Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10475 19. Wahlperiode 27.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9492 – Deutsch-weißrussische Beziehungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weißrussland („Belarus“) grenzt im Westen an den EU-Staat Polen und im Osten an die Russische Föderation. Doch trotz seiner geographischen Nähe wird Weißrussland in der deutschen Öffentlichkeit nach Auffassung der Fragesteller kaum wahrgenommen. Dies liegt nicht zuletzt an den aus Sicht der Fragesteller spärlich vorhandenen Informationen über das Land. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der offizielle Staatsname lautet „Republik Belarus“. Teilweise betreffen die Fragen Daten, die wegen Zeitablauf von der Bundesregierung nicht mehr ermittelt werden können. Zu den Fragen 1, 2, 4, 10, 14, 15, 33 und 43 wird darauf verwiesen, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln (oder Unterlassen) haben, und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Auf die Fragen 15, 18 und 19 kann eine offene Beantwortung nicht erfolgen. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der zivilgesellschaftlichen Akteure wird die Antwort gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt (Anlagen 2 bis 4)*. * Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/10475 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für die Förderung der deutschen Sprache durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, in Weißrussland bewilligt bzw. ausgegeben ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in den Jahren 2014 bis 2018 Finanzmittel in Höhe von 4. 307 000 Euro für die Förderung der deutschen Sprache durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, bereitgestellt. Die Aufschlüsselung nach Haushaltstiteln ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Haushaltstitel Summe 2014 bis 2018 in Euro* 0504/427 29 348.000 0504/429 21 17.000 0504/687 13 45.000 0504/687 14 2.000 0504/687 16 11.000 0504/687 21 438.000 0504/687 22 44.000 0504/687 27 491.000 0504/687 40 1.486.000 0504/687 48 1.425.000 * gerundet auf Tausend 2. In welcher Höhe erhielten die deutschen Institutionen in Weißrussland nach Kenntnis der Bundesregierung seit der jeweiligen Aufnahme ihrer Tätigkeit Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln (bewilligt bzw. ausgegeben in Euro)? Auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Wie viele Deutschstämmige lebten bzw. leben nach Schätzung der Bundesregierung in Weißrussland (bitte seit 1992 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln )? Die Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu der Zahl der Deutschstämmigen in Belarus vor. Laut belarussischer Volkszählung von 2009 lebten 2 474 deutschstämmige Personen in Belarus. Bei der vorangegangenen Volkszählung 1999 wurden 4 805 deutschstämmige Personen erfasst. 4. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für die kulturelle, wissenschaftliche, medienpolitische und sonstige Förderung der deutschen Minderheit in Weißrussland bewilligt bzw. ausgegeben (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat aus Mitteln des Auswärtigen Amtes seit 2014 die deutsche Minderheit in Belarus insgesamt mit 3 100 Euro (Haushaltstitel 0504 687 16 EN 2.1) gefördert. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10475 5. Wie viele Stellen hat das Goethe-Institut in Weißrussland? Mit welchen Finanzmitteln ist es ausgestattet (bitte seit Bestehen nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Das Goethe-Institut in Belarus hat drei Entsandte und 27 Ortskräfte (Angaben in Beschäftigungsumfängen; Stand: 31 Dezember 2018). Daten zur Ausstattung mit Finanzmitteln liegen ab 2009 vor. Jahr in Tausend Euro 2009* 1.010 2010* 1.116 2011 496 2012 597 2013 691 2014 1.073 2015 1.043 2016 809 2017 785 2018 796 Hinweise: Die Angaben erfolgen in Tausend Euro gerundet * Beträge in 2009/2010 betreffen die institutionelle Förderung und erklären sich aus Einmal-Effekten wegen einer Neuunterbringung. 6. Wie viele weißrussische Fachkräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben und Branchen sowie Berufen aufschlüsseln)? Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 31. März 2019 wurde 1 122 belarussischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt . Die Regelung von § 19a AufenthG ist am 1. August 2012 in Kraft getreten. Angaben zu Aufenthaltstiteln nach § 19a AufenthG werden im AZR ab diesem Zeitpunkt gespeichert, wobei differenzierte Angaben nach Branchen oder Berufen nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Drucksache 19/10475 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl Personen gesamt 1.122 davon im Jahr 2012 44 2013 146 2014 134 2015 169 2016 184 2017 192 2018 214 2019 39 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Exportvolumen deutscher Unternehmen nach Weißrussland (bitte für den Zeitraum seit dem Jahr 1992 nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Die erbetenen Daten können im Internet auf der „Genesis-Datenbank“ des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden: www.genesis.destatis.de/genesis/online. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden Erkenntnisse. 8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das deutsche Importvolumen aus Weißrussland seit 1992 bis heute (bitte nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Wie viele Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) mit welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für deutsche Unternehmen, die nach Weißrussland exportierten, gewährt (bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln )? Im Zeitraum vom 1. Januar 1992 bis 31. März 2019 hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien (Einzeldeckungen) für deutsche Lieferungen und Leistungen nach Belarus in Höhe von rund 3,2 Mrd. Euro übernommen. Einzelheiten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10475 Jahr Deckungsvolumen (Einzeldeckungen) in Mio. EUR 1992 55,0 1993 216,5 1994 4,7 1995 36,4 1996 0,0 1997 0,0 1998 7,0 1999 25,2 2000 4,8 2001 45,4 2002 53,8 2003 45,6 2004 67,9 2005 221,1 2006 153,4 2007 123,0 2008 262,5 2009 361,4 2010 219,9 2011 302,5 2012 126,1 2013 354,6 2014 55,2 2015 80,9 2016 233,8 2017 84,3 2018 54,6 2019 (1. Quartal) 0,0 Die Möglichkeit einer Aufschlüsselung der Exportkreditgarantien in einzelne Sektoren stand technisch erst ab dem Jahr 2000 zur Verfügung. Die insgesamt 811 von der Bundesregierung im Zeitraum 2000 bis 2019 übernommenen Exportkreditgarantien im Einzeldeckungsbereich verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Sektoren: Drucksache 19/10475 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sektor Anzahl der Geschäfte Deckungsvolumen (in Mio. Euro) Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 482 831,4 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 92 528,0 Transport/Infrastruktur 91 327,7 Verarbeitende Industrie 88 707,1 Energie 17 41,2 Chemie 16 196,2 Bergbau, inkl. Verarbeitung 11 177,1 Erdöl- und Erdgasförderung 10 36,9 Dienstleistungen 2 3,6 Umwelttechnik 2 1,6 10. Wie viele gemeinsame deutsch-weißrussische bzw. weißrussisch-deutsche Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für den Zeitraum seit 1992 nach Jahresscheiben aufschlüsseln und Schätzung für die Mitarbeiteranzahl angeben), a) in Deutschland Nach Informationen des belarussischen Nationalen Zentrums für Marketing (Einrichtung des Außenministeriums der Republik Belarus) sind in Deutschland sechs Repräsentanzen von belarussischen Unternehmen tätig: Belarusbank oAG BelaStahl Außenhandel GmbH (Belarussisches Hüttenwerk) BeLAZ-EUROPA GmbH (Gemeinschaftsunternehmen des Belarussischen Automobilwerkes BelAZ mit „ITB Ruff Consulting“ aus Deutschland und „RTE OU“ aus Estland) BELIMPEX – Handels GmbH (Minsker Traktorenwerk) BMA Spedition GmbH (oAG BelMagistralAvtotrans) Nationale Fluggesellschaft „Belavia“ Informationen zu weiteren Unternehmen, die durch belarussische juristische oder natürliche Personen in Deutschland gegründet wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor. b) in Weißrussland? Laut Informationen des Nationalen Statistischen Komitees der Republik Belarus wurden in Belarus zum Ende des Jahres 2017 306 juristische Personen mit deutscher Beteiligung gezählt. Weitergehende Angaben ab dem Jahr 2011 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Daten für weiter zurückliegende Jahre liegen nicht vor). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10475 Jahr (jeweils zum Jahresende) Unternehmen mit deutscher Beteiligung, gesamt davon Gemeinschaftsunternehmen Ausländische Unternehmen 2017 306 168 136 2016 309 171 135 2015 312 171 139 2014 333 188 142 2013 351 193 156 2012 361 209 150 2011 361 200 159 Mitarbeiterzahlen in den Unternehmen mit ausländischer Beteiligung (in Bezug auf einzelne Länder) werden in Belarus nicht statistisch erfasst. Nach Informationen des Nationalen Statistischen Komitees der Republik Belarus betrug zum 1. Januar 2018 der Umfang der kumulierten Investitionen aus Deutschland in der belarussischen Wirtschaft 360 311 100 US-Dollar. Darüber hinaus sind in Belarus laut Auskunft der Verwaltung für Registrierung und Lizensierung der Hauptverwaltung für Justiz des Minsker Städtischen Exekutivkomitees ca. 70 Repräsentanzen deutscher Unternehmen tätig, 54 davon sind in Minsk registriert (Repräsentanzen sind nach belarussischem Recht keine juristischen Personen und dürfen keine kommerzielle Tätigkeit ausüben). 11. Welche Direktinvestitionen haben deutsche Unternehmen in Weißrussland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die erbetenen Daten bei der Deutschen Bundesbank erfragt werden können. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weiteren Erkenntnisse. 12. Wie unterstützt die Bundesregierung deutsche kleine und mittelständische Unternehmen in Weißrussland? Die Bundesregierung unterstützt deutsche kleine und mittelständische Unternehmen bei ihrem wirtschaftlichen Engagement in Belarus mit einem breiten Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung. Exporteuren und Investoren stellt die Bundesregierung Exportkreditversicherungen (sogenannte Hermes-Bürgschaften ) oder Investitionsgarantien zur Verfügung. Zudem finanziert die Bundesregierung die „Germany Trade and Invest“ (GTAI), die deutsche Unternehmen bei ihrem Eintritt in den belarussischen Markt unterstützt und Standortmarketing für den deutschen Markt in Belarus betreibt, sowie die Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Minsk. Drucksache 19/10475 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie bewertet die Bundesregierung den Bau des Kernkraftwerkes in Ostravez , insbesondere im Hinblick auf dessen geographische Nähe zu Litauen und möglicher CO2-Einsparungen? Entscheidungen zur Energieversorgung sind souveräne Entscheidungen eines Staates. Grundsätzlich plädiert die Bundesregierung dafür, dass bei Bau und Inbetriebnahme von Atomkraftwerken (AKW) höchste nukleare Sicherheitsstandards eingehalten werden. Bezüglich des AKW in Ostrovets nimmt die Bundesregierung entsprechende Sorgen des Nachbarstaates Litauen sehr ernst. 14. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung in Bezug auf die Stärkung und Umsetzung der dualen Ausbildung in Weißrussland seit 1992 (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Im Rahmen des Förderprogramms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wurden auch Projekte zur Stärkung und Umsetzung der dualen Ausbildung in Belarus unterstützt . Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1205 verwiesen . Darüber hinaus fördert die Bundesregierung keine einschlägigen Projekte in Belarus. 15. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Verbesserung der Menschenrechtssituation in Weißrussland unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln )? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage 2 verwiesen. 16. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Bekämpfung der Korruption in Weißrussland unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V., die in Belarus auch zur Korruptionsbekämpfung berät, wird durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) institutionell gefördert. Die Bundesregierung unterstützt Projekte und Pro-gramme zur Bekämpfung der Korruption in Belarus auch im Rahmen ihrer Beiträge zu internationalen Organisationen wie zum Beispiel zur OSZE. Informationen zu den Aktivitäten im Bereich Korruptionsbekämpfung sind über die Internetseiten der Organisationen öffentlich zugänglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Korruption in Weißrussland seit 1992 entwickelt? Die Republik Belarus ist Vertragsstaat des am 14. Dezember 2005 in Kraft getretenen „Übereinkommens gegen Korruption“ der Vereinten Nationen, seit 1. Juli 2006 Vertragsstaat des „Zivilrechtsübereinkommens über Korruption“ des Europarats und seit 1. März 2008 Vertrags-staat des „Strafrechtsübereinkommens über Korruption“ des Europarats sowie seit 1. Juni 2015 des Zusatzprotokolls zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10475 Im von Transparency International veröffentlichten „Corruption Perception Index “ belegte Belarus im Jahr 2018 Rang 70/180, im Vergleich Rang 123/177 in 2013 und Rang 151/180 in 2008. Für weitere Daten wird auf www.transparency. org/research/cpi. verwiesen. 18. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den Demokratieaufbau in Weißrussland unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme , Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage 3 verwiesen. 19. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Weißrussland unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln )? Kernaufgabe der politischen Stiftungen ist Demokratieförderung. Dazu zählt unter anderem die Förderung rechtsstaatlicher Strukturen, weshalb ergänzend auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen wird. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage 4 verwiesen. 20. Welche Partnerschaften und Kooperationen (Schüleraustausch, Projekte) bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen (Hoch-)Schulen in Deutschland und Weißrussland (bitte nach Schularten aufschlüsseln und das Jahr nennen, seit dem die Partnerschaften und Kooperationen bestehen)? Auf die Übersicht der Anlage 5 wird verwiesen. Darüber hinaus sind Informationen zu Hochschulkooperationen zwischen Deutschland und Belarus der Informationsplattform der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „Internationale Hochschulkooperationen “ (www.internationale-hochschulkooperationen.de/home.html) zu entnehmen. 21. Wie viele Studenten aus Weißrussland wurden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst seit 2000 gefördert? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) seit 2000 etwa 3 500 Studierende und Graduierte aus Belarus gefördert . Die Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor. 22. Wie viele Studenten aus Weißrussland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 durch deutsche Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen oder Unternehmen gefördert? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit dem Jahr 2000 mindestens 272 Studierende aus Belarus durch deutsche Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen gefördert. Zahlen von geförderten Studentinnen und Studenten durch Unternehmen liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 19/10475 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Wie viele Gastdozenten aus Weißrussland unterrichten oder forschen nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? Für das Jahr 2017 hat das statistische Bundesamt 51 Personen aus Belarus als nebenberufliche Lehrbeauftragte, Honorarprofessoren, Privatdozenten und außerplanmäßige Professoren gemeldet. 24. Wie viele weißrussische Forscher haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1992 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben, der Forschungsdisziplin und nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hochschulen aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. März 2019 wurde 20 belarussischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG erteilt. Die Regelung von § 20 AufenthG ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Angaben zu Aufenthaltstiteln nach § 20 AufenthG werden im AZR seit dem Jahr 2008 gespeichert , wobei differenzierte Angaben nach Forschungsdisziplinen, Universitäten, Fachhochschulen oder dualen Hochschulen nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl Personen gesamt 20 davon im Jahr 2007 2008 2009 2 2010 2011 1 2012 2 2013 4 2014 2015 2 2016 1 2017 3 2018 5 25. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation in Weißrussland (bitte Quellen angeben)? Auf den am 13. Februar 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen 13. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10475 26. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 die Todesstrafe in Weißrussland verhängt bzw. vollstreckt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind hinsichtlich der Verhängung bzw. Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus folgende Angaben bekannt: Jahr Anzahl verhängter Todesstrafen Anzahl vollstreckter Todesstrafen 2010 2 2 2011 2 2 2012 - 3 2013 3 - 2014 - 3 2015 2 - 2016 4 4 2017 4 2 2018 2 4 2019 bislang 1 - Diese Angaben beruhen auf Publikationen von Nichtregierungsorganisationen sowie auf eigenen Erkenntnissen. Da die belarussische Regierung die Anzahl der Urteile und Vollstreckungen nicht nach Jahren aufgeschlüsselt veröffentlicht, sind die genannten Zahlen nicht abschließend verifizierbar. 27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen Minderheiten in Weißrussland (bitte Quellen angeben)? Die Freiheit der Religionsausübung ist in Belarus verfassungsrechtlich garantiert. Die Rechte ethnischer Minderheiten werden in Belarus grundsätzlich respektiert. 28. Wie viele ukrainische Flüchtlinge leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Weißrussland? Nach Angaben des Hochkommissars für Flüchtlinge der Vereinten Nationen hielten sich in der Republik Belarus im März 2019 insgesamt 2 343 Flüchtlinge oder Asylsuchende aus der Ukraine auf (www.unhcr.org/ua/wp-content/uploads/sites/ 38/2019/04/2019-03-UNHCR-UKRAINE-Operational-Update-FINAL-2.pdf). 29. Wie viele Weißrussen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an Kampfhandlungen im Ukrainekonflikt beteiligt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Weißrussland? Unabhängige Medien stehen in Belarus unter starkem wirtschaftlichen und politischen Druck. Journalisten unabhängiger Medien und Blogger sind Repressalien wie Mahnungen, Geldstrafen, Nichterteilung von Registrierungen oder kurzfristige Haft ausgesetzt. Im „Reporters Without Borders World Press Freedom Index“ liegt Belarus im Jahr 2019 auf Platz 153 von 180 Staaten (https://rsf.org/en/ranking). Drucksache 19/10475 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Journalisten in Weißrussland seit 2010 bis heute entführt oder getötet (bitte nach Jahresscheiben und Ort aufschlüsseln), und wenn ja, wie viele? Nach Kenntnis der Bundesregierung, basierend unter anderem auf Informationen von „Reporter ohne Grenzen“, wurden in Belarus seit 2010 bis heute keine Journalisten entführt oder getötet. 32. Welche deutsch-weißrussischen Veranstaltungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit a) dem 25-jährigen Jubiläum der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Weißrussland und Im Jahr 2017, in dem das 25-jährige Jubiläum der Wiederaufnahme der deutschbelarussischen diplomatischen Beziehungen begangen wurde, besuchten der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, und der Vorsitzende der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe , MdB Oliver Kaczmarek, Belarus. Höhepunkt war der Besuch des damaligen Bundesministers des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, im November aus Anlass des 20. Jahrestags des Minsk Forums (Dialogplattform der Deutsch-Belarussischen Gesellschaft). Darüber hinaus wurden unter anderem die Ausstellungen „Vernichtungsort Malyj Trostenez – Geschichte und Erinnerung“ im Museum des Großen Vaterländischen Krieges in Minsk, „Ernst Barlach – Käthe Kollwitz. Über die Grenzen der Existenz“ im Nationalen Kunstmuseum der Republik Belarus in Minsk, „500 Jahre Reformation und Buchdruck in Belarus“ in der Kunstgalerie „Kulturuniversität“ (Palast der Republik) und „Martin Luther“ in der Evangelisch -Lutherischen St. Johanniskirche in Grodno gezeigt. In Berlin fand am 5. April 2017 anlässlich des Jubiläums eine Abendveranstaltung der Deutsch-Belarussischen Gesellschaft statt. b) dem 25-jährigen Jubiläum der Unabhängigkeit Weißrussland in Deutschland statt? Das 25-jährige Jubiläum der Unabhängigkeit der Republik Belarus wurde im Rahmen eines Empfangs der Botschaft der Republik Belarus in Berlin am 4. Juli 2017 gewürdigt. 33. Wie oft fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 bilaterale deutsch-weißrussische Treffen in Deutschland und Weißrussland statt? Auf die tabellarische Aufstellung der Anlage 6 wird verwiesen. 34. Strebt die Bundesregierung eine Modernisierungspartnerschaft mit Weißrussland an (bitte begründen)? Die Bundesregierung strebt keine Modernisierungspartnerschaft an. Ihr liegt hierzu auch keine Anfrage aus der Republik Belarus vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10475 35. Ist die Bundesregierung im Streit zwischen Polen und Weißrussland bezüglich der Ausgabe der „karta polaka“ an vorwiegend polnischstämmige Weißrussen auf irgendeine Weise vermittelnd aktiv, und wenn ja, auf welche Art? Mit welcher Position begründet die Bundesregierung ihr Engagement, und wenn nein, ihr Nichtengagement? Die Bundesregierung hat von den Differenzen zwischen Polen und Belarus bezüglich der Ausgabe der sog. karta polaka Kenntnis. Nach Auffassung der Bundesregierung betrifft die Angelegenheit das bilaterale Verhältnis zwischen Polen und Belarus. 36. Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen über „Partnerschaftsprioritäten“ zwischen der EU und Weißrussland mittlerweile fortgeschritten, und bis wann kann mit dem Abschluss der Gespräche gerechnet werden (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-4845_de.htm)? Die Verhandlungen zwischen der EU und Belarus über den Abschluss von Partnerschaftsprioritäten dauern an. Die Bundesregierung würde ihren baldigen Abschluss begrüßen. 37. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen bzw. Vorgespräche über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und Weißrussland , wie weit sind jene Gespräche mittlerweile fortgeschritten, und bis wann kann mit ersten Ergebnissen gerechnet werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit keine Verhandlungen oder Vorgespräche über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und Belarus geführt. Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. 38. Welche Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Verhandlungen über eine Visaerleichterung bzw. ein Rückführungsabkommen zwischen der EU und Weißrussland? a) In welchem Umfang soll nach Kenntnis der Bundesregierung das Visum- Regime nach Plänen der EU-Kommission mit Weißrussland bis wann gelockert werden? b) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die Aufhebung oder Lockerung des Visum-Regimes ein (bitte begründen)? Die Fragen 38 bis 38b werden zusammen beantwortet. Seit 2013 verhandeln die Europäische Union und Weißrussland über ein Abkommen zur Visaerleichterung und parallel zur Rückübernahme. Am 6. März 2019 wurden die Verhandlungen abgeschlossen. Inhalt des Abkommens sind etwa geringere Anforderungen beim Nachweis an den Reisezweck, die großzügigere Erteilung von Mehrjahresvisa, Gebührenbefreiungen und -reduzierungen in bestimmten Fällen, eine kürzere Bearbeitungsfrist sowie Visumfreiheit für Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen. Die Bundesregierung begrüßt den Abschluss der Verhandlungen, insbesondere mit Blick auf die Reisemöglichkeiten der Zivilgesellschaft. Drucksache 19/10475 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. Inwiefern haben die Lockerungen des Visum-Regimes seitens der weißrussischen Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren zu einem Anstieg des Tourismus aus Deutschland und der EU geführt (http://germany.mfa.gov.by/de/embassy/news/ab7ff58c6d3d787a.html; http:// president.gov.by/en/official_documents_en/view/decree-no-462-of-26- december-2017-17741/)? Seit der Lockerung der Visumspflicht bei einer beschränkten Aufenthaltsdauer in der Republik Belarus durch die dortige Regierung im Februar 2017 haben die Ankünfte deutscher Touristen von 2 506 im Jahr 2016 auf 3 102 im Jahr 2017 zugenommen (plus 24 Prozent; Quelle: Welttourismusorganisation, UNWTO, www2.unwto.org. Bereits seit 2016 und somit vor der Änderung des Visum-Regimes waren die Zahlen deutscher Touristen in der Republik Belarus wieder gestiegen . Für das Jahr 2018 liegen noch keine Angaben vor. Zu statistischen Angaben für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Quellmarkt im fraglichen Zeitraum wird ebenfalls auf Veröffentlichungen der UNWTO (www2.unwto.org) verwiesen. 40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Überlegungen seitens der weißrussischen Regierung, das Visum-Regime für EU-Bürger weiter zu lockern? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über solche Überlegungen seitens der belarussischen Regierung vor. 41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bau von Aufnahmezentren für illegale Migranten in Belarus durch die Internationale Organisation für Migration (IOM), insbesondere im Hinblick auf die mögliche Förderung durch Mittel der Bundesrepublik Deutschland und der EU? Die EU finanziert das Projekt „Unterstützung Belarus“ im Umgang mit der steigenden Anzahl irregulärer Migranten“ mit 7 Mio. Euro. Das über einen Zeitraum von vier Jahren angelegte Projekt wird von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Staatlichen Grenzkomitee der Republik Belarus durchgeführt. Ein entsprechender Kooperationsvertrag wurde am 18. Dezember 2018 unterzeichnet. Weitere Partner sind das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), das Belarussische Rote Kreuz und die Belarussische Vereinigung von Personal im Gesundheitssektor . Das Projekt umfasst die Erarbeitung umfangreicher rechtlicher und institutioneller Regelungen und gesetzlicher Bestimmungen, die Aus- und Fortbildung von Grenzschützern im Umgang mit Migranten, den Bau und die Renovierung von Unterbringungszentren für Migranten sowie ein Pro-gramm für die freiwillige Rückkehr von irregulären Migranten in die Herkunftsländer und die dortige Reintegration. 42. Wie setzt sich die Bundesregierung für die Förderung des bürgergesellschaftlichen Austausches, insbesondere des Jugendaustausches, mit Weißrussland ein? Die Bundesregierung misst auf Grundlage des deutsch-belarussischen Kulturabkommens aus dem Jahr 1994 und der noch im selben Jahr mit dem Komitee für Jugendfragen beim Ministerrat der Republik Belarus unterzeichneten Vereinbarung über jugendpolitische Zusammenarbeit dem bürgergesellschaftlichen Austausch und insbesondere dem Jugendaustausch mit Belarus eine besondere Bedeutung bei. Die Bundesregierung fördert daher Jugendaustauschmaßnahmen mit Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10475 Belarus im Rahmen des trilateralen Mittel- und Osteuropa (MOE)-Sonderprogramms des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) sowie im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“, über das auch Projekte der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit in anderen Bereichen gefördert werden. Aus gleichem Grund fördert die Bundesregierung aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ebenfalls Jugendaustauschmaßnahmen mit Belarus. 43. Welche Fördergelder aus welchen Haushaltstiteln erhielten deutsch-weißrussische Institutionen (wie z. B. Stiftungen, andere Nichtregierungsorganisationen ) in Deutschland seit ihrem Bestehen (bitte nach Institutionen und Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über deutsch-belarussische Institutionen vor, die institutionelle Förderung erhalten. Bezüglich projektbezogener Förderung wird auf die Antworten zu den Fragen 14, 15, 16, 18 und 19 verwiesen. Drucksache 19/10475 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 zu Frage 2 Übersicht zu diversen deutschen Institutionen, die in Belarus tätig sind und die aus Bundesmitteln unterstützt werden. Daten für weitere als anliegend aufgeführte Haushaltsjahre liegen nicht vor. Für 2018 liegen noch keine konsolidierten Zahlen vor. Eine deutsche Institution der Technischen Zusammenarbeit (TZ) ist auch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Träger Haushaltstitel Bewilligte Mittel in Euro Verausgabte Mitte in Euro Aufnahme der Tätigkeit Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) 3002/ 68101 3004/ 68702 0504/ 68712 0504/ 68748 1.687.000,00 (ab 2003) Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) 0504/ 427 29 0504/ 429 21 0504/ 687 13 0504/ 687 14 0504/ 687 21 0504/ 687 22 0504/ 687 26 0504/ 687 27 3.500.000,00 (ab 2001) Pädagogischer Austauschdienst (PAD) 0504/ 68727 383.140,00 (ab 2004) Goethe-Institut s. Antwort zu Frage 5 (ab 2009) Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 02 68704 3.145.689,00 s. Anmerkung * 2003 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 02 68712 426.877,00 s. Anmerkung * 2000 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 0504/ 687 13 259.627,00 s. Anmerkung 2016 Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 02 68704 7.561.800,00 s. Anmerkung * 2004 Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 0504/ 687 13 268.971,00 s. Anmerkung 2016 Heinrich-Böll-Stiftung e.V. 02 68704 259.400,00 s. Anmerkung * 2004 Heinrich-Böll-Stiftung e.V. 02 68712 1.133.245,00 s. Anmerkung * 1998 Heinrich-Böll-Stiftung e.V. 0504/ 687 13 315.300,00 s. Anmerkung 2016 Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit 02 68704 384.622,00 s. Anmerkung * 2005 Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit 0504/ 687 13 74.431,00 s. Anmerkung 2016 Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. 02 68704 305.000,00 s. Anmerkung * 2004 Deutsche Institutionen der TZ 01 68612 1.094.760,00 1.094.760,00 1992 Deutsche Institutionen der TZ 01 68688 217.543,00 217.543,00 1994 Deutsche Institutionen der TZ 01 89603 12.756.279,00 11.620.739 2003 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10475 Kleine Anfrage Nr. 19-9492 Anlage 1 zu Frage 2 Deutsche Institutionen der Finanziellen Zusammenarbeit 08 68702 56.750,00 53.400,00 2010 Deutsches Rotes Kreuz 0502/ 68712 120.235,91 punktuelle Interventionen in den Jahren 1997, 1998, 1999 * Die tatsächlich geleisteten Projektausgaben der politischen Stiftungen ergeben sich erst aus den zu erstellenden Schlussverwendungsnachweisen der einzelnen Vorhaben. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333