Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10588 19. Wahlperiode 04.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9965 – Erprobung von Maßnahmengesetzen für zentrale Infrastruktur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode haben die Regierungsparteien festgeschrieben, dass sie in der laufenden Legislaturperiode für fünf Pilotprojekte Baurecht durch Maßnahmengesetze erproben wollen. Angesichts der vielen verspätetet umgesetzten Infrastrukturprojekte (BER, Stuttgart 21, Betuwe-Linie, Fehmarnbeltquerung) wird deutlich, wie wichtig eine solche Maßnahme sein kann. Mögliche Projekte könnten nach Ansicht der Fragesteller solche sein, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft wurden. Darunter fällt z. B. die Abladeoptimierung Mittelrhein, die mit einem Kosten-Nutzen-Verhältnis von 30 das wirtschaftlich günstigste Projekt darstellt. Im europäischen Ausland werden bereits heute Infrastrukturprojekte mithilfe von Maßnahmengesetzen umgesetzt. In Dänemark entscheidet das Parlament final über wichtige Projekte. Danach kann mit dem Bau begonnen werden. Bis dahin gibt es einen transparenten, schlanken und direkten Prozess, den jeder Bürger verfolgen und sich einbringen kann. Das schafft das nötige Vertrauen für eine rasche Umsetzung des Projekts (www.wiwo.de/politik/europa/vorbild-imnorden -daenemark-ist-das-bessere-deutschland/20650022.html). Des Weiteren wurden Maßnahmengesetze in der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Planungsbeschleunigungsgesetz – Bundestagsdrucksache 19/ 4459) von einigen Sachverständigen angesprochen (siehe Protokoll-Nr. 19/23). Demnach können diese Maßnahmen eine beschleunigende Wirkung auf die Planung von Infrastrukturprojekten haben. Im Gesetzgebungsverfahren hat die Bundesregierung diesen Aspekt dennoch nicht berücksichtigt. Allerdings prüft die Bundesregierung seit letztem Jahr, welche fünf Pilotvorhaben durch Maßnahmengesetze umgesetzt werden können (Bundestagsdrucksache 19/3285). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10588 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Für welche fünf Pilotprojekte will die Bundesregierung Baurecht durch Maßnahmengesetze erproben bzw. in den Deutschen Bundestag einbringen? 2. Wann will die Bundesregierung konkrete Projekte vorlegen, die durch Maßnahmengesetze umgesetzt werden? 3. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, durch Maßnahmengesetze umgesetzt zu werden? 4. Nach welchen Kriterien sucht die Bundesregierung Projekte für die Erprobung von Maßnahmengesetzen aus? 5. Welche Kriterien sprechen dafür und dagegen, die Abladeoptimierung Mittelrhein durch ein Maßnahmengesetz umzusetzen? 6. Welche Kriterien sprechen dafür und dagegen, die Betuwe-Linie durch ein Maßnahmengesetz umzusetzen? 7. Welche Kriterien sprechen dafür und dagegen, die Fehmarnbeltquerung durch ein Maßnahmengesetz umzusetzen? Die Fragen 1 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein Rechtsgutachten zur Genehmigung von Projekten durch Maßnahmengesetze erstellen lassen . Danach können systemrelevante Projekte unter bestimmten Voraussetzungen durch Maßnahmengesetze genehmigt werden. Dazu zählen insbesondere die VB- E-Projekte. In einem ersten Schritt wird ein Vorschaltgesetz vorbereitet, in das die Projekte aufgenommen werden, die – ggf. auch langfristig – mit einem Maßnahmengesetz umgesetzt werden sollen. 8. Welchen Nutzen erhofft sich die Bundesregierung von der Erprobung von Maßnahmengesetzen? Eine Genehmigung von Verkehrsprojekten durch den Deutschen Bundestag könnte zu einer größeren Akzeptanz der Projekte beitragen. Es soll zudem erprobt werden, inwieweit dies auch zu einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren führt. 9. Inwieweit sollen bei der Erprobung von Maßnahmegesetzen Mindestanforderungen gemäß Leistungsniveau 1 des Stufenplans Digitales Planen und Bauen oder weitere Empfehlungen der Reformkommission Bau von Großprojekten bereits im Gesetz festgehalten werden? Gegenstand eines Maßnahmengesetzes ist die Genehmigung des Vorhabens. Der „Stufenplan Digitales Planen und Bauen“ und die „Empfehlungen der Reformkommission Bau von Großprojekten“ haben das Ziel, Planungen effizienter zu gestalten und die Kosten- und Terminsicherheit zu stärken. Sie berühren aber nicht die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens und sind daher nicht Gegenstand des Gesetzes. Die Umsetzung ihrer Ziele und Empfehlungen werden gleichwohl von der Bundesregierung unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10588 10. Was ist nach Ansicht der Bundesregierung der Mehrwert von Maßnahmegesetzen gegenüber dem Planungsbeschleunigungsgesetz, welches letztes Jahr verabschiedet wurde? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333