Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10589 19. Wahlperiode 03.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10178 – Lage der Zivilgesellschaft und der religiösen Minderheiten in Indien im Kontext der Parlamentswahlen 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 11. April 2019 begannen in Indien, der größten Demokratie der Welt, die Parlamentswahlen, die insgesamt sechs Wochen lang stattfinden werden. Der Wahlkampf und die Politik in Indien sind durch zunehmende gesellschaftliche Spannungen gekennzeichnet. Insbesondere die Arbeit nationaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen (NGO) sowie indischer Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verschlechtert. Im September 2018 hat zuletzt der Bericht des UN-Generalsekretärs zur Lage von Menschenrechtsverteidigern eindrücklich darauf hingewiesen, wie stark die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsarbeit unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung und der nationalen Sicherheit eingeschränkt wird (www.un.org/en/ga/search/view_doc. asp?symbol=a/hrc/39/41). Außerdem hat nach Angaben vieler Nichtregierungsorganisationen seit Antritt der Regierung Modi die Zahl und Intensität von Gewalt gegen religiöse Minderheiten extrem zugenommen. Die NGO „Hate Crime Watch“ spricht sogar von einer Zunahme um 400 Prozent seit 2014 vor allem in den von der BJP (Bharatiya Janata Party) regierten Bundesstaaten (https://p. factchecker.in/stories/methodology-1165.html). Die Lage der Zivilgesellschaft und der Minderheiten ist fester Bestandteil der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Indien. So fördert aktuell die deutsche Entwicklungszusammenarbeit 30 Projekte mit menschenrechtlichem Bezug (www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/transparenz-fuer-mehr- Wirksamkeit/iati/index.jsp). Im Oktober 2018 reiste die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, nach Indien und unterstrich, dass Gleichstellung und die Gewährleistung von Presse- und Versammlungsfreiheit ebenso Kern der deutsch-indischen Zusammenarbeit seien (www.dw.com/en/free-speech-under-increasingthreat -in-south-asia/a-46007385). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10589 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie schätzt die Bundesregierung die Meinungsfreiheit in Indien ein, und welche Schlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf die derzeit stattfindenden Wahlen? Die Meinungsfreiheit ist in der Republik Indien verfassungsrechtlich geschützt und garantiert. Sie spiegelt sich auch in der Vielstimmigkeit der öffentlichen Debatte sowie der indischen Medienwelt wider. Eine lebendige politische Debatte prägte auch den Zeitraum um die Parlamentswahlen. Gleichzeitig bestehen gesetzliche Möglichkeiten zur Einschränkung der Meinungsfreiheit , etwa durch den „Unlawful Activities Prevention Act (UAPC)“, der Teil eines Regelungssystems zur nationalen Terrorbekämpfung darstellt. Maßnahmen im Rahmen dieser gesetzlichen Einschränkungen sind gerichtlich überprüfbar . 2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor zur Ablehnung der Lizenz zum Erhalt ausländischer Gelder (FCRA-Registrierung) folgender Menschenrechtsorganisationen: Centre for Promotion of Social Concern (People’s Watch), Citizen for Justice and Peace, Lawyers Trust und Sabrang Trust? Wie bewertet die Bundesregierung Vorwürfe, die Ablehnungen seien politisch motiviert (www.hrw.org/news/2016/11/08/india-foreign-funding-law-usedharass -25-groups)? Der Bundesregierung sind die Fälle der Nichtregierungsorganisationen (NRO) „Centre for Promotion of Social Concern (People’s Watch)“, „Citizen for Justice and Peace“, „Lawyers Trust und Sabrang Trust“ bekannt. Die zitierten Fälle sind seit 2016 vor Gericht anhängig. Anhörungen vor Gericht wurden in diesen Fällen häufig wiederholt verschoben, zuletzt im Falle des „Centre for Promotion of Social Concern (People’s Watch)“ im Mai 2019. Die Auslegung der Bestimmungen des „Foreign Contribution Regulations Act (FCRA)“ durch indische Behörden hat vor indischen Gerichten bislang häufig keinen Bestand. Allerdings kann eine lange Dauer der Verfahren letztlich die Arbeitsgrundlage betroffener NROs gefährden. Im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens des Menschrechtsrates im Mai 2017 hat die Bundesregierung der Regierung der Republik Indien unter anderem eine Modifizierung der Gesetzgebung über die Förderung von Nichtregierungsorganisationen aus dem Ausland empfohlen. 3. Führt die Bundesregierung Prozessbeobachtung durch, wenn Menschenrechtsorganisationen gegen den Entzug ihrer Lizenz unter dem Foreign Contribution Regulation Act (FCRA) vor Gericht gehen, und wenn ja, welche Eindrücke hat sie dadurch zu den Gerichtsverfahren gewonnen? In welchen Fällen wurde eine Prozessbeobachtung durchgeführt, und wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10589 4. Führt die Bundesregierung Prozessbeobachtung durch, wenn Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen aufgrund ihrer freien Meinungsäußerung unter repressiven Gesetzen, wie dem Gesetz zur Nationalen Sicherheit (National Security Act), dem Gesetz zur Verhütung von Straftaten (Unlawful Activities (Prevention) Act) oder dem Vorwurf der „staatsgefährdenden Aktivitäten“ angeklagt werden? Wenn ja, welche Eindrücke hat sie dadurch zu den Gerichtsverfahren gewonnen ? In welchen Fällen wurde eine Prozessbeobachtung durchgeführt, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 und 4 werden zusammengefasst beantwortet. Die Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern wird von der Bundesregierung aufmerksam beobachtet. Sie steht hierzu auch in einem regelmäßigen Austausch mit indischen, deutschen und internationalen NROs. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es – trotz teilweise sehr langer Gerichtsverfahren – derzeit keinen Anlass, das Funktionieren des indischen Justizwesens anzuzweifeln. Sie sieht daher grundsätzlich von Prozessbeobachtungen ab. 5. Hat die Bundesregierung zur o. g. Behinderung der Menschenrechtsarbeit internationaler Nichtregierungsorganisationen, wie Amnesty International und Greenpeace, deren Konten durch die indische Regierung gesperrt wurden , Stellung genommen, und wenn ja, wie? Im Oktober 2018 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, MdB, mit staatlichen indischen Stellen sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen Gespräche zu den Rahmenbedingungen für indische und internationale Nichtregierungsorganisationen geführt. Einzelfälle werden sowohl von der Bundesregierung als auch den deutschen Auslandsvertretungen sowie der Delegation der Europäischen Kommission in Neu Delhi in geeigneter Weise gegenüber der Regierung der Republik Indien angesprochen. Gespräche zur Situation von Amnesty International India wurden vom Auswärtigen Amt mit der Botschafterin der Republik Indien in Berlin sowie vom deutschen Generalkonsulat in Bangalore mit der Regierung des Bundesstaates Karnataka geführt. Die deutsche Botschaft in Neu Delhi hat den Fall Amnesty International im Rahmen der Koordinierung der Botschaften der Mitgliedstaaten der EU bei der Delegation der Europäischen Delegation in Neu Delhi angesprochen. Im Fall von Greenpeace stand das Generalkonsulat Bangalore in regelmäßigem Austausch mit der Organisation. Der deutsche Botschafter in der Republik Indien führte in diesem Fall Gespräche mit dem indischen Innenminister. 6. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Botschaften der Mitgliedstaaten der EU sowie die Delegation der Europäischen Kommission in Indien zu einer aktiven Unterstützung bedrohter Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsorganisation zu bewegen? Welche konkreten Maßnahmen zur Unterstützung wurden angewandt? Die Bedingungen für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger werden regelmäßig in einer Arbeitsgruppe der Botschaften der Mitgliedstaaten der EU und der Delegation der Europäischen Kommission in Neu Delhi Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10589 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode diskutiert. Die Arbeitsgruppe unterstützt die Aktivitäten von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern etwa im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen und Seminaren. Konkrete Fälle werden sowohl von der Bundesregierung als auch den deutschen Auslandsvertretungen in Indien sowie der Delegation der Europäischen Union in Neu Delhi in geeigneter Weise gegenüber der indischen Regierung angesprochen. 7. In welcher Weise hat die Bundesregierung gegenüber ihren indischen Partnern Besorgnis über „Reprisals“ gegen Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen und NGOs, die mit den UN-Institutionen kooperierten , ausgedrückt (siehe: www.oursplatform.org/wp-content/uploads/ G1824710-Secretary-General-Reprisals-Report-HRC38-2018.pdf, S. 28-29)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen in Indien ein? Wie reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Drangsalierung von zivilgesellschaftlichen Akteuren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, deren Arbeit zu unterstützen ? In seiner Bewerbung für den Menschenrechtsrat betonte die indische Regierung unter anderem die lebendige Zivilgesellschaft Indiens sowie eine Vielzahl menschenrechtlicher Initiativen und bekannte sich ausdrücklich zu einer effektiven Beteiligung der Zivilgesellschaft beim Schutz der Menschenrechte. Gleichzeitig sehen sich einzelne Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger durch Behörden in ihrer Arbeit eingeschränkt. Vereinzelt wurden sie auch Opfer von Gewalt. Nichtregierungs-organisationen berichten davon, dass Menschenrechtsverletzungen durch Vertreter staatlicher Organe (vor allem aus Polizei und Armee), wie auch ihre Duldung, zum Teil nicht oder nicht angemessen verfolgt bzw. bestraft werden. Dies betreffe vor allem Regionen, in denen Ausnahmegesetze und Sondervollmachten wie der „Armed Forces Special Powers Act“ gelten. Die Bundesregierung unterstützt die Projektarbeit von zivilgesellschaftlich engagierten deutschen wie indischen Nichtregierungsorganisationen sowie der beiden großen kirchlichen Hilfswerke – Misereor und Brot für die Welt – in beträchtlichem Umfang. 9. Welche Rolle spielt das Thema zivilgesellschaftliches Engagement im Menschenrechtsdialog der Europäischen Union und in den Regierungskonsultationen zwischen Deutschland und Indien? Zivilgesellschaftliches Engagement wurde im Rahmen des letzten Menschenrechtsdialogs der Europäischen Union thematisiert. Die Förderung kultureller und wissenschaftlicher Zusammenarbeit ist regelmäßig Gegenstand der Gespräche bei den deutsch-indischen Regierungskonsultationen. 10. Wie schätzt die Bundesregierung die Pressefreiheit in Indien ein, und welche Schlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf die aktuell stattfindenden Wahlen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10589 11. Was erwartet die Bundesregierung von der Mitarbeit Indiens im UN-Menschenrechtsrat und anderen UN-Organen hinsichtlich der Stärkung der Menschenrechte und besonders des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen? Aufmerksamkeit dafür, inwieweit ein Staat seine menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllt. Der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern ist ein Kernelement dieser Verpflichtungen. In seiner Bewerbung für den Menschenrechtsrat betonte Indien die hohen Menschenrechtsstandards seiner Verfassung, seine unabhängige Justiz und lebendige Zivilgesellschaft sowie eine Vielzahl menschenrechtlicher Initiativen. Ausdrücklich bekannte sich Indien in der Bewerbung zu einer effektiven Beteiligung der Zivilgesellschaft beim Schutz der Menschenrechte. 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Involvierung von Anhängern, Mitgliedern und Mandatsträgern der Regierungspartei BJP in Hassverbrechen an Angehörigen religiöser Minderheiten, der Scheduled Castes (Dalits) und Scheduled Tribes (Adivasis) vor? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse darüber vor, ob Anhänger, Mitglieder oder Mandatsträger der Regierungspartei Bharatiya Janata Party (BJP) in erfassten Hassverbrechen involviert waren. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung die weitgehende Duldung von Aggressionen hindufundamentalistischer Gruppen wie z. B. der Gau Rakshaks („Kuhschutztruppen“) gegen Angehörige anderer Religionen (www.nzz.ch/ international/im-namen-der-kuh-wie-selbsternannte-tierschuetzer-in-indienminderheiten -attackieren-ld.1461571)? Indische und internationale Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass sich die indische Regierung häufig spät zu derartigen Übergriffen äußere und sich die Regierungspartei BJP selbst oft einer hindunationalistischen Rhetorik bediene, die emotional aufheizend wirken könne. Im Sommer 2017 hat sich der indische Premierminister Narendra Modi persönlich und sehr deutlich gegen Gewalt im Namen der „Heiligen Kuh“ ausgesprochen. Die Bundesregierung beobachtet die weiteren Entwicklungen aufmerksam und steht hierzu in einem regelmäßigen Austausch mit indischen, deutschen und internationalen NROs. 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über nach Ansicht der Fragesteller verbreitete Straflosigkeit bei der Gewaltausübung von Sicherheitskräften gegen Zivilpersonen in den Bundesstaaten Jammu und Kaschmir und Manipur (https://amnesty.org.in/projects/justice-jammu-kashmir/; www.hrw.org/ news/2018/04/12/india-manipur-victim-families-activists-harassed)? Nichtregierungsorganisationen berichten insbesondere aus Regionen mit Ausnahmegesetzen verstärkt von Menschenrechtsverletzungen auch durch Vertreter staatlicher Organe und ihre Duldung und mangelnde strafrechtliche Verfolgung. Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10589 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorgehen der Behörden im Bundesstaat Assam gegen Personen, die von den Foreigners Tribunals zu Ausländern erklärt worden sind (www.hrw.org/news/2018/08/06/ assams-citizenship-verification-will-have-repercussions-rest-india)? Im indischen Bundesstaat Assam wurde im Juli 2018 ein nationales Bürgerregister („National Register of Citizens“, NRC) eingeführt. Im Rahmen der Registrierung werden nur diejenigen Bewohner in die Liste des NRC aufgenommen, die nachweisen können, dass sie selbst oder ihre Eltern bereits vor 1971 – das Jahr großer Fluchtbewegungen muslimischer Bengalen vor dem Unabhängigkeitskrieg aus Bangladesch nach Indien – im indischen Bundesstaat Assam gelebt haben . Insgesamt haben sich 33 Millionen Menschen um die Aufnahme in das Bürgerregister beworben; angenommen wurden bisher 29 Millionen Anträge. Die vier Millionen abgelehnten Bewerber haben weiterhin die Möglichkeit nachzuweisen , dass ihre Familien vor 1971 in Assam lebten. Nach Regierungsangaben können die Betroffenen gegen die Nichtaufnahme in das Bürgerregister zudem Widerspruch einlegen, wovon bislang über 90 Prozent der abgelehnten Bewerber Gebrauch gemacht haben. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem NRC werden vor eigens hierfür eingerichteten „Foreigners Tribunals“ verhandelt. Wird ein Antragssteller durch ein „Foreigners Tribunal“ als illegaler Immigrant deklariert , ist eine Aufnahme in das NRC nicht mehr möglich. Die finale Festlegung des Bürgerregisters ist vom Obersten Gericht Indiens für den 31. Juli 2019 terminiert . 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausweisung von geflüchteten (asylsuchenden) Rohingyas nach Myanmar, einschließlich solcher , die vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR in Indien registriert worden waren (www.unhcr.org/news/press/2019/1/5c2f2a374/unhcr-seeking-clarificationindia -returns-rohingya.html)? Die indischen Grenzschutzbehörden haben im letzten Jahr insgesamt 230 illegal eingewanderte Rohingyas festgenommen (Stand: November 2018). Nach offiziellen Angaben handelt es sich hierbei um die höchste Zahl an Festnahmen in den letzten vier Jahren. Schätzungen zufolge leben insgesamt ca. 40 000 Rohingyas, die in den letzten Jahren vor Gewalt und Verfolgung in Myanmar geflohen sind, in Flüchtlingslagern in Indien. Bislang hat die indische Regierung nach eigenen Angaben im Oktober 2018 sieben Rohingya sowie im Januar 2019 eine fünfköpfige Rohingya-Familie nach Myanmar abgeschoben. 17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu einer Strategie der indischen Regierung , im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern besonders auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Todesstrafe zu setzen, Stellung genommen, und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht (https://thediplomat.com/2018/04/will-the-deathpenalty -protect-indias-daughters-from-rape/)? Die im Jahr 2018 erfolgte Erweiterung der Strafgesetzgebung in Hinblick auf die Möglichkeit der Todesstrafe im Fall von Vergewaltigungen an Kindern unter zwölf Jahren war eine Reaktion des indischen Gesetzgebers auf mehrere Vergewaltigungsfälle . Die Bundesregierung erachtet die Todesstrafe als eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung und setzt sich weltweit für ihre Abschaffung ein. Dabei koordiniert sie sich auf Grundlage der „EU-Leitlinien für eine Unionspolitik gegenüber Drittstaaten betreffend die Todesstrafe“ eng mit den EU-Partnern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10589 18. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Indien tätige internationale Unternehmen wie Vedanta Resources und Dow Chemical (Union Carbide ) zur Beachtung indischen und internationalen Rechts anzuhalten und ggf. der Ladung vor indische Gerichte zu folgen? Die Beachtung und Durchsetzung des indischen und internationalen Rechts in Indien liegt in der Verantwortung staatlicher indischer Stellen. 19. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung bilateral das Thema der Diskriminierung auf der Basis von Kaste und Herkunft – vor allem in Bezug auf Dalit –, und welches Engagement gibt es in dieser Hinsicht in den deutschen Projekten der Entwicklungszusammenarbeit? Im Oktober 2018 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, mit staatlichen indischen Stellen sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Belange von Dalits und Adivasis einsetzen, Gespräche zu den Rahmenbedingungen für in diesem Bereich tätige indische und internationale Nichtregierungsorganisationen geführt. Armutsbekämpfung und gesellschaftliche Gleichbehandlung sind übergeordnete Zielsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Indien. Die Lebenssituation von Dalits und indigenen Völkern/Adivasi ist direkt oder indirekt durch Maßnahmen berührt, die im Kontext deutscher, europäischer oder auch internationaler Aktionspläne oder Initiativen durch die Bundesregierung unternommen, gefördert oder anderweitig unterstützt werden. So finden sich im Rahmen der Förderung der Projektarbeit privater Träger durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Projekte in Höhe von ca. 4,7 Mio. Euro seit dem Jahr 2010 zugunsten von Dalits und Adivasis. Auch kirchliche Entwicklungsvorhaben legen einen Schwerpunkt auf Demokratieförderung , Stärkung der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsarbeit und engagieren sich für ethnische und religiöse Minderheiten, Frauen, Jugendliche, Menschen mit Behinderung oder HIV/Aids oder Landlose. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die in einigen indischen Bundesstaaten verabschiedeten Gesetze, die einen Religionswechsel unter Strafe stellen (www.loc.gov/law/help/anti-conversion-laws/india.php)? In acht Bundesstaaten gibt es sogenannte Anti-Konversions-Gesetze (Arunachal Pradesh, Chhattisgarh, Gujarat, Himachal Pradesh, Jharkhand, Madhya Pradesh, Odisha Uttarakhand). Sie werden von der indischen Zivilgesellschaft kritisiert, darunter auch von christlichen Gruppen, die sich dadurch in ihrer verfassungsmäßig garantierten Missionsfreiheit eingeschränkt sehen. Auf Basis dieser Gesetze erfolgten bislang einzelne Verhaftungen, aber keine Verurteilungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333