Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. Mai. 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10550 19. Wahlperiode 31.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Margarete Bause, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10129 – Aktualisierung der gemeinsamen EU-Handelshilfe von 2007 und des übersektoralen Konzepts zu „Aid for Trade“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU und ihre Mitgliedstaaten, darunter die Bundesregierung, unterstützen seit über zehn Jahren durch verschiedene „Aid for Trade“ (AfT)/Handelshilfe- Initiativen die Handelskapazitäten der Länder des globalen Südens, wobei Handel als Instrument für Entwicklung angesehen wird. Mit dem Ziel, Wachstum anzukurbeln, Armut zu verringern und mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen , soll die gemeinsame EU-Handelshilfe seit 2007 die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den Ausbau des Handels in Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries, LDCs) und somit deren Integration in das globale Handelssystem fördern (vgl. Ratsdok.- Nr. 14312/17, S. 2). Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verwies im eigenen übersektoralen Konzept für Aid for Trade von 2011 ebenfalls auf das Ziel der „Integration [der Partnerländer ] in regionale und internationale Handelsbeziehungen“ (S. 3). Zusätzlich böte die Handelshilfe verbesserte Investitionsmöglichkeiten für die deutsche Wirtschaft (vgl. S. 4). Seit der Aufnahme der EU-Handelshilfe im Jahr 2007 veröffentlicht die Europäische Kommission regelmäßig einen Fortschrittsbericht über die Handelshilfe und handelsbezogene Hilfe der EU und resümierte im Jahr 2017, dass trotz der Handelshilfe die LDCs weiterhin am Rande der Weltwirtschaft und der Anteil des verarbeitenden Gewerbes in Entwicklungsländern klein geblieben waren. Viele Entwicklungsländer hätten an den globalen Wertschöpfungsketten und der Digitalisierung weiterhin kaum Anteil; Industrialisierung, Produktivität und Diversifizierung seien in vielen Entwicklungsländern weiterhin begrenzt (vgl. S. 4). Neben Maßnahmenvorschlägen zur fortlaufenden Weiterentwicklung der EU-Strategie betont die Europäische Kommission insbesondere die Notwendigkeit , vermehrt private Investitionen zu mobilisieren, Synergieeffekte zwischen EU-Handelsabkommen und der Handelshilfe herzustellen und menschenrechtliche Auswirkungen von Handels- und Investitionsinitiativen im Rahmen der nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit genauer zu analysieren (vgl. S. 5 und 6). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10550 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auf nationaler Ebene wurde das Konzept 2015 vom Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) überprüft. Vor dem Hintergrund seiner Studie empfahl das DEval, dass das BMZ nachhaltiges und integratives Wachstum stärker berücksichtigen, sowie die Kohärenz zwischen Handels - und Entwicklungspolitik prüfen müsse (vgl. www.deval.org/files/content/ Dateien/Evaluierung/Berichte/DEval_Desk%20Study%20AfT_final.pdf, S. viii). Statistiken seien nicht ausreichend, um die Handelshilfe zu bewerten, sondern auch das Projektdesign und die konkreten Wirkungsmechanismen müssten in regelmäßigen Abständen, ähnlich wie auf EU-Ebene, genau evaluiert werden, um den Mehrwert der Initiativen beurteilen zu können (vgl. S. ix). Das BMZ gab in einer Stellungnahme zur Studie des DEval (www.bmz.de/ de/zentrales_downloadarchiv/erfolg_und_kontrolle/BMZ_Stellungnahme_zur_Deval Studie_GermanAfT_01_04_2015_final.pdf) an, dass es die Empfehlungen weitestgehend teile und zügig umsetzen werde. Das Bundesministerium werde das eigene übersektorale Konzept zu Aid for Trade aktualisieren und die genauen Wirkungsmechanismen von handelsrelevanten Projekten verbessern und klarer kommunizieren. Des Weiteren erkannte das BMZ an, dass weitere Studien, vor allem im Feld, notwendig wären. Die Aktualisierung der gemeinsamen EU-Handelshilfe im Jahr 2017 hätte die Chance geboten, die Handelshilfe sozialer, ökologischer und nachhaltiger auszurichten und an qualitativem Wachstum zu orientieren, anstatt auf Handel und Privatinvestitionen als Selbstzweck zu setzen. Jedoch bleiben beim vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog der EU einige zentrale Fragen zur Überprüfung der Entwicklungsdienlichkeit und Förderung des Gemeinwohls durch die Handelshilfe und zur Kohärenz zwischen Handels- und Entwicklungspolitik der EU offen . Diese konnten nach Ansicht der Fragesteller von der Bundesregierung auch in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am 12. März 2019 nicht ausgeräumt werden. Zudem bleibt nach Ansicht der Fragesteller unklar, wie die Bundesregierung die Aktualisierungsvorschläge der Europäischen Kommission einschätzt und wie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sein eigenes übersektorales Konzept zu „Aid for Trade“, wie in der Stellungnahme zur DEval-Studie in 2015 angekündigt, zu überprüfen und aktualisieren gedenkt, um seinerseits die Handelshilfe sozialer, ökologischer und nachhaltiger auszurichten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung begrüßt die Anpassung der EU-Strategie „Wohlstand durch Handel und Investitionen – Aktualisierung der gemeinsamen EU-Strategie für Handelshilfe von 2007“ von 2017. Die Ziele der überarbeiteten EU-Strategie, wie die stärkere Ausrichtung auf die soziale und ökologische Dimension von Nachhaltigkeit sowie die verstärkte Konzentration auf die am wenigsten entwickelten Länder, stellen wichtige Fortentwicklungen dar. Die neue EU-Strategie hat zudem ein hohes Maß an Übereinstimmung mit der im Jahr 2017 vorgelegten erneuerten übersektoralen Strategie „Freier und fairer Handel als Motor für Entwicklung – Die deutsche Strategie für Aid for Trade“ (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier405_ 07_2017.pdf). Diese wurde in einem umfangreichen, partizipativen Prozess erarbeitet und hat damit die alte Strategie „Aid for Trade in der deutschen Entwicklungspolitik “ ersetzt. Der zentrale Bezugsrahmen des Strategiepapiers „Freier und fairer Handel als Motor für Entwicklung“ sind die nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10550 1. Inwiefern soll die Handelshilfe Partnerländer für wirtschaftliche Verluste aufgrund der Marktöffnung für den globalen Handel, beispielsweise durch die EPAs (Economic Partnership Agreements), kompensieren? Die von Deutschland geleistete handelsbezogene Hilfe (Aid for Trade – AfT) zielt darauf ab, die Handelskapazitäten in Entwicklungsländern zu stärken. Die Partnerländer sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die Chancen, die sich aus der Marktöffnung ergeben, zu nutzen und die Kosten zu minimieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 2. Welchen Stellenwert nimmt die Handelshilfe bei dem Bestreben des BMZ, den gerechten Handel zu fördern, ein? AfT spielt für die inklusive und nachhaltige Gestaltung des globalen Handels eine zentrale Rolle. Seit 2013 ist Deutschland zweitgrößter bilateraler Geber der AfT- Initiative der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) und hat 2017 AfT in Höhe von rund 4,5 Mrd. US-Dollar geleistet. Im Juli 2017 wurde die neue übersektorale Strategie „Freier und fairer Handel als Motor für Entwicklung – Die deutsche Strategie für Aid for Trade“ veröffentlicht. Damit war Deutschland das erste Land, das seine AfT-Strategie an den sich verändernden globalen Rahmenbedingungen und den Sustainable Development Goals (SDGs) ausgerichtet hat. 3. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung mit der Handelshilfe die im Marshallplan mit Afrika (S. 4) angestrebte „wirtschaftliche Entwicklung von unten“? Die Bundesregierung hat sich in der Kooperation mit Afrika zum Ziel gesetzt, Handelsströme in und mit Afrika auszuweiten und zugleich die nachhaltige Wertschöpfung auf dem Kontinent zu steigern. Viele Länder in Afrika sind bislang nur in geringem Maße in den regionalen oder internationalen Handel eingebunden. Sie stehen vor der doppelten Herausforderung, ihr Wirtschaftswachstum beschäftigungswirksam zu erhöhen und ihre Produktion und ihre Lieferketten nachhaltiger zu gestalten. Basierend auf dem Strategiepapier „Freier und fairer Handel als Motor für Entwicklung – Die deutsche Strategie für Aid for Trade“ setzt hier die deutsche Handelshilfe an und trägt so zur Erreichung der Ziele des Marshallplans mit Afrika bei. AfT beinhaltet neben Handelspolitik, Handelsregulierung und Handelsentwicklung auch die Förderung von Infrastruktur und produktiven Kapazitäten, z. B. durch die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Dies erfolgt zudem mit den Außenwirtschaftsförderinstrumenten des Bundes wie beispielsweise dem im Aufbau befindlichen Wirtschaftsnetzwerk Afrika. Deutschland fördert hier insbesondere die Entwicklung nachhaltiger Wertschöpfungsketten. Dazu gehört auch, dass Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards in Handels- und Produktionsprozessen verankert werden. Über Maßnahmen in den Bereichen Qualitätsinfrastruktur und Handelserleichterung werden die Partnerländer darin unterstützt, die erforderlichen Qualitätsstandards ihrer Produkte sicherzustellen und durch vereinfachte und beschleunigte Zollverfahren verstärkt an internationalen Wertschöpfungsketten zu partizipieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10550 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Handelsabkommen und Handelshilfe tatsächlich zum Gemeinwohl (z. B. Ernährungssouveränität, Umweltschutz , Daseinsvorsorge) in Entwicklungsländern, insbesondere den LDCs, und nicht nur zum reinen Wirtschaftswachstum beitragen? Die Bundesregierung unterstützt die wertebasierte Handelspolitik der Europäischen Union (vgl. Strategie „Handel für alle“ der Europäischen Kommission aus 2015; http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/october/tradoc_153880.PDF). Seit 2011 enthalten bilaterale und regionale EU-Freihandelsabkommen Nachhaltigkeitskapitel als festen Bestandteil. Sie setzen den Rahmen für eine an Sozialund Umweltstandards ausgerichtete Wirtschaftsentwicklung. Die Nachhaltigkeitskapitel beziehen sich unter anderem auf Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) und multilaterale Umweltschutzabkommen, die von den Vertragsparteien ratifiziert wurden bzw. ratifiziert werden sollen und stärken so die multilaterale Regierungsführung. Deutschland unterstützt die von der Europäischen Kommission in einem 15- Punkte-Plan formulierten Vorschläge zur verbesserten Um- und Durchsetzung der jeweiligen Nachhaltigkeitskapitel (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/ february/tradoc_156618.pdf). Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung für eine ergebnisoffene Prüfung unterschiedlicher Mechanismen zur effektiveren Durchsetzung von Nachhaltigkeitsbestimmungen ausgesprochen. Die Bundesregierung unterstützt auch die entwicklungsförderliche Ausgestaltung des multilateralen Handelssystems. So unterstützt sie beispielsweise finanzielle Beiträge an den „Doha Development Agenda Global Trust Fund“ (DDAGTF), der Entwicklungsländern dabei hilft, WTO- Abkommen umzusetzen und ihre Verhandlungskapazität zu stärken. Zudem unterstützt sie das „Advisory Centre on WTO Law“ (ACWL) in Genf, das Entwicklungsländern dabei hilft, ihre Interessen im WTO-Streitbeilegungssystem zu vertreten. 5. Auf welche wissenschaftlichen Studien und Erkenntnisse beziehen sich die EU und die Bundesregierung, um die Grundannahme zu rechtfertigen, dass die aktuelle Handelspolitik der EU gegenüber Entwicklungsländern, insbesondere den LDCs, einen positiven Beitrag zur Agenda 2030 leistet? Die EU hat das Allgemeine Präferenzsystem (APS) kürzlich überprüft (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/october/tradoc_157434.pdf). Ein Ergebnis ist, dass die Länder, die zwischen 2011 und 2016 APS-Präferenzen in Anspruch nahmen, einen Anstieg der EU-Einfuhren aus Entwicklungsländern verzeichnen konnten. Der höchste Zuwachs konnte hierbei für die 49 Länder nachgewiesen werden, die als Least Developed Countries (LCD) von der „Everythingbut -arms“-Initiative (EBA) profitieren. Ihre Exporte in die EU stiegen von 11,3 Mrd. Euro (2011) auf 23,5 Mrd. Euro (2016). Gleichwohl besteht auch weiteres Verbesserungspotenzial für die Nutzung des APS durch die LDC (https://mia.giz.de/qlink/ID=245660000). 6. Inwiefern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die weitestgehend noch nicht abgeschlossenen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Teil des Cotonou-Folgeabkommens werden, das derzeit auf europäischer Ebene verhandelt wird? Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements – EPA) werden nicht Teil des Cotonou-Folgeabkommens sein. Das EU-Verhandlungsmandat für das Cotonou-Folgeabkommen nimmt allerdings Bezug auf die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10550 EPA. Im Rahmen der Verhandlungen soll beispielsweise angestrebt werden, dass grundlegende Elemente (z. B. Menschenrechte) des Cotonou-Folgeabkommens auch auf die EPA angewendet werden können. 7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass trotz des in der Mitteilung der Europäischen Kommission ausformulierten Zieles, insbesondere regionale Wirtschaftsbeziehungen und Integration fördern zu wollen (vgl. Ratsdok.-Nr. 14312/17, S. 13), die afrikanischen EPA- Verhandlungsgruppierungen nicht den Regional Economic Communities (RECs) entsprechen? Die EPA-Verhandlungsgruppen sind von den afrikanischen Partnerstaaten selbst gewählt. Diese sind teilweise in mehreren Regional Economic Communities (RECs) Mitglied, wodurch sich Überschneidungen ergeben können. Dies stellt aus Sicht der Bundesregierung keine Beeinträchtigung der regionalen Wirtschaftsbeziehungen und Integration dar. 8. Inwiefern hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung trotz der bisher noch ausstehenden Ratifikation des ECOWAS-EPA (ECOWAS = Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft) ihre Unterstützung für das WPA-Entwicklungsprogramm PAPED/EPADP bereits aufgenommen, und inwiefern sind die dafür vereinbarten 6,5 Mio. Euro bereits in Projekte in Westafrika geflossen? Zusammen mit den westafrikanischen Partnern hat sich die EU auf PAPED verständigt , um unter anderem für eine wettbewerbsfähige und harmonisierte Wirtschaft in der Region einen zusätzlichen Beitrag zu leisten. Zwischen 2014 und 2020 sind insgesamt 6,5 Mrd. Euro in Aussicht gestellt worden. Schwerpunkte von PAPED sind die Bereiche Infrastruktur sowie Landwirtschaft. 9. Inwiefern profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung die am wenigsten entwickelten Länder von der Integration in das globale Handelssystem im Gegensatz zum regionalen Handel, sodass es eine gezielte Handelshilfe hierfür rechtfertigt? Anhand welcher Beispiele begründet die Bundesregierung ihre Position? Ziel der WTO-Initiative AfT ist es, die Partnerländer gleichermaßen bei der Integration in die Weltwirtschaft sowie in regionale Wirtschaftsräume zu unterstützen . Regionale Wirtschaftsintegration stellt daher auch eines der sechs Handlungsfelder der Strategie „Freier und fairer Handel als Motor für Entwicklung – Die deutsche Strategie für Aid for Trade“ dar und steht nicht im Gegensatz zur Einbindung in den Welthandel. Deutschland stärkt im Rahmen von AfT die Kapazitäten regionaler Wirtschaftsgemeinschaften (beispielsweise Economic Community of West African States – ECOWAS, Southern African Development Community - SADC, East African Community – EAC, Association of Southeast Asian Nations – ASEAN), um die regionale Wertschöpfung voranzubringen und intra-regionalen Handel zu steigern . Über regionale Wirtschaftsintegrationsprojekte im Bereich Qualitätsinfrastruktur werden LDCs mit eingebunden (z. B. ECOWAS, Communauté Économique et Monétaire de l'Afrique Centrale – CEMAC) und durch eine Harmonisierung der Normung, aber auch der messtechnischen Infrastruktur an das globale Handelssystem angeschlossen. Durch die Harmonisierung von Qualitätsstandards Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10550 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Vereinfachung des Warenverkehrs für landwirtschaftliche Güter wird so zum Beispiel auch der regionale Agrarhandel gestärkt und ein Beitrag zur Ernährungssicherung geleistet. 10. Wie ist der Stand des Aufbaus „partizipativer Monitoring-Systeme vor Ort“ (Antwort der Bundesregierung vom 20. März 2019 auf die Mündliche Frage 18 des Abgeordneten Uwe Kekeritz, Plenarprotokoll 19/88, S. 10447 C), mit denen die Auswirkungen der EPAs analysiert werden sollen ? a) In welchen Ländern wird das Monitoring bereits durchgeführt? b) Welche staatlichen und nichtstaatlichen Akteure partizipieren an dem Monitoring (bitte nach Ländern auflisten)? c) Welche Ergebnisse hatte das Monitoring bisher (bitte nach Ländern aufschlüsseln )? d) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Monitoring (bitte nach Vorhaben und Ländern aufschlüsseln)? Die Fragen 10 bis 10d werden gemeinsam beantwortet. Partizipative Monitoring-Mechanismen befinden sich in allen EPA-Regionen im Aufbau. Die EU begleitet alle Abkommen in regelmäßigen Abständen durch ein eigenes Monitoringverfahren. Beispielsweise liegt für das CARIFORUM-EPA eine Wirkungsanalyse aus dem Jahr 2013 vor. Eine weitere aktuelle Wirkungsanalyse zu diesem EPA wird derzeit erarbeitet, aktuell läuft eine öffentliche Konsultation dazu. 11. Mit welchen konkreten Maßnahmen reagierte die Bundesregierung auf die Empfehlung des DEval von 2015, dass das BMZ in Bezug auf die Handelshilfe nachhaltiges und integratives Wachstum stärker berücksichtigen sowie die Kohärenz zwischen Handels- und Entwicklungspolitik prüfen müsse (vgl. S. xii)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 12. Inwiefern überprüfte und aktualisierte die Bundesregierung seit den Empfehlungen des DEval und der entsprechenden Stellungahme des BMZ das übersektorale „Aid for Trade“-Konzept auf die Wirksamkeit der Handelshilfe bezüglich einer zukunftsfähigen Entwicklung im globalen Süden? a) Inwiefern stützte sie sich dabei nicht nur auf die Auswertung von Statistiken , sondern auch auf die Evaluation des Projektdesigns und der konkreten Wirkungsmechanismen wie vom DEval empfohlen? b) Inwiefern wurden weitere Studien, vor allem im Feld, wie in der BMZ- Stellungnahme von 2015 angekündigt, durchgeführt? c) Wie regelmäßig sollen derartige Evaluationen in Zukunft stattfinden? d) Wo können die Ergebnisse der Evaluationen und Feldstudien eingesehen werden? Die Fragen 12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet. Das Bundeministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat, entsprechend seiner Stellungnahme zu den Empfehlungen des DEval, im Jahr 2017 die Strategie „Freier und fairer Handel als Motor für Entwicklung – Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10550 Die deutsche Strategie für Aid for Trade“ veröffentlicht. Darüber hinaus hat das BMZ, wie angekündigt, die Leitlinien für die Anwendung des Handelsmarkers zur Kennzeichnung der Handelshilfe in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) überarbeitet und präzisiert. Die Strategie „Freier und fairer Handel als Motor für Entwicklung – Die deutsche Strategie für Aid for Trade“ soll im Jahr 2022 evaluiert werden. Neue Studien zur Umsetzung der Strategie „Freier und fairer Handel als Motor für Entwicklung – Die deutsche Strategie für Aid for Trade“ liegen bislang noch nicht vor. Sie sollen mit Blick auf die geplante Evaluierung erstellt werden. Die Bundesregierung überprüft die Wirksamkeit von AfT-Maßnahmen durch projektbezogene Evaluierungen auf Ebene der durchgeführten Vorhaben. Das sogenannte wirkungsorientierte Monitoring ist fester Bestandteil aller Vorhaben und der Projektberichterstattung. Darüber hinaus werden Maßnahmen der Handelsförderung regelmäßig und anlassbezogen im Stichprobenverfahren evaluiert. Im Rahmen dieser Evaluierungen werden die Konzeption der Maßnahmen sowie ihre erzielten Wirkungen systematisch analysiert und bewertet. 13. Falls die BMZ-Handelshilfe bisher noch nicht überprüft und aktualisiert wurde, womit begründet die Bundesregierung, dass dies seit der Veröffentlichung des Konzeptes 2011 noch nicht geschehen ist? Auf welche Erfolgsbilanz stützt sich dann die Bundesregierung bei der Fortführung des bisherigen „Aid for Trade“-Konzepts? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 14. Welche in EU-Freihandelsabkommen institutionalisierte Monitoring-Mechanismen , die laut den Aktualisierungsvorschlägen „als zusätzliches Mittel zur Identifizierung zweckdienlicher Handelshilfe-Maßnahmen“ (Ratsdok.- Nr. 14312/17, S. 7) genutzt werden sollen, sind der Bundesregierung bekannt ? EU-Freihandelsabkommen sehen regelmäßig vor, jeweils einen Handelsausschuss und verschiedene thematische Unterausschüsse zu etablieren, beispielsweise zu Warenhandel, Zollfragen, Dienstleistungen sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. a) Wie schätzt die Bundesregierung die Tauglichkeit dieser Monitoring-Mechanismen ein, die nachhaltige Entwicklungsförderlichkeit von Abkommen oder Handelshilfe-Maßnahmen zu überprüfen? Die institutionalisierten Strukturen stellen eine effektive Möglichkeit dar, im Dialog mit den Vertragspartnerstaaten die Umsetzung und Auswirkungen der Abkommen auch auf ihre Kompatibilität mit den Vereinbarungen zu einer nachhaltigen Entwicklung zu überprüfen. Insbesondere der Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung ist dafür zuständig, die Umsetzung der Vereinbarungen zu einer nachhaltigen Entwicklung zu überwachen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 16e verwiesen. b) Welche Konsequenzen wurden aus den bisherigen Ergebnissen der Monitorings gezogen? Die Ergebnisse von Monitoring-Mechanismen werden genutzt, um mit den Partnern gezielte Unterstützungsmaßnahmen zu identifizieren und einzuleiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10550 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Auf welche konkrete Weise soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Zivilgesellschaft des jeweiligen Partnerlandes konsultiert werden, um die Wirkung der EU-Handelshilfe zu überprüfen (vgl. Ratsdok.-Nr. 14312/17, S. 10), und durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung die Empfehlungen der Zivilgesellschaft im Anschluss an die Konsultation umzusetzen ? Die Wirkungen der Handelshilfe werden grundsätzlich auf Ebene der durchgeführten Vorhaben unter Einbeziehung der von den Maßnahmen begünstigten Akteure überprüft. Laut EU-Handelshilfe sollen die vorhandenen Mechanismen zur Konsultation der Zivilgesellschaft (beispielsweise die sogenannten Domestic Advisory Groups, DAGs) genutzt werden, um über die Handelshilfe in den Dialog zu treten und so die Relevanz der Maßnahmen zu erhöhen. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber den Regierungen der Partnerländer und gegenüber der EU- Kommission dafür ein, dass den konkreten Ergebnissen dieser Konsultationen bei der Planung und Konzeption von Folgemaßnahmen Rechnung getragen wird. 16. Welche konkreten Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung angewendet werden, um auf EU-Ebene die „Auswirkungen von Handelsund Investitionsinitiativen auf die Menschenrechte genauer zu analysieren“ (Ratsdok.-Nr. 14312/17, S. 11)? a) Gilt die Analyse nur für Neuvorhaben oder auch für bestehende? Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet. Die EU gibt bereits seit einigen Jahren für Handels- und Investitionsinitiativen (Abkommen) Folgenabschätzungen vor Verhandlungsbeginn in Auftrag. Ergänzend beinhalten Nachhaltigkeitsfolgenabschätzungen (Sustainability Impact Assessments , SIA) neben wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen bereits seit 2012 auch die Untersuchung der Auswirkungen der Handels- und Investitionsinitiativen auf Menschenrechte. Diese sind somit eines von vier zentralen Prüfkriterien in den SIA. b) Wie stellt die EU sicher, dass die Analysen im Vorfeld der Neuaufnahme von Handels- und Investitionsinitiativen stattfinden? Eine allgemeine Folgenabschätzung wird bereits vor Beginn der Verhandlungen durchgeführt. Diese untersucht grundlegende wirtschaftliche, soziale, ökologische und relevante menschenrechtliche Auswirkungen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob Verhandlungen aufgenommen werden. Ist dies der Fall, so wird eine umfassende SIA erstellt, die eine tiefergehende Analyse darstellt und in den Verhandlungsprozess einfließt. Eine wichtige Rolle spielen zudem Expost -Evaluierungen. Diese werden nach einer gewissen Umsetzungszeit eines Abkommens durchgeführt, um Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob das Abkommen die gewünschten Wirkungen erreicht hat, und somit ggf. Konsequenzen hieraus für zukünftige Abkommen zu ziehen sind. c) Von wem bzw. von welcher Institution sollen sie durchgeführt werden? Die SIA werden durch die Generaldirektion Handel beauftragt und von unabhängigen externen Instituten durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10550 d) Inwiefern sind davon auch soziale (ILO-Arbeitsnormen) und ökologische (Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen) Rechte abgedeckt ? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 16a und 16b verwiesen. e) Inwiefern wird ein fortlaufendes Menschenrechtsmonitoring im Verlauf einer Initiative sichergestellt? Auch in der Implementierungsphase von Abkommen wird eine fortlaufende Überprüfung der Auswirkungen sichergestellt. Beispielsweise enthalten viele Nachhaltigkeitskapitel die Verpflichtung auf Seiten der EU sowie des Partnerlandes , DAGs einzurichten. Diese sollen sich mehrmals im Jahr treffen, um die Einhaltung der Nachhaltigkeitskapitel zu überprüfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333