Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10481 19. Wahlperiode 23.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8746 – Institutionelle Zuwendungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Zuwendungen sind nach wie vor ein bedeutendes haushaltsrechtliches Instrument bei der Wahrnehmung der Bundesaufgaben. Gerade ressortpolitisch im Blickpunkt stehende wichtige Maßnahmen werden oftmals über Zuwendungen umgesetzt“ (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/ gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/2004-bwvband -10-pruefung-der-vergabe-und-bewirtschaftung-von-zuwendungen; S. 5). Dies schreibt Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, in seinem Vorwort zur zweiten Auflage des Bandes „Prüfung der Vergabe und Bewirtschaftung von Zuwendungen – Typische Mängel und Fehler im Zuwendungsbereich“. Weiter heißt es darin: „Die Definition des Zuwendungsbegriffs ergibt sich insbesondere aus § 23 BHO und den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV). Danach ist unter einer Zuwendung eine öffentlich-rechtliche Geldleistung zu verstehen, die der Bund im Rahmen seiner Finanzierungskompetenz an eine Stelle außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke unter den Voraussetzungen gewährt, dass an der Zweckerfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Bundesinteresse besteht, der Zweck ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt wird, der Empfänger vor der Bewilligungsentscheidung keinen dem Grunde und der Höhe nach bestimmten unmittelbar durch Rechtsvorschriften begründeten Anspruch hat, kein unmittelbarer Leistungsaustausch stattfindet“ (www.bundesrechnungshof. de/de/veroeffentlichungen/produkte/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwvschriftenreihe /langfassungen/2004-bwv-band-10-pruefung-der-vergabe-undbewirtschaftung -von-zuwendungen; S. 21). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10481 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Von besonderem Interesse für die Fragesteller ist dabei die sogenannte institutionelle Förderung, darunter „versteht man eine Zuwendung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers (VV Nummer 2.2 zu § 23 BHO). Gefördert wird die Institution als solche“ (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/ produkte/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/ 2004-bwv-band-10-pruefung-der-vergabe-und-bewirtschaftung-von-zuwendungen; S. 23 f.). 1. Welche Institutionen im Sinne des § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) erhielten welchen Betrag in Form einer institutionellen Zuwendung aus den Mitteln des Bundeshaushaltes in der 19. und der 18. Wahlperiode (bitte nach Empfänger und Geber – z. B. Ressort – pro Jahr, Zuwendungszweck sowie bei Projektmitteln nach Einzelprojekten aufschlüsseln)? a) Welche dieser Institutionen wurde zur Zweckerfüllung aus Bundesinteresse gegründet (bitte begründen)? b) Welchen Zweck hatten bzw. haben diese Institutionen im Einzelnen, und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden (bitte begründen)? c) Wann wurden diese Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet ? d) Wo haben diese Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? e) Welche Personalzahlen und -kosten haben diese Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten haben diese Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen (bitte aufschlüsseln nach Haushaltstitel und Kapitel im Einzelplan)? g) Welche Rechtsform haben diese einzelnen Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte begründen)? h) Wie viele Mitglieder haben diese Institutionen jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung? 2. Welche Institutionen, die bis einschließlich der 18. Wahlperiode eine institutionelle Zuwendung erhielten, betätigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? 3. Ist es Institutionen, die bis einschließlich der 18. Wahlperiode eine institutionelle Zuwendung erhielten, nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen, und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Drucksache 19/10481 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10481 4. Würde die Bundesregierung Institutionen, die im Rahmen einer institutionellen Zuwendung gefördert werden, als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“, bewerten (bitte begründen; vgl. Bundestagsdrucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung entsprechende Institutionen sinngemäß sonst bewerten (bitte begründen)? 5. Entsenden die Institutionen, die im Rahmen einer institutionellen Zuwendung gefördert werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen; vgl. Bundestagsdrucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen der 19. und der 18. Legislaturperiode aufschlüsseln)? b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte nach jeweiliger Institution aufschlüsseln)? 6. Fand oder findet in der 18. und 19. Wahlperiode ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und den Institutionen, die im Rahmen einer institutionellen Zuwendung gefördert werden, auf der anderen Seite, statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung – SUrlV)? 7. Wurden Institutionen, die im Rahmen einer institutionellen Zuwendung gefördert werden, oder deren Mitarbeiter in der 18. und 19. Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es, und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? 8. Wurden jemals im Rahmen der institutionellen Förderung entsprechenden Institutionen die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich, und wie wurde der Entzug im Einzelfall begründet? Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10481 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dabei erfolgt eine Aufschlüsselung getrennt für jeden einzelnen von der Bundesregierung institutionell geförderten Zuwendungsempfänger gemäß den beiliegenden Anlagen*. Diese sind gemäß der Gliederung des Bundeshaushaltsplans sortiert . Dabei ergeben sich hinsichtlich einzelner Ressorts der Bundesregierung folgende Ergänzungen: Zu Frage 3: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Einzelplan 04: Die Frage 3 wurde durch die BKM jeweils für alle institutionellen Zuwendungsempfänger der BKM gemeinsam beantwortet. Institutionell geförderten Zuwendungsempfängern der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist es grundsätzlich unbenommen, auch öffentlich Position zu beziehen und selbstständig politische Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Grenzen können sich aus dem Satzungszweck sowie den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts ergeben. Der Bundesregierung steht es frei, von Zuwendungsempfängern erarbeitete politische Handlungsempfehlungen gegebenenfalls aufzugreifen. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Einzelplan 30: Die Frage 3 wird für alle institutionellen Zuwendungsempfänger des BMBF gemeinsam beantwortet. Die institutionelle Förderung des BMBF von Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dient primär der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben . Diese liegen regelmäßig in der Durchführung von Forschungsarbeiten auf bestimmten fachspezifischen Themengebieten. Hierbei ist den Einrichtungen u. a. auch die wissenschaftsbasierte und unabhängige Erarbeitung politischer Empfehlungen im Rahmen der forschungspolitischen Vorgaben der Zuwendungsgeber möglich. So können sich die Institutionen im Kontext der wissenschaftspolitischen Diskussion mit Empfehlungen gegenüber den Parlamenten, der interessierten Öffentlichkeit und der Bundesregierung äußern. Die Aussagen können als Entscheidungsgrundlagen dienen bzw. im politischen Raum aufgegriffen werden. Anders verhält es sich bei den Zuwendungsempfängern, deren wesentliche Aufgabe es ist, Stellungnahmen und Empfehlungen zu erarbeiten. Die Leopoldina wird nicht von der Bundesregierung beauftragt. Die Leopoldina entscheidet in wissenschaftlicher Unabhängigkeit, ob sie sich im Sinne einer Gelehrtengesellschaft positionieren soll. Dem Wissenschaftsrat ist es als wissenschaftspolitisches Beratungsgremium zu eigen, die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung zu unterstützen. Zu Frage 4: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Einzelplan 04: * Von einer Drucklegung der Anlagen wurde abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/10481 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/10481 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10481 Die Frage 4 wurde durch die BKM jeweils für alle Institutionellen Zuwendungsempfänger der BKM gemeinsam beantwortet. Die Arbeit von Zuwendungsempfängern im Zuständigkeitsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien weist klassischerweise einen Gemeinwohlbezug auf. Denn eine demokratische Gesellschaft lebt ganz wesentlich von den Impulsen, Denkanstößen, kritischen Beobachtungen und Perspektivwechseln , die Kulturinstitutionen, freie Künste und unabhängige Künstler, Künstlerinnen sowie Kreative leisten. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Einzelplan 30: Die Frage 4 wird für alle institutionellen Zuwendungsempfänger des BMBF gemeinsam beantwortet. Entsprechend ihrer satzungsgemäßen Zwecke widmen sich die Forschungseinrichtungen Gemeinwohlinteressen. So wird die Förderung von Wissenschaft und Forschung ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck gemäß § 52 Absatz 2 Nummer 1 der Abgabenordnung anerkannt. Die Forschungseinrichtungen tragen mit wissenschaftsbasierten Beiträgen zu einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie bei. Zu Frage 5: Die Frage 5 wird für alle institutionellen Zuwendungsempfänger des BMBF gemeinsam beantwortet. Ja. Zu Frage 5a: Soweit Gremien des Bundes durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung besetzt werden, waren bzw. sind jeweils ein Mitglied der MPG, FhG, DFG und der Leopoldina beim Runden Tisch der Bundesregierung „Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung “, jeweils ein Mitglied der FhG, AWI und KIT im Hightech Forum, jeweils ein Mitglied von acatech, KIT und FhG im Lenkungskreis der Plattform „Lernende Systeme“, ein Vertreter des DZNE als Vertreter der Helmholtz Gesundheitszentren im Forum Gesundheitsforschung, ein Mitglied des FZJ im Governing Board Fusion for Energy (F4E), ein Mitglied des HZB im Kuratorium der Deutsch-Israelischen Stiftung für Forschung und Entwicklung (GIF), jeweils ein Mitglied des UFZ und des GFZ im Bioökonomierat, jeweils ein Mitglied des UFZ und des GFZ in der Unabhängigen Expertenkommission Fracking, ein Mitglied des UFZ im Scientific Advisory Committee von Partnership on Research and Innovation in the Mediterranean Area, zwei Mitglieder der FhG, zwei Mitglieder der MPG und ein Mitglied des FZJ im Programmausschuss Quantensysteme, zwei Mitglieder der FhG, ein Mitglied des FZJ, ein Mitglied des KIT, je ein Mitglied der Helmholtz-Institute Münster und Ulm im Beirat Batterieforschung Deutschland, Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10481 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ein Mitglied der FhG im Wissenschaftlichen Programmausschuss Sicherheitsforschung , jeweils ein Mitglied der FhG und des AWI im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) und zwei Mitglieder der FhG (davon eins gleichzeitig Mitglied des KIT), ein Vertreter des Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte und ein Mitglied der Leopoldina in der Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 (WPN 2030) vertreten. Hinweis: Erfasst sind nur Expertengremien. Sonstige Ausschüsse, Beratungsgremien , Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke sind wegen der Vielzahl der von Beschäftigen institutioneller Zuwendungsempfänger des BMBF wahrzunehmenden wissenschaftlichen Fachaufgaben, u. a. auch in Ausschüssen etc., nicht darstellbar . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu externem Sachverstand der Bundesregierung im Geschäftsbereich des BMBF auf Bundestagsdrucksache 19/7548 verwiesen. Zu Frage 5b: Die Auswahl und Berufung von Sachverständigen erfolgt einzelfallbezogen im Kontext des jeweiligen Gremiums unter Beachtung fachlicher Gesichtspunkte. Es handelt sich dabei in der Regel um ausgewiesene Experten in ihrem Fachgebiet, die in besonderer Weise zur Beantwortung der jeweiligen Fragestellungen beitragen können. Kriterien können dabei beispielsweise die wissenschaftliche Reputation , die fachliche Eignung oder die Mitgliedschaft in Organisationen und Vertretungen der Wissenschaft sein. Auch werden Vertreter von Verbänden und Interessengruppen regelmäßig in Gremien des BMBF berufen. Bei der Bestimmung von Gremienmitgliedern werden rechtliche Rahmenbedingungen beachtet. Zu Frage 6: Die Frage 6 wird für alle institutionellen Zuwendungsempfänger des BMBF gemeinsam beantwortet. Ja. Zu Frage 6a: 22 Personen. Zu Frage 6b: Die eingesetzten Personen werden bzw. wurden als Referenten auf Grundlage einer entsprechenden haushaltsrechtlichen Ermächtigung eingesetzt. Zielsetzung ihres Einsatzes ist bzw. war es, das BMBF bei der Erledigung seines spezifischen Ressortauftrages zu unterstützen, indem sie aktuell erforderliches wissenschaftliches Know-how dem Ministerium für einen befristeten Zeitraum zugänglich machen bzw. machten. Zu Frage 6c: Während des Abstellungszeitraumes erstattet bzw. erstattete das BMBF den abstellenden Einrichtungen die Personalkosten vollumfänglich. Drucksache 19/10481 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10481 Zu Frage 6d: Es werden bzw. wurden die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes berücksichtigt. 9. Wie viele Anträge auf institutionelle Zuwendung sind in dieser und der letzten Wahlperiode eingegangen, und wie viele wurden bewilligt bzw. abgelehnt (bitte nach Datum des Antragseingangs und nach Datum der Antragsbewilligung sowie des zuständigen Bundesministeriums oder der nachgeordneten Behörde aufschlüsseln)? Auf Anlage 2* wird verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wurde abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/10481 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Deutscher Bundestag Einzelplan: 02 Kapitel: 0212 Titel: 685 02 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. (DIMR) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 3.071.000 2018: 2.657.000 2017: 2.657.000 2016: 2.510.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) Erst seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgt eine Finanzierung aus dem Einzelplan 02. a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Nach § 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) ist das Institut die unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte. Es fördert den Dialog und die nationale und internationale Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevanten Stellen. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das Deutsche Institut für Menschenrechte beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, dem DIMRG (siehe auch Antwort zur Frage 1 a). c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 8. März 2001 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin Drucksache 19/10481 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen (Institutioneller Bereich) 2019: 20,5 2018: 16,5 2017: 16,5 2016: 16 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2.982.500 2018: 3.050.000 2017: 2.931.721 2016: 2.752.796 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 248.000 546.500 2018: 248.000 540.500 2017: 250.000 471.001 2016: 186.000 394.501 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Stand Februar 2019 hat der Verein 85 Mitglieder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? a) Ja. Als nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet das DIMR auf Grundlage der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen. Das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ (DIMRG) sieht vor, dass sowohl auf Ersuchen der Bundesregierung als auch aus eigener Initiative gehandelt werden kann (§ 2 Absatz 1 DIMRG). b) Dies ist möglich und gegebenenfalls auch gewollt. c) Beispiele sind der Verwaltung des Deutschen Bundestages nicht bekannt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Seitens der Verwaltung des Deutschen Bundestages keine Aussage möglich. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? (a-b) Ja. Das Institut hat den Vorsitz in der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI), eine internationale Vereinigung von über 100 nationalen Menschenrechtsinstitutionen und ist Mitglied im European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI). Es besitzt die Monitoring-Stelle UN Behindertenrechtskonvention zur Förderung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland nach Artikel 33 Absatz 2 der UN-Konvention sowie die Monitoring-Stelle UN- Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zur Beobachtung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Nicht bekannt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? (a-c) Seit Dezember 2016 legt das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Deutschen Bundestag gemäß § 2 Abs. 5 DIMRG jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. nimmt daneben die folgenden Aufgaben wahr, wenn und soweit zusätzliche Finanzmittel verfügbar sind: 1. Unterstützung der Bundesregierung bei der Erstellung von Berichten über die Menschenrechte in Drittstaaten, bei der Erstellung von Länderanalysen und Fragekatalogen zu menschenrechtlichen Defiziten in Drittstaaten, 2. Erstellen von Analysen der Wirkung von europäischer und deutscher Politik, insbesondere Entwicklungspolitik, auf die Lage der Menschenrechte in Adressatenländern. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Deutscher Bundestag Einzelplan: 02 Kapitel: 0212 Titel: 685 12 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V. (DPG) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.999.000 2018: 1.904.000 2017: 1.629.000 2016: 1.691.000 2015: 1.531.000 2014: 1.517.000 2013: 1.323.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Ausweislich § 1 der Satzung ist der Zweck der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft die Pflege der menschlichen, kulturellen und politischen Beziehungen der Mitglieder der Parlamente des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Der Verein unterhält Beziehungen zu Mitgliedern ausländischer Parlamente und zu gleichgearteten Gesellschaften des Auslandes. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Dies ergibt sich aus der Antwort zu Frage a). c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1. April 1951 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Friedrich-Ebert-Platz 2, 10117 Berlin Mitte e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 50,5 2018: 47 2017: 47 2016: 45,5 2015: 43,5 2014: 41,5 2013: 41,5 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2.429.900 2018: 2.311.800 2017: 2.193.700 2016: 2.029.500 2015: 1.888.199 2014: 1.767.500 2013: 1.757.800 Drucksache 19/10481 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 0 94.400 2018: 0 81.200 2017: 0 84.420 2016: 0 81.200 2015: 0 81.200 2014: 0 81.200 2013: 0 81.200 Die Institution ist in einer Liegenschaft des Deutschen Bundestages untergebracht. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Etwa 1870 Mitglieder (Stand: September 2018). Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Nein. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Nein. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Drucksache 19/10481 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Nein. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Nein. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Deutscher Bundestag Einzelplan: 02 Kapitel: 0212 Titel: 685 12 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen e.V. (DVParl) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 97.000 2018: 97.000 2017: 94.000 2016: 85.000 2015: 87.000 2014: 90.000 2013: 92.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Ausweislich § 2 der Satzung will die Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen insbesondere das Verständnis des demokratisch-parlamentarischen fördern und die Verbindungen zwischen Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit vertiefen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Dies ergibt sich aus der Antwort zu Frage a). c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Im Jahr 1970. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Luisenstr. 32-34, 10117 Berlin. Drucksache 19/10481 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 4 2018: 4 2017: 4 2016: 4 2015: 3 2014: 3 2013: 3 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 97.814 2018: 98.814 2017: 98.814 2016: 93.134 2015: 92.337 2014: 93.874 2013: 89.634 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 0 29.038 2018: 0 29.920 2017: 0 30.067 2016: 0 31.341 2015: 0 31.341 2014: 0 31.679 2013: 0 30.540 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Institution ist in einer Liegenschaft des Deutschen Bundestages untergebracht. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Etwa 700 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Nein. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Drucksache 19/10481 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Nein. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Nein. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Nein. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Deutscher Bundestag Einzelplan: 02 Kapitel: 0212 Titel: 685 12 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Kommission für die Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien e.V. (KGParl) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.262.000 2018: 1.169.000 2017: 1.095.000 2016: 1.041.000 2015: 1.013.000 2014: 837.000 2013: 705.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Ausweislich § 2 der Satzung ist der Zweck der Kommission für die Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Anregung, Förderung, Durchführung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien in Deutschland. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Dies ergibt sich aus der Antwort zu Frage a). c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 30. November 1951 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 13,5 2018: 13,5 2017: 13,5 2016: 13,5 2015: 14 2014: 13 2013: 13 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 1.138.570 2018: 1.080.580 2017: 1.036.000 2016: 947.900 2015: 966.500 2014: 798.500 2013: 748.800 Drucksache 19/10481 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 102.000 164.050 2018: 99.000 129.015 2017: 97.000 140.315 2016: 97.000 152.865 2015: 97.000 130.715 2014: 97.000 122.315 2013: ---* 125.115 * Die KGParl war bis einschließlich 2013 noch in einer Liegenschaft des Deutschen Bundestages untergebracht. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Verein besitzt 21 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Nein. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Drucksache 19/10481 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Nein. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Nein. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Deutscher Bundestag Einzelplan: 02 Kapitel: 0212 Titel: 685 12 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments e.V. (VEMBD) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 125.000 2018: 131.000 2017: 147.000 2016: 116.000 2015: 116.000 2014: 96.000 2013: 92.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Ausweislich § 2 der Satzung möchte die Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments die Gemeinsamkeit unter ehemaligen Abgeordneten pflegen, die Verbindung zwischen seinen Mitgliedern und den Abgeordneten der deutschen Landtage, des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments fördern, die Verbindung zu gleichgerichteten Vereinigungen ehemaliger Mitglieder der deutschen Landtage und ausländischer Parlamente pflegen, mit der Erfahrung seiner Mitglieder der parlamentarischen Demokratie in Deutschland dienen und gemeinsame Interessen ehemaliger Abgeordneter wahrnehmen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Dies ergibt sich aus der Antwort zu Frage a). c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 3. Mai 1977 Drucksache 19/10481 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Unter den Linden 71, 10117 Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 3 2018: 3 2017: 3 2016: 3 2015: 2 2014: 2 2013: 2 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 123.384 2018: 116.201 2017: 116.201 2016: 114.622 2015: 115.785 2014: 105.200 2013: 105.200 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 0 64.400 2018: 0 79.920 2017: 0 120.420 2016: 0 83.100 2015: 0 73.400 2014: 0 64.450 2013: 0 49.600 Die Institution ist in einer Liegenschaft des Deutschen Bundestages untergebracht. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Verein hat 669 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Nein. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Nein. Drucksache 19/10481 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Nein. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Nein. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundeskanzleramt Einzelplan: 04 Kapitel: 10 Titel: 685 11 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Wissenschaft und Politik Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 14.683.000,00 2018: 13.417.000,00 2017: 13.836.000,00 2016: 11.006.684,58 2015: 12.525.000,00 2014: 11.723.000,00 2013: 11.694.000,00 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beratung des Bundestages und der Bundesregierung auf der Basis eigener wissenschaftlicher Forschung auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Wissenschaftliche Politikberatung kann nur in Kontexten gedeihen, die Unabhängigkeit von politischen Interessen sicherstellen. Sie muss daher außerhalb der Bundesverwaltung verortet sein. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Im Jahr 1962. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz der Stiftung ist Berlin. Die Stiftung betreibt zudem ein Büro in Brüssel. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen Personalkosten d.h. Stellenbestand Hauptgruppe 4 2019 Soll 143,94 10.856.000,00 2018 Ist 121,40 10.127.727,85 2017 Ist 126,85 9.836.626,29 2016 Ist 122,32 8.019.747,05 2015 Ist 120,52 9.414.055,22 2014 Ist 125,69 8.670.980,86 2013 Ist 124,84 8.634.580,16 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 2.003.600,00 1.496.400,00 2018: 1.939.257,52 1.451.199,85 2017: 2.510.480,80 1.165.386,42 2016: 1.759.965,61 1.094.810,45 2015: 1.733.834,26 1.042.683,98 2014: 1.667.568,35 1.075.322,33 2013: 1.592.700,52 958.831,14 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Stiftung ist eine Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Sie wurde zunächst privat gegründet und später vom Bund in die institutionelle Förderung aufgenommen, um mit dieser Rechtsform eine größtmögliche Unabhängigkeit zu garantieren. Drucksache 19/10481 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Stiftung hat keine Mitglieder. Mitglieder haben nur Einrichtungen, die in einer entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Form (z.B. Verein) organisiert sind. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Sie ist Herausgeberin mehrerer Reihen: SWP- Studien / Research Paper, SWP- Aktuell/ Comment, SWP-Zeitschriftenschau/Journal Review sowie einer Buchreihe. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Die einzelnen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der SWP kommen im Zusammenhang ihrer Aufgabe, Bundestag und Bundesregierung zu beraten, auf Grundlage ihrer Forschung und Expertise zu fachlichen Empfehlungen zu außen- und sicherheitspolitischen Fragen oder wägen unterschiedliche Handlungsoptionen gegeneinander ab. Die SWP zeichnet sich durch ihre unabhängige, nicht von Interessen geleitete, Forschung aus. Es gibt deshalb keine „Institutsmeinung“ zu einzelnen Fragen und die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen folgen bei ihrer Forschung und ihren Empfehlungen keinen politischen Weisungen oder Vorgaben. Die SWP berät ausdrücklich den Bundestag mit allen seinen Fraktionen (Regierung/Opposition) zu allen außen- und sicherheitspolitischen Themen; Empfehlungen richten sich entsprechend an alle Akteure, die für deutsche Politik Verantwortung tragen. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Der Auftrag der Stiftung ist es, Bundestag und Bundesregierung auf der Basis eigener wissenschaftlicher Forschung auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik zu beraten. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Die Beratung stellt ein Informations- und Beratungsangebot für politische Entscheidungsprozesse dar. In der Außen- und Sicherheitspolitik werden (anders als etwa in der Wirtschafts- oder Sozialpolitik) keine Gesetzesvorhaben erarbeitet, für die Texte eines beratenden Forschungsinstituts übernommen werden könnten. Deshalb sind Texte und Beratungsangebote der SWP immer nur Beiträge und Angebote für Entscheidungsprozesse, keine Vorlagen für offizielle Dokumente. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Siehe 3 b Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Es handelt sich um eine wissenschaftliche Einrichtung. Als solche ist sie ein wichtiges Element einer funktionierenden Demokratie. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Es gibt keine institutionellen Entsendungen. Die SWP wird gelegentlich aufgefordert, beratend punktuell tätig zu werden. Eine Ausnahme stellt der Beirat Zivile Krisenprävention dar. Für diesen sind derzeit eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der SWP mit Expertise im Bereich der Sicherheitspolitik ad personam in den Beirat berufen. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Eine echte Mitarbeiterüberlassung findet nicht statt. Die SWP hatte in den letzten 6 Jahren 5 Wissenschaftler/innen, die für 2-3 Monate im Auswärtige Amt und im BMWi hospitiert haben. Zudem sind regelmäßig bis zu drei Generalstabsoffiziere des BMVg an die SWP abgeordnet, die dort eigene Forschungsvorhaben verfolgen. Immer wieder halten sich auch Mitarbeiter des AA als Gäste für 2-3 Monate an der SWP auf, um eigene Forschungsvorhaben zu verfolgen. Die Aufgabe der SWP-Wissenschaftler/innen war es, die internen Abläufe der Institutionen kennenzulernen, die sie zu beraten haben, um so ein besseres Verständnis für die Akteure im Bereich der internationalen Beziehungen zu bekommen. In der Regel trägt die entsendende Institution die Personalkosten ihres/r Mitarbeiters/in. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. Die SWP ist unabhängig und betreibt in der Regel keine Auftragsforschung. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: BPA Einzelplan:04 Kapitel:32 Titel:68506 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Aspen Institute Deutschland e.V. Zu Frage 1 Institution Institutionelle Zuwendung seit Zuwendungszweck Gründung Sitz Aspen Institute Deutschland e.V. 2017 Förderung der sicherheitspolitischen Öffentlichkeitsarbeit 1974 Berlin 2017 300.000,-€ 2018 400.000,-€ 2019 400.000,-€ a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Siehe Tabelle b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das Aspen Institute Deutschland ist dem Ideal der offenen Gesellschaft verpflichtet. Es fördert wertebasierte Führung, einen konstruktiven Dialog zwischen Konfliktparteien sowie die euroatlantische Kooperation. Diese Idee setzt Aspen Deutschland um, indem es Entscheidungsträger und Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Kultur und Zivilgesellschaft zusammenbringt: c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Siehe Tabelle Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Siehe Tabelle e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Aspen Institute Deutschland e.V. Stellenanzahl Personalkosten 2017 13,5 705.000,-€ 2018 16,5 766.000,-€ 2019 13,5 798.000,-€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 518 01 Mieten u. Pachten sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 2019 (SOLL): Aspen Institute Deutschland e.V. 71.000,-€ 728.000,-€ 2018: Aspen Institute Deutschland e.V. 82.000,-€ 986.000,-€ 2017: Aspen Institute Deutschland e.V. 68.000,-€ 764.000,-€ g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? siehe Tabelle h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Laut Angaben des Aspen Institute: rund 160. Drucksache 19/10481 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Auf der Grundlage des Grundgesetzes ist es jedermann möglich, selbständig politische Empfehlungen zu erarbeiten. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Interessierte Öffentlichkeit. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Es besteht kein Anlass, auf hypothetische Fragen einzugehen. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Begründung siehe Antwort zu Frage 1b. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Es sind keine Entsendungen bekannt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Das Bundespresseamt hat keine solchen Aufträge erteilt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Drucksache 19/10481 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: BPA Einzelplan:04 Kapitel:32 Titel:68506 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. Zu Frage 1 Institution Institutionelle Zuwendung seit Zuwendungszweck Gründung Sitz Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. 1956 Förderung der sicherheitspolitischen Öffentlichkeitsarbeit 1956 Berlin/ Bonn 2013 319.000,-€ 2014 369.000,-€ 2015 400.000,-€ 2016 400.000,-€ 2017 403.000,-€ 2018 503.000,-€ 2019 503.000,-€ a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Siehe Tabelle b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Deutsche Atlantische Gesellschaft hat sich zur Aufgabe gemacht, das Verständnis für die Ziele der NATO zu vertiefen und über die Politik des Bündnisses zu informieren. Unabhängig und parteiübergreifend bietet die DAG durch Vorträge, Seminare und Konferenzen Raum für einen öffentlichen Diskurs über die sicherheitspolitische Lage Deutschlands in der Staatengemeinschaft und eröffnet so die Möglichkeit zu neuen inhaltlichen Impulsen. Drucksache 19/10481 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Siehe Tabelle d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Siehe Tabelle e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. Stellenanzahl Personalkosten 2013 5 218.000,-€ 2014 5 235.000,-€ 2015 5 235.000,-€ 2016 8 260.000,-€ 2017 8 268.000,-€ 2018 8 308.000,-€ 2019 10 373.000,-€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 518 01 Mieten u. Pachten sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 2019 (SOLL): Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. - 225.000,-€ 2018: Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. - 255.000,-€ 2017: Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. - 228.000,-€ 2016: Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. - 195.000,-€ 2015: Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. - 236.000,-€ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2014: Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. - 140.000,-€ 2013: Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. - 162.000,-€ g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? siehe Tabelle h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Laut Angaben der DAG: rund 4.000. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Auf der Grundlage des Grundgesetzes ist es jedermann möglich, selbständig politische Empfehlungen zu erarbeiten. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Interessierte Öffentlichkeit. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Es besteht kein Anlass, auf hypothetische Fragen einzugehen. Drucksache 19/10481 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Begründung siehe Antwort zu Frage 1b. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Es sind keine Entsendungen bekannt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Das Bundespresseamt hat keine solchen Aufträge erteilt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Einzelplan: 04 Kapitel: 32 Titel: 68506 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Europa-Union Deutschland e.V. Zu Frage 1 Institution Institutionelle Zuwendung seit Zuwendungszweck Gründung Sitz Europa-Union Deutschland e.V. 2011 Förderung der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit 1946 Berlin 2013 180.000,-€ 2014 230.000,-€ 2015 300.000,-€ 2016 300.000,-€ 2017 304.000,-€ 2018 404.000,-€ 2019 404.000,-€ a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Siehe Tabelle b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Europa-Union Deutschland e.V. setzt sich für ein friedliches, freiheitliches und föderales Europa ein. Sie fördert den Dialog zwischen Gesellschaft und Politik und informiert die Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Europapolitik z.B. in Vortragsveranstaltungen, Diskussionsforen und Seminaren. Sie verfügt über einen besonderen Zugang zu den gesellschaftlichen Akteuren, den das Bundespresseamt zur Erfüllung seiner Aufgaben nutzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Siehe Tabelle Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Siehe Tabelle e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Europa-Union Deutschland e.V. Stellenanzahl Personalkosten 2013 4,5 198.000,-€ 2014 5,5 205.000,-€ 2015 5,5 214.000,-€ 2016 5,5 233.000,-€ 2017 5,5 247.000,-€ 2018 5,5 251.000,-€ 2019 5,5 272.000,-€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 518 01 Mieten u. Pachten sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 2019 (SOLL): Europa-Union Deutschland e.V. 18.000,-€ 319.000,-€ 2018: Europa-Union Deutschland e.V. 17.000,- 237.000,-€ 2017: Europa-Union Deutschland e.V. 17.000,-€ 240.000,-€ 2016: Europa-Union Deutschland e.V. 15.000,-€ 299.000,-€ 2015: Europa-Union Deutschland e.V. 14.000,-€ 177.000,-€ 2014: Europa-Union Deutschland e.V. 13.000,-€ 164.000,-€ Drucksache 19/10481 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2013: Europa-Union Deutschland e.V. 13.000,-€ 259.000,-€ g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? siehe Tabelle Über die Gründe für die Wahl dieser Rechtsform hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Kenntnis. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Laut Eigenangabe der EUD mit Stand April 2019 circa 17000 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Auf der Grundlage des Grundgesetzes ist es jedermann möglich, selbständig politische Empfehlungen zu erarbeiten. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Interessierte Öffentlichkeit. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Es besteht kein Anlass, auf hypothetische Fragen einzugehen. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Vgl. Antworten zu Fragen 1 a) und b). Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Darüber hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Kenntnis a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Drucksache 19/10481 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat keine solchen Aufträge erteilt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: BPA Einzelplan:04 Kapitel:32 Titel:68506 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. Zu Frage 1 Institution Institutionelle Zuwendung seit Zuwendungszweck Gründung Sitz Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. 1954 Förderung der sicherheitspolitischen Öffentlichkeitsarbeit 05.01.1952 Bonn 2013 200.000,-€ 2014 250.000,-€ 2015 300.000,-€ 2016 300.000,-€ 2017 302.000,-€ 2018 402.000,-€ 2019 402.000,-€ a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Siehe Tabelle b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Ehrenamtliche Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit folgenden Zielen: - Förderung der Bildung auf dem Gebiet der Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch Informationen, - Erhaltung der allgemeinen Verteidigungsbereitschaft unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Streitkräfte, Drucksache 19/10481 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. - Förderung und Vertiefung des Verständnis für die Innere Einheit Deutschlands, die Integration in die Europäische Union, transatlantische Partnerschaft und die Aufgaben der Vereinten Nationen, - Werbung um Verständnis für weltweite politische, ökonomische und ökologische Zusammenhänge in Verbindung mit sicherheitspolitischen Aspekten. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Siehe Tabelle d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Siehe Tabelle e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. Stellenanzahl Personalkosten 2013 1,5 102.000,-€ 2014 1,5 123.000,-€ 2015 1,5 108.000,-€ 2016 1,5 108.000,-€ 2017 1,5 115.000,-€ 2018 1,5 139.000,-€ 2019 3 177.000,-€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 518 01 Mieten u. Pachten sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 2019 (SOLL): Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. 12.000,-€ 274.000,-€ 2018: Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. 12.000,-€ 312.000,-€ 2017: Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. 11.000,-€ 249.000,-€ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2016: Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. 12.000,-€ 241.000,-€ 2015: Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. 12.000,-€ 241.000,-€ 2014: Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. 11.000,-€ 222.000,-€ 2013: Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. 11.000,-€ - g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? siehe Tabelle h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Laut Angaben der GSP: rund 6.000. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Auf der Grundlage des Grundgesetzes ist es jedermann möglich, selbständig politische Empfehlungen zu erarbeiten. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Interessierte Öffentlichkeit. Drucksache 19/10481 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Es besteht kein Anlass, auf hypothetische Fragen einzugehen. Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Begründung siehe Antwort zu Frage 1b. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Es sind keine Entsendungen bekannt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Das Bundespresseamt hat keine solchen Aufträge erteilt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Einzelplan: 04 Kapitel: 32 Titel: 685 06 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Das Progressive Zentrum e.V. Zu Frage 1 Institution Institutionelle Zuwendung seit Zuwendungszweck Gründung Sitz 2019 Stärkung der freiheitlichen Demokratie und der Extremismusprävention 2007 Berlin 2019 300.000 € a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Siehe Tabelle. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Siehe Tabelle. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Siehe Tabelle. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Siehe Tabelle. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Stellenanzahl Personalkosten 2019 22 662.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 518 01 Mieten u. Pachten sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 2019 (SOLL): 37.000 € 951.000 € g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? siehe Tabelle. Über die Gründe für die Wahl der Rechtsform hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Kenntnis. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Darüber hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Kenntnis. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Auf der Grundlage des Grundgesetzes ist es jedermann möglich, selbständig politische Empfehlungen zu erarbeiten. Drucksache 19/10481 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Interessierte Öffentlichkeit b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Es besteht kein Anlass, auf hypothetische Fragen einzugehen. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 1a und 1b verwiesen. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Darüber hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Kenntnis. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat keine solchen Aufträge erteilt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Entfällt, da die Förderung erstmalig für 2019 erfolgte. Drucksache 19/10481 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Einzelplan: 04 Kapitel: 32 Titel: 685 06 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Zentrum für die Liberale Moderne gGmbH Zu Frage 1 Institution Institutionelle Zuwendung seit Zuwendungszweck Gründung Sitz 2019 Stärkung der freiheitlichen Demokratie und der Extremismusprävention 2017 Berlin 2019 300.000 € a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Siehe Tabelle. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Siehe Tabelle. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Siehe Tabelle d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Siehe Tabelle Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Stellenanzahl Personalkosten 2019 17 597.000,-€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 518 01 Mieten u. Pachten sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 2019 (SOLL): 45.000,-€ 474.000,-€ g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? siehe Tabelle Über die Gründe für die Wahl der Rechtsform hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Kenntnis. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Darüber hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Kenntnis. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Auf der Grundlage des Grundgesetzes ist es jedermann möglich, selbständig politische Empfehlungen zu erarbeiten. Drucksache 19/10481 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Interessierte Öffentlichkeit b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Es besteht kein Anlass, auf hypothetische Fragen einzugehen. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Zur Begründung wird auf die Angaben in der Tabelle verwiesen. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Darüber hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Kenntnis. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat keine solchen Aufträge erteilt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Entfällt, da die Förderung erstmalig für 2019 erfolgte. Drucksache 19/10481 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 632 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft e. V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 2.765.000 2018: 2.734.000 2017: 2.622.000 2016: 2.519.000 2015: 2.472.000 2014: 3.362.000 2013: 3.663.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Vgl. dazu die Antwort auf Frage 1 a) sowie die Berichte der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Dem Bund fehlt es dafür an Personal und Expertise. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1950. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Marburg. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? (2017) 65,18 Stellen, IST ca. 4.456.112 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die Frage ist angesichts der Beantwortungsfrist mit vertretbaren Aufwand nicht komplett zu beantworten. Dem Herder-Institut ist die Liegenschaft mietfrei überlassen, es hat im Gegenzug für die allfällige Bauunterhaltung selbst aufzukommen. Die Höhe des Sachaufwands zum 31.12.2017 lag laut Jahresabschluss bei 1.588.190 €. IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 2018: 2017: 2016: 2015: 2014: 2013: g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das Herder-Institut ist ein eingetragener Verein. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Verein hat 18 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Drucksache 19/10481 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 683 21 Erl. Ziff. 1.1 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Deutsche Kinemathek (SDK) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 8.780.000 2018: 8.564.000 2017: 8.324.000 2016: 8.259.000 2015:8.295.000 2014:7.502.000 2013:8.736.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Bei der Aufgabe, das nationale Filmerbe zu schützen, zu erhalten und nutzbar zu machen, handelt es sich um eine originäre Bundesaufgabe, deren Erfüllung dauerhaft den Einrichtungen des Kinematheksverbundes anvertraut ist. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institution im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Stiftung hat insbesondere den Zweck, die Entwicklung des deutschen und des ausländischen Films und Fernsehens zu dokumentieren und die dazu dienenden Materialien wie Filme, Publikationen aller Art, Plakate, Fotografien, Zensur- und Bewertungsunterlagen, Produktionsunterlagen und technische Geräte zu sammeln, zu pflegen und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, durch Publikationen, Ausstellungen und Veranstaltungen Verständnis für die Medien Film und Fernsehen zu verbreiten sowie die Präsentation des deutschen Films im In- und Ausland zu unterstützen. Aufgrund der für diese Aufgaben erforderlichen filmfachlichen und archivarischen Kompetenz und des einzigartigen Sammlungsbestands der Stiftung können diese Zwecke nicht durch andere Stellen erfüllt werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1971 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2019: 54 Stellen und 4.391.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 3.484.000 1.481.000 2018: 3.481.000 1.679.000 2017: 3.382.000 1.821.000 2016: 3.791.000 1.411.000 2015: 3.757.000 1.783.000 2014: 3.672.000 2.407.000 2013: 3.771.000 1.701.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Rechtsform wurde gewählt, weil damit dem gemeinnützigen Zweck der Institution, ihren Aufgaben und dem Ziel, das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten, entsprochen wird. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Eine Stiftung bürgerlichen Rechts hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Drucksache 19/10481 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel:52 Titel:684 14 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Dokumentationszentrum Deutscher Sinti und Roma Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.493.000 2018: 1.438.000 2017: 1.416.000 2016: 1.385.000 2015: 1.385.000 2014: 1.332.000 2013: 1.283.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die deutschen Sinti und Roma sind eine nationale Minderheit von etwa 70.000 Personen mit eigener kultureller Identität. Die Familien verwenden die Minderheitensprache Romanes neben Deutsch als zweiter Muttersprache. Der nationalsozialistische Völkermord an der Minderheit hat bis heute negative Folgen. Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen sichern der Minderheit Schutz und Förderung zu. Ziel ist ihre gleichberechtigte Beteiligung am politischen und kulturellen Leben Deutschlands. Das an den Zentralrat örtlich angeschlossene Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma beheimatet eine ständige Ausstellung zum nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma in Heidelberg. Es versteht sich nicht allein als Museum, sondern als ein Ort der Begegnung und des Dialogs. Als Forum ist es offen für andere Minderheiten, Opfer von Diskriminierung und rassistischer Gewalt und fördert auf diese Weise die Auseinandersetzung zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Die Dokumentation der über 600-jährigen Geschichte der Sinti und Roma in Deutsch-land ist eine der Hauptaufgaben. Mit dem Sammeln der Erinnerungen von Überlebenden des Völkermords, den Ergebnissen intensiver Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Archivrecherchen im In- und Ausland und der gezielten Auswertung der Forschungsliteratur ist inzwischen ein einzigartiges Spezialarchiv zur Geschichte der Sinti und Roma allgemein und Ihrer Verfolgung im Nationalsozialismus entstanden. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt darin, das Wissen um die Beiträge der Sinti und Roma in der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik darzustellen und vorhandene Klischees hierzu zu korrigieren. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Ziel ist es, die über 600jährige Geschichte der Sinti und Roma in Deutschland zu dokumentieren sowie die besonderen kulturellen Beiträge der Minderheit im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Hierzu organisiert das Zentrum Bildungs- und Veranstaltungsange-bote. Die Tätigkeit gliedert sich in die Referate "Dialog" (Öffentlich-keitsarbeit; Pädagogik), "Dokumentation" (Geschichte der Minder-heit; Sammlung), "Bildung" (Chancengleichheit; Sprachencharta) und "Beratungsstelle" (Entschädigungsarbeit; Handreichungen für die Landesverbände Deutscher Sinti und Roma). Seit 1998 informiert die Einrichtung mit einer transportablen Ausstellung über den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma, im Jahr 2001 wurde hierzu in Auschwitz eine Dauerausstellung realisiert. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1997 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Heidelberg e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 19,5 Stellen 1.280.000 T€ Drucksache 19/10481 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 158.000 259.000 2018: 158.000 208.000 2017: 104.000 237.000 2016: 135.000 171.000 2015: 92.000 158.000 2014: 100.000 188.000 2013: 86.000 159.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? keine Angabe Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 77 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Drucksache 19/10481 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 79 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel:52 Titel:684 14 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 675.000 2018: 579.000 2017: 558.000 2016: 558.000 2015: 552.000 2014: 532.000 2013: 485.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die deutschen Sinti und Roma sind eine nationale Minderheit von etwa 70.000 Personen mit eigener kultureller Identität. Die Familien verwenden die Minderheitensprache Romanes neben Deutsch als zweiter Muttersprache. Der nationalsozialistische Völkermord an der Minderheit hat bis heute negative Folgen. Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen sichern der Minderheit Schutz und Förderung zu. Ziel ist ihre gleichberechtigte Beteiligung am politischen und kulturellen Leben Deutschlands. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma vertritt die Interessen der deutschen Sinti und Roma, setzt sich ein für die Durchsetzung von Minderheitenrechten, betreibt Antidiskriminierungsarbeit in der Öffentlichkeit (Medien) und bei Behörden, bemüht sich um die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen für KZ-Überlebende und wirkt aktiv mit in internationalen Organisationen (OSZE, EU, Europarat und UN) im Sinne einer politischen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Sinti und Roma. Zur Durchsetzung der beschriebenen Ziele ist die laufende Bundesförderung unabdingbar. Drucksache 19/10481 – 80 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma vertritt die Interessen der deutschen Sinti und Roma, setzt sich ein für die Durchsetzung von Minderheitenrechten, betreibt Antidiskriminierungsarbeit in der Öffentlichkeit (Medien) und bei Behörden, bemüht sich um die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen für KZ-Überlebende und wirkt aktiv mit in internationalen Organisationen (OSZE, EU, Europarat und UN) im Sinne einer politischen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Sinti und Roma. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1982 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Heidelberg e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 6 Stellen 486.800 T€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 20.000 75.200 2018: 20.000 75.200 2017: 20.000 75.200 2016: 20.000 75.200 2015: 20.000 75.200 2014: 20.000 75.200 2013: 20.000 75.200 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 81 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? keine Angabe Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 82 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 83 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 684 21, Erl. 1.1.6 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Barenboim-Said Akademie gGmbH, Berlin (BSA) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 7.277.000 Euro 2018: 6.888.000 Euro 2017: 5.134.000 Euro* 2016: 2015: 2014: 2013: * Beginn der institutionellen Förderung durch BKM in 2017 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Bundesrepublik Deutschland leistet mit der Finanzierung der BSA einen besonderen Beitrag zum Friedensprozess im Nahen Osten sowie zur kulturellen Bildung und Völkerverständigung junger Menschen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und der Jugendhilfe und die Förderung von internationaler Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie des Völkerverständigungsgedankens. Dieser Zweck wird ganz überwiegend durch den Betrieb der privaten Hochschule Barenboim-Said Akademie verwirklicht. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2012 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Planstellen/Stellen: Kosten: 2019 (SOLL): 42,0 3.000.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 691.000 4.504.000 2018: 590.000 3.562.000 2017: 327.000 4.274.000 2016: 2015: 2014: 2013: g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die BSA ist eine gemeinnützige GmbH. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Drucksache 19/10481 – 86 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 87 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 88 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 684 21 Erl. Ziff. 1.1.3 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bayreuther Festspiele GmbH Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 2.834.000 2018: 2.834.000 2017: 2.424.000 2016: 2.467.000 2015: 2.213.000 2014: 2.212.763 2013: 2.212.763 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Sicherung der Durchführung des ältesten und renommiertesten Musiktheaterfestivals Deutschlands mit internationaler Ausstrahlung in hoher künstlerischer Qualität. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Ausrichtung internationaler Musiktheaterfestspiele an einem authentischen Ort der deutschen Musikgeschichte. Ohne die Beteiligung des Bundes kann die auskömmliche Finanzierung nicht sichergestellt werden. Die Finanzierung wird gemeinsam mit dem Freistaat Bayern, der Stadt Bayreuth, dem Regierungsbezirk Oberfranken und der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth getragen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1876 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 89 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bayreuth. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Insgesamt betragen die Personalkosten für die 63,5 Stellen und das für die Durchführung der Festspiele notwendige, zahlenmäßig schwankende Saisonpersonal (Orchester, Chor, Solisten, Dirigenten, Regisseure, Statisten, Vorderhauspersonal u.a.) 20.359.525 EURO. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Nachstehend nicht aufgeführt werden die einmaligen Investitionskosten und Kosten der überjährigen Sanierung des Bayreuther Festspielhauses, für die auf der Grundlage der Finanzierungvereinbarung vom September 2013 zwischen der Bundesregierung, dem Freistaat Bayern, der Stadt Bayreuth, der Regierung von Oberfranken, der Oberfrankenstiftung und der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth insgesamt 30 Mio. EURO zur Verfügung gestellt werden. Die GmbH zahlt der Richard-Wagner-Stiftung gemäß Vertrag eine Miete von derzeit 140.000 EURO. IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): In Sachkosten enthalten 5.528.000 2018: In Sachkosten enthalten 4.609.547 2017: In Sachkosten enthalten 3.698.035 2016: In Sachkosten enthalten 5.576.223 2015: In Sachkosten enthalten 3.157.204 2014: In Sachkosten enthalten 2.649.301 2013: In Sachkosten enthalten 7.597.752* * Mehr wegen Umstellung der Wirtschaftsplansystematik g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? GmbH. Nach dem Gesellschaftervertrag von 1986 wurde geregelt, dass die Zuwendungsgeber Bund, Freistaat Bayern, Stadt Bayreuth und Gesellschaft der Freunde von Bayreuth in die Gesellschaft eintreten, wenn der Alleingesellschafter Wolfgang Wagner die Geschäftsführung abgibt. Dieser Wechsel wurde 2008 vollzogen. Die Rechtsform wurde als zweckmäßig beibehalten. Drucksache 19/10481 – 90 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine Mitgliedschaft. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 91 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Drucksache 19/10481 – 92 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 93 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 684 21 Erl. Ziff. 1.1.5 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Beethovenhaus Bonn e.V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 755.000 2018: 625.000 2017: 559.000 2016: 559.000 2015: 525.000 2014: 525.000 2013: 525.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Bewahrung des kulturellen Erbes von nationalem und internationalem Rang, Förderung von Erforschung und Vermittlung von Leben, Wirken und Schaffen Ludwig van Beethovens b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Bewahrung des kulturellen Erbes von nationalem und internationalem Rang. Wahrnehmung nationaler Verantwortung; ohne die Beteiligung des Bundes ist die Finanzierung der Arbeit der Einrichtung durch Land NRW, Stadt Bonn sowie Spenden nicht zu leisten c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1889 Drucksache 19/10481 – 94 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bonn e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die 23,5 Stellen sowie Personalgestellungen für Dienstleistungen und Aushilfen sollen im Jahr 2019 mit 1.855.000 EURO finanziert werden. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Der Begriff Liegenschaftskosten ist nicht definiert und wird als solcher nicht im Wirtschaftsplan ausgewiesen. Die Hauptliegenschaft ist im Eigentum des Trägervereins. IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): In Sachkosten enthalten 868.000 2018 (SOLL): In Sachkosten enthalten 874.000 2017: In Sachkosten enthalten 777.000 2016: In Sachkosten enthalten 801.500 2015: In Sachkosten enthalten 707.000 2014: In Sachkosten enthalten 573.000 2013: In Sachkosten enthalten 490.500 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? e.V. seit 1889, Einbindung breiten ehrenamtlichen Engagements. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Trägerverein gibt 900 Freude, Förderer und Mitglieder an. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 95 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 96 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 97 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 21 Ziff. 1.2.1 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Kleist- Gedenk- und Forschungsstätte e. V., ab 1.1.2019 Stiftung „Kleist-Museum“ Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 357.000 2018: 261.000 2017: 253.000 2016: 247.000 2015: 237.000 2014: 229.000 2013: 229.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Durch die Förderung wird angemessen und mit bundesweiter bzw. internationaler Ausstrahlung an das Leben und das Werk von Heinrich von Kleist als einem der bedeutendsten deutschsprachigen Dramatiker und Schriftsteller erinnert, seine nach wie vor gegebene Aktualität einer breiten Öffentlichkeit vermittelt und sein schriftstellerisches Erbe in die Zukunft geführt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Einrichtung hat die Funktion eines Museums, einer Forschungs- und Studienstätte und einer Einrichtung kultureller Bildung und Begegnung. Aufgabe der Einrichtung ist es, das literarische und kulturelle Erbe Heinrich von Kleists zu pflegen, zu bewahren, zu erforschen und für die Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich und lebendig zu erhalten. Als Arbeitsschwerpunkte gehören außerdem dazu die Dichter Ewald Christian von Kleist und Franz Alexander von Kleist sowie Caroline und Friedrich de la Motte Fouqué. Das Kleist-Museum unterhält die weltweit größte Sammlung zu Heinrich von Kleist. Aufgrund des Drucksache 19/10481 – 98 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Alleinstellungsmerkmals des Museums und der Fachkompetenz der Mitarbeiter kann die Aufgabe nicht durch die Bundesverwaltung oder andere Stellen übernommen werden. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1968/69 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Frankfurt (Oder) e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 9 Stellen, ca. 632.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 135.000 165.000 2018: 84.500 104.000 2017: 85.000 109.000 2016: 97.000 95.000 2015: 77.000 91.000 2014: 66.000 110.000 2013: 33.000 55.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Seit Januar 2019 öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Brandenburg. Als eigene Rechtspersönlichkeit kann das bisher in Vereinsträgerschaft befindliche Museum das vorhandene Entwicklungspotenzial besser nutzen. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 99 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Drucksache 19/10481 – 100 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 101 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 684 21 Erl. Ziff. 1.1.4 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Bach-Archiv Leipzig Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 787.000 2018: 742.000 2017: 716.000 2016: 696.000 2015: 661.000 2014: 661.000 2013: 661.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Bewahrung des kulturellen Erbes von nationalem und internationalem Rang, Förderung von Erforschung und Vermittlung von Leben, Wirken und Schaffen Johann Sebastian Bachs b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Wahrnehmung nationaler Verantwortung für die Bewahrung, Pflege und Vermittlung des kulturellen Erbes von nationalem und internationalem Rang; ohne die Beteiligung des Bundes ist die Finanzierung der Arbeit der Einrichtung durch Stadt Leipzig, Freistaat Sachsen sowie Spenden nicht zu leisten. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Gegründet 1950; Umwandlung in die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten Johann Sebastian Bach; 1991 Rückbenennung und Neuorganisation als Bach- Archiv Leipzig d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Leipzig. Drucksache 19/10481 – 102 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die 31 Stellen werden im Rahmen eines Personalkostenansatzes von insgesamt 1.754.000 EURO (Soll 2019) finanziert. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Der Begriff Liegenschaftskosten ist nicht definiert und wird als solcher nicht im Wirtschaftsplan ausgewiesen. Der Sitz des Bach-Archivs ist in städtischem Eigentum. IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): In Sachkosten enthalten 1.159.000 2018 (SOLL): In Sachkosten enthalten 1.167.000 2017: In Sachkosten enthalten 1.198.000 2016: In Sachkosten enthalten 2.498.000 2015: In Sachkosten enthalten 1.687.800 2014: In Sachkosten enthalten 1.129.900 2013: In Sachkosten enthalten 934.517 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das Bach-Archiv wurde 1998, vor allem mit Blick auf mögliche Zustiftungen von bedeutendem Autographen, Dokumenten und sonstigem Archivgut für das Archiv in eine Stiftung bürgerlichen Rechts umgewandelt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Einrichtung hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 103 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 104 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 105 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel:52 Titel:684 21 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Bauhaus Dessau Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.972.000 2018: 1.588.000 2017: 1.469.000 2016: 1.469.000 2015: 1.414.000 2014: 1.414.000 2013: 1.324.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das „Bauhaus Dessau“ zählt auf Grund der richtungsweisenden und herausragenden Architektur seit 1996 zum UNESCO-Welterbe. Das ist aber nicht nur ein Meilenstein in der Architektur und der Kunst, sondern auch ein revolutionärer Beitrag zur Ideengeschichte des 20. Jahrhunderts. Insbesondere in den acht Jahren in Dessau wurden herausragende ästhetische Innovationen auf dem Gebiet der modernen Kunst und Gestaltung erarbeitet und gelehrt. Die erbrachten Leistungen werden international zu den bedeutendsten deutschen Kulturbeiträgen des 20. Jahrhunderts gerechnet. Die herausragende gesamtstaatliche und internationale Bedeutung dieser UNESCO-Welterbestätte rechtfertigt die Beteiligung des Bundes an der Stiftung Bauhaus Dessau. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Stiftung Bauhaus Dessau ist eine künstlerisch-wissenschaftliche Stiftung, deren Aufgabe es ist, das Bauhaus in seinen Ideen und Themen lebendig zu erhalten und zu vermitteln. Die Stiftung arbeitet historisch reflexiv und fragt zeitgleich nach der heutigen Relevanz und den gegenwärtigen Potenzialen, die sich aus dem Bauhauserbe für das 21. Jahrhundert ableiten lassen. Drucksache 19/10481 – 106 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Jahre des Bauhauses in Dessau von 1925 bis 1932 gelten als die Blütezeit der Hochschule, die 1919 in Weimar gegründet wurde. Entsprechend umfassend ist das heutige Erbe, aus dem sich das Spektrum der Stiftungsarbeit ergibt. Die Nutzung und Weiterentwicklung bereits bestehender Strukturen ist sachgerecht und wirtschaftlich. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1994 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Dessau e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 51 Stellen 4.245 T€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.661.000 2.130.000 2018: 1.032.000 1.752.000 2017: 1.032.000 2.327.000 2016: 1.025.000 1.213.000 2015: 1.025.000 1.177.000 2014: 1.025.000 2.827.000 2013: 665.000 2.208.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 107 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Drucksache 19/10481 – 108 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 109 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel:52 Titel:684 21 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Deutsches Meeresmuseum Stralsund Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.552.000 2018: 1.167.000 2017: 1.103.000 2016: 1.103.000 2015: 1.103.000 2014: 1.026.000 2013: 1.019.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das Deutsche Meeresmuseum hat als einziges Museum seiner Art in Deutschland die gesamtstaatliche Aufgabe, die Fauna und Flora des Meeres sowie ihre Erforschung und wirtschaftliche Nutzung durch den Menschen unter nationalen und internationalen Aspekten museal darzustellen und wissenschaftlich zu bearbeiten. Es gehört zu den bedeutendsten Kultureinrichtungen in Ostdeutschland. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Es ist eine kulturell-wissenschaftliche Institution, die das Thema Mensch und Lebewesen des Meeres komplex untersucht und darstellt. Zum Deutschen Meeresmuseum gehören neben dem Hauptstandort Katharinenberg auch das OZEANEUM, Natureum und das Nautineum. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1994 Drucksache 19/10481 – 110 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Stralsund e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 115 Stellen 7.410.100 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 2.520.000 3.021.000 2018: 834.000 1.888.000 2017: 750.000 1.626.000 2016: 744.000 1.873.000 2015: 793.000 1.939.000 2014: 677.000 1.907.000 2013: 665.000 1.919.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Stiftung des privaten Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 111 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 112 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 113 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan:04 Kapitel:0452 Titel:684 61 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Internationaler Suchdienst (International Tracing Service, ITS) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 14.150.000 2018: 14.150.000 2017: 13.957.000 2016: 14.190.000 2015: 13.736.000 2014: 13.813.000 2013: 14.294.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 1955 mit den Bonner Verträgen, die vom neuen Übereinkommen vom 09.12.2011 ersetzt wurden, völkerrechtlich verpflichtet, die vollständige finanzielle Verantwortung für den ITS zu übernehmen. Bei den im Archiv des ITS lagernden Dokumenten handelt es sich um historisch besonders wertvolle Dokumente aus der NS-Zeit und der Nachkriegszeit. Sie können zum einen dazu beitragen das Schicksal vieler Einzelpersonen aufzuklären, die von der Verfolgung durch das NS-Regime betroffen waren, zum anderen können sie durch Dokumentation, Forschung und Information dazu beitragen, das Wissen um die NS-Zeit zu mehren und an die künftigen Generationen weiterzugeben. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der ITS bewahrt die unter a) genannten Dokumente auf und klärt Schicksale von Verfolgten des NS-Regimes auf. Er macht die Dokumente für Angehörige sowie für die Forschung und eine interessierte Öffentlichkeit zugänglich. Drucksache 19/10481 – 114 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Der ITS ist aufgrund des völkerrechtlichen Vertrages eine Einrichtung sui generis, die nicht zur Bundesverwaltung gehört. In den Verträgen hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die vollständige finanzielle Verantwortung für den ITS zu übernehmen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1955 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bad Arolsen e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 240 Stellen, ca. 11,5 Mio. €. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 802.000 885.000 2018: 827.000 1.737.000 2017: 916.000 1.617.000 2016: 835.000 1.385.000 2015: 744.000 1.125.000 2014: 714.000 1.703.000 2013: 788.000 1.318.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Einrichtung sui generis mit internationalem Charakter. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 115 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Drucksache 19/10481 – 116 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 117 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71 Erl. Zi. 1.4 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Adalbert Stifter Verein e. V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 631.000 € 2018: 646.000 € 2017: 617.000 € 2016: 577.000 € 2015: 570.000 € 2014: 548.000 € 2013: 542.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa nach § 96 BVFG b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Erforschung und Dokumentation der Kulturgeschichte der Deutschen in den früheren Ländern Böhmen, Mähren und Schlesien mit den Schwerpunkten deutsche Sprache, Literatur und Zeitgeschichte c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1947 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 119 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? München e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personal Personalkosten 2019 (SOLL): 6,0 466.000 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 28.000 € 145.000 € 2018: 20.000 € 162.000 € 2017: 21.000 € 162.000 € 2016: 22.000 € 126.000 € 2015: 27.000 € 120.000 € 2014: 22.000 € 100.000 € 2013: 18.000 € 138.000 € g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 211 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Drucksache 19/10481 – 120 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nicht bekannt a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 121 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 122 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1,434 Mio. 2018: 1,381 Mio. 2017: 1,342 Mio. 2016: 1,292 Mio. 2015: 1,271 Mio. 2014: 1,229 Mio. 2013: 1,217 Mio. (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Vgl. dazu die Antwort auf Frage 1 a) sowie die Berichte der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Dem Bund fehlt es dafür an Personal und Expertise. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2000. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Potsdam. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 123 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2019 (Soll) 14 Mitarbeiter 1.066.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 96.000 € 364.000 € 2018: 96.495 € 400.888 € 2017: 96.783 € 342.867 € 2016: 93.854 € 343.237 € 2015: 94.964 € 375.267 € 2014: 97.470 € 308.772 € 2013: 89.603 € 357.222 € g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Gemeinnütziger Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 11 Mitglieder Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Darüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis, eine entsprechende Leistung wird von ihr nicht gefordert. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Drucksache 19/10481 – 124 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 125 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 126 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71, Erl.Ziff. 1.19 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Donauschwäbisches Zentralmuseum Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 558.000 € 2018: 540.000 € 2017: 557.000 € 2016: 517.000 € 2015: 517.000 € 2014: 502.000 € 2013: 498.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa gemäß § 96 BVFG b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Übergreifende Präsentation der deutschen Kultur der historischen donauschwäbischen Siedlungsgebiete im Rahmen von § 96 BVFG c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1994 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Ulm Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 127 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2019 (Soll): 8 Stellen, 666.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 150.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2018: 139.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2017: 121.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2016: 145.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2015: 135.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2014: 138.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2013: 136.000 € inkl. sonstiger Sachkosten g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? entfällt Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Drucksache 19/10481 – 128 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? keine Kenntnis a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 129 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 130 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 836.000 2018: 812.000 2017: 826.000 2016: 768.000 2015: 722.000 2014: 700.000 2013: 676.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Vgl. dazu die Antwort auf Frage 1 a) sowie die Berichte der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Dem Bund fehlt es dafür an Personal und Expertise. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2001 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? München. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 131 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 8 Mitarbeiter, zzgl. Aushilfspersonal 2019 (Soll): 605.000 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 86.000 153.000 2018: 84.000 214.000 2017: 84.000 254.000 2016: 85.000 197.000 2015: 85.000 237.000 2014: 91.000 166.000 2013: 86.000 195.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 20 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Darüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis, eine entsprechende Leistung wird von ihr nicht gefordert. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Drucksache 19/10481 – 132 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? . Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 133 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 134 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.791.000 2018: 1.443.000 2017: 1.386.000 2016: 1.431.000 2015: 1.329.000 2014: 1.274.000 2013: 1.259.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Vgl. dazu die Antwort auf Frage 1 a) sowie die Berichte der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Dem Bund fehlt es dafür an Personal und Expertise. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2002 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Lüneburg. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 135 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2019: 19 Personen. Soll: 1.337.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 229.000 198.000 2018: 54.000 189.000 2017: 48.000 289.000 2016: 54.000 136.000 2015: 44.000 131.000 2014: 55.000 136.000 2013: 41.000 171.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 12 Mitglieder Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Drucksache 19/10481 – 136 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 137 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 138 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71 Erl.-Nr. 1.9 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Ostpreußisches Landesmuseum Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 850.000 2018: 818.000 2017: 824.000 2016: 784.000 2015: 734.000 2014: 705.000 2013: 693.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa gemäß § 96 BVFG. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Übergreifende Präsentation der historischen Region Ostpreußen und des Baltikums im Rahmen des § 96 BVFG. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Träger des Ostpreußischen Landesmuseums ist die Ostpreußische Kulturstiftung 1992 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die Ostpreußische Kulturstiftung hat ihren Sitz in Ansbach. Das Ostpreußische Landesmuseum hat seinen Sitz in Lüneburg. Das Kulturzentrum Ostpreußen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 139 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. befindet sich ebenfalls in der Trägerschaft der Ostpreußischen Kulturstiftung und hat seinen Sitz in Ellingen. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2019 (SOLL): 13,0 Stellen, 1.018.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 383.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2018: 457.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2017: 364.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2016: 401.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2015: 284.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2014: 394.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2013: 367.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Rechtsfähige öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Entfällt Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Drucksache 19/10481 – 140 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Keine Kenntnis a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 141 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 142 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71 Erl. Zi. 1.11 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Pommersches Landesmuseum Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 792.000 € 2018: 768.000 € 2017: 780.000 € 2016: 740.000 € 2015: 758.000 € 2014: 700.000 € 2013: 696.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa nach § 96 BVFG b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das Pommersche Landesmuseum sammelt, erhält und präsentiert auf wissenschaftlicher Grundlage vor- und hinterpommersches Kulturgut. Ständige Restaurierung der Sammlungsbestände; Herausgabe wissenschaftlich gesicherter Ausstellungskataloge zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Kulturleistungen in Vor- und Hinterpommern; Kooperation mit vergleichbaren Einrichtungen im heute polnischen Hinterpommern und in Stettin; Pflege der historischen Verbindungen zu Schweden und Dänemark. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 143 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1996 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Greifswald e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personal Personalkosten 2019 (SOLL): 12 935.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 831.000 € einschl. sonstige Sachkosten 2018: 905.000 € einschl. sonstige Sachkosten 2017: 863.000 € einschl. sonstige Sachkosten 2016: 879.000 € einschl. sonstige Sachkosten 2015: 923.000 € einschl. sonstige Sachkosten 2014: 887.000 € einschl. sonstige Sachkosten 2013: 954.000 € einschl. sonstige Sachkosten g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? entfällt Drucksache 19/10481 – 144 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nicht bekannt a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 145 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 146 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71, Erl.Ziff. 1.12 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Schlesisches Museum zu Görlitz Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 689.000 € 2018: 668.000 € 2017: 682.000 € 2016: 622.000 € 2015: 622.000 € 2014: 600.000 € 2013: 595.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa gemäß § 96 BVFG b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Übergreifende Präsentation der deutschen Kultur des historischen Schlesiens im Rahmen von § 96 BVFG c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1996 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Görlitz Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 147 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2019 (Soll): 10 Stellen, 787.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 481.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2018: 457.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2017: 463.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2016: 419.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2015: 401.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2014: 330.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2013: 315.000 € inkl. sonstiger Sachkosten g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? entfällt Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Drucksache 19/10481 – 148 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? keine Kenntnis a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 149 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 150 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71 Erl.-Nr. 1.5 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 746.000 2018: 716.000 2017: 686.000 2016: 647.000 2015: 647.000 2014: 620.000 2013: 614.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa gemäß § 96 BVFG. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Übergreifende Präsentation der deutschen Kultur aus den historischen Staatsund Siedlungsgebieten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa im Rahmen des § 96 BVFG. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1966 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Regensburg Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 151 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2019 (SOLL): 15,5 Stellen, 1.153.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 392.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2018: 448.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2017: 379.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2016: 360.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2015: 390.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2014: 371.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2013: 390.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Entfällt Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Drucksache 19/10481 – 152 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Keine Kenntnis a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 153 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 154 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 802.000 2018: 757.000 2017: 897.000 2016: 689.000 2015: 673.000 2014: 650 000 2013: 644 000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Vgl. dazu die Antwort auf Frage 1 a) sowie die Berichte der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Dem Bund fehlt es dafür an Personal und Expertise. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1989 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Herne Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 155 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Soll 2019: 11,5 Planstellen, insgesamt 878.000,- €. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 145.000 € 152.000 € 2018: 134.000 € 197.000 € 2017: 135.000 € 421.000 € (inkl. Umbau) 2016: 139.000 € 211.000 € 2015: 144.000 € 184.000 € 2014: 143.000 € 163.000 € 2013: 140.000 € 154.000 € g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Stiftung. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Stiftung hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Nein. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Drucksache 19/10481 – 156 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 157 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 158 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71 Erl.-Nr. 1.14 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Westpreußisches Landesmuseum Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 711.000 2018: 686.000 2017: 698.000 2016: 652.000 2015: 652.000 2014: 636.000 2013: 622.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa gemäß § 96 BVFG. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Übergreifende Präsentation der deutschen Kultur und Geschichte der historischen Region Westpreußen im Rahmen von § 96 BVFG. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1975 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Warendorf Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 159 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2019 (SOLL): 9,7 Stellen, 569.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 240.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2018: 241.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2017: 249.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2016: 274.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2015: 270.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2014: 190.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) 2013: 168.000 (inklusive sonstiger Sachkosten) g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Kulturstiftung Westpreußen ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Entfällt Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Drucksache 19/10481 – 160 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Keine Kenntnis a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 161 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 162 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 72, Erl.Ziff. 1.6 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 318.000 € 2018: 311.000 € 2017: 306.000 € 2016: 306.000 € 2015: 300.000 € 2014: 300.000 € 2013: 213.000 € (ab Juli 2013) (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Informationen zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland sollen in einem zentralen Internetportal zugänglich gemacht werden. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die vorhandenen Informationen zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland sollen in einem zentralen Internet-Portal zugänglich gemacht werden. Relevante Dokumente zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland sollen gesammelt und digital präsentiert werden. Hauptprodukt ist ein elektronischer Atlas der Erinnerungsorte der Polen in Deutschland, verbunden mit einem interaktiven Verzeichnis der Orte polnischer Kultur in Deutschland sowie einer Datenbank zu Archiven, Gedenkstätten, Museen, Sammlungen, Galerien und Institutionen zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2013 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 163 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bochum e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2019 (Soll): 2 Stellen: 162.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 146.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2018: 152.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2017: 177.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2016: 192.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2015: 173.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2014: 157.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2013: 147.000 € ab 1. Juli 2013 inkl. sonstiger Sachkosten g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? In Trägerschaft des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? entfällt Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Drucksache 19/10481 – 164 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? keine Kenntnis a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 165 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 166 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 72, Erl.Ziff. 1.5 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Tolstoi Hilfs- und Kulturwerk e.V. - Tolstoi Bibliothek Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 266.000 € 2018: 256.000 € 2017: 248.000 € 2016: 231.000 € 2015: 243.000 € 2014: 254.000 € 2013: 252.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Hilfe zur Erhaltung und Pflege des kulturellen Eigenlebens russischsprachiger heimatloser Ausländer und Kontingentflüchtlinge. Rechtsstellung der heimatlosen Ausländer und nichtdeutschen Flüchtlinge aufgrund internationaler Vereinbarungen (Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer vom 25.04.1951, BGBl. I, 269 sowie Ratifikationsgesetz zur Genfer Flüchtlingskonvention vom 01.09.1953, BGBl. II, 559) b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Pflege der russischen Sprache und Kultur durch eine zentrale überregionale Leihund Präsenzbibliothek (Tolstoi-Bibliothek) mit angeschlossenem Kulturzentrum. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1956 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 167 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? München e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2019 (Soll): 3,8 Stellen, 223.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 79.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2018: 79.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2017: 85.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2016: 82.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2015: 81.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2014: 85.000 € inkl. sonstiger Sachkosten 2013: 85.000 € inkl. sonstiger Sachkosten g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine Kenntnis Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Drucksache 19/10481 – 168 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? keine Kenntnis a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 169 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 170 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 14 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 8.032.000 2018: 6.155.000 2017: 5.660.000 2016: 4.484.000 2015: 5.300.000 2014: 2013: (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung im Hinblick auf Kulturgutverluste sowie die damit zusammenhängende Förderung des internationalen Austauschs, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Stiftung hat vor allem die Aufgabe, öffentliche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen insbesondere beim Umgang mit Kulturgütern, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit des Nationalsozialismus entzogen wurden oder abhandengekommen sind, zu beraten und im Rahmen einer antragsgebundenen Projektförderung, finanziell zu unterstützen. Sie hat satzungsgemäß zusätzlich ein Angebot für Privatsammler und Privatmuseen, die freiwillig den Washingtoner Prinzipien folgen, entwickelt und fördert Grundlagenforschung im Zusammenhang mit durch Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen in der ehemaligen SBZ / DDR entzogenen oder abhanden gekommenen Kulturgütern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 171 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2015 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Magdeburg e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2015: 20 Stellen 856.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 102.000 468.000 2018: 61.000 191.000 2017: 54.000 332.000 2016: 47.000 379.000 2015: 47.000 483.000 2014: 2013: g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Rechtsform einer privaten Stiftung wurde gewählt, weil nur in dieser Rechtsform eine von den Beteiligten gewollte gemeinsame Trägerschaft von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sinnvoll möglich ist. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Drucksache 19/10481 – 172 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Hierzu hat die Bundesregierung keine Kenntnis. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 173 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 174 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 685 15 und 894 12 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Kulturveranstaltung des Bundes in Berlin GmbH (KBB) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 40.889.000 2018: 40.019.000 2017: 37.478.000 2016: 29.905.000 2015: 31.962.000 2014: 41.969.000 2013: 24 020.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die KBB besteht aus den Geschäftsbereichen der Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale), den Berliner Festspielen mit dem Martin-Gropius-Bau sowie dem Haus der Kulturen der Welt. Die Förderung dieser Institutionen hat der Bund von Berlin übernommen und führt diese gemäß der Regelung in § 1 Abs. 1 des Hauptstadtfinanzierungsvertrages vom 8. Mai 2017 fort. Die KBB führt in den verschiedensten Bereichen hauptstadtrelevante kulturelle Veranstaltungen durch, was zu einer Erweiterung des städtischen Kulturangebotes im nationalen und internationalen Bereich beiträgt. Zu den Aufgaben der einzelnen Geschäftsbereiche der KBB gehört die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung herausragender Programme, Festivals und Veranstaltungen in der Bundeshauptstadt. Somit dient die KBB der kulturellen Repräsentation von Berlin als Hauptstadt und Regierungssitz, wofür der Bund gemäß Artikel 22 Abs. 1 GG zuständig ist. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 175 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die KBB ist eine Plattform der internationalen Kulturarbeit, die in ihrer Bandbreite einzigartig ist. Mit den Internationalen Filmfestspielen Berlin, dem Haus der Kulturen der Welt und den Berliner Festspielen mit dem Martin- Gropius-Bau garantiert sie ein Programm von internationaler Strahlkraft. Sie ist das künstlerische Schaufenster des Bundes und zugleich Garant für einen hochprofessionellen Kulturbetrieb. Die Anziehungskraft, die aus dem Zusammenschluss kultureller Glanzlichter erwächst, ist enorm. Von bildender Kunst über Tanz, Theater, Musik, Literatur und Film bereitet die KBB für die unterschiedlichsten Sparten den Weg in ihre Häuser und auf ihre Bühnen. Unter ihrer Regie werden hochkarätige Produktionen nach Berlin geholt. Die KBB prägt die deutsche Kulturlandschaft – und trägt ihre Vielfalt nach außen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2002 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Jahr Stellen/Planstellen Summe in EURO 2019 (SOLL): 236,7 13.237.000 Drucksache 19/10481 – 176 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 4.716 1.591 2018: 4.455 1.592 2017: 4.954 1.423 2016: 4.923 1.167 2015: 3.474 684 2014: 3.365 634 2013: 3.082 758 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? GmbH Diese Rechtsform wurde gewählt, da in der KBB die Berliner Festspiele GmbH und die HKW GmbH fusionierten. Alleinige Gesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 177 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? - Ressort Vertretungsbereich - - b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? - Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? - Drucksache 19/10481 – 178 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? - c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? - d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? - Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? - b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? - c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? - Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 179 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 685 17 Erl.Ziff. 1.1 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Kulturstiftung des Bundes (KSB) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 35.248.000 2018: 35.593.000 2017: 38.987.000 2016: 32.648.000 2015: 34.527.000 2014: 32.921.000 2013: 31.969.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung von Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext; Entwicklung eines eigenständigen Förderprofils. Die KSB setzt ihren Schwerpunkt auf den kulturellen Austausch und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die Förderung erfolgt in allen Bereichen des Kulturschaffens, insbesondere für bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, Neue Medien sowie spartenübergreifende Vorhaben; Förderung der Entwicklung neuer Verfahren der Pflege des Kulturerbes sowie der Erschließung kultureller und künstlerischer Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen; Unterstützung künstlerischer Produktionen und Förderung für Themenbereiche mit besonderer Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs mit Schwerpunkt Programme und Projekte im internationalen Kontext sowie durch Entwicklung eigener Programme zu aktuellen kulturellen Fragestellungen. Die Durchführung dieser Drucksache 19/10481 – 180 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Programme ermöglicht es dem Bund, richtungsweisende kulturpolitische Akzente zu setzen sowie Anregungen der Länder nach Unterstützung gesamtstaatlich bedeutsamer Kulturfördermaßnahmen aufzunehmen und umzusetzen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2002 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Halle / Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 53 Mitarbeiter / 2.618.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 78.000 2.356.000 2018: 73.000 1.884.000 2017: 75.000 1.488.000 2016: 74.000 1.222.000 2015: 59.000 1.637.000 2014: 60.000 1.968.000 2013: 60.000 1.833.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Stiftung bürgerlichen Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 14 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja (Schriftenreihen) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 181 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein Drucksache 19/10481 – 182 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 183 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel:0452 Titel: 685 21 Erl. Ziffer 1.1.1 und Titel 894 21 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Arbeitskreis selbständiger Kultur-Institute e. V. (AsKI, einschließlich Goethe-Museum Rom) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 933.000 2018: 905.000 2017: 905.000 2016: 905.000 2015: 905.000 2014: 894.000 2013: 872.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die 37 Mitgliedsinstitute repräsentieren in besonderem Maße die kulturelle Vielfalt der Bundesrepublik Deutschland und die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements im Kulturleben des Landes. Erhebliches Bundesinteresse besteht auch an der Durchführung der Maecenas-Ehrung, der Förderung von Projekten der Mitgliedsinstitute sowie an der Casa di Goethe und deren Arbeit als einzigem deutschen Museum im Ausland. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der AsKI vereinigt 37 national und international angesehene, rechtlich selbständige Kulturinstitute. Dem Büro obliegt die Geschäftsführung des Arbeitskreises. Der AsKI hat die Trägerschaft der 1997 eröffneten Casa di Goethe in Rom inne, die in Auseinandersetzung mit Goethes italienischer Reise der Bewahrung, Pflege und Fortentwicklung deutscher Kultur-, Wissenschafts- und Forschungstraditionen dient. Drucksache 19/10481 – 184 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1967 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bonn und Rom e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 7,6 Stellen; ca. 548.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 94.000 290.000 2018: 102.000 246.000 2017: 106.000 335.000 2016: 94.000 333.000 2015: 87.000 265.000 2014: 86.000 259.000 2013: 96.000 203.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein; entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 37 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 185 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 186 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 187 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan:04 Kapitel:52 Titel: 685 21 Erl.Ziffer. 2.1.17 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Berlin-Brandenburgisches Institut für die Zusammenarbeit von Deutschland, Frankreich und Polen in Europa (Stiftung Genshagen) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.086.000 € 2018 (vorl. IST): 936.000 €* 2017: - 2016: - 2015: - 2014: - 2013: - (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) *Beginn der inst. Förderung im Jahr 2018 a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Stiftung fördert satzungsgemäß die Völkerverständigung, Bildung, Erziehung, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sowie den Dialog in Politik und Wirtschaft zur Vertiefung der bi- und multilateralen Zusammenarbeit von Deutschland, Frankreich, Polen und Europa. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Stiftung führt satzungsgemäß Begegnungen, Tagungen, Foren und Projekte zu Fragen durch, die sich im Zusammenhang mit der Integration des erweiterten Europa ergeben. Drucksache 19/10481 – 188 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Stiftung pflegt satzungsgemäß die Zusammenarbeit mit internationalen, europäischen und nationalen Institutionen, mit Universitäten und Hochschulen sowie mit anderen Forschungs- und Kultureinrichtungen, insbesondere in Berlin und Brandenburg. Der Gründung und Arbeit der Stiftung liegt die u.a. aus der grundgesetzlich garantierten Kunst- und Wissenschaftsfreiheit folgende Staatsferne auch von Kultureinrichtungen zugrunde. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1993 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Genshagen e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Soll 2019: 19,5 Stellen, 1.083.000 €. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 40.000 323.000 2018 vorl IST: 39.000 332.000 2017: 2016: 2015: 2014: 2013: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 189 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Stiftung bürgerlichen Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Stiftung Genshagen hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Wegen des Sachzusammenhangs werden die drei Unterpunkte gemeinsam beantwortet Es ist satzungsgemäße Aufgabe der Stiftung die Völkerverständigung, Bildung, Erziehung, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sowie den Dialog in Politik und Wirtschaft zur Vertiefung der bi- und multilateralen Zusammenarbeit von Deutschland, Frankreich, Polen und Europa zu fördern. Im Rahmen dessen veröffentlicht die Stiftung Genshagen unterschiedliche Publikationen, die sich an unterschiedliche Kreise wenden. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Es ist satzungsgemäße Aufgabe der Stiftung die Völkerverständigung, Bildung, Erziehung, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sowie den Dialog in Politik und Drucksache 19/10481 – 190 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wirtschaft zur Vertiefung der bi- und multilateralen Zusammenarbeit von Deutschland, Frankreich, Polen und Europa zu fördern. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 191 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 192 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel:0452 Titel: 685 21 Erl. Ziffer 1.1.3 Deutsche Schiller Gesellschaft Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 4.554T€ 2018: 12.021,3T€ 2017: 11.788,7T€ 2016: 9.998,3T€ 2015: 10.534,6T€ 2014: 10.492,0T€ 2013: 9.947,2T€ (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das Deutsche Literaturarchiv ist auf nationaler Ebene das wichtigste Zentrum zur Sammlung und Erschließung der deutschen Literatur seit der Aufklärungszeit. Es gehört auch international zu den angesehensten wissenschaftlichen Instituten Deutschlands. Das Schiller-Nationalmuseum und das Literaturmuseum der Moderne sind die einzigen thematisch übergreifenden Ausstellungshäuser zur deutschsprachigen Literatur des 18. bis 20. Jahrhunderts. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1895 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Marbach am Neckar Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 193 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Stellen:103 Stellen Kosten: 7.087 T€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 2.901,0T€ 2018: 3.051,0T€ 2017: 3.096,9T€ 2016: 3.232,0T€ 2015: 3.010,6T€ 2014: 2.777,0T€ 2013: 2.887,9T€ g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein, BGB h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 2500 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Diese Angaben sind den öffentlich zugänglichen Internetauftritten der Einrichtungen zu entnehmen. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Drucksache 19/10481 – 194 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob die Einrichtung Vertreter in Ausschüsse uä . entsendet. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 195 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Drucksache 19/10481 – 196 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 68521, Erl. Ziff. 1.2.9 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Franckesche Stiftungen zu Halle, Halle, Sachsen- Anhalt Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 862.000 2018: 862.000 2017: 845.000 2016: 845.000 2015: 822.000 2014: 822.000 2013: 822.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Ohne Mitförderung des Bundes kann die Stiftung ihre satzungsgemäßen Aufgaben nicht erfüllen. Gesamtstaatliche Bedeutung: Leuchtturmprogramm Ost, Der Bund fördert anteilig mit dem Land den kulturellen Teil der Franckeschen Stiftungen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Franckeschen Stiftungen (FS) wurden 1695 von dem Theologen und Pädagogen August Hermann Francke als Sozial- und Bildungswerk gegründet. Sie verknüpfen kulturelle, pädagogische, soziale und wissenschaftliche Aktivitäten mit den Grundideen der Aufklärung und des Pietismus. Das Stiftungsensemble steht auf der Tentativliste des UNESCO-Weltkulturerbes. Die kulturelle Arbeit der FS fußt auf den historischen Sammlungen, der Historischen Bibliothek, dem Kulturhistorischen Archiv und der Kunst- und Naturalienkammer. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1992 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 197 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Halle, Sachsen-Anhalt e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 108 Stellen 6.006 T€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.348.300 1.805.836 2018: 1.344.600 1.808.180 2017: 1.308.750 2.076.153 2016: 1.237.881 2.034.822 2015: 1.191.584 2.125.716 2014: 1.288.852 1.883.619 2013: 1.378.395 2.514.888 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Stiftung des öffentlichen Rechts (Land Sachsen-Anhalt) h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? keine Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Drucksache 19/10481 – 198 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 199 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 200 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel:0452 Titel: 685 21 Erl. Ziffer 1.1.2 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Freies Deutsches Hochstift (FDH) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 739.000 2018: 739.000 2017: 685.000 2016: 665.000 2015: 625.000 2014: 625.000 2013: 565.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Unterhalt des Goethe-Geburtshauses; einzigartige Sammlung "Deutsche Romantik"; die Forschungsergebnisse werden einer breiten nichtwissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das FDH unterhält das Goethe-Geburtshaus, das Goethe-Museum, die Bibliothek und das Handschriften-Archiv mit ihren Sammlungsbeständen im Dienste von Wissenschaft und Bildung, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, diese Sammlungen zu erweitern und auszuwerten, durch Publikationen und Vorträge seine wissenschaftlichen und volksbildenden Ziele zu fördern und der Öffentlichkeit nahe zu bringen, um literaturwissenschaftliche Forschung zu betreiben, eine Zusammenarbeit mit Institutionen ähnlicher Zielsetzung zu pflegen. Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals des Museums und der Fachkompetenz der Mitarbeiter kann die Aufgabe nicht durch die Bundesverwaltung oder andere Stellen übernommen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 201 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1859 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Frankfurt/Main e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personal: 45,2; Personalkosten: ca. 2.769.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 315.785,00 530.735,00 2018: 342.131,00 1.858.559,00 2017: 350.862,00 1.580.980,00 2016: 394.926,00 971.842,00 2015: 328.819,00 865.845,00 2014: 310.355,00 962.891,00 2013: 1.581.007,00 1.192.687,00 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 1.634 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Drucksache 19/10481 – 202 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 203 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 204 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel:0452 Titel: 685 21 Erl. Ziffer 1.1.4 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. (GfdS) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 296.000 2018: 270.000 2017: 263.000 2016: 259.000 2015: 255.000 2014: 255.000 2013: 255.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die GfdS zeigt einer breiten Öffentlichkeit das Verständnis für Wesen, Bedeutung und Leistung der deutschen Sprachgemeinschaft auf und regt an, sich mit der eigenen Sprache zu beschäftigen. Sie erfüllt in Zeiten, in denen die deutsche Sprache verstärkt vielfältigen Wandlungen ausgesetzt ist, einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Bildung. Im Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag prüft die GfdS Gesetzentwürfe und Verordnungen auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? GfdS beobachtet aufmerksam und kritisch die Sprachentwicklung und gibt - gestützt auf sprachwissenschaftliche Forschungen - entsprechende Empfehlungen für den allgemeinen Sprachgebrauch. Sie wirkt öffentlich in der Sprachberatung für Privatpersonen und Behörden, in Vorträgen, Seminaren und Podiumsdiskussionen sowie über ihre Zeitschriften „Muttersprache“ und „Sprachdienst“ auf einen angemessenen und lebendigen Sprachgebrauch hin. GfdS veröffentlicht jedes Jahr die „Wörter des Jahres“ und die Statistik der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 205 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. beliebtesten Vornamen. Aufgrund der Fachkompetenz können diese Aufgaben nur durch die GfdS wahrgenommen werden und nicht durch die Bundesverwaltung. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1947 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Wiesbaden (Hauptsitz), Berlin (Sitz Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag), e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 8 Stellen, ca. 530.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 53.000 115.000 2018: 50.000 85.000 2017: 54.000 98.000 2016: 52.000 125.000 2015: 58.000 109.000 2014: 57.000 183.000 2013: 57.000 143.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein BGB; entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? ca. 3.000 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Drucksache 19/10481 – 206 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 207 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 208 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel:0452 Titel: 685 21 Erl. Ziffer 1.1.4 Klassik Stiftung Weimar (KSW) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 11.334.000 2018: 28.810.000 2017: 28.696.300 2016: 26.622.000 2015: 27.167.000 2014: 27.977.000 2013: 28.415.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Der kulturelle Besitzstand der KSW ist nationales Kulturgut von Weltrang. Mit ihren Museen, Erinnerungsstätten, Schlössern, Parks, Archiven und Bibliotheken repräsentiert die Stiftung einen Teil des Selbstverständnisses der Bundesrepublik Deutschland sowie ein integrales Element deutscher und europäischer Kultur. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Erhalt und Pflege der Kulturgüter im Stiftungsvermögen c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2003 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Weimar Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 209 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Stellen: 465 Kosten: 18.479,5 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 11.540,5T€ 2018: 10.975,5T€ 2017: 10.692,9T€ 2016: 11.196,6T€ 2015: 12.114,2T€ 2014: 11.567,5T€ 2013: 10.836,6T€ g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, 14.07.1994 h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu Drucksache 19/10481 – 210 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob die Einrichtung Vertreter in Ausschüsse etc. entsendet. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 211 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Nein. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Nein. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 212 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 685 21 Erl.Ziff. 1.2.1 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH (KAH) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 21.299.000 2018: 20.950.000 2017: 20.728.000 2016: 5.112.000 2015: 21.746.000 2014: 20.371.000 2013: 14.153.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Gesamtstaatliche Repräsentation auf dem Gebiet der Kunst und Kultur b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Sichtbarmachung geistiger und kultureller Entwicklungen, insbes. durch Ausstellungen nationalen und internationalen Ranges mit thematischem Schwerpunkt in den Bereichen Kunst, Kultur, Wissenschaft und Technik; international anerkanntes Ausstellungshaus; Kooperation mit den Bundesländern und im Ausland. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1989 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 213 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bonn e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 92,5 Stellen / 6.621.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 4.391.000 12.305.000 2018: 4.391.000 13.830.000 2017: 8.673.000 12.055.000 2016: 4.391.000 13.587.000 2015: 5.112.000 13.745.000 2014: 5.101.000 12.694.000 2013: 1.983.000 8.082.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? GmbH h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Gesellschafterversammlung (Bund, alle Bundesländer) Kuratorium (9 Mitglieder) Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja (Ausstellungskataloge, Schriftenreihen) Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Drucksache 19/10481 – 214 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 215 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 216 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 685 21 und 894 21, Erl. 1.2.3 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Deutsches Historisches Museum einschließlich Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 51.387.000 2018: 48.881.000 2017: 48.067.000 2016: 48.083.000 2015: 46.903.000 2014: 47.270.000 2013: 46.454.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Darstellung der gesamten deutschen Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zweck der Stiftung ist die Darstellung der deutschen Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang. Zur Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere: - Einrichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer ständigen Ausstellung; - Erwerb von Realien zur deutschen Geschichte sowie deren Inventarisierung, Dokumentation und erforderlichenfalls Restaurierung; - Wechselausstellungen, museumspädagogische Vermittlung, Vorträge, Seminare, Filmvorführungen und sonstige Veranstaltungen; - Unterhaltung einer Bibliothek und einer Mediathek; Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 217 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. - Forschung und Veröffentlichungen; - Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und sonstigen Einrichtungen mit fachlichem Bezug. Hierzu gehören seit 2008 auch die Aufgaben der unselbständigen Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, die im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert wach halten, die junge Generation an die Thematik heranführen und die aktuelle Dimension dieser Thematik verdeutlichen soll. Dem Grundsatz der Staatsferne zum Kulturbereich folgend ist die Aufgabe außerhalb der Bundesverwaltung wahrzunehmen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1987 als GmbH, seit 2008 in der aktuellen Rechtsform d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 2 Planstellen, 163,8 Stellen (SOLL 2019) Personalkosten (IST 2018): 8.777.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 35.560.000 3.509.000 2018: 35.279.000 3.758.000 2017: 35.352.000 4.899.000 2016: 35.320.000 3.924.000 2015: 35.175.000 4.055.000 2014: 34.830.000 4.208.000 2013: 34.311.000 3.788.000 Drucksache 19/10481 – 218 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das DHM ist seit Ende 2008 eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die auch die unselbständige Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung mit beinhaltet. Bund und Land Berlin waren sich schon bei Gründung der Deutsches Museum GmbH im Jahre 1987 über den vorläufigen Charakter dieser Rechtsform einig, die in der Museumslandschaft eine seltene Erscheinung ist. Nach erfolgreichem Aufbau und Etablierung des DHM konnte mit einer durch Bundesgesetz gegründete Stiftung des öffentlichen Rechts Ende 2008 eine endgültige Rechtsform festgelegt werden. Die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Stiftung hat sich bei den anderen Geschichtsmuseen des Bundes (Haus der Geschichte und Jüdisches Museum Berlin) bewährt. Ziel war es, das DHM diesen Häusern auch strukturell gleichzustellen. Stiftungen genießen auch im Ausland hohes Ansehen und Vertrauen; damit wird die internationale Museumszusammenarbeit, insbesondere der Leihverkehr erleichtert. Auch steuerbegünstigte Zustiftungen zur Erweiterung des Sammlungsbestands sind durch das Stiftungsmodell leichter möglich, dadurch können zusätzliche Mittel oder Objekte für die Museumsarbeit mobilisiert werden. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 219 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Keine Erkenntnisse. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Drucksache 19/10481 – 220 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 221 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan:04 Kapitel:0452 Titel:685 21, Erl.ziff.1.2.10 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Fürst-Pückler Park, Bad Muskau (SFPP) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 859.000 2018: 859.000 2017: 1.037.000 2016: 837.000 2015: 737.000 2014: 531.000 2013: 531.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Durchführung und Absicherung der satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung, die als „Leuchtturm Ost“ von gesamtstaatlicher Bedeutung ist und zum UNESCO- Welterbe gehört. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der Fürst Pückler Park Bad Muskau ist eine Parkanlage, die einen Höhepunkt in der Geschichte der europäischen Gartenkunst darstellt. Der an beiden Seiten der Neiße gelegene Landschaftsgarten ist seit 1945 geteilt; der weitaus größere Teil befindet sich auf polnischer Seite. Die Stiftung hat die Aufgabe, das gesamtstaatlich kulturhistorisch bedeutsame Ensemble des Parks nach historischem Vorbild wiederherzustellen und den deutschen Teil des Parks und die dazu gehörenden Gebäude zu sanieren und kulturell zu nutzen. Darüber hinaus soll gemeinsam mit der Republik Polen eine partnerschaftliche Verwaltung der deutsch-polnischen Welterbestätte ermöglicht und die grenzüberschreitende deutsch-polnische Zusammenarbeit (Durchführung kultureller und wissenschaftlicher Veranstaltungen, etc.) gefördert werden. Es ist Drucksache 19/10481 – 222 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. sachgemäß, diese Aufgaben durch die Stiftung durchzuführen, da dort die besondere Fachkenntnis vorhanden ist. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1993 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bad Muskau e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 54 Mitarbeiter - Personalkosten insgesamt 2724 T€. p.a. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 872.400 788.300 2018: 812.300 1.203.100 2017: 969.800 918.500 2016: 746.000 745.000 2015: 786.000 894.000 2014: 463.700 687.300 2013: 543.500 737.200 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung erfüllt hoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet des Denkmalschutzes und verwaltet eine besondere Liegenschaft des Freistaates Sachsen. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 223 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? ja a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Sächsische Schlösser, Burgen und Gärten gGmbH - Aufsichtsrat b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Berufung erfolgt nach fachlichen Kriterien und Kompetenzen über das Sächsische Staatsministerium der Finanzen. Drucksache 19/10481 – 224 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 225 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 21, Erl. Ziff. 1.2.14 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.366.000 2018: 1.366.000 2017: 1.350.000 2016: 1.350.000 2015: 1.316.000 2014: 1.116.000 2013: 916.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Ohne Mitförderung des Bundes kann die Stiftung ihre satzungsgemäßen Aufgaben nicht erfüllen. Zu diesen vgl. Antwort zu b). b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Luthergedenkstätten sind das Zentrum der weltweiten Beschäftigung mit Martin Luther, der Reformation und ihrer Wirkungsgeschichte. Zu den Aufgaben der Stiftung zählen u.a. die Bewahrung und Erhaltung der Sammlungen sowie deren zeitgemäße Präsentation, die bauliche Unterhaltung und Profilierung der Gedenkstätten in Wittenberg, Eisleben und Mansfeld sowie die Pflege nationaler und internationaler Kontakte mit reformationsforschenden Einrichtungen. 2017 war die Stiftung Luthergedenkstätten zentraler Akteur des Reformationsjubiläums. Mit ihren Grafik-, Buch- und Handschriftenbeständen besitzt die Stiftung die weltweit größte Sammlung zu Leben, Werk und Nachwirken der Reformatoren. Des Weiteren gehört sie mit ihren Gebäuden zum UNESCO-Welterbe. Drucksache 19/10481 – 226 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1992 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Lutherstadt Wittenberg e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 57 Stellen, 3.394.500 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 766.000 766.640 2018: 482.274 720.082 2017: 560.090 4.748.525 2016: 364.805 2.304.175 2015: 427.418 5.175.335 2014: 300.296 2.606.392 2013: 304.177 1.840.191 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Stiftung des öffentlichen Rechts (Land Sachsen-Anhalt) h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 227 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 228 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 229 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 685 21 Erl. 1.2.5, 894 21 Erl. 1.2.5 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin- Brandenburg (SPSG) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 19.021.000 Euro 2018: 16.319.000 Euro 2017: 16.419.000 Euro 2016: 15.513.000 Euro 2015: 15.259.000 Euro 2014: 14.528.000 Euro 2013: 14.528.000 Euro (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Preußischen Schlösser und Gärten in Berlin und Brandenburg sind ein zentrales Zeugnis deutscher Kultur und Geschichte und stellen ein kulturhistorisch einmaliges national bedeutsames Gesamtensemble dar (UNESCO-Weltkulturerbe), es handelt sich um die größte und bedeutendste deutsche Schlösser- und Gartenanlage. Die Pflege und der Erhalt des kulturellen Erbes zählen zu den Schwerpunkten der Kulturförderung des Bundes. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Stiftung hat die Aufgabe, die ihr übergebenen Kulturgüter zu bewahren, unter Berücksichtigung historischer, kunst- und gartenhistorischer Belange zu pflegen, ihr Inventar zu ergänzen, wissenschaftlich zu erforschen und zu interpretieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die preußischen Schlösser und Gärten stehen im Eigentum der Institution “SPSG“, weshalb die Pflege und der Erhalt der preußischen Schlösser und Gärten nur durch die Förderung der SPSG erfüllt werden können. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1995 Drucksache 19/10481 – 230 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die Stiftung hat ihren Sitz in Potsdam, die überwiegende Anzahl der Schlösser und Gärten befindet sich im Land Brandenburg, weitere Liegenschaften befinden sich im Land Berlin. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Planstellen/Stellen: Kosten: 2019 (SOLL): 468,4 25.904.300 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 16.373.750 10.346.650 2018: 15.483.368 9.668.428 2017: 14.672.425 9.393.900 2016: 14.067.579 9.948.920 2015: 14.317.996 8.949.475 2014: 12.768.881 9.161.763 2013: 12.949.103 8.938.259 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die SPSG ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Mit ihrer Errichtung haben die Länder Berlin und Brandenburg 1995 eine Einrichtung in der Tradition der ehemaligen preußischen Schlösserverwaltung geschaffen, die - wie ihre Vorgängereinrichtung - den Zusammenhalt des brandenburgischpreußischen Kulturerbes dauerhaft sicherstellt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 231 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein Drucksache 19/10481 – 232 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 233 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 685 24 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (SHF) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 54.255.000 2018: 13.345.000* 2017: 2016: 2015: 2014: 2013: * Beginn der institutionellen Förderung durch BKM in 2018 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Mit dem Humboldt Forum entsteht ein Zentrum der kulturellen Begegnung und des Dialogs zwischen den Kulturen der Welt und der Wissenschaft von nationaler und internationaler Bedeutung. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt durch die Förderung der SHF die historische Chance wahr, in der Mitte der Hauptstadt ein zukunftsweisendes Signal ihres kulturellen Selbstverständnisses zu setzen. Es unterstreicht die Identität Deutschlands als Kulturnation in ihrer Weltoffenheit als Vermittler von Kunst und Kultur. Sein vielfältiges kulturelles Angebot und die faszinierende Verbindung aus barocker und zeitgenössischer Architektur machen das Humboldt Forum zu einem einzigartigen Ort, um die Welt künftig als Ganzes zu entdecken. Drucksache 19/10481 – 234 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Bundesregierung hat am 22. April 2009 beschlossen, für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses die „Stiftung Berliner Schloss - Humboldtforum“ zu errichten. Die Stiftung, umbenannt Anfang 2016 in „Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss“, wird das Berliner Schloss als Bauherrin wiedererrichten und gemeinsam mit den anderen Akteuren, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, einem vom Land Berlin benannten, gemeinnützigen Nutzer und der Humboldt- Universität zu Berlin, das kulturelle Nutzungskonzept „Humboldt Forum“ ermöglichen. Dieses Nutzungskonzept vereint die weltbedeutenden außereuropäischen Sammlungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und ihrer Staatlichen Museen zu Berlin – das Ethnologische Museum und das Museum für Asiatische Kunst –, Teile der wissenschaftsgeschichtlichen Sammlungen der Humboldt-Universität, eine Ausstellung der Stiftung Stadtmuseum Berlin und einen großen Veranstaltungs- und Begegnungsbereich. Damit sollen die Weltkulturen ins Zentrum der deutschen Hauptstadt geholt und in einen Dialog mit den europäischen Kulturen auf der Museumsinsel gebracht werden. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2009 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Planstellen 2019 (SOLL): 213,5 Personalausgaben 2019 (SOLL): 14.635.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 235 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 10.148.000 21.931.000 2018: 1.902.000 7.381.000 2017: 2016: 2015: 2014: 2013: g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Stiftung des bürgerlichen Rechts. Diese Rechtsform wurde gewählt, weil eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mittels ihrer Gremienstruktur am geeignetsten erschien, um alle Beteiligten (Deutscher Bundestag, Bundesregierung, Land Berlin, SPK, HU, seinerzeit noch ZLB) sowie die privaten Schloss-Initiativen angemessen in das Projekt einzubinden. Zugleich sollte mit der Stiftung eine Institution geschaffen werden, die wesentlich dazu beitragen sollte, dass das Humboldt Forum noch stärker als ein kulturelles Zentrum wahrgenommen wird. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Drucksache 19/10481 – 236 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 237 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 238 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 685 61 und 894 61, Erl. 1.4.1 Institutioneller Zuwendungsempfänger: AlliiertenMuseum e.V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.826.000 2018: 1.798.000 2017: 1.667.000 2016: 1.573.000 2015: 1.631.000 2014: 1.734.000 2013: 1.270.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das Engagement der Westmächte für Berlin und „Deutschland als Ganzes“ in der Zeit von 1945 bis 1994 zu dokumentieren und in Veranstaltungen und Ausstellungen zu präsentieren. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Gemäß § 2 der Satzung des Vereins: Sein Zweck ist die Förderung der historischen Erinnerung, die dazu beitragen soll, das gegenseitige Verständnis und die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika, der Französischen Republik und des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland zu vertiefen. Mit dieser Aufgabe fördert der Verein das Wissen um die Geschichte der Alliierten in Berlin und Deutschland. Im Vordergrund steht die Zeit der alliierten Präsenz nach dem Zweiten Weltkrieg, ihre Ursachen, Auswirkungen und Folgen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sammelt und bewahrt der Verein entsprechende historische Zeugnisse und stellt diese aus. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 239 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Dem Grundsatz der Staatsferne zum Kulturbereich folgend ist die Aufgabe außerhalb der Bundesverwaltung wahrzunehmen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1996 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 6 Stellen Personalkosten (IST 2018): 451.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 922.000 365.000 2018: 882.000 387.000 2017: 893.000 394.000 2016: 893.000 467.000 2015: 833.000 412.000 2014: 838.000 404.000 2013: 385.000 549.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein. Keine Erkenntnisse zur Wahl der Rechtsform h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Sieben Drucksache 19/10481 – 240 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen) c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Keine Erkenntnisse. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 241 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Drucksache 19/10481 – 242 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 243 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61 - Erl.-Ziffer 1.3.16 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn, Teil der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 168.000,- 2018: 157.000,- 2017: 154.000,- 2016: 154.000,- 2015: 150.000,- 2014: 150.000,- 2013: 150.000,- (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Aufarbeitung des SED-Unrechts. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Gedenkstätte - historischer Ort (ehemalige GÜSt Marienborn) Es ist auch Aufgabe der Stiftung, die schweren Menschenrechtsverletzungen während der Zeiten der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur darzustellen und hierüber Kenntnisse zu verbreiten (§ 2 GedenkStiftG LSA). c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1996 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Magdeburg Drucksache 19/10481 – 244 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 8 Stellen. Soll 2019 ca. 417.484 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 292.000,- 86.000,- 2018: 287.085,- 175.802,- 2017: 301.841,- 159.957,- 2016: 291.122,- 142.675,- 2015: 262.114,- 166.527,- 2014: 251.851,- 198.046,- 2013: 276.344,- 155.555,- g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts (mittelbare Landesverwaltung Sachsen-Anhalt). h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? keine Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? - a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 245 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? - Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Drucksache 19/10481 – 246 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 247 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61 - Erl.-Ziffer 1.3.17 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau (GJWH Torgau) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 115.000,- 2018: 97.000,- 2017: 88.000,- 2016: 88.000,- 2015: 85.000,- 2014: - 2013: - (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Aufarbeitung des SED-Unrechts. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Gedenkstätte - historischer Ort, Träger der Gedenkstätte ist die Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e.V. Zweck der Gedenkstätte ist, die Geschichte des Geschlossenen Jugendwerkhofs, der einzigen geschlossenen DDR-Umerziehungseinrichtung und die repressiven Strukturen des gesamten DDR-Heimerziehungssystems als Teil der Machtstruktur des SED-Regimes und die Auswirkung des Unrechts in den DDR-Heimen zu dokumentieren und zu vermitteln sowie deren historische Orte und authentische Spuren zu bewahren und ein würdiges Erinnern und Gedenken an die Schicksale der ehemaligen DDR-Heimkinder, der jüngsten Opfergruppe der SED-Diktatur zu ermöglichen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1998 Drucksache 19/10481 – 248 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Torgau e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 4,5 Stellen. Soll 2019 ca. 195.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 116.800,- 54.000,- 2018: 58.300,- 51.000,- 2017: 57.027,- 24.502,- 2016: 62.499,- 26.692,- 2015: 55.362,- 24.765,- 2014: - - 2013: - - g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Gemeinnütziger eingetragener Verein. Zu dem „warum“ liegen keine Kenntnisse vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 249 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? - Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 250 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 251 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.4.2 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Historische Stätte Karlshorst Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.433.000 2018: 1.337.000 2017: 1.320.000 2016: 1.320.000 2015: 1.309.000 2014: 1.292.000 2013: 896.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Pflege des Geschichtsbewusstseins b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Laut Errichtungsstatut: Der Zweck des Vereins ist das Betreiben der historischen Stätte Karlshorst als Ort der historischen Erinnerung. Der Verein fördert das Wissen um die Geschichte der deutsch-sowjetischen Beziehungen. Im Vordergrund steht dabei die Zeit des Zweiten Weltkrieges, seine Ursachen, Auswirkungen und Folgen; das Wissen um den historischen Ort in Berlin- Karlshorst, an dem am 8. Mai 1945 die Kapitulation der deutschen Wehrmacht und damit das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa vollzogen wurde; die Auseinandersetzung mit einem zentralen Ereignis der Geschichte des 20. Jahrhunderts und dem Thema Krieg und internationale Beziehungen im Zusammenleben der Völker. Drucksache 19/10481 – 252 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1994 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 5 IST-Personalkosten 2018: 379.000 EURO f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 759.000 221.000 2018: 751.000 194.000 2017: 731.000 287.000 2016: 728.000 313.000 2015: 723.000 726.000 2014: 735.000 272.000 2013: 392.000 1.388.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um einen eingetragenen Verein. Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 17 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 253 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 254 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 255 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 256 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.3.12 Institutioneller Zuwendungsempfänger: KZ-Gedenkstätte Neuengamme Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 870.000 2018: 827.000 2017: 771.000 2016: 738.000 2015: 725.000 2014: 725.000 2013: 725.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Laut Errichtungsstatut erinnert die Einrichtung durch Ausstellungen, Bewahrung von Bauzeugnissen, historischen Dokumenten und Häftlingserinnerungen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen an die Opfer des Konzentrationslagers Neuengamme 1938 bis 1945. Vor dem Hintergrund einer intensiven Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen geht es dem Lernort Gedenkstätte um den anstehenden Wandel der Erinnerungskultur, um die Verknüpfung von historischen und aktuellen Fragestellungen, um die universelle Bedeutung der Menschenrechte, um eine europabezogene und internationale Bildungsarbeit, um die Entwicklung demokratischen Denkens und Handelns, um Toleranz und um das Miteinander verschiedener Kulturen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 257 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2005 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Hamburg e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 26 IST-Personalkosten 2018: 1.655.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 900.000 631.000 2018: 847.000 747.000 2017: 910.000 686.000 2016: 1.030.000 390.000 2015: 952.000 418.000 2014: 990.000 376.000 2013: 660.000 370.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Einrichtung der Behörde für Kultur und Medien der Freien Hansestadt Hamburg Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. Drucksache 19/10481 – 258 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 259 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 19/10481 – 260 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 261 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.3.13 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Bayerische Gedenkstätten - KZ Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.536.000 2018: 1.443.000 2017: 1.456.000 2016: 1.229.000 2015: 1.213.000 2014: 1.197.000 2013: 1.182.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Laut Gesetz: Erhaltung der KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg als Zeugen für die Verbrechen des Nationalsozialismus, als Orte der Erinnerung an die Leiden der Opfer und als Lernorte für künftige Generationen sowie zur Unterstützung der geschichtlichen Forschung Es handelt sich hier um eine Stiftung in der Trägerschaft eines Landes, an deren Förderung der Bund sich beteiligt. Drucksache 19/10481 – 262 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2003 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? München e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 42,3 IST-Personalkosten 2018: 2.587.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.482.000 1.544.000 2018: 1.508.000 1.841.000 2017: 1.542.000 1.675.000 2016: 1.389.000 1.493.000 2015: 1.331.000 1.464.000 2014: 1.021.000 1.785.000 2013: 1.022.000 1.785.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Stiftung des öffentlichen Rechts des Freistaates Bayern Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution hat keine Mitglieder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 263 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 264 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 265 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 266 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61 - Erl.-Ziffer 1.3.10 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Berliner Mauer (SBM) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.543.000,- 2018: 1.483.000,- 2017: 1.264.000,- 2016: 1.264.000,- 2015: 1.071.000,- 2014: 931.000,- 2013: 916.000,- (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Aufarbeitung des SED-Unrechts. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Gedenkstätte - historischer Ort (mittelbare Landesverwaltung) (s.u.g. Errichtungsgesetz) c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2008 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 25,5 Stellen. Soll 2019 ca. 1.855.000 Euro Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 267 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 679.000,- 692.000,- 2018: 789.000,- 608.000,- 2017: 688.000,- 566.000,- 2016: 649.000,- 551.000,- 2015: 563.000,- 515.000,- 2014: 376.000,- 470.000,- 2013: 410.000,- 474.000,- g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? mittelbare Landesverwaltung Berlin, (Landes-) Stiftung h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? keine Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? - a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Drucksache 19/10481 – 268 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? - Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 269 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 270 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.3.5 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 4.026.000 2018: 3.662.000 2017: 3.662.000 2016: 3.463.000 2015: 3.381.000 2014: 3.381.000 2013: 3.381.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus sowie der SED-Diktatur b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Entsprechend ihrer Errichtungsverordnung hat die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten den Zweck, an Terror, Krieg und Gewaltherrschaft zu erinnern, die Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit diesem Thema zu fördern und ein würdiges Gedenken an die Opfer der Verbrechen der Gewaltherrschaft des NS- Regimes, der sowjetischen Besatzungsmacht und der DDR zu ermöglichen. Es handelt sich hier um eine Stiftung in der Trägerschaft eines Landes, an deren Förderung der Bund sich beteiligt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 271 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1993 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Oranienburg, zudem in Sachsenhausen, Wittstock, Ravensbrück, Brandenburg/Havel und Potsdam e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 59 IST-Personalkosten 2018: 3.648.685 EURO f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.372.600 695.000 2018: 1.292.965 1.034.377 2017: 1.201.234 1.005.489 2016: 1.171.790 746.159 2015: 1.135.934 752.841 2014: 1.000.671 713.261 2013: 1.122.927 531.884 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Brandenburg. Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. Drucksache 19/10481 – 272 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 273 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 19/10481 – 274 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 275 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61 - Erl.-Ziffer 1.3.7 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen (HSH) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.333.000,- 2018: 1.278.000,- 2017: 1.240.000,- 2016: 1.049.000,- 2015: 805.000,- 2014: 750.000,- 2013: 750.000,- (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Aufarbeitung des SED-Unrechts. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Gedenkstätte - historischer Ort (mittelbare Landesverwaltung) (s.u.g. Errichtungsgesetz) c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2000 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 20 Stellen. Soll 2019 ca. 3.024.000 Euro Drucksache 19/10481 – 276 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.669.000,- 719.000,- 2018: 1.488.000,- 788.000,- 2017: 1.418.000,- 909.000,- 2016: 1.409.000,- 738.000,- 2015: 1.362.000,- 613.000,- 2014: 1.420.000,- 255.000,- 2013: 1.361.000,- 357.000,- g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts (mittelbare Landesverwaltung Berlin) h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? keine Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? - a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 277 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? - Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Drucksache 19/10481 – 278 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 279 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.3.13 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau- Dora Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 4.026.000 2018: 3.662.000 2017: 3.662.000 2016: 3.463.000 2015: 3.381.000 2014: 3.381.000 2013: 3.381.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zweck der Stiftung entsprechend dem Stiftungsgesetz ist es, die Gedenkstätten als Orte der Trauer und der Erinnerung an die dort begangenen Verbrechen zu bewahren, wissenschaftlich begründet zu gestalten und sie in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie Bildung und Erziehung durch die Erforschung und Vermittlung damit verbundener historischer Vorgänge zu fördern. Es handelt sich hier um eine Stiftung in der Trägerschaft eines Landes, an deren Förderung der Bund sich beteiligt. Drucksache 19/10481 – 280 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1991 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Weimar sowie Nordhausen e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 50 IST-Personalkosten 2018: 3.312.000 EURO f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 2.159.000 1.084.000 2018: 2.171.000 929.000 2017: 2.076.000 1.080.000 2016: 1.967.400 927.600 2015: 1.809.500 863.500 2014: 1.858.900 1.036.700 2013: 1.949.000 901.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts des Freistaates Thüringen. Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 281 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 282 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 283 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 284 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.3.4 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand (GDW) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 4.139.000 2018: 3.889.000 2017: 3.555.000 2016: 1.796.000 2015: 1.760.000 2014: 1.753.000 2013: 1.747.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Laut Errichtungsstatut: wachhalten des Andenkens der Frauen und Männer im Widerstand gegen den Nationalsozialismus und Förderung der notwendigen Auseinandersetzung der Deutschen mit diesem Teil der Geschichte Es handelt sich hier um eine Stiftung in der Trägerschaft eines Landes, an deren Förderung der Bund sich beteiligt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 285 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1994 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 31 IST-Personalkosten 2018: 1.794.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 619.000 1.735.000 2018: 623.000 1.716.000 2017: 702.000 1.630.000 2016: 469.000 615.000 2015: 432.000 660.000 2014: 471.000 526.000 2013: 393.000 550.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? nichtrechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Berlin Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution hat keine Mitglieder. Drucksache 19/10481 – 286 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 287 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Drucksache 19/10481 – 288 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 289 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61 Erl.-Ziffer 1.4.3 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Hambacher Schloss Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 100.000 2018: 100.000 2017: 100.000 2016: 100.000 2015: 100.000 2014: 100.000 2013: 100.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das Hambacher Schloss als bedeutende historische Stätte für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland und die europäische Zusammenarbeit wird erhalten und gepflegt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Gemäß § 2 ihrer Satzung hat die Stiftung die Aufgabe, das Hambacher Schloss als bedeutende historische Stätte für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland und die europäische Zusammenarbeit zu erhalten und zu pflegen. Zu den Aufgaben der Stiftung gehören insbesondere 1. das Hambacher Schloss als Kulturdenkmal zu erhalten, 2. die Dauerausstellung zu pflegen und weiterzuentwickeln, 3. den Stiftungszweck fördernde Veranstaltungen zu planen und durchzuführen sowie 4. durch sonstige Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte zur Belebung und Pflege dieser historischen Stätte beizutragen. Drucksache 19/10481 – 290 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Dem Grundsatz der Staatsferne zum Kulturbereich folgend ist die Aufgabe nicht in der Bundesverwaltung angesiedelt. Die Stiftung ist darüber hinaus nicht durch den Bund gegründet. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2002 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 11 Stellen, 531.756 EURO (IST 2018) f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 155.500,00 427.000 2018: 155.500,00 336.000 2017: 176.848 366.355 2016: 177.272 343.359 2015: 126.938 334.605 2014: 100.000 345.344 2013: 78.620 375.728 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja (Ausstellungskatalog) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 291 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 292 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 293 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.3.14 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten - KZ Gedenkstätte Bergen-Belsen Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.217.000 2018: 1.129.000 2017: 1.098.000 2016: 1.035.000 2015: 1.000.000 2014: 1.000.000 2013: 1.000.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Laut Gesetz: Die Stiftung soll dazu beitragen, dass das Wissen über das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen, im Bewusstsein der Menschen wachgehalten und weitergetragen wird sowie die Gedenkstätte Bergen-Belsen und Wolfenbüttel als Orte der Erinnerung an die Leider der Opfer des Nationalsozialismus und der Opfer der Justizverbrechen und als Orte des Lernens für künftige Generationen erhalten und gestalten sowie die Gedenkstättenarbeit von Initiativen und Gedenkstätten in privater Trägerschaft in Niedersachsen zu fördern und die auf das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945 und dessen Folgen bezogene Forschung unterstützen. Drucksache 19/10481 – 294 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Es handelt sich hier um eine Stiftung in der Trägerschaft eines Landes, an deren Förderung der Bund sich beteiligt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2004 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Celle e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 25,45 IST-Personalkosten 2018: 1.827.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 668.000 490.000 2018: 544.000 501.000 2017: 565.000 410.000 2016: 532.000 442.000 2015: 609.000 373.000 2014: 558.000 384.000 2013: 544.000 407.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Stiftung des öffentlichen Rechtes des Landes Niedersachsen Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 295 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 296 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 297 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 298 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.3.8 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Sächsische Gedenkstätten Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.026.000 2018: 990.000 2017: 946.000 2016: 979.000 2015: 1.009.000 2014: 1.009.000 2013: 924.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Laut Gesetz: Zweck der Stiftung ist es, diejenigen Stätten im Freistaat Sachsen zu erschließen, zu fördern und zu betreuen, die an authentischen Orten an politische Gewaltverbrechen von überregionaler Tragweite, von besonderer historischer Bedeutung, an politische Verfolgung, an Staatsterror und staatlich organisierte Morde erinnern. Sie entwickelt diese Stätten als Orte der außerschulischen sowie politischen Bildung auch im europäischen Kontext. Die Stiftung hat die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur, insbesondere der SED-Diktatur, zu ehren, den Widerstand gegen diese Diktaturen zu würdigen sowie die Strukturen und Methoden der jeweiligen Herrschaftssysteme für die Öffentlichkeit zu dokumentieren. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 299 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Es handelt sich hier um eine Stiftung in der Trägerschaft eines Landes, an deren Förderung der Bund sich beteiligt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1995 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Dresden, Bautzen, Pirna-Sonnenstein, Torgau, Zeithain e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 29 IST-Personalkosten 2018: 1.772.900 EURO f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 242.000 555.000 2018: 207.300 433.400 2017: 190.600 369.200 2016: 186.100 442.200 2015: 212.800 331.900 2014: 209.700 313.100 2013: 206.100 276.100 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen. Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. Drucksache 19/10481 – 300 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 301 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 19/10481 – 302 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 303 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.3.13 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Topographie des Terrors Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 2.115.000 2018: 2.018.000 2017: 1.951.000 2016: 1.452.000 2015: 1.419.000 2014: 1.419.000 2013: 1.419.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Gemäß Stiftungsgesetz besteht der Zweck der Stiftung Topographie des Terrors in der Vermittlung historischer Kenntnisse über den Nationalsozialismus und seine Verbrechen sowie der Anregung zur aktiven Auseinandersetzung mit dieser Geschichte, einschließlich ihrer Folgen nach 1945. Es handelt sich hier um eine Stiftung in der Trägerschaft eines Landes, an deren Förderung der Bund sich beteiligt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1992 Drucksache 19/10481 – 304 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 22 IST-Personalkosten 2018: 2.139.919 EURO f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.470.644 345.610 2018: 1.426.526 398.683 2017: 1.328.512 412.506 2016: 1.212.107 326.870 2015: 1.258.351 245.296 2014: 1.150.150 227.051 2013: 1.063.188 218.283 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Berlin. Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution hat keine Mitglieder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 305 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 306 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 307 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 308 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.3.2 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Verein „Erinnern für die Zukunft“ - Trägerverein des Hauses der Wannsee-Konferenz e. V. (HdWK) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.006.000 2018: 801.000 2017: 832.000 2016: 799.000 2015: 769.000 2014: 770.000 2013: 770.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Laut Satzung: Betrieb der Villa Am Großen Wannsee 56-58 (Haus der Wannsee- Konferenz) zum Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Politik des Völkermordes, zur Information über die nationalsozialistischen Verbrechen, zur Erziehung zur Demokratie und zur Verteidigung der Menschenrechte c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1990 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 309 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 16 IST-Personalkosten 2018: 1.023.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 594.000 502.000 2018: 414.000 578.000 2017: 494.000 525.000 2016: 479.000 458.000 2015: 362.000 490.000 2014: 419.000 271.000 2013: 348.000 329.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 11 Drucksache 19/10481 – 310 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 311 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Kein Mitarbeiteraustausch a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 19/10481 – 312 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 313 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61 - Erl.-Ziffer 1.3.6 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Zweckverband Deutsch-Deutsches Museum-Mödlareuth (DDMM) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 151.000,- 2018: 108.000,- 2017: 104.000,- 2016: 104.000,- 2015: 86.000,- 2014: 84.000,- 2013: 84.000,- (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Aufarbeitung des SED-Unrechts. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Gedenkstätte - historischer Ort Der Zweckverband hat die Aufgabe, das Deutsch-Deutsche Museum Mödlareuth zu betreiben und zu unterhalten. Aufgabe des Zweckverbands ist weiterhin die Auseinandersetzung mit der Deutschen Teilung, die Erhaltung von örtlichen und als Denkmal gekennzeichneten Bauwerken der ehemaligen Grenzsicherungsanlagen, die Rekonstruktion und Aufstellung typischer Sperranlagen der innerdeutschen Grenze, die Sammlung aller mit der innerdeutschen Grenze im Zusammenhang stehenden Gegenstände und Zeugnisse, die Sammlung von Literatur sowie die Neuerstellung von Informations- und Dokumentationsmaterialien zu den genannten Themen und die Schaffung von notwendigen Einrichtungen zum Betrieb dieses Museums. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2006 Drucksache 19/10481 – 314 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Hof e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 5 Stellen. Soll 2019 ca. 343.730 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 55.170,- 140.360,- 2018: 63.732,- 128.422,- 2017: 54.700,- 119.660,- 2016: 38.301,- 141.722,- 2015: 48.000,- 122.032,- 2014: 33.300,- 126.154,- 2013: 37.871,- 133.290,- g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Zweckverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Fünf Mitglieder (Landkreis Hof, Saale-Orla-Kreis, Vogtlandkreis, Stadt Gefell und die Gemeinde Töpen) Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 315 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? - Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 316 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 317 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan:04 Kapitel:52 Titel:687 51 Erl.Ziff. 1.2 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Studienzentrum Venedig e.V. (DSZV) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL):625.000,-- 2018: 611.000,-€ 2017: 566.000,-€ 2016: 582.000,-€ 2015: 568.000,-€ 2014: 538.000,-€ 2013: 515.000,-€ (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Ziel der Förderung ist die Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung der Kultur und Geschichte Venedigs sowie die künstlerische Weiterentwicklung von vorrangig jüngeren Künstlern/innen der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition), die den Kontakt zu den wissenschaftlichen Disziplinen suchen, denen die übrigen Stipendiaten/innen des Deutschen Studienzentrums angehören, durch Gewährung von Stipendien sowie Bereitstellung von Wohn- und Arbeitsräumen mit Handbibliothek in Venedig. Die Einrichtung genießt höchstes Ansehen in der deutschen als auch italienischen Wissenschaftslandschaft. Sie ist ein Aktivposten der Kultur-und Wissenschaftsbeziehungen beider Länder und deshalb gerade angesichts der angespannten politischen Beziehungen von großer Bedeutung. An der Durchführung der Maßnahmen, welche ohne die Bundesförderung nicht möglich ist, besteht deshalb ein erhebliches Bundesinteresse i. S. der §§ 23 und 44 BHO. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? s. a) Drucksache 19/10481 – 318 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? -1970- d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? - Venedig - e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 5,5 Stellen 269.000,-€ Personalkosten (Ist 2017) f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 67.000,- 249.000,- 2018: 74.000,- 238.000,- 2017: 58.000,- 246.000,- 2016: 74.000,- 239.000,- 2015: 94.000,- 211.000,- 2014: 56.000,- 243.000,- 2013: 77.000,- 228.000,- g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? -Verein- h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? -80- Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? - Ja, im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 319 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? - Nein - a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? - Nein - Drucksache 19/10481 – 320 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? - Nein - a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? - Nein - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 321 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 3 und 4 Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Institutionell geförderten Zuwendungsempfängern der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist es grundsätzlich unbenommen, auch öffentlich Position zu beziehen und selbstständig politische Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Grenzen können sich aus dem Satzungszweck sowie den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts ergeben. Der Bundesregierung steht es frei, von Zuwendungsempfängern erarbeitete politische Handlungsempfehlungen gegebenenfalls aufzugreifen. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Arbeit von Zuwendungsempfängern im Zuständigkeitsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien weist klassischerweise einen Gemeinwohlbezug auf. Denn eine demokratische Gesellschaft lebt ganz wesentlich von den Impulsen, Denkanstößen, kritischen Beobachtungen und Perspektivwechseln, die Kulturinstitutionen, freie Künste und unabhängige Künstler, Künstlerinnen sowie Kreative leisten. Drucksache 19/10481 – 322 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 20 EN 1.5 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsch-Französisches Institut (dfi) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 813.000 (SOLL) 2018: 791.000 2017: 681.000 2016: 675.000 2015: 675.000 2014: 642.000 2013: 639.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das dfi ist das herausragende Institut auf dem Gebiet der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Es unterstützt durch Dokumentationen, Analysen und Medienarbeit als unabhängige wissenschaftliche Stimme die dt.-frz. Zusammenarbeit der beiden Regierungen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das dfi hat laut seiner Satzung das Ziel, die deutsch-französische Verständigung auf allen Gebieten des geistigen und öffentlichen Lebens zu fördern. Es arbeitet wissenschaftlich unabhängig in den Kompetenzfeldern Wirtschaftspolitik, Europapolitik, Sozialpolitik und Interkulturelle Kommunikation und führt zu diesem Zweck Forschungsvorhaben durch, veröffentlicht wissenschaftliche Publikationen, veranstaltet Kolloquien, Seminare und Vorträge. Vergleichbare Institutionen stehen der Bundesverwaltung zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht zur Verfügung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 323 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Das dfi wurde 1948 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Das dfi hat seinen Sitz in Ludwigsburg. Es unterhält zudem in den Räumen des Goethe-Instituts in Paris ein kleines Büro. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Das dfi hat in den Jahren 2013 bis 2019 einen gleichbleibenden Stellenplan von 16,075 Stellen. Personalzahlen 2019: 16,075 2018: 16,075 2017: 16,075 2016: 16,075 2015: 16,075 2014: 16,075 2013: 16,075 SOLL/IST in EURO Personalkosten 2019: (SOLL): 1.290.577 2018: (SOLL) 1.246.731 2017: (IST) 1.168.066 2016: (IST) 1.125.609 2015: (IST) 1.029.837 2014: (IST) 1.031.608 2013: (IST) 1.029.447 Drucksache 19/10481 – 324 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten (Verwaltungshaushalt) 2019 (SOLL): 220.334 200.500 2018: 219.334 213.400 2017: 217.233 162.053 2016: 220.043 187.773 2015: 224.726 227.041 2014: 218.526 250.773 2013: 221.915 230.961 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das dfi hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.). Sie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gewählt, um das dfi als national und international tätiges Institut auch durch Mitgliedschaften in der Region zu verankern. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Lt. Angaben des dfi hat der e.V. gegenwärtig 153 Einzelmitglieder in Verein und Freundeskreis sowie 15 korporative Mitglieder und 5 Mitglieder auf Gegenseitigkeit. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Das dfi erarbeitet Dokumentationen, Analysen und Debattenbeiträge zum deutschfranzösischen Verhältnis in Europa, die sich an eine breite politische, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit richten. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 325 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Bundesregierung sieht diese Kriterien als erfüllt an und verweist auf die Antworten zu den Fragen 1 a) und b). Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nach Kenntnis der Bundesregierung entsendet das dfi keine Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte oder Netzwerke. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Drucksache 19/10481 – 326 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 327 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 20 EN 1.7 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. (DIG) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 450.000 (SOLL) 2018: 344.000 2017: 336.000 2016: 334.000 2015: 334.000 2014: 329.000 2013: 328.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Förderung des öffentlichen und Kulturdialogs im deutsch-israelischen Verhältnis: Unterstützung eines vielfältigen Austausches über Israel und die deutsch-israelischen Beziehungen. Die Zweckbestimmung des einschlägigen Haushaltstitels lautet „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Aufgabe des Zuwendungsempfängers ist es satzungsgemäß, die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel in Fragen des öffentlichen und kulturellen Lebens zu vertiefen und internationale Verbundenheit, Toleranz und Verständigung zu fördern. Die Erfüllung dieses Zweckes durch die DIG folgt der Struktur der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, welche durch die Beauftragung von Mittlerorganisationen gesellschaftliche Vielfalt und Unabhängigkeit ihrer Akteure widerspiegelt. Drucksache 19/10481 – 328 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1966 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 3 2018: 3 2017: 3 2016: 2,5 2015: 2,5 2014: 2,5 2013: IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 226.000 2018: 208.200 2017: 193.353,68 2016: 195.657 2015: 158.173,13 2014: 165.660,65 2013: 153.754 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 329 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 46.000 122.000 2018: 42.878 140.975 2017: 38.371,74 176.562,67 2016: 64.529 336.377 2015: 60.529,92 161.046,27 2014: 55.334,95 189.764,66 2013: 55.863 140.766 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein (e.V.) gem. § 21 BGB ff. Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, warum diese Rechtsform gewählt wurde. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 5.731 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? DIG-Magazin (sowie anlassbezogen: Broschüren) Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Die Erarbeitung von politischen Empfehlungen gehört nicht zu den satzungsgemäßen Aufgaben der DIG. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Drucksache 19/10481 – 330 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein ist der Zuwendungsempfänger Teil der Zivilgesellschaft. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 331 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 332 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 20 EN 1.8 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Afrika Stiftung e.V. (DAS) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 400.000 (SOLL) 2018: 389.000 2017: 352.000 2016: 292.000 2015: 292.000 2014: 280.000 2013: 258.000 a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die DAS setzt sich für die Förderung der deutsch-afrikanischen Beziehungen im Sinne einer friedlichen Zusammenarbeit, Völkerverständigung und wirtschaftliche Kooperation ein. Ein Schwerpunkt ist die Organisation von Podiumsdiskussionen, politischen Dialogveranstaltungen, Vorträgen und Seminaren. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die DAS versteht sich als unabhängiger Mittler und Dialogpartner für deutsche und afrikanische Institutionen und Personen aus Politik, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft. Sie trägt durch Informationen und verschiedene Veranstaltungen zur Meinungsbildung und afrikapolitischen Debatte auf breiter Ebene bei. Die DAS leistet damit einen wichtigen Beitrag bei der Erreichung des Ziels der Bundesregierung, ihre Afrika-Politik weiter zu intensivieren und ihre Basis zu verbreitern. Kontakte zwischen nicht-staatlichen Akteuren müssen erhalten und ausgeweitet werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 333 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die DAS wurde 1978 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz der DAS ist Berlin. Sie unterhält keine Niederlassungen. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 4 2018: 3 2017: 3 2016: 3 2015: 3 2014: 3 2013: 3 IST in EURO Personalkosten* 2019 (SOLL): 288.000,00 2018 (SOLL): 236.000,00 2017: 193.380,19 2016: 198.691,74 2015: 112.340,37 2014: 187.276,59 2013: 169.368,40 Drucksache 19/10481 – 334 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten* sonstige Sachkosten* 2019 (SOLL): 26.500,00 (Soll) 55.000,00 (Soll) 2018: 26.500,00 (Soll) 67.100,00 (Soll) 2017: 25.487,13 64.917,31 2016: 24.069,56 24.069,56 2015: 22.631,97 43.576,43 2014: 22.854,42 42.988,67 2013: 25.969,08 66.328,01 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die DAS ist ein eingetragener Verein nach BGB; die Gründe für die Rechtswahl sind nicht bekannt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 120 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die DAS gibt einen Digitalen Newsletter und die Afrikapost Aktuell heraus. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja, anlassbezogen zu afrikapolitischen Themen. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Zielgruppen der DAS sind Mitglieder des Deutschen Bundestags, insbesondere des Auswärtigen Ausschusses und des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie parlamentarische Gruppen für Afrika, sowie Fachministerien auf Bundesebene; zu den Zielgruppen gehören weiterhin sonstige Entscheidungsträger in Deutschland. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 335 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Es ist nicht bekannt, ob aus einer Empfehlung eine politische Handlung der Bundesregierung oder einzelner Ressorts abgeleitet wurde. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Auf die Antwort zu Frage 3b) wird verwiesen. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die DAS ist als gemeinnütziger Verein beim Finanzamt für Körperschaften I in Berlin eingetragen. Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung (AO) werden auf Antrag der DAS aller 3 Jahre geprüft. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Es fand und findet kein Mitarbeiteraustausch statt Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 336 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 20 EN 1.4 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 1.034.000 (SOLL) 2018: 996.000 2017: 987.000 2016: 980.000 2015: 642.000 2014: 618.000 2013: 614.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die DGVN macht durch ihre Aktivitäten mit den Einrichtungen und Aufgaben der Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen vertraut und fördert so das Interesse und Verständnis der Öffentlichkeit an den und für die internationalen Beziehungen, Außen-, Sicherheits-, Weltwirtschafts-, und Entwicklungspolitik. Dabei wird auch die Jugend durch Informations- und Bildungsprogramme erreicht. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die DGVN wurde gegründet, um in der deutschen Bevölkerung Wissen über die Vereinten Nationen zu schaffen und zu verbreiten und für die Ziele der Vereinten Nationen zu werben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1952 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 337 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin (Bundesverband der DGVN) e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 9 2018: 9 2017: 9 2016: 9 2015: 9 2014: 8 2013: 8 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 626.800 2018: 598.700 2017: 607.300 2016: 535.400 2015: 514.400 2014: 488.300 2013: 487.000 Drucksache 19/10481 – 338 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 60.600 53.600 2018: 60.800 53.400 2017: 69.100 53.400 2016: 58.400 76.700 2015: 58.000 30.900 2014: 57.300 48.800 2013: 56.700 32.200 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein; Der Grund ist der Bundesregierung nicht bekannt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Lt. Internetauftritt der DGVN ca. 2000 Mitglieder Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja; Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen; Diverse Informationsblätter, z.B. Reihe UN-Basis-Informationen Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? ja a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Lt. Satzung der DGVN die Öffentlichkeit b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Nicht unmittelbar. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? entfällt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 339 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja; die Befassung mit den Vereinten Nationen durch die DGVN und der Einsatz der DGVN für einen breiten Diskurs über die Bedeutung dieser weltumspannenden Internationalen Organisation, mithin einem außenpolitischen Thema grundsätzlicher Bedeutung, ist ein Einsatz für das Gemeinwohl und ein Beispiel für lebendige Zivilgesellschaft und funktionierende Demokratie. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? - Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Drucksache 19/10481 – 340 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? - Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 341 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 20 EN 1.1 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e.V. (DGO) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 606.000 (SOLL) 2018: 589.771,64 2017: 570.978,72 2016: 564.946,81 2015: 474.905,99 2014: 464.739,57 2013: 461.934,70 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die DGO verfolgt im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt den Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung zum östlichen Europa. Sie vertritt als Verband die Interessen der osteuropabezogenen Wissenschaften und fungiert als Forum an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die DGO präsentiert das Wissen über das östliche Europa in einem breiten Zusammenhang, der Politik und Wirtschaft ebenso wie Kultur umfasst. Aufgabe der DGO ist es, grundlegende Orientierung zu vermitteln und Strukturen darzustellen. Dazu dienen vornehmlich die Veranstaltungen und Publikationen. Die spezifische Qualität der DGO liegt darin, Materialien und Meinungen aus dem Raum zugänglich zu machen und zu analysieren, die in der deutschen Öffentlichkeit in der Regel unbekannt, aber für das Verständnis von Politik und Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft in den behandelten Ländern unverzichtbar sind. Drucksache 19/10481 – 342 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Aufgrund ihrer Struktur verfügt die DGO über das größte Netzwerk wissenschaftlicher und angewandter Expertise im deutschsprachigen Raum und in Osteuropa. Die Bundesverwaltung oder eine andere Stelle verfügt über keine vergleichbaren Vernetzungen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die DGO wurde 1949 gegründet. Sie ist Nachfolgerin der bereits 1913 im Preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin gegründeten Gesellschaft zum Studium Russlands. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz der DGO ist Berlin. Es gibt derzeit 23 Zweigstellen in Universitätsstädten (Bochum, Bonn/Köln, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erlangen/Nürnberg/Bamberg, Frankfurt (Oder), Freiburg, Gießen/Marburg, Göttingen/Kassel, Graz, Hamburg, Jena, Kiel, Konstanz, Leipzig, Mainz, München, Münster, Oldenburg, Regensburg, Salzburg, Tübingen). e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 6 Stellen 2018: 6 Stellen 2017: 6 Stellen 2016: 6 Stellen 2015: 6 Stellen 2014: 6 Stellen 2013: 6 Stellen Personalkosten in EUR 2019 (SOLL): 501.000 2018: 479.060,27 2017: 482.548,33 2016: 431.775,73 2015: 408.760,33 2014: 379.588,47 2013: 377.133,15 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 343 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 21.000 58.500 2018: 20.498,39 54.948,23 2017: 21.470,90 46.112,91 2016: 20.466,89 56.407,29 2015: 20.625,15 65.051,15 2014: 20.662,08 40.193,37 2013: 32.467,69 32.712,81 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es wurde die Rechtsform des eingetragenen Vereins gewählt. Nach Angaben der DGO wurde diese Rechtsform gewählt, weil die DGO in erster Linie ein Netzwerk darstellt und die Mitglieder aus dem akademischen und dem außerakademischen Bereich die tragende Säule der DGO sind. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die DGO hat derzeit 811 Mitglieder (Stand Januar 2019). Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die DGO ist Herausgeberin von zwei Zeitschriften („Osteuropa“ und „Osteuropa-Recht“) und Mitherausgeberin von regelmäßig erscheinenden Analysen zu einzelnen Ländern im östlichen Europa. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Die selbständige Erarbeitung politischer Empfehlungen gehört nicht zu den satzungsmäßigen Aufgaben der DGO. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Drucksache 19/10481 – 344 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Die DGO entsendet nach Kenntnis der Bundesregierung keine Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Es fand und findet in den letzten beiden Wahlperioden kein Mitarbeiteraustausch zwischen dem Auswärtigen Amt auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 345 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Die DGO hat im Jahr 2014 im Auftrag des AA und in Kooperation mit weiteren Institutionen und Personen Empfehlungen für die Osteuropapolitik Deutschlands und der Europäischen Union erarbeitet. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Es wurde entschieden, die DGO zu beauftragen, da sie der größte Verbund der Osteuropaforschung im deutschsprachigen Raum ist und mit langjähriger Erfahrung als Forum zur Analyse und Diskussion von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur im Osten Europas wirkt. Sie informiert über aktuelle Entwicklungen, vermittelt Wissen und Kontakte und fördert den Dialog zwischen Ost und West. Aufgrund ihrer Tradition, ihres hochrangig besetzten Präsidiums und des Vorstands, welcher Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Fachdisziplinen vereint, genießt die DGO eine ausgezeichnete Reputation sowohl in Fachkreisen als auch in der einschlägig interessierten Öffentlichkeit. Sie ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Verband und keiner politischen oder wirtschaftlichen Interessengruppe verpflichtet. Aufgrund ihrer Struktur unterhält die DGO das größte Netzwerk wissenschaftlicher und angewandter Expertise im deutschsprachigen Raum und in Osteuropa. Dabei vereint sie übergreifend Disziplinen und Wissenschaftsgenerationen, Forscherinnen und Forscher aus dem universitären und außeruniversitären Bereich und arbeitet an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit. Sie war daher in der Lage, aus den Reihen ihrer Mitglieder schnell, unmittelbar und bedarfsspezifisch Expertinnen und Experten für Analysen und Handlungsempfehlungen zur Osteuropapolitik zu gewinnen. Die DGO verfügt über eine sehr schlanke Verwaltung und war aufgrund ihrer gemeinnützigen Vereinsstruktur in der Lage, ihre Expertise flexibel und kostengünstig anzubieten. Die vorstehend genannten Merkmale waren für diesen Auftrag entscheidend und unerlässlich. Hinzu kam, dass die DGO für die Studie ihr Netzwerk einschlägiger Osteuropaexpertise zusätzlich durch die Kooperation mit der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ (SWP) und der „Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit“ (GIZ) erweiterte. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Die Auftragserteilung selbst erfolgte nach einem Vergabeverfahren im Wettbewerb gemäß § 55 BHO, Mitbewerber gab es jedoch keine, die DGO konnte ein Alleinstellungsmerkmal nachweisen. Drucksache 19/10481 – 346 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Auf die Antwort zu Frage 7b) wird verwiesen. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 347 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 20 EN 1.6 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Polen-Institut Darmstadt (DPI) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag des AA IST in EURO 2019: 358.000 (SOLL) 2018: 338.000 2017: 307.365 2016: 307.365 2015: 307.365 2014: 182.110 2013: 182.110 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das Deutsche Polen Institut erfüllt mit seiner Tätigkeit den Zweck der Verständigung und Versöhnung und der Pflege der Beziehungen mit dem Nachbarland Polen. Es trägt mit seinem Programm dazu bei, die gegenseitigen Kenntnisse des Kultur- und Geisteslebens von Polen und Deutschen zu vertiefen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institution im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? a. Verständigung und Versöhnung und der Pflege der Beziehungen mit dem Nachbarland Polen, u.a. durch Lesungen, Ausstellungen, Podiumsdiskussionen und Vorträge. b. Internationaler Dialog und Förderung der nationalen, bilateralen und internationalen wissenschaftlichen Forschung und der politischen Diskussion sowie Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, c. Wissensvermittlung und Herausgabe, Verbreitung und Popularisierung von schriftlichen Erzeugnissen in den Gebieten Geschichte, Politik, Kultur (Belletristik) und Gesellschaft, d. Kulturvermittlung und Erweiterung des Wissens über den Nachbarn Polen als ein Kernland europäischer Kultur in Geschichte und Gegenwart und Drucksache 19/10481 – 348 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. über die europäische Bedeutung der historischen, gesellschaftlichen und politischen Beiträge Polens in der Öffentlichkeit, e. weiterer Ausbau der Institutsbibliothek als einmalige Spezialbibliothek für Literatur, deutsch-polnische Übersetzungen und Kulturbeziehungen in Geschichte und Gegenwart und als Universalbibliothek für Polen und die deutsch-polnischen Beziehungen. Der Bundesregierung ist keine andere Stelle bekannt, die vergleichbare Kompetenzen hätte, um die genannten Zwecke auszufüllen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Das Deutsche Polen-Institut wurde 1979 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz des Deutschen Polen Instituts Darmstadt ist in Darmstadt. Das Institut hat darüber hinaus keine weiteren satzungsmäßigen Niederlassungen. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 11,00 2018: 10,75 2017: 10,25 2016: 10,25 2015: 9,75 2014: 10,25 2013: 10,25 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 971.300 2018 (SOLL): 941.700 2017: 860.554,18 2016: 818.166,29 2015: 766.366,43 2014: 791.879,53 2013: 772.122,61 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 349 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 519.100 2018 (SOLL): 391.500 2017: 607.181,32 2016: 229.046,70 405.752,79 2015: 2.778,89 377.794,67 2014: 296.958,42 2013: 374.817,06 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt auf der Grundlage der 1980 mit dem DPI geschlossenen Finanzierungsvereinbarung als Sachleistung die notwendigen Räumlichkeiten unentgeltlich bereit, seit Februar 2016 in einem von der TU Darmstadt angemieteten Gebäudeflügel des Residenzschlosses. Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 119.500 Euro werden seit 2016 im Programmbudget nachrichtlich ausgewiesen. Die Kosten werden direkt zwischen der Stadt Darmstadt und der Vermieterin und Eigentümerin TU Darmstadt abgerechnet und – weil nicht haushaltsrelevant – im Programmbudget nachrichtlich ausgewiesen. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es wurde die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) gewählt. Zu den Gründen, warum von den Gründern des Instituts seinerzeit diese Rechtsform gewählt wurde, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Das Deutsche Polen Institut Darmstadt e.V. hat folgende satzungsmäßige Mitgliederzahlen (Stand 1. April 2019): Präsidium: 3 Kuratorium: 10 Wissenschaftlicher Beirat: 4 Einzelmitglieder: 37 Städtemitglieder: 7 . Drucksache 19/10481 – 350 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Adressat der Veröffentlichungen und Analysen des Deutschen Polen Instituts Darmstadt e.V. ist gemeinhin die interessierte Öffentlichkeit. Die Bundesregierung nimmt diese mit Interesse zur Kenntnis. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Solche politischen Handlungen ergeben sich aus einer ganzen Reihe von Faktoren, zu denen auch Veröffentlichungen und Empfehlungen von Instituten wie dem Polen Institut Darmstadt gehören. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Polen-Analysen Nr. 233 (19.03.2019). Parteienlandschaft in Bewegung, mit einem Beitrag von Jarosław Flis (Jagiellonen-Universität, Krakau). Polen-Analysen Nr. 232 (05.03.2019). Die Justizreform in Polen und die Bedeutung des Politischen im Justizwesen, mit einem Beitrag von Klaus Bachmann (SWPS Uniwersytet, Warschau). Polen-Analysen Nr. 231 (19.02.2019). Die demographische Entwicklung Polens, mit einem Beitrag von Peter Oliver Loew (Deutsches Polen-Institut, Darmstadt). Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Bundesregierung bestätigt ihre Auffassung, dass zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind. Das Deutsche Polen Institut Darmstadt ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und spiegelt nach Auffassung der Bundesregierung mit seinen Aktivitäten, die der deutschpolnischen Verständigung und Versöhnung dienen, auch eine lebendige Zivilgesellschaft und eine funktionierende Demokratie wider. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 351 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Das Deutsche Polen Institut Darmstadt entsendet keine solchen Vertreter. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Ein solcher Mitarbeiteraustausch fand und findet nicht statt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Eine solche Beauftragung hat es nicht gegeben. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Drucksache 19/10481 – 352 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Einen solchen Entzug hat es nicht gegeben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 353 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 20 EN 1.3 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Gesellschaft für Außenpolitik e.V. (GfA) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 36.000 (SOLL) 2018: 32.900 2017: 32.900 2016: 32.000 2015: 26.400 2014: 26.000 2013: 26.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Als parteiunabhängiges Forum für den Dialog zwischen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Medien und Öffentlichkeit aus dem In- und Ausland fördert die GfA den Gedanken der internationalen Verständigung und Zusammenarbeit. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Mit ihren Veranstaltungen in München fördert die GfA den gesellschaftlichen Dialog außerhalb Berlins zu Fragen der deutschen und europäischen Außenpolitik. Mit dem 2005 gegründeten Jungen Forum fördert die GfA den außenpolitisch interessierten Nachwuchs. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die GfA wurde 1948 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die GfA hat ihren Sitz in München. Drucksache 19/10481 – 354 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 0,7 2018: 0,7 2017: 0,7 2016: 0,7 2015: 0,7 2014: 0,7 2013: 0,7 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 48.600 2018 (SOLL): 48.600 2017: 45.713 2016: 46.257 2015: 51.345 2014: 41.886 2013: 39.048 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 23.237 15.300 2018 (SOLL): 23.237 15.300 2017: 22.314 7.150 2016: 21.337 13.783 2015: 8.795 10.229 2014: 9.945 14.066 2013: 9.440 12.650 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 355 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein (gemeinnützig) h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? ca. 700 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? nein Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nach Kenntnis der Bundesregierung erarbeitet die GfA keine politischen Empfehlungen. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Als gemeinnütziger Verein und parteiunabhängiges Forum für den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aus dem In- und Ausland fördert die GfA den Gedanken der internationalen Verständigung und Zusammenarbeit. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein Drucksache 19/10481 – 356 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 357 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 358 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 20 EN 1.9 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 1.980.000,00 (SOLL) 2018: 1.936.000,00 2017: 1.736.000,00 2016: 1.910.871,07 2015: 1.485.378,61 2014: 143.100,00 2013: - (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Deutschland ist aufgrund seiner historischen Erfahrungen einer der größten Förderer des Völkerstrafrechts und war maßgeblich an der Formulierung des Römischen Statuts und der Einrichtung des IStGH beteiligt. Die Bedeutung für den Bund drückt sich insbesondere durch die mit Koalitionsvertrag von 2013 beschlossene Gründung der Stiftung der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien aus. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der Stiftungszweck ist die Förderung des Völkerstrafrechts und die Unterstützung des Kampfes gegen die Straflosigkeit von schwersten Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Durch die Förderung der Herrschaft des Rechts wird eine wirksame, auf Frieden und Gerechtigkeit basierende Weltordnung gefördert. Die Förderung, Vertiefung und Verbreitung des Völkerstrafrechts wird auf verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Ebenen gefördert: Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit für das Völkerstrafrecht, Hilfe und Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 359 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Unterstützung bei der Ausbildung von Praktikern im Völkerstrafrecht, insbesondere für Staaten, die nicht die notwendigen Mittel für die Errichtung entsprechender Strukturen haben; Schaffung eines internationalen Forums für Fragen des Völker(straf)rechts. Zu diesem Zweck hat die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien folgende Aufgaben: − interdisziplinäre Forschung, − zielgruppenspezifische Trainings- und Beratungsangebote; − Menschenrechtsbildung. Die Schaffung und institutionelle Förderung der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien ist im Koalitionsvertrag von 2013 ausdrücklich vorgesehen. Diesen Auftrag hat das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg umgesetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die von der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg errichtete Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien“ wurde auf Grundlage der Satzung vom 22.11.2014 und der Anerkennungsurkunde der Regierung von Mittelfranken vom 25.11.2014 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz der Stiftung ist Nürnberg. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Planstellen Personalkosten 2019 (SOLL): 9 782.500,00 2018: 9 647.109,77 2017: 9 665.822,26 2016: 9 575.737,18 2015: 9 437.704,06 2014: 5 21.840,05 2013: - - f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Der Freistaat Bayern wird der Stiftung nach Fertigstellung des neuen Sitzungssaalgebäudes der Nürnberger Justiz Räumlichkeiten im Ostflügel des Nürnberger Justizzentrums an der Fürther Straße auf Dauer unentgeltlich zur Drucksache 19/10481 – 360 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Nutzung überlassen. Bis dahin zeichnet sich die Stadt Nürnberg für die vorläufige Unterkunft verantwortlich. IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): - 1.217.450,00 2018: - 1.028.389,66 2017: - 907.644,30 2016: - 1.128.885,44 2015: - 659.023,39 2014: - 80.862,67 2013: - - g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Eine Projekt- und Machbarkeitsstudie auf Grundlage des Koalitionsvertrags vom 26.10.2009 zur Einrichtung eines Instituts zur Durchsetzung der Nürnberger Prinzipien zum Völkerstrafrecht empfahl die Rechtsform einer Stiftung h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien wird von den Stiftern Auswärtiges Amt, Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg getragen. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien betätigt sich als Herausgeber von Publikationen. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien zielt auf interdisziplinäre Forschung, Trainings- und Beratungsangebote und Menschenrechtsbildung ab, sie dient als internationales Forum für Praktiker und Theoretiker verschiedenster Fachrichtungen. Sie formuliert keine politischen Handlungsempfehlungen. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 361 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein. Auf die Antwort zu Frage 1 b) wird verwiesen. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Das Auswärtige Amt hat bis zum 30.09.2016 den Gründungsdirektor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien gestellt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Es handelt sich um eine Person. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Drucksache 19/10481 – 362 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die betroffene Person war Angehöriger des höheren Dienstes des Auswärtigen Amts. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Das Auswärtige Amt trug hierfür die Personalkosten in Höhe von 106.328,60 Euro im Jahr 2015 und 103.826,38 Euro im Jahr 2016. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Es handelt sich um eine Zuweisung nach § 29 Bundesbeamtengesetz. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 363 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 20 EN 1.2 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Südosteuropa-Gesellschaft e.V. (SOG) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 640.000 (SOLL) 2018: 573.000 2017: 567.000 2016: 562.000 2015: 562.000 2014: 550.000 2013: 548.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck der Förderung ist die Pflege der Auslandsbeziehungen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die SOG ist eine wissenschaftliche Mittlerorganisation mit Zweigstellen an wichtigen deutschen Universitäten. Sie fördert als solche die Pflege der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zum europäischen Südosten und vertieft Kenntnisse über historische und gegenwärtige Entwicklungen und Zusammenhänge in diesen Ländern. Die SOG ergänzt und unterstützt die Pflege der Auslandsbeziehungen in einem spezifischen Fach-und Länderbereich. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die SOG wurde 1952 gegründet. Drucksache 19/10481 – 364 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die SOG hat ihren Sitz in München. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 5 2018: 5 2017: 5 2016: 5 2015: 5 2014: 5 2013: 5 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 397.000 2018: 378.941,82 2017: 366.025,73 2016: 357.700,79 2015: 349.202,59 2014: 330.268,28 2013: 333.296,77 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 365 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 62.800 256.700 2018: 61.931,35 200.008,40 2017: 58.413,09 205.899,28 2016: 58.084,47 207.849,28 2015: 57.543,69 212.856,77 2014: 58.268,82 218.850,11 2013: 57.264,09 214.762,15 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die SOG ist ein eingetragener Verein, es handelt sich dabei um die geeignete Form für den Zweck der SOG. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die SOG hat 660 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Deutscher Bundestag – MdBs sowie deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Europäische Behörden, Bundesbehörden, Kommunalbehörden, Medien, Nicht- Regierungsorganisationen Drucksache 19/10481 – 366 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Grundsätzlich ja, sofern die Bundesregierung oder einzelne Ressorts sich eine solche Empfehlung zu Eigen machen. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Konkrete Beispiele sind nicht bekannt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, denn die SOG ist eine gemeinnützige Vereinigung, die, auf Bestreben der BReg gegründet, als wissenschaftliche Mittlerorganisation Ziele und Grundwerte einer werteorientierten Außenpolitik bewirbt und unterstützt, als Plattform für Austausch und Dialog dient und zivilgesellschaftliches Engagement fördert. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 367 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 368 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 21 EN 1.1 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. (DGAP) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 1.543.000 (SOLL) 2018: 1.170.000 2017: 876.000 2016: 855.286 2015: 844.574 2014: 748.000 2013: 746.957 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die DGAP fördert das Interesse und das Verständnis für Fragen der internationalen und europäischen Politik und trägt damit zur internationalen und europäischen Zusammenarbeit und zur Völkerverständigung bei. Die DGAP, einschließlich ihrer Regionalforen, bietet ein Forum für Diskussion und Gedankenaustausch und trägt mit wissenschaftlichen Untersuchungen und Veröffentlichungen zur Bewertung internationaler Entwicklungen und zur Diskussion hierüber bei. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Als unabhängiger, überparteilicher und gemeinnütziger Verein fördert die DGAP seit 60 Jahren die außenpolitische Meinungsbildung in Deutschland. Mit ihrer Arbeit verfolgt die DGAP das Ziel, einen substanziellen Beitrag zur außenpolitischen Debatte in Deutschland zu leisten, Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu beraten, die Öffentlichkeit über Fragen der internationalen Politik zu informieren, die außenpolitische Community Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 369 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. und den außenpolitischen Nachwuchs in Deutschland zu stärken und die außenpolitische Stellung Deutschlands in der Welt zu fördern. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1955 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 65 2018: 63 2017: 60 2016: 61 2015: 60 2014: 52 2013: 58 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2.171.186 2018 (SOLL): 1.984.836 2017: 1.693.240 2016: 1.652.072 2015: 1.648.684 2014: 1.590.841 2013: 1.594.381 Drucksache 19/10481 – 370 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 90.000 655.562 2018 (SOLL): 89.000 662.736 2017: 101.322 495.018 2016: 83.250 541.846 2015: 83.063 495.855 2014: 95.297 422.776 2013: 84.527 447.292 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener, gemeinnütziger Verein. Es liegen keine Kenntnisse zur Wahl der Rechtsform vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Ca. 2900 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Die Arbeit der DGAP richtet sich an die Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im In- und Ausland. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Von der DGAP erarbeitete Empfehlungen sind unverbindlich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 371 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Die DGAP ist eine mitgliedergetragene, dem Allgemeinwohl verpflichtete, nicht gewinnorientierte Organisation. Sie ist unabhängig, unparteiisch und keinen Sonderinteressen verbunden. Zweck der DGAP ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Erziehung und Bildung in internationalen und europäischen politischen Fragen und die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Drucksache 19/10481 – 372 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 373 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 21 EN 1.2 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 2.677.000 (SOLL) 2018: 2.414000 2017: 2.241.524 2016: 2.128.530 2015: 2014: 2013: (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Erforschung zu den Entwicklungen in Politik und Gesellschaft, in Wirtschaft, Recht und Kultur der Länder Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens sowie ihrer internationalen Verflechtungen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Als unabhängiges, internationales und interdisziplinäres Forschungsinstitut betreibt das ZOiS anwendungsorientierte Grundlagenforschung, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs, stellt sein Wissen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zur Verfügung, und arbeitet mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen in nationalem und internationalem Rahmen zusammen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2016 Drucksache 19/10481 – 374 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 30,7 2018: 23,9 2017: 19,7 2016: 8 2015: 2014: 2013: IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 1.737.000 2018 (SOLL): 1.374.883 2017: 960.511 2016: 161.981 2015: 2014: 2013: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 375 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 435.000 271.000 2018 (SOLL): 445.000 403.000 2017: 330.735 245.685 2016: 56.638 306.075 2015: 2014: 2013: g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das ZOiS hat die Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Einziger Gesellschafter ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung achtet die Freiheit der Wissenschaft und Forschung. Die Rechtsform wurde gewählt, um die Unabhängigkeit der Forschungsarbeit zu gewährleisten. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die ZOiS gGmbH ist keine Mitgliederorganisation. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Die am ZOiS gewonnenen Erkenntnisse werden in verschiedenen Veranstaltungsund Publikationsformaten an Politik, Medien und die interessierte Öffentlichkeit vermittelt. Drucksache 19/10481 – 376 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Vom ZOiS erarbeitete Empfehlungen sind unverbindlich. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Das ZOiS ist ein unabhängiges, internationales und interdisziplinäres Forschungsinstitut. Es konzentriert sich auf die gesellschaftsrelevante sozialwissenschaftliche Forschung zu Osteuropa und die Vermittlung der Ergebnisse an Politik, Medien und die breite Öffentlichkeit. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 377 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 378 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt, Ref. S05 Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 685 22 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 4.511.000 (SOLL) 2018: 4.409.000 2017: 4.297.000 2016: 3.476.000 2015: 2.785.000 2014: 2.700.000 2013: 2.243.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die institutionelle Zuwendung der Bundesregierung für das ZIF dient der Stärkung der zivilen internationalen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung als Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in der Völkergemeinschaft. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zweck des ZIF ist es, zur Stärkung internationaler ziviler Kapazitäten zur Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung durch insbesondere die folgenden Maßnahmen beizutragen: Rekrutierung, Training, Entsendung und Betreuung von zivilen Fach- und Führungskräften für internationale Friedens- und Wahlbeobachtungsmissionen, die von den Vereinten Nationen (VN), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europäischen Union (EU) oder anderen internationalen Einrichtungen beschlossen oder durchgeführt werden, Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 379 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Unabhängige wissenschaftliche Analysen, Beratung und Information, sowie Durchführung von Seminaren und Konferenzen zu den Themen Krisenprävention, Friedenseinsätze, Peacebuilding u.a.. Es existierte für diesen Zweck keine geeignete Stelle in der Bundesverwaltung. Daher wurde das ZIF gegründet. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2002 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019 (SOLL): 61 2018: 75 2017: 68 2016: 59 2015: 43,5 2014: 46,5 2013: 38 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 3.368.000 2018: 2.979.000 2017: 2.569.000 2016: 2.151.000 2015: 1.721.000 2014: 1.547.000 2013: 1.325.000 Drucksache 19/10481 – 380 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 272.000 922.000 2018: 249.000 1.124.000 2017: 248.000 1.324.000 2016: 249.000 1.145.000 2015: 262.000 697.000 2014: 246.000 848.000 2013: 227.000 772.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das ZIF ist eine gGmbH. Durch diese Rechtsform sind auf der einen Seite Flexibilität und Professionalität, auf der anderen Seite politische Steuerung durch das Auswärtige Amt als alleinigem Gesellschafter gewährleistet. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Entfällt, da gGmbH. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 381 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich 1. BMVg 1. Die Geschäftsführerin ist Mitglied im Beirat der Führungsakademie der Bundeswehr (GIDS) (2013-2017; 2018- heute). 2. BMVg 2. Die stv. Geschäftsführerin ist Mitglied im Beirat für Fragen der Inneren Führung der Bundeswehr (seit 2018). 3. BMVg 3. Die Geschäftsführerin ist Mitglied im Beirat der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) (2014-2018; 2018-2022). 4. AA 4. Die Leiterin der ZIF-Analyse ist Mitglied im VN-politischen Beirat des AA (seit 2018). 5. Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) e.V. (durch AA institutionell gefördert) 5. Die Geschäftsführerin ist Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) (seit 2017). Drucksache 19/10481 – 382 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. United Nations Institute for Training and Research (UNITAR) 6. Die Geschäftsführerin ist Mitglied im Internationalen Beirat des United Nations Institute for Training and Research (Division for Peace Advisory Board) (seit 2013). b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu 1. Berufung durch BMVg. Zu 2. Berufung durch BMVg. Zu 3. Berufung durch BMVg. Zu 4. Berufung durch AA. Zu 5. Durch Wahl der Mitgliederversammlung. Zu 6. Berufung durch das Board of Trustees (Kuratorium). Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Ja. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Es handelt sich um eine Person. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Die o.g. Person wurde vom BMVg ans ZIF abgeordnet und ist Sicherheitsbeauftragter für Sekundierte. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? BMVg, Besoldungsstufe B3. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Kommandierung vom BMVg zum ZIF analog zu § 27 Bundesbeamtengesetz. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. Das ZIF erstellt im Rahmen seines Aufgabenprofils Analysen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 383 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 384 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0502 Titel: 68525 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Europäische Bewegung Deutschland (EBD) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 653.000 (SOLL) 2018: 633.000 2017: 517.000 2016: 511.000 2015: 421.000 2014: 412.000 2013: 408.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die institutionelle Förderung der EBD liegt im erheblichen Interesse des Bundes, weil diese Einrichtung satzungsgemäß zum Ziel hat, die europäische Integration in der Bundesrepublik Deutschland und die grenzüberschreitende Kooperation der Bürgerinnen und Bürger und der europäischen Zivilgesellschaft zu fördern. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die EBD erbringt seit Jahrzehnten eine vielseitige Arbeit zur Förderung des europäischen Gedankens (vgl. Zweckbestimmung des o.g. Titels gem. Haushaltsgesetz 2019) und hat darüber hinaus durch die große Anzahl an Mitgliedsorganisationen eine Breitenwirkung, die nicht durch eigene Tätigkeit des AA oder einer anderen Stelle der Bundesverwaltung erreicht werden könnte. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die deutsche Unterorganisation der internationalen Europäischen Bewegung wurde am 13. Juni 1949 unter dem Namen „Deutscher Rat der Europäischen Bewegung“ in Wiesbaden gegründet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 385 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz der EBD ist in Berlin. Sie hat darüber hinaus keine weiteren satzungsmäßigen Niederlassungen. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019 (SOLL): 6 2018: 6 2017: 6 2016: 6 2015: 6 2014: 6 2013: 6 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 513.100,00 2018: 475.948,71 2017: 467.400,00 2016: 393.000,00 2015: 381.515,91 2014: 366.800,00 2013: 342.270,74 Drucksache 19/10481 – 386 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 69.500,00 47.700,00 2018: 62.855,06 55.797,65 2017: 59.400,00 47.800,00 2016: 60.300,00 47.800,00 2015: 56.651,83 42.330,41 2014: 56.500,00 36.200,00 2013: 57.858,46 75.280,14 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es wurde die Rechtsform des gemeinnützigen Vereins gewählt. Zu den Gründen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Aktuell sind 246 Organisationen Mitglied in der EBD. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Gemeinhin ist der Adressat dieser Empfehlungen die interessierte zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit. Die Bundesregierung nimmt die Empfehlungen mit Interesse zur Kenntnis. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 387 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Da die interessierte zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit Adressat der Empfehlungen ist, kann eine Empfehlung Auswirkung auf die politische Willensbildung in der parlamentarischen Demokratie haben. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Es können keine konkreten Beispiele für das Erwachsen politischer Handlungen der Bundesregierung oder einzelner Ressorts aus einer Empfehlung des institutionellen Zuwendungsempfängers EBD heraus genannt werden. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, auf die Antwort zu Frage 1a) wird verwiesen. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 388 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 389 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0504 Titel: 687 40 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Goethe-Institut e.V. (GI) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 233.675.000 2018: 227.144.947 2017: 216.592.705 2016: 220.521.040 2015: 212.746.255 2014: 196.672.914 2013: 191.997.086 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Vereinszweck des Goethe-Instituts sind gemäß seiner Satzung (§ 2 Abs. 1) die Förderung der Kenntnis der deutschen Sprache im Ausland, die Pflege der internationalen kulturellen Zusammenarbeit und die Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes durch Informationen über das kulturelle, gesellschaftliche und politische Leben. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Laut Rahmenvertrag zwischen Auswärtigem Amt und Goethe-Institut vom August 2004 (§ 1 Abs. 1) führt das Goethe-Institut insbesondere folgende Vertragsaufgaben aus: Förderung der Kenntnis deutscher Sprache, Pflege der internationalen kulturellen Zusammenarbeit, Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes durch Informationen über das kulturelle, gesellschaftliche und politische Leben. Das Goethe-Institut führt die Vertragsaufgaben in eigener Verantwortung gemäß seiner Satzung durch. Dies geschieht im Rahmen der Richtlinien, der Gesamt- und Regionalplanung sowie der Koordination des Auswärtigen Amts (§ 1 Abs. 3 Rahmenvertrag). Drucksache 19/10481 – 390 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, andere Stellen mit der Erfüllung der genannten Zwecke im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu betrauen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Das Goethe-Institut wurde im Jahre 1951 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die Zentrale des Goethe-Instituts befindet sich in München. Das Goethe-Institut unterhält Auslandsinstitute in 98 Ländern. Nähere Angaben sind der Webseite des Goethe-Instituts zu entnehmen (https://www.goethe.de/de/wwt.html). e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: Vgl. Vorjahr (Schätzung, Berichtsstichtag 31.12.19) 2018: 3.650 2017: 3.500 2016: 3.300 2015: 3.200 2014: 3.100 2013: 3.000 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 178.075.000 2018: 180.781.000 2017: 165.760.000 2016: 173.097.000 2015: 168.685.000 2014: 154.402.000 2013: 149.793.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 391 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 32.492.000 119.233.000 2018: 37.570.000 119.215.000 2017: 34.147.000 111.918.000 2016: 32.947.000 104.443.000 2015: 34.394.000 99.529.000 2014: 27.562.000 95.138.000 2013: 27.149.000 91.930.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das Goethe-Institut hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Es sind 30 Mitglieder (Stand April 2019). Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Neben dem Jahrbuch veröffentlicht das Goethe-Institut zweimal im Jahr die ZEIT- Beilage „das goethe“. Darüber hinaus ist das Goethe-Institut Herausgeber von Fachzeitschriften (Fachzeitschrift Fremdsprache Deutsch). Zudem gibt es themenbezogene Publikationen, wie Veröffentlichungen von Studien (z.B. die Studie Deutsch lernen für das Studium). Teilweise tritt das Goethe-Institut auch als Herausgeber von Buchveröffentlichungen auf (z.B. „African Futures“ über die Zukunftsvisionen afrikanischer Künstler). [goethe.de/publikationen] Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Das Goethe-Institut gibt keine politischen Empfehlungen ab. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Drucksache 19/10481 – 392 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Bewertung der Bundesregierung folgt der Satzung des Goethe-Instituts, wonach gemäß § 2 Abs. 1 das Goethe-Institut als Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja, aufgrund der vorhandenen Kompetenz in den unter a) aufgeführten Vertretungsbereichen. Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMI / BAMF Bewertungskommission für Integrationskurse in Deutschland BMBF Beirat Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V. (g.a.s.t.) Deutscher Sprachrat AA Mitgliedsinstitut Fachverband Deutsch als Fremdsprache AA Vorstand Internationaler Deutschlehrerverband BMI, AA Beirat Zentralstelle für das Auslandsschulwesen BMBF, AA Runder Tisch Internationale Berufsbildungszusammenarbeit BMG, BMAS Erstellung eines Maßnahmenpaketes Fachkräfteanwerbung und – qualifizierung im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 393 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. AA Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des NAP-I AA Unterarbeitsgruppe „Sprachliche Qualifizierung von Fachkräften im Inund Ausland“ Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die genannten Ressorts treffen die Entscheidung im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Drucksache 19/10481 – 394 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 395 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0504 Titel: 687 46 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO; 2019 (SOLL): 54.025.000 2018: 44.276.188 2017: 53.906.000 2016: 38.814.853 2015: 36.368.823 2014: 33.427.174 2013: 29.630.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der interkulturellen Verständigung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass die Stiftung wissenschaftlich hoch qualifizierten Akademikern fremder Nationalität ohne Ansehen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und nationaler Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung durch die Gewährung von Forschungsstipendien und Forschungspreisen die Möglichkeit gibt, ein Forschungsvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen, sonstige Maßnahmen zur Förderung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit trifft und die sich ergebenden Verbindungen erhält und fördert. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Erfüllung des Stiftungszwecks folgt aus der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit Zudem erfordert die von der AvH angestrebte Rolle der Förderung in der Wissenschaftsdiplomatie eine auch im Ausland wahrnehmbare Unabhängigkeit von politischen Vorgaben. Drucksache 19/10481 – 396 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die AvH wurde 1953 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die AvH hat ihren Sitz in Bonn-Bad Godesberg; hinzu kommt ein Verbindungsbüro in Berlin. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 186 2018: 188 2017: 188 2016: 179 2015: 185 2014: 183 2013: 185 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 7.685.000 2018: 6.694.854 2017: 6.739.555 2016: 5.770.111 2015: 5.610.155 2014: 5.705.980 2013: 5.221.827 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 397 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 590.000 1.941.000 2018: 640.743 1.974.855 2017: 545.504 1.773.362 2016: 388.985 1.496.525 2015: 375.870 1.056.150 2014: 344.030 1.295.277 2013: 178.918 1.217.179 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die AvH ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts; Diese Form wurde zur Absicherung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit gewählt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die AvH hat aufgrund ihrer Rechtsform als Stiftung keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die Stiftung gibt ihren Jahresbericht und die Zeitschrift „Humboldt-Kosmos“ für die im Humboldt-Netzwerk zusammengeschlossenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler heraus. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? nein a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Drucksache 19/10481 – 398 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, der unter 1a) beschriebene Stiftungszweck verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Mit der Förderung von Wissenschaft und Forschung auf internationaler Ebene wird die Weiterentwicklung von Gesellschaften und Demokratien unterstützt, ein Aspekt, dem aufgrund der aktuell zu beobachtenden Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit in einigen Ländern eine besondere Bedeutung zukommt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? b) Ressort Vertretungsbereich c) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 399 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 400 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0504 Titel: 687 47 EN 1.9 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Auslandsgesellschaft e. V. (DAG) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 385.000 (SOLL) 2018: 378.000 2017: 347.000 2016: 348.500 2015: 345.000 2014: 340.000 2013: 324.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die DAG hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Nord- und Nordosteuropa. Die regulären Partnerländer der DAG sind Belarus, Dänemark, Estland, die Färöer- Inseln, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Russland und Schweden. Übergeordnete Ziele der Aktivitäten der Deutschen Auslandsgesellschaft sind die Vermittlung eines positiven, aktuellen und realistischen Deutschlandbildes sowie die Förderung der internationalen Verständigung in und mit den Partnerländern. Zielgruppen sind dabei insbesondere Multiplikatoren des Bildungsbereichs. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Hauptaufgaben der DAG bestehen im Einzelnen in der Fortbildung und Vernetzung von Deutschlehrkräften und anderen Multiplikatoren aus der Bezugsregion sowie in der Bereitstellung von interaktiven und zielgruppengerechten Service- und Informationsangeboten für den Deutschunterricht. Angehenden Deutschlehrkräften und Deutschlehrkräften mit noch geringer Berufserfahrung gilt besondere Aufmerksamkeit. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 401 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, andere Stellen mit der Erfüllung der genannten Zwecke im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu betrauen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die DAG wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Oktober 1949 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die DAG hat ihren Sitz in Lübeck. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 3 2018: 3 2017: 3 2016: 3 2015: 3 2014: 3 2013: 3 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 198.500 2018: 191.996,25 2017: 190.529,14 2016: 175.924,95 2015: 166.862,67 2014: 160.741,35 2013: 140.745,47 Drucksache 19/10481 – 402 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 29.000 235.500 2018: 26.225,96 217.555,61 2017: 29.189,85 185.750,74 2016: 23.930,12 200.039,86 2015: 16.846,82 219.009,41 2014: 16.618,60 214.412,39 2013: 16.587,02 231.009,85 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die DAG hat seit 1949 die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Diese Rechtsform ist zur Erreichung der Ziele der DAG gut geeignet. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die DAG hat nach Kenntnis der Bundesregierung 180 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die DAG gibt einen jährlichen Rundbrief heraus. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Die DAG gibt keine politischen Empfehlungen ab. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 403 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Bewertung der Bundesregierung folgt der Satzung der DAG, wonach gemäß § 1 Abs. 2, S.1 die DAG als Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Drucksache 19/10481 – 404 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 405 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0504 Titel: 687 47 EN 1.4 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. (DUK) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 3.253.000 2018: 2.152.000 2017: 1.648.000 2016: 1.662.000 2015: 1.633.000 2014: 1.607.000 2013: 1.607.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Wahrnehmung der Aufgaben als Deutsche Nationalkommission nach Art. VII der UNESCO-Verfassung in Verbindung mit der Charta der UNESCO- Nationalkommissionen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Auf die Antwort zu Frage 1 a) wird verwiesen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Deutsche UNESCO-Kommission wurde am 12. Mai 1950 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die Deutsche UNESCO-Kommission hat ihren Sitz in Bonn und eine weitere Niederlassung in Berlin. Drucksache 19/10481 – 406 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 23 Stellen 2018: 19 Stellen 2017: 17 Stellen 2016: 17 Stellen 2015: 17 Stellen 2014: 17 Stellen 2013: 16 Stellen IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 1.865.000,00 2018: 1.462.000,00 2017: 1.243.000,00 2016: 1.226.544,00 2015: 1.160.246,30 2014: 1.112.000,00 2013: 1.033.683,20 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 359.000,00 271.000,00 2018: 130.000,00 272.000,00 2017: 86.000,00 138.000,00 2016: 80.677,00 172.976,00 2015: 90.121,28 146.872,09 2014: 87.000,00 151.000,00 2013: 83.603,66 109.710,87 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 407 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein (e.V.). In der frühen Bundesrepublik wurden die Institutionen der Kultur- und Wissenschaftsarbeit (wie DAAD, DFG, GI) aufgrund der grundgesetzlich verankerten Wissenschafts- und Kunstfreiheit als Vereine gegründet. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Deutsche UNESCO-Kommission hat 113 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Als Deutsche Nationalkommission nach Art. VII der UNESCO-Verfassung in Verbindung mit der Charta der UNESCO-Nationalkommissionen ist die DUK eine Organisation sui generis. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Drucksache 19/10481 – 408 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Auswärtiges Amt (AA) Nationalkomitee für UNESCO Global Geoparks in Deutschland Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Informationsstelle OER (Open Education Resources), Deutsches Institut für internationale pädagogische Forschung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Deutsches Nationalkomitee für das UNESCO-Programm “Der Mensch und die Biosphäre” Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Nationalkomitee der Bundesrepublik Deutschland für das Internationale Hydrologische Programm der UNESCO und das Hydrology and Water Resources Programme der WMO (World Meteorological Organization), Bundesanstalt für Gewässerkunde BMVI Deutsche Sektion der IOC (Intergovernmental Oceanographic Commission), Bundesanstalt für Schifffahrt und Hydrographie b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? AA: Statuten des Nationalkomitees für UNESCO Global Geoparks in Deutschland BMU: Geschäftsordnung des Deutschen Nationalkomitees für das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ BMVI und BMBF: Die Deutsche Sektion der IOC verfügt über keine formal gewählten Mitglieder. Abstimmungen erfolgen entsprechend einer etablierten Verwaltungspraxis im Verbund aus beteiligten Ministerien, nachgeordneten Behörden und Instituten. Ähnliches gilt für das Nationalkomitee der Bundesrepublik Deutschland für das Internationale Hydrologische Programm der UNESCO und das Hydrology and Water Resources Programme der WMO sowie für die Informationsstelle OER. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 409 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nicht zutreffend Drucksache 19/10481 – 410 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0504 Titel: 687 47 EN 1.3 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Institut für Auslandsbeziehungen e.V. (ifa) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 10.184.000 2018: 9.003.000 2017: 8.031.000 2016: 7.980.000 2015: 7.305.000 2014: 7.418.000 2013: 7.418.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Vereinszweck des ifa ist laut Satzung die Förderung der Völkerverständigung, des interkulturellen Dialogs und des Verständnisses für Deutschland im Ausland durch internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kunst, der Medien im Ausland und der Friedensförderung. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der Satzungszweck wird durch die Erfüllung der Aufgaben auf der Grundlage der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Amts, insbesondere in den Bereichen Kunst, Bildung, Erziehung, Wissenschaft, Information und Dokumentation verwirklicht. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, andere Stellen mit der Erfüllung der genannten Zwecke im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu betrauen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 411 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Das Institut für Auslandsbeziehungen e.V. (ifa) geht auf eine Institution zurück, die 1917 in Stuttgart als Deutsches Ausland-Institut gegründet wurde. 1949 erfolgte Neugründung. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz des Vereins ist Stuttgart. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 78 2018: 78 2017: 78 2016: 75 2015: 71,5 2014: 72 2013: 72,5 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 5.562.000 2018: 5.150.000 2017: 5.057.000 2016: 4.796.000 2015: 4.289.000 2014: 4.254.000 2013: 4.104.000 Drucksache 19/10481 – 412 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten* sonstige Sachkosten** 2019 (SOLL): 1.087.000,00 5.983.000,00 2018: 960.000,00 5.361.000,00 2017: 907.000,00 4.371.000,00 2016: 869.000,00 4.425.000,00 2015: 1.743.000,00 3.962.000,00 2014: 1.623.000,00 3.918.000,00 2013: 1.357.000,00 4.090.000,00 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das ifa ist ein eingetragener Verein. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Das ifa hat 111 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 413 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Bewertung der Bundesregierung folgt der Satzung des ifa. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Das ifa entsendet keine Vertreter in o.g. Gremien. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Ifa: Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein Drucksache 19/10481 – 414 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 415 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan:05 Kapitel: 0504 Titel: 687 47 EN 1.8 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Institute of Contemporary History and Wiener Library Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 102.000 2018: 102.000 2017: 102.000 2016: 102.000 2015: 102.000 2014: 102.000 2013: 102.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Erinnerung an den Holocaust ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, auch innerhalb der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Diesem Grundsatz folgt auch die Förderung der Wiener Library. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Schwerpunkte der Wiener Library liegen in der Pflege und dem Ausbau der für Historiker aus aller Welt wichtigen Sammlung, der Unterstützung der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Holocaust durch Kongresse und Fachpublikationen, sowie der Aufklärung und Sensibilisierung der Besucher durch Führungen und Vorträge. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, andere Stellen mit der Erfüllung der genannten Zwecke im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu betrauen. Drucksache 19/10481 – 416 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Wurzeln der Wiener Library reichen bis in die 1920er Jahre zurück. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die Wiener Library hat ihren Sitz in London. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 16,2 Stellen 2018: 16,6 Stellen 2017: 15,6 Stellen 2016: 13,5 Stellen 2015: 12,3 Stellen 2014: 12,3 Stellen 2013: 12,3 Stellen IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 512.982 2018: 480.350 2017: 552.270 2016: 362.723 2015: 39.475 2014: 379.544 2013: 318.527 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 417 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 64.349 170.786 2018: 202.707 158.884 2017: 68.719 160.838 2016: 53.131 116.078 2015: 64.535 126.741 2014: 54.286 119.662 2013: 52.514 106.083 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Wiener Library ist eine Non-Profit Organisation mit beschränkter Haftung (Non-profit making company limited by guarantee), die als gemeinnützige Einrichtung nach britischem Recht anerkannt ist (Charity). Die Rechtsfolgen der Gemeinnützigkeit sind denen in Deutschland vergleichbar. Über die Gründe für die Rechtsform hat die Bundesregierung keine Kenntnis. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Zahl der Mitglieder schwankt leicht. Im Moment gibt es 179 Fördermitglieder. Generell ist die Nutzung der Wiener Library kostenfrei. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, die Wiener Library erstellt im Rahmen ihrer Zielsetzungen Publikationen. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Die Wiener Library gibt keine politischen Empfehlungen ab. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Drucksache 19/10481 – 418 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Bundesregierung bewertet die Wiener Library als eine solche Institution. Auf die Antwort zu Frage 1b) wird verwiesen. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein, die Wiener Library entsendet keine Vertreter in Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Beirate oder Netzwerke der Bundesverwaltung. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein, es fand in den letzten beiden Wahlperioden kein Mitarbeiteraustausch zwischen der Wiener Library und Bundesministerien und nachgeordneten Behörden statt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 419 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein, die Wiener Library wurde in der letzten Wahlperiode nicht mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein, der Wiener Library wurde die Unterstützung nie entzogen. Drucksache 19/10481 – 420 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0504 Titel: 687 47 EN 1.11 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Villa Aurora & Thomas Mann House e.V. (VATMH) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag durch das AA IST in EURO 2019: 890.000 (SOLL) 2018: 857.745 2017: 890.000 2016: 390.000 2015: 351.000 2014: 351.000 2013: 351.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck des Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. (im Folgenden VATMH) ist die Förderung des geistigen und künstlerischen Austauschs und Dialogs zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie des Gedenkens an das geistig-kulturelle Erbe des deutschen und europäischen Exils. VATMH leistet seine Arbeit im Bewusstsein der in Geschichte und Gegenwart vielfach verwobenen Entwicklung Deutschlands und der Vereinigten Staaten und der engen politischen und wirtschaftlichen, kulturellen wie künstlerischen Verbindungen zwischen beiden Ländern. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der beschriebene Zweck wird erreicht durch entsprechende Nutzung des ehemaligen Wohnhauses Lion Feuchtwangers (Villa Aurora) und des ehemaligen Wohnhauses Thomas Manns (Thomas Mann House) in Pacific Palisades, Los Angeles. Die Villa Aurora dient als Künstlerresidenz und Veranstaltungsort dem Austausch auf den Gebieten Literatur, Bildender Kunst, Musik, Film sowie der Kultur und Wissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des geistigkulturellen Erbes des deutschen und europäischen Exils. Das Thomas Mann Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 421 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. House dient dem Ziel, Debatten zu politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Fragen beiderseits des Atlantiks anzuregen und sich mit Institutionen und Persönlichkeiten in Los Angeles und den USA zu vernetzen und auszutauschen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Der Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. (bis 2017: Kreis der Freunde der Villa Aurora e. V.) wurde 1988 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz von VATMH ist Berlin. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 3 2018: 3 2017: 3 2016: 3 2015: 3 2014: 3 2013: 3 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 330.199,80 2018: 374.161,43 2017: 317.758,78 2016: 188.527,00 2015: 170.528,16 2014: 150.581,89 2013: 146.141,54 Drucksache 19/10481 – 422 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 195.113,82 394.686,38 2018 (SOLL): 190.703,76 319.206,75 2017: 144.707,26 453.413,27 2016: 78.865,51 148.367,53 2015: 43.740,96 153.999,93 2014: 54.330,78 162.213,38 2013: 53.597,27 178.817,88 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein. Die Rechtsform des e. V. wird regelmäßig gewählt, wenn sich eine größere Zahl von Personen zu einem nichtwirtschaftlichen Zweck zusammenschließt und Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern unkompliziert von statten gehen sollen. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der VATMH hat nach Kenntnis der Bundesregierung 85 Mitglieder (Stand 02/2019). Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, im Rahmen der Erfüllung des Vereinszwecks. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Der VATMH gibt keine politischen Empfehlungen ab. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 423 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? - Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Bewertung als eingetragener Verein folgt der Satzung der Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein, der VATMH entsendet keine Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? - Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? – Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? – b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? - c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? - d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? - Drucksache 19/10481 – 424 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? - b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? - c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? – Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? – Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 425 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Kapitel: 0504 Titel: 687 48 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 183.547.000 2018: 182.599.000 2017: 183.509.000 2016: 167.633.000 2015: 170.377.000 2014: 162.629.000 2013: 96 705 008 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Der Deutsche Akademische Austauschdienst e.V. (DAAD) ist die Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Hochschulen zur Förderung des akademischen Austauschs mit dem Ausland und "Mittlerorganisation" zur Umsetzung der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP). b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der Zweck des DAAD ist: Allgemeine Auslandskulturarbeit; Stipendien, Austauschmaßnahmen und Beihilfen für Nachwuchswissenschaftler, Studierende und Hochschulpraktikanten aus dem Ausland sowie Betreuung und Nachbetreuung; Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern, Studierenden und Hochschulen einschließlich Gerätespenden an ausländische wissenschaftliche Institutionen. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder, die sich aus der Kompetenzregelung des Grundgesetzes (Artikel 30 GG) ergibt, kann der Zweck nicht durch eine andere Stelle wie die Bundesverwaltung durchgeführt werden. Drucksache 19/10481 – 426 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Der DAAD wurde 1925 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Hauptsitz des DAAD liegt in Bonn, ein Büro ist in Berlin und Außenstellen befinden sich an folgenden Standorten im Ausland: Amman, Brüssel, Hanoi, Jakarta, Kairo, London, Mexiko, Moskau, Nairobi, Neu-Delhi, New York, Paris, Peking, Rio de Janeiro/Sao Paulo, Tokio, Warschau. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen (Soll) 2019: 393,5 2018: 388,5 2017: 416,4 2016: 401,9 2015: 398,1 2014: 398,1 2013: 403,4 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 26.671.000,00 2018: 26.542.162,71 2017: 26.879.227,06 2016: 24.324.807,31 2015: 22.468.518,73 2014: 21.989.048,42 2013: 22.072.293,78 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 427 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 3.275.000,00 6.343.000,00 2018: 3.132.541,67 4.138.242,75 2017: 2.933.088,69 3.761.769,34 2016: 2.435.187,84 3.680.154,34 2015: 2.369.260,95 2.763.248,46 2014: 2.432.361,58 2.753.776,57 2013: 2.449.101,70 2.653.731,80 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Der DAAD hat als eingetragener gemeinnütziger Verein eine mitgliedsorientierte Rechtsform. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der DAAD hat 241 Mitgliedshochschulen aller Hochschularten und Bundesländer sowie 104 Organisationen/ Vertretungen von Studierenden der Mitgliedshochschulen. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Insbesondere erstellt der DAAD Informationsbroschüren zum Studium von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland, aktuelle Informationen über die Arbeit des DAAD, Informationen für die deutschen Auslandsvertretungen und beschafft Informationsmaterial für die Beratung ausländischer Hochschulangehöriger. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein, dies entspricht nicht dem satzungsgemäßen Auftrag des DAAD. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Drucksache 19/10481 – 428 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Laut Satzung des DAAD verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Völkerverständigung). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege der akademischen Beziehungen mit dem Ausland. Der Verein vermittelt und fördert sowohl ideell als auch finanziell die internationale Mobilität und Zusammenarbeit sowie den wissenschaftlichen und studentischen Austausch. Auf die Antwort zu Frage 1 a) wird verwiesen. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Der DAAD entsendet Vertreter in die Beiräte internationaler Hochschuleinrichtungen. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMBF TDU (Lenkungsausschuss, Wissenschaftliche Kommission, Beirat) GUC (BoT) GUtech (Board of Governors) GJU (BoT) VGU (Hochschulrat) CDH (Lenkungsausschuss) CDHK (Wissenschaftliche Kommission) GRIAT (Hochschulrat) DAHZ (Lenkungsausschuss) AA DKU (Aufsichtsrat) Andrassy Universität Budapest (Kuratorium und Universitätsrat) Baltisch-Deutsches Hochschulkontor (Kuratorium) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 429 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Fakultät für deutsche Ingenieurs- und Betriebswirtschaftsausbildung (Koordinierungsausschuss) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Entscheidung hierüber trifft der DAAD auf Grundlage selbst geschlossener bilateraler Abkommen/Verträge, soweit dies nicht anderweitig national oder zwischenstaatlich geregelt ist. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Ja. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Im genannten Zeitraum waren 3 Personalaustausche zu verzeichnen: 2 Mitarbeiter/innen wurden von Seiten des AA in den DAAD abgeordnet, bei 1 Mitarbeiter/in erfolgte der Personalaustausch in umgekehrter Richtung. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Der Personalaustausch fand auf Referentenebene statt. Abordnung AA an den DAAD • Referententätigkeit im Bereich Afrika Initiative, Evaluation „Afrika“, Aufbau der Arbeitseinheit Wissen (Struktur Außennetzwerk) • Übernahme von Sonderaufgaben im Bereich der Zentralabteilung, z.B. in Gleichstellungsangelegenheiten oder bei der Konzeption von Organisationsabläufen Abordnung DAAD an das AA • Beratung des AA in Fragen der internationalen akademischen Zusammenarbeit c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Die Personalkosten wurden in 2 Fällen durch das Auswärtige Amt getragen. Diese betrugen in einem Fall 78.310,34 EUR (16.03.2015 bis 31.01.2017), in dem anderen Fall 212.590 EUR (01.07.2012 bis 30.04.2015). Im anderen Fall wurden die Personalkosten in Höhe von 60.551,09 EUR für das gesamte Jahr 2013 und in Höhe von 37.736,31 EUR (Zeitraum 01.01.2014 – 17.08.2014) durch den DAAD getragen. Drucksache 19/10481 – 430 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Die betroffenen Mitarbeiter/innen wurden im Rahmen eines zweiseitigen Personalaustauschs an die jeweils andere Organisation abgeordnet. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 431 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0601 Titel: 684 13 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU), Bundesverband für Kultur, Natur und Heimat e.V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 370.000 2018: - 2017: - 2016: - 2015: - 2014: - 2013: - (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Im Interesse des Bundes liegt insbesondere die durch den BHU angestrebte Stärkung der regionalen und kulturellen Identität und damit die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse vorrangig im ländlichen Raum. Ziel ist die Unterstützung / Aktivierung des zivilgesellschaftlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger durch die Pflege der Eigenarten der jeweiligen Heimatregionen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Der Bund Heimat und Umwelt ist die Dachorganisation der Heimatverbände in der Bundesrepublik Deutschland. Er will durch Pflege der Eigenarten der Heimatregionen, durch wirksamen Denkmal-, Natur- und Umweltschutz sowie durch Bewahren und Fördern der Kultur in ihrer vielfältigen Ausprägung einen zeitgemäßen Beitrag zur Sicherung der Lebensgrundlagen und zur Drucksache 19/10481 – 432 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Weiterentwicklung der Gesellschaft leisten. Der BHU ist hierbei Partner und Ideengeber und vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Der BHU übernimmt eine Vermittlerfunktion zwischen den Menschen in den jeweiligen Heimatregionen, der Politik, den Behörden sowie den verschiedenen Fachdisziplinen. Der BHU tritt als Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger auf. Diese Aufgabe kann nicht von staatlicher Seite übernommen werden. Das zivilgesellschaftliche Engagement bei der Erhaltung und Gestaltung von Kulturlandschaften und immateriellem Kulturerbe ist Ergänzung für staatliches Handeln. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: Der BHU wurde im Jahr 1904 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Der BHU hat seinen Rechtssitz in Bonn. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019:* 2018: - 2017: - 2016: - 2015: - 2014: - 2013: - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 433 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL):* 2018: - 2017: - 2016: - 2015: - 2014: - 2013: - * Es handelt sich um eine für das Jahr 2019 erstmals beantragte institutionelle Förderung, die noch nicht abschließend bewilligt ist. Konkrete Zahlen liegen deshalb nicht vor. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL)*: 2018: - - 2017: - - 2016: - - 2015: - - 2014: - - 2013: - - * Es handelt sich um eine für das Jahr 2019 erstmals beantragte institutionelle Förderung, die noch nicht abschließend bewilligt ist. Konkrete Zahlen liegen deshalb nicht vor. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Der BHU ist ein eingetragener Verein. Drucksache 19/10481 – 434 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Der BHU ist der Bundesverband der Bürger- und Heimatvereine in Deutschland und repräsentiert rund 500.000 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja, der BHU betätigt sich als Herausgeber von Publikationen. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Nach seiner eigenen Satzung ist es dem BHU nicht möglich, selbständig politische Empfehlungen zu erarbeiten. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Entfällt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Entfällt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Entfällt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Ja. Die Erhaltung von Kulturlandschaften durch zivilgesellschaftliches Engagement liegt im Interesse des Gemeinwohls und ist damit „ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie.“ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 435 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. (siehe hierzu auch die Antworten zu Fragen 1 a und 1b). Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Ja. Der BHU ist aktiv an der Vernetzung mit anderen Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene beteiligt. So hat der BHU das Deutsche Forum Kulturlandschaft ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um ein Informationsnetzwerk aus 65 bundesweit tätigen Organisationen im Bereich der Kulturlandschaft. Auf europäischer Ebene ist der BHU Mitbegründer des Netzwerks CIVILSCAPE. Der BHU hat Europa Nostra Deutschland mitbegründet und ist Mitglied bei Europa Nostra international sowie Mitglied des European Environmental Bureau. Auf der internationalen Ebene ist der BHU anerkannter beratender Verband der UNESCO für das Immaterielle Kulturerbe und aktiv im internationalen Forum der Nichtregierungsorganisationen für das Immaterielle Kulturerbe (www.ichngoforum.org). a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Antwort: Entfällt. Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Antwort: Aufgrund der Neuaufnahme des Zuwendungsempfängers im Haushaltsjahr 2019 entschied das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bislang nicht über die Besetzung der genannten Gremien. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein. Drucksache 19/10481 – 436 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Antwort: Entfällt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Antwort: Entfällt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Antwort: Entfällt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Antwort: Entfällt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Antwort: Entfällt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Entfällt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 437 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Antwort: Entfällt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein. Drucksache 19/10481 – 438 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan:06 Kapitel:0601 Titel:68514 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Abraham Geiger Kolleg (AGK) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 380.000 2018: 350.000 2017: 350.000 2016: 350.000 2015: 310.000 2014: 310.000 2013: 310.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Den hiesigen jüdischen Gemeinden in Deutschland ausgebildetes geistliches Personal für die Betreuung und geistige Leitung der Gemeinden zur Verfügung zu stellen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Das AGK ist eine wissenschaftliche Einrichtung für das Rabbinerstudium und zur Ausbildung von Kantoren für die jüdischen Gemeinden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 439 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 2001 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Potsdam e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Personalkosten Personalzahlen 2019 (SOLL): 1.040.000 7,4 2018: 1.006.000 7,4 2017: 936.000 7,25 2016: 910.000 7,25 2015: 829.000 6,25 2014: 811.200 6,25 2013: 785.000 6,25 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 100.000 296.000 2018: 94.000 265.000 2017: 85.000 266.000 2016: 85.000 266.000 2015: 75.000 229.000 2014: 71.000 229.500 2013: 74.000 246.500 Drucksache 19/10481 – 440 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Als An-Institut der Universität Potsdam gegründet, heute eigenständige Forschungseinrichtung unter dem Dach des Zentrums Jüdische Studien Berlin- Brandenburg. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Nicht zutreffend. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Die Erarbeitung politischer Empfehlungen ist nicht Kernaufgabe des AGK; aber es ist ihm unbenommen, solches dennoch zu tun. Im Einzelnen liegen darüber keine Erkenntnisse vor. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Nach dem Zivilisationsbruch der Shoah sollte es auch im Interesse der deutschen Zivilgesellschaft sein, dass die jüdischen Gemeinschaften wieder hier Fuß fassen und sich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 441 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. heimisch fühlen. Daher gehört im Sinne einer pluralistischen Gemeinschaft auch die Ausbildung jüdischer Geistlicher zu einer funktionierenden Demokratie und der gelebten Glaubensfreiheit dazu. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Dazu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Dazu liegen keine Kenntnisse vor. Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? a) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? b) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? c) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/10481 – 442 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 443 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan:06 Kapitel:0601 Titel:68514 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutscher Koordinierungsrat der Gesellschaften für christlich‑jüdische Zusammenarbeit e. V. (DKR) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 590.000 2018: 551.000 2017: 389.000 2016: 383.500 2015: 377.000 2014: 355.000 2013:357.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Vertiefung des jüdisch-christlichen Dialogs im Zeichen der Verständigung und Aufarbeitung b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Den interkulturellen Dialog zwischen Juden und Christen zu verbessern, ist die wichtigste Aufgabe. Dieses geschieht durch intensive Beschäftigung mit den gemeinsamen und unterschiedlichen Traditionen, mit den Belastungen aus der Vergangenheit und den Problemen in unserer Gegenwart. Dazu gehören auch die Förderung von Begegnungen und die Pflege freundschaftlicher Beziehungen zu Israel. Auch die zivilgesellschaftlichen Akteure leisten hier einen wichtigen, ergänzenden Beitrag zur Verständigung und gegenseitigen Anerkennung. Drucksache 19/10481 – 444 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1949 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Bad Nauheim e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Personalkosten Personalzahlen lt. Stellenplan 2019 (SOLL): 424.000 6 2018.: 391.900 6 2017: 306.100 5 2016: 290.723 5 2015: 321.500 5 2014: 293.500 4,5 2013: 234.500 5 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 43.400 136.600 2018: 41.000 123.500 2017: 41.500 134.650 2016: 39.427 117.982 2015: 27.000 107.200 2014: 27.000 107.800 2013: 26.350 93.801 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 445 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Eingetragener Verein. Zu den Gründen liegen keine Erkenntnisse vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: rund 80 Mitgliedsgesellschaften Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort: Personen des öffentlichen Lebens, Preisträger, die Zivilgesellschaft. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Ja, aber zur Kausalität liegen keine Erkenntnisse vor. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Drucksache 19/10481 – 446 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Ja, der interreligiöse Dialog ist Teil der Zivilgesellschaft und Zeichen einer funktionierenden Demokratie mit dem gegenseitigen Respekt und Aufbau von Beziehungen nach dem Zivilisationsbruch der Shoah. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Dazu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 447 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein. Drucksache 19/10481 – 448 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan:06 Kapitel:0601 Titel:68514 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Internationales Auschwitz Komitee (IAK) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 197.000 2018: 182.000 2017: 176.000 2016: 176.000 2015: 176.000 2014: 170.000 2013: 170.500 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Vermittlung und Erinnerung an den Zivilisationsbruch der Shoah, Sensibilisierung gegen antisemitisches, rassistisches ausgrenzendes Gedankengut und damit einhergehend die Stärkung der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Informationen zu den Geschehnissen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau als Erinnerung und Warnung an die nachfolgenden Generationen, Vertretung für die Interessen der Überlebenden, die Förderung und Unterstützung des Kontaktes zwischen den nationalen Auschwitz Komitees Die Vermittlung der Erlebnisse und Erfahrungen in Auschwitz-Birkenau durch die Überlebenden selbst ist ein wesentlicher Bestandteil der eindrücklichen Vermittlung des Grauen der Shoah und in seiner Warnfunktion nicht zu ersetzen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 449 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1952 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Personalausgaben lt. Wirtschaftsplan Personalzahlen lt. Stellenplan 2019 (SOLL): 138.100 2 2018: 129.000 2 2017: 123.000 2 2016: 123.000 2 2015: 120.000 2 2014: 123.400 2 2013: 110.500 2 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten* sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 0 19.300 2018: 0 16.000 2017: 0 16.000 2016: 0 16.000 2015: 0 11.450 2014: 0 19.000 2013: 0 21.500 * Es werden unentgeltlich die Räume der Gedenkstätte Deutscher Widerstand genutzt. Drucksache 19/10481 – 450 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Eingetragener Verein. Zur den Auswahlgründen liegen keine Erkenntnisse vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Das Internationale Auschwitzkomitee ist eine Dachorganisation. Die Zahl der Mitgliedsorganisationen beträgt rund 35. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort: Die Öffentlichkeit, einzelne Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, Parteien, die Bundesregierung, Gremien der EU. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Das ist möglich, aber zu der Kausalität liegen keine Erkenntnisse vor. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: Konkrete Beispiele liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 451 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Ja, eine funktionierende Demokratie muss sich mit Kritik und den Zeiten auseinandersetzen, in denen sie erst ausgehöhlt und dann einer Diktatur gewichen ist, um aus diesen fundamentalen Fehlern der Geschichte zu lernen und gewappnet zu sein, dass solch ein Zivilisationsbruch, der die deutsche Geschichte nachhaltig geprägt hat, sich nicht wiederholen kann. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Dazu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Drucksache 19/10481 – 452 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 453 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan:06 Kapitel:0601 Titel:68514 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland (ZEGJ) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 475.000 2018: 380.000 2017: 380.000 2016: 380.000 2015: 361.000 2014: 345.000 2013: 345.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Die Bewahrung des kulturellen Erbes der jüdischen Gemeinden in Deutschland. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Die Institution sammelt, bewahrt, erschließt und eröffnet den Zugang zu historisch wertvollem Schriftgut der jüdischen Gemeinden, Verbänden, Organisationen und Personen in Deutschland. Der Zentralrat als größter Vertreter der jüdischen Gemeinden in Deutschland ist als zentraler Ansprechpartner der Gemeinden etabliert und genießt deren Vertrauen, der für die Übereignung von Materialien Voraussetzung ist. Eine Übernahme durch staatliche Stellen war von den jüdischen Gemeinden aufgrund der fatalen Erfahrungen mit einem Unrechtsstaat auf deutschem Boden nicht Drucksache 19/10481 – 454 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. gewünscht und hätte somit eine Sammlung des historisch wertvollen Schriftgutes erheblich erschwert bis verhindert. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1987 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Heidelberg e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Personalkosten lt. Haushaltsplan Personalzahlen lt. Stellenplan 2019 (SOLL): 396.040 4 2018: 313.100 4 2017: 310.000 4 2016: 302.700 4 2015: 291.700 4 2014: 263.781 4 2013: 271.000 4 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 51.700 36.400 2018: 51.400 15.500 2017: 53.400 20.600 2016: 52.400 28.900 2015: 49.900 24.450 2014: 46.464 15.709 2013: 46.154 13.648 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 455 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Das ZEGJ ist eine unselbständige Einrichtung des Zentralrats der Juden in Deutschland. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Nicht zutreffend. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Nein. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Nein. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Ja, das Erbe der Juden in Deutschland zu bewahren und zu erschließen, um das reichhaltige jüdische Leben in diesem Land zeigen zu können, mitsamt den verheerenden Drucksache 19/10481 – 456 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Auswirkungen des Zivilisationsbruchs der Shoah ist ein wichtiger Bestandteil der lernenden Demokratie. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Dazu liegen keine Kenntnisse vor. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 457 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein. Drucksache 19/10481 – 458 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0603 Titel: 68403 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK- Suchdienst) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 10.664.000,00 € 2018: 11.002.000,00 € 2017: 11.032.000,00 € 2016: 10.994.000,00 € 2015: 11.466.000,00 € 2014: 11.250.000,00 € 2013: 12.123.000,00 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Der DRK-Suchdienst unterstützt Menschen, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration von ihren Angehörigen getrennt wurden. Er hilft, Angehörige zu finden, sie wieder miteinander in Kontakt zu bringen und Familien zu vereinen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Die dem DRK-Suchdienst vom Bund übertragenen Aufgaben beinhalten insbesondere die Klärung von Schicksalen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, die Familienzusammenführung und Beratung von Spätaussiedlern sowie von Flüchtlingen und Migranten, Dokumentationsaufgaben, die internationale Suche sowie das Amtliche Auskunftsbüro (AAB). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 459 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Er nimmt damit Aufgaben wahr, an deren Erfüllung der Bund ein erhebliches Interesse hat und die er nicht durch eigene Infrastruktur erfüllen kann. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1863. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Der DRK-Suchdienst hat seinen Sitz beim DRK-Generalsekretariat in Berlin. Darüber hinaus unterhält er Standorte in Hamburg und München. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 108 2018: 110 2017: 132 2016: 137 2015: 149 2014: 160 2013: 180 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 6.056.000 2018: 6.347.000 2017: 6.699.000 2016: 6.714.000 2015: 6.932.012 2014: 7.051.000 2013: 7.915.000 Drucksache 19/10481 – 460 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.202.000 € 3.406.000 € 2018: 1.340.000 € 3.578.000 € 2017: 1.455.000 € 2.878.000 € 2016: 1.437.000 € 2.843.000 € 2015: 1.453.000 € 3.080.988 € 2014: 1.625.000 € 2.574.000 € 2013: 1.594.000 € 2.614.000 € g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Der DRK-Suchdienst ist Teil des DRK (eingetragener Verein). Aus welchem Grund diese Rechtsform gewählt wurde, ist nicht bekannt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Der DRK-Suchdienst hat keine eigenen Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Ja, sofern sich diese aus der unmittelbaren Aufgabenerfüllung/der Suchdiensttätigkeit ergeben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 461 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort: Wer gemeinhin Adressat ist, hängt von der Art der Empfehlung ab. Die Bundesregierung kann Adressat sein. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Ja. Im Meinungsbildungsprozess spielen zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen eine zentrale Rolle, denn sie gewährleisten im demokratischen Diskurs die Einbeziehung derjenigen, deren Belange berührt sind. Dies gilt auch für den DRK-Suchdienst. Damit aus einer Empfehlung eine politische Handlung erwächst, ist Voraussetzung, dass sich die Bundesregierung nach Abwägung aller dafür und dagegen sprechenden Interessen im Meinungsbildungsprozess die jeweilige Empfehlung zu eigen gemacht hat. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: Für eine Einbeziehung des DRK-Suchdienstes können folgende drei Beispiele genannt werden: - Verbändebeteiligung beim Datenschutz-Anpassungs-Umsetzungsgesetz- EU - Verbändebeteiligung beim Suchdienstedatenschutzgesetz - Mitwirkung bei Beschlüssen des Spätaussiedlerbeirates Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Ja, siehe Ziffer 1b. Drucksache 19/10481 – 462 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Ja. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMI Spätaussiedlerbeirat (Geschäftsordnung und BMI-Erlass) b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Antwort: s. Ziff. 5 a. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 463 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein. Drucksache 19/10481 – 464 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0603 Titel: 68502 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bund der Vertriebenen - Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e.V. (BdV) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.051.000 2018: 999.000 2017: 979.000 2016: 969.000 2015: 969.000 2014: 969.000 2013: 963.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Unterstützung von Maßnahmen der Vertriebenen zur Förderung des friedlichen Miteinanders mit den Völkern Ostmittel-, Ost-und Südosteuropas b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Der BdV als Dachverband der organisierten Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler vertritt 20 Landsmannschaften, 16 Landesverbände und 3 angeschlossene Mitgliedsverbände und zählt über 1 Mio. Mitglieder. Er nimmt Aufgaben zur Förderung des friedlichen Miteinanders mit den Völkern Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas wahr, bündelt und vertritt die Interessen der Flüchtlinge, Vertriebenen, Heimatverbliebenen, Aussiedler, Spätaussiedler und deutscher Minderheiten. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner der Bundesregierung in allen diesen Personenkreis betreffenden Fragen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 465 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seine genuine Brückenbauerfunktion erfüllt der BdV auch durch die Vermittlung von Kenntnissen über das historische Ostdeutschland, die deutschen Siedlungsgebiete in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa und deren Geschichte. Der BdV trägt zur Aufarbeitung belastender zeitgeschichtlicher Themen bei und unterstützt das friedliche Miteinander in einem zukunftsorientierten, vereinten Europa. Er nimmt damit Aufgaben wahr, an deren Erfüllung der Bund ein erhebliches Interesse hat und die er nicht durch eigene Infrastrukturen erfüllen kann. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1957. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Bonn e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 15,00 2018: 15,00 2017: 17,45 2016: 17,45 2015: 17,45 2014: 17,45 2013: 17,45 Drucksache 19/10481 – 466 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 863.000 2018: 831.000 2017: 814.000 2016: 804.000 2015: 804.000 2014: 804.000 2013: 755.000 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 131.000 168.000 2018: 120.000 159.000 2017: 120.000 156.000 2016: 114.000 169.000 2015: 114.000 169.000 2014: 107.000 169.000 2013: 107.000 219.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Der BdV ist ein eingetragener Verein; die Gründe für die Wahl der Rechtsform sind nicht bekannt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: s. Frage 1b). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 467 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Ja. Im Meinungsbildungsprozess spielen zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen eine zentrale Rolle, denn sie gewährleisten im demokratischen Diskurs die Partizipation der Personengruppe, die von der Organisation vertreten wird. Dies gilt auch für den BdV. Damit aus einer Empfehlung eine politische Handlung erwächst, ist Voraussetzung, dass sich die Bundesregierung nach Abwägung aller dafür und dagegen sprechenden Interessen im Meinungsbildungsprozess die jeweilige Empfehlung zueigen gemacht hat. Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort: Zum Adressatenkreis gehören die zuvor in Ziff. 1b) genannten Personengruppen, ebenso Politiker und die Bundesregierung. a) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Ja. b) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: 1. die Einführung eines nationalen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung (seit 2015) 2. die Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (ADZ- Anerkennungsrichtlinie von 2016) 3. die Errichtung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung Einrichtung (Stiftungsgesetz 2008). Drucksache 19/10481 – 468 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Ja, auf die Antwort zu Ziff. 1b) und 3b) wird verwiesen. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMI BKM ADZ-Beirat (Geschäftsordnung und BMI-Erlass) Spätaussiedlerbeirat (Geschäftsordnung und BMI-Erlass) Beirat Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (Stiftungsgesetz) b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Antwort: s. Ziff. 5a. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 469 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? b) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein. Drucksache 19/10481 – 470 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern Einzelplan: 06 Kapitel: 0603 Titel: 685 05 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen (ECMI) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 250.000 2018: 250.000 2017: 250.000 2016: 241.000 2015: 249.000 2014: 241.000 2013: 241.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Forschung, Information und Beratung zu Fragen von autochthonen Minderheiten und des Zusammenlebens von autochthonen Minderheiten und der Mehrheitsbevölkerung in Europa. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Stiftung hat zum Ziel, sich in einer europäischen Perspektive durch Forschung, Information und Beratung mit Fragen von Minderheiten und Mehrheiten und den daraus entstehenden Problemen zu befassen. Minderheiten im Sinne des Stiftungsrechts sind nationale Minderheiten sowie andere traditionelle (autochthone) Volksgruppen. Die Aufgabe soll gerade durch eine unabhängig wissenschaftliche Einrichtung wahrgenommen werden. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1996. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 471 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Das ECMI hat seinen Sitz in Flensburg. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 15,5 Stellen 2018: 14 Stellen 2017: 15 Stellen 2016: 15 Stellen 2015: 15 Stellen 2014: 15 Stellen 2013: 15 Stellen IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 604.000 2018 (SOLL): 693.027 2017: 584.857 2016: 571.728 2015: 625.500 2014: 518.887 2013: 504.429 Drucksache 19/10481 – 472 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 50.000 454.000 2018 (SOLL): 50.258 633.000 2017: 99.745 629.769 2016: 41.121 575.188 2015: 40.976 518.255 2014: 41.629 614.240 2013: 36.957 847.625 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Stiftung bürgerlichen Rechts. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution ist eine Forschungseinrichtung und hat selbst keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Bei den Empfehlungen des ECMI handelt es sich nicht um politische Empfehlungen, die Forschung, Information und Beratung des ECMI erfolgt auf wissenschaftlicher Basis. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Adressat der wissenschaftlichen Empfehlungen des ECMI sind zivilgesellschaftliche Akteure und staatliche Stellen auf nationaler, föderaler und kommunaler Ebene in Deutschland und in anderen europäischen Ländern. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Es erscheint grundsätzlich denkbar, dass Forschungsergebnisse oder hieraus resultierende Empfehlungen im Einzelfall berücksichtigt werden, wenn sie den politischen Zielen der Bundesregierung zur Bewahrung und Entwicklung der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 473 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. nationalen, sprachlichen und kulturellen Identität der deutschen Minderheiten in Dänemark, Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa oder der nationalen Minderheiten in Deutschland entsprechen. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? entfällt, da es sich nicht um politische Empfehlungen handelt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Die Befassung mit Fragen von nationalen Minderheiten und von Mehrheiten durch Forschung, Information und Beratung liefert wichtige Erkenntnisse für das friedliche Zusammenleben von autochthonen Minderheiten und Mehrheitsbevölkerung in Europa als Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie in den Staaten Europas. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 474 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 475 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern Einzelplan: 06 Kapitel: 0603 Titel: 687 50 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 9.999.000 2018: 9.890.000 2017: 9.782.000 2016: 9.782.000 2015: 9.744.000 2014: 9.492.000 2013: 9.416.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Bewahrung und Entwicklung der nationalen, sprachlichen und kulturellen Identität der deutschen Volksgruppe in Nordschleswig/Dänemark. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der Bund Deutscher Nordschleswiger fungiert als zivilgesellschaftlicher Dachverband der deutschen Minderheit in Dänemark. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bonn-Kopenhagener Erklärungen aus dem Jahr 1955 gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein und dem Königreich Dänemark. Die Bewahrung, und Entwicklung der nationalen, sprachlichen und kulturellen Identität der deutschen Minderheit in Dänemark soll gerade maßgeblich durch die Organisationen der deutschen Minderheit selbst erfolgen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1945 Drucksache 19/10481 – 476 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der BDN hat seinen Sitz in Apenrade (Dänemark). Die im Dachverband organisierten Mitgliedsorganisationen haben ihren Sitz in ganz Nordschleswig. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 327,6 2018: 327,6 2017: 327,6 2016: 327,6 2015: 327,6 2014: 327,6 2013: 321,6 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 33.637.000 2018: 33.913.000 2017: 32.708.000 2016: 31.830.000 2015: 31.150.000 2014: 30.385.000 2013: 29.795.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 477 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.444.000 12.063.000 2018: 1.053.000 13.446.000 2017: 1.227.000 13.391.000 2016: 2.025.000 12.935.000 2015: 2.205.000 13.033.000 2014: 1.496.000 12.349.000 2013: 1.187.000 11.671.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine privatrechtliche Selbstverwaltungskörperschaft nach dänischem Recht. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? ca. 2.500 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Der BDN gibt die Tageszeitung „Der Nordschleswiger“ und kleinere Publikationen für die Vereinsarbeit heraus. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Die deutsche Bundesregierung und die Regierung des Königreichs Dänemark. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Die Erarbeitung solcher Empfehlungen stellt nicht das Hauptziel der Förderung dar. Es erscheint jedoch grundsätzlich denkbar, dass eine solche Empfehlung im Drucksache 19/10481 – 478 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Einzelfall berücksichtigt wird, wenn sie den politischen Zielen der Bundesregierung zur Bewahrung und Entwicklung der nationalen, sprachlichen und kulturellen Identität der deutschen Minderheit in Dänemark entspricht. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? - Unterstützung der Bundesregierung für den sowohl von der dänischen Minderheit in Deutschland als auch von der Deutschen Minderheit in Dänemark unterstützten Vorschlag zur Anerkennung des Zusammenlebens im deutschdänischen Grenzland als immaterielles UNESCO-Welterbe, - Finanzielle Förderung von investiven Bauprojekten insb. im Schul- und Kindergartenbereich auf Vorschlag/Antrag des BDN, - Finanzielle Förderung einer Baumaßnahme am Deutschen Museum in Sonderburg auf Vorschlag des BDN, deren Fertigstellung im Rahmen der Feierlichkeiten für das 100. Jubiläum der Volksabstimmungen über die Ziehung der heutigen Grenze zwischen Deutschland und Dänemark im Jahr 2020 vorgesehen ist. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Der BDN setzt sich für die Belange der Deutschen Minderheit in Dänemark und für das friedliche Zusammenleben im deutsch-dänischen Grenzgebiet ein und nimmt in dieser Hinsicht eine aktive Brückenfunktion wahr. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein, nicht in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. in Deutschland. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 479 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 480 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0604 Titel: 632 71 / 882 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO (Bundesanteil) 2019 (SOLL): 1.195.000 € 2018: 1.025.340,- 2017: 962.280,- 2016: 876.300,- 2015: 849.898,- 2014: 825.540,- 2013: 792.900,- a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Schaffung einer Einrichtung der Grundlagenforschung und Wissensvermittlung im Bereich der Stadt- Raum- und Regionalplanung b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Die ARL befasst sich mit räumlichen Strukturen und Entwicklungen und ihren politisch-planerischen Steuerungsmöglichkeiten; Zweck der ARL ist es hierbei, selbstständige Forschung zu betreiben, einschlägige Ergebnisse zu verbreiten und Wissenschaft und Praxis zu vernetzen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 481 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1946 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Hannover e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Antwort: Personalzahl 2019 (SOLL): 30,75 2018: 29,15 2017: 30,75 2016: 30,75 2015: 32,25 2014: 30,75 2013: 28 * Angegeben ist jeweils die Summe der tatsächlich besetzten Stellen (ohne Vollzeitäquivalent). IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2.131.608,- 2018: 1.995.792,- 2017: 2.052.685,- 2016: 1.861.196,- 2015: 2.067.884,- 2014: 1.936.047,- 2013: 1.905.147,- Drucksache 19/10481 – 482 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 305.000,- 714.000,- 2018: 202.480,- 729.792,- 2017: 180.163,- 747.090,- 2016: 174.829,- 755.815,- 2015: 174.785,- 637.606,- 2014: 180.034,- 714.461,- 2013: 179.498,- 665.048,- g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Anstalt öffentlichen Rechts. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Anzahl Mitglieder der ARL: 204, Anzahl Mitwirkende Kuratorium: 7 Anzahl Mitwirkende Wissenschaftlicher Beirat: 10 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 483 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort Allgemein: Wissenschaft, interessierte Öffentlichkeit, Kommunen, Land, Bund, EU. Im Besonderen zählen Bundesregierung, Länderregierungen, Bundesministerien, Länderministerien, Staatsministerien und verschiedene Ausschüsse zu den Empfängern der aus der ARL-Arbeit resultierenden Positionspapiere. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Ja – Empfehlungen aus der Arbeit der ARL fließen in Gesetzgebungsverfahren ein. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: Konkrete Beispiele liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Die Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Wilhelm-Gottfried-Leibniz sind Einrichtungen der angewandten Grundlagenforschung. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Ja. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Drucksache 19/10481 – 484 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ressort Vertretungsbereich BMI Beirat für Raumentwicklung b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Antwort: Die Besetzung der o. g. Gremien erfolgt nach fachlichen Kriterien auf Grundlage der für die Besetzung von Gremien geltenden Bundesvorschriften. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 485 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein. Drucksache 19/10481 – 486 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0604 Titel: 632 71 / 882 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 3.202.000€ 2018: 2.206.340,39 € 2017: 7.243.572,54 € 2016: 2.297.500,00 € 2015: 2.513.038,98 € 2014: 2.280.000,00 € 2013: 2.134.631,17 € a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Grundlagenorientierte Forschungen und Vermittlung geographischer Informationen über Raumstrukturen und deren Entwicklung im nationalen/ regionalen sowie im europäischen Rahmen und zur landeskundlichen Darstellung der Bundesrepublik Deutschland nach außen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Zur Erfüllung seiner Aufgaben soll das Institut wissenschaftlich unabhängig sein und mit Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen sowie anderen Institutionen im In- und Ausland, insbesondere mit der Universität Leipzig, kooperieren. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 487 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1896, Wiedergründung in ihrer derzeitigen Rechtsform: 1994 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Leipzig e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Antwort: Personalzahlen* 2019: 105 2018: 121 2017: 128 2016: 137 2015: 144 2014: 143 2013: 140 * Angegeben ist jeweils die Summe der tatsächlich besetzten Stellen (ohne Vollzeitäquivalent). IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 3.163.275,00 € 2018: 3.300.874,79 € 2017: 3.341.818,04 € 2016: 3.417.003,32 € 2015: 3.620.800,91 € 2014: 3.231.776,45 € 2013: 3.512.315,49 € Drucksache 19/10481 – 488 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten* sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 0,00 € 1.577.725,00 € 2018: 0,00 € 1.023.936,96 € 2017: 0,00 € 1.061.572,88 € 2016: 0,00 € 1.138.036,79 € 2015: 0,00 € 1.338.228,58 € 2014: 0,00 € 1.069.392,14 € 2013: 0,00 € 1.466.855,15 € * Die Liegenschaftskosten für das IfL trägt das Sitzland ausschließlich und zusätzlich zur Landeszuwendung g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Eingetragener Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: sechs Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Ja Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 489 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort Die Zielgruppen des Wissenstransfers des IfL sind Zivilgesellschaft, Experten aus Kommunen, Ländern, Bund, EU usw. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Ja c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: Das IfL berät in der Regel mit Hintergrundinformationen. Ihm sind keine Fälle bekannt, in denen eine Beratung in eine direkte politische Umsetzung gemündet ist. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Die Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Wilhelm-Gottfried-Leibniz sind Einrichtungen der angewandten Grundlagenforschung. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 490 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Ggf. angeben b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Ggf. angeben c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 491 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein Drucksache 19/10481 – 492 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0604 Titel: 632 71 / 882 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 4.122.000 2018: 3.753.100 2017: 3.390.000 2016: 3.244.000 2015: 3.124.000 2014: 3.042.000 2013: 2.902.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Schaffung und Förderung einer wissenschaftlichen Einrichtung der Grundlagenforschung sowie der Wissensvermittlung im Bereich der ökologischen Raumentwicklung. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: „Zweck des Instituts ist die Ausübung wissenschaftlicher Forschung von überregionaler Bedeutung. Das Institut hat die Aufgabe, in interdisziplinärer Arbeitsweise Grundfragen einer ökologisch ausgerichteten Raumwissenschaft im nationalen, europäischen und internationalen Zusammenhang zu erforschen.“ (Auszug aus der Satzung des IÖR) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 493 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1992. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Dresden. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Antwort: Personalzahlen* 2019: 72 2018: 72 2017: 69 2016: 70 2015: 69 2014: 70 2013: 67 * Angegeben ist jeweils die Summe der tatsächlich besetzten Stellen (ohne Vollzeitäquivalent). IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 5.272.300 2018: 5.371.200 2017: 5.365.010 2016: 5.527.804 2015: 5.303.568 2014: 4.902.487 2013: 4.354.584 Drucksache 19/10481 – 494 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten* Sachkosten 2019 (SOLL): 1.156.700 2018: 954.686 2017: 1.162.657 2016: 994.590 2015: 1.124.976 2014: 938.654 2013: 948.558 * Die Liegenschaftskosten sind nicht separat ausgewiesener Teil der sächlichen Verwaltungsausgaben. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: eingetragener Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Kuratorium: 4 Mitglieder; Wissenschaftlicher Beirat: bis zu 8 Mitglieder Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Ja Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 495 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort Beratungsleistungen des IÖR werden vor allem von der öffentlichen Verwaltung nachgefragt. Dazu gehören die einschlägigen Ministerien und Ressortforschungseinrichtungen des Bundes, darunter das BMU, das BMI, das BfN, das BBSR, das UBA sowie Ministerien und Fachbehörden in verschiedenen Bundesländern. International arbeitet das IÖR mit UN- und EU-Institutionen sowie nationalen, regionalen und lokalen Stellen zusammen. Adressaten sind außerdem Fachverbände sowie private Akteure (v. a. in den Bereichen Bauen, Wohnen, Risikovorsorge und Geoinformation). Kommunale Vertreter/-innen aus Politik und Verwaltung, der Zivilgesellschaft sowie aus dem Bereich der Wirtschaft werden projektspezifisch einbezogen. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Ja c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: • Beteiligung am Agenda-Setting der Nationalen Plattform Zukunftsstadt: Damit brachte das IÖR Fragen der dauerhaft umweltgerechten Stadtentwicklung jenseits von technologischer Entwicklung und CO2- Reduktion in die Strategische Forschungs- und Innovationsagenda der Bundesregierung zur zukünftigen Stadtentwicklung ein. • Aufnahme von Arbeiten zum Hochwasserrisikomanagement in Regelwerke und Handreichungen von offiziellen Stellen und Fachverbänden: In die Novellierung der Hochwasserschutzfibel des BMUB brachte das IÖR das Thema Bauvorsorge mittels angepasster Baukonstruktionen ein. • Aufnahme von Forschungsergebnissen zur nachhaltigen Rohstoffgewinnung und zu Innenentwicklungspotenzialen in Programme und Strategien: Ergebnisse des IÖR zum anthropogenen Materiallager fanden Eingang in das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm als Begründungshintergrund für Kreislaufwirtschaftsstrategien und als Gestaltungsansatz zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen. Drucksache 19/10481 – 496 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Die Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Wilhelm-Gottfried-Leibniz sind Einrichtungen der angewandten Grundlagenforschung. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? entfällt Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 497 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein Drucksache 19/10481 – 498 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0604 Titel: 632 71 / 882 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 4.013.000 2018: 3.974.000 2017: 3.917.000 2016: 3.851.000 2015: 3.877.000 2014: 3.778.000 2013: 3.607.000 a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Schaffung einer Einrichtung der Grundlagenforschung und Wissensvermittlung im Bereich der raumbezogenen Sozialwissenschaften b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Zweck des Vereins ist die sozialwissenschaftliche Erforschung von Problemen und Möglichkeiten der Entwicklung von Städten und Regionen im nationalen und internationalen Zusammenhang c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1992 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 499 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Erkner e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Antwort: Personalzahlen* (ohne Drittmittel) 2019: 56 2018: 56 2017: 56 2016: 64 2015: 63 2014: 63 2013: 63 * Angegeben ist jeweils die Summe der tatsächlich besetzten Stellen (ohne Vollzeitäquivalent). IST in EURO Personalkosten (ohne Drittmittel) 2019 (SOLL): 3.368.000 2018: 3.100.934 2017: 3.303.921 2016: 3.112.651 2015: 3.128.760 2014: 2.968.612 2013: 2.943.221 Drucksache 19/10481 – 500 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO (in Klammern ohne Drittmittel) Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 177.000 498.000 2018: 114.143 555.703 2017: 105.499 534.088 2016: 102.672 503.358 2015: 91.453 276.007 2014: 107.360 538.148 2013: 88.904 555.317 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Eingetragener Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: 9 Mitglieder Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Ja Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 501 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort Akteure der Raum- und Stadtentwicklungspraxis, aber auch der Politik (auch Bundesregierung), Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Zivilgesellschaft, EU b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Ja c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: Im September 2016 veröffentlichte die Bundes-SPD ein Positionspapier zu sozialer Innovationspolitik. Darin fand eine Kommentierung des IRS im Kontext der Open Region Eingang, die auf Politikberatungen in 2015 und 2016 in der Reihe Leibniz im Bundestag zurückgehen. Mitwirkung von Prof. Dr. Heiderose Kilper am Paper ‚Empfehlung für eine resiliente Raumentwicklung’ des Beirats für Raumentwicklung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). 2016 fand der handlungsräumliche Kulturlandschaftsansatz des IRS erneut Eingang in den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Die Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Wilhelm-Gottfried-Leibniz sind Einrichtungen der angewandten Grundlagenforschung. Drucksache 19/10481 – 502 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Ja. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Beirat für Raumentwicklung b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Antwort: Die Besetzung der o. g. Gremien erfolgt nach fachlichen Kriterien auf Grundlage der für die Besetzung von Gremien geltenden Bundesvorschriften. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 503 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: ja a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Antwort: Öffentliche oder beschränkte Ausschreibung b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Antwort: Weitere Mitbewerber sind nicht bekannt Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein Drucksache 19/10481 – 504 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0604 Wohnungswesen und Städtebau Titel: 685 01 Bundesstiftung Baukultur Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bundesstiftung Baukultur Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL) 1.902.000,00 2018 1.506.000,00 2017 1.496.543,75 2016 1.448.000,00 2015 1.319.967,02 2014 1.254.723,17 2013 1.016.231,89 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Schaffung einer Einrichtung, die die Anliegen der Baukultur bundesweit und darüber hinaus vertritt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1945, S. 7). b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Zweck der Stiftung ist es, die Qualität, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit des Planungs- und Bauwesens in Deutschland national wie international herauszustellen und das Bewusstsein für gutes Planen, Bauen und Baukultur sowie den Wert der gebauten Umwelt bei Bauschaffenden und bei der Bevölkerung zu stärken. Die Stiftung ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 505 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: Das Gesetz zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ ist am 22.12.2006 in Kraft getreten. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Die Stiftung hat ihren Sitz in Potsdam. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen* 2019: 23 2018: 17 2017: 17 2016: 16 2015: 10 2014: 9 2013: 9 * Angegeben ist jeweils die Summe der tatsächlich besetzten Stellen (Jahresmittel, ohne Vollzeitäquivalent). IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 1.314.000,00 2018: 789.450,51 2017: 717.496,86 2016: 557.517,79 2015: 382.335,92 2014: 299.598,78 2013: 356.366,27 Drucksache 19/10481 – 506 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 50.000,00 837.000,00 2018: 39.629,26 955.099,91 2017: 55.918,72 930.486,98 2016: 34.909,03 1.002.272,82 2015: 28.624,60 961.675,53 2014: 31.515,34 1.026.419,24 2013: 29.129,62 658.934,60 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Die Bundesstiftung Baukultur ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform wurde gewählt, um im Interesse der Unabhängigkeit und Fachautorität Erfahrungsträger und Kräfte aus allen Bereichen der Gesellschaft einzubinden , durch selbständig handelnde Organe eine objektive und breit akzeptierte Arbeit zu gewährleisten und auch privates Kapital zu erschließen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1945, S. 7). h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Die Bundesstiftung Baukultur hat Organe (Vorstand, Stiftungsrat, Beirat). Der Vorstand besteht aus zwei, der Stiftungsrat aus 13 und der Beirat aus 20 Mitgliedern . Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen ? Antwort: Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 507 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort: Die Bundesstiftung Baukultur legt regelmäßig einen Bericht zur Lage der Baukultur in Deutschland vor, der der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag Hinweise für die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Baukultur geben soll. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Ja. Die Empfehlungen der Stiftung können von der Bundesregierung oder einzelnen Ressorts aufgegriffen werden, etwa in Form von Rechtsetzung oder Verwaltungspraxis . c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: (1) Beteiligung der Stiftung an projektbezogenen baukulturellen Diskussionen von ausgewählten Bundesbaumaßnahmen (vgl. Erl. zu Kap. 0604 Tit. 685 01); (2) Berücksichtigung der Empfehlungen der Stiftung bei der Erstellung baukultureller Leitlinien des Bundes; (3) Beteiligung der Bauministerkonferenz mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zum Baukulturbericht der Stiftung. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts ist die Bundesstiftung Baukultur Teil der (mittelbaren) Bundesverwaltung. Drucksache 19/10481 – 508 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Ja. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMI Expertenrat für Internationale Bauausstellungen BMI Kuratorium zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Antwort: Die Besetzung der o. g. Gremien erfolgt nach fachlichen Kriterien auf Grundlage der für die Besetzung von Gremien geltenden Bundesvorschriften. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 509 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung ? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein. Drucksache 19/10481 – 510 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0604 Titel: 686 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 942.000 2018: 638.932 2017: 608.728 2016: 583.900 2015: 570.612 2014: 559.160 2013: 550.270 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Mitwirkung bei Ermittlung des städtebaulichen Forschungsbedarfes sowie Stellungnahmen zu entsprechenden Forschungsprojekten. Dazu gehören auch die Mitarbeit in Lenkungsrunden, wissenschaftlichen Seminaren oder Sachverständigengesprächen und die Aufrechterhaltung eines Fachinformationssystems für den Städtebau. Außerdem sind die Durchführung besonderer Vorhaben von Bundesinteresse insbesondere zur konzeptionellen Weiterentwicklung der nationalen Stadtentwicklungspolitik als auch die Aufarbeitung von Forschungsergebnissen gerade für Fortbildungszwecke zu nennen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Gegenstand des Unternehmens ist die kommunalwissenschaftliche Forschung, Bildung, Fortbildung sowie Wissensdokumentation und Wissensvermittlung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 511 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1973 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Hauptsitz Berlin, Nebensitz Köln e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Antwort: Personalzahlen (jährlicher Durchschnitt)* 2019: (Soll) 188,00 2018: 188,00 2017: 176,00 2016: 167,60 2015: 154,50 2014: 149,66 2013: 134,00 * Angegeben ist jeweils die Summe der tatsächlich besetzten Stellen (ohne Vollzeitäquivalent). IST in EURO (Gesamthaushalt kameral) Personalkosten 2019 (SOLL): 9.309.551 2018: (vorläufige Zahl) 9.038.399 2017: 8.589.788 2016: 8.080.077 2015: 7.247.150 2014: 6.861.816 2013: 6.075.808 Drucksache 19/10481 – 512 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Antwort: IST in EURO (Gesamthaushalt kameral) Liegenschaftskosten* sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 4.090.539 2018: (vorl. Zahl) 3.971.397 2017: 3.859.732 2016: 3.793.181 2015: 4.155.422 2014: 3.688.201 2013: 3.592.257 * Die Liegenschaftskosten sind nicht separat ausgewiesener Teil der sächlichen Verwaltungsausgaben g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: gGmbH h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist Alleingesellschafter des Difu. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen ? Antwort: Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Ja, im Rahmen der Forschungstätigkeit. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 513 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort Kommunalpolitik und -verwaltung, Bund, Länder, Wissenschaft, interessierte Fachöffentlichkeit. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Ja, da durch unabhängige Forschungstätigkeit begründet. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: Kommunale Investitionsbedarfschätzung, Kommunale Bodenpolitik, Maßnahmen zur Klimaanpassung. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Das Difu ist eine gGmbH. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Siehe die Anlage am Schluss des Dokumentes a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 514 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Antwort: Die Besetzung der o. g. Gremien erfolgt nach fachlichen Kriterien auf Grundlage der für die Besetzung von Gremien geltenden Bundesvorschriften. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Ja. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Antwort: In der Regel durch ausgeschriebene Zuwendungs- oder Auftragsprojekte. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 515 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja, grundsätzlich. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung ? Antwort: In der Regel eine Vielzahl von Mitbewerbern; unterschiedliche Vergabeverfahren (EU-weite Ausschreibungen, beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsverfahren usw.) Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein. Drucksache 19/10481 – 516 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Frage 5: Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien , Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320): Zeitraum: in dieser und der vorherigen Legislaturperiode (seit 2014) Ressort/Bundesministerium Vertretungsbereich (Titel des Beirates etc.) Expertenkommission der Bundesregierung Mitglied der Expertenkommission der Bundesregierung "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" Fachkommission der Bunderegierung Mitglied der Fachkommission der Bundesregierung zu Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit Anhörung im Bundestag Anhörung im Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Deutschen Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt (BT- Drucksache 18/10942) am 15. Februar 2017. BMI (früher BMUB) Dialogplattform Smart Cities BMBF Projektbeirat des BMBF- Forschungsvorhaben „Transformation gewachsener Zentren : Neue Entwicklungsperspektiven durch soziale, ökonomische und ökologische Innovationen (TransZ)“* BMVI Mitglied, Bund/Länder-Arbeitskreis Fahrradverkehr BMVI Beirat Radverkehr BMAS Mitglied im Fachkräftebeirat des BMAS-Projekts „Fachkräftemonitoring “ BfN Mitglied in der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe zum Erprobungs - und Entwicklungsvor- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 517 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. haben "Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin" des Bundesamtes für Naturschutz BfN Mitglied in der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe zum Forschungsvorhaben „Schutz und Weiterentwicklung der biologischen Vielfalt im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung“ des Bundesamtes für Naturschutz BMU Aktionsbündnis Klimaschutz BMUB/BBSR Mitglied im ExpertInnen Gremium derExWoSt-Studie „Soziale Vielfalt in der Stadt – Im Blick: Stadtquartiere unter Nachfragedruck “. BMUB/BBSR Mitglied im Beirat des Forschungsprojektes „Stresstest Stadt“ UBA Expertenbeirat des Projekts TRA- FIS – Transformation hin zu klimaresilienten und ressourcenschonenden Infrastrukturen. Das Beispiel gekoppelter Infrastrukturen . UBA Expertenkreis zum UBA-Projekt „Smarte umweltrelevante Infrastrukturen : Anwendungsfelder , Bedarfe, Praxiserfahrung aus kommunaler Sicht“. UBA Mitglied im Fachbeirat des Forschungsvorhabens „Substitution von Primärrohstoffen im Straßen und Wegebau“. UBA Expertenkreis zum UBA-Projekt „Smarte umweltrelevante Infrastrukturen : Anwendungsfelder , Bedarfe, Praxiserfahrung aus kommunaler Sicht“. DENA Forschungsbeirat des Projekts “Urbane Energiewende” bei der Deutschen Energie-Agentur (DENA) DBU Stellvertretender Kuratoriumsvorsitzender Drucksache 19/10481 – 518 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundestiftung Baukultur Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 519 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0604 Titel: 686 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Institut für Städtebau Berlin (ISB) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL):155.000,00 2018:120.000,00 2017:120.000,00 2016:110.000,00 2015:100.000,00 2014:100.000,00 2013:100.000,00 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Die paritätische Zuwendung des Bundes zusammen mit dem Land Berlin ermöglicht die rechtskonforme und praxisbezogene Wissensvermittlung im Bereich der Raumordnung und der Bauleitplanung, die Erläuterung der Gesetzgebung des Bundes und der Länder gegenüber den ausführenden Kommunen, sowie die praxisbezogene Ausbildung von Referendaren des höheren technischen Verwaltungsdienstes. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Das Institut hat die Aufgabe, die Ausbildung und Fortbildung von Fachleuten auf den Gebieten der Ortsplanung, des Städtebaus, der Stadtplanung, des Wohnungswesens, der Raumordnung und Landesplanung, des Umweltschutzes sowie der zugehörigen Fach- und Rechtsgebiete zu fördern und in Verbindung Drucksache 19/10481 – 520 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. damit planungspraktische und wissenschaftliche Arbeiten, Forschungen und Veröffentlichungen anzuregen, durchzuführen und zu unterstützen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1961 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Antwort: Personalzahlen* 2019: 9 2018: 8 2017: 8 2016: 7 2015: 7 2014: 6 2013: 6 * Angegeben ist jeweils die Summe der tatsächlich besetzten Stellen (ohne Vollzeitäquivalent). IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 606.000,00 2018: 587.656,52 2017: 532.435,87 2016: 512.009,95 2015: 434.945,76 2014: 405.749,05 2013: 367.635,81 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 521 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 99.000,00 359.000,00 2018: 85.428,60 334.660,98 2017: 87.662,60 320.115,59 2016: 82.699,92 340.448,04 2015: 84.046,55 332.155,92 2014: 82.802,27 304.772,53 2013: 83.143,88 293.597,14 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Die Trägerin des Instituts für Städtebau Berlin und auch des Zentralinstituts für Raumplanung in Münster und des Instituts für Städtebau und Wohnungswesen in München ist die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. (DASL). Die Rechtsform der DASL ist ein „eingetragener Verein/e.V.“. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Das Kuratorium des Instituts besteht aus 5 Mitgliedern. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Nein Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Nein Drucksache 19/10481 – 522 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Die Trägerin des Instituts für Städtebau in Berlin und auch des Instituts für Städtebau und Wohnungswesen in München und des Zentralinstituts für Raumplanung in Münster ist die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. (DASL). Die Rechtsform der DASL ist ein „eingetragener Verein/e.V.“. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: JA. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat Z 15 - Sonderstelle Oberprüfungsamt für das technische Referendariat. Mündliche Prüfungen im 2. Staatsexamen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 523 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Antwort: Die Besetzung der o. g. Gremien erfolgt nach fachlichen Kriterien auf Grundlage der für die Besetzung von Gremien geltenden Bundesvorschriften. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 19/10481 – 524 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 525 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0604 Titel: 686 71 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Institut für Städtebau und Wohnungswesen (ISW) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 SOLL: 178.000 € 2018: 146.757,25 € 2017: 157.381,73 € 2016: 159.045,12 € 2015: 136.169,92 € 2014: 142.115,96 € 2013: 122.439,50 € a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Die paritätische Zuwendung des Bundes zusammen mit dem Freistaat Bayern ermöglicht die rechtskonforme und praxisbezogene Wissensvermittlung im Bereich der Raumordnung und der Bauleitplanung, die Erläuterung der Gesetzgebung des Bundes und der Länder gegenüber den ausführenden Kommunen, sowie die praxisbezogene Ausbildung von Referendaren des höheren technischen Verwaltungsdienstes. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Zweck des Instituts ist es, die Aus- und Fortbildung von Fachleuten auf den Gebieten der Ortsplanung, des Städtebaus, des Wohnungswesen und der Raumplanung in Stadt und Land sowie den zugehörigen Rechtsgebieten zu fördern und in Verbindung damit praktische und wissenschaftliche Arbeiten, Forschungen und Veröffentlichungen anzuregen, durchzuführen und zu unterstützen. Drucksache 19/10481 – 526 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1960 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: München e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Antwort: Personalzahlen* 2019: 3,2 2018: 3,2 2017: 3,2 2016: 2,7 2015: 2,7 2014: 3,2 2013: 3,7 * Angegeben ist jeweils die Summe der tatsächlich besetzten Stellen (ohne Vollzeitäquivalent). IST in EURO Personalkosten 2019 Soll: 217.000 € 2018 214.330,58 € 2017: 204.813,19 € 2016: 183.205,13 € 2015: 153.054,54 € 2014: 141.511,73 € 2013: 184.771.94 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 527 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten* sonstige Sachkosten 2019: (Stand 01.03.19) 32.000,00 275.000,00 2018: 23.530,51 343.361,77 2017: 27.528,07 290.413,11 2016: 26.244,12 273.278,11 2015: 27.275,00 248.126,91 2014: 18.000,00 202.351,53 2013: 18.000,00 177.330,54 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Die Trägerin des Instituts für Städtebau und Wohnungswesen in München und auch des Zentralinstituts für Raumplanung in Münster und des Instituts für Städtebau in Berlin ist die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. (DASL). Die Rechtsform der DASL ist ein „eingetragener Verein/e.V.“. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Das Kuratorium des Instituts besteht aus 6 Mitgliedern. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja Drucksache 19/10481 – 528 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Nein a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort s.o. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Nein c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Die Trägerin des Instituts für Städtebau und Wohnungswesen in München, des Zentralinstituts für Raumplanung in Münster und des Instituts für Städtebau in Berlin ist die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. (DASL). Die Rechtsform der DASL ist ein „eingetragener Verein/e.V.“. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 529 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Antwort: Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Drucksache 19/10481 – 530 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 531 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0604 Titel: 68671 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 223.000,00 2018: 204.000,00 2017: 189.000,00 2016: 189.000,00 2015: 189.000,00 2014: 180.000,00 2013: 180.000,00 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Die paritätische Zuwendung des Bundes zusammen mit dem Land NRW ermöglicht eine wichtige Grundlagenforschung im Bereich des Städtebaurechts, des Raumordnungsrechts sowie weiterer in den Kompetenzbereich des Bundes fallender Planung, die bundesweit einzigartig ist. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster hat als Forschungsinstitut für deutsches und europäisches Öffentliches Recht satzungsgemäß die Aufgabe, die wissenschaftlichen Grundlagen für die Raumplanung einschließlich ihrer europarechtlichen Determinanten und des raumbedeutsamen Umweltschutzes im Bundesgebiet, vornehmlich auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft, in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Drucksache 19/10481 – 532 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und – soweit erforderlich – anderen Wissenschaftsdisziplinen zu erforschen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 1964 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Münster e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Antwort: Personalzahlen* 2019: 5 2018: 4,58 2017: 4,58 2016: 4,93 2015: 4,5 2014: 5,2 2013: 4,5 * Angegeben ist jeweils die Summe der tatsächlich besetzten Stellen (ohne Vollzeitäquivalent). IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 345.000,00 2018: 339.308,20 2017: 310.617,34 2016: 307.781,21 2015: 304.809,00 2014: 298.511,35 2013: 299.199,53 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 533 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 29.196 37.000,00 2018: 29.196 44.362,07 2017: 29.196 44.710,22 2016: 29.196 45.869,23 2015: 29.196 51.503,58 2014: 26.280 40.757,93 2013: 26.280 39.003,06 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Die Trägerin des Zentralinstituts für Raumplanung ist wie für das ISB, Berlin, und das ISW, München, ist die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V., Berlin. Institute mit eigenständiger Rechtsform waren bei Gründung unüblich. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Der Vorstand des Instituts besteht aus drei Personen, das Kuratorium aus fünf Mitgliedern. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Ja Drucksache 19/10481 – 534 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Nein a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Die Trägerin des Zentralinstituts für Raumplanung in Münster und auch des Instituts für Städtebau und Wohnungswesen in München und des Instituts für Städtebau in Berlin ist die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. (DASL). Die Rechtsform der DASL ist ein „eingetragener Verein/e.V.“. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 535 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Antwort: Die Besetzung der o. g. Gremien erfolgt nach fachlichen Kriterien auf Grundlage der für die Besetzung von Gremien geltenden Bundesvorschriften. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 19/10481 – 536 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 537 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Einzelplan: 06 Kapitel: 0605 Titel: 685 02 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bundesstiftung Bauakademie Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.500.000 € 2018: -/- 2017: -/- 2016: -/- 2015: -/- 2014: -/- 2013: -/- (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Trägerorganisation der wiederzuerrichtenden Bauakademie als Bauherrin und Betreiberin b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Kunst und Kultur auf den Gebieten des Bauwesens, der Stadtentwicklung und der Baukultur. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: Januar 2019 Drucksache 19/10481 – 538 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019*: -/- 2018: -/- 2017: -/- 2016: -/- 2015: -/- 2014: -/- 2013: -/- IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL)*: -/- 2018: -/- 2017: -/- 2016: -/- 2015: -/- 2014: -/- 2013: -/- * Es handelt sich um eine für das Jahr 2019 erstmals beantragte institutionelle Förderung, die noch nicht abschließend bewilligt ist. Konkrete Zahlen liegen deshalb nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 539 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL)*: -/- -/- 2018: 2017: 2016: 2015: 2014: 2013: * Es handelt sich um eine für das Jahr 2019 erstmals beantragte institutionelle Förderung, die noch nicht abschließend bewilligt ist. Konkrete Zahlen liegen deshalb nicht vor. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: Stiftung bürgerlichen Rechts Gründe: Gemeinnützigkeit, Flexibilität h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? geplant 2019: Satzungsgemäß besteht die Stiftung aus drei Organen: Vorstand (2- 3 Personen), Stiftungsrat (9-14 Personen), Beirat (bis 20 Personen).2 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: Stiftung hat den Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Ja Drucksache 19/10481 – 540 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort: Empfehlungen können sich an Bürgerinnen und Bürger, Fachöffentlichkeit sowie Mitglieder der Wertschöpfungskette Bau richten, aber auch an Politik und Verwaltung in Bund Länder und Kommunen. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Ja, grundsätzlich denkbar, da die Stiftung die gesellschaftliche, technische und kulturelle Innovationskraft des Bauens stärken soll. Die Stiftung hat inhaltlich noch nicht Ihre Tätigkeit aufgenommen: Daher liegen derzeit keine weiteren Erkenntnisse hierzu vor. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: Die Stiftung hat inhaltlich noch nicht Ihre Tätigkeit aufgenommen. Daher liegen derzeit keine Erkenntnisse für Beispiele von Empfehlungen vor. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Ja. Die Stiftung soll als zentrale Dialogplattform auf nationaler Ebene mit internationaler Ausstrahlung den gesamten Bereich des Bauens mit seiner gesellschaftlich durchdringenden Wirkung darstellen und als ein Ort der Reflexion. Produktion und Präsentation ein Abbild der Vielfalt und Visionen des Bauwesens der Stadtentwicklung, des Wohnens und der Baukultur geben. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 541 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? -/- c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? -/- d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? -/- Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: nein Drucksache 19/10481 – 542 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? -/- b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? -/- c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? -/- Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Stiftung hat den Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 543 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium des Innern Einzelplan: 06 Kapitel: 0629 Titel: 684 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bundesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerkes e.V. (THW-Bundesvereinigung e.V.) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 600 T€ 2018: 600 T€ 2017: 450 T€ 2016: 400 T€ 2015: 320 T€ 2014: 400 T€ 2013: 400 T€ (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Antwort: Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie die Förderung der Jugendpflege. Der Verein versteht sich als Selbsthilfeeinrichtung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Technischen Hilfswerks (THW). Die Förderung der kameradschaftlichen und sozialen Bindung von THW-Helferinnen und Helfern liegt, ebenso wie die Förderung der Jugendarbeit im THW, im überwiegenden Interesse des Bundes. Angesichts der Aussetzung der Wehrpflicht kommt der Stabilisierung der gegenwärtigen Helferstärke durch geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Gewinnung, Entwicklung und Bindung von Helferinnen und Helfern eine besondere Bedeutung zu. Drucksache 19/10481 – 544 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Antwort: Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Als Dachverband aller THW-Fördervereine (Helfervereinigungen) ist Zweck des Vereins die Förderung und Rettung aus Lebensgefahr und die Förderung der Jugendpflege unmittelbar und in seinen nachgeordneten Mitgliedsverbänden sowie der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Die Bundesvereinigung sieht in ihrer Satzung folgende Aufgaben vor: - Die Leistung technischer Hilfe, ihre verfahrensmäßige Fortentwicklung sowie die Bereitstellung von Geräten zu ihrer Durchführung. - Die Ausbildung und Bereitstellung von Personen für die technische Hilfeleistung. - Nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch über technische Hilfeleistung. - Die Verbreitung des Gedankens der Hilfeleistung für Opfer von Katastrophen und andere Gefahren. - Erziehung der Jugend zur tätigen Nächstenhilfe. - Heranbildung zur Übernahme von Verantwortung. - Weckung der Kreativität der Jugendlichen. - Nationale und internationale Jugendbegegnungen. - Veranstaltung von Vergleichswettbewerben. - Beschaffung von Geld und Sachmitteln zur Förderung der technischen Hilfe im Zivil- und Katastrophenschutz. - Jugendpflegearbeit der örtlichen THW-Vereinigungen e.V., der THW- Landesvereinigungen e.V. sowie der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Antwort: 15. Mai 1980 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Antwort: Berlin Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 545 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 5,5 2018: 5,5 2017: 5,5 2016: 5,5 2015: 5,5 2014: 5,5 2013: 5,5 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 303 T€ 2018: 337 T€ 2017: 339 T€ 2016: 331 T€ 2015: 336 T€ 2014: 200 T€ 2013: 319 T€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 33 T€ 230 T€ 2018: 40 T€ 278 T€ 2017: 35 T€ 189 T€ 2016: 15 T€ 229 T€ 2015: 40 T€ 92 T€ 2014: 40 T€ 132 T€ 2013: 30 T€ 148 T€ Drucksache 19/10481 – 546 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Antwort: eingetragener Verein (e.V.) Über die Gründe der Wahl der Rechtsform liegen keine Informationen vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort: Nach Artikel 4 der Satzung THW-BV e.V. (Mitgliedschaft) besteht der Verein aus - den für die Länder gegründeten, steuerbegünstigten Vereinigungen der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks (abgekürzt: THW-Landesvereinigungen e.V.), und der THW-Jugend e.V., als aktiven Mitgliedern, - natürlichen und juristischen Personen als fördernden Mitgliedern oder Ehrenmitgliedern. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Antwort: ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Antwort: Der THW-Bundesvereinigung e.V. ist es möglich, im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben politische Empfehlungen zu erarbeiten. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Antwort: Der Adressat ist anlassbezogen. Die Bundesregierung kann auch dazu zählen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 547 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Antwort: Das erscheint möglich. Zu der Kausalitäten liegen keine Erkenntnisse vor. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Antwort: Entfällt Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Antwort: Ja, durch den Satzungszweck. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Antwort: Hierzu liegen keine Informationen vor. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Antwort: Entfällt Drucksache 19/10481 – 548 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Antwort: Entfällt Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Antwort: Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Antwort: Entfällt b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Antwort: Entfällt c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Antwort: Entfällt d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Antwort: Entfällt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 549 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Antwort: Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Antwort: Entfällt b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Entfällt c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Antwort: Entfällt Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Antwort: Nein. Drucksache 19/10481 – 550 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Einzelplan: 07 Kapitel: 0701 Titel: 684 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 13.471.000 2018: 11.992.000 2017: 11.523.000 2016: 10.570.000 2015: 10.779.000 2014: 9.524.000 20131: 9.444.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Der vzbv hat die Aufgabe Verbraucherinteressen wahrzunehmen, den Verbraucherschutz zu fördern, die Stellung des Verbrauchers in der sozialen Marktwirtschaft zu stärken und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Kernaufgabe des vzbv ist die Wahrnehmung einer effizienten und unabhängigen Interessenvertretung der Verbraucher gegenüber politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern. Darüber hinaus führt er die verbraucherpolitische Koordinierung der Mitglieder durch, erarbeitet 1 Zuständigkeitswechsel vom BMEL zum BMJV durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 551 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. bundeseinheitliche Beratungsstandpunkte, fördert die bundeseinheitlichen Unterrichtung der Verbraucher durch die Qualifikation der in der Verbraucherarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wirkt bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte mit. Die Umsetzung dieser Satzungszwecke soll der vzbv durch unterschiedlichste Maßnahmen erreichen: Durchführungen von Fachtagungen bzw. sonstige Veranstaltungen und Workshops, Positionierungen zu (aktuellen) verbraucherpolitischen Fragestellungen, Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene, Teilnahme an öffentlichen Anhörungen im Bundestag, die Vertretung von Verbraucherinteressen in Gremien, regelmäßige Pressearbeit einschl. div. Pressekonferenzen sowie die laufende Aktualisierung des Internetauftritts, zielgruppenspezifische Fortbildungsmaßnahmen (insb. für Mitarbeiter/innen der VZ´n) und weitere Leistungen für die Mitgliedsverbände (insb. Netzwerkgruppenarbeit zur Er- und Überarbeitung von Beratungsstandpunkten und bundesweiten Verbraucherinformationen ), die Durchsetzung von Verbraucherinteressen durch Abmahnungen und Klagen (Lauterkeitsrecht, AGB-Kontrolle, Musterfeststellungsklagen). Die dargestellten Aufgaben des vzbv können nach dem Wesen sowie nach Art und Umfang durch die existierenden Verwaltungsstrukturen des Bundes nicht wahrgenommen werden. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Der vzbv e.V. wurde am 1. November 2000 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Hauptsitz des vzbv ist Berlin. Eine Niederlassung unterhält der vzbv in Brüssel. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? (in Euro) Personalzahlen 2019: 106,2 2018: 104,2 2017: 96,2 2016: 96,2 2015: 80,6 2014: 78,1 20132: 78,1 2 Zuständigkeitswechsel vom BMEL zum BMJV durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) Drucksache 19/10481 – 552 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 8.202.000 2018: 7.114.000 2017: 6.909.000 2016: 5.979.000 2015: 5.664.000 2014: 5.356.000 20133: 5.084.000 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.029.000 3.851.000 2018: 847.995 3.541.005 2017: 853.498 3.535.502 2016: 765.367 3.456.633 2015: 711.490 3.734.510 2014: 790.482 3.277.518 20134: 775.000 3.485.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Der vzbv ist ein gemeinnütziger Verein, der aus einer Strukturreform der bundesweit tätigen Verbraucherorganisationen (Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, Verbraucherschutzverein und Stiftung Verbraucherinstitut) im Jahre 2000 hervorgegangen ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsform geprüft bzw. ausgewählt worden. 3 Zuständigkeitswechsel vom BMEL zum BMJV durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) 4 Zuständigkeitswechsel vom BMEL zum BMJV durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 553 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 42 Verbände und 9 Fördermitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Die Empfehlungen des vzbv richten sich an unterschiedliche Adressaten (Politik, Wirtschaft, (Fach-)Öffentlichkeit). Die Bundesregierung zählt im Besonderen dazu. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Ja. Als Interessenvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es die satzungsgemäße Aufgabe des vzbv, die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und deren Belangen u.a. gegenüber der Politik zu vertreten. Hierzu entwirft der vzbv u.a. auch Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Aktuelle Beispiele benennt der Jahresbericht des vzbv für 2017-2018 (https://www.vzbv.de/sites/default/files/2017-2018_vzbv_jahresbericht_5.pdf) Drucksache 19/10481 – 554 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, die Satzungsziele des vzbv liegen im Gemeinwohlinteresse. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Bezeichnung des Gremiums Vertretungsbereich* BMF Verbraucherbeirat der BaFin Zahlungsverkehrsforum der Deutschen Bundesbank (vorher SEPA-Rat) BMI/BMJV Datenethikkommission BMWi Deutscher Wirtschaftsfilmpreis Nationale Plattform Elektromobilität Plattform Strommarkt Plattform Zukunftsfähige Netze Plattform Energieeffizienz Plattform Gebäude NTRI-Beirat TTIP-Beirat Projektbeirat Digitalisierung der Energiewende Beirat Bundesstelle Energieeffizienz (BfEE) der BAFA Fokusgruppe „Verbrauchersouveränität und Transparenz“ des IT-Gipfels Nationale Plattform Mobilität AG 5 Sektorkopplung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 555 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. BMJV CPC-Netzwerk Beirat zum Forschungsvorhaben nach § 43 VSBG (Schlichtungsstelle Kehl) Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Runder Tisch Finanzen und Finanzkompetenz BMAS CSR-Forum CSR-Lenkungskreis CSR-Preis der Bundesregierung Beraterkreis des Sechsten Armutsund Reichtumsberichts Ausschuss für Produktsicherheit BMEL Kompetenzkreis Tierwohl Wirtschaftsausschuss für Außenhandelsfragen Verwaltungsrat der BLE Präsidium und Fachausschüsse der DLBK Zentrale Kommission für biologische Sicherheit (ZKBS) Strategische Forum des Bundeszentrums für Ernährung Verwaltungsrat des Deutschen Weinfonds BMFSFJ I-KIZ Zentrum für Kinderschutz im Internet BMG Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht Sachverständigenausschuss für Standardzulassungen EinStep Entbürokratisierung der Pflege, Lenkungsgremium Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Allianz für Gesundheitskompetenz Konzertierte Aktion Pflege von BMG, BMFSFJ, BMAS - Dachgremium Drucksache 19/10481 – 556 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Konzertierte Aktion Pflege von BMG, BMFSFJ, BMAS - Arbeitsgruppe 3 "Innovative Konzepte und Digitalisierung" Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) • Plenum • Koordinierungsausschuss • Innovationsausschuss • AG Qualitätsbericht • AG PPP • Unterausschuss Methodenbewertung • Unterausschuss Bedarfsplanung Qualitätsausschuss Pflege • Koordinierungskreis der „maßgeblichen Organisationen nach § 118 SGB XI“ (KooK) • Plenum der Vertragsparteien der Pflegemitwirkung (§ 113 SGB XI, § 113b)/Qualitätsausschuss und erweiterter Ausschuss • Steuerungskreis Qualitätsprüfung in stationären Einrichtungen (§113 b IV Nr. 1) • Steuerungskreis Qualitätsprüfung in ambulanten Einrichtungen (§113 b IV Nr. 3) GKV-Spitzenverband • Begleitgremium Richtlinie Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen • Beirat Modellprogramm §45 f SGB XI BMVI Runder Tisch Automatisiertes Fahren Ethikkommission automatisiertes und vernetztes Fahren Nationale Plattform Mobilität Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 557 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. AG 3 Digitalisierung der Mobilitätsbranche Zukunftsbündnis Schiene: Arbeitsgruppe 5: Innovationen fördern Initiative Digitale Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr Beirat des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (stellv. Vorsitz) Plattform Typgenehmigung und Marktüberwachung, AG Marktüberwachung Plattform Typgenehmigung und Marktüberwachung, AG Marktüberwachung (Sekretär) BMU Beirat UFOPLAN-Vorhaben „Gesamtkonzept zum Umgang mit Elektro(alt)geräten – Vorbereitung zur Wiederverwendung“, UBA Netzwerk Ressourceneffizienz (NeRess) Jury Umweltzeichen Nationale Plattform Ressourceneffizienz (NaRess) Aktionsbündnis Klimaschutz Runder Tisch Reduzierung Verpackungen BMBF Hightech-Forum Hightech-Forum Fachforum Autonome Systeme Hightech-Forum Fachforum Autonome Systeme (AG 2/AG 6) Hightech-Forum Fachforum Digitalisierung und Gesundheit Nationale Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung Nationale Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung Fachforum Schule Drucksache 19/10481 – 558 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kopernikus Beirat Kopernikus Fachbeirat ENavi BMZ Bündnis für nachhaltige Textilien * Der vzbv wird als Interessenvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher für die Teilnahme an den Gremien angefragt bzw. benannt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Entscheidung über die Besetzung von Ausschüssen, Beratungsgremien oder Fachbeiräten obliegt den Ressorts jeweils in eigener Zuständigkeit. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Es lag bzw. liegt kein Mitarbeiteraustausch zwischen Bundesministerien und dem vzbv in Form der Überlassung oder Leihe vor. Ein Mitarbeiter wurde dem vzbv gem. § 29 BBG durch ein Bundesministerium zugewiesen. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Es handelte sich um eine leitende Position im Bereich der Verwaltung des vzbv. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Die Personalkosten wurden durch den vzbv im Rahmen seiner institutionellen Förderung getragen. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? s. Antwort zu Frage 6 a). Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 559 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 560 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Einzelplan: 07 Kapitel: 0710 Titel: 685 03 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 547.000 2018: 300.789 2017: 324.000 2016: 2015: 2014: 2013: (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die institutionelle Förderung soll die Zweckerfüllung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld stärken und auf eine gesicherte Grundlage stellen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Stiftungszwecke der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sind nach der Satzung die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um insbesondere die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk Magnus Hirschfelds sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 561 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Bund müsste zur Erfüllung dieser Aufgaben erst einen eigenen Verwaltungsapparat schaffen. Als privatrechtliche Stiftung kann die Stiftung die Aufgaben zudem effizienter wahrnehmen als es der Bund durch eigene Verwaltungstätigkeit könnte, da sie beispielsweise auf gleicher Ebene mit den Organisationen der Zivilgesellschaft in Austausch treten kann. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2011. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 5,3 2018: 4,5 2017: 4,5 2016: 2015: 2014: 2013: IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 453.000,00 2018: 347.000,00 2017: 296.586,75 2016: 2015: 2014: 2013: Drucksache 19/10481 – 562 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 47.000 448.000 2018: 47.433 507.398 2017: 46.000 500.000 2016: 2015: 2014: 2013: g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Die Rechtsform der privatrechtlichen Stiftung wurde mit Blick auf die von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld verfolgten Zwecke gewählt. Die Selbstständigkeit der handelnden Organe einer privatrechtlichen Stiftung ermöglicht eine breite gesellschaftliche Anerkennung der Stiftungsarbeit. Als privatrechtliche Stiftung bindet die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Erfahrungsträger und Kräfte aus vielen gesellschaftlichen Bereichen ein. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Politische Empfehlungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wären nach der Satzung nicht ausgeschlossen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 563 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Da die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld – soweit ersichtlich – bisher selbstständig keine politischen Empfehlungen ausgesprochen hat, liegen der Bundesregierung hierzu keine Erfahrungswerte vor. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Aus einer solchen Empfehlung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld könnte eine politische Handlung beispielsweise eines Ressorts erwachsen, sofern sie etwa im Rahmen einer Anhörung von Fachkreisen und Verbänden berücksichtigt würde. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Siehe Antwort zu Buchstabe a). Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Satzungszwecke der Bundesstiftung liegen im Gemeinwohlinteresse. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 564 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 565 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 566 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Einzelplan: 07 Kapitel: 0710 Titel: 685 03 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Sektion der Internationalen Juristenkommission e. V. (DSIJK) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 55.000 2018: 53.000 2017: 46.000 2016: 43.000 2015: 46.000 2014: 43.000 2013: 48.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Förderung der DSIJK ist erforderlich zur Umsetzung der Zielsetzungen der Bundesregierung im Bereich der Menschenrechtspolitik. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Gemäß ihrer Satzung verfolgt die DSIJK gemeinnützige Zwecke staatspolitischer und wissenschaftlicher Art durch die Förderung der Grundrechte und Grundfreiheiten und des Rechtsstaatsprinzips im In- und Ausland. Die Sektion weist auf diesem Gebiet schon allein aufgrund ihrer mehr als sechzigjährigen Erfahrung erhebliche Erfahrungen und eine hohe Expertise auf und arbeitet aufgrund der Kooperation mit der IJK in Genf und den Sektionen in anderen Staaten sowie dem über einen langen Zeitraum aufgebauten Netzwerk mit anderen staatlichen, nichtstaatlichen und supranationalen Institutionen äußert effektiv. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 567 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wie bereits zu Frage 1 a) ausgeführt, ist die Förderung der DSIJK zur Umsetzung der Zielsetzungen der Bundesregierung im Bereich der Menschenrechtspolitik erforderlich. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist gegeben, da keine qualifizierten personellen Ressourcen im BMJV zur unmittelbaren Wahrnehmung der durch die DSIJK geleisteten Arbeit im Bereich der weltweiten Förderung der Menschenrechte zur Verfügung stehen und die Übertragung des Vorhabens an die DSIJK gegenüber einer entsprechenden Aufstockung des Personals im BMJV die wirtschaftlichere Vorgehensweise darstellt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 28. April 1955. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Karlsruhe. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 0,8 2018: 0,8 2017: 0,8 2016: 0,8 2015: 0,7 2014: 0,7 2013: 0,7 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 42.700,00 2018: 40.394,47 2017: 36.692,72 2016: 35.800,30 2015: 34.293,63 2014: 28.924,49 2013: 31.957,94 Drucksache 19/10481 – 568 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 10.723,20 31.576,80 2018: 11.085,29 39.578,38 2017: 10.138,41 34.344,50 2016: 10.054,35 28.888,03 2015: 10.156,03 32.436,19 2014: 10.150,83 31.248,75 2013: 10.549,38 31.988,91 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die DSIJK ist ein eingetragener Verein. Über die Beweggründe zur Wahl dieser Rechtsform liegen keine Erkenntnisse vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 268. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, die DSIJK hat sich in der Vergangenheit von Zeit zu Zeit als Herausgeberin betätigt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Politische Empfehlungen zu erarbeiten gehört nicht zum satzungsmäßigen Zweck der DSIJK. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 569 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? - b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? - c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? - Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, die Satzungsziele der DSIJK liegen im Gemeinwohlinteresse. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? - Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? - Drucksache 19/10481 – 570 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? - b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? - c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? - d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? - Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? - b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? - c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 571 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 572 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Einzelplan: 07 Kapitel: 0710 Titel: 685 03 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Institut für Ostrecht München e. V. (IOR) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 604.000 2018: 567.000 2017: 508.000 2016: 516.000 2015: 508.000 2014: 471.000 2013: 512.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das BMJV bedient sich bei der Erfüllung ihm obliegender öffentlicher Aufgaben des IOR, weil für die Forschungstätigkeit hinsichtlich der allgemeinen Rechtsentwicklung, der Justiz und des Justizrechts in den Staaten Mittelost- bzw. Südost- und Osteuropas insgesamt eine Wahrnehmung durch das BMJV nicht in Betracht kommt. Das BMJV ist im Rahmen seiner vielfältigen Zusammenarbeit mit den Justizministerien und Justizsystemen dieser Staaten auf aktuelle Rechtsinformationen angewiesen, die das IOR aufgrund seiner nachhaltigen Forschungs- und Dokumentationstätigkeit liefern kann. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Bundesverwaltung betreibt selbst keine rechtswissenschaftliche Forschung. Angewandte auslandsrechtliche Grundlagenforschung betreiben neben dem IOR die Max-Planck-Institute für ausländisches Recht sowie im Einzelfall auch die Lehrstühle für internationales Privatrecht (IPR) an den Universitäten. Gerade bei sprachlich und sachlich schwer zugänglichen Rechtsordnungen wie den Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 573 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2 osteuropäischen, ist eine ganzheitliche Sichtweise notwendig, um die Rechtsentwicklung unter allen Gesichtspunkten zu erfassen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1957. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz ist in Regensburg. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 8,0 2018: 8,0 2017: 8,0 2016: 8,0 2015: 8,0 2014: 7,5 2013: 7,5 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 730.519 2018: 693.468 2017: 664.584 2016: 655.628 2015: 620.996 2014: 598.359 2013: 578.906 Drucksache 19/10481 – 574 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 3 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 58.000 35.630,00 2018: 55.000,00 42.527,00 2017: 40.077,00 50.666,00 2016: 64.515,00 47.319 2015: 46.512,00 66.114,00 2014: 48.605,00 57.652,00 2013: 46.813,08 77.038,37 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein (e.V.) Ein rechtsfähiger Verein kann die im Gemeinwohl liegenden Aufgaben besonders gut erfüllen, da hier gerade nicht Gewinnerzielungsabsichten verfolgt werden. Außerhalb der universitären Forschung ist die privatrechtliche Form üblich. Das gesetzliche Leitbild eines e.V. erlaubt flache Hierarchien und somit eine Konzentration auf die Aufgabenerfüllung bei vergleichsweise niedriger Verwaltungsquote. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 24 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, das Jahrbuch für Ostrecht (Fachzeitschrift) und Studien des Instituts für Ostrecht (Schriftenreihe). Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 575 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 4 a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Entfällt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Entfällt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Entfällt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Das IOR ist ein wissenschaftlich ausgerichtetes Institut, dessen Satzungsziele im Gemeinwohlinteresse liegen. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Entfällt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Entfällt. Drucksache 19/10481 – 576 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 5 Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Entfällt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Entfällt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Entfällt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Entfällt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Entfällt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Entfällt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Entfällt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 577 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Einzelplan: 07 Kapitel: 0710 Titel: 687 88 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 6.395.000 2018: 6.133.000 2017: 5.603.000 2016: 5.501.000 2015: 4.264.000 2014: 4.522.000 2013: 4.308.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Fragen 1 a) und b) werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet (s.u.). b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bilden das unverzichtbare Fundament für Frieden, Freiheit und Wohlstand. Sie sind Grundpfeiler für ein Zusammenleben in einer lebendigen und offenen Gesellschaft. Sie sind Garant für den Schutz der Rechte des Individuums, die Rechte von Minderheiten und die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen. Sie sind die Basis für die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand einer Gesellschaft, weil sie nicht zuletzt die Attraktivität eines Staates als Handels-, Investitions- und Tourismusstandort fördern. Im Zeitalter von Mobilität und Globalisierung wird das deutsche und europäische Schicksal auch davon beeinflusst, dass es in anderen Teilen der Welt gerecht und human zugeht. Drucksache 19/10481 – 578 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Rechtsstaatsförderung in reformwilligen Partnerstaaten stellt vor diesem einen Schwerpunkt deutscher Justizaußenpolitik dar. Die Bundesregierung wird hierbei von der IRZ unterstützt, die - in Abgrenzung zu entwicklungspolitischen Organisationen und Stellen in der Bundesverwaltung - auf dieses Tätigkeitsfeld hochspezialisiert ist und einen hohen Professionalisierungsgrad besitzt. Die IRZ hilft ihren Partnerstaaten bei der Formulierung und Implementierung von Gesetzen, sie unterstützt beim Aufbau von Gerichten und Behörden und sie trägt zur Aus- und Fortbildung von Juristinnen und Juristen sowie Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern bei. Derzeit ist die IRZ in etwa 30 Partnerstaaten aktiv. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1992. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Hauptsitz in Bonn und eine kleine Außenstelle in Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 46 2018: 42,1 2017: 42,7 2016: 39,4 2015: 38 2014: 15,8 2013: 17 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 3.294.000 2018: 3.135.121 2017: 3.170.000 2016: 2.726.000 2015: 2.295.000 2014: 2.398.000 2013: 2.194.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 579 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 381.000 2.708.000 2018: 339.479 1.841.145 2017: 401.897 2.168.812 2016: 370.406 2.497.904 2015: 323.852 1.904.148 2014: 330.890 2.117.110 2013: 244.104 2.318.896 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein (e.V.) Ein rechtsfähiger Verein kann die im Gemeinwohl liegenden Aufgaben besonders gut erfüllen, da hier gerade nicht Gewinnerzielungsabsichten verfolgt werden. Außerdem unterliegt er den Vorschriften zur Gemeinnützigkeit gemäß §§ 52 ff. AO. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 43. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, Veröffentlichung von Lehr- oder Arbeitsmaterialien begleitend zu den fachlichen Beratungen in den Partnerstaaten. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Entfällt. Drucksache 19/10481 – 580 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Entfällt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Entfällt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, die Satzungsziele der IRZ liegen im Gemeinwohlinteresse. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Entfällt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Entfällt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Bei der IRZ waren in den letzten beiden Wahlperioden neun Personen aus der Bundesverwaltung vorübergehend befristet tätig. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 581 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Die IRZ e.V. entsendet keine Personen in die Bundesverwaltung. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Bei Entsendung in die IRZ e.V. trägt die IRZ die Personalkosten in voller Höhe. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV). Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Entfällt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Entfällt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Entfällt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 582 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium der Finanzen Einzelplan: 08 Kapitel: 0803 Titel: 68221 und 89121 Institutioneller Zuwendungsempfänger: EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 160.000.000 2018: 134.755.000 2017: 136.500.000 2016: 130.150.000 2015: 118.100.000 2014: 102.025.000 2013: 87.451.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (vormals Energiewerke Nord GmbH; Umfirmierung mit Wirkung zum 2. Februar 2017) hat die Aufgabe, den sicheren Rest- und Demontagebetrieb, die Stilllegung, den Abbau und die Entsorgung der im Jahr 1990 abgeschalteten Kernkraftwerksblöcke der ehemaligen DDR einschließlich der Nebenanlagen an den Standorten Greifswald/Rubenow (KGR) und Rheinsberg/Menz (KKR) durchzuführen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Andere Stellen in der Bundesverwaltung verfügen nicht über das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Know how, sowie über die Sach- und Personalmittel. Im übrigen siehe Antwort zu Frage 1 a). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 583 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1995 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Rubenow (Mecklenburg-Vorpommern) und Rheinsberg (Brandenburg) e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019 (SOLL): 976 2018: 897 2017: 868 2016: 847 2015: 811 2014: 798 2013: 848 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 65.472.000 2018: 60.764.519 2017: 59.228.048 2016: 55.909.490 2015: 54.058.839 2014: 51.655.073 2013: 50.383.025 Drucksache 19/10481 – 584 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 6.885.000 73.751.000 2018: 13.798.000 79.102.736 2017: 9.753.679 73.977.246 2016: 11.495.194 69.354.739 2015: 6.380.495 65.598.743 2014: 7.979.053 67.986.721 2013: 8.978.866 71.377.542 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Rechtsform ist die GmbH. Die EWN ist von Beginn an als Unternehmung organisiert; die GmbH ist eine für diese Organisationsform gängige Rechtsform. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Siehe Antwort zu Frage 1e). Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Herausgegeben wird nur die unternehmensinterne Mitarbeiterzeitschrift „EWN Informativ“. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 585 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein; zum Unternehmenszweck siehe Antwort auf Frage 1 a) Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMU Entsorgungskommission (ESK) des Bundes/fachbezogene Unterausschüsse b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Interne Entscheidung des BMU Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. Drucksache 19/10481 – 586 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 587 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 9 Ressort: Bundesministerium der Finanzen Einzelplan:08 Kapitel: 0803 Titel: 68231, 89131 und 6095 74114 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (Soll) 212.711.000,00 2018 184.355.946,98 2017 173.033.737,31 2016 189.937.024,11 2015 195.705.456,85 2014 191.351.300,24 2013 166.404.750,94 a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: In der DDR hatte die Braunkohle die herausragende Bedeutung als Rohstoff und Energieträger. Ihre Förderung und ihr Einsatz in Veredelungsanlagen wurden im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier bis Ende der 1980er Jahre ständig erhöht. Fragen des Umweltschutzes blieben dabei weitgehend unberücksichtigt. Der drastische Bedarfsrückgang ab 1990 hatte eine Konzentration des Kohleabbaus und der Veredlung auf eine geringe Anzahl leistungsfähiger Betriebe zur Folge. Seit 1990 wurden 29 Tagebaue, 46 Brikettfabriken, 2 Schwelereien und 2 Kokereien stillgelegt. Die langfristig überlebensfähigen Betriebsteile der Braunkohleindustrie wurden durch die Treuhandanstalt privatisiert. Die nichtprivatisierungsfähigen Bestandteile wurden über die Aufspaltung und Verschmelzung in der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) in ihrer Drucksache 19/10481 – 588 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. heutigen Form zusammengefasst inklusive der Übertragung der offenen Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen. Die zu DDR-Zeiten devastierten Flächen müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) wieder nutzbar gemacht werden. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die LMBV ist als rechtlich verantwortliches Bergbauunternehmen im Sinne des BBergG für die Gefahrenabwehr und die Wiedernutzbarmachung der durch den Braunkohlebergbau in Anspruch genommenen Flächen sowie die Wiederherstellung des durch den Braunkohlebergbau gestörten Wasserhaushaltes und die Verwahrung von stillgelegten Bergbaubetrieben des Kali-, Spat- und Erzbergbaus verantwortlich. Im aktuellen Gesellschaftsvertrag der LMBV vom 11. August 2014 ist der Gegenstand des Unternehmens wie folgt definiert: - das Betreiben des Sanierungs- und Verwahrungsbergbaus und die Wahrnehmung der Verantwortung für die der Gesellschaft übertragenen Betriebe und Aufgaben, vornehmlich des Braunkohlen-, Kali-, Spat- und Erzbergbaus, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften, insbesondere des Bundesberggesetzes, und - die Nutzung und Verwertung von Vermögenswerten der Gesellschaft, insbesondere von Grundstücks- und Bergwerkseigentum. Der Bund kann nicht mit einer Bundesverwaltung als Bergwerksunternehmer im Sinne des BBergG auftreten und bedient sich seiner Gesellschaft zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Langfristig ist die Übertragung an Träger außerhalb des Bundes vorgesehen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die LMBV mbH wurde 1995 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz der Gesellschaft ist Senftenberg, Niederlassungen befinden sich in Leipzig und Sondershausen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 589 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019 (Plan): 687 2018: 667 2017: 687 2016: 687 2015: 689 2014: 688 2013: 586 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 58.189.000 2018: 55.531.000 2017: 54.224.000 2016: 53.668.000 2015: 52.833.000 2014: 50.653.000 2013: 42.180.000 Drucksache 19/10481 – 590 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten Sanierung* 2019 (SOLL): 1.516.000 19.320.000 232.668.000 2018: 2.024.000 39.948.000 196.003.000 2017: 1.598.000 45.181.000 176.810.000 2016: 1.350.000 38.335.000 216.229.000 2015: 1.079.000 50.381.000 230.817.000 2014: 1.579.000 37.148.000 222.817.000 2013: 913.000 24.456.000 221.373.000 * Kosten der Sanierung der durch den Bergbau in Anspruch genommenen Fläche auf der Grundlage des Bundesberggesetzes g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Der Bund kann nicht mit einer Bundesverwaltung als Bergwerksunternehmer im Sinne des BBergG auftreten und bedient sich seiner Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - entfällt - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die LMBV veröffentlicht regelmäßig Informationsmaterialien auch in Form von Broschüren zu Fachfragen sowie Daten und Fakten der Bergbausanierung. Im Weiteren gibt die LMBV eine Mitarbeiterzeitung heraus, die auch einen öffentlichen Abonnentenkreis hat. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? - nein - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 591 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? - entfällt - b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? - entfällt - c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? - entfällt - Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein. Der Zweck der Gesellschaft ist unter 1 a) - b) dargestellt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? - nein – a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? - entfällt - b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? - entfällt - Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Drucksache 19/10481 – 592 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Eine Person b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Einsatz aus Bundesverwaltung bei der LMBV als Prokurist c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Die Personalkosten werden durch die Gesellschaft in voller Höhe getragen. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Beurlaubung eines Beamten Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? - entfällt - b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? - entfällt - c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? - entfällt - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 593 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 594 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Einzelplan: 09 Kapitel: 0901 Titel:685 31 und 894 31 zudem Einzelplan: 14 Kapitel: 1404 Titel: 685 11 und 894 11 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR. e.V.) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 558 473 TEUR 2018 (SOLL): 477 951 TEUR 2017: 465 085 TEUR 2016: 409 860 TEUR 2015: 393 739 TEUR 2014: 376 777 TEUR 2013: 360 986 TEUR (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Ziel der institutionellen Förderung ist der Ausbau der deutschen Spitzenforschung auf den Gebieten der Luft- und Raumfahrt, der Energie, der Verkehrstechnologie, der Sicherheitstechnologie und der Digitalisierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und des Hightech-Standortes Deutschland. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das DLR ist das nationale Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt, das mit seinen besonderen Kompetenzen aber auch in den Forschungsbereichen Energie, Verkehr, Sicherheit und Digitalisierung aktiv ist. Das DLR leistet als international hoch anerkannte Institution wichtige Beiträge für die Lösung globaler Herausforderungen. Das Forschungsportfolio des DLR reicht von der anwendungsorientierten Grundlagenforschung bis zur Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 595 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Entwicklung innovativer Anwendungen und Produkte für morgen. So trägt das vom DLR gewonnene wissenschaftliche und technische Know-how zur Stärkung des Industrie- und Technologiestandorts Deutschland bei. Das DLR betreibt Großforschungsanlagen für eigene Projekte und als Dienstleister auch für Kunden und Partner aus Wirtschaft und Industrie. Darüber hinaus fördert es u. a. mit seinen School Labs den wissenschaftlichen Nachwuchs und ist eine treibende Kraft in den Regionen seiner Standorte. Das DLR konzentriert sich bei seinen eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten neben der verwertungsorientierten Grundlagenforschung v.a. auf innovative und vermarktungsfähige Lösungen, Anwendungen und Produkte in den o.g. Forschungsfeldern. Außeruniversitäre Forschung von überregionaler Bedeutung wird gem. Art. 91 b) GG i.V.m. dem Bund-Länder-GWK-Abkommen von Bund und Ländern gemeinsam getragen und von dazu bestimmten außeruniversitären Einrichtungen (hier: DLR) übernommen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Gründung des DLR geht auf das Jahr 1907 und die damalige Gründung einer staatlichen Luftfahrtforschungseinrichtung in Göttingen zurück. Das DLR e.V. in seiner heutigen Form entstand 1997 durch die Zusammenführung der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt e.V. mit der Deutschen Agentur für Raumfahrtangelegenheiten GmbH (DARA). d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Das DLR hat seinen vereinsrechtlichen Sitz in Bonn, die Zentrale liegt in Köln (Sitz des Vorstands). Außerdem unterhält es folgende 19 Standorte: Augsburg, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Dresden, Göttingen, Hamburg, Jena, Jülich, Lampoldshausen, Neustrelitz, Oberpfaffenhofen, Oldenburg, Stade, Stuttgart, Trauen, Weilheim. Das DLR unterhält ferner Büros in Brüssel, Paris, Tokio und Washington D. C. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen (zum Stichtag 31.12.) 2019: 8.526 (zum Stichtag 8.5.19) 2018: 8.444 2017: 8.127 2016: 7.961 2015: 7.957 2014: 7.924 2013: 7.732 Drucksache 19/10481 – 596 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 595.207.200,00 (WiPl) 2018: 558.176.757,32 2017: 519.128.023,47 2016: 495.456.713,86 2015: 475.726.797,45 2014: 462.067.226,00 2013: 433.439.684,22 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in TEURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 61.000,0 354.770,1 2018: 52.574,3 306.291,0 2017: 47.478,8 315.633,4 2016: 43.879,6 278.015,9 2015: 43.360,2 278.273,2 2014: 37.514,4 275.217,3 2013: 38.783,5 317.689,3 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. wird in der Rechtsform des eingetragenen Vereins geführt. Dies ist die übliche Rechtsform deutscher Großforschungseinrichtungen (Fraunhofer, Max-Planck, Leibnitz-Gemeinschaft, etc.) und spiegelt den Umstand wieder, dass die Deutsche Forschung auf Einrichtungen der selbstorganisierten Wissenschaft fußt. Diese Selbstorganisation wiederum sichert eine formale und inhaltliche Unabhängigkeit und Freiheit, die die bestmögliche Grundlage für eine ausschließlich an der Qualität der Erkenntnisprozesse ausgerichtete Forschungsförderung bietet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 597 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Das DLR hat derzeit 81 Mitglieder, die sich wie folgt aufteilen: 5 Ehrenmitglieder, 7 fördernde Mitglieder aus dem öffentlichen Bereich (Bund und Länder), 39 fördernde Mitglieder aus dem privaten Bereich (Unternehmen, Vereine), 2 Mitglieder aus dem wissenschaftlichen Bereich und 28 Mitglieder von Amts wegen. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Eine Übersicht ist auf dieser Webseite zu finden: https://www.dlr.de/media/desktopdefault.aspx/tabid-4989/ Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. Das DLR betreibt wissenschaftlich-technologische Forschung und kann auf dieser Basis lediglich Informationen bereitstellen oder wissenschaftlich-technologische Empfehlungen geben. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Entfällt b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Entfällt c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Entfällt Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Wissenschaft und Forschung dienen den Gemeinwohlinteressen. Das DLR hat sich zum Ziel gesetzt, mit exzellenter Wissenschaft noch stärker auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und zu deren Lösung beizutragen. Drucksache 19/10481 – 598 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMVI Kraftfahrt Bundesamt (Beirat) BMWi Energieforschung (Forschungsnetzwerk Energie) BMWi Maritime Forschung (Fachbeirat) b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Mitgliedschaft des DLR-Vorstandsmitglieds für Energie- und Verkehrsforschung im Beirat des Kraftfahrt Bundesamtes ist ein persönliches Ehrenamt. Die Forschungsnetzwerke Energie stehen allen interessierten Fachvertretern offen. Angesprochen ist die Fachebene und Teilnahme erfolgt durch eigenständige Registrierung im Netzwerk. Die Teilnehmer sind dementsprechend nicht vom BMWi ernannt. Die Berufung von Mitgliedern des Fachbeirates „Maritime Forschung“, als Gremium zur fachlich-wissenschaftlichen Begleitung der Maritimen Forschungsstrategie erfolgt durch das BMWi auf der Grundlage fachlicher Expertise. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Mit dem institutionell geförderten DLR findet kein Mitarbeiteraustausch statt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Entfällt b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Entfällt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 599 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Entfällt d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Entfällt Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Entfällt b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Entfällt c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Entfällt Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 600 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: BMWi Einzelplan: 09 Kapitel: 0902 Titel: 68202 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.588.000,00 € 2018: 1.496.290,43 € 2017: 1.429.641,94 € 2016: 1.382.081,20 € 2015: 1.357.889,16 € 2014: 1.265.308,14 € 2013: 1.195.699,17 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Satzungsgemäße Aufgabe und übergeordnetes Ziel des IfM Bonn ist die wissenschaftlich fundierte, praxisnahe Erforschung der Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstands. Das IfM Bonn leistet also mittelbar einen Beitrag zur Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen des Mittelstands, einem erklärten Ziel der Bundesregierung und damit im erheblichen Bundesinteresse liegend. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das IfM Bonn deckt den stetigen Informations- und Beratungsbedarfs seiner Stifter im Hinblick auf kurzfristig wirkende und sich langfristig vollziehende mittelstandsrelevante Entwicklungen ab und stellt die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung. Wesentliche Voraussetzung für die Aufgabenerfüllung ist die Unabhängigkeit des Instituts in seiner Forschungstätigkeit. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 20. Dezember 1957 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 601 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bonn e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 21,3 2018: 21,7 2017: 22,0 2016: 21,7 2015: 20,7 2014: 20,9 2013: 19,4 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2.086.000,00 2018: 1.935.679,46 2017: 1.842.005,03 2016: 1.771.434,50 2015: 1.708.249,03 2014: 1.624.807,88 2013: 1.368.855,91 Drucksache 19/10481 – 602 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 213.600,00 € 146.400,00 € 2018: 211.362,07 € 130.662,01 € 2017: 201.225,35 € 134.284,37 € 2016: 202.988,06 € 129.655,90 € 2015: 207.133,58 € 140.829,96 € 2014: 187.895,96 € 112.415,38 € 2013: 218.801,42 € 209.242,40 € g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das Institut für Mittelstandsforschung ist eine Stiftung des privaten Rechts. Diese Rechtsform wurde gewählt, um die Unabhängigkeit des Instituts zu gewährleisten, aber auch um unter Umständen weitere Stifter (neben dem Bund und dem Land NRW) aufnehmen zu können. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Gemäß Satzungszweck werden alle Forschungsergebnisse des IfM Bonn in unterschiedlichen Publikationsformaten herausgegeben und der Öffentlichkeit unentgeltlich über die Homepage des IfM zugänglich gemacht. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 603 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Bei dem IfM Bonn handelt es sich um ein Forschungsinstitut. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Drucksache 19/10481 – 604 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein, im Rahmen der institutionellen Förderung stellt das IfM Bonn jährlich ein Forschungsprogramm auf. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 605 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Einzelplan: 09 Kapitel: 0902 Titel: 68602 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.555.000 € 2018: 1.483.000 € 2017: 1.439.000 € 2016: 1.367.000 € 2015: 1.439.000 € 2014: 1.395.000 € 2013: 1.192.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Ergebnisse der AWV-Facharbeit leisten einen wichtigen Beitrag im Hinblick auf Effizienzsteigerung in der Verwaltung, z.B. Bürokratieabbau und Entbürokratisierung zugunsten der Wirtschaft, Verwaltung und im Dritten Sektor. Das Thema Bürokratieabbau ist zudem erklärter politischer Wille der Bundesregierung , womit das erhebliche Bundesinteresse als Voraussetzung einer institutionellen Förderung der AWV gegeben ist. Satzungsgemäße Aufgabe der AWV ist es, als gemeinnütziger Verein die Produktivität in den Dienstleistungsbereichen der gewerblichen Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Ziel der ehrenamtlichen Facharbeit ist es, der Wirtschafts- und Verwaltungspraxis in Unternehmen und Behörden unmittelbar verwertbare Vereinfachungen und Problemlösungen zu vermitteln. Fachleute der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung sowie der Wissenschaft stellen ihre Erfahrungen für die Facharbeit zur Verfügung. Drucksache 19/10481 – 606 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Mit ihren thematischen Arbeitskreisen, in denen Unternehmen und Verwaltungen zusammenarbeiten, verfügt die AWV über ein Netzwerk und eine Arbeitsstruktur, an welches das BMWi anknüpft, um die Einbindung von Unternehmen zu optimieren . Im Dialog zwischen Bundesregierung mit Wirtschaft kann auf die AWV als neutraler Mittler zurückgegriffen werden. Ein Alleinstellungsmerkmal der AWV ist die neutrale Plattform für Wirtschaft, Verwaltung und den Dritten Sektor für die Facharbeit. Die zu erbringenden Arbeiten könnten aufgrund fehlender Ressourcen durch das BMWi nicht oder nicht im nötigen Umfang allein geleistet werden. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1926 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Eschborn bei Frankfurt am Main e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 16,5 2018: 16,3 2017: 16,4 2016: 16,2 2015: 16,2 2014: 16,0 2013: 16,2 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 1.368.000 2018: 1.188.000 2017: 1.207.000 2016: 1.141.000 2015: 1.198.000 2014: 1.130.000 − Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 607 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 141.000 211.000 2018: 125.314 227.391 2017: 124.705 146.775 2016: 125.001 203.291 2015: 126.635 177.438 2014: 130.258 203.343 2013: 125.020 146.832 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein Als eingetragener Verein arbeitet die AWV gemeinnützig, d.h. der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Rechtsform e.V. ist auch die Basis für die Neutralität der AWV-Facharbeit. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 200 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen ? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? nein a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Drucksache 19/10481 – 608 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, wegen der neutralen, ehrenamtlichen Beteiligung der AWV-Facharbeit an wichtigen aktuellen Themen für den Standort Deutschland auch im Bereich des Dritten Sektors. Dazu gehören drittsektorspezifische Themen wie die Arbeitsmarktintegration, das Zuwendungsrecht und die Digitalisierung im Ehrenamtsbereich ebenso wie wirtschaftliche Themen wie SEPA, die elektronische Rechnung oder die elektronische Steuererklärung, die auch für die Wirtschaftsbetriebe von Drittsektorganisationen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime relevant sind. Darüber hinaus verfolgt der Verein satzungsgemäß ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Darüber hinaus verfolgt der Verein satzungsgemäß ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 609 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung ? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein Drucksache 19/10481 – 610 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Einzelplan:09 Kapitel:0902 Titel:686 02 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Handwerksinstitut e.V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.367.000 2018 : 1.241.779 2017: 1.218.253 2016: 1.169.698 2015: 1.170.484 2014: 1.121.433 2013: 1.087.265 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: - Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung werden nutzbar für das Handwerk - Gutachter – und Beratungstätigkeiten in der Handwerksförderung b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das Deutsche Handwerksinstitut ist das zentrale anwendungsorientierte Handwerkforschungsinstitut in Deutschland. Es umfasst als Dachorganisation fünf dezentrale Institute, denen folgende drei Schwerpunktbereiche zuzurechnen sind: 1. Technik, Organisation und Qualifizierung, 2. Handwerkswirtschaft und Handwerkrecht und , 3. Beruf, Bildung und Arbeit. Zentrale Fragestellungen sind dabei der Technologietransfer, betriebliche und volkswirtschaftliche Einzelfragen, Management, der demografische Wandel, Berufsaus- und Fortbildung sowie Handwerksrecht. Die Bundesverwaltung verfügt weder über die entsprechenden Fachkenntnisse noch die personellen Ressourcen, dies zu leisten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 611 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 29. Januar 1929 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die Geschäftsstelle befindet sich in Berlin, die fünf dezentralen Institute in Niedersachsen (Hannover, Göttingen) , NRW (Köln) , Bayern (München) und Baden-Württemberg (Karlsruhe) . e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 41,3 2018: 39,5 2017: 42,3 2016: 40,5 2015: 42,4 2014: 40,7 2013: 39,2 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 3.550.115 2018: 3.123.237 2017: 3.067.597 2016: 2.902.395 2015: 2.880.391 2014: 2.717.387 2013: 2.585.277 Drucksache 19/10481 – 612 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 131.891 466.592 2018: 138.965 469.321 2017: 122.296 562.995 2016: 114.792 489.612 2015: 97.569 454.791 2014: 137.358 563.300 2013: 132.801 568.253 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? - eingetragener Verein - entspricht Aufgaben lt. Satzung, ansonsten nicht bekannt h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Das DHI hat 31 Mitglieder (Stand: 31.12.2018) Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? - ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? - nein a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 613 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? - Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der i.d.R. kleinen Handwerksbetriebe, Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? - nicht bekannt a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? - nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Drucksache 19/10481 – 614 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? - nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? - nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 615 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Einzelplan: 09 Kapitel: 0902 Titel: 686 02 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 6.969.000 2018: 6.692.000 2017: 6.674.000 2016: 6.333.356 2015: 6.297.000 2014: 6:051:000 2013: 6.012.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung der mittelständischen Wirtschaft b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das RKW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen beispielsweise durch Modellprojekte, Unternehmerwerkstätten, Online-Tools bei der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die Schwerpunkte sind Gründung, Innovation und Fachkräftesicherung im Zeitalter der Digitalisierung. Das RKW gleicht Nachteile aus, die KMU wegen geringerer Entwicklungskapazitäten bei der Einführung neuer Methoden aufweisen. Mit seinem bundesweiten Netzwerk trägt es Anstöße zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit unmittelbar in den Mittelstand. Andere Stellen wie die Bundesverwaltung verfügen nicht über dieses Netzwerk zu den KMU, die ausgeprägte Expertise sowie über die notwendigen Ressourcen. Drucksache 19/10481 – 616 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1921 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Eschborn bei Frankfurt am Main e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 64,0 2018: 64,0 2017: 64,5 2016: 64,5 2015: 64,5 2014: 64,5 2013: 64,5 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 5.446.000 2018: 4.874.000 2017: 4.850.000 2016: 4.776.000 2015: 5.142.000 2014: 4.966.000 2013: 5.020.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 617 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 515.000 1.407.500 2018: 512.864 1.748.822 2017: 535.028 1.690.001 2016: 511.327 1.160.690 2015: 580.545 1.018.926 2014: 592.606 813.949 2013: 636.610 900.973 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein; übliche Form für freiwillige Zusammenschlüsse von Unternehmen und natürlichen Personen h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Das RKW als Dachorganisation hat 24 Mitglieder, der RKW Verbund rd. 2000 Mitgliedsunternehmen und Einzelmitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. a. Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b. Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Drucksache 19/10481 – 618 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c. Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein. Einrichtung der Mittelstandsförderung. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 619 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 620 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Einzelplan: 09 Kapitel: 0904 Titel: 686 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT e.V.) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 34.286.000 2018: 32.649.000 2017: 30.649.000 2016: 30.574.000 2015: 30.574.000 2014: 28.361.000 2013: 28.275.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Der Förderzweck ist das Werben für das Reiseland Deutschland im Ausland. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Zwecke sind - die positive Wahrnehmung Deutschlands als attraktives Reiseland im Ausland zu erhöhen, - die Umsätze des Incoming-Tourismus in Deutschland zu steigern und - zu positiven struktur- und sozialpolitischen Entwicklungen beizutragen. Die wirtschaftliche Wahrnehmung erfordert ein enges und belastbares Netzwerk mit der Tourismuswirtschaft, Tourismusorganisationen und Einrichtungen des Landesund Destinationsmarketings, über das keine Stelle innerhalb der Bundesverwaltung verfügt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 621 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1948 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Hauptsitz: Frankfurt am Main Auslandsvertretungen: New York, Tokio, Peking, Kopenhagen, Amsterdam, London, Brüssel, Wien, Paris, Zürich, Madrid, Mailand. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 149,1 2018: 149,1 2017: 148,1 2016: 148,1 2015: 142,6 2014: 141,6 2013: 141,8 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 12.606.000 2018: 11.385.000 2017: 11.341.200 2016: 11.442.500 2015: 11.094.000 2014: 10.624.900 2013: 10.420.300 Drucksache 19/10481 – 622 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.932.000 28.183.000 2018: 1.680.000 27.360.000 2017: 1.644.000 26.456.300 2016: 1.646.800 25.633.400 2015: 1.553.500 26.076.000 2014: 1.583.600 24.089.000 2013: 1.556.500 24.238.100 Die sonstigen Sachkosten beinhalten Ausgaben für das Auslandsmarketing, den sächlichen Aufwand und für Investitionen. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. hat die Rechtsform eingetragener Verein. Zu den Gründen der Wahl der Rechtsform bei Gründung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Rechtsform eines eingetragenen Vereins entspricht dem Charakter der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. als Non-Profit-Organisation. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 83 Mitglieder Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 623 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Entfällt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Entfällt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Entfällt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. übernimmt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie das Auslandsmarketing für das Reiseland Deutschland. Ausgehend von Satzungszweck und Mitgliederstruktur ist sie nicht als zivilgesellschaftlicher Verband einzustufen. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entsendet keine Vertreter der DZT e.V. in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. Die DZT e.V. selbst arbeitet in einer Vielzahl von Fachgremien. Hinweis: Die Unterfragen a) und b) lassen nur den Schluss zu, dass die Hauptfrage 5 darauf abzielt, ob Ressorts (nicht die Institution selbst) Vertreter der Institutionen in die aufzuführenden Gremien entsenden. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Entfällt. Drucksache 19/10481 – 624 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Entfällt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Entfällt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Entfällt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Entfällt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Entfällt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Entfällt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 625 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Entfällt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Entfällt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 626 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: (z. B. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) Einzelplan:09 Kapitel:0904 Titel:68702 UT 2 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 36.861.000 2018:(SOLL): 28.265.000; (vorl.Ist): 27.969.000 2017:(SOLL): 26.244.000; (Ist): 22.446.000 2016:(SOLL): 24.421.000; (Ist): 22.195.000 2015:(SOLL): 18.713.000; (Ist): 20.530.000 2014:(SOLL): 22.066.000; (Ist): 19.002.000 2013:(SOLL): 18.372.000; (Ist): 20.178.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Für den Bund besteht ein erhebliches Interesse an der GTAI und ihren Aufgaben, den Wirtschafts- und Technologiestandort Deutschland im Ausland zu vermarkten (Standortmarketing), deutsche Unternehmen über Auslandsmärkte zu informieren (Exportförderung), ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung in Deutschland zu beraten (Investorenanwerbung) und auch maßgeblich die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Bundesländern zu unterstützen. Die operativen Aufgaben der Außenwirtschaftsförderung und des Standortmarketings sind der GTAI vom Deutschen Bundestag zugewiesen worden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 627 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Gegenstand des Unternehmens ist das Marketing für den Wirtschafts-, Investitions- und Technologiestandort Deutschland einschließlich der Investorenanwerbung (Standortmarketing) sowie die Unterstützung ausländischer Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen, und außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte. Ein Schwerpunkt der gesamten Gesellschaft bildet dabei die besondere Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Bundesländern, einschließlich Berlins. Andere Stellen wie die Bundesstelle für Außenwirtschaftsinformation oder die Invest in Germany GmbH, die diesen Zweck zum Teil erfüllen konnten, wurden aufgelöst. Es handelt sich bei diesen Aufgaben um nicht-ministerielle Aufgaben, die von keiner anderen Gesellschaft wahrgenommen werden können. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die GTAI ist durch die organisatorische Zusammenführung der in Frage 1 b) bezeichneten anderen Stellen am 01.01.2009 entstanden. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. Sie hat einen weiteren Standort in Bonn. Im Ausland wird die GTAI durch Repräsentanten vertreten, unterhält aber keine eigenen Standorte. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019 173,4 2018: 158,4 2017: 157,4 2016: 146,0 2015: 131,1 2014: 128,5 2013: 121 Drucksache 19/10481 – 628 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 17.597.000 2018: 14.694.000 2017: 14.573.000 2016: 12.878.000 2015: 11.103.000 2014: 10.376.000 2013: 9.760.000 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.580 6.459 2018: 1.534 5.068 2017: 1.470 4.964 2016: 1.585 4.777 2015: 1.500 2.623 2014: 1.500 3.811 2013: 1.735 4.031 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die GTAI ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Rechtsform wurde im Zuge der Neuordnung der aus dem Bundeshaushalt finanzierten Institutionen im Bereich der Außenwirtschaft und des Standortmarketings gewählt. Grund hierfür waren Wirtschaftlichkeitserwägungen sowie die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit der GmbH, die dazu führt, dass in der GmbH in aller Regel flexibler und rascher gehandelt werden kann. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 629 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die GTAI hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Entfällt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Entfällt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Entfällt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein. Die GTAI ist eine Wirtschaftsfördergesellschaft. Sie dient Gemeinwohlinteressen allenfalls mittelbar, indem sie den Standort Deutschland für den Export und ausländische Drucksache 19/10481 – 630 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Investitionen stärkt, damit Arbeitsplätze in Deutschland schafft oder sichert und so zum Wachstum der deutschen Wirtschaft beiträgt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nach Kenntnis der Bundesregierung entsendet die GTAI als Außenwirtschaftsförderagentur des Bundes Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc., wenn deren Tätigkeit/Zweck in engem Zusammenhang mit den Geschäftsbereichen der GTAI steht und die Teilnahme die Erfüllung des Zuwendungszwecks fördert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 631 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Programmbegleitkreis Go-Cluster Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Arbeitskreis regionale Wirtschaftspolitik Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bund-Länder-Ausschuss Außenwirtschaft Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Strategiebeirat Markterschließungsprogramm Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Koordinierungskreis Exportinitiative Energie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Cleantechinitiative Ostdeutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Delegation der Legal Working Group Auswärtiges Amt Arbeitsgruppe Eurasische Konnektivität AUMA–Verband der deutschen Messewirtschaft Arbeitskreis Auslandsmessebeteiligungen W+M Wirtschaft und Markt GmbH Initiative Wirtschaft.Wachstum.Zukunft Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und GTAI Arbeitsgruppe Start-ups Industrie und Handelskammer (IHK) Essen Arbeitskreis Lateinamerika NRW Bundesverband Deutscher Industrie e.V. (BDI) BDI-Arbeitskreis für Entwicklungspolitik IHK für Bremen und Bremerhaven Beirat Deutscher Außenwirtschaftstag Import Promotion Desk Fachbeirat Import Promotion Desk Auslandshandelskammern (AHKs) Australien, Brasilien, Chile, Kanada, Peru und Südliches Afrika, Deutsche Rohstoffagentur (DERA) und GTAI German Mining Network Weltbank Private Sector Liasion Officers Network RETech Beirat RETech International Association für Outsourcing Professionals (IAOP) DACH Chapter European Trade Promotion Organisations (ETPO) European Trade Promotion Organisations Working Group of Inofrmation Professionals Drucksache 19/10481 – 632 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verband der chemischen Industrie e.V. (VCI) Fachvereinigung Chemieparks/ Projektgruppe Standortmarketing Institut für Entrepreneurship, Mittelstand und Familienunternehmen (EMF) ICON-Beirat Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V./ Connecting Healthcare IT (conhIT) Konferenzbeirat conhIT b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Kenntnis der Bundesregierung beschränkt sich auf die rechtlichen Grundlagen der vom Bund eingesetzten Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass - der Programmbegleitkreis Go-Cluster ein informelles Beratungsgremium des BMWI ist und die Mitwirkung freiwillig erfolgt; - der Arbeitskreis regionale Wirtschaftspolitik im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) dem Informations- und Meinungsaustausch zwischen dem BMWi sowie Verbänden und Gewerkschaften dient, die Sitzungen in unregelmäßigen Abständen stattfinden und es keine rechtliche Grundlage gibt; - Grundlage der Besetzung des Strategiebeirates des Markterschließungsprogrammes das 2011 beschlossene Außenwirtschaftskonzept des BMWi ist; - der Koordinierungskreis der Exportinitiative Energie vom BMWi eingesetzt wurde, basierend auf dem Beschluss des Deutschen Bundestag auf Antrag 14/8278 (Beschlussempfehlung 14/9120); - der Bund-Länder-Ausschuss auf einem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz beruht, seit den 1950er durchgeführt wird und die Teilnahme freiwillig ist; - es sich bei der Cleantechinitiative Ostdeutschland um eine Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer handelt und die Teilnahme freiwillig ist; - die Deutsche Delegation der Legal Working Group auf einer Absichtserklärung zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem chinesischen Handelsministerium beruht, Regelungen zur Besetzung sind nicht getroffen sind und die Teilnahme auf freiwilliger Basis erfolgt. Das Auswärtige Amt weist bezüglich der rechtlichen Grundlagen der Arbeitsgruppe Eurasische Konnektivität auf Art 32 Grundgesetz in Verbindung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 633 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. mit § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienstes hin. Hiernach gehört zur Aufgabe des Auswärtigen Dienstes die Förderung und Pflege der auswärtigen Beziehungen, insbesondere auch auf wirtschaftlichem, entwicklungspolitischem, technologischen, umweltpolitischem und sozialem Gebiet. Die Teilnahme an der Arbeitsgruppe ist freiwillig. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Die Fragen 6a)-d) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Seit 2017 gibt es ein Mitarbeiteraustauschprogramm zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und GTAI. Zur Verbesserung der fachlichen Zusammenarbeit können Beschäftigte eine in der Regel zweiwöchige Hospitation in der jeweils anderen Institution ableisten. Insgesamt wurden bzw. werden nach derzeitigen Stand zwanzig Beschäftigte der GTAI im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und drei Beschäftigte des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der GTAI eingesetzt. In enger Anlehnung an die Tätigkeit im jeweiligen Mutterhaus werden bzw. wurden die Beschäftigten in den Fachreferaten/Bereichen des jeweils anderen Hauses eingesetzt. Nach diesem Schema erfolgte der Einsatz von GTAI-Beschäftigten im BMWi in verschiedenen Fachreferaten, bspw. in den Bereichen Außenwirtschaftspolitik, Industrie- und Handelspolitik sowie Energie- und Umweltpolitik. Beschäftigte des BMWi absolvierten innerhalb der GTAI verschiedene Stagen und werden derzeit in der Abteilung Marktbeobachtung im Bereich Afrika/Nahost eingesetzt. Drucksache 19/10481 – 634 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Daneben wurde eine Mitarbeiterin der GTAI in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in die Task Force Wirtschaftsnetzwerk Afrika entsendet. Ihre Aufgabe ist die Mitgestaltung und Entwicklung des Wirtschaftsnetzwerkes und insbesondere die enge Einbindung der GTAI. Die Personalkosten trägt der jeweilige Dienstherr/Arbeitgeber. Das Bundesreisekostengesetz sowie die allgemeinen Verwaltungsvorschriften hierzu finden (analog) Anwendung. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Entfällt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Entfällt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Entfällt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 635 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Einzelplan: 10 Kapitel: 1002 Titel: 685 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 4.779.000 2018: 4.335.000 2017: 4.125.000 2016: 3.635.000 2015: 3.505.000 2014: 3.248.000 2013: 3.188.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Zuwendung dient zur Erfüllung des in § 2 der Satzung der DGE festgelegten Zwecks der Gesellschaft, insbesondere die ernährungswissenschaftliche Forschung ideell zu fördern und deren Erkenntnisse verfügbar zu machen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die DGE befasst sich mit allen auf dem Gebiet der Ernährung auftretenden Fragen und stellt Forschungsbedarf fest. Sie sammelt alle einschlägigen Ergebnisse, wertet sie aus und macht sie durch Publikationen und Veranstaltungen verfügbar. Sie gibt ihre Empfehlungen aufgrund wissenschaftlicher Bewertung ab. Die DGE übernimmt Aufgaben der Qualitätssicherung in der Gemeinschaftsverpflegung sowie der Koordination und Qualitätssicherung von Inhalten der Ernährungsberatung und -aufklärung und trägt durch eigene geeignete Maßnahmen dazu bei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bevölkerung zu erhalten oder wiederherzustellen. Drucksache 19/10481 – 636 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Zweck kann durch andere Stellen der Bundesverwaltung nicht erfüllt werden, da dort die erforderliche Expertise nicht vorgehalten wird und auch nicht vorgehalten werden kann. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die DGE wurde am 04.11.1953 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die DGE hat ihren Sitz in Bonn. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 37,0 2018: 37,0 2017: 36,0 2016: 36,0 2015: 36,0 2014: 36,0 2013: 36,0 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 3.284.000 2018: 3.158.000 2017: 2.902.000 2016: 2.729.000 2015: 2.700.000 2014: 2.546.000 2013: 2.472.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 637 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 636.000 2.357.000 2018: 630.000 2.224.000 2017: 604.000 2.223.000 2016: 553.000 1.773.000 2015: 551.000 1.930.000 2014: 506.000 1.837.000 2013: 352.000 1.952.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) hat die Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins. Die Gründe für die Wahl der Rechtsform sind dem BMEL nicht bekannt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Zum 31.12.2018 betrug die Anzahl der Mitglieder der DGE 4.078. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Die DGE erarbeitet u.a. wissenschaftliche Empfehlungen und Aussagen und stellt Forschungsbedarf fest. Die Erarbeitung selbständiger politischer Empfehlungen gehört nicht zu den satzungsgemäßen Aufgaben der DGE. Drucksache 19/10481 – 638 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Die DGE fördert die Gesundheit der Bevölkerung u.a. durch Ernährungsaufklärung, -beratung und -erziehung zur vollwertigen Ernährung. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMEL Deutsche Ernährungswissenschaft b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Das BMEL betraut die DGE in Rahmen ihres Vereinszwecks mit besonderen Aufgaben, entsprechend der Regelung des § 2 der Satzung der DGE. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 639 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? c) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 640 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Einzelplan: 10 Kapitel: 1005 Titel: 686 21 und 893 21 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 22.908.000 2018: 21.338.855 2017: 18.733.000 2016: 11.023.000 2015: 9.945.000 2014: 8.526.000 2013: 8.486.001 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beratung der Bundesregierung auf dem Gebiet der stofflichen und energetischen Verwertung von Biomasse. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das DBFZ unterstützt als zentrales Forschungsinstitut des Bundes die effiziente Integration von Biomasse in die Erzeugung erneuerbarer Energien, vernetzt dabei die auf diesem Gebiet sehr zahlreichen und vielfältigen Forschungseinrichtungen und ermöglicht so die Nutzung von Synergieeffekten. Im Blick bleibt dabei stets die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion über die Bereitstellung bis hin zur Nutzung von Bioenergie. In ganzheitlicher Betrachtung werden dabei technische, ökologische, ökonomische, soziale wie auch energiewirtschaftliche Aspekte einbezogen. Dabei strebt das DBFZ auch nach einer Erweiterung des Wissens um Möglichkeiten und Grenzen der energetischen Biomassenutzung. Nicht zuletzt trägt es damit zur Förderung eines leistungs- und konkurrenzfähigen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 641 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlagenbaus auf diesem Gebiet und damit zur Stärkung und Absicherung des Industriestandorts Deutschland bei. Im Fokus der Arbeit des DBFZ steht dabei die angewandte Forschung. Hierfür verfügt das DBFZ über einen leistungsfähigen Bestand an technischen Anlagen, Laboren, Prüfständen und Tools, der seine Mitarbeiter zu einer praxisnahen Erforschung wissenschaftlicher Fragestellungen befähigt. Der Zweck kann durch andere Stellen der Bundesverwaltung nicht erfüllt werden, da dort die erforderlich hochspezialisierte Expertise auf dem Gebiet der Biomasseforschung nicht vorgehalten wird und auch nicht vorgehalten werden kann. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2008 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Leipzig e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Das DBFZ hat befristetes und unbefristetes Personal. Ein verbindlicher Stellenplan existiert nur für die Außertariflichen Arbeitnehmer (AT). In der Anlage zu Kapitel 1005, Titelgruppe 02, Titel 686 21 sind für das DBFZ hierin 2 Stellen für den wissenschaftlichen und den administrativen Geschäftsführer vorgesehen. Darüber hinaus gilt gemäß § 14 Abs. 2, Satz 2 Haushaltsgesetz die Regelung, dass der Anteil der Personalausgaben für unbefristete Arbeitsverhältnisse einen vom BMEL im Einvernehmen mit dem BMF festgesetzten Anteil der Betriebsausgaben des Wirtschaftsplans nicht übersteigen darf. Derzeit darf unbefristetes Personal bis zu maximal 68 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) eingestellt werden. Die Gesamt-Personalzahlen variieren jährlich. Die Tabelle enthält die Personalzahlen nach Mitarbeitern (MA) im Jahresdurchschnitt und Vollzeitäquivalenten (VzÄ) (jew. ohne Unterscheidung nach Befristung). Drucksache 19/10481 – 642 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Personalzahlen 2019 (SOLL): 2 AT, bis zu 68 VzÄ unbefristete zzgl. befristete Arbeitsverhältnisse 2018: 219 MA, 165,67 VzÄ 2017: 216 MA, 158,62 VzÄ 2016: 195 MA, 145,70 VzÄ 2015: 198 MA, 153,26 VzÄ 2014: 211 MA, 166,66 VzÄ 2013: 214 MA, 167,80 VzÄ IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 5.702.000 2018: 5.145.670 2017: 5.043.717 2016: 4.670.690 2015: 4.517.101 2014: 4.364.622 2013: 4.205.670 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.165.000 1.631.000 2018: 612.691 1.532.324 2017: 652.716 1.326.928 2016: 563.397 1.345.361 2015: 581.126 1.374.437 2014: 619.236 1.253.566 2013: 804.843 1.130.721 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 643 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Alleingesellschafter des DBFZ ist der Bund. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Primärer Adressat der Empfehlungen des DBFZ ist die Bundesregierung. Daneben werden die Veröffentlichungen des DBFZ aber auch von weiten Teilen der Fachöffentlichkeit sowie von energiepolitisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Kenntnis genommen. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Ja. Das DBFZ wurde gerade zu dem Zweck gegründet, Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung abzugeben. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Das DBFZ hat die Bundesregierung u.a. beraten bei - Der Ausgestaltung der diversen Novellierungen Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG), - Den Regelungen zur Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen auf die Treibhausgasminderungsziele des § 37 BImSchG - Der Positionierung zu den Zielen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED), Drucksache 19/10481 – 644 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Da das DBFZ zu 100% im Eigentum des Bundes steht und von diesem gesteuert wird, ist es kein „Element der Zivilgesellschaft“. Es handelt sich um eine Bundesbeteiligung; vgl. Beteiligungsbericht des Bundes. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Das DBFZ ist in Wissenschaft und Forschung hervorragend vernetzt und ihre Mitarbeiter wirken daher in einer Vielzahl von Gremien, Ausschüssen und Arbeitsgruppen mit. Diese werden dorthin aber nicht auf der Grundlage einer Entscheidung eines Ressorts der Bundesregierung entsandt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? In der 18. und 19. Wahlperiode wurden jeweils zwei Mitarbeiter von DBFZ befristet an das BMEL abgeordnet. Abordnungen in der Gegenrichtung fanden nicht statt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 645 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Die genannten Personen nahmen die Aufgaben von Referenten im Referat „Allgemeine Energieangelegenheiten, Bioenergie“ des BMEL wahr. Zu diesen gehört u.a. die Begleitung von Normsetzungsvorhaben des Bundes und der EU sowie die Beantwortung von Eingaben von Bürgern und Akteuren der Zivilgesellschaft. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Die Personalkosten hat das BMEL getragen. 2017 51.550 € 2018 60.774 € d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Die Abordnungen fanden auf der Grundlage des TVöD statt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Ja. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? DBFZ steht zu 100% im Eigentum des Bundes und wird von diesem gesteuert. Es wurde gerade für die Erstellung von Gutachten, Analysen und Ähnlichem für die Bundesregierung gegründet. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Nein. DBFZ hat den Status einer Inhouse-Gesellschaft nach § 108 GWB. Drucksache 19/10481 – 646 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Entfällt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 647 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Einzelplan: 10 Kapitel: 1010 Titel: 684 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bundesverband der Regionalbewegung e. V. (BRB) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 250.000,00 2013-2018: keine institutionelle Förderung (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Regionalinitiativen leisten wichtige Beiträge für lebenswerte ländliche Räume in Deutschland. Oftmals basiert ihre Gründung auf der Erkenntnis von Problemlagen. Daraus haben sich in den Regionen vielfältigste Ansätze zur Problembehebung, zur Entwicklung von Alternativen bzw. Konzepte zum Aufbau regionaler Wirtschaftskreisläufe sowie zur Bewusstseinsbildung der Verbraucher entwickelt. Eine Bündelung der Regionalinitiativen ist durch die Gründung des Bundesverbandes der Regionalbewegung e. V. im Jahr 2005 erfolgt. Ziel ist es, mit Hilfe geeigneter Maßnahmen ein dauerhaftes und leistungsfähiges Initiativen- Netzwerk aufzubauen, eine kompetente Anlaufstelle für die Regionalinitiativen zu etablieren, Erfolgsfaktoren zu identifizieren und zu analysieren, um daraus Schlüsse für die künftige Förderung ländlicher Räume zu gewinnen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der Bundesverband der Regionalbewegung e.V. versteht sich als Dachverband für die vielfältigen Akteure regionalen Wirtschaftens, die zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Regionalentwicklung und der Stärkung ländlicher Räume beitragen. Zudem gewährleistet er die Kommunikation von relevanten Inhalten und Anliegen in Politik und Gesellschaft. Drucksache 19/10481 – 648 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2005 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Hauptgeschäftsstelle: Feuchtwangen Zweigstelle: Borgentreich e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Besetzte Stellen: 3,8 Personalkosten (SOLL 2019): 219.558 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 12.432 47.810 2013-2018: keine institutionelle Förderung g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Der BRB wurde in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gegründet. Die Gründe für die Wahl der Rechtsform sind dem BMEL nicht bekannt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Es sind ca. 20 natürliche und weniger als 100 juristische Personen Mitglieder im Verein. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 649 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Adressiert werden diese Empfehlungen an die Politik und die Bundesregierung (BMEL). b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Das wäre denkbar. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Bisher gibt es dafür keine Beispiele. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 650 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 651 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 652 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Einzelplan: 10 Kapitel: 1010 Titel: 684 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) in Ansbach Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 468.000 2018: 441.139 2017: 374.317 2016: 268.117 2015: 269.115 2014: 260.814 2013: 260.634 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Der Verstand des DVL ist paritätisch mit Vertretern aus Landwirtschaft, Naturschutz und Politik besetzt. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland. Der DVL mit seinen Landes- und Regionalverbänden leistet einen wichtigen Beitrag zur kooperativen Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz. Der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft nehmen einen hohen Stellenwert in der Arbeit ein. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? 1. Beitrag zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der §§ 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes 2. Beitrag zur Umsetzung von Förderprogrammen der EU für umweltgerechte und naturschonende Landbewirtschaftung, insbesondere der flankierenden Maßnahmen zur Agrarreform sowie der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 653 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Unterstützung seiner Mitglieder bei der Pflege, Erhaltung, Sanierung und Gestaltung der Kulturlandschaft durch die Tätigkeit vorrangig ortsansässiger landund forstwirtschaftlicher Betriebe 4. Beitrag zur Verwirklichung der natur- und landschaftsbezogenen Zielsetzungen des Bundesraumordnungsgesetzes 5. Förderung integrierter Konzepte mit dem Ziel einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung der Landschaft und der Schaffung von Einkommen und Beschäftigung im ländlichen Raum 6. Förderung und Koordinierung von Initiativen zur Landschaftspflege und ländlichen Entwicklung in Deutschland c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1993 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Promenade 9 91522 Ansbach e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 5,0 2018: 3,2 2017: 3,2 2016: 3,2 2015: 3,2 2014: 3,2 2013: 3,2 Drucksache 19/10481 – 654 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 378.650 2018: 332.337 2017: 280.021 2016: 213.495 2015: 203.922 2014: 210.310 2013: 205.534 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 35.150 111.800 2018: 33.871 127.909 2017: 36.444 115.438 2016: 12.026 106.419 2015: 11.338 104.413 2014: 11.525 87.498 2013: 10.203 93.629 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? e. V. Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verband. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 170 Mitglieder Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 655 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? EU-Ebene: DG Umwelt, DG Agri, Europäisches Parlament, Landwirtschafts- und Umweltverbände auf europäischer Ebene. Bundesebene: BMEL, BMU, Verbände aus Landwirtschaft und Naturschutz Länderebene: Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt. Regional: Kommunen, Untere Behörden der Landwirtschafts- und Umweltverwaltung. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Ja. Die Empfehlungen werden kontrovers diskutiert und führen damit zu einer politischen Position, die nicht zwangsläufig der Empfehlung der Institution folgt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? 1. Empfehlungen zur Förderung zur Bewirtschaftung von extensivem Grünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2. Leitbild und Strategie zur Entwicklung der Mittelgebirgsregionen in Deutschland. 3. Konzept zur Förderung von Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft in der Gemeinsamen Agrarpolitik (Gemeinwohlprämie) Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Die Begründung ergibt sich aus der Antwort auf die Frage 1 b). Drucksache 19/10481 – 656 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMEL Bundesbegleitausschuss Deutsche Vernetzungsstelle (DVS) BMEL Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung BMEL/BMU Verbändeanhörungen zu unterschiedlichen Themen in der Schnittstelle Naturschutz und Landwirtschaft BMEL Beratungs- und Koordinierungsausschuss für genetische Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BEKO) b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf Grundlage der Satzungen und Geschäftsordnungen des jeweiligen Ausschusses/Beratungsgremiums/Beirats/ Netzwerks bzw. der jeweiligen Arbeitsgruppe. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nicht bekannt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 657 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Nicht bekannt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Nicht bekannt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Nicht bekannt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 658 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Einzelplan: 10 Kapitel: 1010 Titel: 684 01 und 893 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 3.330.000 2018: 2.757.000 2017: 2.491.000 2016: 1.823.000 2015: 1.933.000 2014: 1.873.000 2013: 1.881.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck der FNR ist es, einen wirksamen und kontinuierlichen Beitrag für die Entwicklung und den Einsatz nachwachsender Rohstoffe, insbesondere unter Berücksichtigung von Nutzungskonkurrenzen, direkten und indirekten Flächeneffekten, Biomassekonversionen sowie von partiellen und übergreifenden Nachhaltigkeitskonzepten zu leisten. Die FNR ist Projektträger für das BMEL- Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“. Mit dem Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe werden Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte unterstützt, die der Erschließung weiterer Verwendungsmöglichkeiten nachwachsender Rohstoffe im Nichtnahrungsmittelsektor und dem Aufbau von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung nachwachsender Rohstoffe dienen. Ziel des Förderprogramms ist es insbesondere, einen Beitrag für eine nachhaltige Rohstoff- und Energiebereitstellung zu leisten und die Umwelt durch Ressourcenschutz, besonders umweltverträgliche Produkte und durch Verringerung der Treibhausgasemissionen, zu entlasten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 659 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zur Erfüllung des unter 1a) genannten Zwecks hat die FNR nach Übertragung durch das BMEL unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Umweltbelange insbesondere folgende Aufgaben: 1. die Mitwirkung bei der Planung und die treuhänderische Durchführung von Förderprogrammen des Bundes im Bereich nachwachsender Rohstoffe unter der Rechts- und Fachaufsicht des BMEL (Projektträgerschaft) sowie in diesem Zusammenhang 2. die Sammlung und Aufbereitung entsprechender Fachinformationen und 3. die Information insbesondere des Bundes und der Länder sowie der Industrie, der Land und Forstwirtschaft und der Verbraucher auf dem Gebiet der nachwachsenden Rohstoffe im Sinne des Absatz 1 sowie die dazu notwendige Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufgaben können durch Bündelung der Kompetenzen und damit der Fokussierung auf das Kerngeschäft bei einem Projektträger besser wahrgenommen werden als bei einer anderen Stelle der Bundesverwaltung. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 25.10.1993 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Gülzow-Prüzen e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 46 2018: 38 2017: 30 2016: 23 2015: 23 2014: 23 2013: 23 Drucksache 19/10481 – 660 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2.987.000 2018: 2.281.733 2017: 2.306.071 2016: 1.682.819 2015: 1.644.150 2014: 1.596.681 2013: 1.539.282 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 256.600 212.150 2018: 197.743 179.172 2017: 164.492 153.701 2016: 150.692 119.865 2015: 184.500 168.050 2014: 173.471 165.729 2013: 171.929 198.626 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die FNR hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Gründe für die Wahl der Rechtsform sind nicht bekannt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die FNR hat 7 ordentliche Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 661 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Die FNR ist ein institutioneller Zuwendungsempfänger, welcher ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja. In Einzelfällen nimmt Sie in Vertretung des BMEL an Gremiensitzungen teil. Darüber entscheidet das zuständige Fachreferat im BMEL. Drucksache 19/10481 – 662 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMVBS Runder Tisch „Nachhaltiges Bauen BMWi Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) BMU/BMUB Wissenschaftlicher Beirat zum BMU-geförderten Vorhaben „Klimaschutz zieht ein – KlimaZ“ BMU/BMUB Projektbeirat zum BMU-geförderten Vorhaben „"Begleitung EEG- Monitoringberichte und EEG-Erfahrungsbericht für die Stromerzeugung aus Biomasse" BMU/BMUB Ad hoc Arbeitskreis „Alternative biogene Brennstoffe“ beim UBA b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die o.g. Ressorts entscheiden auf Grundlage der Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums über die Besetzung. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Es handelte sich um zwei Personen jeweils für einen befristeten Zeitraum. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Referentin im Bereich stoffliche Biomassenutzung des BMEL (2012) Referentin im Bereich Bioenergie des BMEL(2016) c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Die Personalkosten von insgesamt rd. 89.000 Euro trug die FNR. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 663 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Die Abordnungen fanden auf der Grundlage des TVöD statt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 664 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Einzelplan: 10 Kapitel: 1010 Titel: 68401 und 893 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 6.515.672 2018: 6.144.472 2017: 6.071.272 2016: 6.055.172 2015: 6.009.572 2014: 5.913.122 2013: 5.756.872 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Es werden unabhängig Informationen gesammelt und ausgewertet, die für die Landwirtschaft von Interesse sind. Die Informationen werden dem BMEL, der Fachwelt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Satzungsgemäßes Ziel ist die Förderung einer verbraucherorientierten, sozialverträglichen und umweltschonenden Landbewirtschaftung, einer tiergerechten und umweltverträglichen Nutztierhaltung sowie die Förderung des ländlichen Raumes. Das KTBL orientiert sich in seiner Arbeit an den von der Wissenschaft prognostizierten langfristigen Entwicklungsperspektiven sowie an den Bedürfnissen seiner Zielgruppen. Die Kernaufgabe des KTBL ist der Technologietransfer. Das KTBL erhebt Daten und Fakten für Kalkulationen und zur Bewertung der Landbewirtschaftung, der Nutztierhaltung und energiewirtschaftlicher Fragen. Es erarbeitet Beiträge für die Entwicklung des ländlichen Raumes, bereitet sie Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 665 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. auf und veröffentlicht sie. Darüber hinaus wirkt es bei der Erstellung von Regelwerken mit und beschreibt den Stand der Technik. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Am 01.01.1969. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Das KTBL hat seinen Sitz in Darmstadt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 52,6 2018: 52,6 2017: 52,6 2016: 52,9 2015: 52,75 2014: 52,75 2013: 52,75 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 5.254.200 2018: 4.921.228 2017: 4.846.066 2016: 4.584.729 2015: 4.591.273 2014: 4.839.367 2013: 4.195.723 Drucksache 19/10481 – 666 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 243.000 1.075.550 2018: 237.194 996.264 2017: 233.220 1.023.174 2016: 321.794 1.068.443 2015: 475.957 922.753 2014: 64.006 1.006.036 2013: 86.021 878.809 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das KTBL ist ein eingetragener Verein. Dem BMEL ist nicht bekannt, warum diese Rechtsform gewählt worden ist. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Zum 01.04.2019 hat das KTBL 319 Vereinsmitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Die Erarbeitung politischer Empfehlungen gehört nicht zu den satzungsgemäßen Aufgaben des KTBL. Das KTBL erarbeitet fachliche Empfehlungen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 667 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Das KTBL stellt vor allem dem BMEL fachliche, aber keine politischen Empfehlungen zur Verfügung. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Die fachlichen Empfehlungen dienen als Sachgrundlage für die Entscheidungsfindung des BMEL. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? 1. Gülleverarbeitung und Technik 2. Emissionen aus der Tierhaltung 3. Konflikt Tier- und Umweltschutz in der Tierhaltung– daraus entstand der nationale Bewertungsrahmen Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Die Bereitstellung von sachlich objektiven Daten und Grundlagen ist ein wesentliches Element für eine solide Entscheidungsfindung auch bei Prozessen in der Landwirtschaft, für Entscheidungsträger in der Politik und Verwaltung sowie der Öffentlichkeit. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja, Vertreter des KTBL sind auch in Gremien der EU-Kommission als Sachverständige oder bei Entwicklung von Strategien (Nutztierstrategie des BMEL) u.a.m. eingebunden. Drucksache 19/10481 – 668 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMEL Nutztierstrategie BMU, UBA Best Verfügbare Technik b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Vertreter des KTBL sind als Experten eingebunden. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Ja, im Wege der Abordnung. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Es handelte sich um insgesamt zwei Personen für einen jeweils befristeten Zeitraum. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Die Experten wurden auf Referentendienstposten eingesetzt. Die Aufgaben lagen in den Bereichen „Unterstützung bei der Ausarbeitung der Novelle der Düngeverordnung“ bzw. „Unterstützung bei der Ausarbeitung der BMEL- Digitalisierungsinitiative“ c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Das BMEL hat die Personalkosten in Höhe von insgesamt rd. 171.000 Euro getragen. d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Die Abordnungen erfolgten in Anwendung des TVöD-Bund. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 669 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 670 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Einzelplan: 10 Kapitel: 1010 Titel: 684 01 und 893 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag (Bundesanteil) IST in EURO 2019 (SOLL): 774.650 2018: 771.000 2017: 771.000 2016: 771.000 2015: 744.000 2014: 672.000 2013: 674.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. hat die Aufgabe, die deutsche Forstwirtschaft zu unterstützen durch Forschungsarbeiten zur Verbesserung und Weiterentwicklung von Forsttechnik, Forstgeräten und Forstausrüstung sowie zu den Arbeitsbedingungen für die in der Forstwirtschaft Beschäftigten. Unter anderem erfolgt dies durch Untersuchung und Bewertung von Arbeitsmitteln und deren sachgemäßer Anwendung unter besonderer Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Ergonomie, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und der Nachhaltigkeit. Hinzu kommen Forschungsarbeiten der Forstlichen Verfahrenstechnik, insbesondere die Entwicklung neuer Verfahren und Arbeitsmittel, die Beschreibung und Evaluierung von Verfahren hinsichtlich Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 671 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Im Einzelnen wird der Zweck erreicht, durch die Erarbeitung wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse und Forschungstätigkeiten im Hinblick auf Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel und Arbeitsbedingungen in der Forstwirtschaft sowie die Qualifizierung forstlicher Berufsgruppen und weiterer waldinteressierter Personen, durch die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen im nationalen und internationalen Rahmen, durch Transfer der gewonnenen wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse. Darüber hinaus ist es Aufgabe des KWF, als Mittler zwischen forstlicher Forschung, forstlicher Praxis und Industrie zu fungieren. Das KWF organisiert den Praxistransfer von Forschungsarbeiten und Studien, so dass die Erkenntnisse für alle Akteure der Forst- und Holzwirtschaft sowie für alle Waldinteressierten zugänglich und verfügbar sind. Darüber hinaus behandelt das KWF durch eigene Untersuchungen überregionale Probleme, die nur von wissenschaftlich oder besonders ausgebildeten Fachkräften zu lösen sind. Die zur Wahrnehmung der Aufgaben notwendige Kompetenz liegt in Einrichtungen der Bundesverwaltung nicht vor. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1962 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Groß-Umstadt (Hessen) e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 22,5 2018: 22,5 2017: 22,5 2016: 22,5 2015: 22,5 2014: 22,5 2013: 22,5 Drucksache 19/10481 – 672 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 1.726.000 2018: 1.725.000 2017: 1.706.000 2016: 1.700.000 2015: 1.524.000 2014: 1.551.000 2013: 1.473.000 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 71.000 216.700 2018: 78.000 596.000 2017: 83.000 738.000 2016: 69.000 539.000 2015: 62.000 860.000 2014: 75.000 405.000 2013: 61.000 930.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das KWF hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Gründe für die Wahl der Rechtsform sind dem BMEL nicht bekannt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 2.500 aktive Mitglieder und ca. 290 fördernde Mitglieder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 673 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Politische Empfehlungen liegen nicht im Aufgabenbereich dieser Institution (siehe Antwort auf Frage 1) a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja. Drucksache 19/10481 – 674 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMEL Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik; Arbeitsgruppe Ressource Wald und Holz innerhalb der Charta für Holz 2.0 b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Besetzung erfolgt nach Kompetenz und Befähigung. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 675 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Externe Begutachtung von Projektskizzen der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe e.V. auf Grund der Kompetenz und des Fachwissens beim KWF. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Nein, s. Antwort zu a). c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 676 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Einzelplan: 10 Kapitel: 1010 Titel: 684 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 621.000 2018: 599.262 2017: 666.906 2016: 316.316 2015: 427.622 2014: 310.498 2013: 707.736 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Als führender Waldinteressen vertretender Verein in Deutschland erfüllt die SDW wesentliche Aufgaben zur Information der Bevölkerung über den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Daran besteht ein erhebliches Bundesinteresse. Im Vordergrund steht dabei die Vermittlung von forstwirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhängen im Wald. Oberstes Ziel dabei ist die Vermittlung von Kenntnissen zum „Schutz des Waldes“ im Sinne eines Interessenausgleichs zwischen der Forstwirtschaft und der Bevölkerung. Als anerkannter Naturschutzverband unterstützt die SDW das BMEL zudem bei anstehenden Gesetzgebungsverfahren. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zweck der SDW ist im Einzelnen: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 677 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Schutz, Erhalt und Vermehrung des Waldes und die dauerhafte Sicherung aller Waldfunktionen 2. eine nachhaltigen Sicherung der Wald-Ökosysteme und der Landschaft als Lebensraum einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt 3. eine schonende Waldbewirtschaftung unter Beachtung ökologischer Belange, 4. den Aufbau und die Entwicklung der Wälder zu gesunden, stabilen, leistungsfähigen und artenreichen Mischbeständen mit standortgerechten Baumarten und 5. die Beziehung der Menschen zum Wald und zur Natur. Der Zweck kann durch eine Stelle der Bundesverwaltung nicht erfüllt werden, da dort die erforderliche Expertise nicht vorgehalten wird und auch nicht vorgehalten werden kann. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1947 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bonn e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 5,0 2018: 5,0 2017: 5,0 2016: 4,0 2015: 3,5 2014: 3,5 2013: 3,5 Drucksache 19/10481 – 678 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 408.300 2018: 396.371 2017: 365.479 2016: 309.597 2015: 294.928 2014: 274.439 2013: 441.117 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 21.500 232.100 2018: 22.937 737.303 2017: 20.474 944.669 2016: 20.629 479.695 2015: 24.990 333.119 2014: 18.976 395.314 2013: 21.267 595.864 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die SDW hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Gründe für diese Rechtsform sind dem BMEL nicht bekannt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Ca. 25.000 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 679 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Die SDW erarbeitet und vertritt eigenständig fachliche Positionen zum Wald und seiner nachhaltigen Bewirtschaftung. Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Die interessierte Öffentlichkeit. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? - Erhalt der deutschen Alleen - Erhalt der Rosskastanie - Einsatz für Baumpflanzungen Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. Drucksache 19/10481 – 680 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 681 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 682 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Einzelplan: 10 Kapitel: 1010 Titel: 684 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V. (ZBG) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag (Bundesanteil) IST in EURO 2019 (SOLL): 201.750 2018: 196.105 2017: 159.160 2016: 164.017 2015: 177.667 2014: 169.825 2013: 177.470 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: - Erstellung einer Datenbasis zur wirtschaftlichen Entwicklung der Gartenbauunternehmen in Deutschland als Entscheidungsgrundlage für das BMEL sowie für Zwecke der Beratung, Ausbildung und des Sachverständigenwesens. - Angewandte Forschung im Bereich der Betriebswirtschaft zur Weiterentwicklung eines nachhaltigen Gartenbaus. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? a. Satzungsmäßige Aufgabe ist es, den Gartenbau durch Forschungs-, Untersuchungs- und Schulungstätigkeit im Bereich der Betriebswirtschaft zu fördern und zu unterstützen und Entscheidungshilfen für Bund und Länder zu liefern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 683 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b. Die Datengrundlage für die Entscheidungshilfen wird durch das Angebot eines freiwilligen Betriebsvergleichs erstellt, der u.a. gemeinsam mit der von den Ländern organisierten Offizialberatung angeboten wird. Für die Kooperation mit der Offizialberatung und die freiwillige Teilnahme ist die Unabhängigkeit wichtige Voraussetzung. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Initiierung als Forschungsprojekt 1958. Gründung des Vereins 1972. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz des ZBG ist Hannover. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 4,5 2018: 4,5 2017: 4,5 2016: 5,0 2015: 5,0 2014: 5,0 2013: 5,0 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 364.600 2018: 383.700 2017: 342.270 2016: 354.860 2015: 363.020 2014: 374.400 2013: 380.608 Drucksache 19/10481 – 684 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 0 47.900 2018: 0 83.170 2017: 0 66.020 2016: 0 53.725 2015: 0 48.400 2014: 0 65.500 2013: 0 46.136 Die Bundeszuwendung deckt die Hälfte des Zuwendungsbedarfes auch bei den Sachkosten. Das ZBG besitzt keine Liegenschaften sondern nutzt Räumlichkeiten der Leibniz Universität auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das ZBG hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Gründe für die Wahl der Rechtsform sind dem BMEL nicht bekannt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Das ZBG hat 19 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 685 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. Es werden ausschließlich Forschungsergebnisse und fachliche Stellungnahmen erarbeitet. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Für die Bundesregierung werden auf Anforderung fachliche Stellungnahmen erarbeitet. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Die Stellungnahmen werden in Entscheidungsprozesse mit einbezogen. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? - Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau - Auswertung der Agrarstrukturerhebung - Betriebswirtschaftliche Situation in den Sparten des Gartenbaus Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. Drucksache 19/10481 – 686 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 687 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Fachliche Eignung, Zugang zu erforderlichen Datengrundlagen und Kapazität. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Andere Auftragnehmer haben keinen Zugang zu Einzeldaten. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Entfällt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 688 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Einzelplan: 11 Kapitel: 1105 Titel: 684 03 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 605.000 € 2018: 573.000 € 2017: 529.000 € 2016: 555.000 € 2015: 436.000 € 2014: 499.000 € 2013: 424.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Frage1 a) und 1 b) werden unter 1 b) zusammen beantwortet. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Ziel und Zweck der DVfR sind die Förderung der individuellen und umfassenden Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Sie vereint dafür alle Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe. Als fachlich orientierter Verband organisiert er den Informationsaustausch und die Diskussion zur Entwicklung und Verbesserung des Systems der Rehabilitation. Um eine fachliche, politisch nicht festgelegte Arbeit zu ermöglichen, ist die Organisationsform einer NGO zweckmäßig. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 14. April 1909 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 689 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Heidelberg e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 7 Vollzeitstellen 2018: 7 Vollzeitstellen 2017: 7 Vollzeitstellen 2016: 6 Vollzeitstellen 2015: 6 Vollzeitstellen 2014: 6 Vollzeitstellen 2013: 6 Vollzeitstellen IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 497.762,00 € 2018: 469.535,70 € 2017: 427.908,86 € 2016: 443.223,27 € 2015: 375.519,35 € 2014: 393.215,06 € 2013: 361.763,33 € Drucksache 19/10481 – 690 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 53.400,00 € 53.838,00 € 2018: 51.928,18 € 51.850,12 € 2017: 48.237,62 € 53.253,52 € 2016: 52.471,27 € 59.605,46 € 2015: 49.412,61 € 10.568,04 € 2014: 39.128,68 € 66.922,26 € 2013: 33.678,41 € 17.558,26 € g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die DVfR ist ein eingetragener Verein. Diese Rechtsform eignet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der deutschen Rechtsprechung insbesondere für eine auf gewisse Dauer angelegte Verbindung mit einer größeren Anzahl von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks und ist als Vereinigung unabhängig vom Wechsel der Mitglieder. Daher eignet sich die Organisationsform besonders für die Umsetzung der Aufgaben der DVfR. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die DVfR hat 297 Mitglieder (Stand: 31.12.2018) Jahr Mitglieder gesamt davon Einzelmitglieder davon Korporative Mitglieder 2013 301 142 159 2014 298 137 161 2015 289 132 157 2016 287 131 156 2017 297 146 151 2018 297 146 151 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 691 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die DVfR betreibt das online-Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht (www.reha-recht.de). Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ergebnis der Verbandsarbeit sind konsensbasierte fachliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und daraus abgeleitete sozialpolitische Forderungen. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Adressat sind insbesondere Bundesregierung, Landesregierungen in den Bereichen Soziales, Arbeit, Gesundheit und Bildung, Fachverbände der Rehabilitation und Teilhabe, Deutscher Behindertenrat (DBR) sowie Leistungsträger der Rehabilitation, Rehabilitationsdienste und –einrichtungen. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Die Konsensfindung der Mitglieder der DVfR zu erforderlichen Weiterentwicklungen (beispielsweise zu Fragen der medizinischen, beruflichen, schulischen und sozialen Rehabilitation und Teilhabe oder zur interdisziplinären, bereichsübergreifenden Zusammenarbeit oder zu Gesetzesentwürfen) ist eine wichtige Aufgabe der DVfR und dient insbesondere der Politikberatung. Die Adressaten der Empfehlungen der DVfR entscheiden selbst, inwieweit diesen Empfehlungen gefolgt wird. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? • Empfehlung der DVfR zum Verzicht auf Ausschreibungen für Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen (zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten individuellen Versorgung) – Empfehlungen aus 2009, 2016, 2019. • ICF-Nutzung bei der Bedarfsermittlung, Bedarfsfeststellung, Teilhabe- und Gesamtplanung im Kontext des Bundesteilhabegesetzes – Empfehlung aus 2017. • Zum Verfahren der Bedarfsermittlung und -feststellung in der Praxis und zur Bedeutung von § 13 SGB IX“ – Empfehlung 2019. Drucksache 19/10481 – 692 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. • Stellungnahme der DVfR zu Inhalten der Bedarfsermittlung im SGB IX: Morbidität, Sorge um Gesundheiterhaltung und Krankheitsbewältigung – Empfehlung 2019. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ist die einzige Vereinigung in Deutschland, in der Vertreterinnen und Vertreter aller Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe gleichberechtigt zusammenwirken: Selbsthilfe- und Sozialverbände, Sozialleistungsträger, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Reha-Experten sowie Berufs- und Fachverbände. Die Mitglieder der DVfR, ihre Partner in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft engagieren sich gemeinsam in einem interdisziplinären und sektorenübergreifenden, konsensorientierten Diskurs zur Weiterentwicklung von Rehabilitation, Teilhabe und Selbstbestimmung. Das Wirken der DVfR ist auf die Realisierung eines modernen und anerkannten Rehabilitationssystems ausgerichtet, das Menschen mit Beeinträchtigungen unter Mobilisierung aller Ressourcen zuverlässig jede individuell erforderliche Unterstützung für ihre selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bereitstellt. Maßgebende Leitlinie dabei ist Artikel 26 der UN-Behindertenrechtskonvention (Habilitation und Rehabilitation). Auf diese Weise wirkt die DVfR an der Entwicklung einer umfassend inklusiven Gesellschaft mit. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 693 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 694 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Einzelplan: 11 Kapitel: 1110 Titel: 68403 Institutioneller Zuwendungsempfänger: DSM Unterweser e.V. DSM e.V. Bremen Bremer Seemannsmission e.V. Stella Maris Bremen DSM Westküste e.V., Brunsbüttel Ostfriesische Evangelische Seemannsmission e.V., Emden DSM Hamburg-Altona e.V. DSM in Hamburg e.V. DSM Hamburg-Harburg e.V. Stella Maris Hamburg DSM Hannover e.V. Station Bremerhaven DSM Hannover e.V. Station Cuxhaven DSM Hannover e.V. Station Stade-Bützfleth DSM Kiel e.V. DSM in Lübeck e.V. DSM Rostock e.V. DSM Wilhelmshaven e.V. Sassnitzer Seemannsmission e.V. Ev. Kirchenkreis Duisburg Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): keine 2018: 26.315,00 € je Seemannsmission 2017: 26.315,00 € je Seemannsmission 2016: 26.164,00 € je Seemannsmission 2015: keine 2014: keine 2013: keine (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr; eine institutionelle Förderung bestand nur für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018, Ab 2019 erfolgt eine anteilige Finanzierung des Bundes auf Grund eines Leistungsanspruches der Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen nach § 119 Abs. 4 Seearbeitsgesetz (SeeArbG)) Es wird auf die Antwort zur Frage 9 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 695 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: In Deutschland ist zum 1. August 2013 das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) in Kraft getreten, mit dem das Seearbeitsübereinkommen 2006 der ILO umgesetzt wird. Die BRD hat das Übereinkommen am 16. August 2013 ratifiziert. Das ILO- Übereinkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, in den inländischen Häfen Sozialeinrichtungen für Seeleute einzurichten, die diskriminierungsfrei und leicht zugänglich sind. In deutschen Seehäfen bestehen diese in Form der Seemannsheime und Seemannsclubs, die sich in der Trägerschaft kirchlicher Einrichtungen befinden. Der Bund muss aus diesem Grund keine unmittelbar staatlichen Einrichtungen für die soziale Betreuung der Seeleute an Land schaffen. Daher beteiligt sich der Bund an der Finanzierung dieser Einrichtungen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? In den Einrichtungen werden Seeleute beim Hafenlandgang und an Bord von ankernden Schiffen in sozialer und seelsorgerischer Hinsicht betreut. Würde der Bund eigene, unmittelbar staatlichen Einrichtungen schaffen, wären die damit verbundenen Kosten deutlich höher als die bis 2018 gewährte Zuwendungssumme. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Wann die einzelnen Seemannsmissionen gegründet wurden, ist der Bundesregierung im Einzelnen nicht bekannt. Die ersten Seemannsmissionen unter der evangelischen Kirche in Deutschland gründeten sich Ende des 19. Jahrhunderts. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Es wird auf die obige Übersicht verwiesen. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Seemannsmission Personalstellen 2018 Personalkosten 2018 in € DSM Unterweser e.V. 0,5 37.800 DSM e.V. Bremen 21,45 1.246.000 Bremer Seemannsmission e.V. 8 149.500 Stella Maris Bremen 2 131.800 DSM Westküste e.V., Brunsbüttel 2,25 164.200 Ostfriesische Evangelische Seemannsmission e.V., Emden 2,5 110.000 Drucksache 19/10481 – 696 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. DSM Hamburg-Altona e.V. 9,5 424.000 DSM in Hamburg e.V. 14,5 497.526 DSM Hamburg-Harburg e.V. 14,7 767.000 Stella Maris Hamburg 2 81.986 DSM Hannover e.V. Station Bremerhaven 9,12 535.910 DSM Hannover e.V. Station Cuxhaven 1,78 117.800 DSM Hannover e.V. Station Stade-Bützfleth 3 132.370 DSM Kiel e.V. 5 225.100 DSM in Lübeck e.V. 1,77 112.000 DSM Rostock e.V. 2,5 116.750 DSM Wilhelmshaven e.V. 0,8 46.000 Sassnitzer Seemannsmission e.V. 2 Minijobs 14.285 Ev. Kirchenkreis Duisburg 1 69.550 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? in EURO Name des Zuwendungsempfängers Liegenschaftskosten Sonstige Sachkosten 2018 Soll DSM Unterweser e.V. 6.500 30.800 DSM e.V. Nicht extra ausgewiesen 1.420.695 1) Bremer Seemannsmission e.V. 57.100 129.665 Stella Maris Bremen 1.500 22.550 DSM Westküste e.V. 12.700 126.001 Ostfriesische Evangelische Seemannsmission e.V. 40.000 134.815 DSM Hamburg-Altona e.V. 140.000 244.000 DSM in Hamburg e.V. 134.513 150.138 DSM Hamburg-Harburg e.V. 73.000 301.500 Stella Maris Hamburg 34.300 30.474 DSM Hannover e.V. Station Bremerhaven 86.000 215.315 DSM Hannover e.V. Station Cuxhaven 14.274 40.301 DSM Hannover e.V. Station Stade-Bützfleth 10.500 83.410 DSM Kiel e.V. 26.000 92.450 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 697 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. DSM in Lübeck e.V. 26.300 84.060 DSM Rostock e.V. 33.000 37.450 Sassnitzer Seemannsmission e.V. Nicht extra ausgewiesen 17.430 1) DSM Wilhelmshaven e.V. 18.965 31.100 Ev. Kirchenkreis Duisburg 5.730 16.070 2017 Ist DSM Unterweser e.V. 6.385 30.525 DSM e.V. Nicht extra ausgewiesen 2.192.926 1) Bremer Seemannsmission e.V. 64.170 194.798 Stella Maris Bremen 3.522 17.826 DSM Westküste e.V. 16.600 86.498 Ostfriesische Evangelische Seemannsmission e.V. Nicht extra ausgewiesen 152.655 1) DSM Hamburg-Altona e.V. 161.862 248.518 DSM in Hamburg e.V. 131.101 156.789 DSM Hamburg-Harburg e.V. 75.031 405.472 Stella Maris Hamburg 28.411 27.599 DSM Hannover e.V. Station Bremerhaven 119.163 301.009 DSM Hannover e.V. Station Cuxhaven 12.905 45.489 DSM Hannover e.V. Station Stade-Bützfleth 10.537 70.364 DSM Kiel e.V. 30.243 76.350 DSM in Lübeck e.V. 23.693 42.903 DSM Rostock e.V. 31.306 48.083 Sassnitzer Seemannsmission e.V. 275 26.579 DSM Wilhelmshaven e.V. 25.696 33.022 2016 Ist DSM Unterweser e.V. 8.435 80.132 DSM e.V. Nicht extra ausgewiesen 1.381.459 1) Bremer Seemannsmission e.V. 84.595 248.566 Stella Maris Bremen 3.788 20.451 Drucksache 19/10481 – 698 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. DSM Westküste e.V. 52.026 92.850 Ostfriesische Evangelische Seemannsmission e.V. Nicht extra ausgewiesen 205.954 1) DSM Hamburg-Altona e.V. 145.798 206.398 DSM in Hamburg e.V. 158.202 176.156 DSM Hamburg-Harburg e.V. 85.802 399.299 Stella Maris Hamburg 51.583 17.381 DSM Hannover e.V. Station Bremerhaven 162.714 252.589 DSM Hannover e.V. Station Cuxhaven 13.393 50.389 DSM Hannover e.V. Station Stade-Bützfleth 9.619 135.109 DSM Kiel e.V. 26.865 74.589 DSM in Lübeck e.V. 28.011 54.634 DSM Rostock e.V. 25.523 45.710 DSM Wilhelmshaven e.V. 14.289 30.865 1) einschließlich Liegenschaftskosten g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die beiden katholischen Einrichtungen sind Teil der katholischen Kirche. Bei den evangelischen Seemannsmissionen handelt es sich, bis auf den Ev. Kirchenkreis Duisburg, um eingetragene Vereine. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zur Wahl der Rechtsform vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 699 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen setzen sich für die Gemeinwohlinteressen der Seeleute ein. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Drucksache 19/10481 – 700 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 701 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: BMAS Einzelplan: 11 Kapitel: 1113 Titel: 68402 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Aktion Das Sichere Haus e. V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 75.000 2018: 75.000 2017: 75.000 2016: 75.000 2015: 55.000 2014: 55.000 2013: 55.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Gem. § 30 Abs. 2 ProdSG unterrichten die Marktüberwachungsbehörden die BAuA über freiwillige Maßnahmen der Wirtschaftsakteure, die diese getroffen haben, weil von ihrem Produkt ein ernstes Risiko ausgeht. Die BAuA kann dadurch Ihrer Pflicht zur Information der Öffentlichkeit z.B. über das Produktsicherheitsportal nachkommen. Dies dient der Verbesserung des Verbraucherschutzes (vgl. BT-Drucksache 17/6276 S. 38). Als Ausfluss dessen ergeben sich die Aufgaben der BAuA direkt aus dem ProdSG (Insbesondere §§ 30 ff.) und § 2(6) des Errichtungserlasses der BAuA vom 27.06.2013. In Ihnen wird festgelegt, dass die BAuA Produkte hinsichtlich ihrer möglichen gesundheitlichen Risiken bewertet und Vorschläge zur Verringerung etwaiger Risiken unterbreitet. Zudem hat die BAuA der Öffentlichkeit die Ergebnisse Ihrer Arbeit zugänglich zu machen. Durch das Engagement in der DSH wird die Bundesanstalt diesen Aufgaben gerecht. Die DSH leistet satzungsgemäß Aufklärungsarbeit auf dem Gebiet der Unfallforschung in Heim und Freizeit. Dazu gehört auch die Information der breiten Öffentlichkeit über sichere und gefahrlose Produkte bzw. der sichere Umgang mit diesen. Diese Zielgruppe wird in der Öffentlichkeitsarbeit der BAuA jedoch nur wenig berücksichtigt, da deren Fokus gemäß v. g. Errichtungserlass auf wissenschaftlichen Themen mit anderen Zielgruppen liegt. Drucksache 19/10481 – 702 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Arbeit der Aktion DSH dient der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Ursachen der Unfallgefahren und über Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen sowie über Fragen des Arbeitsschutzes im häuslichen Bereich. Der Schwerpunkt des Beitrages des Bundes zur Unfallverhütung im Haus liegt in der Information und Aufklärung der Bevölkerung über die Unfallgefahren und Unfallverhütungsmaßnahmen. Die DSH richtet sich mit Ihrer Arbeit somit an die breite Öffentlichkeit mit dem Fokus auf die Endverbraucher und Privathaushalte. Der Vermittlungsauftrag wird durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht. Dieses Ziel wird insbesondere deshalb erreicht, weil die Zielgruppe der DSH in der Öffentlichkeitsarbeit der BAuA ansonsten nur eine untergeordnete Rolle spielt. Derzeit wird nur über die DSH dieser Personenkreis in diesem Umfang erreicht. Ohne die DSH müsste diese Zielgruppe in Eigenregie und gesondert adressiert werden. Hinsichtlich der institutionellen Förderung ist festzustellen, dass sich der finanzielle und personelle Ressourceneinsatz im derzeitigen Modell als sehr vorteilhaft für den Bund erweist, da nur anteilige Kosten zu übernehmen sind. Die Aufgabe kann auch nicht bereits durch eigene Verwaltungsbehörden des Bundes erfüllt werden, denn eine Durchführung in Eigenregie wäre finanziell unwirtschaftlich und kann mit der derzeitigen Personalausstattung nicht geleistet werden. Zudem wären die gleichen Ergebnisse mit dem bisherigen Mitteleinsatz unmöglich zu erreichen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1959 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Hamburg e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 2,54 2018: 2,36 2017: 2,54 2016: 3,0 2015: 2,54 2014: 2,41 2013: 2,54 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 703 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 195.180 2018: 192.947 (vorauss.) 2017: 185.008 2016: 186.437 2015: 136.046 2014: 172.213 2013: 174.639 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 21,1 187,6 2018: 21,3 197,7 2017: 21,2 189,9 2016: 21,6 185,2 2015: 22,6 211,2 2014: 22,0 181,4 2013: 21,2 168,2 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? e. V. –> Grund ist nicht bekannt h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? derzeit 27 ordentliche und 2 fördernde Mitglieder Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. Drucksache 19/10481 – 704 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? entfällt b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? entfällt c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? entfällt Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Mit der Durchführung der satzungsgemäßen Aufklärungsarbeit auf dem Gebiet der Unfallforschung wird die breite Öffentlichkeit hinsichtlich Unfallgefahren und Unfallverhütungsmaßnahmen in Heim und Freizeit aufgeklärt. Die Verhütung von Unfällen liegt im Interesse des Gemeinwohls und kann durchaus als wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft bezeichnet werden, zumal hierdurch Schäden an Leben und Gesundheit der Bevölkerung verhindert werden sollen. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich entfällt b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? entfällt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 705 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? entfällt b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? entfällt c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? entfällt d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? entfällt Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? entfällt b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? entfällt c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? entfällt Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 706 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Einzelplan: 12 Kapitel: 1210 (bis 2015 Kapitel 1202) Titel: 682 21 (bis 2015 Titel 682 61) Institutioneller Zuwendungsempfänger: NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 2018: 2017: 2016: 2.292.884,86 € 2015: 1.989.781,92 € 2014: 1.847.819,42 € 2013: 1.871.005,67 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) Ab dem Jahr 2017 erfolgte die Finanzierung des Programmbereichs Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) auf der Grundlage eines Rahmenvertrages. a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Erfüllung der satzungsgemäßen und im Gesellschaftsvertrag der NOW GmbH festgelegten Aufgaben, soweit es die Umsetzung des nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie betrifft. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie koordiniert und steuert das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) der Bundesregierung und die Förderrichtlinien Elektromobilität sowie Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 707 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ladeinfrastruktur (LIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Im Auftrag des BMVI unterstützt die NOW GmbH außerdem bei der Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS). c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2008 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die folgenden Zahlen betreffen ausschließlich den Programmbereich NIP für den Zeitraum der Finanzierung durch eine institutionelle Zuwendung. Personalzahlen 2019: 2018: 2017: 2016: 13 2015: 12 2014: 11 2013: 12 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2018: 2017: 2016: 1.083.366,33 € 2015: 1.014.991,23 € 2014: 976.681,01 € 2013: 907.559,40 € Drucksache 19/10481 – 708 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die folgenden Zahlen betreffen ausschließlich den Programmbereich NIP für den Zeitraum der Finanzierung durch eine institutionelle Zuwendung. IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 2018: 2017: 2016: 143.562,85 1.046.789,54 2015: 102.425,67 848.381,16 2014: 107.980,59 748.189,48 2013: 104.704,36 846202,51 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Gründung als GmbH, da die umfassende Koordinierungs- und Umsetzungsaufgabe zur Umsetzung des Gesamtprogramms nur von einer Organisation geleistet werden kann, die hinsichtlich Kompetenz, Akzeptanz bei allen Beteiligten und zielbezogener Neutralität ganz auf diesen Zweck zugeschnitten ist. Die Gründung einer Gesellschaft stellte damit die wirtschaftlichste Lösung für das Programm-Management dar. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? entfällt Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, die im Rahmen der Programmrealisierung erhobenen Ergebnisse, Erfahrungen und Informationen werden evaluiert und aufbereitet, und ggf. in geeigneter Form veröffentlicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 709 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein, laut Leistungsbeschreibung berät die NOW GmbH das BMVI als Auftraggeber auf Anfrage inhaltlich zu Fachthemen, Berichten und Gesetzgebungsvorhaben. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? entfällt b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? entfällt c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? entfällt Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein, es handelt sich um eine Programmgesellschaft des Bundes. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja, die Zusammenarbeit und Koordination mit europäischen und internationalen Initiativen inklusive der Vertretung öffentlicher Interessen in relevanten Gremien gehört gemäß § 2 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags der NOW GmbH, Stand Januar 2016, zum Gegenstand des Unternehmens. Drucksache 19/10481 – 710 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMVI Delegation der Bundesregierung im Rahmen der International Partnership for Hydrogen and Fuel Cells in the Economy (IPHE) b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? § 2 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags der NOW GmbH, Stand Januar 2016 Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Es fand kein Mitarbeiteraustausch zwischen dem BMVI und der NOW GmbH statt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? entfällt b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? entfällt c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? entfällt d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? entfällt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 711 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein, auf den unter Frage 1a dargestellten Zweck der Gesellschaft wird verwiesen. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? entfällt b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? entfällt c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? entfällt Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 712 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Einzelplan: 12 Kapitel: 1210 Titel: 68611 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), Auguststraße 29 in 53229 Bonn Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 478.000 Euro 2018: 478.000 Euro 2017: 478.000 Euro 2016: 478.000 Euro 2015: 478.000 Euro 2014: 478.000 Euro 2013: 478.000 Euro (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Aufgrund des Sinnzusammenhanges werden die Fragen a) und b) zusammen beantwortet: Die Zuwendung ist entsprechend dem Antrag zur Finanzierung der Einrichtung und zur Erfüllung dieser satzungsgemäßen Aufgaben zweckgebunden. Sie erfolgt für Aufklärungs- u. Erziehungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Straßenverkehrsunfälle, die auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit abzielen und das Unfallgeschehen positiv beeinflussen. Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse an der Institutionellen Förderung des DVR, da der Bund (BMVI) zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe „Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“ erst einen eigenen Verwaltungsapparat schaffen müsste, gäbe es nicht bereits den DVR mit seinen über 200 Mitgliedsorganisationen, mit denen er gemäß der Satzung eng zusammenarbeitet und seine besondere Aufgabe in der Zusammenfassung der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 713 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bemühungen aller beteiligter Stellen zu einem gemeinsamen, sinnvollen und wirksamen Handeln sieht. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V., DVR, wurde 1969 auf Initiative des damaligen Bundesverkehrsministers Dr. Georg Leber als gemeinnütziger Verein gegründet. Die Aufgabe des Vereins ist die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz ist in Bonn, Auguststraße 29, 53229 Bonn, Zweigstelle Berlin, Jägerstraße, 67-69, 10117 Berlin, und ab 2021 vollständiger Umzug nach Berlin als Hauptsitz. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019 (Soll): 44 2018 (Soll): 44 2017: 44 2016: 44 2015: 44 2014: 44 2013: 44 IST in EURO Personalkosten 2019 (Soll): 2.842 T€ 2018 (Soll): 2.739 T€ 2017: 2.711 T€ 2016: 2.353 T€ 2015: 2.373 T€ 2014: 2.264 T€ 2013: 2.285 T€ Drucksache 19/10481 – 714 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (Soll): 275 T€ 11.356 T€ 2018 (Soll): 264 T€ 10.712 T€ 2017: 262 T€ 10.553 T€ 2016: 279 T€ 10.411 T€ 2015: 254 T€ 10.341 T€ 2014: 256 T€ 9.725 T€ 2013: 256 T€ 9.423 T€ Anmerkung: Die „sonstigen Sachkosten“ beinhalten Kosten der Geschäftsstelle sowie Projektkosten. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Der DVR ist ein eingetragener Verein seit 1969 (siehe hierzu Punkt 1c). h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der DVR hat z.Zt. ca. 200 Mitgliedsorganisationen. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? ja a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland, dazu gehören auch der Bund, ebenso wie die Länder, Kommunen, private Institutionen bis hin zu jedem einzelnen Verkehrsteilnehmenden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 715 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Ja, Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Beispiele sind: • Erleichterung der Tempoabsenkung innerorts vor besonders sensiblen Einrichtungen • Optimierung des Begleiteten Fahrens ab 17 • Einführung von Fahrerassistenzsystemen Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, Erhöhung der Verkehrssicherheit zum Allgemeinwohl. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMVI - Projektgruppe „Hochrisikophase Fahranfänger“ - Runder Tisch „automatisiertes Fahren“ - Arbeitsgruppen / Workshops zur Erstellung des nächsten Verkehrssicherheitsprogrammes b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Einladungen erfolgen i.d.R. aufgrund fachlicher Expertise zur Verkehrssicherheit Drucksache 19/10481 – 716 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 717 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium der Verteidigung Einzelplan: 14 Kapitel: 1403 Titel: 685 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 18.129 T 2018: 16.777 T 2017: 16.995 T 2016: 16.540 T 2015: 15.667 T 2014: 14.266 T 2013: 14.263 T (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Der VdRBw ist der besonders beauftragte Partner für die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr. Die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit dient dem Zweck, die Reservistinnen und Reservisten zu betreuen, an die Bundeswehr zu binden, sie zum Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft zu qualifizieren und für einen langfristigen Aufwuchs der Streitkräfte auszubilden und in Übung zu halten. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institution im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der VdRBw stellt die Betreuung und Information aller Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (ca. 9 Mio.) sicher und unterhält hierzu ein flächendeckendes Netz von haupt- und ehrenamtlichen Strukturen. Darüber hinaus unterstützt er die Bundeswehr bei der Ausbildung und Inübunghaltung der wehrrechtlich verfügbaren Reservistinnen und Reservisten. Drucksache 19/10481 – 718 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Leistungserbringung erfolgt im Kern durch das ehrenamtliche Personal in den Untergliederungen des Verbandes, hier liegt der entscheidende Vorteil gegenüber einer Übernahme dieser Aufgabe durch die Bundeswehr selbst. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Der VdRBw wurde am 22. Januar 1960 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz des VdRBw ist Berlin (Amtsgericht Berlin, Charlottenburg, VR35038). e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 232 2018: 230 2017: 230 2016: 230 2015: 230 2014: 227 2013: 227 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 13.148 T 2018: 12.337 T 2017: 12.491 T 2016: 12.082 T 2015: 11.871 T 2014: 11.445 T 2013: 10.999 T Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 719 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 583 T 4.398 T 2018:1 527 T 3.913 T 2017: 502 T 4.002 T 2016: 360 T 4.098 T 2015: 282 T 3.514 T 2014: 276 T 2.924 T 2013: 226 T 3.038 T g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Der VdRBw ist ein eingetragener rechtsfähiger Verein. Zur Wahl der Rechtsform liegen dem BMVg keine Erkenntnisse vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der VdRBw hat derzeit ca. 112.000 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Der Verein veröffentlicht elf Mal im Jahr die Verbandszeitschrift „loyal“, ein Magazin mit sicherheitspolitischen Themen und einem Verbandsteil „Die Reserve“ mit Neuigkeiten aus dem Verband. Darüber hinaus publiziert der VdRBw in unregelmäßigen Abständen zu Sicherheitspolitischen Themen. In 2018 wurde ein „Handbuch Osteuropa – Konflikte verstehen“ herausgegeben. Drucksache 19/10481 – 720 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Der VdRBw als Interessenvertretung der Reserve berät den Stellvertreter des Generalinspekteurs in seiner Funktion als Beauftragter für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr sowie die Leitung des BMVg. Darüber hinaus hat der Verband indirekt, durch sein Präsidium, welches sich u.a. aus zwei Mitgliedern des Bundestages zusammensetzt, die Möglichkeit, Themen direkt an die Bundesregierung bzw. das Parlament heranzutragen. Der derzeitige Präsident des VdRBw ist darüber hinaus auch Mitglied des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Ja. Empfehlungen des Verbandes können durch den Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr in seiner Funktion als Beauftragter für Reservistenangelegenheiten, bzw. die Leitung des BMVg aufgegriffen und untergesetzlich umgesetzt, bzw. in Gesetzesvorlagen eingebracht werden. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? 1. Im Entwurf zum Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG) wurde auf Initiative des VdRBw eine Änderung des Reservistinnen- und Reservistengesetzes sowie der Uniformverordnung zur Abschaffung der Kennzeichnung von Reservisten eingebracht. 2. Der VdRBw hat Anteil an der Anpassung der Mindestleistungen im Unterhaltssicherungsgesetz an die Bundesbesoldungsordnung (BBesO). 3. Auf Initiative des VdRBw wurde ein Pilotprojekt zur Ausbildung ungedienter Bewerber zu Reservisten durch den Verband durchgeführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 721 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Der VdRBw vertritt nicht nur die Interessen seiner 112.000 Mitglieder, sondern auch der Reserve im Allgemeinen und damit fast 9 Millionen Menschen. Gemäß seiner Satzung leistet der Verband einen Beitrag zur Friedenssicherung. In ihrer Mittlerrolle fördern die Mitglieder die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland und tragen zum sicherheitspolitischen Bewusstsein der Bevölkerung bei. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 722 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 723 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium der Verteidigung Einzelplan: 14 Kapitel: 10 Titel: 686 03 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Wissenschaftliches Forum für internationale Sicherheit (WIFIS) e.V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 29.000 2018: 29.000 2017: 29.000 2016: 29.000 2015: 29.000 2014: 29.000 2013: 29.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck gemäß Vereinssatzung: „Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen auf den Gebieten der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, insbesondere der internationalen und der europäischen Sicherheit und die Schaffung von Publikationsmöglichkeiten für solche Untersuchungen.“ Aufgabe gem. Vereinssatzung: „Aufgabe ist es, führende Persönlichkeiten und geeignete Nachwuchskräfte aus verschiedenen Bereichen der Wissenschaft für Fragen der Sicherheit- und Verteidigungspolitik zu interessieren und den Dialog zwischen Wissenschaftlern und Soldaten zu intensivieren.“ b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Siehe Antwort zu a) Drucksache 19/10481 – 724 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? WIFIS wurde 1991 als Nachfolgeorganisation des in den 1950iger Jahren gegründeten Arbeitskreises für Wehrforschung (AfW) gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz von WIFIS ist Hamburg. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: Vorsitzender + Geschäftsführer 2 2018: dto. 2 2017: dto. 2 2016: dto. 2 2015: dto. 2 2014: dto. 2 2013: dto. 2 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 6.000€1 2018: 6.000€ 2017: 6.000€ 2016: 6.000€ 2015: 6.000€ 2014: 6.000€ 2013: 6.000€ 1 Es handelt sich um eine Aufwandsentschädigung einschließlich Sozialabgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 725 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die weiteren Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Geschäftsbedarf, Geräte: 800 € Post- und Fernmeldeentgelte: 100 € Versicherung: 650 € Reisekosten für Dienstreisen (Präsidium, Geschäftsführer), Pauschale Präses: 1.300 € Aufwendungen für besondere Anlässe: 250 € Aufwendungen für Veröffentlichungen: bis zu 14.900 € Aufwendungen für Konferenzen (Reisekosten, Honorare, Saal- und Gerätemieten): bis zu 5.000 € Die Büroräume/APC und eine Bürokraft (bis 2016) wurden bzw. werden unentgeltlich bereitgestellt (Haushaltsvermerk Nr. 2 bei Kapitel 1410 Titel 686 03), insoweit sind keine Liegenschafts- oder sonstigen Sachkosten zu tragen. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? WIFIS hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Zur Wahl der Rechtsform liegen keine Erkenntnisse vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 250 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. Selbständige politische Empfehlungen erfolgen nicht. Drucksache 19/10481 – 726 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Keine Angaben möglich. Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Keine Angaben möglich. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 727 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? a) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? b) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? c) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 728 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium der Gesundheit Einzelplan: 15 Kapitel: 1503 Titel: 684 11 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Aktion psychisch Kranke e.V. - APK Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 414.000 € 2018: 395.000 € 2017: 349.000 € 2016: 345.000 € 2015: 331.000 € 2014: 325.000 € 2013: 318.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die APK setzt sich seit ihrer Gründung im Zuge der Psychiatrie-Reform in Deutschland für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe der schwergradig und chronisch psychisch kranken Menschen ein. Handlungsleitend bei allen Aktivitäten der APK ist die Realisierung eines Paradigmenwechsels von einer oftmals noch institutionsbezogenen hin zu einer personenorientierten Organisation der Hilfen für psychisch kranke Menschen. Die APK versteht sich als ein von Partikularinteressen unabhängiges beratendes Gremium an der Schnittstelle zwischen der Politik und dem psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssystem. Insbesondere als Mittler an der Schnittstelle zwischen Politik und psychiatrischer Fachwelt ist die APK ein wichtiger Partner des BMG. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Es wird auf Frage 1 a) verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 729 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die APK wurde am 18.01.1971 von Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages und engagierten Fachleuten aus dem Bereich Psychiatrie gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz der Geschäftsstelle und des Vereins ist Bonn e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 4 2018: 4 2017: 4 2016: 4 2015: 4 2014: 4 2013: 4 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 325.350 € 2018: 284.667 € 2017: 286.086 € 2016: 273.787 € 2015: 268.455 € 2014: 256.496 € 2013: 258.423 € Drucksache 19/10481 – 730 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 40.200 54.850 2018: 42.627 61.030 2017: 35.333 45.697 2016: 36.033 51.534 2015: 35.934 43.758 2014: 38.180 44.236 2013: 30.970 40.947 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die APK besitzt die Rechtsform eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die APK hat derzeit 240 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Nein. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Die APK nimmt regelmäßig zu Gesetzentwürfen und anderen politischen Initiativen Stellung, soweit sie ihren Themenbereich betreffen. Adressaten sind die zuständigen Bundesministerien sowie die zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages. Diese Stellungnahmen sind öffentlich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 731 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Stellungnahmen der APK fließen in Gesetzgebungsverfahren und andere politische Initiativen ein. Es liegt im Interesse der Bundesregierung, bei Gesetzgebungsverfahren, die besonderen Bedürfnisse psychisch erkrankter Menschen zu berücksichtigen, so wie dies die Sozialgesetzbücher vorsehen. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Die APK hat ihren Sachverstand in der Vergangenheit beispielsweise in folgende gesetzliche Maßnahmen eingebracht - Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psychiatrie-Personalverordnung - Psych-PV), - Soziotherapie (§ 37a SGB V), - Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)). Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMFSFJ / BMG BMG Allianz für Menschen mit Demenz, Nationale Demenzstrategie Expertenbeirat zur Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Drucksache 19/10481 – 732 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. BMFSFJ BMAS Arbeitsgruppe „Kinder psychisch Kranker Eltern“ Fachbeirat der Stiftung Anerkennung und Hilfe b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Berufung der APK durch die Ressorts in o.a. Gremien erfolgte im Hinblick auf die fachliche Kompetenz und nicht auf Grund gesetzlicher Vorgaben. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 733 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 734 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Gesundheit Einzelplan:15 Kapitel:1503 Titel: 68412 Institutioneller Zuwendungsempfänger: (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 823.000,00 € 2018: 783.000,00 € 2017: 701.000,00 € 2016: 720.000,00 € 2015: 693.000,00 € 2014: 664.000,00 € 2013: 656.000,00 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) ist der Dachverband der bundesweit tätigen Verbände und Vereine der Suchtkrankenhilfe in Deutschland einschließlich der Suchtselbsthilfe, wissenschaftlicher Fachverbände sowie öffentlicher Träger der Suchtkrankenhilfe. Ihre Aufgabe liegt in der Verringerung des Missbrauchs von Suchtmitteln aller Art wie Alkohol, Tabak, Medikamente, illegale Drogen, sowie der Bekämpfung nicht-stoffgebundener Suchtformen. Zweck der DHS ist es als bundesweit koordinierende Fachstelle für Suchtfragen Themen der Suchtproblematik aufzugreifen, fachliche Diskussionen zu fördern, Stellungnahmen für die öffentliche Meinungsbildung und Richtlinien bzw. Rahmenkonzeptionen zu entwickeln, Fachkonferenzen durchzuführen und zum Meinungsaustausch beizutragen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? In der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (früher: Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren) (DHS) haben sich unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 735 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Selbsthilfe sowie Fachverbände zusammengeschlossen, die bundesweit in der Suchthilfe tätig sind. Dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend bilden die Verbände und die in ihnen organisierten Träger eine tragende Säule des Sozialstaats. Zweck der DHS ist es, die Interessen der Mitglieder zu koordinieren und gegenüber der Bundesregierung, Bundesbehörden und den bundesweiten Zusammenschlüssen der Renten- und Krankenversicherung zu vertreten sowie als bundesweit koordinierende Fachstelle für Suchtfragen Themen der Suchtproblematik aufzugreifen, fachliche Diskussionen zu fördern, Stellungnahmen für die öffentliche Meinungsbildung und Richtlinien bzw. Rahmenkonzeptionen zu entwickeln, Fachkonferenzen durchzuführen und zum Meinungsaustausch beizutragen. Die in der DHS zusammengeschlossenen Verbände der Suchthilfe und Sucht- Selbsthilfe, Fach- und Einrichtungsverbände sind dem Gemeinwohl verpflichtet, wie auch die DHS. Die Mitglieder sind keine Bundeseinrichtungen. Würden die im Folgenden beschriebenen Aufgaben von z.B. der Bundesverwaltung übernommen, würden Mitglieder einen Teil ihrer Eigenständigkeit und Unabhängigkeit aufgeben. Die DHS nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr: Förderung und Koordination der fachlichen Arbeit der in der Suchthilfe bundesweit tätigen Verbände, um ein Höchstmaß an Wirksamkeit für die präventiven und helfenden Tätigkeiten zu erreichen; enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien; Zusammenarbeit mit weiteren Behörden, Institutionen, relevanten Berufsgruppen und Organisationen des In- und Auslandes, die in diesem Sachgebiet tätig sind; Öffentlichkeitsarbeit und Prävention; Anregung, Förderung, Durchführung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten; Archivierung und Dokumentation von Veröffentlichungen und Materialien, Aufarbeitung von Statistiken. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Aus dem 1922 als Reichshauptstelle gegen den Alkoholismus gegründeten Zusammenschluss der damals in der Suchthilfe tätigen Verbände ging mit Gründung vom 26. November 1947 die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren hervor. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die DHS hat ihren Sitz in Hamm, Nordrhein-Westfalen. Drucksache 19/10481 – 736 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Über die institutionelle Förderung der DHS sind 9 Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzt. Die Personalkosten betragen: Personalkosten 2019 (SOLL): 665.400 € 2018: 578.876 € 2017: 584.028 € 2016: 588.143 € 2015: 554.137 € 2014: 529.185 € 2013: 508.480 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 75.000 € 129.440 € 2018: 74.796 € 166.770 € 2017: 70.901 € 110.598 € 2016: 70.283 € 112.759 € 2015: 67.677 € 114.393 € 2014: 72.031 € 108.351 € 2013: 70.403 € 105.589 € g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ist ein eingetragener Verein mit anerkanntem Status der Gemeinnützigkeit. Diese Rechtsform ist gewählt worden, um die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Organisation zu erhalten und die selbstgewählte Gemeinwohl-Verpflichtung zu ermöglichen. Vorgängerorganisationen wurden während der Zeit des Nationalsozialismus unter staatliche Verwaltung gestellt, mit katastrophalen Folgen für betroffene Erkrankte und für die Suchthilfeverbände und -einrichtungen. Vor diesem geschichtlichen Hintergrund wurde eine unabhängige und eigenständige Rechtsform gewählt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 737 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat als Zusammenschluss der bundesweit in der Suchthilfe tätigen Verbände aktuell 23 Mitgliedsverbände und es haben sich fünf kooperierende Organisationen der DHS angeschlossen. In Trägerschaft der Mitglieder befinden sich bis auf wenige Ausnahmen alle in der Suchthilfe tätigen Einrichtungen der Beratung und Behandlung suchtkranker Menschen und der Sucht-Selbsthilfe. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ist Herausgeberin des DHS Jahrbuchs Sucht. Die jährliche Publikation fasst die neuesten Statistiken zum Konsum von Alkohol, Tabak, Arzneimitteln, illegalen Drogen sowie zu Glücksspiel und Essstörungen zusammen und gibt die wichtigsten aktuellen Ergebnisse der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) konzentriert wieder. Das Jahrbuch informiert über die Rehabilitation suchtkranker Menschen, präsentiert aktuelle Themen der Praxis und Forschung der Suchthilfe, der Prävention und der Suchtpolitik und liefert ein umfangreiches Adressverzeichnis deutscher und europäischer Einrichtungen im Suchtbereich. Darüber hinaus ist die DHS Herausgeberin von Informationsmaterialien und Webseiten, häufig in Zusammenarbeit mit der BZgA, Krankenkassen oder anderen fachlichen Verbänden. Die Information der Öffentlichkeit über Suchtgefahren und Substanzen, Hilfen und Auswegen aus der Sucht gehört zu den zentralen Aufgaben der DHS (https://www.dhs.de/informationsmaterial/broschueren-und-faltblaetter.html) Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Die DHS und ihre Mitgliedsverbände erarbeiten Positionspapiere und Stellungnahmen zu Themen der Beratung, Schadensminderung, Behandlung und Repression. Darin spricht sie Empfehlungen für alle Bereiche der Suchtpolitik aus, die zu einer Verbesserung der Situation Betroffener und Angehöriger, in der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe tätiger Personen sowie der Bevölkerungsgesundheit dienen. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Unter den Adressaten von Stellungnahmen finden sich politische Entscheidungsträger auf allen Ebenen (je nach Thema und Zuständigkeit), aber auch Leistungsträger wie Renten- und Krankenversicherung. Andere Stellungnahmen und Positionen richten sich an die Öffentlichkeit, in der Suchthilfe tätige oder Suchtforscher/-innen. Drucksache 19/10481 – 738 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Sofern politische Entscheidungsträger von den Argumenten überzeugt sind und sich die Position selbst zu eigen machen, sind politische Handlungen in diesem Sinne denkbar. Insofern handelt es sich um Empfehlungen im eigentlichen Wortsinne. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Eine aktuelle Empfehlung der DHS ist, im Sinne des Schutzes junger Menschen, Kindern und Jugendlichen keinen Alkohol zugänglich zu machen. Die fachlichen Begründungen sind unter https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/dhs_stellungnahmen/2018- 06_KeinAlkoholUnter18_deutsch.pdf nachzulesen. Weitere Beispiele für Stellung-nahmen der DHS sind unter https://www.dhs.de/dhsstellungnahmen .html zu finden. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die DHS wurde gegründet, um allen in der Suchtkrankenhilfe bundesweit tätigen Verbänden und gemeinnützigen Vereinen eine Plattform zu geben. Mit wenigen Ausnahmen sind sämtliche Träger der ambulanten Beratung und Behandlung, der stationären Versorgung und der Selbsthilfe in der DHS vertreten. Ziel der DHS- Mitgliedsverbände ist es, ihre Fachkompetenz zu Fragen und Problemen der Suchtprävention und der Suchthilfe organisatorisch zu bündeln. Insofern steht die DHS für die Suchthilfe in Deutschland und ist aufgrund ihres Einsatzes für das Gemeinwohlinteresse entsprechend Frage 4 zu bewerten. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Auf Einladung nimmt die DHS an Arbeitsgruppen und Anhörungen teil. Aktuell ist die DHS in der interministeriellen Arbeitsgruppe „Kinder psychisch kranker Eltern“ vertreten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 739 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMG AG „Kinder psychisch kranker Eltern“ (aktuell) BZgA Bund-Länder-Kooperationskreis Suchtprävention (fortwährend) Drogen- und Suchtrat, (18. Legislaturperiode) Leitung der AG „Teilhabe von Suchtkranken am Arbeitsleben“ (18. Legislaturperiode) Teilnahme an der AG des Drogen- und Suchtrates „Prävention“ (18. Legislaturperiode) Gesundheitsziele.de, AGen Alkoholkonsum und Tabakkonsum reduzieren (18. Legislaturperiode) b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Entscheidung über die Besetzung von Ausschüssen, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräten oder Netzwerken des Bundes obliegt den zuständigen Ressorts im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Drucksache 19/10481 – 740 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Fragen 6a) bis 6d) werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In den letzten beiden Wahlperioden fand kein Mitarbeiteraustausch in Form der Überlassung oder Leihe statt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Die Fragen 7a) bis 7c) werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Weder die Institution oder deren Mitarbeiter wurden in dieser oder der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Der DHS wurde die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks bisher nicht entzogen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 741 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Gesundheit Einzelplan: 15 Kapitel: 1503 Titel: 68413 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) Die institutionelle Förderung der BVPG war bis 2015 bei Kapitel 1502, Titel 684 06 Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens mit etatisiert. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 444.000,- 2018: 427.000,- 2017: 396.000,- 2016: 392.000,- 2015: 392.000,- 2014: 395.000,- 2013: 378.000,- (Hinweis: Zahlen gelten jeweils für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) ist ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell unabhängiger Verband. Zu den Mitgliedern des Vereins zählen vor allem Bundesverbände des Gesundheitswesens, die einen Arbeitsschwerpunkt im Bereich 'Prävention und Gesundheitsförderung' aufweisen (z.B. die Bundesärztekammer, die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie Verbände der Heil- und Hilfsberufe, aber auch Bildungseinrichtungen und Akademien). Zweck des Vereins ist die Förderung von Prävention und Gesundheitsförderung mit dem Ziel, eine koordinierte präventive und gesundheitsfördernde Ausrichtung nicht nur im deutschen Gesundheitswesen, sondern in allen Politik- und Lebensbereichen zu verankern und zu stärken. Drucksache 19/10481 – 742 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland ist in starkem Maße durch den föderalistischen Staatsaufbau und die Mitwirkung von Verbänden und freien Initiativen geprägt. Koordination und Kooperation der Präventionsakteure tragen zu Effektivität und Effizienz im Bereich der Prävention bei. Mit der institutionellen Förderung der BVPG werden die Ziele verfolgt, Koordination und Kooperation, Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. Über die BVPG werden enge Kontakte mit den freien Initiativen und Verbänden gepflegt und dadurch ein Austausch mit deren Maßnahmen befördert und zur Meinungsbildung beigetragen. Eine enge Zusammenarbeit mit Institutionen außerhalb der staatlichen Behördenstruktur ist zur Aufgabenerfüllung des BMG und zur Gestaltung des Politikfelds Prävention notwendig. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die BVPG wurde im Jahr 1954 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die BVPG hat ihren Sitz in Bonn. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 4,5 2018: 4,5 2017: 4,5 2016: 4,5 2015: 4,5 2014: 4,5 2013: 4,5 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 743 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 360.800,- 2018: 339.800,- 2017: 325.860,- 2016: 300.935,- 2015: 319.540,- 2014: 312.604,- 2013: 301.598,- f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 29.000,- 81.700,- 2018: 28.000,- 91.516,- 2017: 27.000,- 71.286,- 2016: 26.738,- 67.408,- 2015: 26.271,- 66.504,- 2014: 26.475,- 85.046,- 2013: 26.692,- 62.816,- g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die BVPG ist ein eingetragener Verein. Diese Rechtsform wurde gewählt, um die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Organisation zu erhalten. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 132 Organisationen sind zurzeit Mitglied der BVPG. Drucksache 19/10481 – 744 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die BVPG betätigt sich auch als Herausgeber von Publikationen; hierzu zählen insbesondere Dokumentationen von BVPG-Veranstaltungen. Eine Übersicht über die seit 2010 veröffentlichten Publikationen ist der BVPG-Website zu entnehmen. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Mit dem „Potenzial Gesundheit“ und dem „Potenzial Gesundheit 2020“ hat die BVPG Strategien für die Weiterentwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention in der 18. und 19. Legislaturperiode aus Sicht der BVPG erarbeitet. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Die Empfehlungen richten sich an alle Akteure der Prävention und Gesundheitsförderung auf allen Ebenen. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Die von der BVPG erstellten Empfehlungen prägen in erster Linie die Arbeit der BVPG während der entsprechenden Legislaturperiode. Sofern politische Entscheidungsträger von den Argumenten überzeugt sind und sich die Position selbst zu eigen machen, sind politische Handlungen in diesem Sinne denkbar. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b) verwiesen. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die BVPG entspricht dieser Definition. Sie steht für derzeit 132 Organisationen, die einen Arbeitsschwerpunkt im Bereich 'Prävention und Gesundheitsförderung' aufweisen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 745 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. und vertritt dabei nicht die partikulären Interessen einzelner Mitgliedsverbände, sondern setzt sich insgesamt für Strukturerhalt und Strukturverbesserungen in dem Bereich Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland ein. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMAS BMG Netzwerk Prävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt, AG „Bewegungsförderung im Alltag“, AG „Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen“, Nationale Steuerungsgruppe IN FORM - Nationaler Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Entscheidung über die Besetzung von Ausschüssen, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräten oder Netzwerken des Bundes obliegt den zuständigen Ressorts im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 746 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Die Fragen 6a) bis 6d) werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In den letzten beiden Wahlperioden fand kein Mitarbeiteraustausch in Form der Überlassung oder Leihe statt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Die Fragen 7a) bis 7c) werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Weder die Institution oder deren Mitarbeiter wurden in dieser oder der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Der BVPG wurde die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks nicht entzogen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 747 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Gesundheit Einzelplan: 15 Kapitel: 1504 Titel: 685 01 (Betrieb) und 894 01 (Investitionen) Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung „Chemotherapeutisches Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus (GSH)“ Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 2.783.000 2018: (Soll) 2.638.000 2017: 2.585.000 2016: 2.585.000 2015: 2.545.000 2014: 2.045.000 2013: 2.295.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das GSH betreibt international kompetitive, onkologisch ausgerichtete Forschung, mit dem Ziel, die molekularen und zellulären Grundlagen der Tumorentstehung zu verstehen. Ein besonderer Fokus des Instituts liegt auf der Analyse und Interaktion der verschiedenen Zelltypen im Tumorgewebe. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen ist es ein vordringliches Anliegen des Instituts, neue therapeutische Konzepte und Strategien für diverse Tumorerkrankungen zu entwickeln und an Tumormodellen zu testen, um dann in Kollaboration mit den universitären klinischen Partnern den Transfer in frühe Patientenstudien zu ermöglichen. Diese translationale Ausrichtung, welche von der Erforschung der tumorbiologischen Grundlagen bis hin zu prä-klinischen Studien reicht, teilt sich derzeit in drei Programmbereiche auf: (I) Zelluläre Kommunikation in der Stammzellnische, (II) Zell-Zell Interaktionen im Tumorstroma sowie (III) Experimentelle Therapie. Wiederholt wurde die Bedeutung der translatorischen Forschung betont und dem GSH besondere Kompetenz im Bereich der biomedizinischen Grundlagenforschung in den Bereichen Tumorbiologie, angewandte Virologie und Gentherapie zugesprochen. Drucksache 19/10481 – 748 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Sämtliche Forschungsfelder stellen im Rahmen der Entwicklung der Biomedizin ein erhebliches Bundesinteresse dar. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zum Zweck der Institution siehe Antwort zu 1 a). Der Zweck kann nicht durch die Bundesverwaltung unmittelbar erfüllt werden, da diese keine Krebsforschung in eigenen Einrichtungen betreiben kann. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die gemeinnützige Stiftung privaten Rechts „Chemotherapeutisches Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus“ wurde im Jahr 1904 durch Franziska Speyer ins Leben gerufen. Im Jahr 1906 wurde das zugehörige Forschungsinstitut eröffnet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die gemeinnützige Stiftung privaten Rechts „Chemotherapeutisches Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus“ hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und hat keine weiteren Niederlassungen. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 96 2018: 88 2017: 90 2016: 90 2015: 92 2014: 87 2013: 84 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 749 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 6.099.744,00 € 2018: 5.127.137,53 € 2017: 4.996.147,00 € 2016: 4.689.347,31 € 2015: 4.876.788,66 € 2014: 4.283.912,06 € 2013: 3.764.815,28 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 652.708,00 2.906.689,00 2018: 812.732,26 4.442.925,52 2017: 692.012,97 3.330.669,32 2016: 685.206,53 3.869.670,45 2015: 572.094,68 4.735.399,39 2014: 569.292,25 3.482.674,83 2013: 653.379,60 4.208.075,31 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das Chemotherapeutische Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus ist eine gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts. Diese Rechtsform wurde von der Stifterin gewählt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Stiftung hat keine Mitglieder. Drucksache 19/10481 – 750 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Das GSH ist einmal jährlich Herausgeber für seinen Jahresbericht „Annual Report Georg- Speyer-Haus“. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Das GSH erarbeitet keine politischen Empfehlungen. Daher entfallen Antworten zu den Fragen 3 a bis c. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Die Bundesregierung bewertet diese Institution nicht als „zivilgesellschaftlichen Verband und Organisation, die sich für Gemeinwohlinteressen“ einsetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1a. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Vom GSH werden keine Vertreter in die genannten oder in ähnliche Gremien entsandt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 751 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Ein Mitarbeiteraustausch im obigen Sinne fand bzw. findet nicht statt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Die Institution wurde durch die Bundesregierung nicht mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem beauftragt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 19/10481 – 752 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Der Institution wurde die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks bisher nicht entzogen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 753 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Gesundheit Einzelplan: 15 Kapitel: 1504 Titel: 685 02 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Cochrane Deutschland Stiftung (CDS) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.054.000 € 2018: 1.025.000 € 2017: 160.000 € (Aufbauphase) (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Cochrane Deutschland Stiftung (CDS) leistet mit ihrer Arbeit eine wichtige Aufgabe für das deutsche Gesundheitswesen und trägt wesentlich dazu bei, dass eine wissenschaftlich fundierte, an den Grundzügen der evidenzbasierten Entscheidungen ausgerichtete Medizin in Deutschland Anwendung findet. Mittels der evidenzbasierten Medizin lässt sich eine höhere Qualität der medizinischen Leistungserbringung sicherstellen. Ziel ist, dass in erster Linie solche Arzneimittel und Therapien angewendet werden, deren Wirksamkeit und Nutzen durch geeignete Studien nachvollziehbar belegt werden. Hieraus leitet sich das erhebliche Bundes- und Ressortinteresse des Bundesministeriums für Gesundheit ab. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die im Oktober 2017 gegründete CDS ist Teil eines globalen unabhängigen Netzwerks von Ärzten, Wissenschaftlern und Patientenvertretern. Sie ist unabhängig von der Selbstverwaltung und der Industrie. Die Arbeit der CDS ist für die evidenzbasierte Medizin von besonderer Bedeutung. Sie übernimmt fundamentale Aufgaben, die die Grundlagen und Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass andere Akteure des deutschen Gesundheitswesens evidenzbasiert arbeiten können. Einerseits nutzen Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken Drucksache 19/10481 – 754 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. die Cochrane Reviews insbesondere bei Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie für ihre Patienten. Andererseits nutzen die medizinischen Fachgesellschaften die Arbeitsergebnisse der CDS bei der Erstellung evidenzbasierter Leitlinien. Daneben finden die systematischen Reviews insbesondere Eingang in die Entscheidungsprozesse des Gemeinsamen Bundesausschusses und des ihm zuarbeitenden Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Durch die Workshop-Arbeit der CDS wird darüber hinaus das Bewusstsein für die evidenzbasierte Medizin bei den Vertretern der Gesundheitsberufe gestärkt und das Wissen hierzu weiter verbreitet. Damit erfüllt die CDS eine grundlegende Aufgabe für das deutsche Gesundheitswesen und schafft Grundlagen für gesundheitspolitische Entscheidungen. Die Arbeiten der CDS sind vor diesem Hintergrund keine Verwaltungsaufgaben und gehören nicht zum Aufgabenbereich der Bundesregierung. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die CDS wurde am 26. Oktober 2017 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz der Stiftung ist Freiburg. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 7 Dauer- Stellen 2018: 7 Dauer-Stellen 2017: 7 Dauer-Stellen IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 768.000 € 2018: 415.472,43 € 2017: 53.244,72 € (Aufbauphase) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 755 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 59.500,00 € 266.500,00 € 2018: 51.676,80 € 116.352,80 € 2017: 8.486,80 € (Aufbauphase) 24.195,26 € (Aufbauphase) g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die CDS ist eine Verbrauchsstiftung des Privatrechts. Die Universität Freiburg hat sich, um eine rechtlich selbständige Trägerschaft zu gewährleisten, für die Errichtung einer Stiftung entschieden. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Trifft nicht auf die CDS zu. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Drucksache 19/10481 – 756 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein. Die CDS ist eine privatrechtliche, öffentlich geförderte und gemeinnützige Stiftung. Ihr satzungsgemäßer Auftrag bzw. Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere zu verwirklichen durch Wissenstransfer in der Medizin zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Das hier berührte Gemeinwohlinteresse betrifft primär den Anspruch der Gesellschaft auf eine auf dem jeweils aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisstand hinsichtlich medizinischer Interventionen basierende Gesundheitsversorgung. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 757 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 758 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Einzelplan: 16 Kapitel: 1601 Titel: 685 04 Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes, Erl. Nr. 1.3 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.908.000 2018: 1.851.000 2017: 1.530.000 2016: 519.000 2015: 502.000 2014: 481.000 2013: 471.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Der DNR ist die Dachorganisation für z. Zt. 90 Naturschutz- und Umweltschutzverbände. In Abstimmung mit seinen Mitgliedsverbänden vertritt der DNR gegenüber anderen Interessenverbänden und der Politik auf Bundesebene Belange des Umwelt- und Naturschutzes. Auf europäischer und internationaler Ebene vertritt er seine Mitgliedsverbände. Im Auftrag der Bundesregierung erfüllt er die Aufgabe der nationalen Verbindungsstelle zur europäischen Informationszentrale für Naturschutz beim Europarat. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institution im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der DNR integriert als einziger Dachverband der Umwelt- und Naturschutzverbände in Deutschland die in ihrer Ausrichtung unterschiedlichen Mitgliedsverbände und bündelt die fachpolitischen Positionen. Zusätzlich versteht sich der DNR als Serviceeinrichtung für die ihm angeschlossenen Organisationen. Er bereitet Informationen auf und leitet sie an die Verbände weiter. Der DNR koordiniert die Aktivitäten der Verbände, etwa in Form thematisch orientierter Arbeitskreise, und initiiert Meinungsbildungsprozesse. Ferner unterstützt er die Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 759 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Aktivitäten seiner Mitgliedsverbände und trägt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehren- und hauptamtliches Engagement im Natur- und Umweltschutz bei. Zum Tätigkeitsbereich des DNR gehört seit 1992 die Projektstelle des „Forum Umwelt und Entwicklung“. Das Forum, das im Grundsatz allen Umwelt-, Entwicklungs- und sonstigen Nichtregierungsorganisationen (NRO) offensteht, hat sich im Laufe der Jahre unter dem Träger DNR zu einem kompetenten und anerkannten Koordinierungsgremium der deutschen NRO in den wichtigen Fragen der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik entwickelt. Seit dem Haushaltsjahr 2004 ist die Projektstelle in die institutionelle Förderung des DNR integriert. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1950 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen in VZÄ 2019: 13,75 2018: 13,75 2017: 7,25 2016: 7,25 2015: 7,25 2014: 7,25 2013: 7,25 Drucksache 19/10481 – 760 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 1.008.800,00 2018: 901.428,60 2017: 512.568,36 2016: 480.643,38 2015: 422.655,77 2014: 445.426,37 2013: 438.929,77 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 137.500,00 666.400,00 2018: 143.355,79 679.329,66 2017: 97.709,47 850.445,43 2016: 85.829,42 200.141,05 2015: 63.813,62 259.174,48 2014: 79.941,63 209.760,01 2013: 84.817,85 201.406,37 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein. Erkenntnisse zur Wahl dieser Rechtsform liegen der Bundesregierung nicht vor. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Derzeit verzeichnet der DNR über 90 Mitgliedsverbände, die rund 11 Millionen Mitglieder vertreten. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, der DNR gibt mehrere Verbandsorgane heraus. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 761 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja, der DNR erhält für seine Arbeit keine inhaltlichen Vorgaben durch die Bunderegierung. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Adressaten der Empfehlungen sind die Mitglieder des DNR, Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Bundesregierung. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Die unaufgefordert eingehenden Empfehlungen des DNR werden gegebenenfalls, wie andere Stellungnahmen auch, bei Entscheidungsprozessen berücksichtigt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, die Vertretung von 90 Mitgliedsverbänden, die rd. 11 Millionen Mitglieder repräsentieren, sind ein relevanter Teil der Zivilgesellschaft. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja, ein umfassender Überblick über alle Entsendungen von DNR-Repräsentanten in entsprechende in der Frage angesprochene Gremien konnte in der zur Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden. Drucksache 19/10481 – 762 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMU der DNR erfüllt im Auftrag der Bundesregierung die Aufgabe der nationalen Verbindungsstelle zu Naturopa Informations- und Dokumentationszentrum für Naturschutz beim Europarat (einer internationalen Organisation mit Sitz in Straßburg, die 47 Staaten Europas umfasst. Ziel des Europarates ist die Förderung der Demokratie sowie der Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Europa.). Im Beirat „Umwelt und Sport“ vertritt der DNR Aspekte des Natur- und Umweltschutzes. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Das BMU entscheidet darüber im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 763 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 764 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Einzelplan: 16 Kapitel: 1601 Titel: 685 04 Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes Institutioneller Zuwendungsempfänger: Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) für die Geschäftsstelle der Kommission „Reinhaltung der Luft im VDI und DIN“ Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.547.000 € 2018: 1.476.000 € 2017: 1.461.000 € 2016: 1.444.238 € 2015: 1.410.000 € 2014: 1.354.000 € 2013: 1.326.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Geschäftsstelle der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss unterstützt das BMU bei der Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiet der Reinhaltung der Luft nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Ausführung des dort verankerten Kooperationsprinzips. Durch die Förderung soll der hohe Stand des Umweltschutzes umgesetzt werden. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die KRdL stellt den Stand von Wissenschaft und Technik in freiwilliger Selbstverantwortung und gemeinsam mit allen Beteiligten (Behörden, Wissenschaft und Industrie) fest und setzt sie in Richtlinien und technische Normen um. Diese fließen in die Gesetzgebung und die Tätigkeit der Exekutive ein und werden als DIN-Normenentwürfe in die europäische und die internationale Normungsarbeit eingebracht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 765 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Mit der Bundesrepublik Deutschland wurde am 5. Juni 1975 ein Normenvertrag geschlossen. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die Geschäftsstelle der KRdL hat ihren Sitz in Düsseldorf. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Für das Jahr 2019 sind bei der Geschäftsstelle der KRdL 22 Mitarbeiter beschäftigt (entspricht 18 Vollzeitstellen). Die Personalkosten belaufen sich auf 1.721.333 €. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? (Angaben für Geschäftsstelle der KRdL gemäß Wirtschaftsplan) IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 95.000 725.000 2018: 95.000 756.000 2017: 130.000 758.000 2016: 129.000 700.000 2015: 134.000 659.000 2014: 135.000 617.000 2013: 138.000 654.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die KRdL mit ihrer Geschäftsstelle ist ein Normenausschuss von DIN e. V. und eine Gesellschaft des VDI e. V. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? In der Geschäftsstelle der KRdL arbeiten 22 Mitarbeiter (entspricht 18 Vollzeitstellen). Zur KRdL gehören neben der finanziell geförderten Geschäftsstelle in Düsseldorf weitere ca. 1.250 ehrenamtliche Mitarbeiter. Drucksache 19/10481 – 766 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die KRdL erstellt VDI-Richtlinien und DIN-Normen zum Thema Luftreinhaltung. Die DIN-Normen sind im Wesentlichen von CEN und ISO übernommene Europäische und internationale Standards (DIN EN, DIN ISO und DIN EN ISO). Herausgeber der VDI- Richtlinien ist der VDI e. V. Für DIN-Normen ist es DIN e. V. Vertrieben werden VDI- Richtlinien wie auch DIN-Normen durch den Beuth Verlag. Darüber hinaus erstellt die KRdL Statusreports, Handlungsempfehlungen, Sachstandsberichte und die KRdL- Schriftenreihe. Die KRdL ist gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) Herausgeber der Fachzeitschrift „Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft“. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Die KRdL erarbeitet keine politischen Empfehlungen. Die Publikationen der KRdL beziehen sich auf rein technisch-naturwissenschaftliche Sachverhalte und stellen den Stand von Wissenschaft und Technik dar. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? In der KRdL arbeiten in freiwilliger Selbstverantwortung Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden, Wissenschaft und Industrie in Ausführung des im BImSchG verankerten Kooperationsprinzips zusammen. Insofern ist die KRdL als Organisation in dem genannten Sinne zu bewerten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 767 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Die Geschäftsstelle KRdL entsendet keine Vertreterinnen und Vertreter in von der Bundesregierung eingesetzte Gremien. In folgenden anderen Gremien arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Geschäftsstelle KRdL mit: − Beirat „Handbuch der Bodenuntersuchung“ − Fachbeirat zum Studiengang "Mobilitätsmanagement (B. Eng.)" an der Hochschule RheinMain − Landesbeirat für Immissionsschutz des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen − Umweltausschuss der IHK Düsseldorf − Assembly European Federation of Clean Air and Environmental Protection Associations (EFCA) Über die Besetzung wird in Abhängigkeit von der jeweiligen fachlichen Einbindung der KRdL in das Thema entschieden. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? - Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Drucksache 19/10481 – 768 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 769 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Einzelplan: 17 Kapitel: 1702 Titel: 684 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e.V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.062.000,00 2018: 1.021.000,00 2017: 976.000,00 2016: 961.000,00 2015: 957.000,00 2014: 908.000,00 2013: 850.000,00 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Es werden bundesweite zeitgemäße Fortbildungskonzepte für die kulturelle Kinder- und Jugendarbeit entwickelt und bundesweit Multiplikatoren der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit entsprechend geschult. Es besteht daher ein erhebliches Interesse des Bundes an der Erfüllung dieses Zweckes durch den Träger außerhalb der Bundesverwaltung (§ 23 BHO), weil: - der Staat ein überragendes Interesse an der Selbstorganisation gesellschaftlicher Kräfte gerade in der Fürsorge und sozialen Arbeit besitzt, - die Arbeit dieses Trägers durch Bundesbehörden nicht (bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand) ausgeübt werden kann, - der Träger über langjährige besondere Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe verfügt. Drucksache 19/10481 – 770 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zweck der Akademie ist die Erfüllung von fachlichen Aufgaben der Jugendhilfe, insbesondere Qualifizierung, Fortbildung und Berufsbegleitung von Fachkräften der kulturellen Bildungsarbeit in Deutschland. Als Fortbildungsakademie für Fachkräfte der Jugend, Sozial-, Bildungs- und Kulturarbeit ist sie eine anerkannte Einrichtung der Kinder und Jugendförderung nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und qualifiziert im gesamten Themenspektrum der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit: Musik, Rhythmik, Tanz, Spiel, Literatur, Bildende Kunst, Medien – Kommunikation, Sozialpsychologie & Beratung, fachübergreifende Kulturarbeit. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1958 Ansonsten keine Erkenntnisse. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Küppelstein 34, 42857 Remscheid e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 41,3 2018: 42,5 2017: 41,5 2016: 40,5 2015: 42,5 2014: 39,5 2013: 39,5 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 771 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2.161.800,00 2018: 2.040.990,34 2017: 2.081.683,27 2016: 2.003.708,98 2015: 1.949.574,52 2014: 1.896.706,03 2013: 1.891.802,47 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 162.000,00 669.000,00 2018: 144.000,00 636.000,00 2017: 133.000,00 572.000,00 2016: 152.000,00 586.000,00 2015: 142.000,00 665.000,00 2014: 162.000,00 574.000,00 2013: 208.000,00 546.000,00 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein (e. V.) Ansonsten keine Erkenntnisse. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Aktuell 11 Verbände und 3 Einzelpersonen mit herausragender fachlicher Expertise im Handlungsfeld in der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit Drucksache 19/10481 – 772 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, da die Akademie sich im Rahmen der Entwicklung von Fortbildungskonzepten für die kulturelle Kinder- und Jugendarbeit kontinuierlich mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen in der Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzt, um hierfür zeitnah entsprechende Formate zu entwickeln, die der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen innerhalb der kulturellen Bildungsarbeit zu Gute kommt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 773 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Drucksache 19/10481 – 774 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 775 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Einzelplan: Einzelplan 17 Kapitel: 1702 Titel: 684 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen e.V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.020.000,00 2018: 990.000,00 2017: 990.000,00 2016: 980.000,00 2015: 727.000,00 2014: 659.000,00 2013: 618.000,00 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Bundesakademie für musikalische Jugendbildung ist der anerkannte bundeszentrale Qualifizierungs- und Beratungspartner der Musikverbände in Deutschland. Im Sinne des Kinder- und Jugendplans des Bundes bietet sie als bundesweit wirkende Institution fachliche Unterstützung sowie eine hochwertige, praxisnahe und bedarfsgerechte Weiterbildung und Qualifizierung für musikpädagogisch tätige Multiplikator*innen. Ziel ist die bundesweite Sicherung der fachlichen und pädagogischen Qualität in sämtlichen außerschulischen musikalischen/musikpädagogischen Lern- und Bildungsfeldern (Ausbildungssystematik in der Amateurmusik, Beratung und Begleitung von Institutionen, Kommunikation und Umsetzung bildungspolitischer Themen mit den bundeszentralen Fachverbänden). Die Bundesakademie für musikalische Jugendbildung kommuniziert die Leitziele des Kinder- und Jugendplans – insbesondere Persönlichkeitsbildung, Chancengerechtigkeit, Beteiligung und Teilhabe in Bezug auf kulturelle Bildung – , die aktuellen Schwerpunktthemen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie aktuelle fachspezifische Fragestellungen sowohl über die bundeszentralen Fachverbände als auch direkt an die Multiplikator*innen und unterstützt u.a. durch Weiterbildungen bei deren praktischer Umsetzung. Damit gestaltet, unterstützt und entwickelt sie die Realisierung der Leitziele aus dem Kinder- und Jugendplan und garantiert, dass Drucksache 19/10481 – 776 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. diese Grundwerte unabhängig von landesspezifischen Ausprägungen bundesweit in der Praxis verortet werden. Die Bundesakademie eröffnet zudem die Möglichkeit, Problemstellungen länderübergreifend zu betrachten und die betreffenden Akteur*innen bundesweit zu vernetzen. In diesem Kontext steht auch die Entwicklung innovativer, bundesweit ausstrahlender Projekte, die von der Bundesakademie in beispielhafter Weise durchgeführt und evaluiert werden. Es besteht daher ein erhebliches Interesse des Bundes an der Erfüllung dieses Zweckes durch den Träger außerhalb der Bundesverwaltung (§ 23 BHO), weil: - der Staat ein überragendes Interesse an der Selbstorganisation gesellschaftlicher Kräfte gerade in der Fürsorge und sozialen Arbeit besitzt, - die Arbeit dieses Trägers durch Bundesbehörden nicht (bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand) ausgeübt werden kann, - der Träger über langjährige besondere Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe verfügt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Schwerpunkt der Bundesakademie ist die Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften in der außerschulischen musikalischen Jugendbildung. Mit berufsbegleitenden Formaten sowie Seminaren richtet sie sich an Musikschulleiter*innen und -lehrer*innen, an Dirigent*innen, Chorleiter*innen, Jugendleiter*innen und Ausbilder*innen in den Vereinen des Amateurmusizierens sowie an Fachkräfte in sozial- und elementarpädagogischen Berufen. Um das Weiterbildungsangebot fortlaufend an die Bedarfe aus der Praxis anzupassen, erfolgt eine stetige Evaluation und Aktualisierung der Weiterbildungen. Kooperationen mit Hochschulen und Universitäten ermöglichen einen Transfer zwischen Aus- und Weiterbildung und sichern die Qualität des fachlichen Angebots. Die Bundesakademie entwickelt unter besonderer Berücksichtigung aktueller bildungspolitischer und musikpädagogischer Themen modellhaft Unterrichtskonzepte, die bundesweit auch von anderen Trägern und in anderen Kontexten übernommen werden, und setzt somit Maßstäbe für die Musikpädagogik in Deutschland. Zudem steht die Bundesakademie als Beratungspartner in Fragen außerschulischer musikalischer Jugendbildung zur Verfügung und bildet mit ihrer Fachbibliothek, die über 80 000 Bücher, Noten und AV-Medien umfasst, die Grundlage für Literaturlisten und Lehrpläne u. a. des Verbands deutscher Musikschulen sowie des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“. Die Auswahlensembles von Bund und Ländern nutzen für Probenphasen die moderne Infrastruktur und Ausstattung der Bundesakademie. Insgesamt verbucht die Bundesakademie jährlich ca. 13.500 Übernachtungen in rund 180 eigenen Weiterbildungen und Gastveranstaltungen. Die Bundesakademie Trossingen ist die einzige Bundesakademie, die auf die vielfältigen Aspekte der musikalischen Jugendbildung und deren Vermittlung an Multiplikator*innen spezialisiert ist. Sie verfügt als Fachinstitution neben den eigenen musikalischen und pädagogischen Kompetenzen über ein umfassendes Netzwerk zu Expert*innen, Verbänden, Institutionen und Multiplikator*innen und kann so in einzigartiger Weise Theorie und Praxis vernetzen, aktuelle Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 777 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Fragestellungen aufgreifen und Impulse setzen. In dieser vielschichtigen und vielseitigen Funktion kann die Bundesakademie von keiner anderen Institution ersetzt werden. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Bundesakademie wurde 1972 gegründet. Ansonsten keine Erkenntnisse. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die Bundesakademie hat ihren Sitz in Trossingen. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 17,5 2018: 16,5 2017: 16,5 2016: 16,5 2015: 16,5 2014: 16,0 2013: 16,0 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 1.052.000,00 2018: 912.000,00 2017: 931.000,00 2016: 890.000,00 2015: 822.000,00 2014: 813.000,00 2013: 744.000,00 Drucksache 19/10481 – 778 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 280.000,00 740.000,00 2018: 231.000,00 740.000,00 2017: 209.000,00 943.000,00 2016: 239.000,00 731.000,00 2015: 238.000,00 676.000,00 2014: 180.000,00 496.000,00 2013: 175.000,00 551.000,00 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein (e. V.) Ansonsten keine Erkenntnisse. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 36 Musikverbände der Musikerziehung, des instrumentalen und vokalen Amateurmusizierens, der kirchlichen Musikpflege sowie musikalische Berufsverbände tragen die Bundesakademie. Anträge auf Mitgliedschaft können nur Verbände stellen, Einzelpersonen ist dies nicht gestattet. Die Verbände vereinen viele Millionen Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die Bundesakademie gibt in ihrer Schriftenreihe Informationsmaterialien und Arbeitshilfen zu aktuellen musikpädagogischen Fragestellungen. Über ihre digitale Schriftenreihe stellt sie den Multiplikator*innen weitere Materialien wie zum Beispiel Lehrvideos zur Verfügung. In Abstimmung mit dem Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ und dem Verband deutscher Musikschulen gibt die Bundesakademie Repertoireverzeichnisse für verschiedene Besetzungen heraus. Aktuell wurden unter anderem folgende Titel veröffentlicht- • Musikalische Erfahrungswelt Familie: Zugänge. Kontinuität. Perspektiven (Schriftenreihe der Bundesakademie) • Partizipation: Mein Part zählt (Schriftenreihe der Bundesakademie) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 779 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. • Inklusion in der musikalischen Bildung in Amateurmusikvereinen: Impulse und Anregungen für Engagierte aus den Verbänden (Schriftenreihe der Bundesakademie) • Die D-Reihe und die Einstiegsstufe in der Deutschen Bläserjugend: Bundesweite Rahmenrichtlinie und inklusive Umsetzung • Ehrenamtliches Engagement in der Musik: Aktuelle Handlungsfelder und zukunftsweisende Impulse (Schriftenreihe der Bundesakademie) • Nachwuchs für das Ehrenamt in Musikvereinen und Chören: 12 Impulse für die analoge und digitale Arbeit. • Grundlagenseminar „Social Media“ (Digitale Schriftenreihe der Bundesakademie) • Digitale Werkzeuge im Rahmen inklusiver musikalischer Ausbildung (Digitale Schriftenreihe der Bundesakademie). Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, die Bundesakademie trägt mit ihrer Arbeit zur Sicherung der Qualität im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei und richtet sich mit ihrer Arbeit an Multiplikator*innen in Musikschulen, der gesamten Amateurmusik in Deutschland und weiteren Bereichen. Ehrenamtliche in den Vereinen und Verbänden des Amateurmusizierens unterstützt die Bundesakademie insbesondere bei der strategischen Nachwuchsgewinnung und -sicherung. Die Bundesakademie ist Träger der freien Jugendhilfe. Drucksache 19/10481 – 780 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 781 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 782 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Einzelplan: 17 Kapitel: 1702 Titel: 68401 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 2.892.000,00 2018: 2.778.000,00 2017: 2.630.000,00 2016: 2.621.000,00 2015: 2.591.000,00 2014: 2.337.000,00 2013: 2.268.000,00 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung und Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit und der jugendpolitischen Zusammenarbeit sowie Qualifizierung des internationalen Jugendaustauschs. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) nimmt als bundeszentrale Einrichtung vielfältige Aufgaben im Bereich der internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit wahr: - Zum einen arbeitet IJAB e.V. im Auftrag des für Jugendfragen zuständigen Bundesministeriums zur Erfüllung von Aufgaben und Verpflichtungen auf dem Gebiet der internationalen Jugendpolitik einschließlich Besucherdienste. - Zum anderen erfüllt IJAB e.V. aufgrund eigener Initiative trägerübergreifende Aufgaben zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit und zur Qualifizierung des internationalen Jugendaustausches sowie zur Beratung der Träger der Kinder und Jugendhilfe. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 783 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. - IJAB e.V. kann auch im Auftrag seiner Mitglieder und Träger der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden. IJAB e.V. verfügt über eine vielfältige Mitgliederstruktur aus bundeszentralen und bundesweiten Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, die in einer besonderen Weise dazu beiträgt, vielfältige Akteure zusammen zu bringen und in die jugendpolitische Praxis rückgebundene internationale Programme und Dialoge weiter zu entwickeln. IJAB e.V. hat eine 52jährige Erfahrung in der internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit und verfügt damit über ein Netz an nationalen und internationalen Kontakten zu staatlichen und zivilgesellschaftlichen Verbänden und Organisationen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) wurde 1967 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? IJAB e.V. hat seinen Sitz in Bonn. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 42 2018: 39 2017: 40 2016: 43 2015: 42 2014: 40 2013: 40 Drucksache 19/10481 – 784 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2.395.000,00 2018: 2.293.315,00 2017: 2.215.000,00 2016: 2.177.254,00 2015: 2.137.823,00 2014: 1.963.000,00 2013: 1.884.000,00 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 172.311,00 316.689, 00 2018: 170.471, 00 295.165, 00 2017: 174.277, 00 230.381, 00 2016: 169.052, 00 259.736, 00 2015: 165.534, 00 265.889, 00 2014: 161,109, 00 204.228, 00 2013: 158.262, 00 218.605, 00 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) e.V. erhielt 1971 die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Damit wurde eine engagierte Mitwirkung und Mitbestimmung der Trägerorganisationen — der auf Bundesebene tätigen Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe — in den Organen des Vereins bezweckt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? IJAB e.V. hat 32 ordentliche Mitgliedsorganisationen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 785 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? IJAB e.V. verabschiedet im Rahmen seiner Mitgliederversammlungen Diskussions- und Positionspapiere zu aktuellen jugendpolitischen Themen, die veröffentlicht werden. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Die Adressaten der Diskussions- und Positionspapiere von IJAB e.V. sind Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Politik und Verwaltung, darunter auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Die Diskussions- und Positionspapiere von IJAB e.V. werden neben den Positions- und Diskussionspapieren weiterer Akteure in der internationalen Jugendarbeit in fachliche Überlegungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendpolitik einbezogen. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Eine konkrete politische Handlung kann einzelnen Diskussions- und Positionspapieren von IJAB e.V. nicht zugeordnet werden. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? IJAB e.V. ist ein eingetragener Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und selbstlos tätig ist. Zielstellung des Vereins ist es laut Satzung, einen Beitrag für das Verständnis der Jugend aus europäischen und außereuropäischen Ländern füreinander zu verbessern, die Beziehungen untereinander zu festigen und Vorurteile abzubauen. Drucksache 19/10481 – 786 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMFSFJ Bundesjugendkuratorium Nationaler Beirat für das EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps Beirat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Mitglieder zu den in 5a) genannten Gremien wurden auf der Grundlage des Bundesgremienbesetzungsgesetz BGremBG berufen. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 787 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 788 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Einzelplan: 17 Kapitel:17 02 Titel:684 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Internationale Jugendbibliothek Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 942.000,00 2018: 924.000,00 2017: 870.000,00 2016: 1.010.000,00 2015: 858.000,00 2014: 827.000,00 2013: 850.000,00 a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Internationale Jugendbibliothek ist national und international eine einzigartige Einrichtung. Sie ist weltweit die älteste und größte Spezialbibliothek, die sich der Sammlung und Vermittlung von Kinder- und Jugendbüchern aus aller Welt als Teil des Kulturerbes widmet, und hat sich als international anerkanntes Zentrum für Kinder- und Jugendliteratur etabliert. (ca. 650.000 Bücher in 230 Sprachen aus sechs Jahrhunderten) Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Förderung der internationalen Verständigung, der kulturellen Vielfalt und der interkulturellen Bildung mit Hilfe von Kinder- und Jugendbüchern, die zum Zusammenwachsen der jungen Generation in Deutschland und Europa, zur Friedenserziehung, zum respektvollen Umgang über ethnische, religiöse oder kulturelle Grenzen hinweg, zum sozialen Miteinander sowie zur Integration beitragen soll. Dieser Aufgabe kommt die Internationale Jugendbibliothek mit einem breit gefächerten Jahresprogramm und einer Vielzahl von literaturpädagogischen Angeboten nach. Dabei leistet sie seit Jahrzehnten einen Beitrag zur demokratischen Werteerziehung, wie sie als Kernaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe des Bundes gefordert werden. Es besteht daher ein erhebliches Interesse des Bundes an der Erfüllung dieses Zweckes durch den Träger außerhalb der Bundesverwaltung (§ 23 BHO), weil: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 789 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. - der Staat ein überragendes Interesse an der Selbstorganisation gesellschaftlicher Kräfte gerade in der Fürsorge und sozialen Arbeit besitzt, - die Arbeit dieses Trägers durch Bundesbehörden nicht (bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand) ausgeübt werden kann, - der Träger über langjährige besondere Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe verfügt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Kinder- und Jugendbücher aus aller Welt zu sammeln und durch Ausstellungen, Wanderausstellungen, Museen, Lesungen, Workshops, ein internationales Literaturfestival, Lehrerfortbildungen, Tagungen, Podiumsgespräche, Vorträge etc. zu vermitteln, ist eine Fachaufgabe, die eine hohe sprachliche, fachliche und pädagogische Kompetenz und ein weltweites Berater-Netzwerk voraussetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1949; gegründet von der jüdischen Emigrantin Jella Lepman mit Unterstützung von Erich Kästner, Theodor Heuß, Astrid Lindgren, Eleonore Roosevelt, Hildegard Hamm-Brücher und vielen anderen. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? München, Schloss Blutenburg e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 22,3 2018: 21,8 2017: 21,8 2016: 21,8 2015: 22,8 2014: 22,3 2013: 22,3 Drucksache 19/10481 – 790 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 1674.000,00 2018: 1.515.910,00 2017: 1.488.006,00 2016: 1.421.217,00 2015: 1.370.201,00 2014: 1.349.094,00 2013: 1.290.345,00 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 224.000,00 452.000,00 2018: 231.000,00 345.000,00 2017: 225.000,00 330.000,00 2016: 214.000,00 500.000,00 2015: 234.000,00 400.000,00 2014: 263.000,00 311.000,00 2013: 275.000,00 277.000,00 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Bibliothek ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Ansonsten keine Erkenntnisse. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die Bibliothek gibt einen Kinderkalender und eine Empfehlungsliste für Kinder- und Jugendbücher heraus. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 791 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja, weil die IJB wegen ihrem weltweit einzigartigen Buchbestand von Kinder- und Jugendbüchern seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit durchführt, indem sie einen Beitrag zur demokratischen Werterziehung, wie sie als Kernaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe des Bundes notwendig ist, leistet. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Drucksache 19/10481 – 792 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 793 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 794 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Einzelplan: 17 Kapitel: 1702 Titel: 684 06 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e.V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 2.898.000,00 2018: - wurde erst zum 1. Januar 2019 bewilligt, daher keine IST-Zahlen 2017: - 2016: - 2015: - 2014: - 2013: - (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Mittel dienen dem Aufbau eines Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung, dass die bestehenden Strukturen bündeln und weiterentwickeln soll, um Migrations- und Integrationsforschung zu stärken und zukunftsfähig auszurichten. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung hat die Aufgabe, Erkenntnisse im Bereich der Integrations- und Migrationsforschung zu sammeln, zu erweitern, auszuwerten und zu verbreiten. Die Erkenntnisse sollen dazu beitragen, die empirischen und theoretischen Grundlagen zu verbessern, die im Bereich Familien-, Gleichstellungs-, Jugend-, Senioren- und Engagementpolitik zur Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen und Maßnahmen erforderlich sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 795 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Um den stark gestiegenen Forschungsbedarf zu erfüllen, Forschungserkenntnisse als Basis für evidenzbasierte Politik zu nutzen, und die bundesweit bereits vorhandene Expertise im Bereich der Integrations- und Migrationsforschung gewinnbringend zusammenzufügen, benötigt es einer ressortforschungsähnliche Einrichtung des Bundes. Zum einen kann das inhaltliche Fachwissen, das auf langjährigen wissenschaftlichen Karrieren beruht, innerhalb der Bundesverwaltung nicht sichergestellt werden. Zum anderen sieht die politische Zielsetzung die Vernetzung bundesweit agierender Forschungseinrichtungen vor – eine Aufgabe, die nur durch den Bund realisiert werden kann. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung wurde am 31. Juli 2017 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung hat seinen Sitz in der Mauerstr. 76, 10117 Berlin. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 30,0 2018: - 2017: - 2016: - 2015: - 2014: - 2013: - Drucksache 19/10481 – 796 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2.441.000,00 € 2018: - kein IST, da erst 2019 begonnen 2017: - 2016: - 2015: - 2014: - 2013: - f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 133.000,00 333.000,00 2018: kein IST, da erst 2019 begonnen 2017: 2016: 2015: 2014: 2013: g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Beim Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung handelt es sich um einen eingetragenen Verein. Diese Rechtsform wurde gewählt, um die Leitgedanken des vom Bundeskabinett 2007 beschlossenen „Konzeptes einer modernen Ressortforschung“, das Grundsätze für die Qualitätssicherung von Ressortforschung festlegt, bestmöglich umsetzen zu können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 797 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Verein hat derzeit 15 Mitglieder (3 Bundesländer, 7 Forschungseinrichtungen, 5 Bundesressorts). Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu Herausgeberschaften durch den Verein vor. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Gemäß der Satzung ist es Aufgabe des DeZIM e.V. wissenschaftsbasierte Politikberatung zu leisten. Die Bundesregierung gehört zum Adressatenkreis. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Die Empfehlungen des DeZIM e.V. können sich auf politisches Handeln auswirken. Die Entscheidung, ob eine Empfehlung des DeZIM e.V. politisch realisiert wird, liegt im Ermessen der politischen Entscheidungsträger. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Bisher hat der DeZIM e.V. keine politischen Handlungsempfehlungen abgegeben. Drucksache 19/10481 – 798 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein. Beim Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung handelt es sich um eine ressortforschungsähnliche Einrichtung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Der Bundesregierung sind keine Entsendungen bekannt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Seit Bewilligung der institutionellen Förderung am 1. Januar 2019 fand kein Mitarbeiteraustausch statt. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 799 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Seit Bewilligung der institutionellen Förderung am 1. Januar 2019 erhielt der DeZIM e.V. keine Aufträge durch die Bundesregierung. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 800 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Einzelplan: 17 Kapitel: 1702 Titel: 686 04 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Jugendinstitut e. V. (DJI) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 14.062.000 Euro 2018: 11.744.000 Euro 2017: 11.141.000 Euro 2016: 8.960.000 Euro 2015: 8.805.000 Euro 2014: 8.627.000 Euro 2013: 8.383.000 Euro (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Der Verein hat den Zweck, Erkenntnisse über die Situation junger Menschen, Ergebnisse im Bereich der Jugend- und Familienforschung sowie der Sozial- und Bildungsforschung - soweit diese für die Sozialisation von Kinder und Jugendlichen relevant sind - zu sammeln, zu erweitern und zu verbreiten. Mit der Förderung des Deutschen Jugendinstituts e. V. (DJI) nimmt das BMFSFJ seine Aufgabe und Kompetenz wahr, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Erfüllung der Ressortaufgaben zu beschaffen und die fachliche Tätigkeit und Entwicklung, insbesondere im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gemäß § 83 Abs. 1 SGB VIII anzuregen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) kommt seinen satzungsgemäßen Aufgaben nach, indem es Forschung (Sozialberichterstattung, anwendungsbezogene Forschung, Modellforschung, Evaluationsforschung, Grundlagenforschung), Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 801 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Beratung (wissenschaftsbasierte Politik- und Fachberatung) und Informationen (einschließlich wissenschaftsbasierte Fachauskünfte und -stellungnahmen, Datenbanken, Dokumentationen und Publikationen) anbietet, auf die insbesondere Bundesministerien zurückgreifen. Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung und nimmt damit wissenschaftliche Aufgaben im Rahmen der öffentlich finanzierten Forschung wahr. Die außeruniversitäre Forschung stellt einen der etablierten Grundpfeiler der öffentlich finanzierten Forschung neben Hochschulen, staatlichen Forschungseinrichtungen und Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft dar (vgl. hierzu Bundesbericht Forschung und Innovation 2018). c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) wurde 1961 durch Beschluss des Deutschen Bundestages gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Hauptsitz: München (Freistaat Bayern) Außenstelle: Halle (Land Sachsen-Anhalt) Projektbüro der Außenstelle Halle: Leipzig (Freistaat Sachsen) e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 198 2018: 173 2017: 179 2016: 154 2015: 155 2014: 128 2013: 129 Drucksache 19/10481 – 802 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 11.393.000,00 2018: 9.521.200,00 2017: 9.007.318,99 2016: 7.628.355,90 2015: 7.135.908,39 2014: 6.722.061,59 2013: 6.448.574,76 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.166.000,00 2.335.500,00 2018: 1.677.800,00 2.318.000,00 2017: 1.613.065,83 2.334.779,29 2016:*1 1.619.892,11 1.544.147,38 2015: 1.013.260,77 1.350.544,33 2014: 1.015.049,32 1.565.594,75 2013: 990.000,00 1.529.652,39 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Rechtsform: eingetragener Verein Mit der Gründung eines Instituts in Form eines eingetragenen Vereins entschied sich der Bundestag gegen ein Bundesinstitut und für eine Rechtsform, in der sich die Doppelstruktur der öffentlichen und freien Jugendhilfe widerspiegelte. Die Rechtsform gewährleistet, dass das Deutsche Jugendinstitut e. V. öffentliche Zuwendungen nur im Rahmen des Zweckbetriebs, d. h. für die Vereinszwecke verausgabt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Das DJI hat 43 Mitglieder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 803 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Das Institut ist Herausgeber einer Reihe von Veröffentlichungen im eigenen und in Fremdverlagen und seine Beschäftigten veröffentlichen jährlich eine Vielzahl an Beiträgen in Fachzeitschriften. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja, die Grundlage für seine Empfehlungen sowie die Beratung von Politik und Fachpraxis sind die Forschungsergebnisse des Instituts, die es selbstständig, zumeist projektförmig, erarbeitet. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Adressaten seiner Beratungsleitungen und Empfehlungen sind insbesondere das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, daneben aber auch Landesregierungen, Kommunen, Landkreise sowie Jugendämter und Fachverantwortliche im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Das Institut berät die unter a) genannten Adressaten, dabei insbesondere das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auf der Grundlage seiner Forschungsergebnisse sowohl zur Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Familien im Rahmen der Surveyforschung AID:A „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ als auch auf der Basis von Projektergebnissen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Jugendhilfe- sowie Familienforschung. Die aus den Forschungsergebnissen abgeleiteten Empfehlungen können neben anderen Faktoren in politisches Handeln einfließen. Fachpolitische Entscheidungen werden aber eigenständig getroffen und verantwortet, ein direkter kausaler Zusammenhang besteht insofern nicht. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? S. o. zu b), ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen den erarbeiteten Empfehlungen und dem politischen Handeln besteht nicht. Drucksache 19/10481 – 804 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein, beim DJI handelt es sich um ein sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Das Institut und seine Beschäftigten werden sehr häufig als Expert/inn/en für die Mitwirkung in Gremien, Beiräten und Arbeitsgruppen angefragt. Vonseiten des BMFSFJ sind dies beispielsweise, die unter a) genannten: a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMFSFJ Bundesjugendkuratorium, Direktor des DJI ist ständiger Gast Beirat des BMFSFJ zur gemeinsamen Jugendstrategie des Bundes Mitgliedschaft im OECD-Netzwerk frühkindliche Bildung und Betreuung b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Besetzung des Bundesjugendkuratoriums erfolgt nach § 83 Abs. 2, die der Jugendberichtskommission nach § 84 Abs. 2 SGB VIII. Mitgliedschaften in untergesetzlichen Gremien ergeben sich aus fachpolitischen Abstimmungen und Beschlüssen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 805 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 806 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Einzelplan:17 Kapitel:1703 Titel:684 21 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V. (DAJEB) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 333.000,00 2018: 263.000,00 2017: 259.000,00 2016: 238.900,00 2015: 247.000,00 2014: 242.300,00 2013: 237.000,00 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die DAJEB ist ein bundeszentraler überparteilicher, konfessionell nicht gebundener gemeinnütziger Verein und hat sich zum Ziel gesetzt, den Aufbau von Jugend- und Eheberatungsstellen kontinuierlich anzuregen; die Vermittlung qualifizierter Fort- und Weiterbildung in Theorie und Praxis zu fördern und wissenschaftliche Grundlagenforschung im Bereich Ehe und Familie zu betreiben. Sie regt kontinuierlich zum Aufbau von Jugend- und Eheberatungsstellen; zur Vermittlung qualifizierter Fort- und Weiterbildung in Theorie und Praxis und zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung im Bereich Ehe und Familie an. Gefördert werden Personalkosten und die sächlichen Verwaltungsaufgaben der Geschäftsstelle. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB), institutionell vom Bund gefördert seit 1950, arbeitet mit folgenden Schwerpunkten (Fehlbedarfsfinanzierung): zahlreiche Projekte und Fortbildungen zu den Themen - „Schwangerschaftskonfliktberatung und Familienplanung“ und - „Beratung bei Trennung und Scheidung“ - Fortbildungen für Beraterinnen und Berater zur Methodik der Beratung; - tiefenpsychologisch orientierte Weiterbildungskurse (Dauer 3 - 4 Jahre) in Ehe-, Familien- und Lebensberatung nach der Rahmenordnung des Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 807 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAKJEF). b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Für die Berater der Familienberatungsstellen ist eine nachhaltige Interessenvertretung auf der Bundesebene erforderlich, die die verstärkte Notwendigkeit für Fortbildungen umfasst, um die Anforderungen an das Fachwissen auf den vielfachen Themengebieten der Familienberatung zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist die Förderung von Multiplikatorenschulungen auf der Bundesebene eine elementare Aufgabe und es besteht daher weiterhin ein besonderes Bundesinteresse an der institutionellen Förderung des DAJEB. In Abgrenzung der Projektförderung wird das gesamte Aufgabenspektrum des bundeszentralen Trägers bezuschusst, die die erforderliche Sachkostenförderung mit einschließt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Förderung durch den Bund z. B. zulässig bei "zentralen Einrichtungen, deren Wirkungsbereich sich auf das Bundesgebiet als Ganzes erstreckt". Die Förderrichtlinien sind Bestandteil des Bescheides für die DAJEB. Das Bundesinteresse wird darüber hinaus begründet: Familien stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Art. 6 Abs. 1 GG). Dieser Schutz wird garantiert durch die unterschiedlichsten Hilfsangebote für Familien in Not und bei Krisen. Neben vielfältigen sozialen Unterstützungsangeboten bildet die psychosoziale Beratung von Einzelnen, Paaren und Familien mit ihren unterschiedlichsten Problemlagen ein wesentliches Hilfsangebot. Dazu gehört insbesondere: - die Ehe-, Familien- und Lebensberatung, die von rd. 1.700 - die Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, die von rd. 1.400 und - die Schwangerschafts(konflikt)beratung, die von rd. 1.300 psychosozialen Beratungsstellen angeboten wird. In den genannten Beratungsstellen arbeiten i. d. R. Dipl.-Sozialpädagog(inn)en und Dipl.- Psycholog(inn)en. Bisher gibt es aber keine speziellen Berufsbilder für "Eheberater(innen)", "Erziehungsberater(innen)" und Schwangerschaftskonfliktberater(innen), insbesondere für die Weiterbildung, die sie zu diesen Tätigkeiten qualifiziert. Die Länder stellen in ihren Finanzierungsrichtlinien für die oben genannten Beratungsstellen – wenn überhaupt – sehr unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter(innen) und deren Tätigkeit in diesen Beratungsstellen. Um aber Ratsuchenden bundesweit ein gleich hochwertiges Beratungsangebot zur Verfügung stellen zu können, ist es erforderlich, die Weiterbildung der Berater(innen) bundeseinheitlich zu regeln – unabhängig von weltanschaulicher Ausrichtung und finanziellen Interessen der Träger der Beratungsstellen. Die DAJEB hat zusammen mit - der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, - der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung, - der katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Beratung und Drucksache 19/10481 – 808 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. - der Pro Familia bundeseinheitliche Weiterbildungsrichtlinien und Qualitätsstandards für die Tätigkeit von Berater(innen) erarbeitet und schreibt diese kontinuierlich fort. Die DAJEB führt nach diesen Weiterbildungsrichtlinien bundesweit entsprechende Weiterbildungen und diese ergänzenden Fortbildungen durch. Die DAJEB ist nicht nur der älteste Fachverband der Familienberatung (gegründet 1949) sondern im Gegensatz zu den oben genannten Verbänden auch der einzige, - der sowohl konfessionell nicht gebunden ist - als auch Weiterbildungen für alle drei Beratungsbereiche anbietet und damit weltanschaulich neutral und unabhängig von Partikularinteressen das gesamte Spektrum der psychosozialen Familienberatung abdeckt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die DAJEB e. V. wurde im Jahr 1949. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Vereinssitz ist Detmold, der Geschäftsstellensitz ist in München. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 3,4 2018: 3,0 2017: 3,0 2016: 3,0 2015: 3,0 2014: 2,5 2013: 2,5 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 809 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 217.200,00 2018: 166.300,00 2017: 159.900,00 2016: 156.100,00 2015: 155.800,00 2014: 148.900,00 2013: 146.700,00 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 31.300,00 189.600,00 2018: 31.200,00 154.600,00 2017: 30.300,00 133.000,00 2016: 30.700,00 132.000,00 2015: 29.800,00 128.100,00 2014: 29.600,00 138.300,00 2013: 30.100,00 137.800,00 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die DAJEB ist ein eingetragener Verein. 1949 wurde die DAJEB als erster ehrenamtlicher Zusammenschluß von Vertretern verschiedener Institutionen und Berufsgruppen mit Interesse an der Eheberatung gegründet. Da der Zweck des Verbandes keine kommerziellen sondern gemeinnützige Ziele verfolgt, wurde aus organisatorischen und finanziellen Gründen die Rechtsform eines gemeinnützigen, überkonfessionellen und überparteilichen Vereins gewählt. Das Ziel des Vereins ist entsprechend im Satzungszweck definiert und bezieht sich auf alle Bundesländer. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Hierzu wird auf Frage 1 verwiesen. Die DAJEB hat nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt 567 Mitglieder, davon 56 bundesweite Institutionen und 511 Einzelpersonen. Drucksache 19/10481 – 810 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, Fachpublikationen. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? - b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? - c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? - Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein, die DAJEB e. V. ist keine zivilgesellschaftliche Organisation, sondern ein Fachverband. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 811 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Regelmäßige Vertretungen erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung in folgenden Gremien: Die DAJEB ist Mitglied in: Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAKJEF) gemeinsam mit der ◦Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke) Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. (EKFuL) Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung e. V. (Kath. BAG) pro familia PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband (DPWV) Internationale Kommission für Ehe und zwischenmenschliche Beziehungen der Weltfamilienorganisation (ICCFR der WFO) Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Drucksache 19/10481 – 812 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 813 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Einzelplan: 17 Kapitel: 1703 Titel: 684 21 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutscher Frauenrat e.V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.084.000,00 € 2018: 841.000,00 € 2017: 816.400,00 € 2016: 677.100,00 € 2015: 610.000,00 € 2014: 584.000,00 € 2013: 579.000,00 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Der Deutsche Frauenrat (DF) ist der Dachverband der deutschen Frauenorganisationen. Als ‚Vertretung der Frauen’ tritt der Deutsche Frauenrat für eine Verwirklichung der in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote ein. Als größter Zusammenschluss von Frauenverbänden und Frauengruppen gemischter Verbände in Deutschland ist er Ansprechpartner der Bundesregierung, der politischen Parteien und anderer gesellschaftlich relevanter Institutionen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zweck des DF ist die Förderung der staatsbürgerlichen Bildung zur Sicherung der Demokratie, die Förderung der Toleranz und der internationalen Zusammenarbeit. Der DF wirkt auch durch die Unterstützung der Maßnahmen seiner Mitglieder und der Landesfrauenräte auf Gesetzgebung, Regierung und Drucksache 19/10481 – 814 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. gesellschaftlich relevante Gruppen in Bund und Ländern ein. Darüber hinaus gilt seine Aufmerksamkeit der europäischen Gesetzgebung. Nach Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eine aktive Gleichstellungspolitik eine gesellschaftliche Gestaltungsaufgabe, die durch Maßnahmen und Projekte konkretisiert und umgesetzt werden muss. Dr Bund hat keine Kapazität zur Wahrnehmung dieser Aufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Seit 1958 organisierten sich Frauenverbände im „Informationsdienst und Aktionskreis deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V.“ 1969 wurde aus dem stetig wachsenden Zusammenschluss der „Deutsche Frauenrat – Bundesvereinigung deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V.“. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 10,3 2018: 9,3 2017: 9,3 2016: 6,5 2015: 6,5 2014: 6,5 2013: 6,5 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 815 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 724.800,00 2018: 628.800,00 2017: 559.100,00 2016: 415.600,00 2015: 393.300,00 2014: 393.400,00 2013: 377.200,00 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 76.800,00 € 282.900,00 € 2018: 76.800,00 € 269.600,00 € 2017: 75.800,00 € 268.600,00 € 2016: 73.100,00 € 289.600,00 € 2015: 71.900,00 € 238.400,00 € 2014: 71.700,00 € 245.300,00 € 2013: 71.700,00 € 230.600,00 € g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein, wurde gewählt, weil es die passendste Rechtform für die Aufgabe ist. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 60 Drucksache 19/10481 – 816 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Nein Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Ja a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Bundesregierung, Parteien, Gremien, Verbände, Vereine, Institutionen b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Nein, keine Verpflichtung, lediglich politische Empfehlung. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Ja. Der DF setzt sich mit seinen Verbänden ein für die in Art. 3 Grundgesetzt postulierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? https://www.frauenrat.de/lobby/mitgliedschaften-und-kooperationen/ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 817 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ressort Vertretungsbereich BMFSFJ Beirat Antidiskriminierungsstelle des Bundes Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Genderthemen-Team b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? ADS (Antidiskriminierungsstelle des Bundes) – Beirat Die rechtliche Grundlage für dieses Auswahlverfahren bildet § 30, Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Rechtliche Grundlage für die Arbeit des „Beirates für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ und die Auswahl seiner Teilnehmer/innen stellt § 14, Absatz 1 bis 7 (FPfZG) des Familienpflegezeitgesetzes dar. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Genderthemen Team keine rechtliche Grundlage, da AG Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Drucksache 19/10481 – 818 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 819 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Einzelplan: 17 Kapitel: 1703 Titel: 684 21 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Zentrum für Altersfragen (DZA) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 3.020.000,00 2018: 2.815.000,00 2017: 2.745.000,00 2016: 2.715.000,00 2015: 2.658.000,00 2014: 2.558.000,00 2013: 2.631.000,00 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Dem Bund obliegen wesentliche Zuständigkeiten für die Gesetzgebung im Bereich der Pflege und Betreuung älterer Menschen (u.a. SGB XI, Altenpflegegesetz, Pflegeberufegesetz). Darüber hinaus ist es die Aufgabe des BMFSFJ, Impulse zur Weiterentwicklung der Pflege, des Pflegepersonals, der Pflegequalität, des Wohnens im Alter und der möglichst selbstbestimmten Lebensführung älterer Menschen in Deutschland zu geben. Der Zweck der institutionellen Förderung und Satzungszweck des DZA ist es, Erkenntnisse über die Lebenslage alternder und alter Menschen zu sammeln, zu erweitern, auszuwerten, aufzubereiten und zu verbreiten, damit dieses Wissen mit Blick auf die mit dem Altern der Bevölkerung einhergehenden gesellschaftlichen und sozialpolitischen Herausforderungen im Sinne einer wissenschaftlich unabhängigen Politikberatung nutzbar gemacht werden kann. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Forschung - Das Institut forscht zu Fragen des Alterns und Alters. Schwerpunkte sind ältere Arbeitnehmer/innen, Übergang in den Ruhestand, materielle Lagen im Drucksache 19/10481 – 820 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Alter, Gesundheit und Pflege, freiwilliges Engagement sowie Familie, Partnerschaft und soziale Beziehungen im Alter. Politikberatung - Das DZA berät Politik und Gesellschaft vor dem Hintergrund seiner Forschung und unterstützt umfassend die Kommissionen, die für die Altersberichte der Bundesregierung verantwortlich sind. Wissenschaftliche Informationssysteme - Das Forschungsdatenzentrum stellt die aufbereiteten Daten der vom DZA durchgeführten Studien bereit (Deutscher Alterssurvey, Deutscher Freiwilligensurvey). Zugang zu den Ergebnissen dieser Surveys bietet das statistische Informationssystem GeroStat. Die Forschungsergebnisse werden veröffentlicht. Es ist keine Bundesbehörde vorhanden, welche diese Maßnahme durchführen könnte. Neben dem DZA gibt es bundesweit keine andere Einrichtung, die interdisziplinäre, politikorientierte Alternsforschung mit den Aufgaben der Politikberatung sowie von Information und Dokumentation verbindet. Es wird auf bewährtes fachliches Wissen zurückgegriffen, und die vorhandenen Erfahrungen und Kontakte im Zuge der langjährigen Forschungstätigkeit zu Fragen des Alterns und Alters werden zielgerichtet genutzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1974 (Institut) d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 2018: 30,3 30,3 2017: 30,3 2016: 30,3 2015: 30,3 2014: 30,3 2013: 30,3 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 821 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2.374.200 2018: 2.136.000,00 2017: 2.133.400,00 2016: 2.107.200,00 2015: 2.069.000,00 2014: 1.969.300,00 2013: 1.992.000,00 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 300.100,00 349.200,00 2018: 281.600,00 340.200,00 2017: 285.700,00 331.300,00 2016: 305.500,00 314.500,00 2015: 297.400,00 312.300,00 2014: 280.400,00 322.800,00 2013: 317.800,00 335.500,00 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Eingetragener Verein. Lt. DZA erfolgte die Auswahl der Rechtsform in dieser Form, weil West-Berlin dem Viermächtestatus unterlag und keine Bundesbehörden errichtet werden durften. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 5 Mitglieder Drucksache 19/10481 – 822 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Das DZA veröffentlicht seine Forschungsergebnisse in Wissenschaftsverlagen sowie in nationalen und internationalen wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Daneben sind Informationen, Forschungsergebnisse auf der Website des Instituts verfügbar. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Aufgabe des Instituts ist die wissenschaftliche Beratung beruhend auf den Forschungsergebnissen. Die Erarbeitung von selbständigen politischen Empfehlungen ist nicht Aufgabe des DZA. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Nein, es handelt sich um ein Forschungsinstitut. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja. Aufgabe des DZA ist die umfassende Unterstützung der Altersberichtserstattung der Bundesregierung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 823 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? BMFSFJ: Der Leiter des DZA ist regelmäßig Mitglied in den Sachverständigenkommissionen zur Erarbeitung der Altersberichte der Bundesregierung Vertretungsbereich: Sachverständigenkommission für die Erarbeitung der Altersberichte b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Die Altersberichterstattung fußt auf Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994 (BT-Drucksache 12/7992) und 14. Februar 2001 (BT-Drucksache 14/5322), die für jede Legislaturperiode abwechselnd einen umfassenden Bericht über die allgemeine Lage der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und einen Schwerpunktbericht zu einem aktuellen seniorenpolitischen Thema fordern. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Drucksache 19/10481 – 824 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 825 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Einzelplan:17 Kapitel:1710 Titel:684 07 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 5.145.000,00 € 2018: - Da noch keine Institutionelle Förderung bestand. 2017: 2016: 2015: 2014: 2013: (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) ist das gemeinsame Forum für alle Akteure in der sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts in Deutschland. Durch das Zusammenwirken seiner Mitglieder (Bundesländer, Kommunen, Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege, Wissenschaft) flankiert der DV Gesetzgebungsprozesse des Bundes, begleitet deren Umsetzung mit Empfehlungen für die Praxis, fördert die einheitliche Anwendung des Sozialrechts und bildet Fach- und Führungskräfte des sozialen Bereichs aus. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institution im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Als Zusammenschluss aller öffentlichen und freien Träger der sozialen Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland bildet der DV die zentrale Stelle für alle Bestrebungen und Entwicklungen in den Bereichen Sozial-, Kinder-, Jugend- und Familienpolitik sowie der Sozial- und Jugendhilfe, Alten- und Gesundheitshilfe, Drucksache 19/10481 – 826 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Rehabilitation und Behindertenhilfe, Pflege, der Migration und Integration, der sozialen Berufe sowie der internationalen Sozialen Arbeit. Er erfüllt damit eine bundesweit und bundeszentrale sowie themen-, länder- und trägerübergreifende Funktion, die durch seine Struktur und seinen Mitgliederkreis von ihm effektiver wahrgenommen werden kann. Dies ist aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und angesichts des grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kommunen (Art. 28 Absatz 2 GG) nicht durch die Bundesregierung selbst leistbar. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Der DV wurde 1880 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz des DV ist Berlin. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 66,1 Stellen 2018: - Da noch keine Institutionelle Förderung bestand. 2017: 2016: 2015: 2014: 2013: IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 4.595.000,00 € 2018: - Da noch keine Institutionelle Förderung bestand. 2017: 2016: 2015: 2014: 2013: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 827 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 779.000,00 € 1.265.000,00 € 2018: - Da noch keine Institutionelle Förderung bestand. 2017: 2016: 2015: 2014: 2013: g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein (e. V.) Ansonsten keine Erkenntnisse. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der DV hat 2.000 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja (Veröffentlichung von Informationen und Fachbeiträgen über aktuelle Entwicklungen in der sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts, bundesgesetzliche Neuerungen und innovative Ansätze auf kommunaler Ebene). Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Drucksache 19/10481 – 828 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Auf die Antworten zu Frage 1 wird verwiesen. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Auf die Antworten zu Frage 1 wird verwiesen. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Die Arbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird durch Beiräte und Gremien unterstützt. Dazu gehören der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen, der Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, der Beirat für den Bundesfreiwilligendienst und das Bundesjugendkuratorium. Die Entsendung des DV ist in Frage 5a) dargestellt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich BMFSFJ Bundesjugendkuratorium b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Aufgaben und die Zusammensetzung des Bundesjugendkuratoriums sind im § 83 Abs. 2 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz beziehungsweise in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Bundesjugendkuratorium geregelt. Im Übrigen wird auf das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremG) verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 829 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein Drucksache 19/10481 – 830 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Einzelplan: 23 Kapitel: 2302 Titel: 685 01 und 894 01 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Engagement Global gGmbH (EG gGmbH) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: 31.110.000 (SOLL) 2018: 28.141.000 2017: 25.688.000 2016: 21.079.000 2015: 19.379.000 2014: 16.435.000 2013: 15.664.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit sowie des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements zugunsten dieser Zwecke. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Aufgabe besteht insbesondere aus der Verwaltung von Fördermitteln im Auftrag des BMZ für die Finanzierung von Vorhaben zur Erfüllung des o.g. Zweckes. Die Aufgaben wurden auf Engagement Global übertragen, um das Ministerium selbst von administrativen Aufgaben zu entlasten und sich auf die konzeptionellen Fragen konzentrieren zu können. Behördliche Durchführungsstrukturen bestehen im nachgeordneten Bereich des BMZ nicht (vgl. auch Antwort auf Frage 1 g). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 831 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Institution wurde am 21. November 2011 gegründet und begann ihren Geschäftsbetrieb ab Januar 2012. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz der Gesellschaft ist in Bonn. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Kosten (SOLL) € Personen (in VZÄ) 2019: 14.847.000 217,3 2018: 13.987.000 217,3 2017: 13.485.000 217,3 2016: 9.716.000 156,5 2015: 9.599.000 150,5 2014: 8.775.000 145,0 2013: 9.083.000 145,0 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 4.250.000 8.017.000 2018: 2.823.000 8.079.000 2017: 2.699.000 7.570.000 2016: 2.067.000 6.913.000 2015: 1.988.000 6.502.000 2014: 1.801.000 5.628.000 2013: 1.578.000 4.472.000 Drucksache 19/10481 – 832 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Institution hat die Rechtsform einer gGmbH. Die Rechtsform wurde konsequent gewählt, weil das BMZ sein gesamtes entwicklungspolitisches Vorfeld in privatrechtlicher Form organisiert hat. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Frage trifft aufgrund der Rechtsform der Institution als gGmbH nicht zu. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die Engagement Global gGmbH veröffentlicht ein Vielzahl von Fachpublikationen aus dem Umfeld der Programme, die über sie abgewickelt werden. Näheres unter https://www.engagement-global.de/mediathek-publikationen.html. Im Auftrag des BMZ gibt sie außerdem die bilinguale Zeitschrift “E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit (D+C Development and Cooperation)“ heraus. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Nein. Engagement Global hat als Servicedienstleister des BMZ nur ein eingeschränktes Beratungsmandat im Rahmen der über sie durchgeführten Fachprogramme. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? --- Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? --- b) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Fehlanzeige, vgl. Frage 3 a) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 833 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Engagement Global ist keine zivilgesellschaftliche, sondern eine privatrechtlich organisierte Organisation, die Dienst- und Verwaltungsleistungen für das BMZ erbringt. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Fehlanzeige b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Fehlanzeige Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Fehlanzeige Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? s. Frage 6 a) Drucksache 19/10481 – 834 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? s.. Frage 6 a) c) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? s. Frage 6 a) Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Fehlanzeige b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Fehlanzeige c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Fehlanzeige Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Der Institution wurde bislang noch nie die Unterstützung entzogen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 835 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Einzelplan: 23 Kapitel: 05 Titel: 685 41 und 894 41 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) gGmbH Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019: (SOLL): 9.444.000 2018: (SOLL): 7.493.000 2017: 6.612.000 2016: 5.889.000 2015: 5.143.000 2014: 5.040.000 2013: 3.814.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Einrichtung und institutionelle Förderung einer Institution für unabhängige Evaluierung ist zentral, um die Wirkungen und die Effizienz der entwicklungspolitischen Maßnahmen systematisch und unabhängig zu bewerten und um aus Evaluierungen für die Gestaltung der EZ zu lernen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institution im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit durch unabhängige Analysen und Bewertungen der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für deren Verbesserung. Ferner fördert die Gesellschaft die Leistungsfähigkeit von Menschen und Organisationen in Kooperationsländern, eigene Analysen und Bewertungen von Maßnahmen durchzuführen. Der Zweck kann nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreicht werden : Die Einrichtung eines von der Steuerung und Durchführung der Drucksache 19/10481 – 836 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Entwicklungszusammenarbeit getrennten Evaluierungsinstituts mit öffentlich zugänglichen Evaluierungen ermöglicht die wissenschaftliche Unabhängigkeit und erhöht die demokratische Legitimität des Politikfeldes. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Gründung erfolgte am 24.11.2011 mit Eintragung ins Handelsregister. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz der Institution ist in Bonn. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 45 2018: 43 2017: 39 2016: 39 2015: 38 2014: 38 2013: 38 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 3.991.000 2018 (SOLL): 3.337.000 2017: 2.964.000 2016: 2.639.000 2015: 2.270.000 2014: 2.178.000 2013: 1.843.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 837 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.061.000 4.227.000 2018 (SOLL): 994.000 2.916.000 2017: 1.031.000 2.500.000 2016: 920.000 2.257.000 2015: 964.000 1.821.000 2014: 472.000 2.249.000 2013: 429.000 1.386.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das Institut weist die Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution hat keine mitgliederbasierte gesellschaftsrechtliche Form (z.B. Verein). Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Adressaten der aus den Evaluierungen des DEval resultierenden Empfehlungen zu entwicklungspolitischen Themen sind insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die staatlichen Durchführungsorganisationen sowie die zivilgesellschaftlichen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, Akteure in den Partnerländern der deutschen EZ, der Wissenschaft und Evaluierungsgemeinschaft sowie der breiteren Fachöffentlichkeit. Drucksache 19/10481 – 838 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Die Empfehlungen des DEval können auf die politische Meinungsbildung, die Gestaltung der Entwicklungszusammenarbeit und daraus resultierende Handlungen einwirken. Die aus den Evaluierungen gewonnenen Erkenntnisse und hieraus abgeleitete Empfehlungen werden der Bundesregierung, dem Bundestag und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und in der Folge vielfach auch im parlamentarischen Raum für die politische Meinungsbildung genutzt. b) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Alle Evaluierungsberichte inklusive der aus der Evaluierung abgeleiteten Empfehlungen werden gemeinsam mit einer Stellungnahme und Schlussfolgerungen des BMZ hierzu an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ) und die Berichterstatter für den Haushalt des Deutschen Bundestags zugesandt. Diese sind zudem öffentlich zugänglich auf der Homepage des BMZ und des DEval: https://www.bmz.de/de/ministerium/evaluierung/ergebnisse/evaluierungsberichtestellungnahmen /index.html http://www.deval.org/de/evaluierungsberichte.html Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? DEval ist ein unabhängiges Evaluierungsinstitut zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit durch unabhängige Analysen und Bewertungen der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für deren Verbesserung. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Fehlanzeige Ressort Vertretungsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 839 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Fehlanzeige Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Die Fragen 6a) bis d) werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es fand und findet kein Austausch von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und DEval statt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? DEval wird als Institution über den Gesellschaftsvertrag dazu mandatiert, Evaluierungen zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen. Es gab in dieser und der letzten Wahlperiode keine Beauftragung für einzelne Gutachten, Analysen oder Evaluierungen. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Nein, s. a). c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Drucksache 19/10481 – 840 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein, der Institution wurde bislang noch nie die Unterstützung entzogen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 841 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Einzelplan: 23 Kapitel: 2305 Titel: 685 41 und 894 41 (DIE) Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) gGmbH Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 5.474.000 2018: 4.322.000 2017: 4.149.000 2016: 4.191.000 2015: 4.055.000 2014: 3.873.000 2013: 3.854.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beratungs- und Ausbildungsaufgaben auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Forschung in den Bereichen Entwicklungspolitik und nachhaltige globale Entwicklung. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zweck ist die Einbringung der erzielten Forschungsergebnisse in die transformative Politikberatung in Deutschland, Europa und international sowie in seine Ausbildungsformate. In Deutschland existiert keine andere vergleichbare Einrichtung oder Stelle mit einem entsprechenden Aufgabenportfolio. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Gründung erfolgte am 2. März 1964. Drucksache 19/10481 – 842 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Das Institut hat seinen Sitz in Bonn. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 51,0 2018: 50,0 2017: 44,0 2016: 44,0 2015: 44,0 2014: 44,0 2013: 44,0 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 5.106.000 2018: 4.002.000 2017: 3.842.000 2016: 3.825.000 2015: 3.644.000 2014: 3.437.000 2013: 3.434.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 843 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.050.000 837.000 2018: 935.000 749.000 2017: 929.000 676.000 2016: 933.000 790.000 2015: 952.000 718.000 2014: 928.000 767.000 2013: 923.000 734.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Gemeinnützige Gesellschaft mbH. Durch die gewählte Rechtsform gGmbH wird die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Ressortforschungseinrichtung DIE unterstrichen. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Entfällt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Das DIE ist Herausgeber von sechs Publikationsreihen, in denen die aktuellen Forschungsergebnisse veröffentlicht werden. Im einzelnem handelt es sich um die Publikationen „Analysen und Stellungnahmen“, „Briefing Paper“, „Studien“, “Zweiseiter“, „Diskussionspapier“ und „Die aktuelle Kolumne“. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? Adressaten von Empfehlungen im Rahmen von Gutachten zu entwicklungspolitischen Themen sind überwiegend öffentliche Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland. Daneben sind aber auch Drucksache 19/10481 – 844 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. beauftragende Drittmittel-Geber aus der Privatwirtschaft Adressaten von Empfehlungen. Hinsichtlich der öffentlichen Institutionen ist die Bundesregierung Hauptadressat von Empfehlungen. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? Die Empfehlungen des DIE können auf die politische Meinungsbildung und daraus resultierende Handlungen einwirken. Die aus den Forschungsarbeiten gewonnenen Erkenntnisse und hieraus abgeleitete Empfehlungen werden der Bundesregierung und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und in der Folge vielfach auch im parlamentarischen Raum behandelt und für die politische Meinungsbildung genutzt. c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Die entwicklungspolitische Diskussion um den Schutz globaler öffentlicher Güter ist nachhaltig vom DIE mitgeprägt worden. Die Arbeiten des DIE zu Fragen der Ernährungssicherung und ländlichen Entwicklung sowie zur Stabilisierung und Entwicklung des Nahen Ostens und Nordafrikas fließen exemplarisch in die Ausgestaltung der BMZ-Sonderinitiativen „Eine Welt ohne Hunger“ sowie „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ ein. Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Beim DIE handelt es sich um eine Ressortforschungseinrichtung, die auf Basis rechtlicher Eigenständigkeit und wissenschaftlicher Unabhängigkeit im Politikfeld Entwicklungszusammenarbeit wissenschaftliche Forschung betreibt, qualifizierte Nachwuchskräfte für diesen Politikbereich ausbildet und Politikberatung auf nationaler und internationaler Ebene. Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 845 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich Bundesregierung Rat für nachhaltige Entwicklung Ressorts mit Bezug zu internationaler Friedenssicherung Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Art. 65 Satz 2 GG Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? Fehlanzeige. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? s. Frage 6 a) c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? s. Frage 6 a) d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? s. Frage 6 a) Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. Drucksache 19/10481 – 846 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? - b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? s. Frage 7 a) c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? s. Frage 7a) Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Der Institution wurde bislang noch nie die finanzielle Unterstützung entzogen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 847 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 30 03 Titel: 685 20 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 43.583.000 2018: 42.613.000 2017: 40.705.000 2016: 40.487.000 2015: 40.487.000 2014: 40.430.000 2013: 38.255.000 a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Max Weber Stiftung (MWS) arbeitet als außeruniversitäre Forschungseinrichtung auf den Gebieten der Geschichts-, Kultur-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften in ausgewählten Ländern und leistet einen Beitrag für das Verständnis zwischen Deutschland und diesen Ländern. Die Stiftung unterhält zurzeit zehn Institute im Ausland, die jeweils auf eine eigene Geschichte zurückblicken und ihr eigenes wissenschaftliches Profil pflegen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen Drucksache 19/10481 – 848 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 01.07.2002 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bonn mit Instituten in London, Paris, Rom, Warschau, Moskau, Tokio, Washington, Istanbul und Beirut sowie Büros in Kairo, Berkeley (USA), Peking, Neu Delhi, Prag und Vilnius. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 231 2018: 226 2017: 224 2016: 216 2015: 211 2014: 209 2013: 206 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 25.977.000 2018: 25.043.000 2017: 25.449.000 2016: 24.126.000 2015: 23.107.000 2014: 20.616.000 2013: 20.589.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 849 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 7.037.000 8.085.000 2018 (SOLL): 6.877.000 7.881.000 2017: 6.882.000 7.175.000 2016: 6.745.000 7.660.000 2015: 6.758.000 7.928.000 2014: 6.015.000 6.884.000 2013: 5.720.000 6.620.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Entfällt Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Drucksache 19/10481 – 850 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 851 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 3003 Titel: 685 30 und 894 30 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.382.132.000 2018: 1.317.912.000 2017: 1.255.560.000 2016: 1.195.025.000 2015: 1.137.422.000 2014: 1.083.259.000 2013: 1.031.675.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Sie dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen. Es wird auf die §§ 1 und 2 der Satzung der DFG verwiesen (https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/geschaeftsstelle/publikationen/df g_satzung_de_en.pdf). b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Drucksache 19/10481 – 852 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Gründung erfolgte 1920 als „Deutsche Gemeinschaft zur Erhaltung und Förderung der Forschung - Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft - e.V.“. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die DFG hat ihren Sitz in Bonn. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Besetzung (ohne Projektstellen) zum 31.12. in VZÄ Personalkosten IST in Euro 2019 (SOLL): - 52.686.000 2018: 625,47 51.320.000 2017: 599,9 46.912.000 2016: 556,66 45.295.000 2015: 574,28 42.792.000 2014: 584,9 40.652.000 2013: 573,59 38.701.000 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 4.082.000 22.232.000 2018: 3.553.000 21.731.000 2017: 3.551.000 20.089.000 2016: 3.224.000 20.249.000 2015: 2.902.000 19.113.000 2014: 2.995.000 18.885.000 2013: 3.095.000 19.409.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 853 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist ein gemeinnütziger, privatrechtlich organisierter eingetragener Verein. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die DFG hat aktuell 96 Mitglieder. Diese setzen sich zusammen aus Hochschulen, anderen Forschungseinrichtungen, Akademien der Wissenschaften sowie wissenschaftlichen Verbänden. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Eine Übersicht über veröffentlichte Publikationen findet sich auf der Homepage der DFG unter https://www.dfg.de/dfg_profil/gesamtliste_publikationen/index.html. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Drucksache 19/10481 – 854 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 855 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 3003 Titel: 89440 und 68540 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 980.739.000,00 2018: 929.340.000,00 2017: 879.438.000,00 2016: 830.990.000,00 2015: 785.953.000,00 2014: 747.622.000,00 2013: 713.070.739,00 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die MPG betreibt nach Art. 5 GG wissenschaftliche Forschung im Bereich der Grundlagenforschung. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Drucksache 19/10481 – 856 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Vorgängerorganisation Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft wurde im Jahre 1911 gegründet, die jetzige MPG wurde am 26.02.1948 neu gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die MPG hat Ihre Generalverwaltung in München. Die einzelnen MPIs haben Ihre Standorte über alle Bundesländer verteilt. Es existieren auch 4 Standorte im Ausland. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Personenzahlen Personenkosten 2019 (SOLL): 20.752 1.042.653.000,00 2018: 20.752 1.063.389.000,00 2017: 20.524 1.006.513.000,00 2016: 20.184 947.266.000,00 2015: 19.911 906.734.000,00 2014: 19.626 871.570.000,00 2013: 19.544 839.341.000,00 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Eine Aufschlüsselung liegt nicht vor. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die MPG hat die Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die MPG hatte zum Stichtag 31.12.2018 1.332 Mitglieder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 857 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, die MPG erstellt eigene Publikationen. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebenen Studien und Gutachten verwiesen (BT-Drs. 19/2448). a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 858 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 30 03 Titel: 685 60 Institutioneller Zuwendungsempfänger: acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.250.000 2018: 1.250.000 2017: 1.250.000 2016: 1.250.000 2015: 1.250.000 2014: 1.250.000 2013: 1.250.000 a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die von Bund (BMBF) und Ländern institutionell geförderte Akademie hat die Aufgabe, technikwissenschaftliche, wirtschaftliche und wissenschaftspolitische Aktivitäten zu bündeln und als national wie international einflussreiche Stimme zu agieren. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institution im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 859 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 01.01.2008 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? München mit Niederlassung in Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 106 2018: 103 2017: 90 2016: 89 2015: 77 2014: 76 2013: 69 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 7.233.000 2018: 6.225.000 2017: 5.605.000 2016: 5.450.000 2015: 5.301.000 2014: 5.179.000 2013: 4.171.000 Drucksache 19/10481 – 860 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 476.000 5.960.000 2018: 500.000 5.166.000 2017: 474.000 4.258.000 2016: 513.000 5.939.000 2015: 677.000 3.922.000 2014: 666.000 4.562.000 2013: 1.075.000 2.688.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um einen eingetragenen Verein, dessen gewählte Rechtsform die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele erlaubt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 518 wissenschaftliche Mitglieder (Stand 2017) Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 861 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 862 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 30 03 Titel: 685 60 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 10.731.000 2018: 9.790.000 2017: 9.535.000 2016: 8.476.000 2015: 8.376.000 2014: 8.008.000 2013: 7.890.000 a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften hat einerseits die Aufgabe, deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in internationalen Gremien mit einer Stimme zu vertreten (internationale Repräsentanz) und sich andererseits in die wissenschaftsbasierte Beratung von Gesellschaft und Politik einzubringen. Auf diesem Gebiet arbeitet sie im Zusammenwirken mit Vertretern der acatech, der Berlin- Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) und den Akademien der Länder. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 863 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1652 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Halle (Saale) mit Niederlassung in Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 86 2018: 84 2017: 83 2016: 74 2015: 73 2014: 71 2013: 71 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 6.601.000 2018: 5.766.000 2017: 5.527.000 2016: 5.292.000 2015: 4.954.000 2014: 4.617.000 2013: 4.195.000 Drucksache 19/10481 – 864 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 641.000 4.789.000 2018 (SOLL): 610.000 4.823.000 2017: 600.000 4.613.000 2016: 616.000 4.118.000 2015: 542.000 4.482.000 2014: 541.000 3.869.000 2013: 529.000 4.367.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um einen eingetragenen Verein. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 1569 wiss. Mitglieder (Stand 2017) Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 865 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 866 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: BMBF Einzelplan: 30 Kapitel: 3003 Titel: 685 60 und 894 60 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 5.596.000,00 EUR 2018: 4.763.041,50 EUR 2017: 4.453.900,50 EUR 2016: 4.681.526,72 EUR 2015: 3.460.999,24 EUR 2014: 2.864.250,00EUR 2013: 3.101 TEUR (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Gesellschaft dient als Kompetenzzentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung der Stärkung der Hochschul- und Wissenschaftsforschung in Deutschland und der Erfüllung des Bedarfs an forschungsbasierten Dienstleistungen seitens der Akteure der Hochschul- und Wissenschaftspolitik. Sie stellt wissenschaftliche Infrastrukturen für die Hochschul- und Wissenschaftsforschung bereit. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 867 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die DZHW GmbH wurde am 28.08.2013 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Hauptsitz ist in Hannover, weitere Standorte sind Berlin und Leipzig. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019 (SOLL): 61 2018: 61 2017: 61 2016: 59 2015: 33 2014: 52 2013: 52 Personalkosten IST in TEUR Institutionelle Förderung 2019 (SOLL): 4.881 2018: 5.191 2017: 4.646 2016: 4.093 2015: 2.902 2014: 4.285 2013: 4.263 Drucksache 19/10481 – 868 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Liegenschaftskosten Institutionelle Förderung IST in TEUR sonstige Sachkosten in TEUR 2019 (SOLL): 735 1.192 2018: 735 922 2017: 735 1.037 2016: 515 1.124 2015: 436 239 2014: 410 513 2013: 237 591 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die DZHW ist eine von Bund und Ländern als GmbH Gesellschafter getragene und geförderte Einrichtung, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die GmbH hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 869 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Studie im Rahmen der BBFI als „In-House-Vergabe“. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebenen Studien und Gutachten verwiesen (BT-Drs. 19/2448). a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? DZHW erarbeitete auf dem Gebiet zum Zeitpunkt der Vergabe eine Studie, in deren Zusammenhang eine statistische Erhebung durchgeführt worden war, auf deren Grundlage die neue Studie erstellt wurde. Hierdurch wurden Kosten eingespart. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Keine Ausschreibung, sondern „In-House-Vergabe“. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Entfällt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 870 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 3003 Titel: 685 60 und 894 60 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Futurium gGmbH Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 14.596.000 2018: 15.643.000 2017: 6.193.000 2016: 4.309.000 2015: 0 2014: 180.000 2013: 0 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Fragen 1a und 1b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die §§ 2 und 3 des Gesellschaftsvertrags der Futurium gGmbH verwiesen (https://www.futurium.de/app/uploads/2017/03/Gesellschaftsvertrag-Futuriumg GmbH.pdf) b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 871 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Futurium gGmbH, damals noch Haus der Zukunft gGmbH, wurde am 15. April 2014 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019 (Soll): 34 2018: 23 2017: 19 2016: 11 2015: 5 2014: 0 2013: IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 2.994.000 2018: 2.212.962 2017: 1.848.686 2016: 1.018.167 2015: 337.696 2014: 41.000 2013: Drucksache 19/10481 – 872 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 6.431.000 10.149.000 2018: 6.128.690 8.509.404 2017: 2.045.144 3.347.447 2016: 0 1.882.433 2015: 0 459.000 2014: 0 107.067 2013: 0 0 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer gGmbH. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Nein. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 873 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 30 03 Titel: 685 60 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Wissenschaftskolleg zu Berlin e. V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 3.585.000 2018: 3.567.000 2017: 3.525.000 2016: 3.550.000 2015: 3.396.000 2014: 3.282.000 2013: 3.126.000 a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das Wissenschaftskolleg zu Berlin e. V. dient der Wissenschaft, indem es anerkannten Gelehrten aus einem weiten Fächerspektrum die Ausführung selbstgewählter Forschungsarbeiten in Berlin ermöglicht. Es fördert die Zusammenarbeit unter den Forschern, insbesondere auch zwischen Forschern aus verschiedenen Ländern und Disziplinen. Das Wissenschaftskolleg leistet damit einen Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit und zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Drucksache 19/10481 – 874 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1981. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 34 2018: 34 2017: 34 2016: 34 2015: 34 2014: 32 2013: 32 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 3.046.000 2018: 2.768.000 2017: 2.832.000 2016: 2.638.000 2015: 2.552.000 2014: 2.411.000 2013: 2.319.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 875 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 541.000 811.000 2018 (SOLL): 660.000 936.000 2017: 1.099.000 901.000 2016: 631.000 934.000 2015: 662.000 1.004.000 2014: 632.000 984.000 2013: 636.000 862.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um einen eingetragenen Verein. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 10 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Drucksache 19/10481 – 876 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 877 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: BMBF Einzelplan: 30 Kapitel: 3003 Titel: 685 60 und 894 60 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Wissenschaftsrat Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 2.894.500 € 2018: 2.873.000 € 2017: 2.793.000 € 2016: 2.732.000 € 2015: 2.651.000 € 2014: 2.612.650 € 2013: 2.502.150 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Förderung der Institution trägt zur Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland im nationalen und europäischen Wissenschaftssystem bei. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Drucksache 19/10481 – 878 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1957. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz in Berlin, Geschäftsstelle in Köln. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 56 2018: 56 2017: 56 2016: 56 2015: 56 2014: 56 2013: 56 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 4.138.000 € 2018: 4.229.000 € 2017: 4.036.616 € 2016: 4.033.285 € 2015: 3.895.121 € 2014: 3.726.531 € 2013: 3.625.900 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 879 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 617.000 € 1.439.200 € 2018: 604.000 € 1.320.744 € 2017: 609.352 € 1.470.000 € 2016: 578.149 € 1.433.724 € 2015: 598.509 € 1.395.078 € 2014: 603.157 € 1.442.387 € 2013: 535.299 € 1.197.800 € g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Der Wissenschaftsrat wurde durch Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung eines Wissenschaftsrates vom 5. September 1957 errichtet, ohne dass ihm die Rechtsform einer juristischen Person gegeben wurde. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 54 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein, keine Beauftragungen. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Drucksache 19/10481 – 880 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 881 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: (BMBF/ BMVg) Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 60/894 60 sowie Einzelplan: 14 Kapitel: 1404 Titel: 685 21/894 21. Institutioneller Zuwendungsempfänger: FhG Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO (BMBF) 2019 (SOLL): 707.881.000 2018: 662.939.000 2017: 642.170.000 2016: 563.947.000 2015: 540.256.000 2014: 514.744.000 2013: 489.946.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) Zuwendungsbetrag IST in EURO (BMVg) 2019 (SOLL): 68.365.000 2018: 70.405.636 2017: 66.617.794 2016: 65.202.975 2015: 64.338.506 2014: 66.892.809 2013: 62.575.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die FhG betreibt wissenschaftliche Forschung im Bereich der Grundlagenforschung sowie der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung (FuE) Drucksache 19/10481 – 882 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 26.03.1949 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die Zentralverwaltung der FhG befindet sich in München. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 27.980 2018: 26.648 2017: 25.327 2016: 24.458 2015: 24.084 2014: 23.786 2013: 23.236 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 1.373.452 T€ 2018: 1.356.116 T€ 2017: 1.255.936 T€ 2016: 1.193.043 T€ 2015: 1.142.693 T€ 2014: 1.090.761 T€ 2013: 1.010.162 T€ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 883 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Eine Aufschlüsselung liegt nicht vor. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die FhG hat die Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die FhG hat 2018 insgesamt 1.185 Vereinsmitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die FhG erstellt eigene Publikationen. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebenen Studien und Gutachten verwiesen (BT-Drs. 19/2448). a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 884 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 68570 / 89470 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 132.947.000,00 € 2018: 133.689.000,00 € 2017: 136.941.000,00 € 2016: 121.770.000,00 € 2015: 115.058.000,00 € 2014: 106.313.000,00 € 2013: 100.335.000,00 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck der Stiftung ist es, Polar-, Meeres- und Küstenforschung zu betreiben und zu fördern. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 885 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Im Jahr 1980. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Hauptsitz der Stiftung ist in Bremerhaven, Außenstellen befinden sich in Potsdam, auf Helgoland und in List auf Sylt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die folgenden Angaben beinhalten VZÄ des institutionellen Personals zum Stichtag 01.06.2018. Personalzahlen 2019: 548,7 (voraussichtlich) 2018: 531,2 2017: 503,7 2016: 469,6 2015: 481,6 2014: 469,4 2013: 464,1 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 55.000 T € 2018: 56.211 T € (vorläufig) 2017: 52.575 T € 2016: 50.414 T € 2015: 46.614 T € 2014: 43.075 T € 2013: 41.968 T € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Eine Aufschlüsselung liegt nicht vor. Drucksache 19/10481 – 886 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Schleswig- Holstein. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? ./. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 887 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 68570 / 89470 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Elektronen Synchrotron DESY Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 260.387.000,00 € 2018: 288.740.000,00 € 2017: 227.347.000,00 € 2016: 216.718.000,00 € 2015: 206.839.500,00 € 2014: 216 458 645,00 € 2013: 206.881.000,00 € a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck der Stiftung ist die Förderung der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung, sowie die Ausbildung des wissenschaftlichen und technischen Nachwuchses. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institution im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Drucksache 19/10481 – 888 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1959. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Hamburg und Zeuthen. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahl (FTE) Personalkosten IST in EURO Anmerkungen 2019 2.263,1 166.330.000 € SOLL; Stand: 31.03.2019 2018 2.247,4 153.509.000 € IST; Stand je 31.12. 2017 2.145,2 159.987.000 € 2016 2.120,6 151.023.000 € 2015 2.125,5 148.378.000 € 2014 2.138,0 142.765.000 € 2013 2.108,8 134.556.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 0 € 38.001.000,00 € 2018: 0 € 43.245.000,00 € 2017: 0 € 43.425.000,00 € 2016: 0 € 50.231.000,00 € 2015: 0 € 35.406.000,00 € 2014: 0 € 34.456.000,00 € 2013: 0 € 44.019.000,00 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 889 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Stiftung des privaten Rechts. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Aufgabenstellung werden von den Einrichtungen entsprechende Fach-Publikationen veröffentlicht. Dies ist selbstverständlicher Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Helmholtz-Zentren. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 890 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 70 und 894 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. (DZNE) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 77.873.000 2018: 76.140.140 2017: 76.062.000 2016: 78.283.000 2015: 81.968.043 2014: 74.233.276 2013: 62.525.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Stärkung der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung vorwiegend auf dem Gebiet der neurodegenerativen Erkrankungen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Am 03.04.2009. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 891 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Das DZNE hat bundesweit 10 Standorte. Der Kernstandort, Sitz des Vorstands und des Vereins ist Bonn (Sigmund-Freud-Straße 27 in 53127 Bonn). Weitere Standorte bestehen in Tübingen, Ulm, München, Berlin, Rostock / Greifswald, Göttingen, Witten, Dresden und Magdeburg. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen (FTE) 2019: 963 2018: 990 2017: 931 2016: 868 2015: 807 2014: 737 2013: 640 IST in EURO Personalkosten (institutionell und drittmittelfinanziert) 2019 (SOLL): 56.575.000 2018 (vorläufig): 56.300.760 2017: 50.789.346 2016: 46.625.620 2015: 41.992.445 2014: 37.019.588 2013: 31.751.700 Drucksache 19/10481 – 892 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO (Bund und Land) Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 8.429.284 22.285.716 2018: 8.866.112 21.848.888 2017: 8.579.332 22.063.387 2016: 6.147.023 19.028.087 2015: 5.081.624 17.387.431 2014: 5.669.898 17.246.181 2013: 4.664.085 17.355.864 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um einen eingetragenen Verein. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Das DZNE hat neun Mitglieder (Bundesrepublik Deutschland sowie die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein -Westfalen und Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin). Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen ? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 893 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 894 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 70 und 894 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO (nur Bundesmittel) 2019 (SOLL): 375.785.000,00 (Soll lt. Wirtschaftsplan) 2018: 374.839.000,00 2017: 332.578.068,49 2016: 330.717.000,00 2015: 340.161.673,80 2014: 351.632.688,54 2013: 334.315.702,98 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung der Wissenschaft durch naturwissenschaftlich-technische Forschung und Entwicklung und Übernahme weiterer nationaler und internationaler Aufgaben auf dem Gebiet der Grundlagen- und anwendungsnahen Forschung sowie Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und Wirtschaft in diesen Forschungsbereichen nebst Weitergabe des Wissens an die Gesellschaft durch Technologietransfer. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 895 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 11.12.1956 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz der Institution ist Jülich. Außenstellen (d.h. Gliederungseinheiten, die ganz oder teilweise außerhalb von Jülich untergebracht sind) befinden sich in: Aachen, Dortmund, Düsseldorf, Erlangen, Freiburg, Garching, Hamburg, Münster, Nürnberg, Grenoble (Frankreich), Oak Ridge, (USA), Trieste (Italien). e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Jahr Personal- Personal- zahlen kosten T€) 2019 2018 3.274 2) 2017 3.210 190.474 2016 3.170 170.481 2015 3.277 207.594 2014 3.581 212.848 2013 1) 182.585 Die Angaben zu den Fragen 1e und 1f betreffen die institutionelle Förderung. Angaben zu dem darin enthaltenen Bundesanteil liegen nicht vor. Die institutionell geförderten Personal- und Sachkosten wurden dem Gesamthaushalt des Forschungszentrums Jülich entnommen und um den Drittmittelanteil vermindert. 1) Für 2013 liegen keine Angaben vor. Eine genaue Anzahl der Institutionellen Förderung ist aufgrund der internen Planungs- und Steuerungsregularien nicht eindeutig zu benennen. Als Basis für diese Kennzahl ist hier die planerische Finanzierungszuordnung durch die Institute herangezogen worden. 2) Für 2018 liegen die vergleichbaren Angaben aufgrund der laufenden Jahresabschlussarbeiten noch nicht vor. Drucksache 19/10481 – 896 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 79.110.000 2018: 71.949.000 2017: 82.280.000 2016: 62.556.000 2015: 96.095.000 2014: 101.129.000 2013: 88.701.000 Angaben zu Liegenschaftskosten liegen nicht vor. Bei den Sachkosten wurde für 2018 ebenfalls das "Soll" angegeben, da aufgrund der laufenden Jahresabschlussarbeiten die IST-Angaben für 2018 noch nicht vorliegen. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die Institution hat die Rechtsform einer GmbH. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Die Forschungseinrichtung berichtet satzungsgemäß zu ihrer Forschungsarbeit. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 897 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 898 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einzelplan: Einzelplan 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 70, 685 81, 894 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Helmholtz-Zentrum für Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO Zuwendung Bund Lt. Zuwendungsbescheid 2019 (SOLL) 122.213.000 2018 123.445.875 2017 117.893.743 2016 112.292.328 2015 107.932.840 2014 106.825.981 2013 102.996.930 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Aufgabe der Gesellschaft ist strategisch-programmatisch ausgerichtete Forschung auf den Gebieten der Natur- und Materialwissenschaften, Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung von Großgeräten und wissenschaftlichen Infrastrukturen für die nationale und internationale Wissenschaftsgemeinde und mit der Wissenschaft und Wirtschaft in diesen Forschungsbereichen zusammenzuarbeiten sowie das Wissen der Gesellschaft im Rahmen von Technologietransfers weiterzugeben. Die Gesellschaft ermöglicht Metrologie im Rahmen gesetzlicher Aufgaben des Bundes. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 899 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben im Bereich der Forschung und technischen Entwicklung übernehmen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Am 1.1.2009 durch Fusion des Hahn Meitner Instituts und der BESSY GmbH d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Angabe VZÄ zum 01.06. des jeweiligen Jahres Angabe 2019 VZÄ zum Stand 03/2019 Personalzahlen 2019: 635,21 2018: 633,39 2017: 620,49 2016: 608,49 2015: 601,92 2014: 596,75 2013: 596,41 Drucksache 19/10481 – 900 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 64.313.000 € 2018: 65.117.661 € 2017: 62.283.509 € 2016: 64.456.706 € 2015: 55.593.166 € 2014: 57.315.588 € 2013: 53.384.717 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.800.000 42.210.000 2018: 1.848.438 38.687.231 2017: 1.762.025 40.352.405 2016: 1.820.799 37.488.230 2015: 1.717.711 41.072.717 2014: 1.765.376 42.633.457 2013: 1.496.668 37.635.720 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Nicht zutreffend. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, die Forschungseinrichtung berichtet satzungsgemäß zu ihrer Forschungsarbeit. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 901 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 902 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einzelplan: 30 Kapitel: 685 und 894 Titel: 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 99.657 T€ 2018: 87.634 T€ 2017: 92.694 T€ 2016: 85.119 T€ 2015: 89.453 T€ 2014: 67.793 T€ 2013: 61.718 T€ (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) Näheres auch in den Erläuterungen des Bundeshaushalts a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Entwicklung von Konzepten und Strategien zur verbesserten Diagnose und Therapie von Infektionskrankheiten. Im Einklang mit der Mission der Helmholtz-Gemeinschaft erforscht das HZI die Grundlagen von Infektionsprozessen. Mithilfe modernster Technologien verfolgt das Zentrum dabei das langfristige Ziel, neuartige Ansätze zur Prävention, Diagnose und Therapie von Infektionskrankheiten zu entwickeln. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erforschung innovativer Antibiotika, Impfstoffe, Immuntherapeutika und Diagnostika, die nachfolgend für die klinische Anwendung nutzbar gemacht werden sollen. Mit seiner Forschung leistet das HZI im Sinne der Helmholtz-Mission wesentliche Beiträge zur Lösung der drängenden Probleme, vor die heutige und zukünftige Gesellschaften durch Infektionskrankheiten und ihre gesundheitlichen Folgen gestellt werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 903 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Das HZI wurde 1965 zunächst als Gesellschaft für Biotechnologische Forschung (GBF) gemeinsam mit dem Land Niedersachen gegründet. 2006 erfolgte die Umbenennung und Neuausrichtung auf die Infektionsforschung. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Braunschweig: Hauptsitz Saarbrücken: Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) Würzburg: Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung (HIRI) e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: (Soll) 820 2018: 804 2017: 822 2016: 889 2015: 920 2014: 954 2013: 929 Drucksache 19/10481 – 904 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 44.500.000 2018: 42.566.000 2017: 43.606.000 2016: 43.701.000 2015: 44.386.000 2014: 43.921.000 2013: 38.655.000 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 4.500.000 71.955.000 2018: 4.428.000 57.151.000 2017: 4.444.000 62.579.000 2016: 4.145.000 65.005.000 2015: 4.202.000 50.448.000 2014: 4.529.000 32.473.000 2013: 4.562.000 30.831.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Nicht zutreffend, das HZI ist eine GmbH und hat keine Mitglieder, die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Beantwortung von Frage 1 e) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 905 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen ? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein, im Rahmen der institutionellen Förderung ist kein solcher Auftrag bekannt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung ? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 906 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: BMBF Einzelplan:30 Kapitel:3004 Titel:68570 und 89470 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit – CISPA Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL):14.609.000 2018:- 2017:- 2016:- 2015:- 2014:- 2013:- (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Aus Sicht des Bundes soll mit der Förderung von CISPA eine deutsche Forschungseinrichtung im Bereich der Cybersicherheitsforschung aufgebaut werden, die in einem umfassenden, ganzheitlichen Ansatz die dringlichsten, grundlegenden Herausforderungen der Cybersicherheitsforschung in unserem Zeitalter der Digitalisierung angeht. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institution im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 907 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2017 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Saarbrücken e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? CISPA hatte Anfang 2019 ca. 100 Mitarbeiter/-innen und wird bis Ende 2019 auf etwa 150 Mitarbeiter/-innen aufwachsen. Im Wirtschaftsplan 2019 sind Personalkosten i.H.v. rund 13 Mio. € vorgesehen. Personalzahlen 2019: ca. 100 2018: 2017: IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): rund 13 Mio. € 2018: 2017: f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): k.A. 4.784.000 2018: - - 2017: - - Drucksache 19/10481 – 908 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? CISPA hat die Rechtsform GmbH. Mit der Rechtsform GmbH ist die Umsetzung der mit CISPA verfolgten Ziele als Helmholtz-Zentrum bestmöglich erfüllt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Entfällt, da Rechtform GmbH. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 909 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 68570 und 89470 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 62.142.000,00 € 2018: 68.294.000,00 € 2017: 62.142.000,00 € 2016: 49.058,000,00 € 2015: 44.817.000,00 € 2014: 39.650.000,00 € 2013: 50.020.000,00 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck der Stiftung ist es, Ozeanforschung auf internationalem Spitzenniveau zu betreiben und zu fördern. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Drucksache 19/10481 – 910 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Im Jahr 2012. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Der Sitz der Stiftung ist in Kiel. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen in VZÄ zum Stichtag 01.06. (institutionelles Personal insgesamt, ohne Drittmittelpersonal) 2019: 630,17 (voraussichtlich) 2018: 635,23 2017: 620,96 2016: 587,19 2015: 550,19 2014: 552,04 2013: 535,01 IST in EURO Personalkosten (institutionelles Personal insgesamt, ohne Drittmittelpersonal) 2019 (SOLL): 34.677 T € 2018: 31.713 T € (vorläufig) 2017: 29.503 T € 2016: 28.388 T € 2015: 24.779 T € 2014: 23.442 T € 2013: 21.037 T € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 911 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Eine Aufschlüsselung liegt nicht vor. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Schleswig- Holstein. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? ./. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Drucksache 19/10481 – 912 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 913 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 70 / 894 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH GSI Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 158.374.000 € 2018: 154.013.800 € 2017: 150.982.000 € 2016: 181.097.000 € 2015: 160.000.000 € 2014: 115.064.000 € 2013: 114.300.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung, sowie die Ausbildung des wissenschaftlichen und technischen Nachwuchses. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Drucksache 19/10481 – 914 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1969. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Darmstadt; weitere Niederlassungen (zugeordnete Helmholtzinstitute) sind in Mainz und Jena. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahl (FTE) Personalkosten IST in EURO Anmerkungen 2019 1.298,2 96.454.000 € SOLL; Stand: 31.03.2019 2018 1.288,6 90.680.000 € IST; Stand je 31.12. 2017 1.232,3 87.493.000 € 2016 1.200,8 83.101.000 € 2015 1.207,4 79.119.000 € 2014 1.203,7 76.005.000 € 2013 1.116,0 68.899.000 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): - 18.346.000 € 2018: - 20.762.000 € 2017: - 36.470.000 € 2016: - 29.092.000 € 2015: - 28.266.000 € 2014: - 23.277.000 € 2013: - 12.881.000 € Die Buchführung der GSI sieht keinen separaten Posten für Liegenschaftskosten vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 915 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine GmbH des privaten Rechts. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Da es sich um eine GmbH handelt, hat die Institution keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Aufgabenstellung werden von den Einrichtungen entsprechende Fach-Publikationen veröffentlicht. Dies ist selbstverständlicher Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Helmholtz-Zentren. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 916 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 70; 894 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 72.636.000 2018: 70.273.000 2017: 68.096.000 2016: 65.618.000 2015: 62.348.000 2014: 59.259.000 2013: 60.177.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das UFZ verfolgt als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft langfristige Foschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft. Die Forschung und Entwicklung soll anwendungsorientiert erfolgen und grundsätzlich zu einem Technologietransfer in die Wirtschaft führen. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sollen veröffentlicht werden und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 917 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Die Gründung und der Aufbau des UFZ vollzogen sich im Zuge der deutschdeutschen Wiedervereinigung. Das UFZ wurde am 12.12.1991 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz der Gesellschaft ist Leipzig. Außerdem führen UFZ-Wissenschaftler an den Standorten Halle, Magdeburg, Bad Lauchstädt und Falkenberg Umweltforschung durch. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Grundfinanzierte Personalzahlen (VZÄ) 2019 (SOLL): 482,6 2018: 473,1 2017: 462,7 2016: 461,8 2015: 456,1 2014: 444,3 2013: 435,7 Kosten für grundfinanziertes Personal IST in EURO 2019 (SOLL): 53.485.000 2018: 51.273.858 2017: 48.556.929 2016: 46.356.570 2015: 45.254.133 2014: 44.034.581 2013: 42.490.800 Drucksache 19/10481 – 918 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Diese Zahlen liegen nicht vor. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Als Gesellschaft mit beschränkter Haftung verfügt das UFZ über keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? In der Regel betätigt sich das UFZ nicht selbstständig als Herausgeber von Publikationen, sondern nutzt die in der Wissenschaft bestehenden Publikationsformen und -kanäle für die Veröffentlichung seiner wissenschaftlichen Erkenntnisse. Das UFZ publiziert seine Erkenntnisse in erster Linie in peer-reviewten Wissenschaftsjournalen. Laut dem Zentrumsfortschrittsbericht 2017 (der Bericht für 2018 liegt noch nicht vor) hat das UFZ 2017 826 ISI- oder SCOPUS zitierte Veröffentlichungen publiziert. Gelegentlich publiziert das UFZ seine Erkenntnisse in Buchform. Selber bringt das UFZ im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit mehrmals im Jahr die UmweltPerspektiven heraus. Darin publiziert das UFZ eine Mischung aus Reportagen, Interviews, Standpunkten und Portraits zu aktuellen Fragen der Umweltforschung. Die UmweltPerspektiven können als gedruckte oder digitale Variante bezogen werden. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 919 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 920 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 1 Es werden hier keine Kosten dargestellt. Die o. g. IST-Ausgaben beziehen sich auf die Verausgabung der unter 1. erfragten Institutionellen Zuwendungsmittel des Bundeshaushaltes. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 70 und 894 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf e.V. (HZDR) Zu Frage 1 Institutioneller Zuwendungsbetrag IST in EURO 1. institutionelle Förderung Bund 2019 (SOLL) 110.381.000 2018 101.653.000 2017 94.493.000 2016 90.620.000 2015 85.519.000 2014 83.096.000 2013 80.478.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 921 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 1 Es werden hier keine Kosten dargestellt. Die o. g. IST-Ausgaben beziehen sich auf die Verausgabung der unter 1. erfragten Institutionellen Zuwendungsmittel des Bundeshaushaltes. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Gründung: 01.01.1992 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz: Bautzner Landstraße 400 01328 Dresden e) Welche Personalzahlen und –kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Personenzahl Personalausgaben insg. 2019* 1.031 58.717.000 2018** 1.031 58.717.000 2017 999 52.373.000 2016 950 46.605.000 2015 896 43.793.000 2014 924 41.479.000 2013 875 38.834.000 *2019: auf Basis 2018 **2018: vorläufiges IST Drucksache 19/10481 – 922 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 1 Es werden hier keine Kosten dargestellt. Die o. g. IST-Ausgaben beziehen sich auf die Verausgabung der unter 1. erfragten Institutionellen Zuwendungsmittel des Bundeshaushaltes. f) Welche weiteren Kosten1 aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftsausgaben Sonstige Sachausgaben 2019* 30.940.000 2018** 27.162.900 2017 26.460.000 2016 22.379.000 2015 24.678.000 2014 18.044.000 2013 16.448.400 *2019: vorläufiger Soll **2018: vorläufiges IST Das HZDR nutzt Liegenschaften des Freistaates Sachsen. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um einen eingetragenen Verein. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Anzahl: 13 (+3 Ehrenmitglieder) Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, die Forschungseinrichtung berichtet satzungsgemäß zu ihrer Forschungsarbeit. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 923 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 1 Es werden hier keine Kosten dargestellt. Die o. g. IST-Ausgaben beziehen sich auf die Verausgabung der unter 1. erfragten Institutionellen Zuwendungsmittel des Bundeshaushaltes. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 924 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 30 04 Titel: 685 70 / 89470 / 685 80 / 685 81 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 98.311.000 2018: 88.900.036 2017: 87.279.646 2016: 82.939.868 2015: 83.418.587 2014: 72.609.175 2013: 62.965.799 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung der Wissenschaft und Forschung b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1956 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 925 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Hauptsitz Geesthacht, Außenstelle Teltow e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 982 2018: 969 2017: 947 2016: 939 2015: 934 2014: 941 2013: 940 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 60.500.000 2018: 60.758.731 2017: 57.759.819 2016: 54.245.588 2015: 52.022.340 2014: 50.977.359 2013: 47.775.647 Drucksache 19/10481 – 926 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 8.000.000 81.654.000 2018: 7.884.206 79.923.189 2017: 7.522.673 63.591.975 2016: 7.398.622 65.044.576 2015: 8.387.923 67.167.367 2014: 7.104.000 61.241.206 2013: 8.155.332 53.889.606 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Als GmbH hat das HZG keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 927 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 928 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 70 und 894 70 (Ansätze des HMGU unter Erläuterungsziffer 8) Institutioneller Zuwendungsempfänger: Helmholtz-Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH (HMGU) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 200.561.000 (davon 160.920.750 bisher bewilligt) 2018: 192.541.500 2017: 199.776.027 2016: 188.099.800 2015: 182.690.000 2014: 159.457.102 2013: 137.456.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Stärkung der interdisziplinär angelegten Grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung zum Schutz des Menschen und seiner Umwelt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 929 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1964 bzw. als Vorläuferorganisation vor Überführung in eine GmbH 1960. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz des Zentrums ist Neuherberg. Das Zentrum hat eine Außenstelle in Leipzig (HI-MAG), sowie Standorte in Dresden und in Tübingen. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen (institutionell, Köpfe) 2019 (IST 01.04.): 2.393 2018: 2.545 2017: 2.401 2016: 2.406 2015: 2.247 2014: 2.143 2013: 2.035 IST in EURO Personalkosten (institutionell) 2019 (SOLL): ca. 119.000.000 2018: 109.379.902 2017: 99.690.458 2016: 97.011.826 2015: 91.745.259 2014: 84.882.164 2013: 77.518.609 Drucksache 19/10481 – 930 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO (Bund und Land) Liegenschaftskosten (exkl. Bauinvestitionen > 2,5 Mio. €) sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 9.500.000 57.258.000 2018: 7.260.265 57.044.926 2017: 10.727.569 54.714.151 2016: 7.549.409 49.585.665 2015: 7.527.814 46.548.413 2014: 7.961.998 48.085.417 2013: 8.100.362 55.765.555 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das HMGU hat die Rechtsform einer GmbH. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Nicht einschlägig. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen ? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 931 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung ? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 932 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 70; 894 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum – GFZ Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 56.693.000 2018: 58.370.000 2017: 67.071.000 2016: 53.932.000 2015: 49.714.000 2014: 47.870.000 2013: 46.579.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Zweck des GFZ ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Geowissenschaften, insbesondere der kontinentalen Lithosphäre. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 933 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Am 1. Januar 1992 wurde das Deutsche GeoForschungsZentrum gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Das GFZ hat seinen Sitz in Potsdam. Der Hauptstandort ist auf dem Telegrafenberg in Potsdam. In Potsdam gibt es drei weitere Standorte, jedoch keine Niederlassungen an anderen Orten. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Grundfinanzierte Personalzahlen (VZÄ) 2019 (SOLL): 395,2 2018: 391,2 2017: 377,6 2016: 381,7 2015: 439,0 2014: 363,8 2013: 348,0 Kosten für grundfinanziertes Personal Ist in TEURO 2019 (SOLL): 48.704 2018: 42.651 2017: 41.582 2016: 39.968 2015: 38.640 2014: 36.552 2013: 33.652 Drucksache 19/10481 – 934 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die Zahlen liegen nicht vor. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum - GFZ ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Brandenburg. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Anders als andere Gesellschaftsformen hat eine Stiftung keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Das GFZ veröffentlicht für die geowissenschaftliche Fachcommunity und berichtet über die eigenen Arbeiten im Bereich der Geoforschung in dem GFZ- Journal „System Erde“. Über GFZ Data Services werden Publikationen von Forschungsdaten als eigene Datenpublikation, als Datensupplement oder als Scientific Technical Report STR – Data veröffentlicht. Des Weiteren publiziert das GFZ seine wissenschaftlichen Erkenntnisse in peer-reviewten Wissenschaftsjournalen. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 935 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 936 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: BMBF Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 70 / 894 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Sondervermögen Großforschung (GFB) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in TEURO 2019 (SOLL) 299.568 2018 290.501 2017 285.863 2016 272.013 2015 276.652 2014 246.526 2013 244.748 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr, ohne Bundesmittel für Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen und gesetzliche Endlageraufwendungen (Endlagervorausleistungen und Endlagergebühren) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Programmorientierte Forschung / Großforschung. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 937 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1956 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Das Karlsruher Institut (KIT) hat seinen Sitz in Karlsruhe mit den Standorten Campus Nord für den Großforschungsbereich, den Campus Süd für den Universitätsbereich, dem Campus Alpin in Garmisch Patenkirchen, sowie Ulm für das Helmholtzinstitut Ulm e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen (GFB) 2019: Noch kein Angabe möglich, da Stichtag 31.12. 2018: 3.971 2017: 3.987 2016: 3.983 2015: 4.106 2014: 4.169 2013: 4.137 IST in TEURO Personalkosten (GFB) 2019 (SOLL): 250.000 2018: 251.497 2017: 244.460 2016: 239.526 2015: 238.688 2014: 231.259 2013: 222.543 Drucksache 19/10481 – 938 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die Sachkosten berücksichtigen nicht die Investitionen. Es handelt sich um Zahlen für KIT-GFB. g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? KIT als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat ca. 9.300 Beschäftigte und 25.500 Studierende und somit 34.800 Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? IST in TEuro Liegenschaftskosten Sonstige Sachkosten 2019 (Ist + Obligo) 4.378 145.364 2018 3.094 123.958 2017 2.504 130.364 2016 4.427 123.932 2015 2.573 134.844 2014 2.462 124.489 2013 4.908 116.177 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 939 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 940 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einzelplan: 30 Kapitel: 685 und 894 Titel: 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 125.547 T€ 2018: 128.642 T€ 2017: 132.093 T€ 2016: 132.351 T€ 2015: 159.244 T€ 2014: 118.868 T€ 2013: 93.504 T€ (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) Näheres auch in den Erläuterungen des Bundeshaushalts a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Ausbau und Unterstützung der Gesundheitsforschung unter besonderer Berücksichtigung der translationalen und patientennahen Forschung b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 941 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 01.01.1992 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Hauptsitz: Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin-Buch Niederlassung: Hannoversche Str. 28, 10115 Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019: 2018: 1.255 MitarbeiterInnen 2017: 1.251 MitarbeiterInnen 2016: 1.177 MitarbeiterInnen 2015: 1.149 MitarbeiterInnen 2014: 1.171 MitarbeiterInnen 2013: 1.124 MitarbeiterInnen IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 74.300.000 EURO 2018: 69.256.980 EURO 2017: 65.677.531 EURO 2016: 60.150.570 EURO 2015: 58.316.166 EURO 2014: 56.045.392 EURO 2013: 53.819.042 EURO Drucksache 19/10481 – 942 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 6.900.000 EURO 24.820.000 EURO 2018: 6.678.122 EURO 28.882.014 EURO 2017: 6.226.392 EURO 25.088.689 EURO 2016: 6.988.713 EURO 24.979.759 EURO 2015: 5.780.889 EURO 29.210.957 EURO 2014: 6.376.750 EURO 19.868.064 EURO 2013: 6.291.957 EURO 25.410.421 EURO g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Mitglieder der Körperschaft sind die leitenden wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; das sind alle Leiter und Leiterinnen von Forschungsgruppen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Körperschaft stehen oder deren Gehalt vom MDC an Dritte erstattet wird. Sie sind gleichzeitig Mitglieder des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung gemäß § 1 Absatz 5 BIGG. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen ? Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 943 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein, im Rahmen der institutionellen Förderung ist kein solcher Auftrag bekannt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung ? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 944 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 70, 894 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in TEURO (nur Anteil Bund) 2019 (SOLL): 97 983 2018: 97 664 (mit Aufstockung) 2017: 95 534 2016: 95 621 2015: 95 582 2014: 95 996 2013: 95 054 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Förderung der Institution erfolgt zum Zwecke der Erforschung der physikalischen und technischen Grundlagen der Kernfusion mit dem langfristigen Ziel ein Fusionskraftwerk zu entwickeln. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 945 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik wurde 1960 gegründet. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik hat seinen Sitz in Garching bei München. Im Jahre 1994 wurde das Teilinstitut Greifswald gegründet. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen VZÄ zum 01.06. des jeweiligen Jahres Angabe 2019 zum Stand 28.02.2019 2019: 741,7 2018: 726,1 2017: 731,1 2016: 735,7 2015: 718,3 2014: 743,4 2013: 686,3 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 76.112.000,00 € 2018: 75.385.000,00 € 2017: 72.513.000,00 € 2016: 68.888.000,00 € 2015: 64.126.000,00 € 2014: 64.948.000,00 € 2013: 63.339.000,00 € Drucksache 19/10481 – 946 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Für das Zentrum sind keine Liegenschaftskosten verfügbar, da diese nicht erhoben/verbucht werden. IST in TEURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 41.786 2018: 42.405 2017: 46.072 2016: 41.413 2015: 39.575 2014: 38.200 2013: 40.036 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) ist seit dem 01. Januar 1971 ein rechtlich unselbständiges Institut der Max-Planck-Gesellschaft und ist seit 2003 assoziiertes Mitglied der Helmholtz Gemeinschaft (HGF). Die gewählte Form erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Nicht einschlägig. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja, die Forschungseinrichtung berichtet satzungsgemäß zu ihrer Forschungsarbeit. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 947 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 948 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einzelplan: 30 Kapitel: 685 und 894 Titel: 70 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 222.655 T€ 2018: 198 578 T€ 2017: 196 678 T€ 2016: 178.304 T€ 2015: 165.816 T€ 2014: 161.854 T€ 2013: 134.584 T€ a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Erforschung der Ursachen und der Entstehung von Krebs, Entwicklung verbesserter Methoden zur Erkennung, Vorsorge sowie Behandlung von Krebskranken. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 949 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1964. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Sitz: Heidelberg DKTK Standorte: Tübingen, Freiburg, München, Dresden, Frankfurt, Berlin Helmholtz Institut für Translationale Onkologie (HI TRON): Mainz Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT): Dresden, Heidelberg e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Jahr Personalzahlen Alle Vollzeitäquivalente (einschließlich der Mitarbeiterverträge, die durch Drittmittel finanziert sind) 2019 2.508,83 2018 2.508,82 2017 2.456,15 2016 2.344,07 2015 2.349,20 2014 2.331,34 2013 2.254,27 IST in EURO Personalkosten Inst. Förderung (soweit abgrenzbar) Personalkosten DKFZ Gesamt (inkl. Drittmittel) 2019 (SOLL): 123.975.878 152.858.451 2018: 121.544.979 149.861.227 2017: 114.594.883 141.504.081 2016: 105.118.085 130.373.527 2015: 99.160.308 126.934.194 2014: 95.754.382 122.954.510 2013: 115.750.785 115.750.785 Drucksache 19/10481 – 950 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Inst. Förderung (soweit abgrenzbar) IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 14.106.842 71.583.017 2018: 13.830.237 70.179.428 2017: 15.591.264 77.799.273 2016: 12.993.349 61.263.646 2015: 18.343.808 56.183.415 2014: 12.436.775 53.120.135 2013: 11.568.616 47.784.377 Investitionen sind nicht berücksichtigt. DKFZ Gesamt (incl. Drittmittel ) Sachausgaben Liegenschaften 2013 60.494.176 11.605.060 2014 65.846.522 12.496.079 2015 68.079.821 18.454.245 2016 71.956.727 13.304.300 2017 89.653.737 15.638.980 2018 85.350.209 13.860.465 2019 (Soll) 87.057.213 14.137.674 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Baden- Württemberg. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Das DKFZ hat als eine Stiftung des Öffentlichen Rechts keine Mitglieder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 951 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen ? Ja. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein, im Rahmen der institutionellen Förderung ist kein solcher Auftrag bekannt. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung ? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 952 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: BMBF Einzelplan: 30 Kapitel: 04 Titel: 685 72/ 894 72 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO (nur Bund) 2019 (SOLL): 72.000.000 € 2018: 67.142.000 € 2017: 63.000.000 € 2016: 52.908.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Ausbau und Unterstützung der Gesundheitsforschung unter besonderer Berücksichtigung der translationalen und patientennahen Forschung. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Das BIG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Berlin (Gesetzund Verordnungsblatt für Berlin am 22.04.2015). 2013 bis 2015 war das BIG Innen -GbR und wurde im Wege der Weiterleitung über das MDC gefördert. Das BIG ist seit 2016 institutioneller Zuwendungsempfänger. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 953 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. BIG CHA MDC GESAMT Personalkosten (€) 8.899.182 18.543.821 4.396.807 31.839.810 Personalzahlen (FTE) 89,0 214,0 63,3 366,3 BIG CHA MDC GESAMT Personalkosten (€) 6.003.317 13.057.834 3.759.108 22.820.259 Personalzahlen (FTE) 84,0 194,0 48,3 326,3 BIG CHA MDC GESAMT Personalkosten (€) 3.635.907 8.987.633 4.243.785 16.867.325 Personalzahlen (FTE) 57,2 150,4 69,3 276,9 BIG CHA MDC GESAMT Personalkosten (€) 1.756.324 7.666.133 3.585.598 13.008.055 Personalzahlen (FTE) 24,9 132,5 69,1 226,5 * Bund/Land-Finanzierung 2019 (Soll)* 2018* 2017* 2016* d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? BIG (unterteilt nach Körperschaft und Gliedkörperschaften, Bund 90%/ Land 10%): f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Das BIG hat keine Liegenschaftskosten zu tragen, daher sind in der nachfolgenden Tabelle ausschließlich die sonstigen Sachkosten aufgeführt. Unter Liegenschaftskosten werden die Kosten als Eigentümer von Liegenschaften verstanden. Mietkosten sind in den sonstigen Sachkosten mit abgebildet. BIG (gesamt, Bund 90%/ Land 10%): IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 34.396.017 € 2018: 22.588.474 € 2017: 16.709.876 € 2016: 13.688.449 € Drucksache 19/10481 – 954 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. BIG (unterteilt nach Körperschaft und Gliedkörperschaften, Bund 90%/ Land 10%): g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Berlin. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele . h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Mitglieder des BIG als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind die hauptamtlich bei der Charité beschäftigten Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen (berufenen Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen , derzeit 283), sowie die leitenden wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des MDC; letztere sind alle Leiter und Leiterinnen von Forschungsgruppen , die in einem Arbeitsverhältnis zur Körperschaft stehen oder deren Gehalt vom MDC an Dritte erstattet wird (64 zum Stand 31.12.2018 (ohne Gastgruppen)). Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen ? Das BIG ist nicht als Herausgeber von Publikationen tätig. Wie bei Forschungsinstitutionen üblich, erfolgen Publikationen von BIG-Wissenschaftler/innen unter Nennung der BIG-Affiliation. Im Jahr 2017 betrug die Anzahl der ISI- oder SCOPUS zitierten Publikationen 390 (Quelle: Fortschrittsbericht BIG 2017, S. 59). BIG CHA MDC GESAMT sonst. Sachkosten (€) 10.243.234 20.371.413 3.781.370 34.396.017 BIG CHA MDC GESAMT sonst. Sachkosten (€) 6.749.632 11.324.604 4.514.238 22.588.474 BIG CHA MDC GESAMT sonst. Sachkosten (€) 5.006.067 7.683.798 4.020.011 16.709.876 BIG CHA MDC GESAMT sonst. Sachkosten (€) 2.023.544 7.216.765 4.448.140 13.688.449 * Bund/Land-Finanzierung 2019* 2018* 2017* 2016* Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 955 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung ? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 956 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: BMBF Einzelplan: 30 Kapitel: 04 Titel: 685 80, 685 81 Institutioneller Zuwendungsempfänger: - Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 96.178.500,00 (JEN) 2018: 91.197.765,55 (JEN) 2017: 83.629.902,11 (JEN) 2016: 77.738.676,55 (JEN) 2015: 46.605.336,43 (JEN/AVR) 2014: 2013: (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Bündelung der Kompetenzen in Stilllegung, Rückbau der dortigen kerntechnischen Versuchsanlagen einschließlich Entsorgung der radioaktiven Abfälle und Kernbrennstoffe am Standort Jülich zur Erfüllung der vertraglichen Entsorgungspflichten des Bundes. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 957 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2015 wurde die am Standort Jülich bereits seit 1959 bestehende Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) GmbH, mit dem vom Forschungszentrum Jülich abgespaltenen Nuklearbereich zur JEN mbH verschmolzen. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Jülich e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personalzahlen 2019 (SOLL): 351 2018: 351 2017: 323 2016: 313 2015: 310 (JEN/AVR) 2014: 2013: IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 34.009.600 2018: 32.100.100 2017: 28.643.700 2016: 26.815.500 2015: 16.998.600 (JEN/AVR) 2014: 2013: Drucksache 19/10481 – 958 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): JEN: 0 JEN: 42.133 T € 2018: JEN: 0 JEN: 61.735 T € 2017: JEN: 0 JEN: 53.217 T € 2016: JEN: 0 JEN: 51.155 T € 2015: JEN (AVR): 0 JEN (AVR): 55.730 T € 2014: 2013: g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Bei den Gesellschaften handelt es sich um KapGes., diese haben kraft Rechtsform keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Nein. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 959 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 960 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan: 30 Kapitel: 3004 Titel: 685 80 und 685 81 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE), vormals WAK GmbH Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 139.571.000 € 2018: 133.620.000 € 2017: 123.858.000 € 2016: 112.392.000 € 2015: 98.378.000 € 2014: 105.694.000 € 2013: 93.873.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Bündelung der Kompetenzen in Stilllegung, Rückbau der dortigen kerntechnischen Versuchsanlagen einschließlich Entsorgung der radioaktiven Abfälle und Kernbrennstoffe am Standort Karlsruhe zur Erfüllung der vertraglichen Entsorgungspflichten des Bundes. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die durch das BMBF institutionell geförderten Wissenschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen dienen der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Soweit spezifische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Entscheidungen notwendig sind, werden diese Aufgaben durch Ressortforschungseinrichtungen übernommen. Im Zuständigkeitsbereich des BMBF übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung spezifische Forschungsaufgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 961 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2009 wurde die am Standort Karlsruhe bereits seit 2006 bestehende WAK GmbH mit dem vom Forschungszentrum Karlsruhe abgespaltenen Nuklearbereich zur KTE verschmolzen. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Die KTE hat ihren Sitz in Eggenstein-Leopoldshafen (Großraum Karlsruhe). Es gibt keine weiteren Niederlassungen. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die KTE hatte im Jahr 2018 649,1 Stellen Eigenpersonal besetzt. Im Wirtschaftsjahr 2018 betrugen die Personalausgaben 52.037 T€. Personalzahlen 2019: 628,0 2018: 649,1 2017: 610,6 2016: 574,2 2015: 565,2 2014: 541,4 2013: 517,5 IST in EURO Personalkosten 2019 (SOLL): 55.026.000 2018: 52.037.000 2017: 50.029.000 2016: 47.143.000 2015: 44.208.000 2014: 40.792.000 2013: 37.340.000 Drucksache 19/10481 – 962 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 10.056.000 115.317.000 2018: 9.907.000 111.267.000 2017: 10.741.000 99.816.000 2016: 10.705.000 63.683.000 2015: 9.250.000 76.274.000 2014: 8.026.000 88.745.000 2013: 8.497.000 85.365.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die gewählte Rechtsform erlaubt die bestmögliche Umsetzung der verfolgten Ziele. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Als GmbH hat die KTE keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Nein. Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Fehlanzeige. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 963 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein. Drucksache 19/10481 – 964 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Frage 9 Zu Frage 9 Wie viele Anträge auf institutionelle Zuwendung sind in dieser und der letzten Wahlperiode eingegangen und wie viele wurden bewilligt bzw. abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Datum des Antragseingangs und nach Datum der Antragsbewilligung sowie des zuständigen Bundesministeriums oder der nachgeordneten Behörde)? Epl. 0403 / Bundespresseamt Haushaltsjahr Name des Antragstellers Antrag bewilligt ja / nein Antragsdatum Bewilligungsdatum bzw. Datum der Ablehnung 2017 Aspen Institute Deutschland e.V. ja 14.12.2016 02.01.2017 2019 Zentrum für die liberale Moderne gGmbH ja 05.12.2018 28.01.2019 Das Progressive Zentrum e.V. ja 13.12.2018 17.01.2019 Epl. 0452 / Staatsministerin für Kultur und Medien Haushaltsjahr Name des Antragstellers Antrag bewilligt ja / nein Antragsdatum Bewilligungsdatum bzw. Datum der Ablehnung 2013 Dokumentations stelle zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland ja 08.05.2013 01.07.2013 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 965 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2014 Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e.V. ja Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stiftung Sächsische Gedenkstätten und dem Bund vom 29.08.2014 29.10.14 2015 Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK) ja 01.01.2015 2017 Barenboim-Said Akademie gGmbH, Berlin ja 22.12.2016 03.01.2017 Berlin- Brandenburgisc hes Institut für die Zusammenarbeit von Deutschland, Frankreich und Polen in Europa (Stiftung Genshagen) ja 03.09.2017 zum 1. Januar 2018 2018 Stiftung Fürst- Pückler- Museum Park und Schloss Branitz nein 17.12.2018 21.01.2019 Kulturstiftung Dessau-Wörlitz nein 03.05.2018 20.06.2018 Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss ja 18.09.2018 01.10.2018 Bemerkung: Einem Antrag auf Aufnahme in die institutionelle Förderung durch den Bund konnte nur in den spezifischen Fällen entsprochen werden, in denen zuvor seitens des Haushaltsgesetzgebers die haushaltsrechtlichen, finanziellen und stellenmäßigen Grundlagen für eine institutionelle Förderung geschaffen worden waren. Drucksache 19/10481 – 966 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Epl. 05 / Auswärtiges Amt Haushaltsjahr Name des Antragstellers Antrag bewilligt ja / nein Antragsdatum Bewilligungsdatum bzw. Datum der Ablehnung 2014 Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP) ja 08.12.2014 10.12.2014 2016 Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e.V. zur Gründung des Zentrums für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) ja 13.01.2016 09.03.2016 Epl. 06 / Bundesministerium des Innern Haushaltsjahr Name des Antragstellers Antrag bewilligt ja / nein Antragsdatum Bewilligungsdatum bzw. Datum der Ablehnung 2019 Bund Heimat und Umwelt in Deutschland e.V. (BHU) noch offen Erstmalige Beantragung 27.02.2019 noch offen Bundesstiftung Bauakademie noch offen Erstmalige Beantragung 07.05.2019 noch offen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 967 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Epl. 07 / Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Haushaltsjahr Name des Antragstellers Antrag bewilligt ja / nein Antragsdatum Bewilligungsdatum bzw. Datum der Ablehnung 2017 Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ja 29.11.2016 12.04.2017 Epl. 10 / Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Haushaltsjahr Name des Antragstellers Antrag bewilligt ja / nein Antragsdatum Bewilligungsdatum bzw. Datum der Ablehnung 2019 Bundesverband der Regionalbewegung e.V. (BRB) ja 15.01.2018 14.12.2018 Epl. 11 / Bundesministerium für Arbeit und Soziales Haushaltsjahr Name des Antragstellers Antrag bewilligt ja / nein Antragsdatum Bewilligungsdatum bzw. Datum der Ablehnung 2016 DSM (Deutsche Seemannsmission ) Unterweser e.V. ja 26.09.2016 27.09.2016 DSM e.V. ja 04.10.2016 05.10.2016 Bremer Seemannsmission e.V. ja 21.09.2016 26.09.2016 Stella Maris Bremen ja 29.08.2016 30.09.2016 DSM Westküste e.V. ja 13.07.2016 29.09.2016 Ostfriesische Evangelische Seemannsmission e.V. ja 04.10.2016 05.10.2016 Drucksache 19/10481 – 968 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2016 DSM Hamburg- Altona e.V. ja 14.09.2016 26.09.2016 DSM in Hamburg e.V. ja 28.07.2016 26.09.2016 DSM Hamburg- Harburg e.V. ja 18.07.2016 11.11.2016 Stella Maris Hamburg ja 19.09.2016 29.09.2016 DSM Hannover e.V. Station Bremerhaven ja 12.08.2016 11.11.2016 DSM Hannover e.V. Station Cuxhaven ja 12.08.2016 11.11.2016 DSM Hannover e.V. Station Stade-Bützfleth ja 01.08.2016 11.11.2016 DSM Kiel e.V. ja 21.07.2016 22.09.2016 DSM in Lübeck e.V. ja 11.10.2016 11.10.2016 DSM Rostock e.V. ja 05.07.2016 28.09.2016 DSM Wilhelmshaven e.V. ja 07.07.2016 07.10.2016 2017 Neu: Sassnitzer Seemannsmission e.V. ja 21.10.2016 30.06.2017 2018 Neu: Ev. Kirchenkreis Duisburg ja 01.11.2018 28.11.2018 Epl. 15 / Bundesministerium für Gesundheit Haushaltsjahr Name des Antragstellers Antrag bewilligt ja / nein Antragsdatum Bewilligungsdatum bzw. Datum der Ablehnung 2017 Cochrane Deutschland Stiftung ja 14.09.2017 08.11.2017 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 969 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Epl. 17 / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsjahr Name des Antragstellers Antrag bewilligt ja / nein Antragsdatum Bewilligungsdatum bzw. Datum der Ablehnung 2019 Deutsches Zentrum für Integrationsund Migrationsforsc hung e.V. ja 19.03.2018 Bewilligung 21.01.2019 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ja 04.04.2018 17.01.2019 Epl. 30 / Bundesministerium für Bildung und Forschung Haushaltsjahr Name des Antragstellers Antrag bewilligt ja / nein Antragsdatum Bewilligungsdatum bzw. Datum der Ablehnung 2013 Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW) ja 27.09.2012 Gründung zum 21.01.2013 2014 Haus der Zukunft gGmbH (jetzt: Futurium gGmbH) ja 24.07.2014 17.09.2014 2016 Berliner Institut für Gesundheitsforschung ja Finalisierter Antrag: erster Wirtschaftsplan vom 02.11.2015 Förderbeginn zum 01.01.2016 2019 Helmholtz- Zentrum für Informationssicherheit - CISPA ja - 01.01.2019 Drucksache 19/10481 – 970 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abkürzungsverzeichnis acatech acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. AfD Alternative für Deutschland AWI Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung BKM Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BT Deutscher Bundestag BT-Drs. Deutscher Bundestag - Drucksache bzw. beziehungsweise DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. DZNE Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. etc. et cetera FhG Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. FZJ Forschungszentrum Jülich GmbH gem. gemäß GFZ Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GIF Deutsch-Israelische Stiftung für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung HZB Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH KIT Karlsruher Institut für Technologie MdB Mitglied des Deutschen Bundestages MPG Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. SUrlV Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung) u.a. und andere UFZ Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH vgl. vergleiche WBGU Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen WPN 2030 Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 971 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333