Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1047 19. Wahlperiode 02.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kamann, Stephan Brandner, Jochen Haug, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/664 – Situation in Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2011 tobt in Syrien ein Bürgerkrieg, der bislang fast eine halbe Million Todesopfer forderte und Millionen Syrer zu Vertriebenen machte. Es handelt sich dabei um eine der größten humanitären Katastrophen seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs (www.handelsblatt.com/politik/international/kriegsbeobachterhunderttausende -tote-in-syrien/19510486.html). Unter anderem sind die syrische Armee von Präsident Baschar al-Assad unterstützt von Russland, unterschiedlichste ethnisch und religiös ausgerichtete Rebellen -Gruppen, der sog. Islamische Staat (IS) und auch die westlichen Alliierten an Kampfhandlungen in Syrien beteiligt. Auslöser des Konflikts war ein friedlicher Protest gegen das autoritäre Regime Assads im Zuge des sog. Arabischen Frühlings zu Beginn des Jahres 2011. Es kam zu einer wachsenden Einflussnahme aus dem Ausland: Neben dem Zustrom von Waffen kämpften auch immer mehr ausländische Freiwillige und Söldner in Syrien (www.tagesspiegel.de/politik/starker-zulauf-fuer-is-zahlauslaendischer -kaempfer-in-syrien-und-irak-verdoppelt/12692362.html). Die eigentliche Motivation der syrischen Opposition, die Demokratisierung Syriens und die Absetzung Präsident Assads zu erreichen, rückte in den Hintergrund. Stattdessen trat der Kampf verschiedener bewaffneter Gruppen aus religiösen und ethnischen Gründen in den Vordergrund. Zudem setzte ab 2015 eine massive Fluchtbewegung nach Europa ein, die nicht nur die Staaten an der EU-Außengrenze und die Balkan-Länder massiv überforderte , sondern auch die Europäische Union in eine ihrer schwersten politischen Krisen stürzte (http://publications.europa.eu/webpub/com/factsheets/migrationcrisis /de/). Den Fragestellern bleiben bis heute die Motive der Bundesregierung und von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel unklar, die im Herbst 2015 die Grenzen für eine ungesteuerte Zuwanderung von über einer Million meist junger Männer oft ungeklärter Herkunft öffnete (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/einjahr -fluechtlingskrise-der-faktencheck-da-kommen-ja-nur-maenner/14488650. html), die zuvor zahlreiche sichere Drittstaaten (u. a. Griechenland, Ungarn, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1047 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kroatien, Slowenien und Österreich) durchquerten bzw. aus der sicheren Türkei kamen und der Bundesrepublik Deutschland damit die schwerste Flüchtlings - und Migrationskrise seit Ende des Zweiten Weltkriegs bescherten (www.welt.de/politik/deutschland/article148588383/Herbst-der-Kanzlerin- Geschichte-eines-Staatsversagens.html). 1. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung erstmals erwogen, ob sich die durch den Syrien-Krieg und andere Umstände hervorgerufenen Fluchtbewegungen innerhalb Syriens in externe Fluchtbewegungen ändern können ? Der Bundesregierung ist der Zusammenhang zwischen internen militärischen Auseinandersetzungen und grenzüberschreitenden Fluchtbewegungen bekannt. Nicht erst mit Beginn des Konflikts in Syrien in 2011 beinhaltet der jährliche Migrationsbericht der Bundesregierung auch Zahlen und Informationen zu syrischen Asylbewerbern. 2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die durch den Krieg in Syrien bedingten Fluchtbewegungen zu beobachten? Gab bzw. gibt es einen Informationsaustausch mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)? Wenn ja, durch wen wurden diese Informationen gewonnen? Daten über Flucht- und Migrationsbewegungen werden durch das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum für irreguläre Migration (GASIM) im Bundespolizeipräsidium in Potsdam gesammelt, beobachtet und bewertet. Dabei fließen gegebenenfalls Erkenntnisse und Bewertungen zu Flucht- und Migrationsrouten ein, die von türkischen Behörden auf der Grundlage der „Gemeinsamen Absichtserklärung vom 23. Februar 2016 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet polizeilicher Aufgaben sowie Aufgaben des Grenzschutzes/der Koordinierung bei der Bekämpfung der irregulären Migration und der Schleusungskriminalität“ übermittelt werden. Die europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) erhebt ebenso Daten über Flucht- und Migrationsbewegungen, die dann den EU-Mitgliedstaaten – damit auch Deutschland – zur Verfügung gestellt werden. 3. Gab und gibt es einen Informationsaustausch mit regionalen diplomatischen Vertretungen bzw. mit den Vertretungen internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen vor Ort? Wenn ja, durch wen wurden diese Informationen ausgewertet? 4. Bezog die Bundesregierung Informationen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und anderer Nachrichtendienste in ihre Analyse der Flüchtlingsströme mit ein? Gab es Hinweise des BND oder anderer Nachrichtendienste, die auf die Entwicklung 2015 hin deuteten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1047 5. Stand die Bundesregierung mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren hinsichtlich der Einordnung dieser Fluchtbewegungen im Austausch? Wenn ja, welcher Natur war dieser Austausch, und wie hat die Bundesregierung diese Informationen verwertet? Gab es Hinweise befreundeter Nachrichtendienste, die auf die Entwicklung 2015 hin deuteten? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/599 vom 1. Februar 2018 wird verwiesen. Die Bundesregierung stand und steht bilateral und im Rahmen der Europäischen Union in einem kontinuierlichen Austausch mit ihren europäischen Partnern, internationalen Organisationen und Partnerstaaten in der Region sowie Nicht-Regierungsorganisationen . Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags gewinnt der Bundesnachrichtendienst Informationen, darunter auch Hinweise anderer Nachrichtendienste , die regelmäßig oder anlassbezogen in Berichterstattung münden. Die Bundesregierung wurde und wird durch den Bundesnachrichtendienst fortlaufend zum aktuellen Migrationsgeschehen, einschließlich Syrien, unterrichtet. 6. Inwiefern hat die Bundesregierung die Einrichtung der Flüchtlingslager in Syrien und der Region unterstützt? Im Rahmen ihrer humanitären Hilfe unterstützt die Bundesregierung seit Beginn der Syrienkrise Hilfsprogramme und Projekte der Vereinten Nationen, der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und humanitärer Nichtregierungsorganisationen zur Versorgung von Binnenvertriebenen in Syrien und von syrischen Flüchtlingen in Jordanien, Libanon, Irak und der Türkei, die zum Teil in Flüchtlingslagern untergekommen sind. Der Fokus der Unterstützung liegt auf den Sektoren Unterkunft, Schutz, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittelhilfe und Hilfsgütern des täglichen Gebrauchs wie Matratzen, Kleidung und Decken. In mehreren Flüchtlingslagern in Jordanien und dem Nord-Irak wurden Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie zur Errichtung von Sanitäranlagen finanziert. Zudem hat die Bundesregierung über strukturbildende Maßnahmen der Übergangshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit1 Flüchtlingslager in der Region mit Energieversorgung und Abfallmanagement sowie Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten unterstützt. Darüber hinaus leistet die Bundesregierung über ihre Beiträge an dem EU-Haushalt auch einen wichtigen Beitrag zu den Hilfsprogrammen der EU. 7. In welcher Weise hat die Bundesregierung zur materiellen und immateriellen Unterstützung der Flüchtlingslager und der Menschen, die dort Zuflucht gefunden haben, beigetragen, und in welcher Weise (bitte Beträge und sonstige Leistungen nach Jahren auflisten)? Die Bundesregierung hat seit 2012 für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Syrien und den Nachbarländern folgende Beträge zur Verfügung gestellt: 2012: 52 Mio. Euro 2013: 181 Mio. Euro 2014: 175 Mio. Euro 1 Im Gegensatz zu Jordanien, Libanon, Irak und Türkei erfolgt in Syrien keine staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der dortigen Regierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1047 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2015: 204 Mio. Euro 2016: 640 Mio. Euro 2017: 720 Mio. Euro Zudem hat die Bundesregierung für strukturbildende Maßnahmen der Übergangshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit im Kontext der Syrienkrise seit 2012 folgende Beträge zur Verfügung gestellt: 2012: 47 Mio. Euro 2013: 91 Mio. Euro 2014: 198 Mio. Euro 2015: 287 Mio. Euro 2016: 707 Mio. Euro 2017: 787 Mio. Euro Da nur rund 10 Prozent der Flüchtlinge in den Nachbarländern Syriens in offiziellen Flüchtlingslagern untergebracht sind und auch innerhalb Syriens ein großer Teil der Binnenvertriebenen sowohl in urbanen als auch in ländlichen Gebieten außerhalb von Flüchtlingslagern lebt, ist nur ein Teil der von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel in die Unterstützung von Hilfsmaßnahmen in Flüchtlingslagern geflossen. Die Bundesregierung hat insbesondere Unterstützung über die Hilfsprogramme der Vereinten Nationen geleistet, die sowohl in Flüchtlingslagern als auch außerhalb umgesetzt werden. Eine genaue Bezifferung der Mittel zur Unterstützung von Flüchtlingslagern ist daher nicht möglich. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Inwiefern hat die Bundesregierung eine eigene Einschätzung der Situation in den Flüchtlingslagern und der Lage der Flüchtlinge vor Ort vorgenommen? Die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarländern Syriens analysieren laufend die humanitäre Situation der Flüchtlinge sowohl innerhalb als auch außerhalb der dortigen Flüchtlingslager. Regelmäßig finden Besuche von Vertretern deutscher Auslandsvertretungen und von Bundesministerien in Flüchtlingslagern und Gastgemeinden in den Nachbarländern Syriens statt. Als einer der größten Geber im Kontext der Syrienkrise steht die Bundesregierung zudem in kontinuierlichem Austausch mit den beteiligten humanitären Akteuren, insbesondere den Vereinten Nationen, zur humanitären Lage in der Region. Die von der Bundesregierung geförderten Partner berichten ebenfalls in regelmäßigen Abständen über die aktuellen Entwicklungen vor Ort. 9. Wie hat die Bundesregierung mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen und anderen Nationen zur Unterstützung der Flüchtlingslager zusammengearbeitet ? Die Bundesregierung koordiniert sich hinsichtlich der von ihr geförderten Hilfsmaßnahmen fortlaufend beispielsweise mit den Vereinten Nationen, der Europäischen Kommission und anderen Geberstaaten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1047 10. Ab welchem Zeitpunkt war der Bundesregierung bekannt, dass die Versorgungssituation der Menschen in den Flüchtlingslagern kritisch ist? 11. Wurde die Bundesregierung aufgefordert, die deutschen Leistungen zur Versorgung der Lager bzw. der Flüchtlinge zu erhöhen, und wenn ja, durch wen, und wann? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Zentrale Grundlage für die Bereitstellung von Mitteln für Hilfsprogramme und Projekte zur Versorgung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen im Kontext der Syrien-Krise durch die Bundesregierung sind insbesondere die jährlich erstellten Hilfspläne der Vereinten Nationen: Koordiniert von den Vereinten Nationen finden sowohl in Syrien als auch in den Nachbarländern jährliche Bedarfserhebungen statt, auf deren Grundlage die humanitären Hilfspläne für Syrien („Humanitarian Response Plan“; HRP) und für die Nachbarländer („Regional Refugee and Resilience Plan“; 3RP) veröffentlicht werden. Diese Pläne beziffern den humanitären Bedarf und den längerfristigen Bedarf zur Sicherstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen für das jeweilige Jahr und rufen die internationale Gemeinschaft zur Finanzierung desselben auf. Daneben gibt es die jährlichen Hilfsaufrufe des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sowie die nationalen Entwicklungspläne der Nachbarländer Syriens, die über den humanitären Bedarf hinausgehen und langfristige Entwicklungsziele verfolgen. Trotz verstärkten Engagements vieler Geberstaaten, darunter auch Deutschland, war eine Deckung sämtlicher Bedarfe mit den bereitgestellten Mitteln nicht umsetzbar . Die Bundesregierung hat angesichts der Tatsache, dass sich seit 2012 der humanitäre Bedarf in Syrien und den Nachbarländern kontinuierlich erhöht hat, auch ihr humanitäres Engagement in der Syrienkrise umfassend ausgeweitet. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 12. Wie hat die Bundesregierung ggfs. auf solche Aufforderungen reagiert? Die Bundesregierung prüft kontinuierlich die in den Hilfsplänen gemeldeten globalen Bedarfe. Auf Grundlage dieser Informationen entwickelt die Bundesregierung in Abstimmung mit anderen Geberstaaten, den Vereinten Nationen und weiteren humanitären Akteuren ihren strategischen Ansatz zur Unterstützung der Hilfsprogramme auch in Syrien und den Nachbarländern. Aufgrund steigender Bedarfe hat die Bundesregierung seit 2012 ihre Mittel für Hilfsmaßnahmen in Syrien und den Nachbarländern kontinuierlich erhöht. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 13. Hat die Bundesregierung die deutschen Leistungen für ausreichend gehalten, um Mangelsituationen in den Flüchtlingslagern zu bekämpfen? Die Bundesregierung ist seit Beginn der Syrienkrise einer der Hauptgeber für die Finanzierung humanitärer Hilfsmaßnahmen. Seit 2012 hat die Bundesregierung für die durch den Konflikt betroffene zivile Bevölkerung in Syrien und den Nachbarländern (Flüchtlinge sowie Gastgemeinden) insgesamt rund 4,45 Mrd. Euro bereitgestellt, davon rund 2,165 Mrd. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe. Sie leistet damit einen anerkannt hohen Beitrag zur Linderung der Not. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1047 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche diplomatischen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen , damit auch andere Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft Unterstützungsleistungen gewähren bzw. erhöhen? Seit 2013 haben bislang fünf große Geberkonferenzen für Syrien und die Nachbarländer stattgefunden, an denen Deutschland jeweils teilgenommen hat. Bei den beiden letzten Konferenzen in London 2016 und Brüssel 2017 hat Deutschland dabei mit einigen weiteren Staaten die Rolle des Mitgastgebers übernommen. Ziel der Konferenzen ist die Einwerbung von Mitteln sowie die Einbindung möglichst vieler Geberstaaten. Bei der letzten Geberkonferenz im April 2017 in Brüssel konnten Mittelzusagen in Höhe von 5,55 Mrd. Euro für 2017 und 3,47 Mrd. Euro für den Zeitraum 2018 bis 2020 eingeworben werden. Die für 2017 von der internationalen Gemeinschaft zugesagten Mittel sind zu weit über 90 Prozent erbracht worden. Als Gründungsmitglied der „Top Donors Group“ setzt sich die Bundesregierung seit 2014 für eine Verbreiterung der Geberbasis und eine stärkere Einbindung neuer Geber, darunter arabische Staaten, ein. Zudem organisierte die Bundesregierung am Rande der Eröffnung der 70. Generalversammlung der Vereinten Nationen am 29. September 2015 im Rahmen ihrer damaligen G7-Präsidentschaft ein Gebertreffen, bei dem Zusagen der Staatengemeinschaft für die Syrienkrise über 1,8 Mrd. US-Dollar eingeworben wurden. Neben den oben genannten multilateralen Formaten setzt sich die Bundesregierung auch kontinuierlich im bilateralen Gespräch mit anderen Gebern und weiteren Staaten dafür ein, dass diese einen größeren Beitrag leisten und ausreichend Hilfe vor Ort ankommt. 15. Ist die Bundesregierung der Meinung, zu jedem Zeitpunkt alles getan zu haben , um den Flüchtlingen vor Ort ausreichend Hilfe gewährt zu haben? Auf die Antwort zu Frage 7, 13 und 14 wird verwiesen. 16. Wann und wie hat die Bundesregierung erfahren, dass Menschen die Lager verlassen und weiter in Richtung EU wandern? 17. Hielt die Bundesregierung den Umfang der Fluchtbewegungen ab einem bestimmten Zeitpunkt für ungewöhnlich, und falls ja, wann und warum? 18. Wie hat die Bundesregierung ggfs. darauf reagiert? Wann hat sie konkret welche Maßnahmen dazu ergriffen, und wenn ja, auf wessen Initiative? Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/599 vom 1. Februar 2018 sowie auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Auf europäischer Ebene hat sich der Europäische Rat seit Juni 2014 regelmäßig mit der humanitären Lage in Syrien sowie den Nachbarländern und den Flucht- und Migrationsbewegungen aus Syrien beschäftigt und entsprechende Maßnahmen veranlasst. 19. Wann hat sich das Bundeskabinett mit den Fluchtbewegungen aus den Flüchtlingslagern befasst, und wenn ja, auf wessen Initiative? Im Rahmen seiner Aufgaben hat sich das Bundeskabinett anlassbezogen mit den grenzüberschreitenden Fluchtbewegungen infolge des Konflikts in Syrien befasst . Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4 sowie die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/599 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1047 20. Hat die Bundesregierung auch auf diplomatischem Wege, etwa durch Vertreter der Türkei, von den Fluchtbewegungen aus den Lagern erfahren, und wie hat sie diplomatisch reagiert? Die Bundesregierung stand und steht bilateral und im Rahmen der Europäischen Union in einem kontinuierlichen Austausch mit ihren europäischen Partnern, internationalen Organisationen und den Aufnahmeländern zur Lage der Flüchtlinge in den Nachbarstaaten Syriens – einschließlich der Türkei. Im Rahmen dieses Austausches wurde unter anderem die EU-Türkei-Erklärung vereinbart, die eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Unterstützung syrischer Flüchtlinge und aufnehmender Gemeinden in der Türkei und bei der Unterbindung irregulärer Migration vorsieht. Zur weiteren Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 21. War der Bundesregierung klar, dass Fluchtbewegungen in die EU vor allem die Bundesrepublik Deutschland und andere Staaten mit großzügigen Sozialsystemen als Ziel haben könnten, und wenn ja, ab wann? 22. Hat die Bundesregierung das Niveau der Sozialleistungen für Flüchtlinge als Pull-Faktor identifiziert, und falls ja, ab wann? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung wann ergriffen, um den Pull- Faktor zu verringern? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Flüchtlinge haben unterschiedliche Motive für die Auswahl ihres Ziellandes. Dazu können unter anderem auch die staatliche Wohlfahrt und Wirtschaftslage im Zielland gehören. Hierzu wird auch auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2017“ auf Bundestagsdrucksache 19/385, Seite 53 verwiesen. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht bereits seit 1993 verstärkt die Gewährung von Sach- statt Geldleistungen vor. Auch um Fehlanreize zu beseitigen, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen , regelte das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das am 24. Oktober 2015 in Kraft trat, die Sachleistungsgewährung in Sammelunterkünften neu. Bei der Regelung der AsylbLG-Geldleistungssätze ist die Bundesregierung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) gebunden. Danach sind Leistungssätze im AsylbLG transparent, realitätsgerecht und bedarfsgerecht zu bemessen. 23. Hat die Bundesregierung erkannt, dass die Größe der Diaspora (also die Gemeinschaft in Deutschland lebender Ausländer einer Region bzw. Nationalität ) als Pull-Faktor wirkt (Everett S. Lee (1966): A Theory of Migration In: Demograhy, 5. Jahrgang, Nr. 1, 1966, S. 47 bis 57), und welche Schlüsse hat sie in Bezug auf ihre Politik daraus gezogen? Der Bundesregierung ist bekannt, dass bestehende Diasporagemeinden, Kontakte und Anknüpfungspunkte in einem anderen Staat Aspekte einer Migrationsentscheidung sein können. Die Bundesregierung setzt weiterhin darauf, Migration zu steuern, zu ordnen und irreguläre Migration einzudämmen. Daneben unterstützt sie eine Politik der EU zur Unterbindung irregulärer Einreisen in das Gebiet der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang baut die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1047 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (UNHCR), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie Herkunfts - und Transitstaaten weiter aus und setzt sich für den wirksamen Schutz der europäischen Außengrenzen ein. 24. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige politische und militärische Lage in Syrien insbesondere vor dem Hintergrund der militärischen Erfolge der syrischen Streitkräfte im Verbund mit der russischen Armee und der Zurückdrängung des IS? Wie verhält sich die Bundesregierung zu Medienbeiträgen (www.welt.de/ politik/Deutschland/article171213053/In-einzelnen-Regionen-ist-Syrienwieder -releativ-sicher.html), die von einer teilweisen Befriedung Syriens berichten ? Die Deutsche Botschaft Damaskus ist seit 2012 geschlossen. Die Bundesregierung stützt ihre Lageeinschätzung über die Entwicklung in Syrien daher vor allem auf eine Vielzahl von Berichten sowohl in- und ausländischer Dienste und Behörden als auch staatlicher, zwischen- und nicht-staatlicher Organisationen, wie beispielsweise der Vereinten Nationen. Der Rückgang militärischer Gewalt in Teilen Syriens ist keinesfalls mit einem Ende des Konfliktes gleichzusetzen. Die humanitäre Situation ist in Teilen des Landes nach wie vor verheerend, was vielerorts auch auf die Weigerung des Regimes, humanitären Zugang zu gewähren , zurückzuführen ist. Weiterhin bleiben Teile des Landes militärisch umkämpft . So wurden im Zuge der massiven Kampfhandlungen einschließlich Luftangriffen in der Provinz Idlib laut Vereinten Nationen allein zwischen dem 15. Dezember 2017 und dem 3. Februar 2018 etwa 325 000 Menschen neu oder erneut intern vertrieben. Ein Ende des Konfliktes muss durch eine verhandelte, politische Lösung herbeigeführt werden, die derzeit auch wegen fehlender Teilnahme des syrischen Regimes am Friedensprozess der Vereinten Nationen in Genf nicht absehbar ist. 25. Hält es die Bundesregierung für zumutbar, Bürgerkriegsflüchtlinge, die einen subsidiären Schutzstatus innehaben, in befriedete Gebiete Syriens zurückzuführen (wie etwa im Falle Afghanistans) (www.bundesregierung. de/content/DE/Artikel/2017/08/2017-08-09-afghanistan.html)? Personen, die subsidiären Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG zuerkannt bekommen haben, haben gemäß § 25 Absatz 2 Satz 1 2. Alt. AufenthG einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, so dass eine Rückführung nach Syrien nicht in Betracht kommt. 26. Hat die Bundesregierung Überlegungen unterstützt, mit Hilfe des NATO- Verbündeten Türkei eine demilitarisierte Zone im nördlichen Syrien einzurichten , in der Flüchtlinge Schutz gefunden hätten? Die Bundesregierung hat sich seit Beginn des Syrienkonfliktes kontinuierlich für eine landesweite Waffenruhe und ungehinderten humanitären Zugang eingesetzt und unterstützt entsprechende Anstrengungen im Rahmen des Genfer Prozesses. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333