Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10582 19. Wahlperiode 03.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10312 – Drohungen gegen Gedenkveranstaltungen zum Genozid am armenischen Volk V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Gedenkveranstaltungen für die Opfer des Genozids an den Armenierinnen und Armeniern im Osmanischen Reich, die um den Zeitpunkt des Gedenktages am 24. April 2019 in der Bundesrepublik Deutschland stattfanden, waren in diesem Jahr durch Drohungen mutmaßlich von türkisch-nationalistischen Kreisen überschattet. Zudem kam es zu Schändungen von Gedenksteinen. Nach Angaben des Zentralrates der Armenier in Deutschland (ZAD) musste eine in Bad Cannstatt geplante Gedenkveranstaltung wegen eines möglichen Anschlags auf die Lutherkirche aus Sicherheitsgründen verschoben werden. Der Hauptredner der zentralen Gedenkveranstaltung in Frankfurt am Main, der Co-Präsident des Koordinierungsrates der Armenischen Vereine in Frankreich, Mourad Franck Papazian, sagte seine Teilnahme kurzfristig wegen akuter Sicherheitsbedenken ab. Papazian hatte zuvor eine Warnung der französischen Sicherheitspolizei erhalten , dass er Zielscheibe türkisch-nationalistischer Kreise in Deutschland werde könnte, erklärte der ZAD in einer Presseerklärung am 30. April 2019 (www.zentralrat.org/de/node/11093). In Braunschweig und Erlangen wurden zudem nach Angaben der armenischen Nachrichtenagentur Haypress armenische Kreuzsteine geschändet (twitter.com/HAYPRESS_news/status/11231472 80079564800). „Offenbar können die Armenier in Deutschland nicht einmal ungestört an die Vorfahren und die Opfer des Völkermords gedenken. Die türkische Leugnungspolitik hat damit in Europa neue Dimensionen erreicht“, beklagt der ZAD (www.zentralrat.org/de/node/11093). 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Drohungen, Störungen und sonstige Behinderungen von Gedenkveranstaltungen an den Genozid an den Armeniern im Osmanischen Reich im Jahr 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Ort, Zeitpunkt und Art der Veranstaltung, Art der Drohung , Störung oder Behinderung und mögliche Täter oder Tatverdächtige benennen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10582 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Inwieweit sind der Bundesregierung im Vorfeld des Gedenktages an den Genozid an den Armeniern am 24. April 2019 Drohungen, Hetze, Genozidleugnung und sonstige zur Störung des öffentlichen Friedens geeignete Äußerungen türkisch-nationalistischer Kreise in der Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden (bitte Medium, Zeitpunkt, Art der Äußerung und Urheber benennen)? Der Bundesregierung sind im Vorfeld des Gedenktages am 24. April 2019 keine der in der Fragestellung genannten Sachverhalte bekannt geworden. 3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Schändung armenischer Kreuzsteine in Deutschland in den letzten fünf Jahren (bitte Zeitpunkt, Ort und Art der Schändung sowie mögliche Täter oder Tatverdächtige benennen )? Der Bundesregierung ist eine mutmaßliche Sachbeschädigung in Erlangen am 13. April 2019 bekannt. Dabei soll ein armenischer Kreuzstein, der neben der Herz-Jesu-Kirche aufgestellt war, gewaltsam aus dem Sockel gestoßen worden sein. Ein Täter konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht ermittelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung (Artikel 96 Absatz 5 des Grundgesetzes) die Aufgabe der Strafverfolgung grundsätzlich den Ländern obliegt. 4. Welche Kenntnis hatten deutsche Sicherheitsbehörden (Polizei und Verfassungsschutz ) des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder im Vorfeld der geplanten Gedenkveranstaltungen von möglichen Drohungen oder Gefährdungen der Veranstaltungen oder einzelner eingeladener Rednerinnen und Redner (bitte einzeln benennen)? 5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einer von der französischen Sicherheitspolizei erkannten Bedrohung des als Hauptredner der zentralen Gedenkveranstaltung an den Genozid an den Armeniern in Frankfurt am Main eingeladenen Co-Präsidenten des Koordinierungsrates der Armenischen Vereine in Frankreich, Mourad Franck Papazian, und inwieweit sieht sie eine Gefährdung von Mourad Franck Papazian als gegeben an (www. zentralrat.org/de/node/11093)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Inwieweit wurden von Seiten der Polizeibehörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder besondere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze der Gedenkveranstaltungen an den Genozid an den Armeniern getroffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Besondere Sicherheitsmaßnahmen bedürfen einer entsprechenden Erkenntnislage, die im Vorfeld der Gedenkveranstaltung nicht gegeben war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10582 7. Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung zukünftig sicherzustellen, dass in Deutschland lebende Armenierinnen und Armenier ungestört der Opfer des Völkermordes gedenken können? Für den Schutz von Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung sind die Länder zuständig. Diese passen die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen entsprechend der gegebenenfalls vorliegenden Gefährdungserkenntnissen an. Dazu zählen auch die Beratung von gefährdeten Personen oder Einrichtungen. Soweit Bundesbehörden über relevante Erkenntnisse verfügen, werden diese unverzüglich den betroffenen Ländern zur Verfügung gestellt. 8. Welche Rolle spielt die Leugnung des Genozids an den Armeniern nach Kenntnis der Bundesregierung für türkisch-nationalistische Kreise in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Anhängern der türkischen AKP- Regierung, der Grauen Wölfe, der Kemalisten und sonstiger Gruppierungen differenzieren)? Die Leugnung des Genozids an den Armeniern ist generell ein agitatorischer Topos türkisch-nationalistischer Kreise. Dies wurde in den Reaktionen auf die sogenannte Armenienresolution des Deutschen Bundestages 2016 deutlich. Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2016, Seite 237, Bezug genommen. 9. Zu wie vielen und welchen Veranstaltungen zum Gedenken am Genozid an den Armenierinnen und Armeniern im Jahr 2019 waren Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung eingeladen oder angefragt? An welchen dieser Veranstaltungen haben sie teilgenommen? Inwieweit und mit welcher Begründung hat die Bundesregierung eine Teilnahme an welchen diesbezüglichen Veranstaltungen, zu denen sie angefragt oder eingeladen war, abgesagt oder ausgeschlagen? Ein Vertreter der Bundesregierung nahm an der von der armenischen Botschaft in Berlin, der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland und dem Zentralrat der Armenier in Deutschland organisierten Gedenkstunde am 24. April 2019 teil. Der deutsche Botschafter in Armenien legte an diesem Tag im Rahmen des offiziellen Gedenkens in Eriwan einen Kranz am Genozidmahnmal nieder. Generell pflegen die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Insbesondere werden nicht berücksichtigte Einladungen regelmäßig nicht dokumentiert.  Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333