Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 24. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10511 19. Wahlperiode 28.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Sitte, Anke Domscheit-Berg, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9707 – Regionale Verteilung der KI-Forschung in der außeruniversitären Forschungslandschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat im November 2018 ihre Strategie für Künstliche Intelligenz (KI) vorgelegt. Für den Zeitraum von 2019 bis einschließlich 2025 will sie 3 Mrd. Euro für deren Umsetzung bereitstellen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5880, S. 6). Hierfür sind eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen und Entwicklungsprozessen geplant, ein erheblicher Teil davon im Bereich Forschung und Entwicklung. In der deutschen Forschungslandschaft nimmt die außeruniversitäre Forschung einen wichtigen Platz ein. Die vier großen Forschungsorganisationen, die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden, Fraunhofer- und Max-Planck- Gesellschaft sowie Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft, erhielten im Jahr 2016 rund 6,4 Mrd. Euro an öffentlicher Förderung. Ihre Einrichtungen nehmen sowohl individuell, wie das Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (CISPA), sowie in Netzwerkstrukturen, z. B. im sog. Cyber-Valley in Baden- Württemberg, wichtige Positionen in der deutschen KI-Forschungslandschaft ein. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung beschreibt nicht nur eigene Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung, sondern sie fordert auch explizit die Wissenschaftsorganisationen und die Wirtschaft auf, durch eigene Beiträge zur Verwirklichung der strategischen Ziele beizutragen. Dieser Verantwortung stellen sich die vom Bund geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen . Sie arbeiten im Rahmen ihres jeweiligen Auftrags und Portfolios an der Weiterentwicklung von KI-Methoden und der Nutzung von KI für Wissenschaft und Gesellschaft. Dies tun sie im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung und im Rahmen der von Bund und Ländern bereitgestellten Mittel. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10511 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Diese grundfinanzierten Aufwendungen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind nicht in den in der KI-Strategie genannten 3 Mrd. Euro enthalten. Die im Rahmen der 3 Mrd. Euro zur Verfügung stehenden Mittel für Forschung sollen vor allem für den Ausbau der Kompetenzzentren für Maschinelles Lernen und Big Data an den betreffenden Hochschulen aufgewandt sowie für die Gewinnung von KI-Professorinnen und -Professoren aus dem Ausland eingesetzt werden . Ein erheblicher Beitrag ist zudem vorgesehen für Anwendungen der KI speziell in den Bereichen Lebenswissenschaften, Autonomes Fahren und Logistik. Die Mittel werden hier im wettbewerblichen Verfahren vergeben. Auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können sich hieran beteiligen. 1. Welcher Anteil der 3 Mrd. Euro zur Umsetzung der Strategie Künstliche Intelligenz bis 2025 ist in den institutionellen Zuschüssen an die außeruniversitären Forschungsorganisationen enthalten (wenn möglich bitte getrennt nach Jahren und Organisation)? 2. Welcher Anteil der 500 Mio. Euro zur Umsetzung der Strategie Künstliche Intelligenz, die im Haushaltsjahr 2019 vom Bund zur Verfügung gestellt werden, ist in den institutionellen Zuschüssen an die außeruniversitären Forschungsorganisationen enthalten (wenn möglich bitte getrennt nach Organisation )? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Bei den im Bundeshaushalt 2019 eingestellten Mitteln zur Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung KI handelt es sich ausschließlich um Mittel zur Projektförderung . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7566 verwiesen. 3. Haben oder sollen die außeruniversitären Forschungsorganisationen über die im Pakt für Forschung und Innovation (PFI III) hinaus vereinbarte 3-prozentige Steigerung ihrer institutionellen Zuschüsse weitere Mittel für die Forschung zu künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen erhalten? 4. Wenn ja, in welchem Umfang, und in welchen Jahren? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Grundsätzlich erwarten die Zuwendungsgeber der außeruniversitären Forschungsorganisationen im Pakt für Forschung und Innovation (PFI; Fraunhofer Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Max- Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft), dass strategische Maßnahmen im Rahmen der vorgesehenen Steigerungen der Grundfinanzierung möglich gemacht werden. Während der Laufzeit des PFI III (2016 bis 2020) wurden darüber hinausgehende , die institutionelle Förderung erhöhende Zuwendungen zu KI und maschinellem Lernen (ML) nicht durchgeführt und sind nicht geplant. Über von den genannten Organisationen eingeworbene Drittmittel von nationalen , europäischen oder internationalen Drittmittelgebern für einzelne Vorhaben der Projektförderung im Sinne der Bundeshaushaltsordnung, die fachlich, inhaltlich und finanziell abgrenzbar sind, hält die Bundesregierung keine themenspezifischen Übersichten zu KI und ML vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10511 5. Wie verteilen sich die von den außeruniversitären Forschungsorganisationen für die Forschung zu Künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen verausgabten Mittel für die Jahre von 2014 bis 2018 nach Bundesländern (bitte getrennt nach Jahren und Organisation angeben)? 6. Welcher Anteil dieser Mittel stammt von Dritten (bitte getrennt nach Jahren, Organisation und Bundesland angeben)? 7. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Dritte verpflichtet, aufgrund der von den außeruniversitären Forschungsorganisationen zwischen 2014 und 2018 verausgabten Mittel für Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, diese mit eigenen Mitteln zu bezuschussen? Wenn ja, welche Dritten waren dies, und wie groß war der Umfang ihrer Verpflichtung (bitte getrennt nach Jahren, Organisation und Bundesland angeben )? 8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mittelfristige Finanzplanungen der außeruniversitären Forschungsorganisationen, aus denen die regionale Verteilung der in den kommenden Jahren geplanten Forschungsausgaben für die Bereiche Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen hervorgeht? 9. Wenn ja, wie verteilen sich diese auf die einzelnen Bundesländer (bitte getrennt nach Jahren und Organisation angeben)? 10. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in den mittelfristigen Finanzplanungen vorgesehenen Ausgaben an Vereinbarungen mit Dritten gebunden ? Wenn ja, welche sind dies, und in welchem Umfang sind Mittel auf diese Art gebunden (bitte getrennt nach Jahren, Organisation und Bundesland angeben )? Die Fragen 5 bis 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine themenspezifischen Übersichten zu KI und ML in den erfragten Detaillierungen vor. 11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren von den außeruniversitären Forschungsorganisationen Einrichtungen, die Forschung in den Bereichen Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen betreiben, neu gegründet oder aufgenommen? 12. Wenn ja, welche waren dies, und wie hoch waren die von diesen getätigten Ausgaben (bitte getrennt nach Jahren, Organisation und Bundesland angeben )? 13. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung an diesen Einrichtungen Dritte beteiligt (z B. als Gesellschafter) oder sind mit Dritten Vereinbarungen über eine finanzielle Unterstützung (z. B. Zuschüsse für Sach- und Personalmittel oder öffentlich-private-Partnerschaften) geschlossen worden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 14. Wenn ja, welche Einrichtungen sind dies, welche Dritte sind an diesen in welchem Umfang beteiligt oder leisten einen finanziellen Anteil in welcher Höhe? Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden keine neuen institutionell geförderten Einrichtungen von den außeruniversitären Forschungsorganisationen speziell in den Bereichen KI und ML gegründet oder aufgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10511 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Planen die außeruniversitären Forschungsorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden Jahren Einrichtungen, die Forschung in den Bereichen Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen betreiben, neu zu gründen oder aufzunehmen? 16. Wenn ja, welche sind dies und wie hoch sollen ihre Budgets sein (bitte getrennt nach Jahren, Organisation und Bundesland angeben)? 17. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung an diesen Einrichtungen Dritte beteiligt sein (z. B. als Gesellschafter) oder sind mit Dritten Vereinbarungen über eine finanzielle Unterstützung (z. B. Zuschüsse für Sach- und Personalmittel oder öffentlich-private Partnerschaften) geschlossen worden? 18. Wenn ja, welche Einrichtungen sind dies, welche Dritte sind an diesen in welchem Umfang beteiligt oder leisten einen finanziellen Anteil in welcher Höhe (bitte getrennt nach Jahren, Organisation und Bundesland angeben)? Die Fragen 15 bis 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine neuen institutionell geförderten Einrichtungen von den außeruniversitären Forschungsorganisationen speziell in den Bereichen KI und ML geplant. 19. Wann, und wie genau soll im Frühjahr 2019 der in der KI-Strategie der Bundesregierung angekündigte „international besetzte Beirat“ zur Evaluation und Weiterentwicklung der KI-Kompetenzzentren und -Cluster besetzt werden (s. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 103 der Abgeordneten Dr. Petra Sitte auf Bundestagsdrucksache 19/7341)? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 21 und 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/10101 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333