Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 29. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10595 19. Wahlperiode 03.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Dr. Konstantin von Notz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10177 – Datenzugang zu Social-Media-Plattformen für Forschungszwecke V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bewusste Desinformation, intransparente Diskursverschiebungen mit Hilfe von Trollarmeen und Bots und die Wirkung von Microtargeting, auch und gerade für politische Werbung im Vorfeld von Wahlen und Referenden, sorgen weltweit für Schlagzeilen. Auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene und für andere Personengruppen nicht sichtbare Werbebotschaften, sog. Dark Ads, bieten den politischen Akteuren die Möglichkeit, sich in einer geschützten Öffentlichkeit ohne Kenntnis oder Erwiderungsmöglichkeit des politischen Gegners an eine Vielzahl von Personen zu richten. Die veränderten Nutzungsgewohnheiten (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/285230/umfrage/aktive-nutzervon -whatsapp-weltweit) zeigen einen Anstieg in der Nutzung von Messengerdiensten , die aufgrund der geschlossenen Öffentlichkeiten auch als „Dark Social“ bezeichnet werden (vgl. u. a. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Rechtspopulismus, Rechtsextremismus und Politische Desinformation im Netz“ auf Bundestagsdrucksache 19/2224). Eine verbesserte Transparenz und systematische Analyse der Rolle von Social Media für unsere Demokratie und freiheitliche Gesellschaft, auch als Voraussetzung für Regulierung, ist nach Ansicht der Fragesteller insgesamt dringend nötig. Hier bleiben sowohl Unternehmen wie auch Gesetzgeber in der Pflicht. Bezüglich der Untersuchung der skizzierten Phänomene können aber auch Wissenschaft und Forschung einen wichtigen Beitrag leisten. Der Zugang der Wissenschaft zu belastbaren und vergleichbaren Zahlen und Datensätzen, um unter anderem die genannten Phänomene zu untersuchen, gestaltet sich jedoch schwierig. Gerade hinsichtlich der Frage nach der tatsächlichen Wirkung von intransparenten Einflussnahmen mit Hilfe von Dark Ads und Co. gehen die Meinungen in der Wissenschaft heute weit auseinander. Debatten um Wahlmanipulation und gesteuerte Desinformationskampagnen haben zwischenzeitlich dazu geführt, dass Anbieter Datensätze nach eigenen Kriterien zusammenstellen und diese der Forschung zur Verfügung stellen. Dies ermöglicht allerdings keine umfassenden systematischen Analysen, die nach Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10595 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auffassung der Fragesteller angesichts der steigenden Bedeutung für unsere Demokratie notwendig wären. Deshalb hat insbesondere die Europäische Kommission im Rahmen ihres Aktionsplans gegen Desinformation mit den großen Anbietern Facebook, Google und Twitter auf einen Verhaltenskodex hingewirkt, der die Bereitstellung eines datenschutzgerechten Zugangs zu Daten für Forscher vorsieht, um die Ausbreitung und die Auswirkungen von Desinformation nachzuvollziehen und besser zu verstehen (vgl. dazu aktuell http://europa.eu/ rapid/press-release_STATEMENT-19-2174_de.htm). Derzeit können die für eine systematische Analyse der öffentlichen Beiträge benötigten Datenpunkte (technische Daten, Reichweitendaten, Suchergebnisdaten , etc.) allerdings nur sehr begrenzt eingesehen werden (vgl. www.stiftungnv .de/sites/default/files/blinde.fleck_.digitale.oeffentlichkeit.pdf). Auch Forschungsanalysen von Social-Media-Plattformen bewegen sich dabei grundsätzlich in einem rechtlichen Spannungsfeld, weil die überwiegende Mehrzahl der dabei untersuchten Daten rechtlich geschützte persönliche Informationen und Daten enthalten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g „Desinformation“ und intransparente Einflussnahme im Internet, insbesondere durch die Verbreitung über Social-Media-Plattformen, können eine Gefahr für die Demokratie und eine freiheitliche Gesellschaft darstellen. Die Bundesregierung sieht die Bedeutung dieser Thematik. Die abstrakten Gefahren für die Europawahl, insbesondere durch Desinformation oder Cyberangriffe, hat die Europäische Kommission mit ihren Mitteilungen vom 26. April 2018 („Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“, COM(2018) 236 final) und vom 12. September 2018 („Freie und faire Europawahlen gewährleisten“, COM(2018) 637 final) sowie mit ihrer Empfehlung zu Wahlkooperationsnetzen, zu Online-Transparenz, zum Schutz vor Cybersicherheitsvorfällen und zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament (COM(2018) 5949 final ) und dem Aktionsplan gegen Desinformation vom 5. Dezember 2018 (JOIN (2018) 36 final) dargelegt. Im Rahmen des gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst entwickelten Aktionsplans gegen Desinformation setzt sich die Bundesregierung gezielt für die Bekämpfung von Desinformationen im Internet ein. Der Aktionsplan sieht auch die zentrale Rolle, die dem Privatsektor (insbesondere den Social-Media-Plattformen) im Kampf gegen Desinformation im Internet zukommt. Zu den von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung vom 26. April 2018 zur Bekämpfung von Desinformation im Internet vorgeschlagenen Maßnahmen gehört auch die Ausarbeitung eines ehrgeizigen Verhaltenskodex (EU Code of Practice on Disinformation). Online-Plattformen wie Facebook, Google und Twitter sowie die Werbeindustrie haben sich darin freiwillig dazu verpflichtet, Maßnahmen gegen manipulatives Verhalten und zur Erhöhung der Transparenz und zum Schutz der Integrität der bevorstehenden Wahlen zu ergreifen. Die Bundesregierung begrüßt diese Maßnahmen. Forschung kann einen wichtigen Beitrag leisten, die möglichen Auswirkungen von Desinformationen auf demokratische Entscheidungsprozesse besser zu verstehen und diesen effektiv entgegenwirken zu können. Die Bundesregierung fördert Forschung zu diesem Thema z. B. mit dem 2017 gegründeten und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Weizenbaum- Institut für die vernetzte Gesellschaft. Drucksache 19/10595 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10595 Dort wird in Forschungsgruppen interdisziplinär u. a. zur Demokratie im digitalen Zeitalter und speziell auch zur Rolle von Sozialen Medien, Social Bots und Desinformationen geforscht. Gute Rahmenbedingungen für die Wissenschaft sind der Bundesregierung ein zentrales Anliegen, dies umfasst auch einen guten Zugang von Forschenden zu Daten. Dabei bewegen sich Fragen des Datenzugangs für die Forschung – auch beim Zugang zu den Daten der Social-Media-Plattformen – in einem rechtlichen Spannungsfeld, in dem verschiedene Rechtsgüter in einen Ausgleich zu bringen sind. Dabei erfolgt in den aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Interessenausgleich zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Schutz persönlicher Daten/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) und Interessen an dem Zugang zu Daten. Für die Forschung bestehen dabei z. B. im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Urheberrecht (Text- und Datamining ) besondere Regelungen, um den Belangen der Forschung Rechnung zu tragen. Zudem werden Fragen des Zugangs der Forschung zu den Daten von Social-Media -Plattformen auch in dem Aktionsplan gegen Desinformation und in dem Verhaltenskodex der Privatwirtschaft berücksichtigt. So sieht die Selbstverpflichtung der Social-Media-Plattformen die Eröffnung eines datenschutzkonformen Zugangs für Forschungszwecke vor. Die Antwort zu den Fragen 3 und 7 kann für den Bundesnachrichtendienst nicht offen erfolgen. Eine Einstufung der Antwort auf die Fragen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können , entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Informationen zu Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* * Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10595 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10595 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Von welchen Berichten und Evaluierungen mit welchem Inhalt öffentlicher Stellen im In- und Ausland hat die Bundesregierung Kenntnis, die Kooperationen von Wissenschaft und privaten Anbietern sozialer Netzwerke zum Zwecke des Datenzugangs für die Forschung thematisieren? 2. Von welchen Erhebungen und Analysen zur Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten sozialer Medien für die Wissenschaft mit welchem Aussagegehalt hat die Bundesregierung Kenntnis? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es diverse Berichte, Evaluierungen, Erhebungen , Analysen sowie Forschung zum Thema Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten sozialer Medien für die Forschung. Exemplarisch verwiesen sei hier auf die Publikation „Der blinde Fleck digitaler Öffentlichkeiten“ der Stiftung Neue Verantwortung, die auch von den Fragestellern selbst zitiert wird. Auch in dem Bericht der High Level Group on Fake News and Online Disinformation wird das Thema des Zugangs der Forschung zu den Daten von Social- Media-Plattformen adressiert. Diese und andere Informationsquellen nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis und wertet sie, wo für das Regierungshandeln geboten , aus. Die Bedeutung des Themas spiegelt sich auch in dem Aktionsplan gegen Desinformation wider, in dessen Umsetzung sich die Bundesregierung unterstützend einbringt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Welche Berichte, Erhebungen und Analysen haben die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden zur Frage des Informationszugangs auf Daten privater Social-Media-Plattformen für die Forschung seit 2013 in Auftrag gegeben? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten nach gegenwärtiger Rechtslage für den Zugriff auf unternehmensseitig anfallende Datenarten von Social-Media-Plattformen zu Forschungszwecken, und plant die Bundesregierung gegenwärtig Veränderungen dieses rechtlichen Rahmens, um entsprechende Zugriffe zu erleichtern, und wenn ja, welche konkret, und wenn nein, warum nicht? Maßgeblich für den Zugriff auf unternehmensseitig anfallende Datenarten von Social-Media-Plattformen ist der nationale und europäische datenschutzrechtliche Rahmen. Die Bundesregierung begleitet die Umsetzung des Aktionsplans gegen Desinformation vom Dezember 2018 und beobachtet die Wirkung des Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation. Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung aktuell keine Veränderungen des rechtlichen Rahmens. 5. Welche Erkenntnisse hat das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte und im August 2017 gestartete Forschungsprojekt DORIAN (Desinformation aufdecken und bekämpfen) bislang im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Aufdeckung von Desinformation und ihrer Urheber ergeben, und in welcher Weise plant die Bundesregierung die Berücksichtigung der Gesamtergebnisse dieses Forschungsprojekts ? Die Bundesregierung hat bereits frühzeitig die Bedeutung der Erforschung der Grundlagen zur Aufdeckung und Bekämpfung von Desinformation erkannt und mit dem Projekt DORIAN ein entsprechendes Forschungsprojekt gefördert. Drucksache 19/10595 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10595 Aus dem Projekt DORIAN liegen Forschungsergebnisse zu datenschutzrechtlichen Anforderungen im Kontext der automatisierten Aufdeckung von Desinformation und ihrer Urheber vor, die für einen Datenzugang zu Social-Media-Plattformen für Forschungszwecke relevant sind. Zusammengefasst lässt sich sagen: „Die forschungsspezifischen Datenschutzregelungen in der DSGVO adressieren den Konflikt zwischen den konkurrierenden Grundrechten der Forschungsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung, indem sie über „Privilegierungen“ und „Garantien“ einen interessengerechten Ausgleich ermöglichen. Hierzu muss der Verantwortliche jedoch die gebotenen Abwägungskriterien ernsthaft nutzen. Auch nach der DSGVO ist nicht jede Datenverarbeitung zu Forschungszwecken erlaubt. Außerdem ist die unterkomplexe Verordnung für eine praktikable Bestimmung der notwendigen Garantien so vage, dass sie durch konkretisierende nationale Regelungen ausgefüllt werden muss.“ Es sind Veröffentlichungen geplant, um die Ergebnisse des Projekts DORIAN der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse genutzt werden, um den Umgang mit Desinformationen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene zu diskutieren. Die Bundesregierung wird ferner prüfen, ob basierend auf den Projektergebnissen und aktuellen Entwicklungen weitere relevante Forschungsfragen zu identifizieren sind. 6. Inwieweit und wann haben die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden die Plattformanbieter zur Frage des Informationszuganges für bestimmte Forschungszwecke (wenn ja, für welche) konsultiert, und falls ja, welche, und welche Antworten hat die Bundesregierung von wem darauf erhalten ? Die Bundesregierung verweist auf die Selbstverpflichtung der Social-Media- Plattformen im Rahmen des Verhaltenskodex sowie im Kontext des Aktionsplans gegen Desinformation, der einen datenschutzkonformen Zugang für Forschungszwecke im Abschnitt „empowering the research community“ vorsieht. Zudem wird auf die Forderung der Europäischen Kommission im Rahmen der Anwendung des Verhaltenskodex verwiesen, die eine engere Zusammenarbeit der Plattformen mit der Forschung zur besseren Erkennung und Analyse von Desinformationskampagnen vorsieht. Die Bundesregierung begrüßt diese Forderung. Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Mitte April 2019 ein Fachgespräch zu „Social Bots“ veranstaltet. Teilnehmer waren Experten aus Wissenschaft und Forschung, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Länder, der Sozialen Netzwerke Facebook, Google und Twitter , der Verbände bitkom und eco sowie der betroffenen Bundesressorts. In diesem Gespräch wurde auch die Frage des Informationszugangs für Forschungszwecke ergebnisoffen diskutiert. 7. Inwieweit haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden, und unter welchen Voraussetzungen, Anbieter sozialer Netzwerke (wenn ja, welche) um Erlangung von allgemeinen Informationszugängen für andere behördliche Aufgaben (soweit ja, welche) nachgesucht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden haben bei den Anbietern sozialer Netzwerke keine allgemeinen Informationszugänge für andere behördliche Aufgaben nachgesucht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10595 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10595 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung nicht dem Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze unterfallende Daten sozialer Netzwerke wie beispielsweise Facebook, Twitter, Youtube, WhatsApp, Instagram und TikTok vor dem Hintergrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stehen, und wenn ja, welche Daten sollten dabei prioritär für welche konkreten Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden, und auf welchen Wegen, bzw. in welchen Formaten? Gute Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Forschung sind der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Dabei ist ein Gesamtausgleich zwischen dem Interesse an Datenzugängen für die Wissenschaft und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund bestimmt sich das „ob“ und „wie“ der Eröffnung von Datenzugängen durch soziale Netzwerke für wissenschaftliche Zwecke nach dem nationalen und europäischen Rechtsrahmen im Bereich Datenschutz und den entsprechenden Bestimmungen im Forschungskontext . 9. Sind die bislang rein freiwillig erfolgenden Datenveröffentlichungen der Anbieter im Hinblick auf Wahlmanipulationen und Desinformationskampagnen aus Sicht der Bundesregierung rechtlich wie tatsächlich ausreichend, und falls nein, warum nicht? In dem in der Vorbemerkung der Bundesregierung angesprochenen Verhaltenskodex haben sich Online-Plattformen wie Facebook, Google und Twitter sowie die Werbeindustrie freiwillig dazu verpflichtet, Maßnahmen gegen manipulatives Verhalten und zur Erhöhung der Transparenz sowie zum Schutz der Integrität der bevorstehenden Wahlen zu ergreifen. Die Bundesregierung begrüßt diese Maßnahmen . Die Europäische Kommission hat am 17. Mai 2019 die neuesten Monatsberichte von Google, Twitter und Facebook für den Monat April zur Kenntnis genommen. Sie erkennt die Bemühungen der Plattformen vor den Europawahlen an, fordert die Unternehmen aber auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen und insbesondere detailliertere Daten vorzulegen. Zudem regt die Europäische Kommission an, die Zusammenarbeit mit Faktenprüfern auszubauen. Die Europäische Kommission fordert die Plattformen auf, enger mit der Forschung zusammenzuarbeiten , um relevante Datensätze zu ermitteln, die eine bessere Erkennung und Analyse von Desinformationskampagnen, eine solide Überwachung der Umsetzung und Wirkung des Kodex und eine unabhängige Aufsicht über das Funktionieren von Algorithmen zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger ermöglichen würden. Die Bundesregierung begrüßt diese Forderungen der Europäischen Kommission, damit ein effektives Vorgehen insbesondere gegen koordinierte Desinformationsmaßnahmen erfolgen kann. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union werden auf dem Europäischen Rat im Juni auf das Thema Desinformation zurückkommen. Die Bewertung der Europäischen Kommission wird in diese Diskussionen einfließen. Bis Ende 2019 wird die Europäische Kommission eine umfassende Bewertung des ersten Zwölfmonatszeitraums des Kodex vornehmen. Sollten sich die Ergebnisse als unbefriedigend erweisen, kann die Europäische Kommission weitere Maßnahmen vorschlagen, auch regulatorischer Art. Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die diesbezüglichen Aktivitäten auf europäischer Ebene. Drucksache 19/10595 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10595 10. Welche regulatorischen Ansätze wie etwa Pflichtangaben von Social-Media- Plattformen zu geschalteter Wahlwerbung und Wahlbeeinflussung hat die Bundesregierung mit Blick auf den Zugang für Forscherinnen und Forscher evaluiert oder betrachtet? Die entsprechenden Überlegungen der Bundesregierung wurden im Prozess der Erstellung des EU-Aktionsplans gegen Desinformation übermittelt und spiegeln sich darin wider; auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Bundesregierung wird das Thema weiter unterstützend im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans gegen Desinformation begleiten und die Wirkung der Selbstverpflichtungen im Rahmen des Verhaltenskodex für den Bereich Desinformation beobachten. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Zugangsmöglichkeiten für Forscherinnen und Forscher zu Daten von Facebook über die Einrichtung Social Science One (https://socialscience.one), auch mit Blick auf die Abwesenheit einer solchen Einrichtung in Deutschland? Die Bundesregierung begrüßt es, wenn Forscherinnen und Forscher in Deutschland auf rechtlich gesicherter Grundlage Zugang zu Datenbeständen im Ausland erhalten. Die Bundesregierung erwartet zudem im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) einen verbesserten Zugang zu Daten für europäische Wissenschaftler . 12. Welche regulatorischen Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung bereits, Anbieter sozialer Medien zur strukturellen Kooperation mit öffentlichen deutschen oder europäischen Forschungseinrichtungen zu verpflichten, oder aus welchen Gründen ist eine Initiative für derartige Kooperationen bislang von Seiten der Bundesregierung nicht geplant? 13. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung auf europäischer Ebene, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zur Nutzung von Daten sozialer Medien für die wissenschaftliche Forschung zu ermöglichen? Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 14. Welches Bundesministerium ist in der Bundesregierung federführend für den Zugang von öffentlich finanzierter Forschung zu Daten sozialer Medien zuständig, bzw. aus welchen Gründen gibt es keine solche Zuständigkeit? Bei den Fragen des Zugangs zu Daten sozialer Medien für Forscher handelt es sich um eine komplexe Aufgabe, die u. a. Fragen von Datenschutz, Datensicherheit , Wettbewerbsrecht und Forschungs- und Innovationsfreundlichkeit berührt. Dementsprechend wirken die betroffenen Ressorts gemäß ihrer Zuständigkeit bei der Erfüllung dieser Aufgabe zusammen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10595 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10595 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Initiativen sind von der Bundesregierung geplant, um im Rahmen der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine breitere Verwendung offener Schnittstellen bei Plattformanbietern für wissenschaftliche Zwecke zu befördern? 16. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zum Austausch von Social-Media-Daten für die Forschung vor dem Hintergrund, dass für die Vergleichbarkeit von Studien und wissenschaftlichen Arbeiten eine gemeinsame Datengrundlage Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten ist, aber gleichzeitig die Nutzungsbedingungen der großen Plattformanbieter eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Datensätzen untersagen, und welche konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen? Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 17. Inwieweit hat die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung und Transparenz auf dem Werbemarkt evaluiert, ob und welche Transparenzverpflichtungen für Abrufe und Klickzahlen benötigt werden, und hält die Bundesregierung hier Selbstverpflichtungen der Unternehmen für ausreichend? Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeverträgen e. V. (IVW) prüft regelmäßig Angaben zu Auflagen und Nutzungszahlen von Internetangeboten (d. h. Websites, Apps und Paid-Content-Angeboten), damit Werbeschaltungen auf Basis seriöser Zahlengrundlagen beauftragt und abgewickelt werden können. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf für gesetzliche Transparenzverpflichtungen oder für weitergehende Selbstverpflichtungen der Unternehmen im Hinblick auf den Online-Werbemarkt . 18. Welchen Handlungsbedarf hat die Bundesregierung in Bezug auf die Intransparenz von politischer Werbung in sozialen Medien festgestellt, und welche konkreten Vorschläge wird sie dazu wann vorlegen? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 19. Hält die Bundesregierung die in der kürzlich beschlossenen, neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie getroffene Regelung zu Data-Mining für Forschungszwecke für eine praktikable und ausreichende Regelung für die wissenschaftliche Praxis, und wie wird sie die Vorgabe der Richtlinie in nationales Recht umsetzen? Die Richtlinie über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im Digitalen Binnenmarkt enthält in Artikel 3 eine Vorschrift, die das Text- und Data-Mining zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erlaubt. Die Bundesregierung hat diese Vorschrift bei den Verhandlungen unterstützt. Die Bundesregierung strebt eine richtlinienkonforme Umsetzung innerhalb der Umsetzungsfrist an. Drucksache 19/10595 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10595 20. Welche Maßnahmen, insbesondere im Bereich technische Infrastrukturen, hat die Bundesregierung ergriffen, um die Erhebung und Verarbeitung großer Datenbestände aus sozialen Netzwerken für die Wissenschaft zu unterstützen ? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur DSGVO für eine Forschungsklausel eingesetzt, die die Rahmenbedingungen des Zugangs von Forschenden zu Daten regelt. Im Infrastrukturbereich ist die Aufbereitung von Daten nach dem sog. „FAIR“-Prinzip (Findable, Accessible, Interoperable , Reusable) von hoher Bedeutung. Hier erwartet die Bundesregierung, dass die Nationale Forschungsdateninfrastruktur nachhaltige Impulse setzt. Zusätzlich kann die European Open Science Cloud, die die Bundesregierung auf europäischer Ebene mit vorantreibt, einen wichtigen Beitrag leisten. 21. Wie viele Professuren und Forschungsprojekte befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland mit der Analyse politischer Debatten in den sozialen Medien mithilfe informationstechnologischer Methoden, und welche dieser Forschungsprojekte sind durch den Bund gefördert (bitte für jedes Forschungsprojekt Laufzeit, Finanzierungsumfang, Zielstellung und beteiligte Akteure angeben)? 22. Sieht die Bundesregierung einen gestiegenen Bedarf an interdisziplinärer Forschung im Bereich Politik- und Medienwissenschaft in Kombination mit Data-Science-Kenntnissen, und gibt es Initiativen, diesen Bedarf in Zukunft beispielsweise mit einem Teil der geplanten 100 KI-Professuren zu decken? Die Fragen 21 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hält keine umfassende Analyse der Professuren und Forschungsprojekte zu dem genannten Thema vor. Aus ihrer Sicht bestehenden Forschungsbedarf hat die Bundesregierung aufgegriffen und fördert interdisziplinäre Forschung hierzu, z. B. mit dem Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft und dem Hans Bredow Institut, die sich u. a. mit der Analyse politischer Debatten in den sozialen Medien befassen. Darüber hinaus befasst sich das Forum Privatheit, eine vom Bund geförderte interdisziplinäre Forschungs- und Dialogplattform , mit den Wirkungen gezielter Manipulation von online-Beiträgen. Zudem gibt es eine Reihe von Forschungsvorhaben rund um das Thema Desinformation . Von der Bundesregierung spezifisch zu dem Thema geförderte Projekte sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10595 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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R es so rt / B eh ö rd e F o rs ch u n g sp ro je k t (N a m e) L a u fz ei t F in a n zi er u n g su m fa n g (i n T € ) Z ie l b et ei li g te A k te u re (V er b u n d p ar tn er ) B M B F D O R IA N 08 /2 01 7 b is 09 /2 01 9 15 95 E ra rb ei tu n g vo n E m p fe h lu n ge n z u r w ir ks am en B ek äm p fu n g vo n D es in fo rm at io n im I n te rn et , E n tw ic k lu n g vo n te ch n is ch en H il fs m it te ln . F ra u n h o fe r- In st it u t fü r Si ch er e In fo rm at io n st ec h n o lo gi e (S IT ), H o ch sc h u le d er M ed ie n St u tt ga rt , U n iv er si tä t D u is b u rg -E ss en , U n iv er si tä t K as se l B M V g P o li ti sc h e B er ic h te rs ta tt u n g in tr ad it io n el le n u n d s o zi al en M ed ie n Ju li 2 01 6 0 A n al ys e d er B er ic h te rs ta tt u n g in d en M ed ie n u n d E in fl u ss fa k to re n P ro f. D ew en te r (H SU / U n iB w H am b u rg ) F ra n zi sk a Lö w (e h em . 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