Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10592 19. Wahlperiode 04.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10302 – Antizyklischer Kapitalpuffer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der französische Ausschuss für Finanzstabiltät (High Council for Financial Stability , HCSF) fasste am 18. März 2019 den Beschluss (www.economie.gouv.fr/ files/files/directions_services/hcsf-en/HCSF20190318_-_Press_release.pdf), den sogenannten antizyklischen Kapitalpuffer (Countercyclical capital buffer) für risikogewichtete Aktiva französischer Werte um 2,5 Prozentpunkte auf 0,5 Prozent erhöhen zu wollen. Der antizyklische Kapitalpuffer gilt als ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht. Er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Die rechtlichen Grundlagen des Puffers finden sich insbesondere in den Artikeln 130, 135 bis 140 der Capital Requirements Directive (CRD IV), die im § 10d des Kreditwesengesetzes (KWG) in Verbindung mit § 64r KWG in deutsches Recht umgesetzt wurden. Die Quote des antizyklischen Kapitalpuffers für Deutschland legt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest. Gemäß der Allgemeinverfügung der BaFin vom 28. Dezember 2015 liegt dieser bei 0 Prozent. Der HCSF führte für seine Entscheidung unter anderem an: – das Risiko einer Neubewertung der finanziellen Vermögenswerte bleibe auf hohem Niveau; – die Verschuldung des nichtfinanziellen privaten Sektors in Frankreich sei im dritten Quartal 2018 auf 133,3 Prozent des BIP (Bruttoinlandsprodukt) angestiegen (davon entfielen 59,2 Prozent auf die privaten Haushalte und 74,1 Prozent auf die nichtfinanziellen Unternehmen); – die Verschuldung der nichtfinanziellen Unternehmen des privaten Sektors sei zuletzt um 6 Prozent angestiegen; – die Verschuldung der privaten Haushalte sei zuletzt um 5,5 Prozent angestiegen (hauptsächlich getrieben von Wohnimmobilienkrediten). Die für ein Institut geltende Quote des antizyklischen Kapitalpuffers ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Quoten der antizyklischen Kapitalpuffer der Länder, in denen die wesentlichen Kreditrisikopositionen des Instituts belegen sind (vgl. Artikel 140 Absatz 1 CRD IV). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10592 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verschuldung des nichtfinanziellen privaten Sektors seit 2008 bis heute in Deutschland entwickelt (bitte gesondert nach Jahren sowie unterteilt nach Gesamtverschuldung , Verschuldung der privaten Haushalte und Verschuldung der finanziellen Unternehmen darstellen)? Die reale Verschuldung des nicht-finanziellen privaten Sektors ist seit dem ersten Quartal 2008 bis zum vierten Quartal 2018 um 4 Prozent gestiegen. Während die Verschuldung bei den privaten Haushalten mit -0,5 Prozent im gleichen Zeitraum nahezu konstant geblieben ist, stieg die Verschuldung der nicht-finanziellen Unternehmen um 8 Prozent an. Seit dem ersten Quartal 2016 zeigt sich eine stärkere Dynamik der realen Verschuldung. Seit dem ersten Quartal 2016 bis zum vierten Quartal 2018 ist die Verschuldung im nicht-finanziellen privaten Sektor um 8 Prozent gestiegen. Die Verschuldung bei den privaten Haushalten stieg im gleichen Zeitraum um 5 Prozent und die Verschuldung der nicht-finanziellen Unternehmen um 11 Prozent an. Die Entwicklung seit dem ersten Quartal 2008 ist in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1: Entwicklung der realen Verschuldung des nicht-finanziellen Sektors Quellen: Deutsche Bundesbank (gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung, monatliche Bilanzstatistik und volkswirtschaftliche Gesamtrechnung), Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen . HH = Haushalte, NFU = nicht-finanzielle Unternehmen, PNFS = privater nicht-finanzieller Sektor. 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verschuldung des nichtfinanziellen privaten Sektors seit 2008 bis heute in den anderen Mitgliedstaaten entwickelt (bitte gesondert nach Jahren sowie unterteilt nach Gesamtverschuldung, Verschuldung der privaten Haushalte und Verschuldung der finanziellen Unternehmen darstellen)? Die Verschuldung des nicht-finanziellen privaten Sektors hat sich in den anderen Mitgliedstaaten im erfragten Zeitraum unterschiedlich entwickelt. Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht Daten zur Verschuldung des nicht-finanziellen privaten Sektors in der EU, aufgeteilt nach nicht-finanziellen Unternehmen , Haushalten und dem nicht-finanziellen Privatsektor insgesamt (siehe http:// sdw.ecb.europa.eu/browseSelection.do?node=9689710). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10592 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte Kredit/BIP- Lücke seit 2008 bis heute in Deutschland entwickelt? Für die Bestimmung der Kredit/BIP-Lücke und des daraus abgeleiteten Pufferrichtwertes für den antizyklischen Kapitalpuffer wird in Deutschland (und anderen Ländern) neben der standardisierten Berechnung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zusätzlich eine nationale Methode angewandt. Das gemeinsame Methodenpapier von BaFin und Bundesbank zum antizyklischen Kapitalpuffer in Deutschland enthält weitere Hintergründe und Informationen (siehe www.bundesbank.de/resource/blob/598690/e627e8ef7407a27adf5d001bfafb4e92/ mL/der-antizyklische-kapitalpuffer-data.pdf). Die historischen Zeitreihen der Entwicklung der Kredit/BIP-Lücke in Deutschland sind auf der Internetpräsenz der BaFin veröffentlicht (siehe www.bafin. de/SharedDocs/Downloads/DE/Bericht/dl_ccb_indikatoren.html?nn=7852116). 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte Kredit/BIP- Lücke seit 2008 bis heute in den anderen Mitgliedstaaten entwickelt? Die Statistik der Bank für internationalen Zahlungsverkehr (BIZ) enthält historische Zeitreihen der Entwicklung der Kredit/BIP-Lücke in anderen Mitgliedstaaten (siehe https://stats.bis.org/statx/srs/table/j?m=C). Die EZB veröffentlicht die aktuellen Werte der Kredit/BIP-Lücke in anderen Mitgliedstaaten (siehe http:// sdw.ecb.europa.eu/reports.do?node=1000003299). 5. In welchen Mitgliedstaaten haben die zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung einen antizyklischen Kapitalpuffer größer als Null festgelegt (bitte nach Mitgliedstaaten gesondert darstellen)? Im zweiten Quartal 2019 haben zwölf Länder des Europäischen Wirtschaftsraums einen antizyklischen Kapitalpuffer größer als Null festgesetzt (davon zwei nicht- EU-Länder). Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) hat auf seine Internetpräsenz eine Übersicht veröffentlicht (siehe www.esrb.europa.eu/national_ policy/ccb/html/index.en.html). 6. In welchen Mitgliedstaaten haben die zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers angekündigt ? Wenn dieses erfolgt, welche Höhe für den antizyklischen Kapitalpuffer wurde ggf. in Aussicht gestellt (bitte nach Mitgliedstaaten gesondert darstellen )? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Über darüber hinausgehende Anhebungen in anderen Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 7. Gibt es innerhalb der BaFin Diskussionen zur Festsetzung eines antizyklischen Kapitalpuffers größer als Null? Wenn ja, gibt es (Vor-)Planungen bei der BaFin, künftig einen antizyklischen Kapitalpuffer größer als Null festzusetzen? Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Überwachung der Finanzstabilität (FinStabG) in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 die AFS-Empfehlung 2019/1 zur Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers beschlossen (siehe www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht-Empfehlung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10592 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode pdf?__blob=publicationFile&v=2 ). Damit empfiehlt der AFS der BaFin gemäß § 10d Absatz 3 Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) die Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,25 Prozent des nach Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamtforderungsbetrags ab dem dritten Quartal 2019 festzulegen. Die BaFin ist als Adressat der Empfehlung gemäß § 3 Absatz 2 FinStabG verpflichtet, dem AFS bis zum 14. Juni 2019 mitzuteilen, auf welche Weise sie beabsichtigt, die Empfehlung umzusetzen und den AFS danach regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu unterrichten. Die BaFin geht nach aktuellen Äußerungen derzeit davon aus, eine Allgemeinverfügung zur Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers zum 1. Juli 2019 zu erlassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333