Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 29. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10558 19. Wahlperiode 03.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10202 – Mittelvergabe beim Lausitz-Festival V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Deutsche Bundestag stellte dem Haushalt der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) im Haushaltsjahr 2018 4. Mio. Euro für die Durchführung des Lausitz-Festivals zur Verfügung. Ziel der Förderung ist die gezielte „Stärkung der Lausitzregion durch attraktive kulturelle Veranstaltungen“ (siehe Kommentierung der BKM zum Haushalt 2019, sog. blaues Buch, EP 0452, S. 99). Das Lausitz-Festival soll ab 2019 ein jährlich wiederkehrendes Kunstfestival in der Lausitzregion sein und insbesondere die „Potenziale der Region als identitätsstiftende Kernregion“ wiederentdecken und vermitteln. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Projekt eines Lausitzfestivals ist der Bundesregierung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2018 bekannt geworden. Die Lausitz ist eine Region, die sich über Teile der Territorien des Landes Brandenburg und des Freistaates Sachsen erstreckt und durch die bevorstehende Beendigung des langjährigen Kohlebergbaus und deren Folgen für Mensch und Umwelt vor großen Herausforderungen steht. Die Bundesregierung hat deshalb schon seit Beginn der Gespräche zur möglichen Umsetzung des Projektes darauf Wert gelegt, dass das Vorhaben eine grundsätzliche inhaltliche Unterstützung der Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen erfährt, die üblicherweise für die Finanzierung von kulturellen Aktivitäten nach dem Subsidiaritätsprinzip vorrangig zuständig und künftig zu beteiligen sind. Weiterhin wurde darauf hingewirkt, kulturelle Akteure aus der betroffenen Region mit ihren Erwartungen und ihren kulturellen Potentialen in die Überlegungen zur künftigen Gestaltung eines Lausitzfestivals einzubeziehen. Aus diesem Grund wurde zuerst eine Ideenkonferenz mit Akteuren aus der Region durchgeführt und seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Der Initiator und Antragsteller für das Festival hatte Gelegenheit, seine Vorstellung von der künstlerischen Zielsetzung eines Lausitzfestivals vorzustellen und modellhaft mit einer Reihe von Konzerten im Rahmen einer Auftaktveranstaltung zu verwirklichen. Über die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10558 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode mögliche Fortführung des Festivals sowie – im Falle einer positiven Entscheidung – seiner künstlerischen und organisatorischen Ausrichtung wird gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Brandenburg unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Ideenkonferenz entschieden. 1. Auf Grundlage welcher Kriterien bzw. Förderanforderungen hat die Bundesregierung der weiteren Vergabe der Fördermittel für das Lausitz-Festival durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen stattgegeben? Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2018 einen Beschluss zur Erhöhung des Titels 684 21 – Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater – um 4 Mio. Euro gefasst und eine neue Erläuterungsziffer „2.24 Lausitz-Festival“ ausgebracht. In den zugehörigen Bemerkungen wurde vorgegeben: „Neue Erläuterungsziffer für das Lausitz-Festival der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.“ Der Beschluss ist in den Beschluss des Haushaltsgesetzgebers über den Bundeshaushalt 2018 unverändert eingegangen. Die Bewilligung der BKM erfolgte in 2019 gemäß der §§ 23, 44 BHO sowie den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen . 2. Fand nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausschreibung für die Trägerschaft des Lausitz-Festivals statt? a) Wenn ja, wer hat diese Ausschreibung wann durchgeführt, und anhand welcher Förderkriterien und anhand welches Konzeptes, Zeit- und Finanzierungsplanes erhielt die Kulturservicegesellschaft mbH Görlitz den Zuschlag ? b) Wenn nein, warum nicht, und wie wurde die Trägerschaft bestimmt? Die Kulturstiftung Sachsen hat die Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH als unmittelbar durchführenden Veranstalter selbst ausgewählt, weil sie für die Abwicklung der Veranstaltung nicht über die erforderlichen Voraussetzungen verfügte . 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Zeitpunkt der Zustellung des Förder- bzw. Vergabeentscheides an die Kulturservicegesellschaft mbH Görlitz? Welcher Förderzeitraum wurde festgelegt? Der Bewilligungsbescheid wurde der Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH in Abstimmung mit der Kulturstiftung Sachsen von der BKM mit Datum vom 15. März 2019 direkt zugestellt. Der Bewilligungszeitraum begann mit dem genehmigten förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn am 19. Februar 2019 und endet am 31. Juli 2019. 4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Fördermittel- bzw. Vergabebescheid die konkrete Auflage beinhaltete, den ersten Teil des Festivals zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beginnen oder das Lausitz-Festival zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt bzw. beendet zu haben? Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Auftaktveranstaltung wurde durch die Kulturstiftung Sachsen in Absprache mit den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10558 5. Enthält der Förderbescheid nach Kenntnis der Bundesregierung Auflagen bezüglich der vollständigen Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2019 bzw. deren Übertragbarkeit auf nachfolgende Jahre? Seitens der BKM wurden zunächst nur Mittel für die Ideenkonferenz sowie die modellhaften Auftaktkonzerte bewilligt. Der Zuwendungsbescheid sieht die Übertragung von Mitteln nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. In welchen weiteren Orten der Lausitz – außer Görlitz – werden von der Bundesregierung Projekte auf der Grundlage des Haushaltstitels „Lausitz- Festival“ gefördert (bitte detaillierte Auflistung darüber, welche Veranstaltungen in welcher Stadt bzw. Ortschaft gefördert werden, anführen)? Im Rahmen der Auftaktveranstaltung wurden außerhalb von Görlitz folgende Konzerte gefördert: - 29. März 2019, Hoyerswerda: Jazzkonzert - 30. März 2019, Zittau: Konzert, Johann Sebastian Bach, „Johannespassion“ - 2. April 2019, Cunewald: Konzert, Anton Bruckner, 7. Sinfonie. 7. Welche Teilnehmer bzw. Ensembles konnten sich nach Kenntnis der Bundesregierung bis zu welchem Zeitpunkt für eine Teilnahme an dem Lausitz- Festival bewerben? 8. Wie viele Bewerbungen sind nach Informationen der Bundesregierung bei den Veranstaltern eingegangen? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Künstlerische Programme werden in der Regel kuratiert und nicht ausgeschrieben . Dementsprechend wurde auch das Programm der Auftaktveranstaltung durch einen von der Kulturstiftung Sachsen ausgewählten künstlerischen Leiter zusammengestellt. 9. Welche weiteren Veranstaltungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr im Rahmen des Lausitz-Festivals noch stattfinden? Über die Fortsetzung wurde noch keine Entscheidung getroffen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Verfahren der Berufung des Intendanten des Lausitz-Festivals? a) Gab es hierzu ein öffentliches Verfahren, bei dem auch Persönlichkeiten der Region berücksichtigt wurden? b) Wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10558 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Auswahlgremium zur Besetzung der künstlerischen Leitung des Lausitz-Festivals? a) Wenn ja, mit welcher Besetzung? b) Wenn nein, warum nicht? c) Für welchen Zeitraum wurde der Intendant berufen? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der hier als Intendant bezeichnete künstlerische Leiter der Auftaktkonzerte hat für die Kulturstiftung Sachsen eine künstlerische Gesamtkonzeption für ein Lausitzfestival entworfen. Über vertragliche Konditionen, die über die künstlerische Leitung der Auftaktveranstaltung hinausgehen, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Frage einer künftigen Organisation des Festivals, die die künstlerische Leitung einschließt, wird im Ergebnis der Ideenkonferenz ggf. mit den Beteiligten noch zu entscheiden sein. 12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die bisher im April 2019 durchgeführten Maßnahmen – mit einem Budget von 1 Mio. Euro – evaluiert werden, um zu prüfen, ob der Zielsetzung des Festivals („Potenziale der Region als identitätsstiftende Kernregion“ wiederentdecken und vermitteln) damit entsprochen wurde? Das Bewilligungsverfahren sieht eine Erfolgskontrolle und einen Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises vor. Eine darüber hinausgehende Evaluation der Auftaktveranstaltung ist nicht vorgesehen, weil die Frage der weiteren künstlerischen Schwerpunkte und Akteure dezidiert Bestandteil der Ideenkonferenz war und bei der möglichen Weiterführung des Festivals Berücksichtigung finden wird. 13. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob neben dem eigenen Orchester des designierten Intendanten auch andere Klangkörper und Musikschaffende bzw. Künstler anderer Gattungen eingeladen wurden bzw. noch werden? Es traten ebenfalls das renommierte Vocalensemble Intrada aus Russland, die Europa-ChorAkademie aus Görlitz sowie der Jazzpianist Nitai Hershkovits im Rahmen der Auftaktveranstaltungen auf. Über künftige Inhalte und Mitwirkende wird im Rahmen der weiteren Gespräche mit den Beteiligenden zu entscheiden sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333