Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10494 19. Wahlperiode 28.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9380 – Sicherheitspolitische Strategie- und Handlungsfähigkeit – Stand der öffentlichen Debatte und Expertise V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach der Münchner Sicherheitskonferenz (Februar 2019), dem sicherheitspolitischen Spitzentreffen in Deutschland, ist es wieder ruhiger in der öffentlichen Debatte und medialen Berichterstattung zur umfassenden Sicherheitspolitik geworden . Ein vergangener Höhepunkt dieser Konferenz aus dem Jahr 2014, bei der die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen mehr deutsche Verantwortung in der Sicherheitspolitik forderte, ist jenseits eines engen Expertenkreises ebenfalls wieder in Vergessenheit geraten. Gleichzeitig wächst der Stellenwert von sicherheitspolitischen Herausforderungen in der Öffentlichkeit . Nur für eine tragfähige und fundierte sicherheitspolitische Debatte benötigt es mehr als ein Spitzentreffen der Experten und Entscheidungsträger. Es wird eine öffentliche Debatte benötigt. Eine solche Debatte darf nicht nur die Probleme der Sicherheitspolitik fokussieren, sondern erzeugt durch das Befassen auch öffentliche Zustimmung oder Ablehnung. Ein fundierter öffentlicher Diskurs muss mit zugänglicher und inhaltlicher Expertise hinterlegt sein. So können die politischen Entscheidungsträger, die auf dieser Grundlage für ihren Standpunkt werben, auch schwierige und umstrittene Entscheidungen in der Sicherheitspolitik treffen und Mehrheiten überzeugen. Die sicherheitspolitische Debatte mit der Öffentlichkeit muss – hier sind sich nach Auffassung der Fragesteller alle einig – somit erhöht werden. Jedoch stellen Medien immer wieder fest: „Politik und Gesellschaft sind nicht fähig zu dieser Debatte“ (DER TAGESSPIEGEL, 20. Februar 2019, S. 6). Gleichzeitig bedarf es fundierten Sachverstands, um diese Debatte zu führen. Denn „Experten und Expertinnen“ müssen ebenfalls „dafür eintreten, dass internationale Krisen auf die öffentliche Agenda kommen.“, so der Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz , Wolfgang Ischinger, damit „es eine wohlinformierte Diskussion darüber gibt, ob und wie Deutschland sich für deren Bewältigung engagieren sollte“ (https://peacelab.blog/2018/07/krisenmanagement-nicht-kleckern-sondernklotzen ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10494 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Laut Fragesteller sind dafür drei Schritte notwendig. Erstens muss Deutschland die wissenschaftlichen Kapazitäten und den Sachverstand stärken, damit diese Debatte fundiert geführt werden kann. Zweitens muss im Austausch zwischen Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit eine faktenbasierte Diskussion über das Pro und Contra geführt werden. Diese Schritte müssen drittens zu sicherheitspolitischen Entscheidungen führen, die dann idealerweise mehrheitlich tragfähig sind. Alle Schritte sind nur miteinander möglich: Informationen alleine sind nicht ausreichend, sondern wir benötigen auch die politische Argumentation zwischen den Positionen. Erst die Debatte erzeugt den politischen Willen. Sicherheitspolitik bedarf kontinuierlicher Debatte und Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erste Schritte zur Sicherstellung der sicherheitspolitischen „Handlungs- und Strategiefähigkeit“ und Intensivierung der „Kapazitäten zur strategischen Analyse und strategischen Kommunikation“ angekündigt (Koalitionsvertrag, S. 146). Deshalb brauchen wir einen Diskurs von Experten , Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit über Sicherheitspolitik für eine strategische Kultur in Deutschland. 1. Welche grundlegenden Maßnahmen hat die Bundesregierung zum Ausbau des sicherheitspolitischen Sachverstandes unternommen? Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren die Vernetzung des in der Bundesregierung vorhandenen Sachverstands durch ressortübergreifende Entwicklung von Strategien vorangetrieben. Hierzu gehören das „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ ebenso wie die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“. Die Bundesregierung hat die Kompetenzen in den Bereichen strategische Vorausschau, Steuerung und Evaluierung innerhalb verschiedener Ressorts ausgebaut und miteinander verknüpft. Durch die regelmäßig tagende Koordinierungsgruppe Krisenprävention , Konfliktbewältigung, Friedensförderung wird die ressortübergreifende Steuerung in der Praxis des Krisenengagements verbessert. 2. In welchen Rahmen hat die Bundesregierung folgende – im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 146 genannten – Einrichtungen der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik gestärkt (bitte Antwort ausschließlich einzeln von a bis j aufschlüsseln): a) die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), Die Bundesregierung hat die Bundesakademie für Sicherheit (BAKS) durch finanzielle Förderung und durch Bereitstellung von Personal gestärkt. Die Ausbildungskosten der BAKS wurden in den vergangenen Jahren durch den Ausbildungstitel des Einzelplans 14 (Bundesministerium der Verteidigung) gedeckt . Der Titel für Repräsentationsmittel wurde 2019 von 20 000 Euro auf 25 000 Euro pro Kalenderjahr angehoben. Darüber hinaus wurde die Studierendenkonferenz an der BAKS 2018 mit 8 000 Euro gefördert. Auf Grundlage des 2015 vom Bundessicherheitsrat als Kuratorium beschlossenen neuen Akademiekonzepts wurde die BAKS zudem strukturell durch zusätzliche Dienstposten gestärkt. Das Konzept hat unter anderem das Ziel, den sicherheitspolitischen Diskurs gezielt in die breitere Öffentlichkeit zu tragen. Für die BAKS sind derzeit 57 Dienstposten vorgesehen, mit anteiligem Besetzungsrecht aus allen acht im Bundessicherheitsrat vertretenen Ressorts. Der Präsident oder die Präsidentin und der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin der BAKS werden turnusmäßig im Wechsel zwischen Auswärtigem Amt (AA) und Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10494 b) das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) erhält institutionelle Förderung aus dem Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/BMZ). Für die Jahre 2014 bis 2018 belief sich die Förderung jeweils auf die folgenden Beträge: 2014 7.428.000 Euro 2015 8.509.000 Euro 2016 10.399.000 Euro 2017 11.106.000 Euro 2018 11.311.000 Euro Darüber hinaus wurden Einzelforschungsprojekte aus dem Einzelplan 30 (Bundesministerium für Bildung und Forschung/BMBF) in den Jahren 2014 bis 2018 mit folgenden Beträgen gefördert: 2014 95.047 Euro 2015 120.381 Euro 2016 143.439 Euro 2017 247.128 Euro 2018 472.922 Euro Weiterhin wurde das DIE 2015 bis 2018 durch Entsendung einer Fachkraft aus dem Geschäftsbereich des BMZ unterstützt. c) die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) erhält institutionelle Förderung aus dem Einzelplan 05 (AA). Für die Jahre 2014 bis 2018 belief sich die Förderung auf die folgenden Beträge: 2014 748.000 Euro 2015 844.574 Euro 2016 855.286 Euro 2017 876.000 Euro 2018 1.170.000 Euro Die institutionelle Förderung für die DGAP wurde 2018 erhöht, auch um zwei neue Stellen im DGAP Forschungsinstitut zu schaffen, die sich mit den außenund sicherheitspolitischen Auswirkungen des technologischen Wandels sowie mit den Beziehungen zu Afrika befassen. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2017 und 2018 Forschungsprojekte der DGAP mit Mitteln aus dem Einzelplan 05 (AA) unter anderem zum Thema „Neue Technologien in der Rüstungskontrolle“ gefördert. Die Gesamthöhe der Projektförderung aus dem Einzelplan 05 betrug: 2017 60.610 Euro 2018 30.390 Euro Die DGAP wird durch die Bundesregierung nicht personell unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10494 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF), Die Bundesregierung begrüßt die derzeit laufende Evaluierung des Forschungsfeldes „Friedens- und Konfliktforschung“ durch den Wissenschaftsrat, die durch den Antrag der Regierungsfraktionen „Dem Frieden verpflichtet – Friedens- und Konfliktforschung stärken“ (Bundestagsdrucksache 18/10239 vom 8. November 2016) angeregt wurde. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Evaluierung Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland und wie Universitäten, Forschungseinrichtungen und Forschungspolitik in Bund und Ländern zu dieser Weiterentwicklung beitragen können. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates werden voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2019 vorliegen. Als Förderorganisation des Forschungsfelds „Friedens- und Konfliktforschung“ wird dabei insbesondere die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) umfassend evaluiert. Die DSF führt keine eigenen Forschungsaktivitäten durch, sondern fördert Forschungsvorhaben mit Schwer-punkt Friedens- und Konfliktforschung ohne regionale Beschränkungen. Sie erhält keine institutionellen Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt. Die Forschungsförderung der DSF wird hauptsächlich durch Erträge des Stiftungskapitals finanziert. Die DSF wird durch die Bundesregierung nicht personell unterstützt. e) das German Institute of Global and Area Studies (GIGA), Das Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien („German Institute of Global and Area Studies“/GIGA) ist ein der Leibniz-Gemeinschaft zugehöriges Forschungsinstitut mit Sitz in Hamburg und wird als solches aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer. Institutioneller Zuwendungsgeber des GIGA ist die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg, die zweckgebundene Zuweisung an Hamburg erfolgt aus dem Einzelplan 05 (AA). Für die Jahre 2014 bis 2018 belief sich die Zuweisung aus dem Einzelplan 05 jeweils auf die folgenden Beträge: 2014 3.513.500 Euro 2015 3.894.000 Euro 2016 4 026 810 Euro 2017 4.194.922 Euro 2018 4 235.220 Euro Neben der Förderung des GIGA durch die Bundesregierung ist auch die Projektförderung des Bundes darauf ausgelegt, die „außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Strategiefähigkeit zu erhöhen“ und in den Ausbau des entsprechenden Sachverstandes des GIGA zu investieren. Eine besondere Expertise des GIGA liegt im Regionen und Länder vergleichenden Forschungsansatz „comparative area studies“. Schwerpunkte in der Projektförderung des Bundes (BMZ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10494 liegen unter anderem in den Bereichen „Governance und Konflikt“, „Land bzw. Landnutzung und Konflikt“ sowie „Religion und Frieden“. Im Rahmen der Projektförderung wurde das GIGA aus dem Einzelplan 23 (BMZ) in den Jahren 2014 bis 2018 mit folgenden Beträgen gefördert: 2014 553.000 Euro 2015 505.000 Euro 2016 791.000 Euro 2017 715.000 Euro 2018 385.000 Euro Darüber hinaus wurden Einzelprojekte aus dem Einzelplan 30 (BMBF) in den Jahren 2014 bis 2017 mit folgenden Beträgen gefördert, 2018 erfolgte keine solche Förderung: 2014 57.872 Euro 2015 144.944 Euro 2016 87.969 Euro 2017 11.720 Euro Das AA hat das GIGA von 2014 bis 2016 und von 2016 bis 2018 mit jeweils einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter unterstützt. f) die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), Die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) erhält institutionelle Förderung aus dem Einzelplan 30 (BMBF). Für die Jahre 2014 bis 2018 belief sich die Förderung jeweils auf die folgenden Beträge: 2014 1.700.000 Euro 2015 1.746.500 Euro 2016 1.813.134 Euro 2017 2.136.566 Euro 2018 2.220.409 Euro Darüber hinaus wurden Einzelprojekte aus dem Einzelplan 30 (BMBF) in den Jahren 2015 bis 2018 mit folgenden Beträgen gefördert, 2014 erfolgte keine solche Förderung: 2015 193.631 Euro 2016 293.083 Euro 2017 197.184 Euro 2018 575.608 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10494 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die HSFK erhielt in den Jahren 2014 bis 2016 Projektfördermittel aus dem Einzelplan 05 (AA) in folgender Höhe, 2017 und 2018 erfolgte keine solche Förderung : 2014 5.000 Euro 2015 50.382 Euro 2016 45.818 Euro Anfang 2019 begann das AA mit der HSFK ein überjähriges Doktoranden-Stipendiatenprojekt zur Förderung von bis zu vier Doktorandinnen und Doktoranden aus dem Bereich Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung. Die HSFK wird durch die Bundesregierung nicht personell unterstützt. g) das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), Die Arbeit des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik Hamburg (IFSH) wird durch Projektförderung aus dem Einzelplan 05 (AA) unterstützt. Die Bundesregierung fördert das Zentrum für OSZE-Forschung („Centre for OSCE Research“/CORE) am IFSH, da es das einzige Institut ist, das sich spezifisch mit der Erforschung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa befasst. Die Analysen von CORE stellen eine wichtige Ergänzung der Aktivitäten Deutschlands in der OSZE dar. Sie decken nicht nur alle wichtigen programmatischen Bereiche der OSZE ab, sondern befassen sich auch mit strategisch -perspektivischen Entwicklungen und liefern damit wichtige analytische Impulse und Handlungsempfehlungen. Die Bundesregierung hat CORE in den vergangenen fünf Jahren wie folgt gefördert : CORE (Kap. 0502 Titel 685 21) CORE OSZE-Netzwerkprojekte (Kap. 0501 Titel 687 34) 2014 194.000,00 € 108.696,45 € 2015 194.000,00€ 39.841,00 € 2016 193.998,00 € 164.021,00 € 2017 193.997,00 € 32.628,00 € 2018 193.999,00 € 144.958,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10494 Darüber hinaus wurde das IFSH aus dem Einzelplan 05 (AA) 2014 bis 2018 mit folgenden Beträgen gefördert: 2014 77.367 Euro 2015 25.610 Euro 2016 81.700 Euro 2017 91.105 Euro 2018 116.097 Euro Mit dem IFSH wurde 2018 das Projekt „Challenges to Deep Cuts“ fortgesetzt. Die trilaterale Deep-Cuts Kommission, bestehend aus russischen, US-amerikanischen und europäischen Expertinnen und Experten, wird sich auch zukünftig intensiv mit den Fragen der nuklearen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung auseinandersetzen. Die Kommission konnte sich in den letzten Jahren als international angesehenes Expertengremium etablieren. Durch eine Erhöhung der Haushaltsmittel und eine Projektverlängerung bis 2021 wurde die Kommission in ihrer Arbeit nachhaltig gestärkt. Im Rahmen der Projektzusammenarbeit mit dem IFSH fördert das AA das „Forschungs - und Transferprojekt Rüstungskontrolle und neue Technologien“ mit Projektmitteln von jährlich bis zu einer Mio. Euro und einer Laufzeit von 2019 bis 2022. Darüber hinaus wurden Einzelprojekte aus dem Einzelplan 30 (BMBF) in den Jahren 2014 bis 2018 mit folgenden Beträgen gefördert, 2016 erfolgte keine solche Förderung: 2014 94.866 Euro 2015 2.975 Euro 2017 60.000 Euro 2018 116.383 Euro Das IFSH wird durch die Bundesregierung nicht personell unterstützt. h) die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC), Die Münchner Sicherheitskonferenz erlaubt es der Bundesregierung, einen großen Kreis internationaler Entscheidungsträger zu adressieren, ihnen ihre Position zu ausgewählten Einzelthemen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik darzustellen und dadurch strategisch relevante Linien einflussreich mitzugestalten. Die Bundesregierung unterstützt die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz (gemeinnützige) GmbH (MSC) im Sinne des Koalitionsvertrags insbesondere im Rahmen der jährlich stattfindenden Münchner Sicherheitskonferenz durch beratende Begleitung der Veranstalter, eine Wahrnehmung der Konferenz durch hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und zielgerichtetes Werben für eine Teilnahme gegenüber ausländischen Regierungsvertretern. Das BMVg stellt im Wege der Projektförderung mit Haushaltsmitteln dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) einen Etat für sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit zur Eigenbewirtschaftung bereit, aus dem das BPA die Münchner Sicherheitskonferenz unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10494 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In den Jahren 2014 bis 2018 belief sich diese Förderung auf folgende Beträge: 2014 350.000 Euro 2015 500.000 Euro 2016 500.000 Euro 2017 500.000 Euro 2018 500.000 Euro Die Bundeswehr hat in den vergangenen fünf Jahren die Vorbereitung und Durchführung der Münchner Sicherheitskonferenz durch die Bereitstellung von Angehörigen der Bundeswehr in den Bereichen Organisation, Transport, sanitätsdienstliche Versorgung in Zusammenarbeit mit dem zivilen Rettungsdienst sowie bei Dolmetscherleistungen unterstützt. Über die Unterstützungsleistung zur Vorbereitung und Durchführung der Münchner Sicherheitskonferenz hinaus findet die zusätzliche Einbindung von Feldjägerkräften zur Sicherstellung des Personenund Begleitschutzes für hochrangige Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und verbündeter Streitkräfte statt. Weitere Unterstützungsleistungen der Bundeswehr werden im Rahmen der Amtshilfe erbracht. Jahr Soldaten Reservedienstleistende (in Tagen) Dolmetscher 2015 173 592 12 2016 186 1034 11 2017 198 854 11 2018 217 812 15 Darüber hinaus wurden Projekte der MSC aus dem Einzelplan 05 (AA) im Jahr 2015 mit 20 000 Euro gefördert. Das AA hat die Münchner Sicherheitskonferenz bis 2016 mit einem Mitarbeiter personell unterstützt. i) das Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) und Auf Initiative des Auswärtigen Amts wurde 2016 das Zentrum für Osteuropa und Internationale Studien (ZOIS) gegründet und in die institutionelle Förderung durch das Auswärtige Amt aufgenommen. Seither belief sich die Förderung des ZOIS auf die folgenden Beträge: 2016 2.128.530 Euro 2017 2.241.524 Euro 2018 2.413.717 Euro Das ZOIS wird durch die Bundesregierung nicht personell unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10494 j) die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)? Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) wurde in den Jahren 2014 bis 2018 mit nachfolgenden Beträgen als Zuwendung durch das Bundeskanzleramt gefördert : 2014 11.723.000 Euro 2015 12.525.000 Euro 2016 11.006.685 Euro 2017 13.836.000 Euro 2018 13.417.000 Euro Neben der institutionellen Förderung der SWP durch die Bundesregierung ist auch die Projektförderung des Bundes darauf ausgelegt, die „außen-, sicherheitsund entwicklungspolitische Strategiefähigkeit zu erhöhen“ und in den Ausbau des entsprechenden Sachverstandes der SWP zu investieren. Schwerpunkte in der Projektförderung des BMZ liegen unter anderem in den Bereichen Migration/Flucht, Handel und nachhaltige Entwicklung sowie Globale Gesundheit. Die Höhe der Projektförderung aus dem Einzelplan 23 (BMZ) betrug in den Jahren 2014 bis 2018 jeweils: 2014 296.000 Euro 2015 260.000 Euro 2016 433.000 Euro 2017 313.000 Euro 2018 386.000 Euro Das Auswärtige Amt fördert die Arbeit der SWP mit Mitteln der Projektförderung , unter anderem in folgenden Bereichen: Rüstungskontrolle von autonomen Waffensystemen, nukleare Abrüstung und Zukunftstechnologien, Deutsch-Russische Energiegespräche, Deutsch-Polnische Energiegespräche, „German-British Outlook-Group“, „German-Irish Joint Vision Forum“, Durchführung von Workshops und Konferenzen in Berlin und Brüssel zur Verbreitung der Forschungsergebnisse der SWP. Die Projektförderung aus Mitteln des Einzelplans 05 (AA) betrug in den Jahren 2014 bis 2018 jeweils: 2014 26.329 Euro 2015 196.430 Euro 2016 246.655 Euro 2017 366.792 Euro 2018 382.165 Euro Darüber hinaus wurden Einzelprojekte aus dem Einzelplan 30 (BMBF) im Jahr 2014 mit 25 078 Euro gefördert. Das BMZ fördert im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens „Außenwirtschaft und Entwicklungspolitik im Lichte der Ziele zur nachhaltigen Entwicklung“ auch eine BMZ-Personalentsendung an die SWP. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10494 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seit 2013 waren für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren insgesamt vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AA bei der SWP eingesetzt. Im Geschäftsbereich BMVg sind strukturell drei Dienstposten verortet, deren Dienstposteninhaber Dienst bei der SWP verrichten. 3. Welche finanziellen Förderungen haben die folgenden – im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 146 genannten – Einrichtungen der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik seitens der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren erhalten (bitte Antwort ausschließlich einzeln von a bis j in Jahresscheiben aufschlüsseln): a) die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), b) das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE), c) die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), d) die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF), e) das German Institute of Global and Area Studies (GIGA), f) die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), g) das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), h) die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC), i) das Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) und j) die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)? 4. Welche personelle Unterstützung haben die folgenden – im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 146 genannten – Einrichtungen der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik seitens der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren erhalten (bitte Antwort ausschließlich einzeln von a bis j in Jahresscheiben aufschlüsseln): a) die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), b) das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE), c) die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), d) die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF), e) das German Institute of Global and Area Studies (GIGA), f) die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), g) das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), h) die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC), i) das Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) und j) die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10494 5. Inwiefern wurde bei den Maßnahmen in den Fragen 2, 3 und 4 explizit die sicherheitspolitische Strategiefähigkeit Deutschlands – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 146 festgehalten – berücksichtigt ? 6. Inwiefern wurde bei den Maßnahmen in den Fragen 2, 3 und 4 explizit die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 146 festgehalten – berücksichtigt ? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2a bis 2j verwiesen. 7. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um über die Einsätze und einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr die Öffentlichkeit zu informieren? Die Bundesregierung berichtet regelmäßig über die Einsätze und einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr. Dies geschieht sowohl im Rahmen der Beratungen zu den jeweiligen Mandaten des Deutschen Bundestages, durch öffentliche Stellungnahmen der befassten Bundesministerien, bspw. im Rahmen der Bundespressekonferenz, durch die wöchentliche „Unterrichtung der Öffentlichkeit “, (online unter www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/einsaetze/ueberblick/ lage/archiv_2019/), durch weitere Veröffentlichungen auf den Internetauftritten der Bundesministerien und der Bundeswehr, durch Beantwortung von Anfragen der Fraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages im Rahmen des parlamentarischen Fragewesens, durch Beantwortung von Bürgeranfragen, durch Vorträge sowie durch allgemeine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 8. Welche öffentlichen Veranstaltungen der Sicherheitspolitik unterstützte die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode finanziell, und in welcher Höhe (bitte nach einzelnen Veranstaltungen aufschlüsseln)? Das Auswärtige Amt unterstützt sowohl in Deutschland als auch im Ausland durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig öffentliche Veranstaltungen auch mit sicherheitspolitischem Bezug oder führt eigene derartige Veranstaltungen durch. Beispiele von durch die Zentrale des Auswärtigen Amts geförderten oder durchgeführten Veranstaltungen sind: a) Workshops, Konferenzen und Diskussionen der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin und Brüssel. Dafür wurden 2018 und 2019 Haushaltsmittel von bis zu 150 000 Euro bewilligt; b) das jährlich stattfindende Berliner Forum Außenpolitik der Körber Stiftung. Dafür wurden 2018 und 2019 Haushaltsmittel von bis zu 75 000 Euro bewilligt; c) eine Diskussionsveranstaltung im Rahmen der von der Münchner Sicherheitskonferenz im April 2019 in Washington, D. C. organisierten Konferenz „NATO Engages – The Alliance at 70 Years“. Dafür wurden 2019 Haushaltmittel von bis zu 25 000 Euro bewilligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10494 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beispiele von durch die Auslandsvertretungen geförderte oder durchgeführte Veranstaltungen sind: a) „CSIS Allied Forum on Reassessing Investment Policy to Promote National Security“, durchgeführt durch das „Center for Strategic and International Studies “ (CSIS), mit 17 079 Euro; b) Konferenz zu sicherheitspolitischen Fragen im Südchinesischen Meer: „South China Sea Conference“, durchgeführt durch das „CSIS“, mit 9 697 Euro; c) Konferenz „International Nuclear Policy Conference“ des „Carnegie Endowment for International Peace“ im März 2019 mit 22 052 Euro. 9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Sicherheitspolitik außerhalb der „Berliner Blase“ (www.faz.net/aktuell/politik/deutscheaussenpolitik -raus-aus-der-berliner-blase-15364894-p2.html) und somit mit einer breiteren Öffentlichkeit zu diskutieren? Das AA und das BMVg informieren neben anlassbezogenen Stellungnahmen regelmäßig über verschiedene Social-Media-Kanäle im In- und Ausland zum deutschen Engagement in internationalen, sicherheitspolitischen Kontexten (etwa im Rahmen der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, OSZE, NATO etc.). Darüber hinaus haben die Ressorts diverse Dialog- und Kommunikationsformate für den direkten Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern etabliert, darunter die Reihe „Außenpolitik live“ (www.auswaertiges-amt.de/de/ aamt/aussenpolitiklive), öffentliche Veranstaltungen mit hochrangigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bundesweit durchgeführte Diskussionen an Schulen und Hochschulen, unter anderem durch die hauptamtlichen Jugendoffiziere, sowie Beteiligungen an Messen und Ausstellungen, etwa der didacta oder im Militärhistorischen Museum (MHM) in Dresden und an zahlreichen regionalen und lokalen „Tage(n) der offenen Tür“. 10. Mit welchen weiteren Maßnahmen neben öffentlichen Veranstaltungen unterstützt die Bundesregierung den Diskurs zwischen der Öffentlichkeit und der institutionellen Expertise der Sicherheitspolitik in der 19. Wahlperiode? Weitere Maßnahmen sind unter anderem: die Durchführung von Lehrgängen, Symposien, Kolloquien, Tagungen, Seminaren, Vortrags-, Begegnungs-, und Informationsveranstaltungen in Kooperation mit fachlich aktiven Dritten (u. a. Politische Stiftungen, Think Tanks wie das International Institute for Strategic Studies , die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V., die Stiftung Wissenschaft und Politik, Forschungs- und Hochschulinstitute) sowie in Kooperation mit dem Pilotprojekt Metis an der Universität der Bundeswehr (UniBw) München und dem interdisziplinären Forschungsschwerpunkt Maritime Sicherheit (iFMS) an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg. Hinzu kommt das durch das BMVg mit Unterstützung von Metis betriebene Netzwerk „Strategie und Vorausschau“, in dessen Rahmen Regierungsvertreter regelmäßig mit Vertreterinnen und -vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in den Diskurs zu unterschiedlichen sicherheitspolitischen Zukunftsthemen treten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode den Prozess zur Erstellung des Weißbuchs, den Reviewprozess im Auswärtigen Amt und den Entstehungsprozess der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen , Frieden fördern“ (2017) unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10494 11. Welche Projektaufträge wie Forschungsarbeiten zur Sicherstellung der sicherheitspolitischen Handlungs- und Strategiefähigkeit Deutschlands hat die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode an Forschungsinstitute vergeben? Jährlich erstellt das GIGA vom BMZ finanzierte länderbezogene polit-ökonomische Analysen, Konflikt- und Krisenpotential-Analysen sowie daraus abgeleitete globale und regionale Trends. Zudem fördert das BMZ die öffentliche Bereitstellung von Grunddaten, Länderportraits und Regionalberichten zu Rüstung, Militär , Sicherheit, Menschenrechten und Regierungsführung in derzeit 173 Ländern (www.ruestungsexport.info) durch das Bonn International Center for Conversion (BICC), einem weiteren wichtigen wissenschaftlichen Kooperationspartner der Bundesregierung. Neben den in den Fragen 2 bis 6 bereits namentlich genannten Einrichtungen, ist das Internationale Konversionszentrum Bonn („Bonn International Center for Conversion“/BICC) ein weiterer wichtiger wissenschaftlicher Kooperationspartner der Bundesregierung. Das BICC führt anwendungsorientierte Forschung, Beratung und Kapazitätsaufbau unter anderem in den Bereichen Frieden und Konflikt, Rüstung und Rüstungskontrolle sowie Flucht und Rückkehr durch und trägt damit auch zur Strategiefähigkeit der Bundesregierung und seiner Ressorts bei. Das BMVg hat die Studie „Krisenfrüherkennung durch Literaturauswertung“ beauftragt , die am Weltethos-Institut der Universität Tübingen angesiedelt ist. Ziel ist die Entwicklung eines Vorhersagemodells bezüglich des Ausbruchs latenter Gewaltpotentiale („Emotional Mapping“ einzelner Bevölkerungsanteile/Gruppen ) durch qualifizierte Literaturanalyse. Das AA hat das International Institute for Strategic Studies (IISS) mit Sitz in London 2018 mit einer Studie beauftragt, die am 10. Mai 2019 unter dem Titel „Defending Europe: Scenario-based capability requirements for NATO’s European members“ veröffentlicht worden ist (www.iiss.org/blogs/research-paper/2019/ 05/defending-europe). Ebenfalls 2018 haben das AA und das niederländische Außenministerium das Global Public Policy Institute (GPPI) mit einem Gutachten „A European Approach to the Indo-Pacific?“ beauftragt. 2018 hat das AA zudem ein Gutachten zu „Irans Regional- und Sicherheitspolitik “ an das CARPO – Center for Applied Research in Partnership with the Orient e. V vergeben, auf dessen Basis 2019 eine Veröffentlichung geplant ist. 12. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Förderung der universitären Forschung und Lehrstühle zur Sicherheitspolitik? BMVg und AA haben 2014 die „Henry-Kissinger-Professur“ an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn eingerichtet, die auch in der 19. Legislaturperiode durch die Bundesregierung gefördert wird. Die Professur ist der Forschung und Lehre in Fragen der internationalen Sicherheit im Sinne strategischer Studien gewidmet. An der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw HH) wird durch das BMVg das gemeinsam mit der Führungsakademie der Bundeswehr geleitete German Institute for Defence and Strategic Studies (GIDS) gefördert. Dieses wurde am 30. Juni 2018 eröffnet. Es handelt sich dabei um eine Kooperationseinrichtung der Führungsakademie der Bundeswehr und der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg, um zu Fragen militärischer Sicherheit und Strategie zu forschen und zu publizieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10494 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ferner wird die sicherheitspolitische Forschung über das Center for Intelligence and Security Studies an der Universität der Bundeswehr München gefördert. Darüber hinaus wird aktuell die Etablierung eines Kompetenzzentrums Krisenfrüherkennung an der Universität der Bundeswehr München mit der Möglichkeit einer ressortübergreifenden Beteiligung geprüft. 13. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Förderung des sicherheitspolitischen Expertennachwuchses? Die Bundeswehr bildet an der Führungsakademie der Bundeswehr den Führungsnachwuchs der Streitkräfte aus. Der Aufbau sicherheitspolitischer Expertise ist dabei zentraler Bestandteil der Ausbildung und wird nicht zuletzt durch die fakultativen Angebote des German Institute for Defence and Strategic Studies (GIDS) ergänzt. Am George C. Marshall European Center for Security Studies (GCMC) werden in deutsch-US-amerikanischer Kooperation eine Vielzahl von Kursen durchgeführt , die angehende Führungs-kräfte wie auch Verantwortungsträger unterschiedlicher Ebenen an sicherheitspolitische Themenstellungen heranführen und deren Kenntnisse ausbauen. Diese Kurse sind international besetzt und richten sich an Adressaten mit unterschiedlichen berufsbiographischen Hintergründen. Weiterhin sind in diesem Zusammenhang zu nennen: Jährliche Durchführung der Studierendenkonferenz an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik; Jährliche Durchführung des Europa-Seminars mit je 15 akademischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik aus Deutschland und dem europäischen Ausland; Jährliche Durchführung des Manfred-Wörner-Seminars mit je 15 akademischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik aus Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika; Zur Förderung des sicherheitspolitischen Expertennachwuchses werden an der Universität der Bundeswehr München der Masterstudiengang Cyber-Sicherheit (seit 01/2018) sowie der Master in International and Security Studies (MISS) (seit 01/2019) angeboten. In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) e. V. lädt das BMVg seit 2017 jährlich wiederkehrend zu Gesprächsabenden mit jungen Sicherheitspolitikerinnen und -politikern ein. Zum Teilnehmerkreis gehören Vertreterinnen und Vertreter der Jungen DGAP, junge Sicherheitspolitikerinnen und -politiker der BAKS, Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Attachélehrgangs des AA, Angehörige des Führungsnachwuchses des BMZ sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs Generalstabs-/Admiralstabdienst National der Führungsakademie der Bundeswehr. Auch zu weiteren Kooperationsveranstaltungen des BMVg, u. a. mit dem International Institute for Strategic Studies , werden junge Sicherheitspolitikerinnen und -politiker geladen. In der Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter des höheren Auswärtigen Dienstes spielt sicherheitspolitische Expertise eine große Rolle und wird durch die Kooperation mit der Führungsakademie der Bundeswehr (FüAK) aufgebaut. Nachwuchskräfte aus AA und BMVg absolvieren gemeinsame Ausbildungsmodule im Rahmen des ressortgemeinsamen Seminars „Fragile Staaten“ sowie durch die Teilnahme an einer Krisenübung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10494 Im Rahmen des vom AA geförderten „Forschungs- und Transferprojekt Rüstungskontrolle und neue Technologien“ mit dem IFSH wurden bis zu acht neue Projektstellen für Nachwuchswissenschaftler geschaffen. Weiterhin besteht in mehreren Ministerien für Studierende die Möglichkeit, Praktika mit sicherheitspolitischem Bezug zu absolvieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333