 bis 2017 (zu den Zahlen für 2018 siehe Antwort zu Frage 13, können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: 2017 Bu nd es la nd / Er m itt lu ng sf üh re nd e St el le Ra us ch gi fth an de l/- sc hm ug ge l M en sc he nh an de l Sc hl eu se rk rim in al itä t W irt sc ha fts kr im in al itä t Fä lsc hu ng sk rim in al itä t G el dw äs ch e Ei ge nt um sk rim in al itä t Insgesamt 5 4 6 1 Baden-Württemberg 2 Bayern 1 Berlin 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen 1 1 Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 1 1 3 Rheinland-Pfalz 1 Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 2 1 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt Drucksache 19/10465 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2017 Bu nd es la nd / Er m itt lu ng sf üh re nd e St el le Ra us ch gi fth an de l/- sc hm ug ge l M en sc he nh an de l Sc hl eu se rk rim in al itä t W irt sc ha fts kr im in al itä t Fä lsc hu ng sk rim in al itä t G el dw äs ch e Ei ge nt um sk rim in al itä t Insgesamt 5 4 6 1 Baden-Württemberg 2 Bayern 1 Berlin 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen 1 1 Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 1 1 3 Rheinland-Pfalz 1 Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 2 1 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/10465 2015 Bu nd es la nd / Er m itt lu ng sf üh re nd e St el le Ra us ch gi fth an de l/- sc hm ug ge l M en sc he nh an de l Sc hl eu se rk rim in al itä t W irt sc ha fts kr im in al itä t Fä lsc hu ng sk rim in al itä t G el dw äs ch e Ei ge nt um sk rim in al itä t Insgesamt 3 2 1 2 1 Baden-Württemberg 1 1 Bayern Berlin 1 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 1 Rheinland-Pfalz Saarland 1 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 1 1 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt Drucksache 19/10465 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2014 Bu nd es la nd / Er m itt lu ng sf üh re nd e St el le Ra us ch gi fth an de l/- sc hm ug ge l M en sc he nh an de l Sc hl eu se rk rim in al itä t W irt sc ha fts kr im in al itä t Fä lsc hu ng sk rim in al itä t G el dw äs ch e Ei ge nt um sk rim in al itä t Insgesamt 3 2 1 2 Baden-Württemberg 1 1 Bayern 1 Berlin 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen 1 Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen 1 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 1 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/10465 2013 Bu nd es la nd / Er m itt lu ng sf üh re nd e St el le Ra us ch gi fth an de l/- sc hm ug ge l M en sc he nh an de l Sc hl eu se rk rim in al itä t W irt sc ha fts kr im in al itä t Fä lsc hu ng sk rim in al itä t G el dw äs ch e Ei ge nt um sk rim in al itä t Insgesamt 8 2 2 1 1 Baden-Württemberg 1 Bayern 1 1 Berlin 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen 1 Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen 2 1 Nordrhein-Westfalen 1 Rheinland-Pfalz 2 Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 2 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt Drucksache 19/10465 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2012 Bu nd es la nd / Er m itt lu ng sf üh re nd e St el le Ra us ch gi fth an de l/- sc hm ug ge l M en sc he nh an de l Sc hl eu se rk rim in al itä t W irt sc ha fts kr im in al itä t Fä lsc hu ng sk rim in al itä t G el dw äs ch e Ei ge nt um sk rim in al itä t Insgesamt 9 2 1 1 2 Baden-Württemberg 1 1 Bayern 1 1 Berlin 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen 2 1 Nordrhein-Westfalen 1 Rheinland-Pfalz 3 Saarland 1 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 1 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/10465 2011 Bu nd es la nd / Er m itt lu ng sf üh re nd e St el le Ra us ch gi fth an de l/- sc hm ug ge l M en sc he nh an de l Sc hl eu se rk rim in al itä t W irt sc ha fts kr im in al itä t Fä lsc hu ng sk rim in al itä t G el dw äs ch e Ei ge nt um sk rim in al itä t Insgesamt 11 3 1 2 Baden-Württemberg 1 Bayern Berlin 2 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen 1 Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen 2 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 2 Saarland 2 Sachsen Sachsen-Anhalt 1 Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei Zollkriminalamt 4 Bundeskriminalamt 2 Drucksache 19/10465 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2010 Bu nd es la nd / Er m itt lu ng sf üh re nd e St el le Ra us ch gi fth an de l/- sc hm ug ge l M en sc he nh an de l Sc hl eu se rk rim in al itä t W irt sc ha fts kr im in al itä t Fä lsc hu ng sk rim in al itä t G el dw äs ch e Ei ge nt um sk rim in al itä t Insgesamt 11 1 3 3 1 Baden-Württemberg 2 1 Bayern Berlin 2 Brandenburg Bremen Hamburg 1 Hessen 2 Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen 3 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 1 Saarland 1 Sachsen Sachsen-Anhalt 1 Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 1 Zollkriminalamt 1 1 Bundeskriminalamt 2 15. Wie viele Fälle, in denen Migrantinnen aus Nigeria in Deutschland zur Prostitution gezwungen wurden, sind der Bundesregierung bekannt, und wie haben sich diese seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)? Angaben zu Opfern von „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung “ werden im „Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamtes veröffentlicht und sind auf dessen Internetseite abrufbar: www. bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/ menschenhandel_node.html. Es liegen aktuell Daten bis 2017 vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/10465 Die Zahl der polizeilich ermittelten Menschenhandelsopfer mit nigerianischer Staatsangehörigkeit bewegte sich zwischen 2010 und 2017 auf niedrigem Niveau. Seit dem Berichtsjahr 2016 kann nach zwischenzeitlichem Rückgang ein leichter Anstieg festgestellt werden. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zahl der polizeilich ermittelten Opfer von „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ mit nigerianischer Staatsangehörigkeit, welche für das „Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung“ statistisch erfasst worden sind: Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung: Jahr 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Opfer insgesamt 489 488 416 557 542 612 640 610 Anzahl nigerian. Opfer 39 25 10 18 15 13 28 46 Anteil nigerian. Opfer 8,0 % 5,1 % 2,4 % 3,2 % 2,8 % 2,1 % 4,4 % 7,5 % Bundesland/Ermittlungsführende Stelle Baden-Württemberg 2 3 1 Bayern 4 1 3 4 Berlin 2 1 2 1 3 Bremen 3 1 Hamburg 1 Hessen 1 5 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 1 7 1 2 3 Nordrhein-Westfalen 22 9 3 5 3 Rheinland-Pfalz 5 1 Schleswig-Holstein 1 2 Sachsen-Anhalt 1 Bundespolizei 2 Ob es sich bei den Opfern um Asylbewerberinnen handelt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Datenbasis aus früheren Jahren (2012 und früher) kann aufgrund anderer Erfassungsmodalitäten nicht auf Bundesländer aufgeschlüsselt werden. 16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern oder anderen EU-Staaten, ergriffen, um die Einwanderung nigerianischer Mafiaorganisation und ihrer Mitglieder nach Deutschland zu verhindern und die bestehenden Strukturen in Deutschland zu bekämpfen? Maßnahmen und Kooperationen zur Bekämpfung der (Organisierten) Kriminalität , begangen durch nigerianische Täter(-gruppierungen), existieren sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene. Die Strafverfolgungsbehörden kooperieren dabei im Sinne eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes mit den zur Sachaufklärung notwendigen Akteuren. Drucksache 19/10465 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auf internationaler Ebene werden durch die Bundesregierung gemeinsam mit den europäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und unter Einbeziehung Nigerias erhebliche Anstrengungen im Sinne eines ganzheitlichen Vorgehens gegen international agierende nigerianische Täternetzwerke im Bereich Menschenhandel unternommen. So hat das Bundeskriminalamt die Federführung in dem EU-Projekt ETUTU. Das Projekt ETUTU (westafrikanisches Wort für „Ritual“) wurde 2012 im Rahmen des EU-Policy Cycles auf EU-Ebene zur europaweiten Bekämpfung des Nigerianischen Menschenhandels initiiert. Operative Hauptziele des Projekts sind: der Aufbau und die Stärkung eines europaweiten Netzwerks zur Bekämpfung der international agierenden nigerianischen Täterstrukturen im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, die Unterstützung von internationalen Ermittlungsverfahren, ein verstärkter Opferschutz sowie der gemeinsame Aufbau einer Kooperation mit der Dienststelle zur Bekämpfung des Menschenhandels in Nigeria. Im Rahmen des Projekts werden im Bereich Menschenhandel auch immer wieder vereinzelte Informationen zu Nigerianischen Bruderschaften, den sog. Confraternities , bekannt. Erkenntnisse aus den in Deutschland geführten Ermittlungsverfahren fließen in das internationale Projekt ein und umgekehrt. 17. Gibt es eine systematische Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit italienischen Sicherheitsbehörden bezüglich der organisierten Kriminalität nigerianischer bzw. westafrikanischer Herkunft, und wo ist diese ggf. organisatorisch angesiedelt? Die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland arbeiten im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben mit italienischen und anderen ausländischen Sicherheitsbehörden zusammen. Diese Kooperation beinhaltet den Austausch von Erkenntnissen, darunter auch Informationen über Fragen der organisierten Kriminalität auf internationaler Ebene. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Im Rahmen des EU- Projekts ETUTU erfolgt eine Zusammenarbeit auch mit den italienischen Sicherheitsbehörden . 18. Gibt es zur Bekämpfung dieser Art organisierter Kriminalität systematische Kooperationen mit weiteren Ländern innerhalb und ggf. auch außerhalb der Europäischen Union, und wo ist diese ggf. organisatorisch angesiedelt? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Jahresende 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Deutschland 2.116 2.332 2.718 4.175 8.101 16.194 21.870 22.780 Brandenburg 43 42 50 58 62 46 63 84 Berlin 75 74 105 120 147 102 122 148 Baden-Württemberg 353 406 453 814 1.531 3.108 4.335 4.612 Bayern 404 572 811 1.606 3.596 7.207 9.969 10.876 Bremen 15 18 27 44 95 107 99 117 Hessen 54 51 67 67 81 70 79 204 Hamburg 71 77 70 79 95 67 67 75 Mecklenburg-Vorpommern * * 3 * 5 8 11 31 Niedersachsen 110 109 107 133 177 165 151 257 Nordrhein-Westfalen 669 707 791 1.035 2.129 5.166 6.852 6.004 Rheinland-Pfalz 153 126 94 76 53 42 31 134 Schleswig-Holstein 15 16 24 31 29 18 20 41 Saarland . . 7 . 6 5 3 17 Sachsen 15 9 13 10 10 13 7 41 Sachsen-Anhalt 121 111 89 87 80 66 55 74 Thüringen 11 7 7 6 5 4 6 65 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 OK-Gruppen gesamt 572 563 566 571 580 568 589 606 Anzahl nigerian. dom. OK-Gruppen 16 7 9 8 14 15 17 19 Anteil nigerian. dom. OK-Gruppen an OK-Gruppen gesamt 2 ,8 % 1 ,2 % 1 ,6 % 1 ,4 % 2 ,4 % 2 ,6 % 2 ,9 % 3 ,1 % 2017 Bundesland/ Ermittlungsführende Stelle Rauschgifthandel/-schmuggel Menschenhandel Schleuserkriminalität Wirtschaftskriminalität Fälschungskriminalität Geldwäsche Eigentumskriminalität Insgesamt 5 4 6 1 Baden-Württemberg 2 Bayern 1 Berlin 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen 1 1 Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 1 1 3 Rheinland-Pfalz 1 Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 2 1 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt 2017 Bundesland/ Ermittlungsführende Stelle Rauschgifthandel/-schmuggel Menschenhandel Schleuserkriminalität Wirtschaftskriminalität Fälschungskriminalität Geldwäsche Eigentumskriminalität Insgesamt 5 4 6 1 Baden-Württemberg 2 Bayern 1 Berlin 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen 1 1 Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 1 1 3 Rheinland-Pfalz 1 Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 2 1 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt 2015 Bundesland/ Ermittlungsführende Stelle Rauschgifthandel/-schmuggel Menschenhandel Schleuserkriminalität Wirtschaftskriminalität Fälschungskriminalität Geldwäsche Eigentumskriminalität Insgesamt 3 2 1 2 1 Baden-Württemberg 1 1 Bayern Berlin 1 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 1 Rheinland-Pfalz Saarland 1 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 1 1 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt 2014 Bundesland/ Ermittlungsführende Stelle Rauschgifthandel/-schmuggel Menschenhandel Schleuserkriminalität Wirtschaftskriminalität Fälschungskriminalität Geldwäsche Eigentumskriminalität Insgesamt 3 2 1 2 Baden-Württemberg 1 1 Bayern 1 Berlin 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen 1 Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen 1 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 1 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt 2013 Bundesland/ Ermittlungsführende Stelle Rauschgifthandel/-schmuggel Menschenhandel Schleuserkriminalität Wirtschaftskriminalität Fälschungskriminalität Geldwäsche Eigentumskriminalität Insgesamt 8 2 2 1 1 Baden-Württemberg 1 Bayern 1 1 Berlin 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen 1 Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen 2 1 Nordrhein-Westfalen 1 Rheinland-Pfalz 2 Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 2 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt 2012 Bundesland/ Ermittlungsführende Stelle Rauschgifthandel/-schmuggel Menschenhandel Schleuserkriminalität Wirtschaftskriminalität Fälschungskriminalität Geldwäsche Eigentumskriminalität Insgesamt 9 2 1 1 2 Baden-Württemberg 1 1 Bayern 1 1 Berlin 1 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen 2 1 Nordrhein-Westfalen 1 Rheinland-Pfalz 3 Saarland 1 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 1 Zollkriminalamt 1 Bundeskriminalamt 2011 Bundesland/ Ermittlungsführende Stelle Rauschgifthandel/-schmuggel Menschenhandel Schleuserkriminalität Wirtschaftskriminalität Fälschungskriminalität Geldwäsche Eigentumskriminalität Insgesamt 11 3 1 2 Baden-Württemberg 1 Bayern Berlin 2 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen 1 Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen 2 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 2 Saarland 2 Sachsen Sachsen-Anhalt 1 Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei Zollkriminalamt 4 Bundeskriminalamt 2 2010 Bundesland/ Ermittlungsführende Stelle Rauschgifthandel/-schmuggel Menschenhandel Schleuserkriminalität Wirtschaftskriminalität Fälschungskriminalität Geldwäsche Eigentumskriminalität Insgesamt 11 1 3 3 1 Baden-Württemberg 2 1 Bayern Berlin 2 Brandenburg Bremen Hamburg 1 Hessen 2 Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen 3 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 1 Saarland 1 Sachsen Sachsen-Anhalt 1 Schleswig-Holstein Thüringen Bundespolizei 1 Zollkriminalamt 1 1 Bundeskriminalamt 2 Jahr 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Opfer insgesamt 489 488 416 557 542 612 640 610 Anzahl nigerian. Opfer 39 25 10 18 15 13 28 46 Anteil nigerian. Opfer 8 ,0 % 5 ,1 % 2 ,4 % 3 ,2 % 2 ,8 % 2 ,1 % 4 ,4 % 7 ,5 % Bundesland/Ermittlungsführende Stelle Baden-Württemberg 2 3 1 Bayern 4 1 3 4 Berlin 2 1 2 1 3 Bremen 3 1 Hamburg 1 Hessen 1 5 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 1 7 1 2 3 Nordrhein-Westfalen 22 9 3 5 3 Rheinland-Pfalz 5 1 Schleswig-Holstein 1 2 Sachsen-Anhalt 1 Bundespolizei 2