Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 28. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10571 19. Wahlperiode 03.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10271 – Ergebnisse der „Fulda-Runde“ 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2002 treffen sich meist Ende März bzw. Anfang April in Fulda Vertreter des Bundesverkehrsministeriums, der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahn- Bundesamts, um die unterjährige und mittelfristige Finanzplanung für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene zu besprechen. Am 26. und 27. März 2019 fand nach Informationen der Fragesteller die 18. derartige Zusammenkunft statt. Sinn und Zweck der „Fulda-Runde“ als Finanzierungs- und Bauprogrammbesprechung auf Arbeitsebene ist die projektscharfe Aufteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Eigenmittel der Deutsche Bahn AG auf die laufenden Neu- und Ausbauvorhaben sowie neu zu beginnende Vorhaben. Dabei werden auch die unterjährig entstandenen Änderungen, durch unterschiedliche Planungs- und Baufortschritte oder Verzögerungen im Bauablauf berücksichtigt . Weiterhin berät die „Fulda-Runde“ über die Finanzplanung für den Neuund Ausbau auf Sicht von fünf bis zehn Jahren. Die „Fulda-Runde“ ist nach Auffassung der Fragesteller auch eine nachholende Priorisierung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, da im Bundesverkehrswegeplan 2030 eine eindeutige Priorisierung und Rangfolge der Schienenprojekte abermals nicht umgesetzt wurde. 1. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sollen auf Basis der Erörterungen der „Fulda-Runde“ noch im Jahr 2019 Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen werden (bitte genaue Projektbezeichnung mit aktueller Kostenschätzung angeben)? Dies betrifft nach aktuellem Stand folgende Vorhaben/Teilvorhaben: ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden: Bf Neukieritzsch, Bf Altenburg, Lehndorf–Gößnitz (206 Mio. Euro), Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10571 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH: Horb–Neckarhausen (35 Mio. Euro, Vereinbarung am 25. April 2019 unterzeichnet ), ABS/NBS Hamburg–Lübeck–Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ): (1,7 Mrd. Euro, ohne Fehmarnsundquerung), Knoten Köln: Ausbau südlich der Gummersbacher Straße (349 Mio. Euro), Umschlagbahnhof Karlsruhe (15 Mio. Euro), VDE 9, ABS Leipzig–Dresden, 3. Baustufe: Zeithain–Leckwitz (101 Mio. Euro), Überholgleise für 740 m-Züge (Paket 2019, 26 Mio. Euro). 2. Welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sollen nach den Beratungen der „Fulda-Runde“ im Laufe des Jahres 2019 neu in die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung und damit in die SV Lph 1/2 A bzw. B aufgenommen werden? 3. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet der Vorstand der Deutsche Bahn AG die Erteilung des Planungsauftrags – also die interne Projektfreigabe – derzeit vor? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Folgende Vorhaben/Teilvorhaben sind in diesem Jahr für die Aufnahme in die Planungsvereinbarungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI (SV Lph 1/2) vorgesehen : ABS Regensburg–Mühldorf, ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH (Gäubahn): güterverkehrstauglicher Ausbau Knoten Frankfurt: Machbarkeitsstudie Fernbahntunnel, Knoten Hamburg: zusätzlicher Bahnsteig Gleis 9 in Hamburg Hbf, neue Abstellanlage in Hamburg-Wandsbek und Bahnsteiggleis Elmshorn, Knoten Hannover: Neubau Verbindungsgleis und Durchfahrgleis Lehrte, zusätzliches Gleis 15/16 in Hannover Hbf (inkl. Mittelbahnsteig), Knoten Köln: Ausbau Abzweig Flughafen bis Köln-Steinstraße, sowie nach Klärung offener Punkte als mögliche Nachrücker: ABS Niebüll–Klanxbüll (–Westerland), ABS/NBS Hannover–Bielefeld (–Hamm): 300 km/h-Variante für Deutschlandtakt . Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG ist die Erteilung der entsprechenden Planungsaufträge erst nach vollzogener Aufnahme in die SV Lph 1/2 vorgesehen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10571 4. Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene werden die Leistungsphasen 1 und 2 demnächst abgeschlossen, und welche Vorhaben und Teilprojekte sollen nach den Beratungen der „Fulda-Runde“ im Laufe des Jahres 2019 in die SV Lph 3/4 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung aufgenommen werden? Ein Abschluss der Leistungsphasen 1/2 ist bei den nachfolgend aufgeführten Vorhaben /Teilvorhaben im Jahr 2019 zu erwarten. ABS Berlin–Dresden, 2. Baustufe, ABS Hannover–Berlin (Lehrter Stammbahn) (neu in die SV Lph 3/4 aufzunehmende Maßnahme), ABS Kehl–Appenweier (POS Süd): Ostkopf Bf Kehl inkl. Kinzigbrücke und ETCS (neu in die SV Lph 3/4 aufzunehmende Maßnahme), ABS Lübeck–Schwerin (neu in die SV Lph 3/4 aufzunehmende Maßnahme), ABS Nürnberg–Marktredwitz–Hof/–Grenze D/CZ, Marktredwitz–Gren-ze D/CZ, ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle, Stendal–Uelzen (2. Baustufe), ABS/NBS Hamburg–Hannover u. a. (Alpha-E), Rotenburg–Verden, ABS/NBS Hamburg–Lübeck–Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ): Fehmarnsundquerung, ABS/NBS Karlsruhe–Basel, StA 7 (NBS), Korridor Mittelrhein, Zielnetz I: Wallauer Spange (neu in die SV Lph 3/4 aufzunehmende Maßnahme), Umschlagbahnhof Regensburg-Burgweinting, Umschlagbahnhof Ulm Nord, VDE 9, ABS Leipzig–Dresden: Knoten Riesa (neu in die SV Lph 3/4 aufzunehmende Maßnahme). 5. Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene befinden sich Anpassungsfinanzierungsvereinbarungen in Vorbereitung (bitte neuen und bisherigen Finanzierungsrahmen einschließlich der geplanten Abfinanzierung gegenüberstellen )? Die jährliche Anpassungsvereinbarung für die laufenden Vorhaben des Bedarfsplans ist nicht Gegenstand der sogenannten Fulda-Runden. Der Umfang der Vereinbarung erstreckt sich auf sämtliche in der Finanzierung befindlichen Vorhaben . Die jährliche Anpassungsvereinbarung wird erst nach Vorliegen der notwendigen Kostenfortschreibungen für alle Vorhaben im Laufe des Sommers/Frühherbstes erstellt und gegen Ende eines jeden Jahres abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10571 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet die Deutsche Bahn AG derzeit die Ausschreibung der Leistungsphasen 5 bis 9 vor? Dies betrifft nach Auskunft der Deutschen Bahn AG die nachfolgend aufgeführten Vorhaben/Teilvorhaben des Bedarfsplans: ABS Berlin–Dresden: Bf Wünsdorf ABS Emmerich–Oberhausen: Teilmaßnahmen ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden: Bf Neukieritzsch und Lehndorf–Gößnitz ABS Köln–Aachen: Aachen Rothe Erde ABS Leipzig–Dresden: Zeithain–Leckwitz ABS München–Lindau–Grenze D/A: Teilmaßnahmen ABS Oldenburg–Wilhelmshaven: Teilmaßnahmen ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH (Gäubahn): Horb–Neckarhausen ABS/NBS Karlsruhe–Basel StA 9: Teilmaßnahmen ABS/NBS Nürnberg–Ebensfeld: Eggolsheim–Strullendorf Knoten Berlin, Dresdner Bahn (Südkreuz–Blankenfelde): Teilmaßnahmen Rhein-Ruhr-Express: Teilmaßnahmen Überholgleise für 740m Züge: Teilmaßnahmen 7. Wie soll sich die Bereitstellung von Planungsmitteln nach der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung auf Sicht der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln (bitte bereitgestellte Planungsmittel nach Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – differenzieren )? Die Finanzierung von Planungskosten bei Bedarfsplanvorhaben erfolgt über die nachfolgend mit ihrem jeweils aktuellen Vertragsstand aufgelisteten Sammelvereinbarungen . Die Mittel werden im Rahmen dieser Vereinbarungen als Gesamtbudget ohne weitere Ausdifferenzierung zur Verfügung gestellt. Die Fortschreibung des Finanzbedarfs erfolgt im Rahmen der jährlichen Anpassungsvereinbarung . Sammelvereinbarung (SV) Summe (in TEUR) 2019 ff. SV Lph. 1/2 A 211.050 SV Lph. 1/2 B 25.000 SV Lph. 3/4 202.900 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10571 8. Welchen „Investitionshochlauf“ will die Bundesregierung bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene für den Bundeshaushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung organisieren, um die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene bis 2030 weitgehend umzusetzen bzw. mindestens mit ihrem Bau zu beginnen? 9. Welche jährliche Mittelausstattung bei den Bedarfsplanvorhaben („Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“) hält die Bundesregierung für notwendig, um die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene bis 2030 weitgehend umzusetzen bzw. mindestens mit ihrem Bau zu beginnen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen des Zukunftsbündnisses Schiene war für die Umsetzung der prioritären Vorhaben des Bedarfsplans ein Finanzbedarf von ca. drei Mrd. Euro p. a. ermittelt worden. Korrelierend mit dem erwarteten Fortschritt der bereits initiierten Planungen und der anschließenden Baurechtserlangung ist der volle Finanzbedarf voraussichtlich ab der zweiten Hälfte der 2020er Jahre erforderlich. Der notwendige Finanzhochlauf dafür ist im Mittelfristzeitraum sicherzustellen. Ein erhöhter Mittelbedarf für den Bundeshaushalt 2020 resultiert daraus nicht. 10. Welche neuen Vorhaben und Teilprojekte hat die Deutsche Bahn AG für den kommenden Investitionsrahmenplan (IRP 2019 bis 2023) „angemeldet“, und bis wann soll der neue Investitionsrahmenplan veröffentlicht werden? Die Vorbereitungen zur Erstellung des neuen Investitionsrahmenplans 2019 bis 2023 (IRP 2019 bis 2023) laufen derzeit. Der IRP 2019 bis 2023 soll im Jahr 2019 veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333