Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10572 19. Wahlperiode 03.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10174 – Wirtschaftlichkeit der Infrastrukturabgabe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zwischen 2013 und 2018 hat die Bundesregierung insgesamt 42 Mio. Euro zur Vorbereitung der Einführung der Pkw-Maut verausgabt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 19/9545). Im Bundeshaushalt 2019 sind weitere Ausgaben in Höhe von 86 Mio. Euro für die Vorbereitung der Einführung der Pkw-Maut eingeplant. Somit summieren sich die bisherigen Aufwendungen des Bundes vor Vorbereitung der Einführung der Pkw-Maut auf über 128 Mio. Euro. Die Bundesregierung selbst rechnet mit jährlichen laufenden Kosten für den Mautbetrieb von 247 Mio. Euro (vgl. Prognose der Einnahmen aus dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen bei der Einführung einer Infrastrukturabgabe, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI –, Januar 2019, S. 17). Hinzu kommen Kosten für den privaten Betrieb des Mautsystems: Im Oktober 2018 gab der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer bekannt, dass der Auftrag zur Kontrolle der Pkw-Maut an den österreichischen Anbieter Kapsch vergeben wurde. Hierfür ist über die Vertragslaufzeit von zwölf Jahren eine Vergütung von bis zu 120 Mio. Euro möglich. Ende Dezember 2018 gab das Bundesverkehrsministerium bekannt, dass auch die Erhebung der Pkw-Maut vergeben wurde: an ein Konsortium aus dem österreichischen Anbieter Kapsch und dem deutschen Anbieter Eventim. Das Auftragsvolumen soll hier über zwölf Jahre hinweg ca. 2 Mrd. Euro betragen. Aufgrund dessen stellen sich aus Sicht der Fragesteller grundsätzliche Fragen zur Wirtschaftlichkeit des Mautsystems und des Projektes Infrastrukturabgabe. Inzwischen prüft auch der Bundesrechnungshof die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes. 1. Wie viele und welche Formen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (vorläufige und/oder abschließende) hat die Bundesregierung vor der Vergabe der Leistungen in den Bereichen „Erhebung“ und „Kontrolle“ für die Infrastrukturabgabe durchführen bzw. erstellen lassen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10572 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie lauteten die konkreten Aufträge für die von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, und welcher Leistungsumfang wurde jeweils in Auftrag gegeben? 3. Wann ist die vorläufige und wann ist die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt worden (bitte jeweils konkrete Zeiträume benennen)? 4. Seit wann sind die finalen Versionen der vorläufigen und der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Bundesregierung bekannt? 5. Wer führte die vorläufige und die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch, und wie lauten die Namen der beteiligten technischen und wirtschaftlichen Berater des Bundes (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 37 und 38 auf Bundestagsdrucksache 19/9545)? 6. Welche Vergütungen wurden den Auftragnehmern, die die vorläufige und die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt haben, jeweils insgesamt gezahlt? Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Gemäß den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung sind für alle finanzwirtschaftlichen Maßnahmen der öffentlichen Hand angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Diese dienen dazu, die wirtschaftlichste Beschaffungsvariante zu identifizieren. Hierfür wurde die Variante der öffentlichen Leistungserbringung mit der Variante der privaten Leistungserbringung anhand der barwertigen Kosten der Beschaffungsvarianten verglichen. Für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als wirtschaftlich-technischer Berater des Bundes im Projekt Infrastrukturabgabe beauftragt. Es wurde eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Form eines ganzheitlichen Berichts für die Bereiche Erhebung und Kontrolle durchgeführt (Juni 2017). Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden für den Bereich Erhebung im Dezember 2018 und für den Bereich Kontrolle im Oktober 2018 abgeschlossen. Für die Höhe der Aufwendungen die im Bereich der Beratungsleistungen entstanden sind, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9545 verwiesen. 7. Inwiefern wurden internationale Erfahrungen aus anderen Ländern mit Mautsystemen, bei denen die Betreiberaufgabe durch die öffentliche Hand wahrgenommen wird, in der vorläufigen und der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigt? Soweit einschlägig und übertragbar, wurden internationale Erfahrungen mit Mautsystemen in den vorläufigen und abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen berücksichtigt. 8. Welche Annahmen hinsichtlich der Gesamtkapitalkosten eines privaten Betreibers (WACC – Weighted Average Cost of Capital –, also einschließlich Renditeforderungen der Privaten im Bereich des Eigenkapitals) wurden im Rahmen der vorläufige und der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung jeweils getroffen? In den vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden unter Berücksichtigung der jeweiligen Projektspezifika branchen- und marktübliche Gesamtkapitalkosten abgebildet. In abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10572 methodisch keine Annahme hinsichtlich der Kapitalkosten des Privaten zu treffen . 9. Aus welchen Gründen verweigert die Bundesregierung die Veröffentlichung , der vorläufigen und der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung , vollständig und in ungeschwärzter Form, so wie sie es bei Toll Collect auch getan hat (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 37 und 38 auf Bundestagsdrucksache 19/9545)? 10. Aus welchen Gründen verweigert die Bundesregierung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einsicht in die vorläufige und abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, obwohl es auch die Möglichkeit gibt, diese als Verschlusssache eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu hinterlegen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 37 und 38 auf Bundestagsdrucksache 19/9545)? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Derzeit wird die Möglichkeit der Veröffentlichung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Projekt Infrastrukturabgabe durch die Bundesregierung geprüft. 11. Inwiefern wurde bei der vorläufigen und der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Variante einer Inhouse-Vergabe der Pkw-Maut-Erhebung an Toll Collect berücksichtigt? Eine Inhouse-Vergabe der Erhebung der Infrastrukturabgabe an die Toll Collect GmbH wurde im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht berücksichtigt . Zum Zeitpunkt der Er-stellung der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Infrastrukturabgabe befand sich die Toll Collect GmbH nicht im dauerhaften Besitz des Bundes. Diese Entscheidung wurde erst am 15. Januar 2019 getroffen. Eine Inhouse-Vergabe wäre daher nicht möglich gewesen . 12. Seit wann und in welcher Form befasst sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesrechnungshof mit der Prüfung des Projektes Infrastrukturabgabe ? Hat der Bundesrechnungshof der Bundesregierung mitgeteilt, welche Aspekte des Projektes er prüft, wie lange die Prüfung voraussichtlich andauern wird, und wann sie mit einem Abschlussbericht beendet werden soll, und in welcher Form plant die Bundesregierung den Abschlussbericht den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen? Die „Prüfung zur bestehenden und geplanten Nutzerfinanzierung der Bundesfernstraßen “ wurde durch den Bundesrechnungshof gegenüber dem BMVI mit Prüfungsankündigung am 11. November 2014 formal eröffnet. Es ist eine begleitende Prüfung des Bundesrechnungshofes. Wann und in welcher Form ein Abschluss des Prüfungsverfahrens durch den Bundesrechnungshof erfolgt und ob dies den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht wird, entscheidet der Bundesrechnungshof. Hierauf hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10572 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie viele der 263 neu geschaffenen Stellen in BMVI, Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und BAG (Bundesamt für Güterverkehr) sind derzeit besetzt (vgl. Bundeshaushalt 2019 und Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/9545; bitte die Anzahl der zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage besetzten Stellen im Vergleich zu den eingeplanten Stellen für alle drei Institutionen differenziert darstellen)? Wie viele der noch nicht besetzten Stellen sind derzeit ausgeschrieben, und zu welchem Zeitpunkt sollen nach den Planungen der Bundesregierung alle Stellen in allen drei Institutionen besetzt sein? Der aktuelle Stand der Besetzung der Planstellen und Stellen im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe stellt sich wie folgt dar: Institution Planstellen/ Stellen im Haushalt 2019 davon besetzt BMVI 8 6 BAG 245 21 KBA 173 34 Die bisher noch nicht besetzten Planstellen / Stellen sind ausgeschrieben und werden sukzessive besetzt. 14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Dieselanteile der Fahrzeugflotten in Frankreich, Belgien, Österreich, Luxemburg, den Niederlanden , Tschechien, Dänemark und Polen zwischen 2015 und 2019 (Stand: Mai 2019) jeweils entwickelt (bitte jahresscheibengenau angeben)? Es wird auf die im Internet veröffentlichte Einnahmeprognose zur Infrastrukturabgabe www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/prognose-einnahmen-verkaufvignetten .pdf?__blob=publicationFile verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen bezüglich der Entwicklung der Dieselanteile in den entsprechenden Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Aus welchem Grund geht die Bundesregierung davon aus, dass die zuletzt 2002 ermittelten Werte bzw. Daten der Ein- und Durchfahrten (EuD) ausländischer Pkw auf Bundesautobahnen eine geeignete Datengrundlage für die Einnahmeprognose der Infrastrukturabgabe darstellen, und wieso hat die Bundesregierung darauf verzichtet, aktuelle Daten für die EuD erheben zu lassen, um eine solide Berechnungsgrundlage für die zu erwartenden Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe zu besitzen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/9545)? Die Einnahmeprognose der Infrastrukturabgabe basiert auf einer soliden Datengrundlage und Berechnungsmethodik. Das Vorgehen wurde gutachterlich bestätigt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10572 16. Wie wird sich die Entlastung deutscher Pkw mit Abgasnorm Euro 6 bei der Kfz-Steuer in Bezug auf die Infrastrukturabgabe ab 1. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2024 jährlich (in Millionen Euro) entwickeln (vgl. „Im Jahr 2020 beträgt die zusätzliche Steuerentlastung durch die ökologische Komponente für die besonders umweltfreundlichen EURO 6-Fahrzeuge rund 110 Millionen Euro“, Prognose der Einnahmen aus dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen bei der Einführung einer Infrastrukturabgabe, BMVI, Januar 2019, S. 17)? Das Modell zur Abschätzung der Entwicklung der Zahl und der Bemessungsgrundlagen technischer Art für deutsche Pkw mit der Euro-6-Abgasnorm wird derzeit aktualisiert. Aufgrund der obligatorischen Euro-6-Abgasnorm bei Neufahrzeugzulassungen , ist von einer steigenden Entlastung bis 2024 auszugehen. 17. Wie setzen sich die Gesamteinnahmen (brutto) der Infrastrukturabgabe, die das Bundesverkehrsministerium mit jährlich rund 3,6 Mrd. Euro prognostiziert (Prognose der Einnahmen aus dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen bei der Einführung einer Infrastrukturabgabe , BMVI, Januar 2019), exakt zusammen, und wie sollen sie sich zwischen dem 1. Dezember 2020 und 1. Dezember 2024 entwickeln (bitte nach Einnahmen durch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge und nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge bzw. gebietsfremde Fahrzeuge aufschlüsseln und die prognostizierten Entwicklungen für jedes Jahr angeben )? 18. Wie entwickeln sich nach den Planungen der Bundesregierung die Systemkosten (laufende Betriebs- und Personalkosten) der Pkw-Maut und ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Einziehung der Infrastrukturabgabe zwischen 2020 und 2024? 19. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe ab dem Erhebungszeitpunkt (voraussichtlich 1. Dezember 2020) in einem Zeitraum von fünf Jahren konstant sein werden, und wenn ja, auf welcher Grundlage basiert diese Annahme, und wenn nein, welche Entwicklungen der Einnahmen der Infrastrukturabgabe erwartet die Bundesregierung in den ersten fünf Jahren nach Erhebungsbeginn? Die Fragen 17 bis 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die im Internet veröffentlichte Einnahmeprognose zur Infrastrukturabgabe verwiesen. Dort werden die Einnahmen der Infrastrukturabgabe nach Inländern und Gebietsfremden unter Einbezug der Fahrtzwecke aufgeschlüsselt: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/prognose-einnahmen-verkauf-vignetten. pdf?__blob=publicationFile. Zur Entwicklung der Einnahmen und der Systemkosten wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 155 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 19/8434 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10572 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welchen Auftragswert (in Euro) hat der Vertrag, den das BMVI zur Unterstützung und unabhängigen Begutachtung der Systemerrichtung mit der P3 communications GmbH abgeschlossen hat (Drucksache des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur Nr. 19(15)136, S. 4 und Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/9545), und welche konkreten Leistungen wurden bisher erbracht (bitte einzeln aufschlüsseln), und welche Beträge (in Euro) wurden bisher gegenüber dem BMVI in Rechnung gestellt, bzw. welche Summen hat das BMVI bisher im Rahmen des Vertrages nach Zeitaufwand und Stunden bezahlt? Gemäß § 39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 Vergabeverordnung (VgV) kann zum Auftragswert und Mittelabfluss keine Aussage getroffen werden. 21. Wann wird die Bundesregierung ihre Prüfung der Frage, inwiefern die Prüfungsergebnisse der unabhängigen Begutachtung der Systemerrichtung durch einen unabhängigen Gutachter dem Verkehrsausschuss und dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht werden können, voraussichtlich abgeschlossen haben (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/9545)? Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Über einen Abschluss der Prüftätigkeit kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die Bundesregierung ist jedoch bestrebt, die Prüfung zeitnah abzuschließen. 22. Wann wird die Bundesregierung die Prüfung der Frage, inwiefern die Vertragsunterlagen der von ihr abgeschlossenen Verträge zur „Erhebung“ und „Kontrolle“ der Infrastrukturabgabe den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zeitnah in geeigneter Form zugänglich gemacht werden, voraussichtlich abgeschlossen haben (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/9545)? Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, da die beteiligten Dritten, der Betreiber Erhebung und der Auftragnehmer automatische Kontrolle, in die Prüfung eingebunden werden müssen. Über einen Abschluss der Prüftätigkeit kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die Bundesregierung ist jedoch bestrebt, die Prüfung zeitnah abzuschließen. 23. Wann wird die Bundesregierung die Prüfung der konkreten Synergiepotenziale zwischen dem Lkw-Mautsystem bzw. den Lkw-Maut-Infrastrukturen und dem Pkw-Mautsystem bzw. den Infrastrukturen zur Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe (vgl. Schreiben von KPMG an das BMVI „Vergabeverfahren Lkw-Maut 2018+ – Theoretische Neuberechnung der vWU auf Basis aktualisierter Planungsannahmen“, S. 17/30) abgeschlossen haben? Wie konkret prüft die Bundesregierung die möglichen Synergien ab, bzw. wie hat sie den Prozess zur Überprüfung der Potenziale ausgestaltet, und welche Akteure und Institutionen sowie Berater und Gutachter sind in diesen Prozess in welchem Umfang involviert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 30, 31 und 32 auf Bundestagsdrucksache 19/9545)? Die Prüfung der Synergiepotenziale läuft derzeit noch unter Einbindung der rechtlichen und wirtschaftlichen Berater des BMVI im Projekt Infrastrukturabgabe . Über einen Abschluss der Prüftätigkeit kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die Bundesregierung ist jedoch bestrebt, die Prüfung zeitnah abzuschließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10572 24. Welchen Effizienzvorteil haben die Gutachter für die Vorteilhaftigkeit der Fremdvergabe der „Kontrolle“ und der „Erhebung“ gegenüber der Eigenrealisierung durch die öffentliche Hand jeweils ermittelt (bitte für die vorläufige und die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung jeweils getrennt ausweisen und in Millionen Euro/Jahr sowie insgesamt angeben), wie konkret wurde dieser Effizienzvorteil jeweils ermittelt (bitte konkrete Berechnungsmethoden und Herleitungen darlegen), und wie wurde er begründet (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 37 und 38 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/9545)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. 25. Wie hoch sind die einmaligen Einführungskosten aller Systeme und Infrastrukturen der Infrastrukturabgabe? Die Ingangsetzungskosten des Infrastrukturabgabeerhebungs- und Kontrollsystems werden bei den privaten Dritten anfallen. Bis zum Start der Erhebung der Infrastrukturabgabe werden die Ingangsetzungskosten durch die privaten Dritten vorfinanziert und dann über die Vergütungszahlungen in der regulären Vertragslaufzeit refinanziert. Die Ingangsetzungskosten sind in den laufenden Kosten gemäß der im Internet veröffentlichen Einnahmeprognose enthalten (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Anlage/G/prognose-einnahmen-verkauf-vignetten.pdf?__blob=publicationFile). 26. Verfügt die Bundesregierung über eine sogenannte Call Option zur (Teil-) Übernahme von Kapsch und/oder Eventim? Zu Vertragsinterna, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen privaten Unternehmen berühren, kann aus rechtlichen Gründen keine Auskunft geben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333