Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1056 19. Wahlperiode 05.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/770 – Mögliche Förderung von linksextremen Projekten in Thüringen durch Bundesprogramme V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend förderte im Zuge des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ (vorher „Toleranz fördern, Kompetenz stärken“) diverse Veranstaltungen des Vereins „Antifaschistische Politik & Kultur in Südthüringen e. V.“ in Zusammenarbeit mit der sogenannten Antifa Arnstadt-Ilmenau. Dies geht aus Beiträgen auf der Homepage des Vereines hervor (http://kulturundpolitik.blogsport.de/). Darunter fanden sich auch Veranstaltungen, die sich gegen die Partei Alternative für Deutschland (AfD) richteten, beispielsweise wurde am 19. Dezember 2014 ein Vortrag zum Thema „3 Monate AfD im Thüringer Landtag – Zwischenbericht zum Rechtsruck in Thüringen “ veranstaltet (http://kulturundpolitik.blogsport.de/images/tresen6front.jpg). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 3, 6, 7, 8, 9 und 10 fällt nur eingeschränkt in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung, da sie größtenteils Vorgänge im Freistaat Thüringen und dort ansässige Antifa-Gruppierungen betrifft und somit in den Verantwortungsbereich der Landesregierung des Freistaats Thüringen fällt. Der Verantwortungsbereich der Bundesregierung ist daher nur insoweit eröffnet , als es um deren Kenntnis über diese Vorgänge geht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1056 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Förderung von Projekten, die mit Mitteln für das Bundesprogramm „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ausgestattet, sich gegen die Partei Alternative für Deutschland richten? Im Rahmen der Bundesförderung allgemein, wie auch des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind Projekte, die sich ausdrücklich gegen politische Parteien richten und willkürlich die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigen sollen, nicht förderfähig. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Projekte gefördert werden, die sich gegen die Partei Alternative für Deutschland richten. 2. Von welchen Fällen hat die Bundesregierung bundesweit, insbesondere in Thüringen, Kenntnis, in denen Projekte oder Veranstaltungen unter Beteiligung der sogenannten Antifa durch Bundesprogramme gefördert wurden? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Bundesprogramme der Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention („Demokratie leben!“ und Zusammenhalt durch Teilhabe“) bezieht. Aufgrund der unspezifischen Fragestellung sowohl im Hinblick auf die Akteure (sogenannte Antifa ) als auch im Hinblick auf ihre Rolle („unter Beteiligung“) kann die Frage ohne weitere Konkretisierung nicht beantwortet werden. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis, dass Mitglieder, Anhänger und Sympathisanten des Vereins „Antifaschistische Politik & Kultur in Südthüringen e. V.“ und „Antifa Arnstadt-Ilmenau“ oder andere Antifa-Gruppen, die mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wurden, an den Krawallen zum G20-Gipfel am 7./8. Juli 2017 teilgenommen haben und dabei polizeilich in Erscheinung getreten sind? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach Mitglieder, Anhänger und Sympathisanten des Vereins „Antifaschistische Politik und Kultur in Südthüringen e. V.“ und „Antifa Arnstadt-Ilmenau“ oder andere Antifa Gruppen, die mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ gefördert wurden, an den Krawallen zum G20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 teilgenommen haben und dabei polizeilich in Erscheinung getreten sind. 4. Wurden die Fördermittelbescheide der eingangs erwähnten Veranstaltungen überprüft, und gab es im Zuge dessen Regressforderungen? Falls ja, in welcher Höhe, und bei welchen Veranstaltungen? Die eingangs erwähnten lokalen Veranstaltungen sind Einzelmaßnahmen der Partnerschaften für Demokratie (Bundesprogramm „Demokratie leben!“) bzw. der Mikroprojektfonds der Lokalen Aktionspläne (Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“). Als solche obliegen die Förderentscheidungen über Einzelmaßnahmen den Begleitausschüssen der Partnerschaften für Demokratie bzw. Lokalen Aktionspläne und die Prüfung der entsprechenden Verwendungsnachweise der jeweiligen Gebietskörperschaft. Widerrufsverfahren gegenüber der Partnerschaft für Demokratie des Ilm-Kreises oder dessen Vorgängerprojekt bestehen gegenwärtig nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1056 5. Hält es die Bundesregierung aufgrund der eingangs erwähnten Fälle für notwendig , die 2014 abgeschaffte „Extremismusklausel“ (vgl. www.tagesspiegel. de/politik/kampf-gegen-rechts-umstrittene-extremismusklausel-wird-abge schafft/9414922.html) wieder einzuführen? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wann wird die Bundesregierung die „Extremismusklausel“ wieder einführen? Alle Organisationen, die mit Bundesmitteln gefördert werden, müssen auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. In den Bundesprogrammen „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird durch ein Begleitschreiben zum Förderbescheid vorgeschrieben, dass keine Steuergelder an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen. Dieses Vorgehen ist rechtlich verbindlich. Die Bundesregierung nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen, um sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert oder als Kooperationspartner geführt werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Die Wiedereinführung der Demokratieklausel bzw. Demokratieerklärung wird von der geschäftsführenden Bundesregierung nicht beabsichtigt. 6. Welche Erkenntnisse über Mitgliederzahl, Struktur und Strategie linksextremer Gruppen in Thüringen liegen der Bundesregierung vor? Laut Verfassungsschutzbericht des Freistaats Thüringen 2016 umfasste das (geschätzte ) linksextremistische Personenpotenzial in Thüringen im fraglichen Zeitraum 345 Personen, von denen 130 als gewaltorientiert gelten. 7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzierungsquellen linksextremistischer Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse , insbesondere des Vereins „Antifaschistische Politik & Kultur in Südthüringen e. V.“ und der „Antifa Arnstadt-Ilmenau“, vor? 8. Liegen der Bundesregierung insbesondere Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang linksextremistische Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen über ihre Mitgliedschaft hinaus Anhänger bei bestimmten Anlässen (z. B. Demonstration) mobilisieren konnten? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindung linksextremistischer Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen mit entsprechenden Vereinigungen und Personenzusammenschlüssen in den übrigen Teilen der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus? Organisatorisch sind in Thüringen sowohl die „Deutsche Kommunistische Partei“ (DKP) als auch die „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“ (MLPD) vertreten. Von den extremistischen Zusammenschlüssen der Partei DIE LINKE. verfügen die „Kommunistische Plattform“ und „CubaSí“ über Strukturen in Thüringen . Auch die bundesweit agierende Rote Hilfe e. V. verfügt in Thüringen über Ortsgruppen. Bei den vorgenannten Personenzusammenschlüssen handelt es sich um bundesländerübergreifend aktive Organisationen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1056 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Verbindungen weiterer, insbesondere gewaltorientierter, linksextremistischer Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen mit entsprechenden Gruppierungen in den übrigen Teilen der Bundesrepublik Deutschland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. So lehnen insbesondere Autonome, die die mit Abstand größte Gruppe im Bereich des gewaltorientierten Linksextremismus bilden, eine Einbindung in langfristige und verbindliche Strukturen ab. Ihr Wirkungsbereich bleibt meist lokal beschränkt. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bereitschaft linksextremistischer Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen zu militanter Gewaltanwendung bis hin zu terroristischen Aktivitäten vor? Haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren linksextremistische Ausschreitungen in Thüringen zugenommen? Wenn ja, in welchem Umfang? Gewaltorientierte Linksextremisten, insbesondere Autonome, begreifen Gewalt als „Mittel der eigenen Befreiung“ und als Instrument, um die eigene Identität und „Wut auf die Verhältnisse“, also den „Kapitalismus“, auszudrücken. Die eigene Gewalt wird als legitime Reaktion auf die vermeintlich „strukturelle Gewalt “ des Staates dargestellt. Erkenntnisse, dass eine davon abweichende Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch Linksextremisten in Thüringen vorhanden ist, liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung liegen weder Erkenntnisse über die Bereitschaft linksextremistischer Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen zu terroristischen Aktivitäten vor, noch zu linksextremistischen Ausschreitungen in Thüringen, die von bundesweiter Bedeutung sind vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Wie viele Personen wurden in Thüringen seit 2010 durch linksextremistisch motivierte Gewalttaten verletzt oder getötet (bitte nach Jahr, Art und Anzahl der Straftatbestände sowie den involvierten Organisationen aufschlüsseln)? 13. Wie viele linksextremistisch motivierte Anschläge und Angriffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf staatliche (Bund, Land) sowie kommunale Behörden und Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen der Bundeswehr , Polizei und Justiz in Thüringen, seit 2001 verübt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und beim Bundeskriminalamt wurden und werden keine entsprechenden Ermittlungsverfahren in eigener Zuständigkeit geführt. Im Übrigen liegen der Bundesregierung Zahlenangaben zu den konkret abgefragten , nur auf den Freistaat Thüringen bezogenen Sachverhalten nicht vor. Auch eine Abfrage bei der Bundespolizei und der Bundeswehr zu Frage 12 hat keine einschlägigen Erkenntnisse ergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333