Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10541 19. Wahlperiode 31.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10130 – Zum Einfluss der italienischen Mafia auf Gesellschaft, Wirtschaft und Politik in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die fragestellende Fraktion knüpft mit dieser Anfrage an frühere Kleine Anfragen an (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/13198 und 19/3801), die bereits die italienische Organisierte Kriminalität (IOK) thematisiert haben. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) misst den Gruppierungen der IOK eine hohe Bedeutung innerhalb der Organisierten Kriminalität (OK) in Deutschland zu (siehe regelmäßige Schwerpunktbetrachtung im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, vgl. Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, 2017). Insbesondere beschreibt das BKA dabei die herausragende Rolle der kalabrischen ’Ndrangheta, die derzeit als relevanteste Organisation der IOK angesehen wird, was vor allem auf ihre dominierende Position im europäischen Kokainhandel zurückzuführen sei. Eine weitere Besonderheit, die der ’Ndrangheta zugeschrieben wird, ist ihre ausgeprägte Fähigkeit, Wirtschaft und Politik zu infiltrieren, so insbesondere in Italien. So soll sie in einigen italienischen Regionen in bestimmten Wirtschaftsbereichen, beispielsweise im Bau- und Immobiliensektor oder im Transportwesen, eine Art Monopolstellung erlangt haben (siehe: www. bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/OrganisierteKriminalitaet/organisierte kriminalitaet_node.html, aufgerufen am 30. April 2019). Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller stellt die Infiltrierung von legalen Wirtschaftsbereichen und die Einflussnahme auf Gesellschaft und Politik auch in Deutschland eine besondere Gefahr für eine freie Gesellschaft dar, die von Mafia -Gruppierungen ausgeht. In Deutschland sorgten im Jahr 2018 zwei große internationale Ermittlungskomplexe für Aufsehen, die sich gegen die IOK richteten: Die Operation „Pollino “ im Dezember 2018 führte zu Razzien in Italien, Belgien, den Niederlanden , Luxemburg und Deutschland. Die Sicherheitsbehörden der beteiligten Länder beschlagnahmten dabei mehrere Millionen Euro und nahmen insgesamt 84 Verdächtige fest. „Pollino“ hatte vornehmlich das Ziel, gegen den illegalen Handel mit Kokain durch die ’Ndrangheta vorzugehen (SPIEGEL ONLINE, Schaltzentrale „Pettirosso“, 1. Februar 2019). Zuvor führte die internationale Polizeiaktion „Stige“ im Frühjahr 2018 zu Verhaftungen von rund 170 Personen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10541 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode in Italien und Deutschland, die ebenfalls vornehmlich aus der Organisation ’Ndrangheta stammten. Hierbei stand allerdings der Handel mit Lebensmitteln im Vordergrund, die unter Zwang an Gastronomen abgesetzt worden sein sollen (FAZ.NET, Mafiosi wie aus einem „Tatort“, 9. Januar 2019). Die internationalen Ermittlungskomplexe „Pollino“ und „Stige“ zeigen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Gefahr auf, die von der IOK ausgeht. Darüber hinaus wird deutlich, wie vernetzt die unterschiedlichen Gruppierungen in Europa zusammenarbeiten. Gleichwohl bleiben Ermittlungsverfahren im Bereich der IOK eine Ausnahme, wie die Zahlen des Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität nahelegen. So konnten im Jahr 2017 nur vierzehn und im Jahr 2016 lediglich dreizehn Ermittlungsverfahren gegen Gruppen durchgeführt werden, die das BKA der IOK zurechnet (Bundeslagebild OK, 2017). Gleichzeitig liegen eindrückliche Warnungen aus dem Ausland vor, die auf die vielschichtigen Aktivitäten der IOK in Deutschland hinweisen und ein entschiedeneres Vorgehen einfordern. Der italienische Staatsanwalt und Mafiaexperte Nicola Gratteri sieht einen verschärften Handlungsbedarf in Deutschland und kritisiert, dass die deutsche Politik kein Problem in der Präsenz der Mafia sieht (WELT.de, „Die Mafia lässt wählen – nicht nur in Italien“, 5. April 2018). Darüber hinaus warnte jüngst Europol davor, dass es sich bei der OK um die größte Bedrohung der Sicherheit in Europa handelt. Dabei seien die Gruppierungen der IOK in Europa führend. Sie würden international operieren, seien kaum aufzuspüren und ähnlich wie Konzerne sehr effektiv organisiert (ZEIT ONLINE, Mafia-Gruppen größte Bedrohung für Sicherheit in Europa, 16. April 2019). 1. Wie viele Mitglieder werden den Gruppierungen der IOK in Deutschland derzeit zugerechnet, und wie hoch war deren Anzahl in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015? Nach derzeitigen Erkenntnissen werden 585 Personen als mutmaßliche Mitglieder Gruppierungen der italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) zugerechnet . Im Jahr 2015 waren dies 545 Personen. Erst seit dem Jahr 2013 erfolgen bundesweite Datenerhebungen, die belastbare Aussagen zu Mitgliederzahlen und Gruppen- bzw. Clanzugehörigkeiten zulassen. Im ersten Jahr der bundesweiten Datenerhebung wurden 482 mutmaßliche Mitglieder Gruppierungen der IOK zugerechnet. Vor dem Jahr 2013 wurden die Mitgliederzahlen durch anlassbezogene Auswertungen des Bundeskriminalamts (BKA), jedoch nicht jährlich erhoben. Diese Zahlen sind nicht miteinander vergleichbar . 2. Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Camorra nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell zugerechnet, und wie hoch war deren Anzahl in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015 (bitte jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)? Die Bundesregierung geht aktuell von 94 mutmaßlichen Mitgliedern aus, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und der Camorra zugeordnet werden können. Diese können mindestens 33 Teilgruppierungen bzw. Clans zugeordnet werden. Im Jahr 2015 konnten 95 Personen mindestens 31 Teilgruppierungen bzw. Clans und im Jahr 2013 88 Personen mindestens 34 Teilgruppierungen bzw. Clans der Camorra zugeordnet werden. Die Schwerpunkte bilden dabei Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein -Westfalen. Zu den Zahlen vor dem Jahr 2013 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10541 3. Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Cosa Nostra und der Stidda nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell zugerechnet , und wie hoch war deren Anzahl in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015 (bitte jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)? Die Bundesregierung geht aktuell von 123 mutmaßlichen Mitgliedern aus, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und der Cosa Nostra bzw. Stidda zugeordnet werden können. Diese können mindestens 29 Teilgruppierungen bzw. Clans zugeordnet werden. Im Jahr 2015 konnten 125 Personen mindestens 21 Teilgruppierungen bzw. Clans und im Jahr 2013 88 Personen mindestens 24 Teilgruppierungen bzw. Clans der Cosa Nostra bzw. Stidda zugeordnet werden. Die Schwerpunkte bilden dabei Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein- Westfalen. Zu den Zahlen vor dem Jahr 2013 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie viele Gruppierungen („Locale“) und Mitglieder werden der ’Ndrangheta nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell zugerechnet, und wie hoch war deren Anzahl in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015 (bitte jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)? Die Bundesregierung geht aktuell von 344 mutmaßlichen Mitgliedern aus, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und der ’Ndrangheta zugeordnet werden können. Diese können mindestens 61 Teilgruppierungen bzw. Clans zugeordnet werden. Im Jahr 2015 konnten 307 Personen mindestens 49 Teilgruppierungen bzw. Clans und im Jahr 2013 290 Personen mindestens 51 Teilgruppierungen bzw. Clans der ’Ndrangheta zugeordnet werden. Die ’Ndrangheta verfügt bereits seit den 70er Jahren über fest verwurzelte Strukturen in Deutschland. Es existieren Stützpunkte (sog. locale) innerhalb von Deutschland, die als Basis für kriminelle Handlungen dienen. Innerhalb dieser Struktur arbeiten z. T. auch verschiedene Clans zusammen. Die Bundesregierung geht aktuell von mindestens 18 bis 20 Stützpunkten („locale “) bundesweit aus. Da einem einzelnen Stützpunkt bis zu 50 Mitglieder zugerechnet werden können, ist von einem erheblichen Dunkelfeld bei den Mitgliederzahlen auszugehen. Die tatsächliche Zahl der Mitglieder, die der ’Ndrangheta zuzurechnen sind, dürfte bei geschätzten 800 bis 1 000 Mitgliedern liegen. Die Schwerpunkte liegen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein -Westfalen. Zu den Zahlen vor dem Jahr 2013 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass es in Deutschland rund 60 „Locale“ der ’Ndrangheta geben soll (SPIEGEL ONLINE, Schaltzentrale „Pettirosso“, 1. Februar 2019) Die Aussage des in dem Presseartikel zitierten italienischen Staatsanwalts Nicola Gratteri kann von der Bundesregierung so nicht bestätigt werden (siehe hierzu die Antwort zu Frage 4). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10541 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der apulischen OK (Sacra Corona Unità, Società Foggiana, Camorra Barese und die Gargano Mafia) nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell zugerechnet, und wie hoch war deren Anzahl in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015 (bitte jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)? Die Bundesregierung geht aktuell von 18 mutmaßlichen Mitgliedern aus, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und der apulischen OK zugeordnet werden können. Diese können mindestens neun Teilgruppierungen bzw. Clans zugeordnet werden. Im Jahr 2015 konnten 18 Personen mindestens 11 Teilgruppierungen bzw. Clans und im Jahr 2013 16 Personen mindestens 11 Teilgruppierungen bzw. Clans der apulischen OK zugeordnet werden. Die Schwerpunkte liegen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen . Zu den Zahlen vor dem Jahr 2013 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung italienischer Ermittlerinnen und Ermittler sowie internationaler Expertinnen und Experten, dass es sich bei der ’Ndrangheta um die weltweit gefährlichste kriminelle Organisation handelt, die eine sehr hohe globale Vernetzung aufweist, und welche Schlüsse zieht sie hieraus im Hinblick auf die hohe Präsenz der ’Ndrangheta in Deutschland (STUTTGARTER-ZEITUNG.DE, Das globale Netz der ’Ndrangheta, 5. Dezember 2018)? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die ’Ndrangheta eine sehr hohe globale Vernetzung aufweist. Die weitere Aussage, die ’Ndrangheta sei die weltweit gefährlichste kriminelle Organisation, ist eine eher subjektive Einschätzung und abhängig von den zugrunde gelegten Kriterien. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die ’Ndrangheta eine sehr bedeutende Gruppierung der Organisierten Kriminalität. Die Präsenz der ’Ndrangheta in Deutschland und das kriminelle Potenzial dieser Gruppierung sind wesentliche Aspekte, mit denen sich die Spezialdienststellen für OK-Bekämpfung in Bund und Ländern intensiv befassen. 8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung kriminelle Organisationen in Deutschland, die eine mit den Gruppen der IOK vergleichbare strukturelle und finanzielle Kompetenz besitzen? Eine Einschätzung der Bundesregierung hierzu findet sich im Bundeslagebild OK 2017: Eine qualitative Bewertung des Organisations- und Professionalisierungsgrades von OK-Gruppierungen kann anhand des sogenannten OK-Potenzials erfolgen. Es errechnet sich aus der Anzahl und Gewichtung der jeweils zutreffenden Indikatoren aus der Liste der „Generellen Indikatoren zur Erkennung OK-relevanter Sachverhalte“. Im Jahr 2017 lag das durchschnittliche OK-Potenzial von OK-Gruppierungen der IOK bei 50,8 Punkten und somit rund zehn Punkte über dem Durchschnitt aller OK-Verfahren (40,9 Punkte). Weder Rockergruppierungen (durchschnittliches OK-Potenzial: 45,7) noch rockerähnliche Gruppierungen (durchschnittliches Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10541 OK-Potenzial: 46,7) und Russisch-Eurasisch Organisierte OK-Gruppierungen (durchschnittliches OK-Potenzial: 45,9) weisen einen vergleichsweise hohen Organisations - und Professionalisierungsgrad auf wie die Gruppierungen der IOK. Angaben zum finanziellen Potenzial durch OK-Gruppierungen in Deutschland werden im Rahmen der Datenerhebung für das Bundeslagebild OK nicht erhoben. Eine Schätzung zur Gesamtheit des finanziellen Potenzials der jeweiligen OK- Gruppierungen in Deutschland ist aufgrund fehlender Parameter nicht möglich. 9. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der italienischen Antimafiabehörde „Direzione Investigativa Antimafia (DIA)“, dass sich die Gruppen der IOK in Deutschland bewusst besonders defensiv verhalten und auf Gewalttaten nahezu verzichten, um ihre Aktivitäten in Deutschland weitestgehend zu verschleiern (Handelsblatt Online, Italiens moderne Mafia tritt als Investment-Holding auf – auch in Deutschland, 15. Februar 2019)? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung der „Direzione Investigativa Antimafia (DIA)“. 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des italienischen Mafiaexperten Nando dalla Chiesa, der von einer systematischen Unterwanderung der Stadt Erfurt durch die ’Ndrangheta vom „Modell Erfurt“ spricht (Thüringer Allgemeine, Die Mafia und das Erfurter Modell , 15. August 2017)? Zu den Aussagen des italienischen Mafiaexperten Nando dalla Chiesa betreffend die Stadt Erfurt kann die Bundesregierung keine Aussagen machen. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, dass Gruppierungen der IOK allgemein bemüht sind, bei Investitionen die tatsächlichen Akteure und Geldflüsse zu verschleiern. Die entsprechenden Schlussfolgerungen von diesen und vergleichbaren Erkenntnissen werden u. a. bei den Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Geldwäsche berücksichtigt. 11. Inwiefern hat die Bundesregierung Hinweise, dass Gruppen der IOK beabsichtigt oder versucht haben, in Deutschland Personen der Politik, Medien, öffentlichen Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zu beeinflussen Im Jahr 2017 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung drei Fälle registriert, in denen Gruppen der IOK beabsichtigt oder versucht haben, in Deutschland Personen der Politik, Medien, öffentlichen Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zu beeinflussen . 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, die von einer Einflussnahme durch OK-Gruppierungen wie die IOK auf Personen der Politik, Medien, öffentlichen Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft in Deutschland ausgeht? Einflussnahmen krimineller Gruppierungen auf Personen der Politik, Medien, öffentlichen Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft stellen ein Wesensmerkmal der Organisierten Kriminalität dar, insbesondere auch der IOK. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10541 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass der italienische Gastwirt M. L. aus dem Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg im Austausch mit damaligen Vertretern der Landesregierung und dem Ministerpräsidenten Günter Oettinger gestanden haben soll (Zeitungsverlag Waiblingen, Die Forderung: Rund tausend Jahre Haft für Mafiosi, 17. April 2019)? Der Bundesregierung liegen zu dem beschriebenen Sachverhalt keine eigenen Erkenntnisse vor, auf deren Grundlage eine entsprechende Bewertung erfolgen könnte. 14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass mutmaßlich Mitglieder der öffentlichen Verwaltung und Mitglieder der Polizei in Nordrhein -Westfalen Dienstgeheimnisse an Mitglieder der IOK oder deren direktem Umfeld weitergegeben haben sollen (WELT.DE, Haben Beamte aus NRW der Mafia Dienstgeheimnisse verraten? 7. Dezember 2018)? Der Bundesregierung liegen zu dem beschriebenen Sachverhalt keine eigenen Erkenntnisse vor, aus denen entsprechende Konsequenzen gezogen werden könnten . 15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Direktors der italienischen Anti-Mafia-Einheit, Giuseppe Governale, dass insbesondere die ’Ndrangheta ihren Aktionsradios weiter ausbreitet sowie durch Korruption und Gewalt immer tiefer in die Gesellschaft eindringt und dadurch auch in Deutschland an Einfluss gewinnt (dpa, Europol: Mafia-Gruppen größte Bedrohung für Sicherheit in Europa, 16. April 2019)? Auch nach Einschätzung der Bundesregierung breitet die ’Ndrangheta ihren Aktionsradius weiter aus und ist auch in Deutschland aktiv. Die Aussagen zur „tiefen Eindringung in die Gesellschaft durch Korruption und Gewalt“ können auf Grundlage der hier vorliegenden Erkenntnisse von der Bundesregierung demgegenüber so nicht bestätigt werden. Hinsichtlich festgestellter Formen von Gewalt zur Durchsetzung von Interessen der ’Ndrangheta wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 16. Welche präventiven Maßnahmen können nach Einschätzung der Bundesregierung konkret getroffen werden, um eine Infiltrierung der öffentlichen Verwaltung und insbesondere der Sicherheitsbehörden durch die Organisierte Kriminalität im Allgemeinen und die IOK im Speziellen möglichst zu unterbinden? Die im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der IOK oder sonstiger mafiaähnlicher Organisationen gewonnenen Erkenntnisse können im Rahmen der Korruptionsprävention eingebracht werden. So können die festgestellten Formen der Einflussnahme in den bestehenden Präventionsmodellen im Rahmen der Korruptionsbekämpfung in Bund und Ländern berücksichtigt werden und dazu beitragen, Angehörige der öffentlichen Verwaltung weiter zu sensibilisieren. Hinsichtlich des Schutzes von Sicherheitsbehörden vor möglicher „Infiltrierung“ bestehen bereits höhere Anforderungen bei der Einstellung von Beschäftigten. So werden diese, je nach Einsatzgebiet, besonderen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10541 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von dem italienischen Journalisten Roberto Savino 2008 beschriebene Infiltrierung deutscher Nachrichtendienste bzw. Versuche einer solchen durch Gruppen der IOK (stern.de, „Für die Camorra bin ich nur Abschaum“, 18. September 2008)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 18. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Investitionen inkriminierter Gelder durch Gruppen der IOK in Deutschland im privaten und öffentlichen Sektor, und welche präventiven Maßnahmen können nach Einschätzung der Bundesregierung diesbezüglich ergriffen werden? Der Immobiliensektor ist eine Form der Geldanlage. Daher ist dieser Sektor auch für Personen, die der IOK zugerechnet werden, interessant. Näheren Aufschluss gibt die Fachstudie „Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland“ des BKA (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/ GeldwaescheFIU/fiuFachstudieGeldwaescheImmobiliensektor.html). 19. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass sich Gruppen der IOK anderer Gruppen der OK für ihre Aktivitäten bedient, und welche Rolle nimmt die IOK hierbei ein? a) Inwiefern ist ein arbeitsteiliges Verhalten von Gruppen der IOK und anderen kriminellen Organisationen festzustellen (bitte nach den unterschiedlichen Gruppen aufschlüsseln)? b) Inwiefern werden andere kriminelle Organisationen mit dem Schmuggel oder Verkauf von Drogen durch Gruppen der IOK betraut? c) Bei welchen kriminellen Organisationen liegen Hinweise auf eine arbeitsteilige Zusammenarbeit mit Gruppen der IOK vor? Die Fragen 19 bis 19c werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität ergeben sich für das Berichtsjahr 2017 keine Erkenntnisse, dass OK-Gruppierungen der IOK Verbindungen zu anderen – nicht der IOK zugehörigen – kriminellen Organisationen unterhalten. Über das Bundeslagebild OK hinaus liegen vereinzelt Erkenntnisse zu mutmaßlichen Kontakten zwischen IOK-Gruppierungen und rockerähnlichen Gruppierungen sowie zwischen IOK-Gruppierungen zu Gruppierungen der Russisch- Eurasischen OK (REOK) vor. Es liegen außerdem Erkenntnisse vor, dass mutmaßliche Mitglieder der IOK mit Rauschgiftkurieren und Gruppierungen zusammenarbeiten , die albanischer Herkunft sind. Dies betrifft einerseits den Bereich des Schmuggels von Cannabis-Produkten, welche insbesondere in Albanien hergestellt werden. Weiterhin ist andererseits ein arbeitsteiliges Vorgehen beim Schmuggel von Rauschgift (Kokain) aus Südamerika nach Europa und dem Weitertransport innerhalb Europas festgestellt worden. Hierbei organisieren Angehörige der IOK zum Teil die Beschaffung des Kokains in den Herkunftsländern. Personen albanischer Herkunft und deren Strukturen übernehmen anschließend zum Teil logistische Aufgaben bei der Übernahme der illegalen Ware in europäischen Seehäfen und dem Weitertransport in Europa. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10541 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ermittlungskomplex „Stige“? a) Welche strukturellen Erkenntnisse konnten gewonnen werden? b) Welche Erkenntnisse konnten bezüglich des Handels und Absatzes von Lebensmitteln durch die ’Ndrangheta in Deutschland gewonnen werden? c) Wie viele Haftbefehle wurden durch deutsche Sicherheitsbehörden vollstreckt , und wie viele dieser Haftbefehle wurden von deutschen Strafverfolgungsbehörden erwirkt? d) In welcher Höhe konnten vorläufige Vermögenssicherungen vorgenommen werden? Die Fragen 20 bis 20d werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Gesamtauswertung des Ermittlungskomplexes ist noch nicht abgeschlossen. Bereits jetzt konnten hieraus Erkenntnisse zum Modus Operandi im Hinblick auf die Zwangsabnahme verschiedener Produkte im Gastronomiebereich gewonnen werden. Bei sämtlichen Haftbefehlen handelte es sich um Europäische Haftbefehle, die von italienischer Seite gestellt worden sind. Von deutschen Strafverfolgungsbehörden wurden keine eigenen Haftbefehle erwirkt. Insgesamt wurden von italienischer Seite 13 Europäische Haftbefehle gestellt. Auf Basis der Haftbefehle wurden elf Personen in Deutschland festgenommen. Zwei der in Deutschland wohnhaften Personen, gegen die ein Europäischer Haftbefehl vorlag, waren zum Zeitpunkt der Maßnahme in Italien aufhältig. Diese Personen wurden dort festgenommen . Vermögenssicherungen wurden seitens der italienischen Behörden für die in Deutschland wohnhaften Beschuldigten aus dem Ermittlungsverfahren nicht beantragt . 21. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ermittlungskomplex „Pollino“? a) Welche strukturellen Erkenntnisse konnten gewonnen werden? b) Welche Schlüsse auf die Strukturen des Drogenhandels durch Gruppen der IOK konnten gewonnen werden? c) Wie viele Haftbefehle wurden durch deutsche Sicherheitsbehörden vollstreckt , und wie viele dieser Haftbefehle wurden von deutschen Strafverfolgungsbehörden erwirkt? d) In welcher Höhe konnten vorläufige Vermögenssicherungen vorgenommen werden? Die Fragen 21 bis 21d werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu den Einzelheiten laufender Ermittlungsverfahren , um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10541 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Zusammenwirken von terroristischen Vereinigungen im Sinne der §§129a und 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) und Gruppen der IOK, die über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/4104 hinausgehen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über die Antwort zu Frage 6 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4104 hinausgehen. 23. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über Verbindungen zwischen rechtsextremen und/oder rechtsterroristischen Gruppierungen und Gruppen der IOK? Der Bundesregierung sind keine rechtsextremistischen und/oder rechtsterroristischen Gruppierungen bekannt, die über Verbindungen zur IOK verfügen oder mit dieser zusammenwirken. 24. Inwiefern befasst sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Bestrebungen von Gruppen der IOK, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 5 i. V. m. § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – BVerfSchG) richten? Die Zuständigkeit für eine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ergibt sich aus § 3 ff. des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Hiernach sammelt das BfV gemeinsam mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen, die sich u. a. gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. IOK ist daher nicht Gegenstand einer Beobachtung durch das BfV, da sie nicht die Kriterien des § 3 BVerf SchG erfüllt. Es kann punktuell zu Überschneidungen zwischen den Beobachtungsobjekten des BfV und der IOK kommen. Eine strukturelle Erfassung darüber findet jedoch nicht statt. 25. Inwiefern befasst sich der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seines Auftrags zur Gewinnung von Erkenntnissen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, nach § 1 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst mit der IOK? Im Rahmen der Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags sammelt der Bundesnachrichtendienst unter Anwendung der ihm zur Verfügung stehenden gesetzlichen Befugnisse Informationen zur IOK und wertet diese aus. 26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten von Gruppen der IOK im Bereich der Kriminalität im oder mithilfe des Internets? Entwicklungen des Internets begünstigen kriminelle Aktivitäten der international agierenden Organisierten Kriminalität („crime enabler“). Auch die IOK nutzt die Möglichkeiten des Internets (Darknet, Kryptowährungen etc.) für ihre Aktivitäten im Bereich des illegalen Handelns aus. Für das Jahr 2017 wurden allerdings nach Kenntnis der Bundesregierung keine OK-Verfahren mit Aktivitäten von IOK Gruppierungen im oder mithilfe des Internets registriert. Hinsichtlich des illegalen Online-Wettspielmarktes wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10541 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass insbesondere italienische Gastronomen von Gruppen der IOK zur Abnahme von überteuerten und minderwertigen Lebensmitteln gezwungen werden, und welche präventiven Maßnahmen können nach Einschätzung der Bundesregierung dagegen ergriffen werden (vgl. FAZ.NET, Mafiosi wie aus einem „Tatort“, 9. Januar 2019)? Die Bundesregierung hält es für nachvollziehbar, dass vereinzelt Gruppen, die der IOK zugerechnet werden, gezielt auf italienische Gastronomiebetriebe zugehen, um diese zur Abnahme von Produkten zu bewegen. In diesen Gastronomiebetrieben ist vorrangig der Bedarf an italienischen Lebensmitteln vorhanden. Zudem kommen die Restaurantbetreiber teilweise aus den Regionen, aus denen die mutmaßlichen IOK Mitglieder stammen. In diesen Fällen ist die Ausübung von Zwang oder Androhung von Zwangsmitteln im Sinne von Strafen oder einem empfindlichen Übel nicht notwendig. Mitunter ist es ausreichend nur den Namen gewisser Personen zu nennen und für den Restaurantbetreiber ist offensichtlich, dass eine Verweigerung ggf. sanktioniert wird. Aufklärungsarbeit durch die für Gefahrenabwehr zuständigen Polizeidienststellen erscheint grundsätzlich eine geeignete Maßnahme im präventiven Bereich zu sein. In Zusammenarbeit mit entsprechenden Verbänden, die italienische Gastronomiebetriebe vertreten, könnten Aufklärungskampagnen zum oben genannten Phänomen der „Zwangsabnahme von Lebensmitteln“ durchgeführt werden. Potentiell Geschädigte sollten zur Anzeigenerstattung und Kooperation mit der Polizei ermuntert werden. 28. Welche Bedeutung hat Schutzgelderpressung durch Gruppierungen der IOK nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland, und hat die Bundesregierung Hinweise auf Veränderungen in diesem Deliktfeld? Es liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor, die eine Bewertung zur Bedeutung der Schutzgelderpressung durch Gruppierungen der IOK zulassen. 29. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über Tätigkeiten von Gruppen der IOK im legalen und illegalen Glückspiel- und Wettgeschäft? Der Bundesregierung liegen Informationen zum Engagement der IOK im Bereich des Online-Wettspielmarktes vor. Wettgeschäfte können aufgrund ihrer Struktur von den unterschiedlichen am Spiel teilnehmenden Parteien unter bestimmten Bedingungen dazu genutzt werden, inkriminierte Gelder in den legalen Wirtschaftsund Finanzkreislauf einzuspeisen. Die IOK nutzt diese Möglichkeiten u. a. in Malta. In Deutschland spielt dieses Phänomen bislang eine nachgeordnete Rolle. 30. Inwiefern hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/4104 zu Frage 22 neue Erkenntnisse über einen möglichen Zusammenhang zwischen der „Rekordbeschlagnahmung“ von Kokain im Jahr 2017 und der IOK erlangt (vgl. SPIEGEL ONLINE, „So viel Kokain beschlagnahmt wie nie zuvor“, 27. Dezember 2017)? Es haben sich hierzu keine neuen Erkenntnisse der Bundesregierung ergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333