Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10581 19. Wahlperiode 03.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10299 – Gestaltung des urbanen Raums – Weißbuch Stadtgrün V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Weißbuch Stadtgrün ist eine von der Bundesregierung im April 2017 veröffentliche Dokumentensammlung, die Orientierung über politische Fragen der Stadtbegrünung gibt. Das Weißbuch basiert auf dem Grünbuch „Stadtgrün“ von 2015 und unterscheidet sich von dem Grünbuch durch konkrete Handlungsempfehlungen in zehn Themenfeldern mit dem Ziel, Städte nachhaltig umweltfreundlich zu gestalten. Stadtentwicklungsberichte sollen über den Stand der Umsetzung zwischen den Akteuren informieren. Gerade im urbanen Raum spitzt sich die Konkurrenz zwischen z. B. Verkehrswegen , dringend benötigtem Wohnraum, gestiegenen Ansprüchen an die Lebensqualität und Lebensmittelproduktionsflächen zu. Die Erhaltung und Fortentwicklung von Grün- und Freiflächen muss dabei – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Klimawandels – als eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe angesehen werden. Bei der Gestaltung der Grünflächen darf nicht vergessen werden, dass nur eine abwechslungsreich gestaltete Fläche zur Regulierung des lokalen Mikroklimas beiträgt. Eine grüne überwucherte Wüste aus stickstoffliebenden Pflanzen ist für Lebensqualität und die Klimaresilienz ebenso schädlich wie Betonlandschaften oder Schottergärten aus Kies (www.kunz.hhu.de/vortraege.html; https:// biosphaerenreservat-rhoen.de/_upl/br/_pdf/2019_03_thesenpapier_biodiversitaet_ vnlr.pdf, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX% 3A32009D0406). Auf einer abwechslungsreich bepflanzten Fläche hingegen finden Schmetterlinge, Wildbienen und Vögel einen idealen Lebensraum und die Menschen profitieren vom angenehmen Klima. Auch die Anpassung der Städte an die Folgen des Klimawandels z. B. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen , Starkregen oder extreme Trockenheit sowie die öffentlich entbrannte Debatte um Artenvielfalt müssen ihren Platz im stadtplanerischen Konzept bekommen . Die Umsetzung einiger Handlungsempfehlungen und die Überprüfung des Fortschritts müssen zur Etablierung einer qualitativen und funktionalen Landschaftsgestaltung als Rückzugsort für Arten und Erholungsraum der Menschen im urbanen Raum vorangetrieben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10581 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Urbanes Grün ist wichtig für nachhaltige, lebenswerte, resiliente und zukunftsfähige Städte. Insbesondere öffentliche Grün- und Freiflächen haben eine hohe Bedeutung für die tägliche Naherholung, für soziale Begegnungen, für die Quartiersidentität und für die Heimat. Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Wohnraumoffensive ist es unerlässlich, vorhandenes Stadtgrün zu sichern, zu qualifizieren und zu vernetzen, um ein lebenswertes, gesundes und sicheres Wohnumfeld zu schaffen. Erhalt und Weiterentwicklung des urbanen Grüns sollen zum selbstverständlichen Aspekt der integrierten Stadtentwicklung und Stadtplanung werden. Deshalb wird das Weißbuch Stadtgrün unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat kontinuierlich umgesetzt . Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten dafür ein, Stadtgrün durch eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung zu stärken. Hierzu wird der Bund im Rahmen der im Haushalt und Finanzplan zur Verfügung stehenden Mittel seine im Weißbuch Stadtgrün beschriebenen Aktivitäten fortsetzen und durch neue Maßnahmen ergänzen. Die Förderung wird ständig überprüft und fortentwickelt . Derzeit wird gemäß Koalitionsvertrag insbesondere die Städtebauförderung mit dem Ziel der Flexibilisierung und Entbürokratisierung von Bund und Ländern weiterentwickelt. Ab dem Förderjahr 2020 ist somit auch eine von der derzeitigen Struktur abweichende Förderung möglich. Dabei wird die Förderung von urbanem Grün (und darüber hinaus von Maßnahmen zur Klimaanpassung) weiter eine übergeordnete Rolle spielen. Das Weißbuch enthält in zehn Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen wie der Bund die Kommunen und andere Akteure unterstützen will, qualitätsvolles Grün in der Stadt zu erhalten, zu entwickeln und zu schaffen. Insbesondere bedarf das vor Ort Geleistete der besseren öffentlichen Wahrnehmung , Wertschätzung und Anerkennung. Deshalb wird der Bund voraussichtlich im Jahr 2019 den neuen „Bundespreis Stadtgrün“ ausloben. Für die Umsetzung des Weißbuchs ist ein längerer Zeitraum erforderlich. Über den Umsetzungsstand wird der Bund erstmals ab dem Jahr 2020 im alle vier Jahre erscheinenden Stadtentwicklungsbericht unterrichten. 1. Welchen Fortschritt konnte die Bundesregierung in Bezug auf die Umgestaltung urbaner Räume und Ziele des Weißbuchs Stadtgrün erzielen? Die Umgestaltung urbaner Räume mit Stadtgrün ist eine kommunale Aufgabe, die der Bund im Wesentlichen durch Förderung, Forschung und Information unterstützt . Das Weißbuch Stadtgrün nennt zehn Handlungsfelder zu konkreten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, wie der Bund die Kommunen bei der Sicherung und Qualifizierung von Grün- und Freiräumen unterstützen will, um dem öffentlichen Grün in der kommunalen Praxis mehr Geltung zu verschaffen. Die Bundesregierung hat im Jahr 2015 die Bedeutung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung deutlich gestärkt und in die Verwaltungsvereinbarung explizit aufgenommen. Zudem hat sie die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung insgesamt deutlich aufgestockt; seit dem Jahr 2017 stellt sie jährlich 790 Mio. Euro dafür bereit. Damit können die Kommunen in den Fördergebieten wichtige Investitionen auch zur Verbesserung des Stadtgrüns leisten. Im Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ stehen seit dem Jahr 2017 Bundesfinanzhilfen in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10581 Höhe von 50 Mio. Euro pro Jahr bereit, die speziell der Anlage, Sanierung, Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen dienen. Der Bund übernimmt ein Drittel der förderfähigen Kosten, zwei Drittel die Länder und Kommunen. Die Anzahl der beantragten Gesamtmaßnahmen belief sich im Jahr 2017 auf 137 in 129 Kommunen, im Jahr 2018 auf 148 in 135 Kommunen. Förderung erhielten überwiegend Maßnahmen zur Qualifizierung von Grün- und Freiflächen, meist zur Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität, ganz überwiegend in Innenstädten . In etlichen Projekten geht es um die Aufwertung von Grünflächen an Flüssen oder Seen, die Grünvernetzung sowie die Schaffung von Multifunktionalität auf Grünflächen. Die Förderung von Stadtgrün ist seit Anbeginn der Städtebauförderung über alle Programme der Städtebauförderung sowie über das Bundesprogramms zur „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ förderfähig (vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 9). Darüber hinaus hat der Bund einen langfristig angesetzten Forschungsschwerpunkt zum Stadtgrün initiiert, in dem u. a. Pilotprojekte und Fallstudien zur Verbesserung des Stadtgrüns durchgeführt werden. So werden z. B. im Forschungsfeld des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) „Green Urban Labs“ innovative Ansätze der Frei- und Grünraumentwicklung in zwölf Modellvorhaben erprobt, die die Wohnbedingungen und Lebensqualität in wachsenden Stadträumen verbessern. Eine hohe Bedeutung für die Entwicklung des Stadtgrüns können auch vom Bund geförderte Wettbewerbe übernehmen. Dazu zählt der im Rahmen des Weißbuchs Stadtgrün genannte Wettbewerb „Bundespreis Stadtgrün“, der voraussichtlich ab dem Jahr 2019 zum ersten Mal ausgelobt werden soll. 2. Was definiert die Bundesregierung als „ausreichende Grünflächenversorgung “ im Rahmen des Baugesetzbuches? Die Vorarbeiten für eine Novellierung des Bauplanungsrechts in dieser Legislaturperiode sind nicht abgeschlossen, daher hat auch noch keine weitere Auseinandersetzung mit möglichen Änderungen bei insbesondere zu berücksichtigenden Belangen hinsichtlich der Aufstellung von Bauleitplänen stattgefunden. 3. Wie wird bei der Grünflächenversorgung nach Kenntnis der Bundesregierung Dach- oder Fassadenbegrünung berücksichtigt? Für Baumaßnahmen des Bundes ist das Nachhaltige Bauen eine verpflichtende Anforderung, die mit dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen in Verbindung mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) umzusetzen ist. Das BNB regt die Planungsbeteiligten dazu an, eine Dachbegrünung oder eine Fassadenbegrünung für die vorgesehene Hochbaumaßnahme zu prüfen und berücksichtigt diese im Rahmen einer Zertifizierung mit einem entsprechend besseren Ergebnis. Bundesweit wird zur Ermittlung der Grünflächenversorgung die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung genutzt. Zu den Grünflächen zählen die Nutzungsarten Grünflächen, Parks, Klein- und andere Gärten sowie Friedhöfe. Gründächer und begrünte Fassadenflächen werden dabei statistisch bundesweit nicht erfasst. Das Pilotprojekt „Monitoring des Stadtgrüns“ (2019 bis 2022) zielt darauf ab, die Grünausstattung flächendeckend und in Fallstudien auch die Dach- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10581 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode begrünung mittels Fernerkundung zu erfassen. Einzelne Städte wie Berlin, Osnabrück oder Düsseldorf erfassen bereits aktuell die mit Dachbegrünung überstandene Fläche als Teil der Grünflächenversorgung. 4. Welche kommunalen Biodiversitätsstrategien sind der Bundesregierung bekannt , und welche hat der Bund initiiert? Die Initiativen für kommunale Biodiversitätsstrategien gehen von den Städten und Gemeinden aus. Der Bundesregierung liegt kein Verzeichnis kommunaler Biodiversitätsstrategien vor. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt hat eine Initialzündung für die Entwicklung auch kommunaler Strategien gegeben. Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Erarbeitung solcher Strategien im Rahmen eines Fördervorhabens des Bundesprogramms Biologische Vielfalt. Wesentliches Ziel dieses Projektes ist es, Leitlinien zur Erstellung kommunaler Biodiversitätsstrategien zu erstellen. 5. Inwieweit konnte das Vernetzungsziel grüner Infrastruktur zum Beispiel für Kaltluftschneisen aber auch als Verbindungskorridor für Insekten- und Vogelschutz im Klimawandelgerechten Regionalplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (KlimREG) in die Praxis umgesetzt werden? 6. Welche Ergebnisse sind der Bundesregierung zum Forschungsvorhaben KlimaMORO (Modellvorhaben der Raumordnung) bekannt? Wegen ihres engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 zusammen beantwortet. Die Umsetzung des Vernetzungsziels – wie auch aller anderen regionalplanerischen Ziele – ist Aufgabe der Träger der Regionalplanung. Der Bund hat hier keine Zuständigkeit, er unterstützt jedoch durch Generierung und Austausch von Wissen die Akteure. Das Forschungsvorhaben „Klimawandelgerechter Regionalplan (Klim-REG)“ im Rahmen der Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) stellte den an der Regionalplanung Beteiligten eine Handlungshilfe zur Verfügung (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ministerien/-MOROPraxis/ 2017/moro-praxis-6-17.html). Die positive Resonanz auf den Entwurf der Handlungshilfe in den mitwirkenden Praxistestregionen ließ darauf schließen, dass den Regionen damit ein nützliches Werkszeug in die Hand gegeben wurde. Die Regionalplanung kann mit ihrer integrierten Ausrichtung und ihren formellen und informellen Instrumenten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Dies haben die acht Modellregionen im Modellvorhaben der Raumordnung „KlimaMORO“ gezeigt, die zwischen den Jahren 2009 und 2014 Anpassungsstrategien an den Klimawandel erarbeitet haben. Im MORO „Regionen aktiv im Klimawandel unterstützen – Transfer KlimaMORO“ wurden diese verstetigt und weiter verbreitet. Dafür wurden 13 Regionen bei ihren Aktivitäten zur Klimaanpassung in den Jahren 2015 bis 2016 unterstützt sowie ein Wissensund Erfahrungsaustausch organisiert. Ergebnisse sind unter www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/MORO/Studien/2015/ TransferKlimaMoro/01_Start.html?nn=1384512¬First=true&docId=1207618 veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10581 Darüber hinaus fördert das Städtebauförderungsprogramm Zukunft Stadtgrün ausdrücklich städtebauliche Maßnahmen, die der Vernetzung von Grün- und Freiflächen dienen. Im Programmjahr 2017 wurden in 32 Kommunen aus zehn Ländern , das heißt in etwa jeder vierten Programmkommune, Maßnahmen zur Grünvernetzung unterstützt. Auch Biotopverbundmaßnahmen werden teilweise von den Kommunen umgesetzt. 7. Welche Ergebnisse gingen aus der im Abschnitt „Integrierte Strategien für Grünräume unterstützen“ des Weißbuchs Stadtgrün erwähnten Umweltministerkonferenz der Länder zur Abstimmung zwischen Bund und Ländern hervor? Eine Befassung der Umweltministerkonferenz hat zu diesem Thema nicht stattgefunden . 8. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Bedeutung des Stadtgrüns in Planungsrecht und Planungspraxis sowie in Förderprogrammen verbessert? Um das Thema Stadtgrün in der Planungspraxis zu stärken wurden seitens der am Weißbuchprozess beteiligten Institutionen folgende Maßnahmen umgesetzt: Ausbau der Informationsplattform www.gruen-in-der-stadt.de Jährlicher Austausch mit Verbänden inklusive kommunaler Spitzenverbände auf Dialogforen, zuletzt Januar 2019 Durchführung von Bundeskongressen zum Thema Stadtgrün 2015 und 2017 Initiierung verschiedener Studien und Forschungsfelder mit kommunalen Fallstudien, wie z. B. Gartenstadt 21, Qualifizierung urbaner Freiräume, Handlungsziele für Stadtgrün, Kleingärten im Wandel, Evaluierung Grün in der Städtebauförderung, Monitoring des Stadtgrüns, Gebäudegrün, Umweltgerechtigkeit im städtischen Raum, Urbanes Grün in der doppelten Innenentwicklung , Naturerfahrungsräume in Großstädten, verschiedene Projekte zur Verbesserung der Resistenz von Kulturpflanzen gegenüber Schädlingen, Grüne Infrastruktur im urbanen Raum Vermittlung der Erkenntnisse aus der Forschung in Fachbeiträgen, Publikationen , Interviews, Newslettern Auslobung eines Bundespreises Stadtgrün (voraussichtlich Ende 2019) Im Planungsrecht wurden bereits mit dem „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ vom 22. Juli 2011 Regelungen getroffen, u. a. in § 1 Absatz 5 des Baugesetzbuches (BauGB), § 1a Absatz 5 BauGB, § 9 Absatz 1, Nr. 23b BauGB, § 171a BauGB. Seit dem Jahr 2015 wird in den Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung sowohl in der Präambel als auch in den Fördertatbeständen aller Programme der „Bedeutung von Grün- und Freiräumen in den Städten und Gemeinden für den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz, die biologische Vielfalt, die Gesundheit und den sozialen Zusammenhalt in Stadtquartieren“ besonders Rechnung getragen . In den Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung 2018 und 2019 erfolgt die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung städtischen Grüns ergänzend durch das Programm Zukunft Stadtgrün. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung (BBSR) hat in seiner Studie „Grün in der Stadt – Maßnahmen zur Grün- und Freiraumentwicklung im Rahmen der Städtebauförderung“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10581 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Programme diesbezüglich evaluiert. Die Untersuchung verdeutlichte, dass der Grün- und Freiraumentwicklung auf der Umsetzungsebene in allen Programmen der Städtebauförderung eine hohe Bedeutung zukommt. 9. Mit welchen konkreten Projekten wurde nach Information der Bundesregierung die Qualität des städtischen Grüns verbessert, und anhand welcher Parameter wurde dabei die Qualität des städtischen Grüns bestimmt? Beispielhafte konkrete Projekte der Städtebauförderung zur Verbesserung der Qualität des städtischen Grüns sind in den Programmen: – Stadtumbau: Bürgergärten Judenstraße (Halberstadt/Sachsen-Anhalt), Senefelder Quartierspark (Offenbach) – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: Umgestaltung historischer Bahndamm (Grebenstein/Hessen), Freilegung/Renaturierung der Sieg (Siegen) – Kleinere Städte und Gemeinden: Grüne Achse – Alte Fahrt, St. Vitus Park (Olfen/NRW), Kräuter-, Lehr- und Schaugarten (Teuschnitz/Bauern ) – Soziale Stadt: Hohenhorst-Park (Hamburg), Achse zum Rhein (Mainz) – Zukunft Stadtgrün: Ortsmitte Kürnach/Bayern, Grünverbund Kernstadt Beelitz/Brandenburg, Grünes Ypsilon (Frankfurt am Main), Maßnahmen zur Klimaanpassung (Delitzsch/Sachsen). Im Rahmen der Städtebauförderung ist eine Evaluierung der Maßnahmen vorgeschrieben. Der Bund stellt den Kommunen hierbei den Leitfaden „Evaluierung der Städtebauförderung Kommunale Arbeitshilfe“ zur Verfügung. In den Jahren 2014 und 2015 war „Grün in der Stadt“ einer der Förderschwerpunkte des Bundesprogramms zur „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“. Gefördert wurden in der Regel investive sowie konzeptionelle Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung oder Aufwertung öffentlicher Grünräume oder Freiflächen im urbanen Kontext, die sich durch überregionale Wahrnehmbarkeit, hohe fachliche Qualität, überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial auszeichneten. Beispielhaft sei das Projekt „Landschaftsachse Horner Geest“ genannt: Im Hamburger Osten entsteht auf rund neun Kilometern Länge eine durchgängige Grün-, Biotop-, Erlebnis- und Mobilitätsverbindung von der Innenstadt in die Peripherie. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Antragsforschung der Forschungsinitiative Zukunft Bau mehrere Forschungsprojekte durchgeführt, die die Qualität des städtischen Grüns an und auf Gebäuden verbessern. Konkret geht es dabei um die Planungsqualität, die Aufenthaltsqualität, die Vergrößerung der Biodiversität sowie die Sicherstellung der Qualität der Pflege. Im Projekt „Gebäude und Begrünung: Potenziale und Wechselwirkungen“ wurde ein Leitfaden entwickelt. Im Projekt „Bewässerte Gründächer“ geht es um das Regenwassermanagement mit bewässerten Gründächern zur Gebäudeklimatisierung , zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Biodiversität . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10581 Zur Unterstützung der Kommunen bei der Steigerung der Qualität des öffentlichen Grüns veranstaltet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jährlich ein Symposium zum Thema „Stadtgrün“, jeweils unter einem anderen Blickwinkel. Die Inhalte sind unter www.julius-kuehn. de/gf/tagungsbeitraege/ einzusehen. Am 13./14. November 2019 wird das neunte Symposium unter dem Titel „Grün in der Nachverdichtung“ stattfinden . 10. In welchen Kommunen konnte der Bund Grünstandards für eine qualitätsvolle Grün- und Freiraumversorgung erarbeiten, und welches waren die größten Hindernisse bei der Umsetzung? Die Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) hatte bereits im Jahr 1973 einen Kennwert von mindestens 20 m² öffentliche Grünflächen pro Einwohner definiert, nebst weiteren Kennwerten für Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport- und Spielplätze . Der Deutsche Rat für Landespflege 2006 hat diese Empfehlungen fortgeschrieben . Nach einer Umfrage im Jahr 2016 nutzen über ein Drittel der Städte, vor allem Großstädte, solche Kenn- oder Orientierungswerte für die quantitative Grünraumversorgung. Um die Anwendung von Grünstandards zu verbessern, wurden im Projekt „Handlungsziele für Stadtgrün“ (2015 bis 2017) auf Basis von elf dokumentierten Fallstudien Standards für die Grünausstattung durch Indikatoren , Kenn- und Orientierungswerte für Stadtgrün erarbeitet. So sind u. a. in den Städten Leipzig, Hamburg, Frankfurt am Main, München, Münster und Regensburg Standards zur Grünraumversorgung, meist als Verhältniswert m² je Einwohner definiert; Für die Grünerreichbarkeit werden Standards u. a. in den Städten Bremen, Duisburg, Leipzig oder München die Grünerreichbarkeit meist über den als Einzugsbereich und die Größe der Grünfläche definiert. Für die in der Studie erarbeiteten Kernindikatoren insbesondere zur Grünraumversorgung , Grünausstattung und Grünerreichbarkeit wurden jeweils Vorschläge für Mindeststandards, sogenannte Kennwerte, ausgearbeitet, um eine einheitliche Berechnungsgrundlage zur bundesweiten Messbarkeit zu erhalten. Die größten Hindernisse bei der Umsetzung von Grünstandards laut einer Umfrage unter 140 Kommunen im Projekt „Urbane Freiräume“ 2016 sind vorrangig Nutzungskonflikte durch Nachverdichtung und geringe Personalressourcen in den Kommunen. 11. Welche Potentiale für das Stadtgrün gehen nach Informationen der Bundesregierung laut dem Modellvorhaben auf Seite 15 (Bundespolitischer Handlungsansatz : Unterstützung der Kommunen bei der Qualifizierung urbanen Grüns) des Weißbuchs Stadtgrün von Friedhöfen aus? In dem vom BMEL im Rahmen seiner Symposienreihe „Stadtgrün“ veranstalteten Symposien „Friedhöfe im Wandel – Mut zu neuen Perspektiven“ am 7./8. November 2017 wurde eine Vielzahl von Informationen über diesen Themenbereich zusammengetragen. Diese sind unter www.julius-kuehn.de/gf/tagungsbeitraege/ abrufbar. Von den rd. 350 qkm Friedhofsfläche in Deutschland sind erhebliche Anteile als Überhangflächen anzusehen, weil durch die Veränderung der Bestattungskultur und weitere, meist sozioökonomische Gründe, der Bedarf rückläufig ist. Diese Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10581 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Überhangflächen sind jedoch meist kleinteilig, sodass nur in vergleichsweise wenigen Fällen eine Nutzung für andere Zwecke, z. B. Wohnbebauung, möglich ist. Friedhöfe haben durch ihre oft zentrale Lage im verdichteten urbanen Raum neben ihrem eigentlichen Zweck einen hohen Wert als Naturraum, Klimaregulator, Denkmal und für die Naherholung. Eine Umnutzung nicht mehr benötigter Friedhofsflächen zu innerstädtischen Parkanlagen wird in einigen Städten bereits vollzogen . Ein gutes Beispiel hierfür ist der „Leise-Park“ in Berlin-Prenzlauer Berg. Das Forschungsprojekt zu den Potentialen von Friedhöfen für das Stadtgrün wurde noch nicht durchgeführt (siehe Vorbemerkung). Jedoch wurde im Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ 2014 das Projekt Ohlsdorfer Parkfriedhof in Hamburg als Beitrag zum damaligen Förderschwerpunkt „Grün in der Stadt“ ausgewählt (s. Antwort zu Frage 9). Der Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg ist als größter deutscher Friedhof und größter Parkfriedhof der Welt ein Kultur- und Gartendenkmal von internationalem Rang. Im Rahmen des Bundesprogramms wird u. a. eine städtebauliche Entwicklungsund Nachhaltigkeitsstrategie „Ohlsdorf 2050“ erarbeitet. Das Vorgehen soll zukünftig auf andere Friedhöfe übertragbar sein. 12. Welche Konzepte zur wassersensiblen Stadtentwicklung wurden nach Information der Bundesregierung erarbeitet, und wie hat sich deren Umsetzung entwickelt? Das Konzept der wassersensiblen Stadtentwicklung ist ein zentraler Baustein zur Vorsorge gegen die Risiken von Starkregen und wurde u. a. im Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2015 und im Weißbuch Stadtgrün 2017 dargelegt. Der Bund hat Expertisen für Klimaanpassungsstrategien zur Überflutungsvorsorge verschiedener Siedlungstypen (BBSR) und zur Urbanen Grünen Infrastruktur (BfN) durchgeführt. erarbeitet mit Forschungsprojekten zur Starkregenklimatologie, die von fünf Bundesforschungsinstituten der Strategischen Behördenallianz an den Klimawandel durchgeführt werden, Grundlagen für die wassersensible Stadtentwicklung. hat im Forschungsverbund netWORKS Wege für neue planerische und infrastrukturelle Strategien im Umgang mit Wasser am Beispiel der Städte Frankfurt am Main und Hamburg (BMBF FONA Förderschwerpunkt „Sozialökologische Forschung“ Forschungsverbund) erforscht. hat in einem Forschungsprojekt des Forschungsprogrammes „Zukunft Bau“ Einflüsse von Starkregen auf die bauliche Infrastruktur einer Liegenschaft untersucht. Ergebnisse sind in der Broschüre „Starkregeneinflüsse auf die bauliche Infrastruktur“ des BBSR veröffentlicht. empfiehlt für Bundesbaumaßnahmen im technischen Regelwerk Baufachliche Richtlinien Abwasser (BFR) die Verwendung von Dachbegrünung , bei der sowohl auf die Regenrückhaltung als auch auf die Verdunstung mit dem Effekt der Verbesserung des Kleinklimas verwiesen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10581 unterstützt Kommunen, die eine wassersensible Stadtentwicklung vorantreiben , wie z. B. die Stadt Essen den Stadtumbau von Grau zu Grün. Die Grüne Mitte Essens wurde wassersensibel, grün, sozial und gesundheitsförderlich entwickelt. In anderen Quartieren wie „Am Niederfeldsee“ oder dem Krupp-Park dient eine wassersensible Stadtentwicklung mit Grünraumgestaltung ebenfalls einer Aufwertung des Wohnumfeldes mit hoher Aufenthaltsqualität. hat Länder und Kommunen angeregt, Leitfäden und Maßnahmen zur Starkregenvorsorge zu entwickeln. Exemplarisch für die vielen kommunalen und regionalen Aktivitäten ist der Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln. Die Studien zeigen: Die Kooperation von Siedlungswasserwirtschaft und Stadtentwicklung trägt dazu bei, die Resilienz einer Stadt gegenüber Extremwetterereignissen zu verbessern. Der Bund plant, die verschiedenen neuen Konzepte für eine wassersensible Entwicklung in verdichteten Städten über ein Forschungsprojekt zu entwickeln und zu erproben. 13. Welche Hitzeaktionspläne und Handlungsleitfäden sind nach Information der Bundesregierung zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt worden ? Hitzeaktionspläne sind entsprechend den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten im Wesentlichen auf kommunaler Ebene umzusetzen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den konkreten Umsetzungstand in den einzelnen Städten und Gemeinden vor. Bund und Länder haben im Jahr 2017 Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgelegt (www.bmu.de/WS4443). Mit den Handlungsempfehlungen wurde eine einheitliche Grundlage für die konkrete Erarbeitung und Etablierung von auf die jeweilige Region abgestimmten, praktikablen Hitzeaktionsplänen geschaffen, die sich in erster Linie an die Bundesländer richtet und deren Umsetzung auf regionaler und kommunaler Ebene erfolgen sollte. Zudem unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Kommunen im Rahmen des Förderprogramms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels “ bei der Entwicklung von Hitzeaktionsplänen. 14. Welche Bedeutung hat urbanes Grün nach Meinung der Bundesregierung für Hochwasservorsorge und Starkregenschutz, und welche konkreten Maßnahmen wurden nach Informationen der Bundesregierung bereits umgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der Maßnahme? Urbanes Grün unterstützt – bezogen auf Fließgewässer – auch die Bemühungen der Hochwasservorsorge in Städten, da hierdurch deren Versickerungs- und Speicherkapazität erhöht wird. Zugleich wird im urbanen Raum aufgrund des enormen Hochwassergefährdungs- und Schadenspotenzials und des geringen Platzdargebots an Fließgewässern üblicherweise zusätzlicher Hochwasserschutz betrieben . Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen bei den für die Hochwasservorsorge zuständigen Ländern . Bei Bundesbaumaßnahmen wird wo immer möglich das Niederschlagswasser in den Grünflächen einer Versickerung zugeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10581 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Urbanes Grün leistet einen wichtigen Beitrag zum dezentralen Rückhalt von Regenwasser , zur Versickerung und zur Verbesserung der Verdunstung in urbanen Räumen mit positiven Effekten auf den lokalen Wasserhaushalt und die Hitzeentwicklung . Damit wird der Abfluss von Niederschlagswasser im urbanen Raum reduziert. Konkrete Maßnahmen sind z. B. die Vermeidung von Neuversiegelung und der Ausgleich versiegelter Flächen, die Sicherung von Grünflächen und Retentionsräumen , die Erhöhung der Grundwasserneubildung und Verdunstung durch eine dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung und Niederschlagswasserrückhalt (z. B. Mulden, Rigolen, Mulden-Rigolen, Gründächer etc.). Im Rahmen des BMU-Förderprogramms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ wurden 32 Einzel- und Verbundvorhaben gefördert, beziehungsweise befinden sich in der Förderung, die das Thema Starkregen adressieren , wie beispielsweise das Vorhaben „KLAS“ der Hansestadt Bremen, „RainAhead“ der Hansestadt Lübeck oder „Gefährdungsanalyse von Erosionsereignissen durch Starkregen im Markgräflerland, Landkreis Lörrach“. Im Deutschen Klimavorsorgeportal KliVO (www.KLiVO.de) werden Informationen und best practice Beispiele zur Starkregenvorsorge zur Verfügung gestellt. 15. Welche Faktoren wurden nach Informationen der Bundesregierung in Kleingartenparks untersucht, und welche Bedeutung haben sie als Lebensraum für Insektenvielfalt? Eine vertiefende Studie zu den Kleingartenparks soll in den nächsten Jahren vergeben werden (siehe Vorbemerkung). Kleingartenparks werden derzeit im Projekt „Kleingärten im Wandel – Innovationen für verdichtete Räume“ mit behandelt . In dieser vor der Veröffentlichung stehenden Studie des Bundes wird deutlich , wie Kleingartenparks als Maßnahme zur Stärkung der Grünen Infrastruktur z. B. mehrere einzelne Gartenanlagen vernetzen. Davon profitiert der Biotop- und Artenschutz ebenso wie vom klassischen, immer stärker ökologisch ausgerichteten Kleingärtnern. Kleingärten sind auch wichtig als Lebensraum für Bienen. Ein Baustein der Bienenkommunikation des BMEL ist die Initiative „Bienen füttern!“. Diese informiert die breite Öffentlichkeit über die Bedeutung von Bienen und Bestäubern und animiert zur bienenfreundlichen Bepflanzung von Gärten und Balkonen. Die Initiative umfasst verschiedene Maßnahmen, hierzu gehören u. a. eine Website, ein Pflanzenlexikon, Informationsmaterialien und Veranstaltungen. 16. Welche urbanen Gärten wurden nach Information der Bundesregierung durch welche konkreten Maßnahmen gestärkt und unterstützt? Gemeinschaftsgärten können grundsätzlich über alle Programme der Städtebauförderung finanziell unterstützt werden. In Hessen z. B. werden die Gemeinschaftsgärten als Fördertatbestand benannt und stehen gleichberechtigt neben den anderen Fördertatbeständen. Beispiele, die u. a. aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert wurden, sind: Potsdam-Schlaatz (Soziale Stadt): Integrations- und Internationaler Schulgarten, Hannover-Sahlkamp (Soziale Stadt): Internationaler Spessartweggarten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10581 Die Studie „Kleingärten im Wandel“ zeigt, dass besonders in großen Städten und verdichteten Räumen Kleingärten immer beliebter werden. Konkrete Maßnahmen und Fallbeispiele werden zur öffentlichen Zugänglichkeit und Nutzbarkeit in Kleingartenanlagen für Beiträge zu Naturschutz, Artenvielfalt, Klimaschutz und für naturnahe Bewirtschaftung für innovative Ansätze in großen Städten für sozialen Zusammenhalt und Angebote der Kleingärtnervereine in der Studie aufgeführt. (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ReFo/-Staedtebau/ 2017/kleingaerten/01-start.html -> Ergebnisse) 17. Mittels welcher Maßnahme möchte die Bundesregierung das Ziel des Weißbuchs Stadtgrün (Seite 25, Bundespolitischer Handlungsansatz: Urbanes Grün für mehr Umweltgerechtigkeit qualifizieren) erreichen, wonach allen Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld ihrer Wohnungen Zugang zu möglichst qualitätsvollen Grün- und Freiflächen ermöglicht werden soll? Mit der Städtebauförderung unterstützt die Bundesregierung die Kommunen unter anderem bei der Verbesserung der Qualität von wohnortnahen Freiräumen und Wohnumfeldmaßnahmen. Die Förderung von Grün- und Freiflächen soll künftig als Element der nachhaltigen Stadtentwicklung noch weiter gestärkt werden. Damit trägt sie dazu bei, Umweltgerechtigkeit zu erhöhen. Die Bundesregierung wird in Kürze einen Masterplan Stadtnatur vorlegen. Mit diesem 26 Punkte umfassenden Maßnahmenprogramm wird auch das Thema Umweltgerechtigkeit aufgegriffen. Maßnahmen zur Umweltgerechtigkeit können grundsätzlich ebenfalls über Mittel aus der Städtebauförderung finanziert werden. Das Ziel der Umweltgerechtigkeit wurde in die Verwaltungsvereinbarung der Städtebauförderung explizit bei den Programmen Soziale Stadt und Zukunft Stadtgrün integriert. Die im Jahr 2016 auf Bundesebene beschlossene „Ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt“ geht ebenfalls explizit auf Umweltgerechtigkeit ein. Das Bundesumwelt - und -bauministerium hat im Jahr 2016 gute Praxisbeispiele in der Studie „Umweltgerechtigkeit in der sozialen Stadt“ vorgestellt. Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt (UBA) haben eine Toolbox Umweltgerechtigkeit erarbeiten lassen. Sie bietet Akteuren aus Kommunalverwaltung und -politik praxisnahe Informationen und Tipps rund um das Thema Umweltgerechtigkeit. Diese reichen von einer umfangreichen Begriffsklärung über die Darstellung von den relevanten Handlungsfeldern und geeigneten Instrumenten bis hin zu Checklisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10581 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie weit sind die Ausarbeitungen zum Leitfaden Stadt-Klima-Pflanzen und wird dabei der Blühaspekt als Nahrungsgrundlage vieler Wildbienen- und Insektenarten berücksichtigt? 19. Welche Ergebnisse können nach Meinung der Bundesregierung aus der Anwendung des Leitfadens zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Grünflächen und Förderung der biologischen Vielfalt abgeleitet werden? 20. Welche Ergebnisse können aus der Anwendung des Leitfadens für die Zusammenarbeit von Kommunen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft abgeleitet werden? Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Leitfaden Stadt-Klima-Pflanze wurde noch nicht erstellt (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). 21. Welche Argumentations- und Arbeitshilfen wurden erstellt, um den Grünflächenanteil öffentlicher und privater Akteure zu erhöhen, und wie hat sich – nach Informationen der Bundesregierung – der Anteil der Grünflächen seit 2017 entwickelt? Als Bestandaufnahme wurde im Jahr 2015 das Grünbuch Stadtgrün erarbeitet, dem im Jahr 2017 das Weißbuch Stadtgrün folgte. Begleitet wird der Prozess durch Publikationen, Forschungsberichte, Leitfäden, Fachveranstaltungen, Runde Tische, Verbändegespräche, Expertenrunden etc., um die Kommunen darin zu unterstützen, Stadtgrün zu qualifizieren (vgl. Antwort zu Frage 9). Arbeitshilfen (Auswahl) sind u. a. das Grünbuch Stadtgrün, Handlungsziele für Stadtgrün, Urbane grüne Infrastruktur, Urbane Freiräume, Urbanes Grün in der doppelten Innenentwicklung, Leitfäden zur Umweltgerechtigkeit. Hilfreich für diesen Prozess sind auch Leuchtturmprojekte und gute Praxisbeispiele , die auf der Internetseite www.gruen-in-der-stadt.de aufbereitet werden. Der Anteil städtischer Grünanlagen an den Siedlungs- und Verkehrsflächen (ohne Bergbau, Tagebau, Grube, Steinbruch) betrug 5,9 Prozent im Bundesdurchschnitt (Quelle: Destatis, Flächenerhebung, Stand: 31. Dezember 2017). Zur Entwicklung der Grünflächen liegen dem Bund keine belastbaren Zahlen vor. 22. Zu welchem Ergebnis kommen die auf Seite 35 des Weißbuchs Stadtgrün angekündigten Modellvorhaben zu Ökosystemdienstleistungen grüner Infrastruktur , und welche Faktoren werden in diesem Zusammenhang untersucht? Modellprojekte mit dem Förderschwerpunkt Ökosystemleistungen werden im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt gefördert. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Untersucht werden ökonomische Faktoren der Auenrenaturierung und der Schaffung von Wildnis im urbanen Kontext in Hinblick auf die kommunale und regionale Wertschöpfung. 23. Wie weit ist die Qualifizierung der Grünanlagen der bundeseigenen Liegenschaften fortgeschritten, und mittels welchen Instruments wird dabei die Qualität gemessen? Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen. Zukunftsfähiges Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wurde im Jahr 2018 aktualisiert. Er schließt die Gestaltung von Außenanlagen mit ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10581 Die Sicherung der Gestaltungsqualität umfasst neben der dem Standort und der Nutzung angemessenen architektonischen Gestaltung des Gebäudes und seiner Außenanlagen auch die Qualität der stadträumlichen Einbindung. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) – Außenanlagen stellt eine Planungshilfe und eine verbindliche Anforderung für Baumaßnahmen im gebäudenahen Außenbereich auf Bundesliegenschaften dar. Die Baumaßnahmen sind nach festgelegten Kriterien und Bewertungsmaßstäben transparent zu dokumentieren und zu bewerten. Hierzu zählen die sechs Hauptkriteriengruppen ökologische Qualität, ökonomische Qualität, soziokulturelle und funktionale Qualität, technische Qualität, Prozessqualität und Standortqualität. Für Bundesgebäude wird die verpflichtende Anwendung des BNB planungs- und baubegleitend durch den Leitfaden Nachhaltiges Bauen und den begleitenden Einführungserlass verbindlich geregelt. Die bisherigen Zertifizierungen des Bundes zeigen bereits, dass sich auch hohe Nachhaltigkeitsqualitäten durchaus wirtschaftlich realisieren lassen. Ein Bundesgebäude mit begleitender BNB-Anwendung in allen Leistungsphasen ist das Umweltbundesamt Haus 2019 Berlin. 24. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Pflegestrategie für Bundesliegenschaften von Kommunen übernommen wurde, und auf wie viel Fläche (bitte in Hektar angeben) mit welcher Bewertung trifft dies zu? Hierzu liegen keine Informationen vor. 25. An welchen Verkehrsinfrastrukturen und Wasserwegen konnte nach Information der Bundesregierung bereits die Qualität von Grünanlagen verbessert werden, um Biodiversität zu stärken und Grünanlagen an den Klimawandel anzupassen? 26. Wie viel Prozent der gesamten Verkehrsstruktur und Wasserwege betrifft nach Informationen der Bundesregierung die in Frage 25 genannte Verbesserung von Grünanlagen? Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Schiene: Bei bahnbegleitenden Vegetationsbeständen handelt es sich nicht um Grünanlagen. Gleichwohl kann davon ausgegangen werden, dass im Rahmen von Planfeststellungsverfahren im Verantwortungsbereich des Eisenbahnbundesamtes (EBA) auch immer auf die ökologische Gestaltung von Randbereichen wert gelegt wird. Straße: Bundesfernstraßen liegen in der Regel nicht innerhalb von Grünanlagen. Gleichwohl dient das Straßenbegleitgrün auch der Einbindung der Straße in das Stadt- und Landschaftsbild, was die Qualität der umgebenden Grünanlagen aufwertet . Das Straßenbegleitgrün soll so gestaltet und unterhalten werden, dass günstige Effekte für die Biodiversität erzielt werden. Kompensationsflächen abseits der Straße können auch der Aufwertung des Landschaftsbildes und damit der naturnahen Erholung dienen. Nach der Naturschutzstrategie für Bundesflächen soll im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens pilothaft die Bedeutung der Unterhaltungspflege für die regionstypische biologische Vielfalt des Straßenbegleitgrüns analysiert werden; praxistaugliche Empfehlungen sollen daraus abgeleitet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10581 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine prozentuale Angabe, wie in Frage 26 gestellt, ist nicht möglich. Wasserstraßen: Anders als andere Verkehrsträger sind unsere großen Flüsse Verkehrsadern , Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum zugleich. Die Bundesregierung ist sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst und hat sich das Ziel gesetzt, die Wasserstraßen nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch ökologisch und sozial verträglich zu gestalten. Dazu wurde der „Leitfaden Umweltbelange bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen “ als Handlungsrahmen für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes herausgegeben und mit dem Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ eine gemeinsame Initiative von Bundesverkehrsministerium und Bundesumweltministerium auf den Weg gebracht. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität, aber auch zur Steigerung der Attraktivität von flussnahen Bereichen für Erholungssuchende ist in unterschiedlicher Ausprägung grundsätzlich an allen Wasserstraßen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333