Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 23. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10496 19. Wahlperiode 28.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10037 – Kulturpolitische Maßnahmen zur Aufarbeitung kolonialen Erbes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 100 Jahre nach Ende der deutschen Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und Chinas hat die Debatte um die kulturpolitische Aufarbeitung unseres kolonialen Erbes an Fahrt aufgenommen. Nachdem diese Debatte lange ausschließlich von zivilgesellschaftlichen Initiativen und kritischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern getragen wurde, wird die Notwendigkeit der Aufarbeitung nun auch zunehmend auf politischer Ebene thematisiert. So haben die zuständigen Staatsministerinnen Monika Grütters und Michelle Müntefering Mitte Dezember 2018 einen Gastbeitrag in der „F.A.Z.“ veröffentlicht, in dem konkrete kulturpolitische Schritte skizziert werden, „um die Wahrnehmung für bisher vernachlässigte Aspekte der deutschen Vergangenheit zu schärfen und unsere Kolonialgeschichte aufzuarbeiten“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/ newsroom/muentefering-gruetters-faz/2172172). Die gegenwärtige Debatte zwinge, so die beiden Autorinnen, „unbequeme Fragen zu stellen und zu beantworten “. Indes hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der fragestellenden Fraktion im März 2019 erstmals über die kulturpolitische Aufarbeitung des deutschen und europäischen Kolonialismus debattiert. Die im Rahmen der Kulturministerkonferenz tagende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten verabschiedete im März 2019 zudem ein Eckpunktepapier, in dem Länder, Bund und Kommunen sich auf erste konkrete Schritte zur Beforschung, Veröffentlichung und Rückgabe kolonialen Raubguts einigen konnten (vgl. www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/ 2019/2019-03-25_Erste-Eckpunkte-Sammlungsgut-koloniale-Kontexte_final.pdf). Zuletzt zeig-te eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten im April 2019 eindrücklich , dass die Politik in der Verantwortung steht, die Debatte um die Aufarbeitung der kolonialen Unrechtsherrschaft in die breite Gesellschaft zu tragen. Den Ankündigungen der Staatsministerinnen sowie den Beschlüssen der Bund- Länder-Arbeitsgruppe müssen nun Taten folgen, denn wirksame Schritte zur Aufarbeitung unseres kolonialen Erbes sind nach Ansicht der Fragesteller längst überfällig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10496 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Protokollerklärung, die einzelne Bundesländer zusätzlich zu den ersten Eckpunkten im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten unterzeichnet haben, nicht mitgezeichnet? Für die Bundesregierung bilden die „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“, auf die sich die Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister aller Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände verständigt haben, die Grundlage zukünftigen Handelns. Sie sind Ausdruck der föderalen Zusammenarbeit. Die Protokollerklärung der Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen, an deren Erarbeitung die Bundesregierung nicht beteiligt war, stellen die darüber hinaus gehenden Positionen der Verfasser dar. 2. Teilt die Bundesregierung die in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien geäußerte Sachverständigen-Feststellung, dass die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und Chinas ein strukturelles Unrechtsregime darstellte? Falls ja, warum ist dies im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nicht unmissverständlich benannt? Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung erkennt ihre historische Verantwortung im Zusammenhang mit der deutschen Kolonialgeschichte an. Das während dieser Zeit geschehene Unrecht und seine zum Teil bis heute nachwirkenden Folgen dürfen nicht vergessen werden. 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig, um die zeitnahe Digitalisierung von Beständen und Inventaren bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen sicherzustellen? Welche weiteren Schritte sind geplant, welche Akteure sollen eingebunden werden, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei? In den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten “, auf die sich die Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände verständigt haben, ist festgehalten, dass die Digitalisierung von Beständen und Inventaren zum Zweck der Transparenz und „weltweiten Teilhabe“ eine Herausforderung und ein Handlungsfeld für alle staatlichen Ebenen bildet. Die Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wird sich dazu in ihrer weiteren Zusammenarbeit verständigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10496 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig, um eine bundesweite Datenbank zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zu etablieren? Welche weiteren Schritte sind geplant, welche Akteure sollen eingebunden werden, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei? 5. Inwiefern hält die Bundesregierung die Einstellung von digitalisierten Beständen durch sammlungsgutbewahrende Einrichtungen in die Deutsche Digitale Bibliothek für ein geeignetes Instrument zur Dokumentation und Veröffentlichung von Beständen und Inventaren? Welchen Stand hat die im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe angekündigte Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Gemäß den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ ist zu prüfen, ob die Einstellung von digitalisierten Beständen durch die Einrichtungen in die Deutsche Digitale Bibliothek ein geeignetes Instrument zur zentralen Dokumentation und Veröffentlichung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sein kann. Möglichkeiten einer etwaigen Nutzung der Deutschen Digitalen Bibliothek zu diesem Zweck werden derzeit geprüft und sollen in der Bund-Länder-AG erörtert werden. 6. Inwiefern wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die digitalisierten Bestände und Inventare mehrsprachig zur Verfügung stehen, sodass Menschen und Institutionen aus den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften die Ergebnisse der Provenienzforschung einordnen können? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig, um Menschen und Institutionen aus den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften die Möglichkeit zu eröffnen, sich über Bestände von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland zu informieren und konkrete Beratung zu erhalten? Welche weiteren Schritte sind geplant (insbesondere in Hinsicht auf die im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Eckpunktepapier angesprochene Anlaufstelle), welche Akteure sollen eingebunden werden, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei? Die in den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ angeführten Handlungsfelder und Ziele, darunter der in den Eckpunkten genannte Vorschlag für die Errichtung und Ausgestaltung einer Anlaufstelle, werden in der Bund-Länder-AG diskutiert und weiterentwickelt. Die Einbindung nationaler und internationaler Expertinnen und Experten in den weiteren Prozess der Ausarbeitung ist ausdrücklich in den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ verankert, auf die sich die für Kultur Verantwortlichen in Bund und Ländern und die kommunalen Spitzenverbände geeinigt haben. Bereits jetzt bestehen zahlreiche intensive Kontakte zwischen Einrichtungen in Deutschland und Herkunftsstaaten sowie Herkunftsgesellschaften. Aktuell beste- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10496 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode hen beispielsweise Kooperationen und Projekte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz u. a. mit der University of Dar es Salaam sowie dem National Museum of Tanzania oder mit Palau, Ozeanien. Die Tätigkeit des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste wurde ferner um einen Fachbereich und die Fördertätigkeit zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten erweitert. Der Fachbereich hat auch eine beratende Funktion zum Thema. 8. Ist die im Rahmen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien geäußerte Sachverständigen-Feststellung zutreffend, dass ältere Museums- bzw. Bestandskataloge bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen nach der Quantität von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nicht berücksichtigt würden? Falls ja, warum werden diese Archivalien nicht einbezogen? Falls nein, inwiefern ist diese Darstellung nach Auffassung der Bundesregierung falsch? Die Bundesregierung begrüßt die wissenschaftliche Forschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, zu der auch die Auseinandersetzung mit Archivmaterial gehören kann. Mit Bezug auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6539, ob die Bundesregierung Erkenntnisse darüber habe, wie viele Artefakte des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst in Berlin als mögliche Restitutionsgüter einzustufen seien, hat die Bundesregierung die Erkenntnisse der angefragten Museen in die Antwort einbezogen. 9. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig, um eine bundesweite Forschungsdatenbank zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zu etablieren, in der alle verfügbaren Recherchen frei zugänglich sind? Welche weiteren Schritte sind geplant, welche Akteure sollen eingebunden werden, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei? Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste hat mit dem Aufbau einer Forschungsdatenbank begonnen. Diese wird unter anderem der recherchierbaren Dokumentation von Ergebnissen der vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten Provenienzforschung dienen. Vorgesehen ist, dass die neue Datenbank ebenfalls Ergebnisse aus den zukünftig vom Zentrum geförderten Projekten im Bereich „Kulturgut aus kolonialen Kontexten“ aufnimmt. 10. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig, um eine Kommission zu etablieren, die im Zusammenhang mit der Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in schwierigen Fällen Museen und Anspruchsteller berät und konstruktive Lösungen vermittelt? Welche weiteren Schritte sind geplant, welche Akteure sollen eingebunden werden, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei? Die Möglichkeit der Einrichtung einer Kommission, die Museen und Anspruchsteller berät, bedarf der Prüfung und Abstimmung mit betroffenen Akteuren wie den sammlungsgutbewahrenden Einrichtungen in Deutschland, den Ländern und Kommunen. Das Thema soll daher in der Bund-Länder-AG zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten behandelt werden. In diesem Rahmen ist beabsichtigt, nationale und internationale Experten einzubinden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10496 11. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig, um auf europäischer und internationaler Ebene eine Übereinkunft zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zu erzielen? Welche weiteren Schritte sind geplant, welche Akteure sollen eingebunden werden, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei? Die Bundesregierung steht auf verschiedenen Ebenen sowohl bilateral als auch im multilateralen Kontext im Dialog mit internationalen, insbesondere europäischen und afrikanischen Partnern zu Fragen des Umgangs mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Sie fördert auch die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure in diesen Dialog. Auf der europäischen Ebene hat Deutschland auf der Tagung des Rates der EU (Bildung, Jugend, Kultur, Sport) vom 27. November 2018 in Brüssel sowie auf der informellen Ratstagung Kultur am 16. April 2019 den Austausch zur Aufarbeitung von Sammlungsgut auskolonialen Kontexten angeregt . Eine gemeinsame internationale Linie zu dieser Thematik besteht derzeit nicht. 12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu der Inanspruchnahme des neuen Förderbereichs „Kulturgüter aus kolonialen Kontexten“ beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste vor? Reichen die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung aus, um die förderfähigen Projekte angemessen zu unterstützen ? Falls keine Erkenntnisse vorliegen, wann ist mit ersten Informationen zu rechnen? Gemäß der „Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bei Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste , die zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, können Anträge zum 1. Januar oder 1. Juni eines jeden Jahres eingereicht werden. Die erste Antragstellung ist zum 1. Juni 2019 möglich, demzufolge liegen der Bundesregierung bisher noch keine Informationen zum Umfang der Projektanträge vor. Der international und interdisziplinär besetzte Fachbeirat, welcher sich im Mai 2019 konstituierte, wird dem Vorstand des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste Förderempfehlungen zu den eingehenden Anträgen aussprechen. 13. Welche kulturgutbewahrenden Einrichtungen in Deutschland erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung im laufenden Haushaltsjahr Bundeszuschüsse ? Kulturgutbewahrende Einrichtungen, die regelmäßige Bundeszuwendungen erhalten , erhalten diese insbesondere aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, aber auch aus den Etats anderer Ressorts. Für den Bereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind die entsprechenden Einrichtungen in Kapitel 0452 des Bundeshaushaltes aufgeführt. Zusätzlich werden kulturgutbewahrende Einrichtungen im Rahmen der institutionellen Förderung der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) finanziert. Die entsprechenden Zuweisungen der Bundesmittel an die Länder sind im Einzelplan 30 Kapitel 3003 Titelgruppe 50 ausgewiesen. Darüber hinaus können aus Mitteln des gesamten Bundeshaushalts in der laufenden Haushaltsausführung Projektmittel an kulturgutbewahrende Einrichtungen unter verschiedenen Fördergesichtspunkten ausgereicht werden. Eine umfas- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10496 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sende Übersicht über sämtliche kulturgutbewahrenden Einrichtungen, die im laufenden Haushaltsjahr Bundeszuwendungen erhalten, liegt der Bundesregierung nicht vor. 14. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig, um „maximale Transparenz“ (Staatsministerin Monika Grütters und Staatsministerin Michelle Müntefering in der F.A.Z.) hinsichtlich der Provenienz von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in bundesbezuschussten kulturgutbewahrenden Einrichtungen herzustellen? Welche weiteren Schritte sind geplant (insbesondere in Hinsicht auf eine verpflichtende Provenienzangabe in bundesbezuschussten Einrichtungen), welche Akteure sollen eingebunden werden, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei? In den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten “ werden die „kulturbewahrenden Einrichtungen und wissenschaftlichen Institutionen“ dazu aufgefordert, „die Erwerbungsumstände von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten transparent darzustellen“. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 15. Inwiefern wird die Bundesregierung sicherstellen, dass bundesbezuschusste sammlungsgutbewahrende Einrichtungen die Beforschung von menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten zum Zwecke der Rückgabe an die Herkunftsstaaten bzw. -gesellschaften prioritär angehen? Welche zusätzlichen finanziellen Mittel sind hierfür nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, und in welcher Höhe wird die Bundesregierung den sammlungsgutbewahrenden Einrichtungen diese Mittel zur Verfügung stellen? In den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten “ ist angeführt, dass menschliche Überreste zurückzuführen sind. Die Einrichtungen in Deutschland, welche menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten bewahren, werden in den „Ersten Eckpunkten“ aufgefordert, ihre Bestände zu erforschen. Sofern eine Erforschung durch die sammlungsgutbewahrende Einrichtung nicht selbst geleistet werden kann, kann gemäß der „Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bei Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten “ des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste ein Antrag auf Förderung zur Erforschung der Herkunft menschlicher Überreste gestellt werden. 16. Inwiefern wird die Bundesregierung sicherstellen, dass bundesbezuschusste kulturgutbewahrende Einrichtungen bestehende Rückführungsersuche zeitnah bearbeiten? In den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten “ ist angeführt, dass Rückführungsersuchen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zeitnah zu bearbeiten sind. Dies gilt auch für Einrichtungen, die sich in der Trägerschaft des Bundes befinden bzw. institutionell durch den Bund gefördert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10496 17. Teilt die Bundesregierung die in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien zum Umgang mit unserem kolonialen Erbe am 3. April 2019 geäußerte Sachverständigen-Anregung, eine unabhängige Historikerkommission bzw. mehrere dezentrale unabhängige Historikerkommissionen zur Erforschung des Umgangs mit dem kolonialen Erbe nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland zu gründen? Falls ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung hierzu gegenwärtig , und welche Akteure werden dabei eingebunden? Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung begrüßt die unabhängige wissenschaftliche Forschung. Im Rahmen der Entwicklung angemessener Maßnahmen zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bezieht die Bundesregierung auch Forschungsergebnisse von Expertinnen und Experten aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen in ihre Überlegungen ein. 18. Welche Expertinnen und Experten sind in die Erstellung der ergänzten Fassung des „Leitfadens zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten “ eingebunden worden, und anhand welcher Kriterien erfolgte ihre Auswahl? Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der ergänzten Fassung des Leitfadens bei? Die Ausgestaltung des „Leitfadens zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ und die Entscheidung, aufgrund welcher Kriterien internationale Expertinnen und Experten in diese einbezogen werden, obliegt dem Deutschen Museumsbund, der diesen erarbeitet hat und weiter entwickelt. 19. Wie viele Exponate aus kolonialen Kontexten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten in bundesbezuschussten kulturgutbewahrenden Einrichtungen erfolgreich auf ihre Provenienz hin erforscht werden? Wie viel Zeit bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung demnach, bis alle in Frage stehenden Kulturgüter aus kolonialen Kontexten in bundesbezuschussten kulturgutbewahrenden Einrichtungen auf ihre Herkunft hin beforscht werden können? Zum Umfang und Forschungsstand zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, das sich in den durch den Bund geförderten Einrichtungen befindet, liegen der Bundesregierung keine umfassenden Erkenntnisse vor. 20. Mit welchen zivilgesellschaftlichen Initiativen hat sich die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in den vergangenen zwölf Monaten über die Aufarbeitung des kolonialen Erbes ausgetauscht? Falls Treffen stattfanden, in welchem Rahmen fanden diese statt, und inwiefern wird die BKM die Erkenntnisse dieser Treffen in konkrete Maßnahmen umsetzen? Falls keine Treffen stattfanden, warum nicht, und inwieweit plant die BKM einen aktiven Austausch mit zivilgesellschaftlichen Initiativen? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sucht hierzu im Rahmen von Gesprächen und dem Besuch von Tagungen und Konferenzen den intensiven Dialog zu Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland, zu denen auch Akteure zivilgesellschaftlicher Initiativen gehören können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333